Einladung. Tagesordnung

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Mittwoch, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Bekämpfung der Drogenkriminalität im Bereich Nordoberpfalz; Bündnis im Kampf gegen Drogen, insbesondere Crystal-Speed 3. Anforderungen des Stadtjugendamts zum Budget Heizbeihilfe 2012/2013 für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII 5. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom hinsichtlich der Betreuung von auswärtigen Kindern in Krippen in der Stadt Weiden und Möglichkeit für Wünsche

2 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis.

3 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Bekämpfung der Drogenkriminalität im Bereich Nordoberpfalz; Bündnis im Kampf gegen Drogen, insbesondere Crystal-Speed In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom wurde nach ausführlicher Diskussion einmütig angeregt, dass sich die wichtigsten Kooperationspartner in einem intensiven Erfahrungsaustausch auf wichtige Eckpunkte zur regionalen Suchtprävention, insbesondere zu den Gefahren des Drogenkonsums (Crystal Speed etc.) verständigen. Inzwischen wurde unter Federführung der Kriminalpolizeiinspektion Weiden das Projekt Need No Speed ins Leben gerufen, das insbesondere folgende Schwerpunkte beinhaltet: o Vernetzung und Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, Institutionen und Verbände o Bekämpfung des aktuellen Phänomens Crystal Speed Herr Kriminaloberrat Thomas Bauer wird über die wichtigsten Projektinhalte, -abläufe und - kosten informieren.

4 Stadt Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf., Anforderungen des Stadtjugendamts zum Budget 2013 Die Vorberatung des Abschnitts Jugendhilfe des Haushaltsplanes gehört nach der Jugendamtssatzung ( 5 Abs. 3 Nr. 5) zu den Schwerpunktaufgaben des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (nun Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen). Die Anforderungen zum Haushalt 2013 basieren auf der tatsächlichen bzw. vorhersehbaren Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen im lfd. Haushaltsjahr. Dabei wurde der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bestmöglich beachtet. In den Anlagen sind alle Einnahmen und Ausgaben der Teilbudgets 51 (Jugendamt) einschließlich des Unterbudgets 57 (Kinderhaus TOHUWABOHU) dargestellt und - soweit sich deutliche Veränderungen ergeben - betragsmäßig dargestellt und begründet. Der Zuschussbedarf erhöht sich im Vergleich zu den Anforderungen 2012 um insgesamt rd , d. s. knapp 10 %. Die wesentlichen Veränderungen betreffen u. a. folgende Leistungen: HHSt. Bezeichnung Veränderung Erziehungsbeistand - Einzelfallhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe - Einzelfallhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe (HPT) - Pflegesätze Vollzeitpflege - Erstattung an andere örtl. JH-Träger Heimerziehung - Unterbringungskosten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Unterbringungskosten Dem - auch überregional - seit Jahren zu beobachtenden Anstieg von Fallzahlen und Kosten bei den Erziehungshilfen kann vor Ort nach Einschätzung des Jugendamtes am ehesten durch eine sachgerechte Personalausstattung insbesondere beim Sozialpädagogischen Fachdienst wirksam begegnet werden. Hier besteht - im Vergleich zu Städten vergleichbarer Größe (z. B. Amberg) - ein erheblicher Nachholbedarf. Mit einer personellen Ausweitung könnten präventive, unterschwellige Hilfen und eine aktive Steuerung von Fällen frühzeitig und effektiver gelingen. Fakt ist aber auch dass sich in den vergangenen Jahren die wirtschaftliche Situation vieler Familien verschlechtert hat und dadurch die psychosozialen Belastungen in den Familien gestiegen sind. Leidtragende sind oft die Kinder. Die stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere ausgelöst durch dramatische Fälle von Vernachlässigung, Missbrauch

