Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW"

Transkript

1 Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Landesgruppe Nordrhein-Westfalen An den Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Herrn Vorsitzenden Georg Fortmeier Postfach Düsseldorf per 16 STELLUNGNAHME 16/1527 Alle Abg Ansprechpartner: Beigeordneter Rudolf Graaff, StGB NRW Beigeordneter Detlef Raphael, ST NRW Beigeordneter Dr. Marco Kuhn, LKT NRW Tel.-Durchwahl: Fax-Durchwahl: Aktenzeichen: II/ Datum: 13. März 2014 Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 16/4443 Ihr Schreiben vom 18. Februar 2014 Sehr geehrter Herr Fortmeier, vielen Dank für die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Tariftreue-und Vergabegesetzes (TVgG) Stellung nehmen zu können. Unsere Bewertung sowie unsere Forderungen fassen wir zunächst zusammen: Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände ist die Forderung nach vollständiger Aufhebung des TVgG ohne vorherige Evaluierung grundsätzlich nicht zielführend. Allerdings bedarf es einiger Änderungen des TVgG, um es in der Praxis für die kommunalen öffentlichen Auftraggeber handhabbarer zu gestalten sowie der Anerkennung der Konnexität. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, unterstützen wir allerdings eine Aufhebung des TVgG. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht insoweit von Relevanz: 1. Es ist eine unverzüglich beginnende Evaluierung des Gesetzes erforderlich. 2. Kurzfristig sind vom Gesetzgeber folgende Änderung vorzunehmen: a. Die nachhaltige Beschaffung im Sinne von TVgG ist in das Ermessen der kommunalen öffentlichen Auftraggeber zu stellen. b. Für 4 TVgG fordern wir einen Schwellenwert von c. Sollte der Landtag der Forderung zu a nicht entsprechen, fordern wir zumindest einen Schwellenwert von ebenfalls für die nachhaltige Beschaffung im Sinne von TVgG.. Städtetag NRW Lindenallee Köln Tel / Landkreistag Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße Düsseldorf Tel / Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Str. 199/ Düsseldorf Tel /

