Beschluss Regionalversammlung 24. November 2009

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1 Regionaler Richtplan regioviamala Beschluss Regionalversammlung 24. November 2009 Einleitung und Kurzfassung 1 Anlass Anlass für die Anpassung und Nachführung der regionalen Richtpläne sind: Die Zusammenführung der beiden Richtpläne Heinzenberg-Domleschg und Hinterrhein aufgrund der neuen Regionalorganisation; Verbesserung der Übersicht über die Richtplandokumente wegen der verschiedenen Nachführungen Aktualisierung der Richtpläne aus dem Jahre 1995 aufgrund der veränderten Verhältnisse und des inzwischen erlassenen kantonalen Richtplans; in den kantonalen Richtplan sind verschiedene Bestandteile des regionalen Richtplans eingeflossen; der kantonale Richtplan ist als Verbundplan Kanton-Regionen aufgebaut und weist den Regionen entsprechende Aufgaben zu Berücksichtigung des EK II, des Umsetzungsprogramms der neuen Regionalpolitik (UP NRP) und neuer Vorhaben (z.b. Naturpark Beverin, Parc Adula, u.a.). 2 Einführung Das kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) regelt in Art. 14, dass der Richtplan Graubünden und dessen Änderungen vom Kanton und Regionalverbänden partnerschaftlich erarbeitet werden. Die Regionalplanungsverbände sorgen für die nachhaltige räumliche Entwicklung in ihrem Gebiet (Art. 17 Abs. 2 KRG). Der kantonale Richtplan 2000 weist den Regionen eine grosse Verantwortung für die Gestaltung und Entwicklung ihres Lebensraums zu. In verschiedenen Sachbereichen konkretisiert der regionale Richtplan die Leitüberlegungen oder behandelt die der Region zugewiesenen Aufgaben des kantonalen Richtplans. Er koordiniert räumlich überörtliche ragen innerhalb der Region oder stimmt sie mit den Nachbarregionen ab. Zusammen mit den Programmen und Projekten der neuen Regionalpolitik (NRP) wird der regionale Richtplan zu einem bedeutenden Baustein der Raumordnungspolitik von Region und Kanton. Gesetzliche Grundlage für die Richtplanung der regioviamala bildet das Raumentwicklungsund Richtplangesetz vom 4. April Es regelt die Organisation, Zuständigkeiten und Ver-

2 regioviamala, Regionaler Richtplan, Einleitung und Kurzfassung 2 fahren bei der Erarbeitung und Änderung des regionalen Richtplans. Im von der Regierung genehmigten Mehrjahresprogramm wurden die zu bearbeitenden Sachbereiche und Vorhaben festgelegt. Der regionale Richtplan hat eine enge Verbindung zum ehemaligen EK II und zum Umsetzungsprogramm der neuen Regionalpolitik (UP NRP). Mit dem regionalen Richtplan werden die räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Entwicklungsziele und -konzepte geschaffen. Er legt Spielregeln, Vorgehen und Massnahmen behördenverbindlich fest und stimmt sie mit dem regionalen Raumkonzept ab. ür die Waldflächen sind die Erhaltungs- und Entwicklungsziele in den Waldentwicklungsplänen (WEP) festgelegt. Nutzungen, welche den Wald betreffen (z.b. Erholungsnutzungen) sind mit dem regionalen Richtplan abzustimmen. Grundlage bilden die genehmigten WEP Heinzenberg-Domleschg, Schams-Avers-Rheinwald und Mittelbünden. Ingesamt ist mit dem regionalen Richtplan auch dafür zu sorgen, dass mit dem Boden haushälterisch umgegangen wird. In Zukunft immer grössere Bedeutung bekommt der regionale Richtplan für die von den Gemeinden gemeinsam wahrgenommenen Aufgaben z.b. Bauamtsaufgaben oder im Zusammenhang mit Gemeindefusionen. Der regionale Richtplan richtet sich nach dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung. Das heisst nach einer Entwicklung die gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch verträglich ist. Der regionale Richtplan regelt nur jene raumwirksamen Tätigkeiten, welche zur Erreichung einer solchen Entwicklung eine überörtliche Abstimmung oder einer Abstimmung mit dem WEP erfordern. 3 Aufbau und Gliederung des regionalen Richtplans Der regionale Richtplan wird in Struktur und orm gleich aufgebaut wie der kantonale Richtplan, damit die Übersicht über die Regelungen auf regionaler und kantonaler Stufe gewahrt bleibt. Dies trifft für den Richtplantext wie auch die Richtplankarte zu. Grundlage der regionalen Richtplankarte bildet die Synthesekarte des kantonalen Richtplans. Der regionale Richtplan ist wie folgt aufgebaut: Hartmann & Sauter Chur 24. Nov. 2009

3 regioviamala, Regionaler Richtplan, Einleitung und Kurzfassung 3 Raumkonzept Allgemeine Ziele, Strategien und Grundsätze Ziel und Strategien nach Teilräumen Karte Raumkonzept Natur und Landschaft Tourismus und reizeit Siedlung und Ausstattung Verkehr Übrige Raumnutzungen Im Bereich Siedlung und Ausstattung werden Grundsätze und Verfahren für Resorts festgelegt und das Konzept Industrie- und Gewerbezonen mit der regionale Arbeitszone in Zups (Gemeinde Andeer) für das Schams ergänzt. Der Bereich Materialabbau und - bewirtschaftung sowie Abfallbewirtschaftung wird erst nach dem Erlass des vereinigten und aktualisierten Richtplans bearbeitet, weil dazu weitere Abklärungen zu Deponien und Materialablagerungen erforderlich sind. Die Regelungen zur Kulturlandschaft mit landschaftsprägenden Bauten (LPB) für das Val Schons hat die Regierung im Mai 2009 genehmigt. Sie werden nach dem Erlass in das vorliegende Richtplandossier eingefügt. Die einzelnen Bereiche weisen immer den gleichen Textaufbau auf: A Ausgangslage B Leitüberlegungen C Verantwortungsbereiche D Erläuterungen E (E1 bis E...) Objekte mit Hinweis auf die Objektliste kantonaler Richtplan Planungsverfahren und Mitwirkung G Grundlagen (Konzeptkarten und Anhänge). Die grau unterlegten Textfelder sind behördenverbindliche Regelungen. Die Richtplankategorien bedeuten: A = Ausgangslage, in der Nutzungsplanung umgesetzt = estsetzung, Koordination grundsätzlich erfolgt; Details in der Nutzungsplanung umsetzen Z = Zwischenergebnis, Koordination noch nicht abgeschlossen; weiteres Vorgehen festgelegt V = Vororientierung, Idee, aber noch nicht so konkret, dass Koordination erfolgen kann; Pflicht zur Information Hartmann & Sauter Chur 24. Nov. 2009

4 regioviamala, Regionaler Richtplan, Einleitung und Kurzfassung 4 3 Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht Der Raum Hinterrhein (früher Region Hinterrhein) wird als Viamala-Süd und der Raum Heinzenberg-Domleschg (früher Region Heinzenberg-Domleschg) als Viamala-Nord bezeichnet. Im Vergleich zum regionalen Richtplan 1995 weist die Anpassung die folgenden wesentlichen Änderungen auf: Bereich Stichworte Inhalt Raumkonzept Kurzanalyse und Potenziale für die Regionalentwicklung Ziele und Grundsätze für die Regionalentwicklung Karte Raumkonzept Natur und Landschaft Ergänzung Bergwiesen Schamserberg als Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung Ergänzung und Aktualisierung Wildruhegebiete Ergänzung Naturpark Beverin (Zwischenergebnis) und Parc Adula (Vororientierung) Bewässerungskonzept Domleschg Tourismus und reizeit Verzicht auf regionale Regelung zur Beschneiung Zugang aus dem Raum Thusis-Nord zum Scalottas/Skigebiet Lenzerheide (Entlastung Achse Chur-Lenzerheide) Siedlung und Ausstattung Aktualisierung Langlaufloipen und Schlittelwege (nur regelmässig präparierte); Ergänzung Winterwanderwege Aktualisierung Wanderwegnetz; Ergänzung Glattenberg- Steileralp (Sufers) Ergänzung Veloweg Rothenbrunnen - Rhäzüns (linke Talseite) Verzicht auf Richtplanregelungen zu Reitwegen im Domleschg und auf Regelungen für MTB-Routen, welche sich in der Regel auf Land-, Alp- und orstwegen befinden Ergänzung Konzept Campingplätze mit den Standorten Waldcamping Thusis und errera Ergänzung Informationszentrum Viamalaschlucht; Thusis touristischer Knotenpunkt Ergänzung Burgen und Obstland Domleschg Zentrale Orte und Arbeitsstandorte siehe Raumkonzept oben bzw. kantonaler Richtplan; Aktualisierung und Ergänzung Konzept regionale Arbeitsstandorte (Zups/Andeer für das Schams) Konzept für Resorts Kulturlandschaft mit landschaftsprägenden Bauten (LPB) Val Schons (Mai 2009 genehmigt) Verkehr Ergänzung Ausbau der Strasse St. Agatha Scharans Konzept für den Ausbau der Strasse im Domleschg Aufnahme der Strasse lerden-portein als Verbindungsstrasse Ausbau der Verbindungsstrasse Tschappina-Glaspass Übrige Raumnutzungen Abbau und Abfallbewirtschaftung; wird später ergänzt Aktualisierung Konzept zivile Schiessanlagen, inkl. Jagdschiessanlagen und Ergänzung mit Viamala-Nord Richtplankarte 1: Grundlage bildet die Synthesekarte des kantonalen Richtplans Neue Richtplankarte bietet Übersicht kantonaler und regionaler Richtplan Hartmann & Sauter Chur 24. Nov. 2009

5 regioviamala, Regionaler Richtplan, Einleitung und Kurzfassung 5 Inhaltsübersicht regionaler Richtplan mit Hinweisen auf den kant. Richtplan Bereich Raumkonzept Objekt 100 Natur und Landschaft Objekte 200 remdenverkehr und Erholung Objekte 300 Kap. 4. Kant. Richtplan Siedlung und Ausstattung Objekte 400 Verkehr Objekte 500 Übrige Raumnutzungen Objekte 600, 700 Richtplaninhalt Ziele und Grundsätze Gesamtraum bzw. Teilräume Konzeptplan als Übersicht (Naturraum, ländlicher Raum, Tourismusraum, Agglomerationsraum); siehe auch Kap. 2.3 kant. Richtplan Landwirtschaft, ruchtfolgeflächen regelt kant. Richtplan (Kap. 3.2) Naturpark Beverin und Parc Adula (siehe auch Kap. 3.4 kant. Richtplan und Anhang 3L.1) Landschaftsschutzgebiete und Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung; siehe auch kant. Richtplan (Kap und 3.6, Anhänge 3L.2 und 3L.3) Kulturlandschaft mit landschaftsprägenden Bauten (LPB) Val Schons, am 12. Mai 2009 mit RB 470 genehmigt (siehe auch kant. Richtplan Kap ) Naturschutzgebiete; regelt kant. Richtplan (Kap. 3.7, Anhang 3.L4 Wildruhegebiete (siehe auch Kap. 3.8 kant. Richtplan) Konzept Intensiverholungsgebiete (siehe auch Kap. 4.2 und 4.3 kant. Richtplan) Übrige wintertouristische Anlagen (Langlauf, Schlittelwege, Winterwanderwege) reizeitanlagen (Golf, Camping, Angebote ländlicher Tourimus, u.a.); siehe auch kant. Richtplan Kap. 4.4 Wege (Wanderwege, Velowege, Parkplätze bei Ausgangspunkten für Erholung und bei den Bergbahnen) Zentrale Orte; siehe regionales Raumkonzept und kant. Richtplan (Kap. 5.2 und Anhänge 3.S1, 3.S2 und 3.S3) Aktualisierung und Ergänzung Konzept Arbeitsstandorte Siedlungsgebiete, Bauzonen, Potenzialstandorte (wird später bearbeitet) Ausstattung: Sport- und reizeitanlagen; siehe regionales Raumkonzept Konzept Resorts Ortsbildschutz; regelt kant. Richtplan (Kap und Anhang 3.S6) Kleinsiedlungen (kant. Richtplan Kap ) Strassenverkehr: Ausbau Strassen; regelt kant. Richtplan (Kap. 6.2 und Anhang 3.T1) Öffentlicher Verkehr: Betrieb und Infrastrukturen; regelt kant. Richtplan (Kap. 6.3 und Anhänge 3.T2 und 3.T3) Materialabbau und -verwertung und Abfallbewirtschaftung (wird später bearbeitet); siehe auch kant. Richtplan Kap. 7.4 und 7.5 und Anhänge 3.V2 und 3.V3) Zivile Schiessanlagen, inkl Jagdschiessanlagen; siehe auch Kap. 7.7 kant. Richtplan Hartmann & Sauter Chur 24. Nov. 2009

6 Regionaler Richtplan regioviamala Raumkonzept (3.100) Beschluss der Regionalversammlung: Thusis, den 24. November 2009 Thomas Bitter Regionspräsident Casper Nicca Geschäftsleiter Genehmigung der Regierung mit RB Nr. vom Der Regierungspräsident Der Kanzleidirektor 7430 Thusis Postfach 88 Telefon: ax: Genehmigungsexemplar

7 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 2 A Ausgangslage Die räumliche Entwicklung wird durch verschiedene aktoren bestimmt, wie Lage zu den wirtschaftlichen Zentren, Qualität der Verkehrsanbindung, Vorkommen eigene Ressourcen (z.b. Wasser für Wasserkraftnutzung, Steine u.a.) und Innovationskraft. Zusätzlich beeinflussen auch externe aktoren wie wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Schweiz und Europa (z.b. Währungspolitik, Steuerpolitik, Energiepolitik), Klimaveränderungen und -politik sowie technologische ortschritte die Regionalentwicklung. Die Regionalentwicklung der letzten Jahre und die künftigen Herausforderungen lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen: A.1 Bevölkerung Ingesamt hat die Bevölkerung zwischen 1980 und 2008 von rund 10'800 auf 12'400 zugenommen. Gewachsen ist die Wohnbevölkerung namentlich im Raum Thusis und zusätzlich in den Gemeinden, welche in Pendlerdistanz zum Wirtschaftsraum Bündner Rheintal liegen und eine direkte Anbindung an die A13 haben. Drei Viertel der Regionseinwohner lebt im Raum Viamala-Nord (= früher Region Heinzenberg-Domleschg). Bei einem mittleren Szenario bestätigen Perspektivrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 den Einfluss der Anbindung an den Arbeitsmarkt Bündner Rheintal. Ingesamt wird für die regioviamala eine Abnahme von gegen 5% prognostiziert, wobei der Raum Viamala-Nord, und wahrscheinlich auch die Talgemeinden mit einem guten Anschluss davon weniger betroffen sind. Kanton / Region in % Graubünden Nordbünden Surselva regioviamala Mittelbünden Prättigau Davos Engiadina Bassa Val Müstair Oberengadin Bergell Poschiavo Mesolcina Calanca

8 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 3 Nebst der Schwierigkeit ausreichend Arbeitsplätze in der Region anzubieten zu können, ist diese Entwicklung im Wesentlichen aber auch eine olge der Überalterung. Bereits heute weisen das Schams, das Rheinwald und das Avers eine überalterte Bevölkerung aus. Dies wird sich generell weiter verstärken. In dieser Hinsicht ist die Region künftig gefordert bei der strukturellen Anpassungen und Bereitstellung der kommunalen und regionalen Altersversorgung. A.2 Wirtschaft Stark landwirtschaftlich geprägte Kleingemeinden, ein kleingewerblich strukturierter 2. Sektor, auf wenige Orte beschränkte Industriebetriebe und eine Konzentration der Dienstleistung in den Orten mit Zentrumsfunktion ist die Charakteristik der Wirtschaft in der Region. Wichtige Arbeitsstandorte für Gewerbe und Industrie sind Thusis und Cazis/Industriezone Unterrealta, wo sich rund die Hälfte aller Arbeitsplätze (ohne Landwirtschaft) befindet. Von 1985 bis 2005 hat die Zahl der Arbeitsplätze von 5'400 auf 5'700 leicht zugenommen.