5 und Tötung von Kindern, führt zu mehr Meldungen ( 8a SGB VIII) beim Jugendamt. Die Anzahl der Inobhutnahmen von Kindern und nachfolgender notwendiger Heimunterbringung ist dadurch, aber auch durch die starke Zunahme von Suchterkrankungen bei Sorgeberechtigten, deutlich angestiegen. Andererseits ist auch festzuhalten, dass die sozialen Rahmenbedingungen vor allem bei der Kindertagesbetreuung (Krippenausbau), bei den frühen Hilfen (KoKi) und bei der Schulsozialarbeit bzw. Jugendsozialarbeit an Schulen deutlich gestärkt und verbessert werden konnten. Dies hat zwar einerseits einen deutlich höheren Kostenaufwand zur Folge, der sozialpädagogische Nutzen wird aber langfristig dazu beitragen, dass Familien, Kinder und Jugendliche rechtzeitig und wirksam unterstützt werden können. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Haushaltsansätze trifft der Finanzausschuss bzw. Stadtrat im Zuge der Haushaltsberatungen.

6 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Heizbeihilfe 2012/2013 für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII Wie in den Vorjahren erfolgt die Ermittlung der Heizungshilfe für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII auf der Grundlage eines sogenannten Heizungshilfe-Eckwerts entsprechend den seit 1977 bewährten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dem aktuell ermittelten Heizungshilfe-Eckwert liegen folgende Daten zugrunde: Durchschnittlicher Heizölverbrauch in l/qm laut der Studie Energie-Kennwerte Hilfen für den Wohnungswirt Ausgabe 2011 der Techem AG. Für den Bereich der Stadt Weiden i.d.opf. wird von einem Durchschnittsheizölverbrauch von 15,59 l je qm Wohnfläche ausgegangen.nachdem der Heizölverbrauch von verschiedenen Faktoren abhängig ist und die Techem Studie von zentralbeheizten Mehrfamilienhäusern ausgeht, wurde unsererseits der Durchschnittsheizölverbrauch von 15,59 l je qm um einen Zuschlag in Höhe von 20 % erhöht, womit wir von einem Heizölverbrauch von 18,71l/qm ausgehen. Als zu berücksichtigende beheizbare Wohnfläche werden dem Heizungshilfe- Eckwert 50 qm zugrundegelegt. Durchschnittlicher Heizölpreis derzeit 1,00 (einschließlich Mehrwertsteuer, Gefahrgutzulage und Lieferung frei Haus) ermittelt durch Umfrage bei den 8 hiesigen Brennstoffhändlern. Nachdem leichtes Heizöl in der Stadt Weiden i.d.opf. der eindeutig bevorzugte Heizbrennstoff ist, wurde bei der Festsetzung des Heizungshilfe-Eckwertes vom aktuellen Heizölpreis ausgegangen. Aufgrund des ständig steigenden Ölpreises erfolgte eine zeitnahe Festsetzung der Heizbeihilfe 2012/2013 in der Sitzung des Finanzausschusses vom Eine vorherige Unterrichtung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen war nicht möglich, da.die nächste Finanzausschusssitzung erst am und damit für die Auszahlung der Heizbeihilfe zu spät stattfindet. Durch den Finanzausschuss wurde folgender Beschluss gefasst: Der Eckwert wird auf 935,00 festgesetzt: Danach ergeben sich folgende Beträge: a) Haushalte mit einer Person (50 qm) 935,00 b) Haushalte mit zwei Personen (65 qm) 1.216,00 c) Haushalte mit drei Personen (75 qm) d) Haushalte mit vier Personen (90 qm) 1.683,00