2 - 2 d. Ferner ist die Bindung an einen repräsentativen Tarifvertrag im ÖPNV ( 4 Abs. 2 TVgG) dahin zu erweitern, dass eine Bindung an jeden nach den Grundsätzen des bundesrechtlichen Tarifvertragsrechts gültig zustände gekommenen Tarifvertrag genügt. 3. Der Landtag hat für einen raschen Konnexitätsausgleich im Sinne von 21 Abs. 4 Nr. 5 TVgG Sorge zu tragen. Sofern die Landesregierung und der für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zuständige Ausschuss des Landtags das Bestehen der Konnexitätsrelevanz des TVgG dem Grunde nach ablehnt, fordern wir die unverzügliche Aufhebung des Gesetzes. Im Einzelnen: 1. Rasche Evaluierung des Gesetzes dringend notwendig Die Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände, dass durch das Gesetz ein massiver bürokratischer Aufwand sowohl auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber als auch auf Seiten der Auftragnehmer entstehen wird, haben sich bewahrheitet. Dies bestätigen vielfältige Reaktionen auf allen kommunalen Entscheidungsebenen. Mehr als 40 Paragraphen mit ca. 150 Absätzen im TVgG einschließlich der erforderlichen umfangreichen Vordrucke und ca. 40 Seiten Begründung in der Rechtsverordnung zum TVgG machen deutlich, dass hier nicht nur mittelständische Unternehmen, sondern auch die kommunalen öffentlichen Auftraggeber überfordert sind. Zudem ist das TVgG in der jetzigen Fassung kaum rechtssicher zu handhaben. Das erkennt man auch daran, dass mittlerweile bereits unserer Kenntnis nach vier als gerichtliche Grundsatzverfahren zu bezeichnende Rechtsstreitigkeiten über das TVgG anhängig sind, eines davon liegt bereits vor dem EuGH, bei einem zweiten Verfahren steht der Vorlagebeschluss an den EuGH offenbar unmittelbar bevor. Der zusätzlich als Vollzugshilfe erarbeitete Leitfaden über 53 Seiten sowie die umfangreiche FAQ-Liste des Landes, die die Anwendung des Gesetzes handhabbar machen sollen, sind da nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Es gibt etliche Unternehmen, die nach unseren Informationen aufgrund dieser Vorgaben einschließlich der haftungsrechtlichen Folgen des Gesetzes keine Angebote mehr abgeben. In gewissen Bereichen sind dadurch bedingte (deutliche) Preissteigerungen bereits zu erkennen. Wir fordern daher eine unverzüglich beginnende Evaluierung des Gesetzes. Vor dem Hintergrund des enormen bürokratischen Aufwandes einerseits und andererseits im Hinblick auf die durchaus problematische Eignung des Gesetzes zur Erreichung der beabsichtigten Ziele, ist ein weiteres Hinauszögern einer Evaluierung trotz der gesetzlichen Möglichkeiten gemäß 22 Abs. 2 TVgG nicht sinnvoll. 2. Kurzfristige Erleichterungen zum TVgG a) Bisherige kommunale Erfahrungen mit dem Gesetz einschließlich seiner Rechtsverordnungen machen deutlich, dass eine nachhaltige Vergabe im Sinne von TVgG in das Ermessen der kommunalen öffentlichen Auftraggeber zu stellen ist. Nur in diesem Fall ist das Interesse der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt, da die Kommunen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit selbst entscheiden können, bei welchen Beschaffungsvorgängen sie sinnvolle Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Insoweit sollte sich der nordrhein-westfälische Gesetzgeber das Bundesland Niedersachen zum Vorbild nehmen, welches den Kommunen mit seinem Tariftreue- und Vergabegesetz in den Bereichen der

3 - 3 nachhaltigen Beschaffung weitgehend eigenverantwortliche Ermessensentscheidungen zugesteht. Im Übrigen bestehen bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Nachweisführung gerade im Bereich des 18 TVgG deutliche rechtliche Probleme, die nicht zu Lasten der kommunalen öffentlichen Auftraggeber vor Gericht geklärt werden dürfen. So hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom (Verg 28/13) eine solche Nachweisführung kritisiert, wenn der öffentliche Auftraggeber die Erklärungen nach 18 TVgG nicht prüfen kann (bei der genannten Entscheidung ging es zudem nicht um ein Produkt, welches in Verdacht steht, anfällig für Kinderarbeit oder ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu sein, sondern um eine Verpflichtungserklärung nach 18 TVgG für die Herstellung von Interferon-Beta, einem hochkomplexen Medikament gegen Multipler Sklerose, was letztlich auch für die regulatorische Überfrachtung des TVgG in seiner jetzigen Form spricht) Die kommunalen Auftraggeber sind aber regelmäßig nicht in der Lage diese Erklärungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Auch dies ist ein Grund, der für eine Ermessensregelung spricht. Dann unterliegen die kommunalen öffentlichen Auftraggeber nicht der generellen Gefahr des Unterliegens im Nachprüfungsverfahren. Dieses Problem muss der Landtag aber auch rechtssicher und praktikabel lösen, wenn er unserer Forderung unter a nicht nachkommt. b) Für 4 TVgG verlangen wir einen Schwellenwert in Höhe von Euro. Dann wird der Verwaltungsaufwand auf Fälle konzentriert, in denen eine hohe marktwirtschaftliche und vergabebezogene Relevanz in Bezug auf die Marktmacht der öffentlichen Hand besteht, und zugleich ein Gleichgewicht zwischen Verwaltungsaufwand und Nutzen gewahrt. Dies gilt im Übrigen auch für den Fall, dass das Land unserer Forderung zu 2a. nicht entspricht. Dann muss allerdings auch das zuvor dargelegte Problem der Nachweisführung gelöst sein. Die derzeit sehr unterschiedlichen und niedrigen Schwellenwerte erschweren im Übrigen die Akzeptanz des Gesetzes ganz deutlich. Sie sind geeignet, dass die Akzeptanz der Ziele des Gesetzgebers von diesen Wirkungen überlagert wird. c) Darüber hinaus sollte für den Bereich des vergabespezifischen Mindestentgeltes nach 4 Abs. 2 TVgG NRW der Begriff des repräsentativen ( ) Tarifvertrages kurzfristig gegen den Begriff nach Maßgabe des Tarifvertragsrechtes des Bundes wirksamen Tarifvertrag ersetzt werden. Die Formulierung der Bindung an einen repräsentativen Tarifvertrag hat zu erheblichen Rechtsunklarheiten in der Praxis geführt, weil die Voraussetzungen, welcher von mehreren rechtsgültigen (!) Tarifverträgen denn nun repräsentativ ist, nach 21 Abs. 1, 2 TVgG NRW sehr schwer eingrenzbaren Kriterien unterliegt. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW hat bei seiner Entscheidung in der RepTVVO, für den straßengebundenen ÖPNV nur den Tarifvertrag TV-N zur Anwendung zu bringen, nach uns vorliegenden Informationen fälschlicherweise die Kriterien für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nach 5 Tarifvertragsgesetz sinngemäß zur Anwendung gebracht hat (obwohl 4 Abs. 2 TVgG NRW ausdrücklich auf eine Mehrzahl von möglichen Tarifverträgen abstellt). Auch könnte mit einer solchen Anpassung ein voraussichtlich längerfristig schwebendes Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das gegenwärtig zu erheblichen Rechtsunsicherheiten in der ÖPNV-Praxis führt, abgekürzt werden.