9 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 4 Der Arbeitsumfang aber ist rückläufig. So entsprechen die 5'700 Arbeitsplätze rund 4'500 Vollzeitstellen. Insbesondere in der Landwirtschaft und im Tourismus ist die Zahl der Teilzeitstellen gross. Ein wichtiger Arbeitgeber in der Region sind die Stromproduzenten und -verteiler. Mit der KHR, der EWZ (Stromverteilzentrum Sils i.d.) und Zervreila Kraftwerke haben drei bedeutenden Unternehmen Bauten und Anlagen in der Region. Dienstleistungen und Tourismus konzentrieren sich in Splügen, Andeer, im Raum Thusis (Thusis-Cazis-sils i.d.) und am Heinzenberg. In Zukunft wird es darum gehen, die eigenen Ressourcen, insbesondere Natur- und Kulturwerte aktiver touristisch zu nutzen. Es sind Angebote und Produkte zu schaffen, welche auf den einzigartigen Werten der Region aufbauen, echte und klare Profile tragen und gebündelt vermarktet werden. Zudem ist die Verarbeitung der Produkte innerhalb der Region zu fördern. Arbeitsstandorte sind in Zukunft auf die bestgeeigneten Standorte zu konzentrieren und für eine Ansiedlung von Betrieben gezielt vorzubereiten (Erschliessung, Verfügbarkeit, Information). Pendler Immer mehr Einwohner der Region finden ihr Einkommen ausserhalb der Region und pendeln in die Agglomeration Chur. Die Wegpendlerquote hat im Raum Viamala-Nord zwischen 1980 und 2000 von 30% auf 49% zugenommen, und im Raum Viamala-Süd (früher Region Hinterrhein) von 17% auf 29%. Die Zupendlerzahlen sind deutlich tiefer. In der gesamten Region fehlt es an genügend Arbeitsplätzen für alle Erwerbstätigen. Die schönen, ruhigen und landschaftlich attraktiven Wohnlagen in der Nähe zur Agglomeration Chur sind eine Qualität, insbesondere für die Teilräume Domleschg und den Heinzenberg, der gezielt als Standortvorteil genutzt werden muss. Dazu gehören gute Strassenverbindungen, möglichst direkte öv-verbindungen zum Zentrum Chur und gute Infrastrukturen im Bereich Bildung, Gesundheit und Sport. A.3 Siedlung / Ausstattung Siedlung Die Teilgebiete Heinzenberg-Domleschg, Schams, Avers und Rheinwald sind topografisch markant durch die Viamala- und die Roflaschlucht getrennt und in einzelne Talkammern gegliedert. Mit dem regionalen Zentrum Thusis und den lokalen Zentren Andeer und Splügen bestehen funktionale Siedlungsschwerpunkte in der Region. Mit der Nationalstrasse A13 besteht eine unmittelbare Verkehrsanbindung in den Wirtschaftsraum Bündner Rheintal und gegen Süden. Mit Blick auf die längerfristige Aufrechterhaltung der Besiedlung ist das unktionieren dieser zentralen Orte eine wichtige Voraussetzung. Die zentralen Orte zeichnen sich aus durch eine

10 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 5 entsprechende Ausstattung an öffentlichen Einrichtungen (Schulen, reizeit- und Kulturanlagen, soziale Angebote) und erschlossenen und verfügbaren lächen für Gewerbe- und Industrie (Arbeitssstandorte Cazis, Thusis). Später sollen die zentralen Orte und Arbeitsstandorte durch weitere Gemeinden ergänzt werden, welche in Zukunft die Grundversorgung an öffentlichen und privaten Einrichtungen zu gewährleisten haben. ür die Weiterentwicklung der Baugebiete, insbesondere aber auch bei Ansiedlung von Arbeitsplätzen ist eine regional abgestimmte Bodenund Baulandpolitik der Gemeinden künftig unerlässlich. Im Raum Schams ist neu vorgesehen, ein überörtliches Angebot an Gewerbeland im Raum Andeer-Zillis (regionaler Arbeitsplatzstandort) zu schaffen. Weitere solche Standorte werden im Rahmen eines regionalen Siedlungskonzepts in anderen Teilgebieten zweckmässig und notwendig sein. ür grössere Tourismusresidenzen und Resorts werden Grundsätze und Spielregeln für die Standortevaluation und Standortanforderungen festgelegt. Der Schutz der Siedlungen vor Naturgefahren wird in Zukunft aufgrund des Klimawandels neue Herausforderungen stellen und bei einer Erweiterung der Baugebiete sind die Naturgefahren sorgfältig und umfassend abzuklären. Ausstattung Die überörtlich bedeutenden Bauten und Anlagen im Bereich Bildung, Gesundheit (Spital, Alters- und Pflegeheime), Sport (grosse Sportanlagen wie Bäder, Kunsteisbahnen, Mehrzweckhallen und andere touristische Einrichtungen) sind auf den Raum Thusis-Cazis-Sils i.d., auf Andeer-Zillis und Splügen konzentriert. Sie sind für grosse Teile der Bevölkerung gut erreichbar. In Zukunft wird vermehrt in diesen Bereichen eine überörtliche Zusammenarbeit und Abstimmung, insbesondere auch aus wirtschaftlichen Gründen, erforderlich sein. A.4 Natur und Landschaft Die Region verfügt über weitgehend intakte, grosse und vielfältige Natur- und Kulturlandschaften. Viele Gebiete weisen eine hohe Biodiversität auf. Natur- und Landschaftswerte sind durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, durch Ausdehnung der Siedlungen und Infrastrukturen, durch touristische Bauten und Anlagen, durch Abbau und Deponien, durch Zerschneidung von Lebensräumen gefährdet, weil viele Veränderungen schleichend verlaufen. Die Bevölkerung hat die Bedeutung dieser Landschaften auch aus Sicht eines funktionierenden Lebens- und Wirtschaftsraumes erkannt. Natur- und Kulturlandschaften bilden die wichtigsten Ressourcen für die Erholung der Bevölkerung und für die Weiterentwicklung des Tourismus. Noch nicht überall ist eine befriedigende Abstimmung zwischen den Schutz- und Nutzungsinteressen erreicht. Diese Abstimmung ist Aufgabe des regionalen Richtplans. Die Vielfalt an noch vorhandenen Natur- und Kulturwerten schafft der Region die Voraussetzung mit zwei Parkprojekten (Naturpark Beverin und Nationalpark Adula) die Ressource Natur

11 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 6 auch wirtschaftlich nachhaltig in Wert zu setzen bzw. die Pflege und Entwicklung der Landschaft aktiv zu fördern. Dieses Potenzial ist für die Region und insbesondere auch für die Parkgemeinden bedeutend und dient den peripheren Gebieten Schams, Avers, Rheinwald sowie Teilräumen des Heinzenbergs als wichtige wirtschaftliche Grundlage. Demgegenüber zeichnet sich das Domleschg durch seine besondere Kulturlandschaft im Nahbereich der Agglomeration Chur aus. Dieses Potenzial ist insbesondere auch mit Blick auf die Schaffung von Wohngebieten mit einem sehr attraktiven Wohnumfeld und einer sehr attraktiven näheren Umgebung für die Naherholung von Bedeutung. Die vielfältige und ökologisch bedeutende Kulturlandschaft des Domleschgs darf durch das geplante, grosse Bewässerungsprojekt (Bewässerung von rund 500 ha) nicht gefährdet werden. Die Bewässerung dient der langfristigen Sicherung der landwirtschaftlichen Erträge in trockenen Sommern und nicht der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Auswirkungen auf Kulturlandschaft, Umwelt und Wasserversorgung werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt. Der regionale Richtplan und die Nutzungsplanungen dienen dabei als Grundlagen und Rahmenbedingungen. A.5 Tourismus und reizeit Tourismus und Naherholung haben für die Region eine sehr grosse Bedeutung. Mit Splügen - hat die Region ein mittelgrosses touristisches Intensiverholungsgebiet gemäss kantonalem Richtplan. Es zeichnet sich aus durch die Grösse des Beherbergungsangebotes und die Anlagenintensität. Die bereits bei der Richtplanerarbeitung 1993/94 behandelte Idee (Vision), den Raum Lenzerheide direkt an die A13 anzuschliessen, ist nach wie vor aktuell. Dies insbesondere deshalb, weil die Verkehrsachse Chur-Lenzerheide in Spitzenzeiten häufig überlastet ist. Bei der Idee geht es um eine ober- oder unterirdische Verbindung aus dem Raum Thusis-Nord auf die Lenzerheide. Die Prüfung der technischen, wirtschaftlichen und raum-/umweltmässigen Machbarkeit steht noch aus. Kleinere Intensiverholungsgebiete im ländlichen Raum sind gemäss kantonalem Richtplan Heinzenberg mit Tschappina und Sarn, eldis/veulden, Mutten, Avers und neu Schamserberg. Aufgrund unterschiedlicher Konflikte mit Natur- und Landschaftsinteressen sind die geplanten Erweiterungen noch nicht überall festgesetzt. Bergbahnen sind für einen Tourismusort, auch wenn in einem bescheidenen Umfang, von grosser Bedeutung und gehören zu einem minimalen Angebot. Die Anlagen sind gesamthaft kostenintensiv. Die Optimierung der bereits mit Bahnen erschlossenen Gebiete hat folglich Priorität. Dies kann auch in orm neuer Anlagen oder Linienführungen sein. Erweiterungen und Neuerschliessungen von Skigebieten sollen sich auf gut geeignete Gebiete konzentrieren. Sie müssen wirtschaftlich und umweltverträglich und von der Bevölkerung getragen sein.

12 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 7 Die Erholungsgebiete im Domleschg und am Heinzenberg weisen im Sommer wie Winter aufgrund ihrer Lage zur Agglomeration Chur und ihrer landschaftlichen Attraktivität ein hohes Potenzial auf, welches wirtschaftlich noch besser genutzt werden kann. A.6 Verkehr Transitachse und Verbindungsachse zwischen den verschiedenen Teilräumen und zentralen Orten der Region ist die A13. Der Verkehr hat in den letzten 15 Jahren stark zugenommen, insbesondere der Schwerverkehr durch die Alpen. Durch die Errichtung des Schwerverkehrskontrollplatzes in Unterrealta und ein gezieltes Verkehrsmanagement wird der Schwerverkehr besser geregelt. Mit dem Verkehr auf der A13 sind auch Immissionen auf Siedlungs- und Erholungsgebiete verbunden, welche im Bereich Siedlung durch die realisierten Lärmschutzmassnahmen vermindert wurden. Alle Konflikte sind noch nicht behoben. Die Siedlungen und raktionen sind mit im Allgemeinen gut ausgebauten Haupt- und Verbindungsstrassen erschlossen oder deren Ausbau ist in Planung bzw. Ausführung (Trans, Mutten, u.a.). Engpässe bestehen im Domleschg, wo sich auch Konflikte mit der Kulturlandschaftserhaltung stellen und mit einem Gesamtkonzept der weitere Strassenausbau angegangen werden soll. Die grosse Herausforderung besteht in Zukunft darin, das gut ausgebaute Strassennetz Instand zu halten, es insbesondere gegen sich verstärkende Naturgefahren zu schützen. Das Angebot des öffentlichen Verkehrs ist gut. Mit gezielten Massnahmen kann er noch optimiert werden. Engpässe beim Bahnverkehr bestehen im Heinzenberg/Domleschg, wo der Ausbau zur Doppelspur vorgesehen ist. Die Zunahme der Pendler aus dem Domleschg in den Raum Chur und Umgebung fordert eine Überprüfung der Gestaltung des öffentlichen Verkehrs im Domleschg. In den peripheren Gebieten muss das Grundangebot flexibilisiert, d.h. noch bedarfsgerechter gestaltet werden. Die starke Zunahme der Pendlerbewegungen für Beschäftigte und Schüler erfordert in den Siedlungsschwerpunkten Thusis-Sils i.d.-ürstenaubruck-cazis bzw. Andeer-Zillis einerseits ein direktes und sicheres Netz für den Veloverkehr und anderseits gute und sichere uss- und Radwegverbindungen zu den Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Keine sichere Radwegverbindung besteht aus dem Raum Rothenbrunnen in den Raum Rhäzüns- Bonaduz. In Zukunft muss der Langsamverkehr als umweltfreundlicher und gesunder Verkehr gezielt durch Optimierung und Ergänzung der bestehenden Netze gefördert und überkommunal abgestimmt werden. Eine rationellerer Nutzung des Waldes und die örderung der Holzenergie erfordern u.a. ausgebaute Strassen und Wege (Breite, Belastung). Dies ist an verschiedenen Orten und streckenweise noch nicht der all. Um diese Situation zu verbessern, sind die Engpässe zu beseiti-

13 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 8 gen. Die heute bestehenden Verladebahnhöfe für den Abtransport des Holzes sind weiterhin zu betreiben. A.7 Übrige Raumnutzung Die Wasserkraftnutzung und der Steinabbau sind wichtige regionale Ressourcen. Die nachhaltige Nutzung dieser Ressourcen sowie deren gezielter Ausbau sind wichtige Ziele der Regionalentwicklung. Bei den Kraftwerken geht es vorerst um die Einhaltung der gesetzlich geforderten Restwassermengen. Je nach der Energiemarktentwicklung und der Entwicklung des Energiebedarfs könnte der Bau des geplanten Kraftwerks Curciusa (im kantonalen Richtplan als Option für Wasserkraftnutzung bzw. Landschaftsschutz enthalten) aktuell werden. In Thusis plant die Greenconector AG eine Konverter-Station (Gleichstromumwandlung), um Energie in 2 Kabeln im Rohr der stillgelegten Oleodotto del Reno SA nach Italien zu transportieren (im Sachplan SüL festgesetzt). Damit sollen die Kapazitäten für den Stromaustausch zwischen Nord- und Südeuropa ausgebaut werden. Geeignet dafür ist der Standortraum Domleschg, weil im Raum Sils i.d. ein Schwerpunkt des schweizerischen Hochspannungsnetzes liegt. Es sind noch verschiedene ragen zur Konverter-Station und Zuleitung offen (Technologie, Lärm- und Strahlenemissionen, Verkabelung der Zuleitung ab Verteilzentrum Sils i.d., Gestaltung der Anlage), welche bis zum Plangenehmigungsverfahren geklärt werden müssen. Aus regionaler Sicht darf das Vorhaben die Regionalentwicklung nicht behindern bzw. muss die Anlage möglichst landschafts- und umweltverträglich sein. Der Abbau von Steinen ist aufgrund der besonderen Gesteinsvorkommen auf den Raum Andeer konzentriert. Die Nachfrage nach verarbeiteten Steinen für verschiedene Verwendungszwecke an Bauten (europaweiter Export) einerseits und die starke Nachfrage nach Wuhrsteinen für Hochwasserschutz oder Rüfenverbauungen bzw. der vermehrte Ersatz von Kies durch gebrochene elsgesteine erfordern die langfristige Sicherung von geeigneten Abbaustandorten. Abbauetappen und Rekultivierungsmassnahmen sind gleichzeitig mit den Standortfestlegungen zu treffen, um die Narben in der Landschaft mittel- bis langfristig möglichst gering zu halten. In Zukunft müssen auch die Voraussetzungen für eine systematische Nutzung der Holz,- Sonnen- und Windenergie in der Region geprüft werden, damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.