7 jede weitere Person (15 qm) 280,00 Diese Beträge stellen Höchstsätze dar, die grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen. Bei besonders den Bedarf beeinflussenden Umständen (schlechte Beheizbarkeit der Wohnung, schlechte Wärmeisolierung des Gebäudes, erhöhtes Wärmebedürfnis der Bewohner z.b. bei Kranken, Behinderten und Kleinkindern) können im Einzelfall die Höchstsätze um maximal 20 % überschritten werden. Die Gründe sind im Einzelfall in einem Aktenvermerk festzuhalten. Die Heizungsbeihilfe für den Zeitraum bis wird in voller Höhe nur bei Antragstellung bis zum gewährt. Wird Heizungsbeihilfe nach diesem Zeitraum gewährt, so wird sie, dem abgelaufenen Zeitraum entsprechend, gekürzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei einer erheblichen Veränderung des Heizölpreises den Heizungshilfe-Eckwert entsprechend anzupassen. Bei der Obdachlosenunterkunft wurde jeweils eine Wohnungsgröße von 30 qm unterstellt, womit je Wohnung eine Heizbeihilfe in Höhe von 561,00 gewährt werden kann. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II hat der Finanzausschussbeschluss des Stadtrates vom weiterhin Gültigkeit, wonach, entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Leistungen für Heizung vom , die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen sind, soweit diese angemessen sind. Eine Pauschalierung ist, im Gegensatz zum Bereich des SGB XII, grundsätzlich unzulässig.

8 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom hinsichtlich der Betreuung von auswärtigen Kindern in Krippen in der Stadt Weiden und Möglichkeit für Wünsche Der Antrag regt eine Beschlussfassung des Stadtrates dahingehend an, das Stadtjugendamt a) zu beauftragen, bei den einzelnen Krippenbetreibern zu erheben, wie viele der dort betreuten Krippenkinder aus dem Landkreis Neustadt stammen und b) an zwei Werktagen Eltern die Möglichkeit einzuräumen, telefonisch oder persönlich dort vorstellig zu werden und Wünsche hinsichtlich der Öffnungszeiten von Kinderkrippen zu äußern. Zum Antrag wird wie folgt Stellung genommen: Zu a) Nach einer aktuellen Befragung der sieben Krippeneinrichtungen werden derzeit acht auswärtige Kinder in Krippen in der Stadt Weiden betreut; davon drei in der Betriebskinderkrippe im Klinikum, drei in der AWO-Kinderkrippe und je ein Kind im Kinderhaus Maria Waldrast und in der Kinderkrippe Schneckenhaus. Gleichzeitig sind 7 Kinder aus der Stadt Weiden in Krippen im Landkreis Neustadt untergebracht. Zu b) Grds. besteht beim Jugendamt ein breites Zeitfenster für persönliche Vorsprachen und Terminvereinbarungen. Auch eine telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme ist in allen Angelegenheiten jederzeit möglich. Aufgrund einer nochmaligen telefonischen Rückfrage beim Antragsteller (Stadtrat Gebhardt) wurde das Anliegen als einmalige Aktion zur speziellen Bedarfserkundung von Öffnungszeiten für Krippenkinder präzisiert. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom mit dem Antrag befasst und auf Vorschlag der Verwaltung folgenden Beschluss gefasst: Die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1 dient zur Kenntnisnahme. Das Jugendamt wird gebeten (Punkt 2), an zwei Werktagen eine Möglichkeit zur Bedarfsbekundung hinsichtlich der gewünschten Öffnungszeiten für Krippenkinder anzubieten. Das Jugendamt wird beauftragt, in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen am über die Angelegenheit zu berichten. Am 19. und wurde dann - nach vorheriger Information in der Tagespresse - die gewünschte Gelegenheit zur Vorsprache hinsichtlich gewünschter besonderer Betreuungszeiten eingeräumt und auf eine jederzeit mögliche telefonische Kontaktaufnahme hingewiesen.

9 Aufgrund der Telefonaktion erreichte uns kein Anruf. Jedoch erschienen vier Frauen ( Laufkundschaft ) persönlich beim Pflegekinderdienst und fragten nach freien Krippenplätzen. Gewünscht wurden aber nur reguläre Öffnungszeiten von 8-12 und Uhr. Zusätzliche Betreuungswünsche in Randzeiten wurden nicht vorgetragen.

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