4 Landesregierung und Landtag müssen die Konnexitätrelevanz des TVgG einschließlich seiner Rechtsverordnungen zu Gunsten der kommunalen öffentlichen Auftraggeber endlich anerkennen - andernfalls ist das Gesetz aufzuheben! Auch wenn die Konnexitätsrelevanz dieses Gesetzes nicht unmittelbar den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP betrifft, so möchten wir gleichwohl den Landtag über erhebliche Probleme bei der Umsetzung des 21 Abs. 4 Nummer 5 TVgG unterrichten. Nach dieser Bestimmung hat der Gesetzgeber ausdrücklich eine Regelung zum Kostenausgleich für die Mehrkosten, die im Zuge der Umsetzung des TVgG entstehen, vorgesehen. Dabei umfasst die dortige Verordnungsermächtigung Mehrkosten, die durch die Übertragung und Veränderung von Aufgaben im Zuge öffentlicher Auftragsvergaben, durch die Verteuerung von Aufgaben sowie durch die zusätzliche Rechtsverfolgung in Folge der Anwendung dieses Gesetzes entstehen. Damit hat der Gesetzgeber eine abschließende Entscheidung getroffen, dass er das TVgG dem Grunde nach als konnexitätsrelevant ansieht. Zugleich ist nach unserer Ansicht deutlich, dass es sich hierbei nicht lediglich um die bloße Wiedergabe der verfassungsrechtlichen Konnexitätsverpflichtung gem. Art. 78 Abs. 3 LVerf NRW handelt. Vielmehr gewährt das TVgG darüber hinaus den kommunalen öffentlichen Auftraggebern nach Maßgabe dieser einfach-gesetzlichen Bestimmungen einen Kostenausgleich. Leider sah sich die Landesregierung bisher nicht in der Lage, zumindest dem Grunde nach die Konnexitätsrelevanz dieses Gesetzes anzuerkennen. Dies erstaunt bereits vor dem eindeutigen Wortlaut des 21 TVgG. Auch die Entstehungsgeschichte spricht dafür, dass sich der Gesetzgeber nur über die Höhe der Belastungen noch nicht genau im Klaren war. So steht bereits am Anfang der Gesetzesbegründung (LT- Drs 15/2379, S. 5) unter F Auswirkungen auf die Gemeinden : Im Verfahren zur Festlegung eines Konnexitätsausgleichs ist zu prüfen, ob die zusätzliche Belastung der Gemeinden und Gemeindeverbände den Betrag von 25 Cent pro Einwohner überschreitet, so dass ein Ausgleich einer nicht nur geringfügigen Mehrbelastung unter Berücksichtigung des 4 Konnexitätsausführungsgesetzes veranlasst ist. Interessant sind auch die Diskussionen im Landtag zum damaligen Gesetzentwurf. So erklärte der Landtagsabgeordnete Rainer Schmeltzer, MdL, in der Landtagsdebatte zum TVgG am für die SPD- Landtagsfraktion: Für die Kommunen haben wir natürlich die Konnexität beachtet, so dass im Nachhinein mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart ein eventueller Mehraufwand ermittelt und den Kommunen gegenüber selbstverständlich ausgeglichen wird. (Lutz Lienenkämper [CDU]: Das glauben Sie doch selber nicht!) - Wir machen das, was wir in unsere Gesetze in schreiben, Herr Kollege Lienenkämper, im Gegensatz zu dem, was sie gemacht haben. (Plenarprotokoll 15/50, S. 5118) Diese Haltung bestätigte der damals zuständige Minister Harry Kurt Voigtsberger (ausweislich des Plenarprotokoll 15/50, S. 5124) in der gleichen Sitzung mit den Worten: Über den Ausgleich möglicher Belastungen für Kommunen werden wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem formalen Verfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz verständigen. Das ist zugesagt und verabredet. Ich bin sicher, dass wir eine faire kommunalfreundliche Lösung finden werden. Das ist ja auch ganz bewusst ein Markenzeichen der Landesregierung. Das werden wir hier ebenfalls umsetzen. Wir gehen daher davon aus, dass sich die Landesregierung sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landtages unserer Auffassung anschließen, wonach für die kommunalen Auftraggeber dem Grunde nach ein Konnexitätsausgleich besteht. Dies kann gerne im Gesetz klargestellt werden. Sollte sie sich unserer Ansicht nicht anschließen, müssen wir zu Wahrung der Interessen unserer Mitglieder die sofortige Aufhebung des Gesetzes verlangen.