14 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 9 B Leitüberlegungen Ziel Eine genügend grosse Besiedelung ist gewährleistet durch soziale Einrichtungen in den Gemeinden oder in Gemeindeverbund, die den heutigen und künftigen Wohn- und Lebensansprüchen genügen, sowie durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Die Region bleibt eigenständiger Lebensraum. Schwerpunke der Regionalentwicklung sind: Erhaltung der Naturlandschaften, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaften sowie örderung der Biodiversität. Entwicklung Energiebereich: Wasserkraft, Energiestadt, Holzenergie, Solar- und Windenergie Entwicklung touristischer Bereich: ländlicher Tourismus, Pärke, Sportanlagen unktionsfähige Gemeindestrukturen Instandhaltung des bestehenden Haupt- und Verbindungsstrassennetzes mit gezieltem Ausbau bei ausgewiesenem Bedarf Gewährleistung des heutigen öv-angebotes mit Optimierung und bedarfsgerechter Gestaltung in den peripheren Räumen Optimierung und Ergänzung des Langsamverkehrsnetzes in den Siedlungsschwerpunkten und in den Raum Rhäzüns-Bonaduz. Strategische Grundsätze Sicherstellung der Grundversorgung in der Region und in den Gemeinden durch eine Konzentration der Einrichtungen in den Zentren Thusis, Andeer und Splügen, und in weiteren Gemeinden. örderung der Möglichkeiten zur Wohnsitznahme und / oder zum Verbleiben in der Region durch das Schaffen von Arbeitsplätzen oder von guten Pendlerverbindungen in die benachbarten Arbeitsplatzgebiete. örderung der gewerblichen und industriellen Aktivitäten und Konzentration auf Arbeitsstandorte mit guter Anbindung an das übergeordnete Strassennetz. Arbeitsstandorte erschliessen, lächen verfügbar machen und aktiv vermarkten. Unter den beteiligten Gemeinden werden Vor- und Nachteile ausgeglichen. Bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen die Naturgefahren umfassend abklären und die Auswirkungen des Klimawandels dabei berücksichtigen. Den ländlichen Tourismus fördern und raumplanerisch die Voraussetzungen schaffen für die Umsetzung innovativer und wirtschaftlich nachhaltiger Produkte und Produkteräume. Kostenintensive touristische Einrichtungen konzentrieren und Splügen und Andeer / Zillis als touristische Zentren bzw. Bäderzentrum stärken. Die eigenen Ressourcen Stein, Kies, Sand, Holz, Wasser, Sonne und Wind vermehrt und nachhaltig nutzen

15 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 10 Den naturlandschaftlichen und kulturlandschaftlichen Werten grosse Sorge tragen. Eine Inwertsetzung der Natur- und Kulturlandschaften erfolgt nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Raumkonzept regioviamala

16 regioviamala, Regionaler Richtplan, Raumkonzept 11 C Verantwortungsbereiche Das Raumkonzept ist für Kanton, Regionalverband und die Gemeinden sowie öffentlich Körperschaften verbindlich. Sie richten ihre raumwirksamen Tätigkeiten auf das Raumkonzept aus. Haben sich die Verhältnisse geändert, wird das Raumkonzept gesamthaft oder in Teilbereiche angepasst. Dies erfolgt auf Beschluss der Regionalversammlung oder auf Beschluss des Regionalvorstandes. D Erläuterungen unktionsfähige Gemeindestrukturen Die unktionsfähigkeit einer Gemeinde besteht zum einen aus der Bereitstellung einer gewissen Grundversorgung der ortsansässigen Bevölkerung, wobei diese Grundversorgung punktuell auch mit anderen Gemeinden zusammen bereitgestellt werden kann. Zum anderen umfasst die unktionsfähigkeit einer Gemeinde auch die Sicherstellung des unktionierens des Gemeinwesens in seiner Organisation und der Erfüllung seiner Aufgaben. Diese Aspekte sind nicht einzig eine rage der Grösse eines Gemeinwesens. Aus der Sicht der Regierung sollte eine optimale Gemeinde elementare Aufgaben wie Schule, euerwehr oder orstwesen selbständig und ohne interkommunale Zusammenarbeit erfüllen können. E Objekte keine Planungsverfahren und Mitwirkung Nov März 2009 April 2009 Mai 2009 Aug Sept Nov Entwurf vereinigter Richtplan und Besprechung mit Richtplankommission Ergänzung und Bereinigung Entwurf Besprechung mit Kommission; Ergänzung und Bereinigung Entwurf Vernehmlassung und Vorprüfung Auswertung und Beratung in der Kommission; Verabschiedung für Bereinigung Bereinigung und Ergänzung; Verabschiedung durch den Vorstand für die öffentliche Auflage vom 1. bis 30. Oktober 2009 Auswertung der Einwände; Ergänzung und Anpassung Richtplan; Beschluss der Regionalversammlung vom 24. November 2009 Zusammenfassung der Einwände zur öffentliche Auflage siehe Ergebnis, öffentliche Auflage Richtplanfusion, regioviamala, November 2009

17 Regionaler Richtplan regioviamala Natur und Landschaft, Landschaftsschutzgebiete, Naturpark Beverin, Parc Adula, Wildruhegebiete Beschluss der Regionalversammlung: Thusis, den 24. November 2009 Thomas Bitter Regionspräsident Casper Nicca Geschäftsleiter Genehmigung der Regierung mit RB Nr. vom Der Regierungspräsident Der Kanzleidirektor 7430 Thusis Postfach 88 Telefon: ax: Genehmigungsexemplar

18 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 2 A Ausgangslage Landschaftsschutzgebiete Die in den regionalen Richtplänen Heinzenberg-Domleschg und Hinterrhein festgelegten Landschaftsschutzgebiete wurden mit Ergänzungen in den kantonalen Richtplan 2000 überführt und sind mit dessen Genehmigung auch für den Bund wirksam geworden. Die Gebiete und Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung sind im kantonalen Richtplan in den Anhängen 3.L.2 bis 3.L3 aufgeführt. Die Qualitäten der regionalen Landschaftsschutzgebiete sind im Teil, Anhang 2, beschrieben. Die detaillierten Schutzmassnahmen, welche die Besonderheiten und Qualitäten (Landschaftstyp) der Landschaftsschutzgebiete berücksichtigen, werden im Rahmen der Nutzungsplanung getroffen bzw. sind durch die Gemeinden bereits getroffen worden. Der kantonale Richtplan unterscheidet bei den schützenswerten Landschaften zwischen Landschaftsschutzgebieten und Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung. Zu den letzteren gehören in der regionviamala die Landschaftsschutzgebiete im Domleschg, am Heinzenberg (lerden bis Präz) und im Raum Zillis-Pignia-Donath (Pessen). Es handelt sich um besondere, traditionelle Kulturlandschaften. Sie zeichnet sich aus durch Hecken, eldgehölze, Terrassen, Rebkulturen und Hochstammobstbäume. Sie bilden in der Region ökologisch wertvolle Lebensräume und sind in ihrem Bestand möglichst zu erhalten und zu pflegen. Der Schutz der Hecken und eldgehölze ist gemäss Jagdgesetz und Natur- und Heimatschutzgesetz gewährleistet. Ist unter Interessenabwägung eine Beseitigung nicht vermeidbar, muss Ersatz geleistet werden. Zu den Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung gehören auch die Lärchenweidewälder gemäss den Waldentwicklungsplänen. Ihre Erhaltung ist durch das Waldgesetz gewährleistet. Unterstützt durch den Landschaftsfond Schweiz ist im Domleschg ein für die Schweiz einmaliges Projekt zur Pflege und Entwicklung der typischen Landschaftselemente durchgeführt worden. In den Gebieten äusserer Heinzenberg und im Schams sind die Vernetzungskonzepte abgeschlossen. In Mutten liegt das Vernetzungskonzept vor und im Rheinwald ist es in Arbeit (Stand Mai 2008). Die Vernetzungskonzepte bilden die Grundlage und Voraussetzung für Auslösung der Beiträge an die Landwirtschaft gemäss Öko-Qualitätsverordnung. Diese bezweckt Natur und Landschaft im Landwirtschaftsgebiet insbesondere durch die Vernetzung wertvoller Biotope umfassend zu fördern. Weitere, räumlich konkrete Schutzmassnahmen werden aufgrund der unterschiedlichen, örtlichen Verhältnisse zweckmässigerweise auf kommunaler Ebene getroffen. Dies hat im Rahmen von Nutzungsplanungen zu erfolgen. Naturpark Beverin Der Managementplan für die Errichtung des regionalen Naturparks Beverin in den Jahren 2009 bis 2011 liegt vor und wurde bei Kanton und Bund anfangs 2009 eingereicht. Ende 2008 hatten die Gemeindeversammlungen der 12 beteiligten Gemeinden Beschlüsse zur Einleitung der Errichtungsphase, dem Beitritt zur Parkträgerschaft und den inanzbeitrag beschlossen. Der Bund hat der Errichtung des Naturparks Beverin Ende Aug zugestimmt. Der regionale

19 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 3 Naturpark Beverin umfasst ein Gebiet von 373 km 2, drei Talschaften mit unterschiedlichen Siedlungsstrukturen, Kulturen und Sprachen: Schams/errera, Safiental (Gemeinden Safien und Tenna) und Heinzenberg (Gemeinde Tschappina). Das Parkgebiet verfügt über ein grosses Natur- und Kulturpotenzial, welches sich für den ländlichen Tourismus und für vielfältige regionale Produkte nutzen lässt. Besondere ökologische Qualitäten weisen die Bergwiesen am Schamserberg auf. Die trockenen, gemähten Magerwiesen sind von grosser Bedeutung für die Biodiversität, weil sie eine sehr grosse Artenvielfalt aufweisen. Ihre Erhaltung und kann nur durch eine standortgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung sichergestellt werden. Aufgrund ihrer flächenmässigen Ausdehnung, Artenvielfalt und Bedeutung für die Kulturlandschaft werden die Bergwiesen als Kulturlandschaft mit besonderer Bedeutung im regionalen Richtplan festgesetzt. Parc Adula Der Parc Adula ist im kant. Richtplan als Vororientierung enthalten. Die Machbarkeitsstudie zum Parc Adula wurde 2003 erstellt und 2006 ergänzt und abgeschlossen. Anschliessend wurde 2008 der Verein gegründet und das Projekt mit Managementplan in Angriff genommen (Regio- Plus-Projekt). Parallel dazu sind 3 Pilotprojekte durchgeführt worden, um die Auswirkungen auf Alp- und Landwirtschaft und Wild zu klären und das Wertschöpfungspotenzial für den Tourismus aufzuzeigen. Im April 2009 ist zum Grobentwurf des Managementplans eine Vernehmlassung bei den Kantonen, Regionen, Gemeinden, Korporationen und Umweltorganisationen eingeleitet worden. Bis Ende 2009 wird die Projektierungsphase mit Managementplan abgeschlossen. Mit Zustimmung der Gemeinden wird anschliessend das Gesuch für die Errichtungsphase bei den Kantonen GR und TI sowie beim Bund gestellt werden. Der Parc Adula umfasst ein Gebiet mit 19 Gemeinden, davon liegen 3 im Rheinwald (Hinterrhein, Nufenen und Splügen), 6 Gemeinden in der Mesolcina/Calanca, 6 Gemeinden in der Surselva und 3 Gemeinden im Bleniotal(TI). Der Parc Adula mit Kerngebieten ums Rheinwaldhorn und in der Greina umfasst rund 960 km 2. Davon liegen ca. 170 bis 210 km 2 in der Kernzone und ca. 750 km 2 in der Umgebungszone. Die Parkflächen der Gemeinden Nufenen und Splügen liegen in der Umgebungszone. In der Gemeinde Hinterrhein liegen rund 11 km 2 der Gemeindefläche (48 km 2 ) in der Kernzone. Der Parc Adula weist grosse naturnahe Gebiete in verschiedenen Klimazonen, vielfältige und seltene Lebensräume zwischen Nord- und Südalpen und 3 Kultur- und Sprachgebiete auf. Die am Parc Adula beteiligten Gemeinden liegen alle in peripherer Lage zu ihren Regionalzentren und weisen ähnlich schwache Gesellschafts- und Wirtschaftsstrukturen auf. Mit der Schaffung eines Nationalparks bietet sich die einzigartige Möglichkeit, die Natur-, landschafts- und Kulturwerte dieses Raumes besser in Wert zu setzen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig soll der Schutz und die orschung im Parkgebiet verstärkt und entwickelt werden. Der Parc Adula ist aufgrund seiner Lage Mitten im Alpenraum der Schweiz von den grossen Agglomerationen aus gut erreichbar. Er bietet auch eine echte Ergänzung zum touristischen Angebot der kleinen und grossen Tourismuszentren. Gemäss Art. 27 Pärkeverordnung (PäV) sind National- und Naturpärke räumlich zu sichern und die raumwirksamen Tätigkeiten abzustimmen. Die Pärke sind im kantonalen Richtplan zu bezeichnen und die Nutzungspläne sind, soweit es die Anforderungen an den Park erfordern, anzupassen. Aufgrund des aktuellen Standes der Arbeiten und zur Abstimmung mit anderen Nut-

20 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 4 zungen wird der Perimeter des regionalen Naturparks Beverin im regionalen Richtplan als Zwischenergebnis und des geplanten Nationalparks Adula als Vororientierung festgelegt. Wildruhegebiete Wildschutzgebiete / Wildeinstandsgebiete werden durch die Erholungsaktivitäten (Variantenskifahren, Skitouren, Schneeschuhlaufen, Deltasegeln u.a.) und Erholungsanlagen (Pisten, neue Wanderwege Sommer oder Winter, MTB-Routen u.a.) immer häufiger gestört. Um dem Wild die notwendigen Lebensräume und die Ruhe zu erhalten, wurden im Richtplan 1995 Wildruhegebiete festgesetzt. Die im Richtplan 1995 ausgeschiedenen Gebiete werden aktualisiert und ergänzt. Wildruhegebiete werden entweder nach Art. 27 Jagdgesetz oder im Rahmen der Nutzungsplanung durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Die Wildruhegebiete, welche bereits in der Nutzungsplanung festgelegt und genehmigt sind, werden neu als Ausgangslage bezeichnet. Die ergänzten Gebiete werden neu festgesetzt. Wo noch Konflikte mit anderen Nutzungen, z.b. Erholungsaktivitäten bestehen, wird das Wildruhegebiet als Zwischenergebnis festgelegt. Bewässerungskonzept Domleschg Die Ertragsausfälle in den extrem trockenen Jahren 2002, 2003 und 2004 setzten den Landwirtschaftsbetrieben in verschiedenen Talschaften des Kantons Graubünden, u.a. im Domleschg zu. Deshalb hat der Bündner Bauernverein in Zusammenarbeit mit dem Plantahof den Bedarf der Bewässerung für den gesamten Kanton ermittelt. ür das Domleschg ist darin ein Bedürfnis ausgewiesen. Dies hat den Bauernverein veranlasst, ein Bewässerungsprojekt zu initialisieren. Es liegt ein Vorprojekt vor. Die Gemeinden und Landwirte wurden darüber informiert. Der Projektperimeter lag öffentlich auf. Bau- und Betriebskosten, Rentabilität und Wasserbedarf sind grob ermittelt. Es sollen ca. 500 ha bewässert werden. Das Projektgebiet erstreckt sich von der Talebene (lächen rechts des Hinterrheins) bis an den Hangfuss. Ziel der Bewässerung ist die Ertragserhaltung und nicht die Intensivierung der Bewirtschaftung. Das Domleschg weist gemäss kantonalem und regionalem Richtplan eine besondere Kulturlandschaft auf. Ihre Erhaltung und Entwicklung wurde in den vergangenen Jahren mit grossen, finanziellen Mitteln gefördert. Die Kulturlandschaft hat auch eine grosse ökologische Bedeutung für lora und auna. Zudem sind weitere Projekte wie Obst- und Burgenland in Vorbereitung. Das geplante Bewässerungsprojekt darf die Werte dieser besonderen Kulturlandschaft und die übrigen laufenden Projekte aus regionaler Sicht nicht gefährden. Die ökologischen und räumlichen Auswirkungen des Bewässerungsprojektes sind in einem Umweltverträglichkeitsbericht aufzuzeigen und der Regionalverband über die einzelnen Projektschritte und Ergebnisse zu informieren.

