Inhaltsverzeichnis 1
|
|
- Simon Schuler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert Geschäftsbericht 2014
2 Dieser Geschäftsbericht beinhaltet Übersichten und Gegenüberstellungen, die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2014 sowie den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung. Albstadt, im Juli 2015 Der Vorstand Ralf Feyrer Inhaltsverzeichnis: Inhalt Seiten Inhaltsverzeichnis 1 1. Pflegefälle Verteilung auf Pflegestufen Verteilung auf Leistungsarten 2 2. Einnahmen Beitragseinnahmen (Kontenklasse 2) Sonstige Einnahmen (Kontenklasse 3) Gesamteinnahmen (Kontenklasse 2 und 3) 3 3. Ausgaben Leistungsausgaben (Kontenklasse 4 und 5) Pflegesachleistungen (Kontengruppe 40) Pflegegeld (Kontengruppe 41) Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (Kontengruppe 43) Leistungen für Pflegepersonen (Kontengruppe 45) Stationäre Pflegeleistung (Kontengruppe 52) Sonstige Leistungsausgaben (Kontengruppe 42, 44, 46-48, 50, 51, 53-59) Leistungsausgaben insgesamt (Kontenklasse 4 und 5) Sonstige Aufwendungen und Finanzausgleiche (Kontenklasse 6) Verwaltungskosten (Kontenklasse 7) Gesamtausgaben (Kontenklasse 4 bis 7) Vermögen 6 5. Prüfung der Jahresrechnung 6 Seite 1
3 1. Betreuung der Pflegefälle: Zum Stichtag wurden insgesamt 300 Pflegefälle betreut. Dies waren 6,8 % oder 19 Pflegefälle mehr als im Vorjahr. Hauptsächlich stieg die Zahl der Pflegefälle im Bereich der ambulanten Pflege und hier im Leistungsbereich der Sach- und Kombinationsleistung an. Zumeist erfolgte die Einstufung in die Pflegestufe 0 und I. Von den neu hinzugekommenen Pflegefällen abgesehen, blieb die übrige Verteilung, sowohl hinsichtlich der Pflegestufe, als auch der Leistungsbereiche nahezu konstant. 1.1 Verteilung auf Pflegestufen Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Härtefall der Pflegestufe III 19 Personen 151 Personen 93 Personen 37 Personen 0 Person 1.2 Verteilung auf Leistungsarten Geldleistung Kombinationsleistung (Sach- und Geldleistung) Sachleistung Vollstationäre Pflege Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe 97 Fälle 94 Fälle 12 Fall 92 Fälle 5 Fälle darin enthalten sind zusätzlich Tagespflege Kurzzeitpflege Urlaubsverhinderungspflege 11 Fälle 54 Fälle 55 Fälle Die Angaben zur Tages, - Kurzzeit- und Verhinderungspflege beziehen sich auf die im Jahr 2014 angefallenen Fälle. Seite 2
4 2. Einnahmen: 2.1 Beitragseinnahmen (Kontenklasse 2) Die Bemessung der Beiträge richtet sich in der Pflegeversicherung nach dem bundeseinheitlichen Beitragssatz in Höhe von 2,05 %. Für das Haushaltsjahr wurden Beitragseinnahmen in Höhe von kalkuliert. Tatsächlich wurden vereinnahmt. Dies entspricht Mehreinnahmen von Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Beitragseinnahmen um Sonstige Einnahmen (Kontenklasse 3) Bei den sonstigen Einnahmen kalkulierten wir mit Tatsächlich wurden eingenommen. 2.3 Gesamteinnahmen (Kontenklasse 2 und 3) Der Haushaltsansatz wurde im Bereich der Gesamteinnahmen um überschritten. In Summe lagen die Gesamteinnahmen um über dem Vorjahr. 3. Ausgaben 3.1 Leistungsausgaben (Kontenklasse 4 und 5) Pflegesachleistungen (Kontengruppe 40) In der Pflegestufe I lagen die Aufwendungen um und in der Pflegestufe III um über dem Haushaltsansatz. Bei der Pflegestufe II waren die Ausgaben niedriger als geplant. In der Pflegestufe 0 wurden verausgabt. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich eine Haushaltsüberschreitung von Gegenüber dem Vorjahr war keine Steigerung zu verzeichnen. In der Betrachtung je Mitglied sanken die Ausgaben um 2,2 % Pflegegeld (Kontengruppe 41) Im Bereich der Geldleistungen ergab sich eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2013 einer Zunahme der Ausgaben um 1,8 % oder Dabei stiegen die Ausgaben in der Pflegestufe I um 8.000, in der Pflegestufe II um und in der Pflegestufe 0 um gegenüber dem Vorjahr. Die Ausgaben der Pflegestufe III lagen um unter dem Vorjahreswert. Im Ergebnis entspricht dies einem aber einem geringfügigen Rückgang der Gesamtausgaben um 0,4 % je Mitglied. Seite 3
5 3.1.3 Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (Kontengruppe 43) In diesem Leistungsbereich wurde der Haushaltsansatz um unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben um oder 8,6 % je Mitglied. Dies ist insbesondere auf die geänderten Buchungsvorschriften im Bereich der Pflegehilfsmittel zurückzuführen Leistungen für Pflegepersonen (Kontengruppe 45) Im Bereich der sozialen Sicherung für die Pflegepersonen, hat die Pflegekasse ausgegeben. Damit wurden weniger ausgegeben, als bei der Haushaltsplanung veranschlagt Stationäre Pflegeleistung (Kontengruppe 52) In der Pflegestufe I wurde im Haushaltsplan von Ausgaben in Höhe von ausgegangen. Tatsächlich wurden ausgegeben, was einer Haushaltsplanüberschreitung von entspricht. Die Pflegestufe II wurde mit einem Haushaltsansatz in Höhe von veranschlagt. Ausgegeben wurden tatsächlich Dies entspricht einer Haushaltsunterschreitung von oder 15,0 % je Mitglied. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Ausgaben um In der Pflegestufe III wurde mit einem Planansatz von kalkuliert. Mit lagen die Ausgaben um unter den Erwartungen und um unter dem Vorjahr. In der Gesamtbetrachtung der Ausgaben im Bereich der stationären Pflege ergab sich eine Haushaltsunterschreitung von Gegenüber dem Jahr 2013 wurden weniger ausgegeben Sonstige Leistungsausgaben (Kontengruppe 42, 44,46-49, 50, 51, 53-59) Die übrigen Leistungsausgaben lagen um über dem Haushaltsansatz und um über dem Vorjahr. Ein Großteil der Ausgabensteigerung ergab sich aus den zusätzlichen Betreuungsleistungen, die gegenüber dem Vorjahr um angestiegen sind Leistungsausgaben insgesamt (Kontenklasse 4 und 5) Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2014 wurde von gesamten Leistungsausgaben in Höhe von ausgegangen. Mit Ausgaben in Höhe von insgesamt lagen die Aufwendungen um unter dem Haushaltsplan. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies zwar absolut eine Zunahme um In der Betrachtung je Mitglied erfuhren die Leistungsausgaben aber eine Verringerung von 1,6 %. Seite 4
6 Wie sich die Ausgaben auf die Pflegestufen verteilen, zeigt das folgende Kuchendiagramm. 3.2 Sonstige Aufwendungen und Finanzausgleiche (Kontenklasse 6) Die Einnahmen der BKK Pflegekasse waren auch im Jahre 2014 wieder wesentlich höher als die Ausgaben. Entsprechend der Richtlinien über das Finanzausgleichsverfahren der Pflegeversicherung, wurde der übersteigende Betrag in Höhe von an das Bundesversicherungsamt abgeführt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 158,65 je Mitglied. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Verpflichtung der Pflegekasse um oder 25,2 % je Mitglied. 3.3 Verwaltungskosten (Kontenklasse 7) Die Verwaltungskosten der Pflegekasse beinhalten die Verwaltungskostenpauschale, die an die BKK für die auftragsweise Erledigung der Tätigkeiten zu entrichten ist, und die Kosten für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Diese Kosten beliefen sich im Jahr 2014 auf , und lagen damit auf Höhe des Haushaltsansatzes. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben um Gesamtausgaben (Kontenklasse 4 bis 7) Die gesamten Ausgaben der BKK Pflegekasse betrugen im letzten Jahr und lagen damit um über den Erwartungen des Haushaltsplanes und um über dem Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung der Ausgaben um 5,3 % je Mitglied. Seite 5