5 - 5 Neben dieser rechtlichen Verpflichtung darf das Land sich aber auch nicht seiner finanzpolitischen Verantwortung für dieses Gesetz entziehen. So geht es nach unseren Informationen davon aus, dass durch die Verordnung über die repräsentativen Tarifverträge (RepT- VVO gem. 4 Abs. 2 TVgG) jährlich zwischen Mio. Mehrkosten bei den kommunalen öffentlichen Auftraggeber anfallen. Der Arbeitsminister hat eine Konnexitätsrelevanz der Höhe nach verneint, da diese Mehrkosten in die Fahrentgelte eingerechnet werden können (Anlage)! Das dies dann zugleich zur Erhöhung der Fahrpreise führt oder alternativ Streckenkürzungen verursacht, ist vom Arbeitsminister eine offenbar bewusst in Kauf genommene Folge. Dies konterkariert jedoch die Attraktivität des ÖPNV übrigens auch ein wichtiges Anliegen des Landes! Wir fordern das Land auf, zu seiner finanzpolitischen Verantwortung zum TVgG in der derzeitigen Form nachhaltig zu stehen und zwar nicht nur in diesem Bereich! Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Detlef Raphael Beigeordneter des Städtetages Nordrhein-Westfalen Dr. Marco Kuhn Erster Beigeordneter des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Rudolf Graaff Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Markus Moraing Geschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen - Landesgruppe NRW

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18. HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main