21 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 5 B Leitüberlegungen Zielsetzung Der regionale Richtplan Natur und Landschaft gewährleistet die Erhaltung des Landschaftsbildes und der Landschaftsstrukturen besonders schützenswerter Landschaftsräume. Er fördert die Landschaftsdynamik und -entwicklung. Darüber hinaus strebt er ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung im Rahmen der Parkkonzepte Adula und Beverin an, um die landschaftlichen Qualitäten respektvoll und nachhaltig für die Regionalentwicklung in Wert zu setzen. Die Wildruhegebiete dienen dem Schutz der Wildeinstandsgebiete und dem Schutz des Waldes (Jungwald) vor intensiver Erholungsnutzung (Variantenskifahren, Skitourenfahren, Schneeschuhlaufen, u.a.). In Ergänzung zum regionalen Richtplan legt der Waldentwicklungsplan die langfristigen waldbaulichen Ziele und Behandlungsstrategien fest und regelt davon abgeleitet die Waldnutzung. Grundsätze Es gelten die folgenden Grundsätze für die regionalen Landschaftsschutzgebiete (Text mit geringfügigen Änderungen aus dem geltenden regionalen Richtplan übernommen): a. In den Landschaftsschutzgebieten gilt die Besitzstandsgarantie für bestehende Nutzungen, Bauten und Anlagen. b. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist wie bisher und nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu betreiben; notwendige Massnahmen (Bauten und Anlagen) zur Struktur- und Bewirtschaftungsverbesserung für Land- und orstwirtschaft sowie Bauten für die Gefahrenabwehr sind unter Schonung der Landschaft zulässig. Die Aufforstung von Waldlichtungen ist zu unterlassen, vorbehalten bleiben Aufforstungen zur Abwehr von Naturgefahren. Weidenutzungen, welche sich negativ auf die unktion und die Bewirtschaftung des Waldes auswirken, sind durch Nutzungsentflechtungen zu regeln bzw. abzulösen. Bei Meliorationen sind Heckenlandschaften und lachmoore zu schonen. c. Die Erholungsnutzung bleibt im bisherigen Rahmen gewährleistet (z.b. bestehende Pisten dürfen in Landschaftsschutzgebieten weiterhin präpariert und benützt werden). Das Anlegen und Präparieren von Langlaufloipen ist ohne Terrainveränderungen zulässig. Bestehende Wanderwege dürfen als Mountain Bike - Wege signalisiert werden. Es ist möglich, einzelne Stellen (punktuell oder nur kurze Strecke) der Wanderwege Mountain Bike - konform auszubauen. d. Bestehende Bauten und Anlagen dürfen weiterhin genutzt, unterhalten und im Rahmen der BAB-Bestimmungen gemäss kantonaler Raumplanungsverordnung ausgebaut werden. e. Die bestehende militärische Nutzung ist weiterhin gewährleistet. f. Nicht zulässig in regionalen Landschaftsschutzgebieten sind: Materialabbau (ausgenommen Räumung von Rüfen aus flusspolizeilichen und naturkundlichen Gründen), Deponien, Materialablagerungen, Bauzonen (ausnahmsweise in Heckenlandschaften, wenn keine anderen Erweiterungsmöglichkeiten bestehen), touristische Bauten und Anlagen, neue Infrastrukturanlagen (ausgenommen standortgebundene Anlagen wie Wasserversorgungs-, Kanalisations- und Kommunikationsanlagen), Waffenplätze sowie Gebirgslandeplätze für Helikopter. g. Die Erneuerung und der notwendige Ausbau bestehender Infrastrukturanlagen (Strassenund Wege, Versorgungs- und Kommunikationsanlagen) sind zulässig. h. Die künftigen Regelungen für Erhaltungszonen und Kulturlandschaften mit landschaftsprägend geschützten Bauten bleiben in den regionalen Landschaftsschutzgebieten vorbehalten (für die Gemeinden Andeer, Casti-Wergenstein und Lohn genehmigt). i. In Kontaktbereichen Bauzone/regionale Landschaftsschutzgebiete ist die rechtskräftige Bauzonengrenze gemäss Zonenplan der Gemeinde massgebend.

22 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 6 Es gelten die folgenden Grundsätze für die Parkgebiete Adula und Beverin: a. Die bisherigen Regelungen und Nutzungen sind im Parkgebiet weiterhin gültig und zulässig, sofern sie mit den gesetzlichen Zielen für Pärke vereinbar sind. b. Differenzen und Konflikte werden partnerschaftlich und transparent zwischen der Trägerschaft und den Gemeinden gelöst. c. Neu Vorhaben und Produkte, welche mit räumlichen Auswirkungen verbunden sind, werden unter Nachweis geprüfter Alternativen, natur- und landschaftsverträglich realisiert. d. Nimmt die Erholungsnutzung aufgrund steigender Gästezahlen in einem sensiblen Landschaftsraum erheblich zu, wird eine Besucherlenkung eingeführt. e. Auf den Alp- und orstwegen wird ein unter den Parkgemeinden koordiniertes Regime für zu bewilligende Autofahrten eingeführt. Es gelten die folgenden Grundsätze für die Wildruhegebiete (Text mit Änderungen aus dem geltenden regionalen Richtplan übernommen: a. Wildruhegebiete sind vor Störungen durch Erholungsaktivitäten freizuhalten. b. Die Gebiete sind im Gelände zu markieren oder es sind an Zugangsorten Informationstafeln anzubringen. Es gelten die folgenden Grundsätze für das Bewässerungsprojekt im Domleschg: a. Die ökolgischen und landschaftlichen Werte der Kulturlandschaft dürfen durch das Bewässerungsprojekt nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere im Perimeter der Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung.

23 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 7 C Verantwortungsbereiche Die Gemeinden bzw. die Unternehmungen (Interessierte) treffen die folgenden weiteren Massnahmen: Allgemeine Regelungen C1 C2 (Verfahren und Grundlagen) C1: Die Gemeinden scheiden im Rahmen der Nutzungsplanung, soweit dies noch nicht erfolgt ist, Landschaftsschutzzonen bzw. Wildruhezonen gemäss den Grundsätzen unter B aus oder passen bestehende Landschaftsschutzzonen bzw. Wildruhezonen an oder treffen andere geeignete Massnahmen mit gleichwertigem Schutz. Sie stimmen die zulässigen Nutzungen auf die Landschaftstypen oder landschaftlichen Besonderheiten ab. In begründeten ällen kann lokal vom Perimeter des Landschaftsschutzgebietes gemäss kantonalem/ regionalem Richtplan abgewichen werden. C2: Umsetzung von Zwischenergebnissen bzw. Vororientierungen gemäss kantonalem/regionalem Richtplan (Interessenkonflikte für Erweiterung Skigebiete; für Abbaugebiete, Materialablagerungen, Kraftwerkprojekte, u.a.): a. Erarbeitung der Grundlagen durch die Interessierten (Bedarfsüberlegungen/Einzugsgebiete, Standortevaluation/-alternativen, Nachweis der Eignung, Konzepte oder Masterplan, Beurteilung der Auswirkungen auf Raum/Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft) b. Voruntersuchung UVB bei Vorhaben mit UVP-Pflicht c. Anpassung des kantonalen/regionalen Richtplans durch die regioviamala (evtl. Rodungsvorentscheid) d. Nach der estsetzung im regionalen Richtplan Vorgehen gemäss C1 mit Anpassung der Nutzungsplanung und evtl. Umweltverträglichkeitsbericht. Spezielle Regelungen C3 C4 C3: Umsetzung Parkprojekte Adula und Beverin a. Entwicklung und estlegung von Informations- und Produkteorte, -räume oder -wege durch die Parktägerschaft b. Erarbeitung eines Vorprojektes oder Projektes und Ermittlung möglicher Konflikte mit anderen Nutzungen bzw. Schutzgebieten oder -objekten; Nachweis der Lösung der Konflikte o- der Minimierung der Konflikte durch die Initianten oder die Gemeinde; evtl. Vorbereitung Rodungsgesuch; evtl. Ersatzmassnahmen nach NHV; BAB-Bewilligung; evtl. Spezialbewilligungen (z.b. Rodung, u.a.). c. estsetzung der Parkperimeter durch den Regionalverband zusammen mit den andern betroffenen Regionalverbänden C4: Umsetzung Bewässerungsprojekt Domleschg a. Information des Regionalverbandes über die einzelnen Projektschritte und Ergebnisse. b. Regionale Abstimmung im Richtplanverfahren bei Bedarf, d.h. bei erheblichen räumlichen Konflikten mit Schutz- und Nutzungsinteressen.

24 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 8 D Erläuterungen und weitere Informationen Landschaften: unter dem Begriff «Landschaften» versteht man sowohl Natur- als auch Kulturlandschaften. Eigentliche Naturlandschaften (d.h. durch Menschenhand nicht oder nur gering beeinflusste Gebiete) sind rar. In Graubünden sind sie aber im Vergleich zur übrigen Schweiz flächenmässig stärker vertreten, weil ein grosser Teil des Kantons durch Gebirge geprägt wird. Auch Kulturlandschaften wie Terrassen- oder Heckenlandschaften gehören zum Landschaftsbild Graubündens. In ein Inventar werden vor allem Landschaften aufgenommen, welche wenig verändert sind und vorwiegend naturnah genutzt werden. Die rechtliche Basis für das Inventar bildet das Natur- und Heimatschutzgesetz. Das NHG unterscheidet zwischen: Objekte von nationaler Bedeutung Objekte von regionaler Bedeutung Objekte von lokaler Bedeutung Objekte von nationaler Bedeutung bestimmt der Bund; diese fasst er in sogenannten Bundesinventaren zusammen. Im kantonalen Inventar sind nur Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung erfasst. Landschaftstypen: in der «Landschaftstypologie Schweiz» sind 42 Landschaftstypen national und flächendeckend nach naturräumlichen und nutzungsmässigen Kriterien festgelegt. Ein Landschaftstyp hat dabei in der Regel eine Mindestgrösse von über 10 km 2. Die «Landschaftstypologie Schweiz» ist eine raumplanerische Grundlage des Bundes, mit der Aspekte der Landschaft frühzeitig in raumrelevante Konzept-, Planungs- und Projektierungsarbeiten eingebracht werden können. In der regioviamala kommen gemäss dieser Typologie drei Landschaftstypen vor: Inneralpine Tallandschaft, siedlungsgeprägt mit Intensivkulturen (27 IA): Breite Talebenen der Inneralpen. Durch Trockenlegung von Schwemmebenen, Schotterflächen und Sümpfen gewonnene moderne Agrarlandschaft, die von intensiver Landwirtschaft und einer hohen Dichte an Siedlungen, Verkehrsachsen und Energieanlagen geprägt ist. Lebensräume: Bruch- und Auenwälder (Unterlauf Hinterrhein), wärmeliebende öhrenwälder, Alluvionen und Trockenvegetation. Dazu gehören die Talebenen im Domleschg, des Schams und des Rheinwalds. Berglandschaft, waldgeprägt mit Dörfern, Maiensässen und Alpweiden (29 IA): Grossflächige und vielgestaltige Berglandschaft der Inneralpen geprägt von Wäldern und der dreistufigen Landwirtschaft Talgut-Maiensäss-Alp; vielfältiges Lebensraum- Mosaik; starke Verzahnung von Kulturland und Wald; Abfolge von Waldtypen: laumeichen, wärmeliebender öhrenwald, Heidelbeer-ichtenwald, Lärchenwald, Lärchen- Arvenwald. Dazu gehören alle über den Talebenen gelegenen Gebiete der Region. Gebirgslandschaft, fels- und alpweidegeprägt (30 IA): elsgeprägte Gebirgslandschaft der Inneralpen mit extensiv genutzten Alpweiden; ohne Dauersiedlungen. Geomorphologie: Gebirgsketten und -massive. els, Gletscherrelikte und irnfelder. Geröllhalden. In den höheren Lagen können geomorphologische Prozesse weitgehend unge-