7 Die Verteilung der Ausgaben auf die einzelnen Ausgabenbereiche zeigt, dass die stationäre Pflege das größte Ausgabevolumen einnimmt. Nahezu 30 % der Ausgaben entfallen auf den Liquiditätsausgleich. 4. Vermögen Das Vermögen der Pflegekasse entsprach zum Jahreswechsel nicht in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen und betrug zum Jahresende Dabei teilte sich das Vermögen der Pflegekasse auf in eine Rücklage in Höhe von und Betriebsmittel in Höhe von Die Rücklage wies zum Jahreswechsel einen Fehlbetrag von aus und die Betriebsmittel von Diese Fehlbeträge werden im laufenden Finanzausgleichsverfahren ausgeglichen. Eine Auffüllung der Rücklage in Form von Allianz Pimco SGB Renten-Anteilen wurde bewusst nicht durchgeführt, da bei steigenden Leistungsausgaben das Problem entsteht, dass die Betriebsmittel untermonatig nicht ausreichen, um die laufenden Verpflichtungen zu decken. Dies würde dazu führen, dass die Pflegeversicherung sich über die Krankenversicherung zwischenfinanzieren müsste. 5. Prüfung der Jahresrechnung Am 18. und 19. Juni 2015 wurde die Jahresrechnung 2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kohlhepp GmbH geprüft. Gemäß Prüfbericht wurden die Vorschriften und Anweisungen entsprechend richtig beachtet und die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Voraussetzungen für die Entlastung des Vorstandes nach 77 Abs. 1 SGB IV liegen vor. Seite 6
Geschäftsbericht 2013 der Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert
Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert Geschäftsbericht 2013 Dieser Geschäftsbericht beinhaltet Übersichten und Gegenüberstellungen, die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2013 sowie den Bericht
MehrInhaltsverzeichnis 1
Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert Geschäftsbericht 2015 Dieser Geschäftsbericht beinhaltet Übersichten und Gegenüberstellungen, die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2015 sowie den Bericht
MehrInhaltsverzeichnis 1
Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert Geschäftsbericht 2016 Dieser Geschäftsbericht beinhaltet Übersichten und Gegenüberstellungen, die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2016 sowie den Bericht
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrSGB XI in der Behindertenhilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XI in der Behindertenhilfe Arbeitshilfe zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG Heft 69 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS CDIT-Verlag Am Kebsgraben
MehrPflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
MehrHöhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am
MehrPflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrZusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 29.01.2016 Indikatoren-Erläuterung Basisdaten Pflegeprognose 2009 Allgemeine Informationen Pflegeprognose Als Datengrundlage für die Darstellung und Beschreibung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung
MehrQUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM 01.01.2014 bis 31.12.
QUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM 01.01.2014 bis 31.12.2014 ÜBERSICHT ÜBER DIE WESENTLICHEN ZAHLENANGABEN AUS PV 45 Einnahmen
MehrÜberblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrLEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrPflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrPersonalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
Mehr12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
MehrPflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen
Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung
MehrDie Pflegeversicherung
Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
MehrBetrag in EUR (ab 01.01.02) Pflegesachleistung Pflegestufe I. 750,00 383,47 384,00 ( 36 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI) Pflegesachleistung Pflegestufe II
Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Währungsumstellung Deutsche Mark/Euro (DM/EUR) in Übergangsfällen in der Pflegeversicherung vom
MehrDie Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrAmbulante Pflege und Assistenz
24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
MehrMitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen
MehrKinder in der Pflegeversicherung. Hiddenhausen, 05. September 2012
Kinder in der Pflegeversicherung Hiddenhausen, 05. September 2012 Voraussetzungen für eine Pflegestufe erheblicher Hilfebedarf in bestimmten Bereichen täglicher Hilfebedarf in bestimmtem Umfang Hilfebedarf
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
MehrDresdner Pflegestammtisch
Dresdner Pflegestammtisch Warum gibt es den Pflegestammtisch? Dresdnerinnen und Dresdner sollen regelmäßig rund um das Thema Pflege informiert werden. (Stadtratsbeschluss vom 21. Februar 2008) Wann war
MehrPflege 2009. Soziales
Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum
MehrPflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251
MehrBundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI 1. Leistungsausweitung für Pflegebedürftige 2. Pflegevorsorgefonds Grundpflege
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrVorwort. Sehr geehrte Damen und Herren,
Geschäftsbericht 12 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, um Ihnen Transparenz über die wirtschaftliche Lage der BERGISCHEN KRANKENKASSE zu bieten, erhalten Sie mit diesem Bericht einen Überblick über
MehrPflegeleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00
MehrDie Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.
Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrPflegekasse der BMW BKK, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar -
Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 - Testatsexemplar - Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Pflegeversicherung BESTÄTIGUNGSVERMERK An die Pflegekasse der BMW BKK, rechtsfähige
MehrWas bringt die Pflegereform?
Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.
MehrGemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert
Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen
MehrDer Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.
Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrReferentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
MehrPflegeversicherung in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50619 Pflegeversicherung in Frage und Antwort Versicherungspflicht, Beitragsbemessung, Pflegeleistungen von Michael Schmidt, Günther Merkel, Günter Merkel 4. Auflage Pflegeversicherung
MehrSchnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht
Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrDie Pflegeversicherung
Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg
MehrAOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)
1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)
MehrBKK Textilgruppe Hof Pflegekasse
BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Eingangsstempel Änderung der Pflegeleistung ab Antragsdatum:, Vorname der
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große
MehrSatzung der. Pflegekasse bei. der AOK Sachsen-Anhalt. - Die Gesundheitskasse
Satzung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse Stand vom 11.09.2013 in der Fassung der 5. Änderung vom 22.03.2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Bezirk 2 Aufgaben ERSTER
MehrBeratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK
Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrAm 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.
Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung
MehrLieber Kunde von Senior Mobil,
Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99
MehrLeistungen der Pflegeversicherung SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.
MehrStationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
MehrGröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung
Mehr8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrStand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV)
1 Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV) Von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen
MehrSatzung der IKK-Pflegekasse classic. vom 01.08.2011
Satzung der IKK-Pflegekasse classic vom 01.08.2011 2 Eingefügte Nachträge: 1. 19.12.2013 15 2. 17.07.2014 15 3 Inhaltsverzeichnis Seite Abschnitt I - Verfassung...4 1 Name, Sitz, Rechtsstellung und Geschäftsgebiet...4
MehrDie Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII - Hilfe zur häuslichen Pflege - Hilfe bei stationäre Pflege (Heimpflege) Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich
MehrErstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung
Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre
MehrFachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung
Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim
MehrDas Pflege- Neuausrichtungsgesetz
Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrAntrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen
Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus
MehrDie Pflegeversicherung und Ihre Leistungen
Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt
MehrGesundheitliche und pflegerische Regelangebote
Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht
MehrPflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch
Pflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch Informationen, Tipps, Formulare, Checklisten Bearbeitet von Anja Palesch 1. Auflage 2013. Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 17 022490 2 Format (B x L): 17 x 24 cm
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrBeihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege
Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
MehrKürzung des (anteiligen) Pflegegeldes
Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Argumentationshilfe für Eltern behinderter Kinder, die in Wohnheimen der Eingliederungshilfe leben (z.b. Internat der Heimsonderschule, Wohnheim) - Kombination von
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrAmbulante Pflege der Sozialstation
Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
Mehr