Mehr

die Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns nach 4, Abs. 3 des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)

die Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns nach 4, Abs. 3 des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) Düsseldorf, August 2015 Vorschlag der Arbeitnehmervertreter/innen im beratenden Ausschuss für das Mindestentgelt für die die Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns nach 4, Abs. 3 des Tariftreue-

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

WSI-Tarifarchiv. (Stand: Februar 2012) Kontakt:

WSI-Tarifarchiv. (Stand: Februar 2012) Kontakt: WSI-Tarifarchiv (Stand: Februar 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel

Mehr

Per

Per Per E-Mail: poststelle@mbwsv.nrw.de Herrn Minister Michael Groschek Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 19. November

Mehr

i ~~~l R 1"16/11 0 Sitzung des Rechtsausschusses am 18. September 2013 Anlagen

i ~~~l R 116/11 0 Sitzung des Rechtsausschusses am 18. September 2013 Anlagen Justi%ministerium des landes NC)rijrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen. 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Robert

Mehr

WSI-Tarifarchiv. (Stand: Juli 2012) Kontakt:

WSI-Tarifarchiv. (Stand: Juli 2012) Kontakt: WSI-Tarifarchiv (Stand: Juli 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49

Mehr

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit

Mehr

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: März 2014) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: März 2014) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14043 18.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zu dem Antrag der

Mehr

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit

Mehr

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich.

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4575 10.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer

Mehr

der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU)

der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) 16 STELLUNGNAHME 16/191 Alle Abg der des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013) Bundesrat Drucksache 424/13 16.05.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz - AS Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des

Mehr

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Verantwortlicher Einkauf der öffentlichen Hand und großer Organisationen Meißen Mai 2008

Verantwortlicher Einkauf der öffentlichen Hand und großer Organisationen Meißen Mai 2008 Verantwortlicher Einkauf der öffentlichen Hand und großer Organisationen Meißen 22.-23. Mai 2008 Was fordern Stakeholder von der öffentlichen Vergabe? DGB Sachsen Manja Sellenthin 1 Allgemeine Anforderung

Mehr

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes NRW (AbgG NRW)

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes NRW (AbgG NRW) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/10379 08.12.2009 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Mehr

Gesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf Fraktion der CDU Hannover, den 16.02.2009 Fraktion der FDP Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Artikel 1 Änderung

Mehr

Input: Schulbau und Ausstattung der Schulen

Input: Schulbau und Ausstattung der Schulen Input: Schulbau und Ausstattung der Schulen Rolle und Erwartungen der kommunalen Schulträger Mitgliederversammlung der Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW am 05.11.2016 in Wuppertal Der

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfrage Drucksache Nr.:RR 63/2016 4. Sitzungsperiode Köln, den 28. Juni 2016 Tischvorlage für die 9. Sitzung des Regionalrates am 01. Juli 2016 TOP 12 a):

Mehr

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucks. Nr.: VK 18/2014 3. Sitzungsperiode Köln, den 5. März 2014 Tischvorlage für die 12. Sitzung der Verkehrskommission

Mehr

Der Innen- und Rechtsausschuss möge die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen empfehlen:

Der Innen- und Rechtsausschuss möge die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen empfehlen: Piratenfraktion Postfach 7121 24171 Kiel An die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags Patrick Breyer MdL Mitglied der Piratenfraktion Fax: 04 31-530 04 1638

Mehr

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Landtag Nordrhein-Westfalen Herrn Christian Dahm, MdL Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf 16 STELLUNGNAHME 16/1920 A11 Ansprechpartner: Hauptreferentin:

Mehr

Leitfaden. zur Einbindung der Clearingstelle Mittelstand. bei Gesetzgebungsverfahren. in Nordrhein-Westfalen. (Clearingverfahren)

Leitfaden. zur Einbindung der Clearingstelle Mittelstand. bei Gesetzgebungsverfahren. in Nordrhein-Westfalen. (Clearingverfahren) Leitfaden zur Einbindung der Clearingstelle Mittelstand bei Gesetzgebungsverfahren in Nordrhein-Westfalen (Clearingverfahren) Kontakt: Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW bei IHK NRW Immermannstraße

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3651 07. 12. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes

Mehr

Unterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland?

Unterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8436 20.04.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3243 vom 17. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8243

Mehr

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13313 31.10.2016 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Bundesrat Drucksache 403/04 11.05.04 Gesetzesantrag der Freistaaten Thüringen, Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1999 A. Problem und Ziel Der Gesetzgeber hat in 20

Mehr

LANDTAG NORDRHE'N-WESTFALEN 16. WAHlPERtOOE VORLAGE 16/ 4647

LANDTAG NORDRHE'N-WESTFALEN 16. WAHlPERtOOE VORLAGE 16/ 4647 Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHE'N-WESTFALEN 16. WAHlPERtOOE

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

ULLRICH SIERAU Ob er bü r germ e i st e r der St ad T Dotlmund

ULLRICH SIERAU Ob er bü r germ e i st e r der St ad T Dotlmund ULLRICH SIERAU Ob er bü r germ e i st e r der St ad T Dotlmund LANDTAG NORDRHEIN WESTFALEN 16. WAHLPERIODE An die Präsidentin des Landtags NRW Frau MdL Carina Gödecke An den Vorsitzenden des Ausschusses

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Landtag Nordrhein-Westfalen Innenausschuss Herrn Daniel Sieveke MdL Vorsitzender des Innenausschusses Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf vorab per

Mehr

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 4 1 An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/825 07.09.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. November in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. November in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 189/02 BESCHLUSS vom 10. November 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein SGB X 64 Abs. 3 Satz 2 Die Träger der Sozialhilfe sind in streitigen Verfahren vor den

Mehr

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren

B E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/730 Landtag 18. Wahlperiode 15.01.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Antwort

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - FB 01-30 - Bremen, 26. Februar 2014 Tel.: 361-6011 / 2577 (Herr Schöne / Herr Jäger) Tel.: 361-2575 / 9581 (Herr Dr. Lampe / Frau Sittauer) Deputation für Umwelt,

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen

Mehr

Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 747 18. 02. 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes A. Zielsetzung Mit dem Gesetzentwurf

Mehr

Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Berlin, 03.02.2014 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2910 08.05.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu dem Antrag der PIRATEN-Fraktion - Drucksache 16/1253

Mehr

(Stand: März 2015) Kontakt:

(Stand: März 2015) Kontakt: (Stand: März 2015) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49 (0)211 7778-239

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf Defizite in der Arbeitsweise des Ihnen unterstellten Dezernats hinweisen und Sie um Abhilfe bitten.

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf Defizite in der Arbeitsweise des Ihnen unterstellten Dezernats hinweisen und Sie um Abhilfe bitten. Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz Magistrat der Stadt Wiesbaden Amt für soziale Arbeit Herrn Arno Goßmann Postfach 3920 65029 Wiesbaden Dietmar Brach Fachreferent für Sozialrecht Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und

Mehr

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Thüringer Schulgesetz Im Zusammenhang mit

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der Bundesrat Drucksache 661/13 29.08.13 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform Staatskanzlei des Landes Schwerin, den 28. August 2013

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14044 19.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 16/11436 Gesetz

Mehr

Änderungsanträge 18 (14) bis 18 (14) Bundestags-Drucksache 18/ Stand

Änderungsanträge 18 (14) bis 18 (14) Bundestags-Drucksache 18/ Stand Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 1.6.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters - Bundestags-Drucksache 18/8209 -

Mehr

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung. Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags 1

Mehr

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach)

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach) Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 401 ~~~~- An die Präsidentin des Landtags

Mehr

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand

Mehr

Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf

Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf Workshop Perspektiven einer soziale gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen 27. Januar 2015, Düsseldorf CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Rechtsanwältin Katharina Strauß Köln 2 I Cornelius,