25 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 9 hindert ablaufen. Steigende Permafrostgrenze. Untergrund mehrheitlich kristallin. Lebensräume: Alpweiden und els. Alpiner Rasen, Zwergstrauchgürtel, lechten, Heidevegetation, lachmoore (Rieder). Vielfältige Vegetation je nach Gesteinsunterlagen (Kalk oder Silikat). Dazu gehören die Gebiete Surettahorn/Piz Tambo, Anarosagebiet und Rheinwaldhorn. Es handelt sich um naturnahe und intakte Landschaftsräume. Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung: Landschaften, welche eine spezielle Bewirtschaftung bezeugen und aufgrund der Vielfalt und Ausprägung der Kultur- und Landschaftselemente besonders sind (Hecken, Bewässerungsgräben, Hangterrassen, Hochstamm- Obstbäume, Lesesteinhaufen, Wingertwege und -mauern). Lärchenweidewälder gelten gemäss WEP ebenfalls als Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung. Schutzzonen: Schutzzonen werden im Rahmen der Ortsplanung erlassen und stellen öffentlich-rechtliche grundeigentümerverbindliche Unterschutzstellungen bestimmter lächen dar. In Graubünden werden vor allem Natur- und Landschaftsschutzzonen ausgeschieden. Moorlandschaft: Eine Moorlandschaft ist eine Landschaft, welche vom Mooraspekt dominiert wird. Sie muss schön und naturnah sein und in der Regel Weite, landschaftliche Einheit und Abgeschlossenheit aufweisen, darf also keinen willkürlichen Landschaftsausschnitt darstellen. Moorbiotope müssen die Landschaft in besonderem Masse prägen. ML 53 San Bernardino (Mesocco und Hinterrhein), ML 365 Alp Anarosa (Casti-Wergenstein) Auen: Auen sind dynamische Lebensräume, die periodisch oder episodisch von Wasser überflutet werden und in denen das Grundwasser zeitweise die Wurzeln der Pflanzen erreicht. Zudem spielen Erosion und Ablagerung in diesen Lebensräumen eine grosse Rolle. Die Vegetation wird durch Neubesiedlung, Alterung und das räumliche Nebeneinander verschiedener Entwicklungsstadien geprägt. Auen sind die artenreichsten Lebensräume in Graubünden. Schwemmebenen: Alpine Schwemmebenen sind Auengebiete oberhalb der Waldgrenze (z.b. Tamboalp). Gletschervorfelder: ein Gebiet im Bereich eines Gletscherrandes, das Mitte des 19. Jahrhunderts noch eisbedeckt war, sowie die räumlich unmittelbar damit verbundenen glazialen («durch Gletscher») und glazifluvialen («durch Gletscherbach») Akkumulationen (Ablagerungen). Hochmoore: Hochmoore sind artenarme Lebensräume, in denen aber einige hochspezialisierte Pflanzenarten wie der fleischfressende rundblättrige Sonnentau leben. Moore, die ausschliesslich von mineralienarmem Niederschlagswasser gespiesen werden, werden weitgehend von Torfmoosen (Sphagnum sp.) aufgebaut. lachmoore: Moore entstehen auf Standorten, die ständig oder während einem grossen Teil der Vegetationsperiode feucht sind. Je nach Art, Dauer und Intensität der Wasserversorgung entstehen verschiedene Moortypen. Moore, die durch mehr oder weniger mineralienreiches Quell-, Hang- oder Grundwasser gespiesen werden, bezeichnet man als lachmoore. Trockenwiesen und -weiden: Extensiv bewirtschaftete trockene Wiesen und Weiden gehören in der Schweiz zu den artenreichsten Lebensräumen der Kulturlandschaft. Seit etwa 1950

26 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 10 nimmt die läche der trockenen Wiesen und Weiden kontinuierlich ab. Die wichtigsten Gründe sind eine Intensivierung oder Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und Überbauungen. Weitere Naturschutzgebiete: Dabei handelt es sich um eine besondere Waldvegetationen oder Geotope. Hecken sind in der Regel linienförmige, stufig aufgebaute Gehölze mit einer bestockten läche von mindestens 20 m 2 (ohne Umfeld) oder einer bestockten Länge von mindestens 10 m (ohne Umfeld) und bestehen aus einheimischen, standortgerechten Strauch- und Baumarten. Geotop: Ein Gebiet, das von besonderer geologischer oder geomorphologischer Bedeutung ist. Zu den Geotopen gehören einzelne indlinge ebenso wie etwa das Gletschervorfelder des Zapportgletschers oder Rundhöcker (vom Gletscher abgeschliffene elsen) oder schön ausgebildete Seiten- oder Stirnmoränen. eldgehölze sind mit holzbildenden Pflanzen bestockte lächen von mindestens 50 m 2 (ohne Umfeld) mit Waldcharakter, welche die Minimalkriterien für Wald nicht erfüllen. Pärke von nationaler Bedeutung: Pärke von nationaler Bedeutung sind gestützt auf Art. 24k und Art. 26 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) in der Pärkeverordnung (PäV) geregelt. Das Gesetz unterscheidet drei Parkkategorien: Nationalpark (mit Kern- und Umgebungszone), regionaler Naturpark und Naturerlebnispark (Kern- und Übergangszone). An die Pärke werden hohe Anforderungen in Bezug auf natürliche, landschaftliche und kulturelle Qualitäten gestellt. Je nach den räumlichen Qualitäten steht die Erhaltung und der Schutz oder die rücksichtsvolle und nachhaltige Nutzung im Vordergrund. Dynamik und Entwicklung von Natur und Landschaft sind wichtige Eckpfeiler. Pärke sind gemäss Art. 27 der PäV räumlich zu sichern und die raumwirksamen Tätigkeiten abzustimmen. Dies erfolgt im Rahmen der Richtplanung und der Nutzungsplanung. Weitere Grundlagen Richtplanvorhaben Landschaft, Bericht und Objektblätter, beschlossen am 1. Dezember 1993 von der Mitgliederversammlung der Region Heinzenberg-Domleschg und genehmigt mit RB Nr vom 13. Juni 1995 Richtplanvorhaben Landschaft, Bericht und Objektblätter, beschlossen am 25. März 1994 von der Mitgliederversammlung der Region Hinterrhein und genehmigt mit RB Nr vom 13. Juni 1995 Inventare des Bundes und des Kantons: BLN, Moorlandschaften, Gletschervorfelder und Schwemmebenen, Auen und Auenlandschaften, lachmoore, Hochmoore, Trockenwiesen und - weiden, Amphibienlaichgebiete, übrige Naturschutzgebiete, Landschaften von regionaler Bedeutung Vernetzungskonzepte: Domleschg, äusserer Heinzenberg, Schams Regionaler Naturpark Beverin, Managementplan für die Errichtung, Dez Bewässerungskonzept Domleschg, 2008 Parc Adula, Nationalparkprojekt, Dokument für die Vernehmlassung bei den potentiellen Parkgemeinden, Mai 2009

27 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 11 E1 Objekte Landschaftsschutzgebiete A = Ausgangslage = estsetzung Z = Zwischenergebnis V = Vororientierung LSG = Landschaftsschutzgebiet Es sind in dieser Liste nur die geänderten oder ergänzten Objekte aufgeführt. Die übrige Objekte siehe kantonaler Richtplan (RIP 2000) Objekte Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung (Anhang 3.L2, Heinzenberg-Domleschg und Hinterrhein, 19. Sept. 2003) und Objekte Landschaftsschutzgebiete (Anhang 3.L3, Heinzenberg-Domleschg und Hinterrhein). Beschreibung aller Objekte siehe Anhang 2. Rot = Richtplanänderungen Nr. Kt. Nr. Reg. Standort Gemeinde Typ Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C4) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu 03.LS.07 7 lerden- Portein-Sarn- Präz LSG Inzwischen auf die Melioration abgestimmt Z 03.LS Schamserberg LSG Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung (Bergwiesen)

28 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 12 E2 Objekte Pärke von nationaler Bedeutung A = Ausgangslage = estsetzung Z = Zwischenergebnis V = Vororientierung Siehe kantonaler Richtplan (RIP 2000) Objekte Regionalparks (Anhang 3.L1) Rot = Richtplanänderungen Nr. Kt. Nr. Reg. Standort Gemeinde Typ Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C4) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu 03.LR.01 Beverin Naturpark gemäss NHG und PäV 14.LR.01 Parc Adula Nationalpark gemäss NHG und PäV Planung und Errichtung der einzelnen Naturparkprodukte; C3 Planung und Errichtung der einzelnen Produkte; C3 Z V

29 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 13 E3 Objekte Wildruhegebiete Bemerkungen: Gebiete, welche im Richtplan 1995 nicht enthalten waren, weisen in der Spalte Koordinationsstand alt keinen Koordinationsstand auf. Gebiete, welche in der Nutzungsplanung umgesetzt sind, werden neu als Ausgangslage festgelegt; Übersicht siehe Anhang 1 Rot = Richtplanänderungen NUP = Nutzungsplanung; KJG = kantonales Jagdgesetz (Art. 27), d.h. nach kantonalem Jagdgesetz festgelegt, aber in der Nutzungsplanung nicht umgesetzt Nr. Kt. Nr. Name Gebiet Gemeinde Regelung NUP KJG Vereinbarung Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C4) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu 300 Piz Beverin; Casti- Wergenstein, lerden, Lohn, Mathon, Safien Danis, Raschil; Almens Alp da Veulden; eldis Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ) Vereinbarung Deltasegler KJG Durchgang nur auf markierten Abfahrten, Routen und Loipen gemäss Skiroutenkarte gestattet 300m Mindestabstand zum Gelände unterhalb 2200m ü. M. Zutrittsverbot, durchqueren auf eingezeichnetem Weg gestattet Tgom Aulta; eldis KJG Zutrittsverbot, durchqueren auf eingezeichnetem Weg gestattet Mutta, eldis KJG Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten) Scalottas; Scharans, Vereinbarung Vaz/Obervaz Deltasegler Ault digl Guault-Bual- Val Tgalias; Scheid Heinzenbergergrat; lerden, Portein, Praz, Safien, Sarn, Tschappina, Versam KJG Empfehlung Deltasegler 300m Mindestabstand zum Gelände unterhalb 2200m ü. M.. Vormittags gilt dieser Abstand direkt nach dem Start (kein Kratzen). Keine Starts und lüge nach Süden am Vormittag. Der südliche Grat darf nur mit 100 m Grundabstand überflogen werden. Zutrittsverbot, durchqueren auf eingezeichnetem Weg gestattet Das Überfliegen in Richtung Safiental mit geringer Höhe ist zu vermeiden. Beim Aufkreisen im Hangaufwind und Überhöhung des Grates ist zulässig, sich über den Grat nach Westen versetzen zu lassen.

30 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 14 Nr. Kt. Nr. Name Gebiet Gemeinde Regelung NUP KJG Vereinbarung Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C4) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu Heinzenberg; lerden, Portein, Sarn, Masein KJG Zutrittsverbot, durchqueren auf Wegen gestattet Heinzenberg (Nolla); Masein, Urmein KJG Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten); erweitert gegenüber Richtplan Tschappina NUP Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten) Präz, antanuglias Präz, Tgoma keine Regelung gemäss KJG keine Regelung gemöss KJG Mazza, oppaspitz; Avers NUP Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten) Ober Berg; Avers NUP Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten) Schiahorn; Avers NUP Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten) Avers, Capetta- keine Regelung gemäss Letziwald KJG Platta, Tröswald; Hinterrhein Casanawald, Wandflue; Hinterrhein, Nufenen Butzwald, Rothärtwald; Medels, Nufenen Stockenenwald, Tambowald; Medels, Splügen NUP KJG KJG KJG Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten); erweitert gegenüber Richtplan 95 Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten); bestehender Winterwanderweg; erweitert gegenüber Richtplan 95 Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten); erweitert gegenüber Richtplan 95; geplant Verbindung Landwirtschaftswege mit Langlaufloipe Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten) Göriwald; Splügen NUP Zutrittsverbot (zu uss und Wintersportarten) Beverin; Casti- Vereinbarung 300m Mindestabstand zum Wergenstein, lerden, Gelände und um den Piz Mathon, Safien, Thusis, Beverin (südwestlich von Tschappina, Ur- Thusis) sind Überflüge der mein Wildruhezonen zu vermeiden. A A A A A Z A

31 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft Ambanida - Closiras; Lohn Dagneda-Sumapunt- Scherenkopf; Lohn Clops-Culmiez- Raschlos-Vallatscha; Casti-Wergenstein Mathon, Valtschiel ulhorn; Churwalden, Scheid, Trans KJG KJG KJG Vereinbarung Zutrittsverbot, durchqueren auf eingezeichnetem Weg gestattet Zutrittsverbot, durchqueren auf eingezeichnetem Weg gestattet Zutrittsverbot, durchqueren auf eingezeichnetem Weg gestattet keine Regelung gemäss KJG Überflüge der Wildruhezone um das ulhorn sind zu vermeiden. Planungsverfahren und Mitwirkung Nov März 2009 April 2009 Mai 2009 Aug Sept Nov Entwurf vereinigter Richtplan und Besprechung mit Richtplankommission Ergänzung und Bereinigung Entwurf Besprechung mit Kommission; Ergänzung und Bereinigung Entwurf Vernehmlassung und Vorprüfung Auswertung und Beratung in der Kommission; Verabschiedung für Bereinigung Bereinigung und Ergänzung; Verabschiedung durch den Vorstand für die öffentliche Auflage vom 1. bis 30. Oktober 2009 Auswertung der Einwände; Ergänzung und Anpassung Richtplan; Beschluss der Regionalversammlung vom 24. November 2009 Zusammenfassung der Einwände zur öffentliche Auflage siehe Ergebnis, öffentliche Auflage Richtplanfusion, regioviamala, November 2009

32 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 16 G Grundlagen Konzeptkarte Natur und Landschaft Anhang 1

33 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 17 Anhang 2 1 lussauen Hinterrhein: Gemeinde Rothenbrunnen; national bedeutende Auenlandschaft am Unterlauf des Hinterrheins (BLN 1903: natürliche lusslandschaft mit den letzten grossen Mäandern des Alpenrheins; auf lussinseln und im Ufergebiet ausgedehnte Auenvegetation mit Entwicklungsstadien von Pionierpflanzen bis zu Weiden- und Erlen-Auenwäldern und zum öhrenwald. Kolonien von herabgeschwemmten Alpenpflanzen); mögliche Gefährdung: Leitungen, Ausbau Strassen, Erweiterung der Bauzonen, Materialablagerung 2 Scheidhalde: Gemeinde Tomils; Trockengebiet im unteren Domleschg (BLN 1906: charakteristischer Ausschnitt aus dem zentralbündner Trockengebiet; wärmeliebende Vegetation; elspioniere, Steppenrasen, Trockenwiesen, Eichengehölze und öhrenwälder; von der Geschichte stark mitgeprägtes Landschaftsbild: von Kirchen, Schlössern und Ruinen gekrönte Hügel vor wildem, felsigem Berghang); bedeutender Trockenstandort mit spezieller lora und auna; mögliche Gefährdung: Intensivierung der Landwirtschaft, Verbuschung 3 Gebiet um Ortenstein: Gemeinden Tomils, Paspels und Rodels; Trockengebiet im unteren Domleschg (BLN 1906: siehe oben); mögliche Gefährdung: Ausscheidung von Bauzonen im Sichtbereich der Burganlage; Leitungen; Steinbruch, Strassenausbau 4 Zusammenfluss Albula/Hinterrhein: Gemeinden Thusis, Sils i.d., Scharans; Auenlandschaft von nationaler Bedeutung (A-28: Cumparduns), mögliche Gefährdung: Ausscheidung von Bauzonen; intensive Erholungsnutzung am Wasser; Materialablagerung 5 Viamala - Hohenrätien - Carschenna - Crapteig - Übernolla: Gemeinden Sils i.d., Thusis; geologisch-morphologisch interessantes Gebiet (Moränen, alte Trockentälchen u.a.); elsriegel; bedeutende kulturhistorische Gebiete und Objekte wie Hohenrätien mit Burganlage, Kirche, alter Siedlungsplatz (= Landschaftsschutzzone) und elszeichnungen Carschenna (= Landwirtschaftszone/Wald); die übrigen Gebiete sind weitgehend mit Wald bedeckt, unzugänglich und in Gefahrenzonen, so dass ein genügender Schutz besteht; die Schonung der Natur sowie die Rücksichtnahme auf die anderen Nutzungen ist im Rahmen der Verträge zu den Schiessplätzen MO 33 für das Nollagebiet geregelt; im Bereich Carschenna stehen die Moränen unter Naturschutz (W-2036: exemplarisch schöne Moränen mit weiteren quartärgeologischen ormen und Eratikern; Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung); mögliche Gefährdung: Wegbau, Leitungsbau 6 Pascuminersee/Bischolasee: Gemeinden: Tschappina, lerden, Portein; Bergseen mit Verlandungsgebieten, und regionaler Bedeutung (M-2040: Pascuminersee); Hochmoor von regionaler Bedeutung (HM-478); mögliche Gefährdung: Intensivierung der Erholungsnutzung; Düngung 7 Heckenlandschaft lerden/portein/sarn/präz: Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung; Heckenlandschaft und lachmoore von nationaler und regionaler Bedeutung; bestehender Vertrag für militärische Nutzung als Schiessplatz MO 33; mögliche Gefährdung: Skipisten, Langlaufloipen, Wegbau, Leitungen, Ausscheidung von Bauzonen