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5287 02. 06. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Plant der Kultusminister

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2621 18. Wahlperiode 14.01.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte Drucksache 18/2621

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1906 19.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) Abzweigung von geld in Sachsen-Anhalt

Mehr

Tischvorlage. TOP 14 / 64. RR am Resolution zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes

Tischvorlage. TOP 14 / 64. RR am Resolution zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes 15.03.2016 Tischvorlage TOP 14 / 64. RR am 17.03.2016 Resolution zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes - Schreiben der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 - Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen

Mehr

Wie viele OGS-Plätze an Grundschulen im Bereich der Bezirksregierung Detmold stehen nicht zur Verfügung, obwohl ein Bedarf der Eltern besteht?

Wie viele OGS-Plätze an Grundschulen im Bereich der Bezirksregierung Detmold stehen nicht zur Verfügung, obwohl ein Bedarf der Eltern besteht? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5866 14.05.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2213 vom 14. April 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat und Yvonne Gebauer FDP

Mehr

Bundesrat Drucksache 644/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 644/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 644/16 01.11.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Mehr

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte Anlage 1 zum Rundschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz vom 16. März 2016 - AZ: 78622-00002/2016-001 - Mtl. Leistungen bis 16.03.2016 Monatliche

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3472 - Ist es sinnvoll, dass Gebühren für Straßenreinigung

Mehr

Die Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15

Die Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Ja. Oktober 2015.. Seite 1 von 1 Präsidentin des Landtags

Mehr

B e s c h l u s s. In dem Rechtsstreit. der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,...

B e s c h l u s s. In dem Rechtsstreit. der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,... Geschäftszeichen: 2 U 36/06... Landgericht... B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,... Beklagte und Berufungsklägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte...

Mehr

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen.

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen. Sachverhalt Fall 9 Sachverhalt Der Bundestag berät einen in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Gesetzentwurf zur Reform der sozialen Sicherungssysteme. Da die Struktur der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung

Mehr

LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh

LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/527 LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh Raiffeisenstrasse 1, 24103 Kiel Tel.: 0431/66019-29 Fax: -19 e-mail: j.schulz@lvs-sh.de;

Mehr

Entwurf. G e s e t z zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege

Entwurf. G e s e t z zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege Entwurf G e s e t z zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege Artikel 1 Niedersächsisches Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFG) 1 Ziel der Förderung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!#

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!# SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkä änderungsstaatsvertrag Federführend ist der Ministerpräsident

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben. Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft

Mehr

Aktuelles aus Jugendhilfe und Schule

Aktuelles aus Jugendhilfe und Schule Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg An die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg Der

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Aktenzeichen: Vergabe-Nr.: des Verfahrens: BeQuFA BeQuFA01 Öffentliche Ausschreibung national 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A (nachrangige

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1655 02. 01. 2003 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/594 16.11.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes

Mehr

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Dresden, 04.12.2015 Dr. Frauke Petry, MdL und

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Besonderer Teil BBiG vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Haftungsausschluss: Die Inhaber von meine-domain.de übernehmen keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Dokumentvorlage (Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag). Die

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4174 5 Wahlperiode 02.03.2011 GESETZENTWURF der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel

über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden den kirchlichen Büros Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Rundschreiben 42/ 721 / 2010

Rundschreiben 42/ 721 / 2010 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - im Bereich des LVR nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1231 6. Wahlperiode 10.10.2012 GESETZENTWURF der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München KOPIE Verteilerliste (nur) per E-Mail Regierungen Kreisverwaltungsbehörden

Mehr

Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt. Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert

Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt. Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert 42. Plenum, 24.02.2010 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode 1 Präsidentin Barbara Stamm: Ich rufe auf: Artikel

Mehr

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Bundesrat Drucksache 525/1/07 11.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse AS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten

Mehr