34 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 18 8 Muttner Höhi: Gemeinde Mutten; wichtiger Aussichtpunkt in exponierter Lage; mögliche Gefährdung: Antennenanlage, Einwachsen durch Wald 9 Weidebuckellandschaft Dreibündenstein/Alp dil Plaun: Gemeinden: Tomils, Churwalden (Region Nordbünden); regionale bedeutend Weidebuckellandschaft in besonderer Landschaftsmorphologie; lachmoor nationaler Bedeutung (M-829); mögliche Gefährdung: Zusammenschluss Skigebiete Dreibündenstein und eldis, Alpwege, Präparierung von Skiwegen 10 Canovasee und Umgebung: Gemeinde Paspels; kleiner See mit Uferzone in morphologisch interessanter Landschaft; mögliche Gefährdung: Zerstörung der Ufervegetation; evtl. ist eine spezielle Regelung für den Badebetrieb und die Naturschutzgebiete nötig 11 Hügelzug Cresta Lunga - Tagstein: Gemeinden Thusis, Masein; markante bewaldete Kuppe; mögliche Gefährdung: Ausdehnung von Bauzonen 12 Siedlungstrenngürtel Thusis - Cazis: Gemeinden Cazis und Thusis; regional wichtiger Grüngürtel zur Gliederung der zusammenwachsenden Siedlungen Thusis - Cazis; mögliche Gefährdung: Ausscheidung von Bauzonen, Beseitigung Waldstreifen und Hecken 13 Kuppe St. Cassian - Baldenstein: Gemeinde Sils i.d., markante und das Landschaftsbild bestimmende Kuppe mit romanischer Kapelle; Pufferzone UNESCO Weltkulturerbe RhB Albualtal - Bernina; mögliche Gefährdung: Ausdehnung der Bauzonen, Leitungen 14 Heckenlandschaft und Obstgärten Domleschg: Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung; ausgedehnten Hecken, Trockenmauern und Obstgärten, in den Gemeinden Almens, Paspels, Pratval, Rodels, Scharans und Tomils in der Regel der Landwirtschaftszone, in der Gemeinde ürstenau grösstenteils einer Landschaftsschutzzone zugeordnet. Die Obstgärten mit erhaltenswerten Hochstammanlagen befinden sich in der Regel am Rand der Dorfkerne und teilweise in Bauzonen; mögliche Gefährdung: Ausdehnung von Bauzonen; Beseitigen von Hecken und Mauern durch Strassen- und Wegbau oder andere Infrastrukturanlagen, Beseitigen von Obstgärten, Bewässerungsanlagen Beschreibung Landschaftsräume im Schams/errera, Avers und Rheinwald 15 Heckenlandschaft Zillis - Reischen - Cultira Dafora: Gemeinde Zillis-Reischen; Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung; alte Kulturlandschaft mit besonderer Morphologie; Ackerterrassen; mögliche Gefährdung: Leitungsbau, Materialabbau und -ablagerung, Erweiterung der Bauzone in Reischen; im Naturpark Beverin 16 Heckenlandschaft Pessen; Gemeinden: Andeer, Zillis-Reischen; Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung; Hecken und Terrassen; mögliche Gefährdung: Leitungsbau, neuer Anschluss A13, Erweiterung der Bauzone in Pignia; im Naturpark Beverin 17 Heckenlandschaft Plans/Clugin - Cadagn - Terrassen von Donath Rofna: Gemeinden: Andeer, Donath; Kulturlandschaft mit besonderer Bewirtschaftung; besondere Morphologie/alte Schotterterrassen, Hecken und Terrassen; mögliche Gefährdung: Leitungsbau,

35 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft 19 Materialabbau und -ablagerung, Erweiterung der Bauzone in Clugin und Donath; im Naturpark Beverin 18 lusslauf entlang Hinterrhein mit Rofla- und Viamalaschlucht; Gemeinden: Hinterrhein, Nufenen, Splügen, Sufers, Andeer, Donath, Zillis-Reischen, Rongellen; eindrückliche Schluchten mit bedeutenden morphologischen ormen und interessanter Kulturgeschichte (Kirche von Zillis, archäologische unde); Auenlandschaft von regionaler Bedeutung; naturnahe Ufer; wichtige Abschnitte mit einer Landschaftsschutzzone/LSZ geschützt; übrige Teilstrecken Wald oder Landwirtschaftszone/LWZ; Schutz durch Wald und Schutzzonen weitgehend gewährleistet; mögliche Gefährdung: Weg- und Strassenbau, Abbau oder Deponien; Teilgebiete im Naturpark Berverin 19 Libi/Schamserberg; Gemeinden Mathon, Lohn; Bergsee mit lachmooren von regionaler Bedeutung in offenen Bergwiesen; rechtskräftige Landschaftsschutzzone; mögliche Gefährdung: intensivere Erholungsnutzung und Düngung; im Naturpark Beverin 20 Anarosagebiet - Tumpiv Beverin - Bruchalp; Gemeinden Casti-Wergenstein, Mathon, Tschappina; naturnahe Gebiete, Moorlandschaft Nr. 365 Anarosa, eidg. Jagdbanngebiet; lachmoore von nationaler und regionaler Bedeutung; Lai Pintg, Glaspasse lachmoor von nationaler Bedeutung (M-2045); mögliche Gefährdung: Wegbau, Leitungsbau, Intensivierung Alpwirtschaft, Intensivierung der militärischen Nutzung (Vertrag gemäss MO33 Bruchalp); im Naturpark Beverin 21 Muttans - Lai da Vons; Gemeinden Andeer, Sufers; wunderschöne Bergseen in Maiensässlandschaft; lach- und Hochmoore von nationaler und regionaler Bedeutung; Bergseen Lai Lung und Lai da Vons; rechtskräftige Landschaftsschutzzone; mögliche Gefährdung: Intensivierung der Erholungsnutzung an den Seen; Leitungen; im Naturpark Beverin 22 Bergwiesen Schamserberg: Ausgedehnte lächen mit Bergwiesen mit grosser Artenvielfalt und besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft; mögliche Gefährdung: Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung; im Naturpark Beverin 23 Plan Palé - Alp Neaza - Crap da Schis - Alp Lambegn: Gemeinden errera, Andeer, Zillis-Reischen; naturnahe Gebiete, lachmoore nationaler und regionaler (Alpen Alp Lambegn und Palé); interessante geologische ormation (Crap da Schis); ehemalige Erzgruben; mögliche Gefährdung: Intensivierung Alpwirtschaft, Leitungen; im geplanten Naturpark Beverin 24 Gletscherhorn - Juferalp - orcellina - Bandseen - Usser Wissberg: Gemeinde Avers; als Landschaftsschutzzone ausgeschieden; naturnahe Gebiete, lachmoore von nationaler und regionaler Bedeutung; mögliche Gefährdung: Intensivierung der Landwirtschaft; Leitungs- und Wegbau 25 Gualdo; Gemeinde Avers; besondere Waldvegetation; Mosaik von lach- und Hochmoore von regionaler Bedeutung und offenen Wäldern; mögliche Gefährdung: Wegbau, Leitungen, Intensivierung der Erholung

36 regioviamala, Regionaler Richtplan, Natur und Landschaft Surettaseen - Surettahorn - Val Suretta - Nursera - Val Niemet; Gemeinden: Splügen, Sufers, Andeer, errera; naturnahe Gebiete, Val Suretta nicht mit Alpstrasse erschlossenes und naturnahes Seitental mit Gletscherabschluss; bedeutende Hochmoore, lachmoore von nationaler und regionaler Bedeutung; Seenplatte; im Gebiet Nursera ehemalige Erzgrube; mögliche Gefährdung: Leitungen, Alperschliessung Val Suretta, Intensivierung der Erholungsnutzung an den Surettaseen, Einwuchs durch Wald; Gebiet errera und Sufers im Naturpark Beverin 27 Piz Tambo - Tambogletscher; Gemeinde Splügen; imposante, naturnahe Hochgebirgslandschaft; Geotop von regionaler Bedeutung (W-260: Tambo-Mesozoikum-Splügen- Passhöhe: gut aufgeschlossene Sedimente, die zwei grosse Kristallin-Decken trennen); lachmoore regionaler Bedeutung; Gletschervorfeld Tambogletscher von nationaler Bedeutung; mögliche Gefährdung: Leitungen, Erweiterung Skigebiet Splügen bzw. Verbindung mit Madesimo (Italien); Teilgebiet im geplanten Nationalpark Parc Adula 28 Rheinwaldhorn - San Bernardino - Marschola; Gemeinde Hinterrhein; Quellgebiet des Hinterrheins und San-Bernardino-Passhöhe (BLN 1907: vergletscherte Gebirgslandschaft mit dem Rheinwaldhorn als bedeutendster Erhebung. Topographisch reich gegliederte Passlandschaft des San Bernardino mit eiszeitlicher Überprägung. Rundhöcker und kleine Seen. Reiche alpine Pflanzenwelt auf Silikat- wie auf Karbonatgestein). Gebiet um Tällialp nicht innerhalb der Landschaftsschutzzone; Moorlandschaft Nr. 53 San Bernardino; lachmoore regionaler Bedeutung; Panzerschiessplatz Hinterrhein; mögliche Gefährdung: Steinbrüche, Ausbau Passstrasse, Leitungen; im geplanten Nationalpark Parc Adula

37 Regionaler Richtplan regioviamala Tourismus und reizeit Konzept Intensiverholungsgebiet (Nr ), übrige wintertouristische Bauten und Anlagen (Nr ), reizeitanlagen (Nr ) und Wege (3.350) Beschluss der Regionalversammlung: Thusis, den 24. November 2009 Thomas Bitter Regionspräsident Casper Nicca Geschäftsleiter Genehmigung der Regierung mit RB Nr. vom Der Regierungspräsident Der Kanzleidirektor 7430 Thusis Postfach 88 Telefon: ax: Genehmigungsexemplar

38 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 2 A Ausgangslage Der regionale Richtplan 1995 regelte im Bereich remdenverkehr und Erholung: Intensiverholungsgebiete (= Skigebiete) Beschneiungsanlagen Langlaufloipen, Schlittelwege (nur Text), Skitourengebiete (Zielpunkte) Regionale Wanderwege, Parkplätze bei Bergbahnen und Ausgangspunkten zu Erholungsgebieten, Velowege und MTB-Routen, Reitwege im Domleschg Campingplätze Der kantonale Richtplan 2000 zielt einen langfristig wettbewerbsfähigen Tourismus, der massgeblich zur Existenz- und Wohlfahrtsgrundlage beiträgt und sich auf der Basis ortsspezifischer Potenziale und Eigenheiten weiterentwickelt, an. Der ländliche Raum baut einen eigenständigen Tourismus auf, welcher zur gesicherten Erwerbsbasis und Besiedlung beiträgt. Es ist Aufgabe der Region diese Potenziale zu entwickeln und nachhaltig zu nutzen. Dabei sind Natur und Landschaft zu schonen, Schutzgebiete zu meiden bzw. für extensive Erholungsaktivitäten bei Bedarf Lenkungsmassnahmen zu treffen. Vor Ort produzierte Produkte von Landwirtschaft und Gewerbe sind mit touristischen Produkten zu vernetzen, zu bündeln und gemeinsam zu vermarkten. Die Entwicklung baut auf Echtheit, den kulturellen und landschaftlichen Qualitäten und der Akzeptanz der lokalen Bevölkerung auf. Intensiverholungsgebiete Der kantonale Richtplan 2000 unterscheidet zwischen Intensiverholungsgebieten in Tourismusräumen (Anhang 3.1: Splügen-SanBernardino) und kleineren Intensiverholungsgebieten im ländlichen Raum (Anhang 3.2: Avers, eldis, Mutten, Sarn, Tschappina). Als neue Erschliessung ist der Schamserberg vorgesehen (Zwischenergebnis). Die erschlossenen Intensiverholungsgebiete sind als Ausgangslage oder bei Erweiterungen, wo die umweltrechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen war als estsetzung festgelegt. Die übrigen Erweiterungsabsichten sind als Vororientierung oder Zwischenergebnis eingestuft, weil Bedarf und Machbarkeit noch nicht nachgewiesen sind: Avers: Erweiterung im Gebiet Vorder Bergalga (Zwischenergebnis) eldis: Erweiterung in Richtung Alp da Veulden - Alp Raguta; Verbindung mit Dreibündenstein (Vororientierung) Sarn: Erweiterung in Richtung Tguma (Vororientierung) Splügen: Erweiterung in Richtung Alpetlistock - Splügenpass - Tamborello - Lattenhorn (Zwischenergebnis)

39 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 3 Diese Erweiterungsgebiete sind in den kantonalen Richtplan übernommen und 2003 durch den Bundesrat genehmigt worden. Weil es sich um eine Aktualisierung und Zusammenführung der beiden regionalen Richtpläne handelt, ist eine grundsätzliche Überprüfung nicht Gegenstand der Anpassung. Diese wird im Rahmen einer späteren Nachführung in Abstimmung mit dem kant. Richtplan vorgenommen. Die Skifahrerzahlen und requenzen der Bergbahnen sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Verschiedene Bergbahnunternehmungen haben wirtschaftlichen Schwierigkeiten, um Unterhalt und Betrieb zu gewährleisten. Aufgrund der Konkurrenzsituation und des Klimawandels müssen Pisten vermehrt beschneit werden. Dies ist mit zusätzlichen, grossen Investitionen verbunden. Die Bergbahnen sind für einen Tourismusort von grosser Bedeutung. Sie gehören zur Kernindustrie des Tourismus und zum Grundangebot. Die Bergbahnunternehmungen, dies besonders an kleinen Orten, werden deshalb immer öfters durch die öffentliche Hand mit Beiträge oder Aktienbeteiligung unterstützt, um Unterhalt und Betrieb der touristischen Transportanlagen und eine minimale Schneesicherheit zu erhalten. Das Intensiverholungsgebiet Lenzerheide grenzt unmittelbar an das Teilgebiet Domleschg. Die Zufahrtsachse Chur-Lenzehrheide ist in Spitzenzeiten öfters überlastet. Der öffentliche Verkehr steckt ebenfalls im Stau. Mit einer Verbindung ab der Transitachse A13 aus dem Raum Thusis Nord könnte einerseits die Region direkt an die Lenzerheide angeschlossen werden und andererseits die Achse Chur-Lenzerheide vom Autoverkehr entlastet werden. Es gibt noch keine konkrete Vorstellung, ob eine solche Verbindung ober- oder unterirdisch machbar ist. Dies muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden. Dabei ist diese Verbindung auch der geplanten strassenunabhängigen Verkehrsverbindung Chur-Lenzerheide gegenüberzustellen. An die Erweiterung von Intensiverholungsgebieten werden hohe Anforderungen gestellt. Zentrale Voraussetzung ist, dass die Gebiete für das Skifahren geeignet (Geländeneigung, Exposition, Bodenbeschaffenheit, Naturgefahren/Sicherheit, Wald) und schneesicher sind. Es dürfen keine Schutz- oder andere Nutzungsinteressen beeinträchtigt werden. Bei den Schutzinteressen geht es um Landschaftsbild, lora und auna). In Schutzgebiete von nationaler Bedeutung sind keine Erweiterungen möglich. Schutzgebiete von regionaler Bedeutung sind einer Interessenabwägung zugänglich. Wird eine neue Geländekammer erschlossen, ist ein Umweltverträglichkeitsbericht zu erstellen. Die oben aufgeführten Erweiterungsgebiete berühren sehr unterschiedliche Landschaftsqualitäten. Es stellen sich folglich sehr unterschiedliche Nutzungskonflikte. Diese sind im Rahmen der konkreten Planung und Projektierung zu ermitteln und zu behandeln. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensabläufe ist es wichtig, dass die Bergbahnunternehmungen mit den zuständigen Behörden frühzeitig Kontakt aufnehmen und die notwendigen Planungsschritte mit Terminplan im gegenseitigen Einvernehmen festlegen. Gemäss dem neuen Seilbahngesetz (SebG) ist für die Konzessionierung und die Plangenehmigung (=Baubewilligung) allein der Bund zuständig. Die kantonalen Stellen wirken im Bundesverfahren mit. Eine Voraussetzung für die Konzessionierung und Plangenehmigung ist die räumliche Abstimmung und estsetzung des Erweiterungsgebietes im kantonalen bzw. regionalen Richtplan.

40 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 4 Beschneiungsanlagen Der regionale Richtplan 1995 regelte in einem Beschneiungskonzept die Errichtung der Beschneiungsanlagen im Skigebiet Splügen und im Skigebiet Tschappina. Damals verlangte der Kanton für grössere Beschneiungsanlagen ein regionales Konzept. Es regelte den Umfang der beschneiten Pisten und notwendige Pistenkorrekturen sowie Wasser- und Energieanlagen. Durch die Unterstellung der grösseren Beschneiungsanlagen unter die UVP-Pflicht und die Regelungspflicht in der Nutzungsplanung wurde auf die Anforderung des regionalen Richtplans verzichtet. Inzwischen sind die damals geplanten Beschneiungsanlagen realisiert worden. Auf das Beschneiungskonzept wird deshalb im zusammengeführten Richtplan verzichtet. Langlaufloipen, Schlittelwege, Winterwanderwege, Skitourengebiete Im Rahmen der Zusammenführung der beiden regionalen Richtpläne und des Handlungsbedarfs werden die Langlaufloipen und Schlittelwege auf die von der touristischen Organisation präparierten und kommunizierten Anlagen beschränkt. Die präparierten und kommunizierten Langlaufloipen befinden in folgenden Gebieten (Splügen-Nufenen, Splügen/Tanatzhöhe, A- vers/pürt-bergalga-juf, Mutten/Obermutten und eldis. Die Loipe zwischen Medels und Nufenen tangiert ein Wildruhegebiet (auch bestehender Winterwanderweg). Die Loipe ist heute nicht ideal angelegt. Es ist seit Jahren vorgesehen, die Loipe auf einen geplanten Landwirtschaftsweg zu legen. Dabei sind auch Lösungen mit dem Wildruhegebiet zu suchen. Die geplante Loipe ist deshalb als Zwischenergebnis eingestuft. Neu werden die präparierten Winterwanderwege in den regionalen Richtplan aufgenommen, weil diese öfters eine Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfordern und Störungen des Wilds zu vermeiden sind. Die präparierten und kommunizierten Schlittelwege befinden sich in Hinterrhein (Müss), Nufenen (Stutz), Splügen (Mittelstation Bergbahnen-Talstation), Sufers (Tunnelportal Sufner Berge- Dorf), Schams/Schamserberg (verschiedene), Avers (Tunnel Valle di Lei-Abzweigung Kantonsstrasse, Heinzenberg (Rascheins-Oberurmein und Mittelstation Dultschegnas-Lescha) und eldis (Mutta bzw. eldis-ems). Die übrigen Schlittelwege gemäss Richtplankarte 1995 werden gestrichen. Die bestehenden Langlaufloipen, Schlittelwege und Winterwanderwege sind in der Richtplankarte als Ausgangslage eingetragen. Die häufig begangenen Skitourenberge sind in der Richtplankarte als Hinweis bezeichnet. Die Waldwege können grundsätzlich für nichtmotorisierte Erholungsaktivitäten genutzt werden. Maschinell präparierte Trassen sind zu reglementieren. Regionale Wanderwege, Parkplätze bei den Bergbahnen und Ausgangspunkten zu de Erholungsgebieten, Reitwege im Domleschg Der regionale Richtplan 1995 legte ein regionales und kommunales Wanderwegnetz mit Ergänzungen zum bestehenden Netz und mit Grundsätzen für die Ausgestaltung der Wanderwegverbindungen fest. Die Unterscheidung in ein regionales und kommunales Netz hatte die Regierung nicht als zweckmässig erachtet und deshalb nicht genehmigt. Auch wurde gegenüber verschiedenen geplanten Wanderwegverbindungen Vorbehalten gemacht.

41 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 5 Das regionale Wanderwegnetz wurde in Rücksprache mit der BAW überpüft und aktualisiert. Auf einzelne, 1995 als geplant vorgesehene Wanderwegverbindungen, wurde verzichtet, weil sie als Netzergänzung nicht mehr notwendig sind (Doppelführungen oder mit kleinen Umwegen auch möglich) oder der Aufwand zum Bau der Wanderwegverbindung wegen Erosion oder fortgeschrittenem Zerfall des bestehenden Weges, zu gross ist. Das Wanderwegnetz wurde inzwischen weitgehend neu signalisiert. Eine neue, kurze Wanderwegverbindung wird in der Richtplankarte vorgesehen zwischen Steileralp und Glattenberg (Gemeinde Sufers). Es handelt sich um einen bestehenden, teilweise erodierten Weg, welcher heute nicht im Wanderwegnetz integriert ist, aber funktional interessante Rundwanderungen im künftigen Naturpark Beverin ermöglichen könnte. Aufgrund der Tatsache, dass das Wanderwegnetz besteht und keine neuen Wanderwegverbindungen erforderlich sind, wird auf die estlegung von Grundsätzen gemäss Richtplan 1995 verzichtet. Von den Parkplätzen werden nur noch diejenigen bei den Talstationen der Bergbahnen (kein Ausbau geplant) und die bestehenden Parkplätze bei bedeutenden Ausgangspunkten zu Erholungsgebieten (Wanderwege) in der Richtplankarte eingetragen. Durch die Region führen zwei bedeutende nationale Wanderwegverbindungen und eine regional bedeutende Wanderwegverbindung: die Via Spluga (Thusis-Chiavenna), der internationale Kulturwanderweg durch die Alpen und die Senda Segantini (Thusis-Mutten-Pontresina). Geplant bzw. im Aufbau ist eine historische Wanderroute von Juf bis zur Roflaschlucht auf der alten Averserstrasse und eines Walserweges von Vals-Safien ins Rheinwald. Dabei geht es nicht um die Errichtung neuer Wege sondern um das Vernetzen von bestehenden Wegen mit Geschichte und Kultur. Velowege und MTB-Routen Der geplante Veloweg im Schams wurde realisiert und der national bedeutende Radweg (Route 6) ist durchgehend und signalisiert. Auf die Bezeichnung der MTB-Routen im Richtplan wird verzichtet, weil sie in der Regel auf bestehenden Alp- und orstwegen verlaufen. Durch den alten Schyn und über den Glaspass führt eine MTB-Route von nationaler Bedeutung. In Planung ist ein Veloweg von Rothenbrunnen nach Rhäzüns auf der linken Rheinseite. Es stellt eine wichtige, direkte Netzergänzung zwischen dem Domleschg und den Siedlungs- und Erholungsgebieten im Raum Rhäzüns-Bonaduz und in Richtung Surselva (nationale Rheinroute 2) dar. Die Anbindung der regioviamala an die Agglomeration Chur durch den Langsamverkehr ist für unsere Pendler sowie auch für den Ausflugsverkehr (Naherholungsgebiet von Chur) wichtig. Der Veloweg liegt vor allem auf dem Gebiet der Gemeinde Rhäzüns. Er eliminiert eine äusserst gefährliche Verkehrssituation zwischen Auto- und Velofahrenden auf der Kantonsstrasse zwischen Rhäzüns und Bahnhof Rothenbrunnen und schliesst zudem für Velofahrende endlich eine bestehende Lücke zwischen dem Churer Rheintal und dem Domleschg/Heinzenberg. Heute fahren Pendlerinnen und Pendler notgedrungen auf der stark befahrenen Kantonsstrasse, der einzigen Radwegverbindung auf der linken Talseite. Diese Kantonsstrasse wird jedoch auch als Ausweichroute für die Nationalstrasse A 13 bei Revisionsarbeiten am Isla-Bella-Tunnel, bei Überlastungen im Nord-Süd-Reiseverkehr und bei Unfällen benutzt. Diese Umstände führen auf der unübersichtlichen und engen Strasse zu gefährlichen, die Sicherheit der Velofahrenden tangierenden Situationen.

42 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 6 Die Waldwege stehen für die nichtmotorisierte, touristische Nutzung grundsätzlich zur Verfügung. Routen abseits von bestehenden Wegen, insbesondere im Wald, unterliegen einem Planungs- bzw. Bewilligungsverfahren. Camping ür den Raum Viamala-Süd wurde im Richtplan 1995 ein Campingkonzept erstellt. Es umfasst die bestehenden Campingplätze in Splügen, Andeer und Rania/Zillis-Reischen. Die damals geplante Erweiterung des Campingplatzes in Splügen wurde inzwischen realisiert. Das Campingkonzept Viamala-Süd wird neu mit dem Waldcamping in Thusis ergänzt, für welchen zur Zeit nutzungsplanerisch die Voraussetzungen für eine Ausstattung mit einer modernen Infrastruktur und geordneten Standplätzen geschaffen wird. Thusis ist ein wichtiger Knoten- und Ausgangspunkt für vielfältige Wanderungen und Biken. Mit dem Weltkulturerbe Albula- und Berninabahn wird Thusis noch an Bedeutung gewinnen. Der Waldcamping ist mit Auto, Bahn und Velo sehr gut erreichbar und liegt nahe beim Zentrum und beim Schwimmbad. Die geplante kleine Erweiterung mit Modernisierung der Campinginfrastruktur wird festgesetzt. Im errera befindet sich ein kleiner, einfacher Campingplatz für Boulderer. elsformationen sind so speziell, dass Gäste vom Inland und Ausland diesen Ort aufsuchen. Bei steigender Nachfrage muss möglicherweise die heute bescheidene Infrastruktur ausgebaut werden. Vordringlich sind eine WC-Anlage und ein Parkplatz. Mittel- bis längerfristig muss ein Anschluss an die Wasserversorgung und eine Kleinkläranlage geprüft werden. Der Raum für eine Erweiterung ist sehr begrenzt. Eine Ausweitung im Schutzwald ist zu vermeiden. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen auf der anderen Strassenseite beim ehemaligen Steinbruch. Dafür besteht noch kein konkretes Projekt. Bädertourismus Andeer ist mit seinen warmen Quellen ein gut besuchter Badeort und medizinisches Rehabilitationszentrum. Es verbreitert das touristische Angebot in einem wichtigen Nachfragesegment. Auch Zillis verfügt über ein Heilwasserpotenzial. Im Richtplan 1995 war ein neues Badezentrum in Zillis vorgesehen. ür ein Nebeneinander von zwei Badezentren sind kaum genügend Mittel vorhanden. Deshalb müssen die beiden Gemeinden die weitere Entwicklung des Badetourismus gemeinsam angehen. Angebotsentwicklung Pärke Adula und Beverin Die Managementpläne sehen schwergewichtig die Bündelung, bessere Angebotsgestaltung und Vermarktung bestehender Produkte vor. Mit der Aufnahme der beiden Pärke in den regionalen Richtplan werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Natur- und Kulturpotenziale nachhaltig zu nutzen. Schutzgebiete für lora und auna sind dabei zu meiden und Bauten und Anlagen haben sich in die Landschaft einzuordnen und sind gut zu gestalten. Vorgehen und Projektierung von neuen Bauten und Anlagen sind im Sachbereich Natur und Landschaft und Wildruhegebiete geregelt.

43 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 7 Burgen- und Obstland Domleschg Es ist vorgesehen, das kulturelle und landschaftliche Potenzial im Raum Domleschg besser zu nutzen. Dafür wird ein Angebotskonzept entwickelt. Die räumlichen Auswirkungen können zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden. Je nach den Auswirkungen auf Raum und Umwelt muss der regionale Richtplan ergänzt werden. Informationszentrum Viamala Ein historisch bedeutendes und einzigartiges Naturerlebnis ist die Viamalaschlucht. Sie ist für die regioviamala touristischer Dreh- und Angelpunkt. Pro Jahr wird die Viamalaschlucht von vielen Gästen aus aller Welt besucht. Als Dreh- und Angelpunkt weist die Viamala noch ein grösseres, nicht touristisch genutztes Potenzial auf. Um dies besser zu nutzen, sind Ideen und Projekte entwickelt worden, wie ein modernes Informationszentrum oder Lichtevents, welche noch nicht realisiert sind. Als Projekte, welche auf Naturerlebnissen basieren, müssen sie raum- und umweltverträglich sein. Bauwerke können als Akzente in der Landschaft oder integriert in die Landschaft gestaltet werden. Sie dürfen keine geschützten Lebensräume beeinträchtigen und sind an Standorten zu errichten, welche bereits erschlossen und zugänglich sind. Im regionalen Richtplan werden dazu die Standortanforderungen und Verfahrensschritte festgelegt. UNESCO Welterbe, Rhätische Bahn in der Kulturlandschaft Albula Bernina Thusis ist Ausgangspunkt des UNESCO Welterbes Rhätische Bahn in der Kulturlandschaft Albula Bernina. Der kantonale Richtplan sichert zusammen mit den Nutzungs- und Gestaltungsplänen der Gemeinden die Kernzone (entlang der Bahnlinie) und der Umgebungszone (Sichtbereiche). Sie dienen zur Erhaltung der Bahn- und Landschaftsqualitäten wie auch der nachhaltigen Weiterentwickung der Kulturlandschaft. Mit dem UNESCO Label und als Ausgangspunkt hat Thusis eine einmalige Chance für eine touristische Entwicklung erhalten, die es zu nutzen gilt. Thusis Knotenpunkt für die touristische Entwicklung Thusis verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrslage und sollte sich in Zukunft als touristischer Knotenpunkt profilieren. Dabei geht es um folgende Potenziale: Verkehrsknoten (öv), Kreuzungspunkt von Weitwander-, Velo und Bikerouten, Ausgangspunkt zu historisch bedeutenden Bau- und Kulturdenkmälern (Zillis, Hohen Rätien, elszeichnungen Carschenna, Mistail. Burgen und Kirchen im Domleschg, kleines und feines Einkaufszentrum mit Neu- und Altdorf (Raststrasse), vielfältige Kulturangebote (Kino. Theater), Rhätisches Werk (einer der ersten Industriebauten in Graubünden), u.a.). Basierend auf einem klaren Profil sind touristische Angebote für Gästesegmente zu entwickeln und die touristische Beherbergungs- und Infrastruktur gezielt zu ergänzen (z.b. moderne Infrastruktur für den Waldcamping, u.a.). Bouldergebiet Magic Wood Im erreratal befindet sich ein einzigartiges und international bekanntes Bouldergebiet. Die Gemeinde errera hat 2006 dafür eine spezielle. überlagerte Nutzungszone in der Ortsplanung

44 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 8 ausgeschieden. Diese soll noch erweitert werden. Es handelt sich um eine extensive Erholungsnutzung im Waldgebiet ohne oder mit bescheidenen Infrastrukturanlagen (siehe dazu o- ben Camping). Die notwendigen Regelungen für die Nutzung und den Betrieb sind in der Ortsplanung zu treffen. Dafür gilt der gemäss B Leitüberlegungen aufgeführte Grundsatz lit. e..

45 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 9 B Leitüberlegungen Zielsetzung Der regionale Richtplan Erholung und remdenverkehr sichert einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Tourismus. Der Tourismus trägt massgeblich zur Existenz- und Wohlfahrtssicherung bei. Er berücksichtigt die regionsspezifischen natürlichen/ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Potenziale und entwickelt sich organisch weiter. Grundsätze a. Optimierung und Verbesserung der bestehenden Angebote und touristischen Infrastrukturen b. Regionale und subregionale Vernetzung der bestehenden Angebote und touristischen Infrastrukturen; Thusis ist touristischer Knotenpunkt c. Erweiterung von Intensiverholungsgebieten bei entsprechender Nachfrage, bei ausgezeichneter Eignung (Schneesicherheit unter Klimawandel, Topografie und Geländeform, Exposition und wenig Naturgefahren), bei minimalen Konflikten mit Natur (lora, auna) und Landschaft (Landschaftsbild, naturnahe Räume) sowie Wirtschaftlichkeit (auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten) und Nutzung der Kapazitäten bestehender Infrastrukturen d. Natur- und Landschaftswerte im Gleichgewicht mit der Erweiterung von Intensiverholungsgebieten, der Erneuerung von touristischen Bauten und Anlagen fördern (Sanierungs-, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen) e. reizeit und Erholungsanlagen gut gestalten und in die Landschaft einordnen. Ökologisch sensible Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete bzw. -zonen und Wildruhegebiete sind zu meiden.

46 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 10 C Verantwortungsbereiche Die Gemeinden bzw. die Unternehmungen (Interessierte) treffen die folgenden weiteren Massnahmen: Allgemeine Regelungen C1 C2 (Verfahren und Grundlagen) C1: Umsetzung von estsetzungen gemäss regionalem Richtplan a. Anpassung der Nutzungsplanung; falls erforderlich Rodungsgesuch oder bei UVP-Pflicht Umweltverträglichkeitsbericht durch die Unternehmung b. Evtl. Rodungsbewilligung im Rahmen der Genehmigung der Nutzungsplanung gemäss Art. 5 WaG (BVD) c. BAB-Bewilligung und evtl. weitere Bewilligungen (z.b. für technische Eingriffe in schutzwürdige Biotope nach Art. 14 NHV C2: Umsetzung von Zwischenergebnissen bzw. Vororientierungen a. Erarbeitung der Grundlagen durch die Interessierten (Nachfrageüberlegungen, Gebietsevaluation, skitechnische Eignung, wie Relief, Morphologie, Bodenbeschaffenheit, Vegetation, Schneesicherheit, Naturgefahren, Gewässer, Natur- und Landschaftsschutzgebiete u.a.), Erschliessungskonzept mit Aussagen zu den Transportanlagen mit örderleistung (Verhältnis Zubringerbahn/Beschäftigungsanlagen; Etappierung), Pistensystem mit Skifahrerkapazitäten, beschneite Pisten, Bauten und Anlagen für die Erschliessung und Verpflegung (Wege, Wasserbeschaffung für Beschneiung und Trinkwasser, Leitungen, Restaurant, Parkierung), Grobbeurteilung der Auswirkungen auf Raum und Umwelt b. Evtl. Voruntersuchung UVB bei Vorhaben mit UVP-Pflicht c. Anpassung des regionalen Richtplans durch die regioviamala; evtl. Rodungsvorentscheid d. Nach der estsetzung im regionalen Richtplan Vorgehen gemäss C1 Spezielle Regelungen zu einzelnen Gebieten, Standorten oder Wegen (C3) C3: Vorgehen und Spielregeln zur Umsetzung von touristischen Konzepten und Projekten im Landschaftsraum: a. Konzept bzw. Projekt entwickeln; Abstimmung mit Nachbargemeinden b. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltmässige Machbarkeit prüfen c. Gebiets- bzw. Standortevaluation mit Alternativen d. Notwendige raumplanerische Verfahren abklären: regionale Richtplanung (Konzeptfestlegung) oder BAB e. Einleitung der Planungs- und/oder Bewilligungsverfahren C4: Vorgehen Verbindung Domleschg - Lenzerheide: a. Technische, wirtschaftliche und umweltmässige Machbarkeit und gesellschaftliche Tragfähigkeit prüfen b. Konzept mit Grobabschätzung der Auswirkungen auf Raum und Umwelt erstellen c. Richtplananpassung gemäss C2

47 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 11 D Erläuterungen und weitere Informationen Weitere Grundlagen Richtplanvorhaben Erholung und Tourismus, Bericht und Objektblätter, beschlossen am 1. Dezember 1993 von der Mitgliederversammlung der Region Heinzenberg-Domleschg und genehmigt mit RB Nr vom 13. Juni 1995 Richtplanvorhaben Erholung und Tourismus, Bericht und Objektblätter, beschlossen am 25. März 1994 von der Mitgliederversammlung der Region Hinterrhein und genehmigt mit RB Nr vom 13. Juni 1995

48 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 12 E1 Objekte Intensiverholungsgebiete A = Ausgangslage = estsetzung Z = Zwischenergebnis V = Vororientierung Siehe auch Anhänge 3.1 und 3.2 zum kant. Richtplan (RIP 2000) rot = Richtplanänderung Nr. Kt. Nr. Reg. Gebiet Verbindung / Erweiterung Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C3) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu 03.S eldis 235 ha erschlossen A Erweiterung in Richtung Alp Veulden - Alp Raguta 83 ha, Möglichkeiten aufgrund der Wildschongebiete sehr beschränkt; Alternativen prüfen; Erschliessung einer neuen Geländekammer; Koordination mit Region Nordbünden; Skiabfahrt nach Scheid nutzungsplanerisch regeln C2 Z Verbindung mit Dreibündenstein über Emser Skihütte V 03.S Sarn 120 ha erschlossen A Erweiterung in Richtung Tguma 180 ha, mögliche Konflikte mit lachmooren, Landschaftsbild, Skitourengebiet, Wild; Option für Landschaftsschutzgebiet C2 V 03.S Tschappina 280 ha erschlossen; Pisten teilweise beschneit 03.S Mutten 40 ha erschlossen C1 A A

49 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 13 Nr. Kt. Nr. Reg. Gebiet Verbindung / Erweiterung Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C3) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu 03.S Splügen 400 ha erschlossen; Pisten teilweise beschneit A 04.S.10 alt alt Erweiterung in Richtung Alpetlistock Splügenpass Tamborello - Lattenhorn 450 ha, alternative Erschliessungsvarianten, Tamborello Lattenhorn ist neue Geländekammer C2 Z 04.S Avers 290 ha erschlossen A alt 04.S alt Erweiterung in das Gebiet Vorder Bergalga Schamserberg 25 ha, Standortoptimierung für Anlagen vornehmen, keine Lawinenverbauungsmassnahmen treffen C2 Prüfung der Machbarkeit im Zusammenhang mit dem Naturpark Beverin Z Z Verbindung Domleschg - Lenzerheide Machbarkeit gemäss C4 prüfen V E2 Objekte übrige wintertouristische Anlagen rot = Richtplanänderung Nr. Kt. Nr. Reg. Gebiet Verbindung / Erweiterung Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C2) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu Nufenen-Medels Verbesserung der Trasseführung für die Langlaufloipe durch den Bau des geplanten Landwirtschaftsweges; Nutzungskonflikt mit Wildruhegebiet und Wald, 1995 nur als Zwischenergebnis genehmigt; C2 Z

50 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 14 E3 Objekte reizeitanlagen und Projekte im Landschaftsraum A = Ausgangslage = estsetzung Z = Zwischenergebnis V = Vororientierung rot = Richtplanänderung Nr. Kt. Nr. Reg. Gebiet Verbindung / Erweiterung Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C3) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu Campingplatz Splügen A Camping Andeer A Camping Rania, Zillis- Reischen A Campingplatz Thusis Erweiterung und moderne Infrastruktur Waldcamping, C Camping errera Ausbau bestehender Platz für Boulderer, bei Erweiterung Konflikte mit Wald und Naturgefahren möglich C Bäderzentrum Andeer- Zillis Burgen- und Obstland Domleschg Machbarkeit für gemeinsame Weiterentwicklung abklären, C3 Erarbeitung Konzept und Umsetzung, C3 V Informationszentrum Viamala; Thusis touristischer Knotenpunkt Erarbeitung Konzepte, Angebote und Umsetzung, C3

51 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 15 E4 Objekte Wege A = Ausgangslage = estsetzung Z = Zwischenergebnis V = Vororientierung rot = Richtplanänderung Nr. Kt. Nr. Reg. Gebiet Verbindung / Erweiterung Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C3) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu Historische Wanderroute Juf- Roflaschlucht Walserweg (Surselva)- Rheinwald Wegkonzept, Netzergänzung, Signalisation C3 Wegkonzept, Netzergänzung, Signalisation C Sufers Ergänzung Weg Steileralp- Glattenberg, Signalisation C Domleschg-Rhäzüns- Bonaduz Veloweg mit Signalisation C3 Planungsverfahren und Mitwirkung ebr März 2009 April 2009 Mai 2009 Aug Sept Nov Entwurf vereinigter Richtplan und Besprechung mit Richtplankommission Ergänzung und Bereinigung Entwurf Besprechung mit Kommission; Ergänzung und Bereinigung Entwurf Vernehmlassung und Vorprüfung Auswertung und Beratung in der Kommission; Verabschiedung für Bereinigung Bereinigung und Ergänzung; Verabschiedung durch den Vorstand für die öffentliche Auflage vom 1. bis 30. Oktober 2009 Auswertung der Einwände; Ergänzung und Anpassung Richtplan; Beschluss der Regionalversammlung vom 24. November 2009 Zusammenfassung der Einwände zur öffentliche Auflage siehe Ergebnis, öffentliche Auflage Richtplanfusion, regioviamala, November 2009

52 regioviamala, Regionaler Richtplan, Tourismus und reizeit 16 G Anhänge Konzeptkarte Tourismus und reizeit

53 Regionaler Richtplan regioviamala Siedlungskonzept, Konzept Arbeitsstandorte (Nr ) Beschluss der Regionalversammlung: Thusis, den 24. November 2009 Thomas Bitter Regionspräsident Casper Nicca Geschäftsleiter Genehmigung der Regierung mit RB Nr. vom Der Regierungspräsident Der Kanzleidirektor 7430 Thusis Postfach 88 Telefon: ax: Genehmigungsexemplar

54 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 2 A Ausgangslage Der kantonale Richtplan 2003 legt wichtige Gebiete für die Wirtschaft und für die überörtliche Versorgung fest. Er unterscheidet (siehe Anhang 3.S3 kant. Richtplan): a. Zentrumskerngebiete, Thusis, Gebiet Neudorf-Bahnhof b. Arbeitsplatzgebiete für flächenintensive Nutzungen: Thusis, Cazner Wiesen - Löser; Cazis, Anschluss Rothenbrunnen c. Ergänzende wichtige Arbeitsplatzgebiete: Andeer Diese Gebiete sind im kantonalen Richtplan festgesetzt. Der Zweck ist, diese Standorte für die Wirtschaft aktiv zu entwickeln. Die Regionen können in Übereinstimmung mit den bezeichneten Standorten und Gebieten weitere Gebiete und Standorte für überkommunale Dienstleistungen und Gewerbenutzungen bezeichnen. Die Regierung hatte 1992 das Konzept regionale Industrie- und Gewerbestandorte der Regionalplanung Heinzenberg-Domleschg 1992 mit Vorbehalten genehmigt. Es umfasst: a. ein Standortkonzept und Bestimmungen für regionale Industrie- und Gewerbestandorte b. den Standort Thusis c. den Standort Cazis/Unterrealta. Die Vorbehalte bezogen sie auf die geplanten lächenreserven, einen Gleisanschluss für Unterrealta und die fischereirechtliche Bewilligung für die Verkürzung und Umleitung des Nollakanals im Gebiet des Standorts Unterrealta. Inzwischen sind die nutzungsplanerischen Voraussetzungen in Unterrealta geschaffen und der Gleisanschluss gebaut worden. Das Amt für Raumentwicklung hat 2008 eine Übersicht über den Überbauungs- und Erschliessungsstand der Arbeitsplatzstandorte sowie die Verfügbarkeit der lächen gemäss kant. Richtplan erstellt. Zudem liegt eine Statistik über den Überbauungsstand und die Baureife der Bauzonen aus dem Jahre 2007 vor (siehe Anhänge G) Der Arbeitsstandort Thusis ist mit 2 Autobahnanschlüssen direkt gut erschlossen. Teilflächen verfügen über einen Gleisanschluss der RhB und in der Nähe befinden sich Bushaltestellen. In den Arbeitszonen von Thusis betragen die Reserveflächen ca. 3 ha (siehe Anhang 2). Davon sind ca. 2.4 ha verfügbar. Zudem ist ein Umnutzungspotenzial von ca. 1.4 ha (0.4 ha verfügbar) vorhanden. Die nicht überbauten Parzellen sind relativ kleinteilig und dispers über die Arbeitszonen verteilt. Die Gemeinde Thusis hat für ihre Industrie- und Gewerbezonen inzwischen differenzierte Arbeitszonen geschaffen (2007). In diesen gelten je nach Erschliessungsvoraussetzungen und Lage zu den benachbarten Wohngebieten unterschiedliche Nutzungs- und Emissionsvorschriften. Die gemäss regionalem Richtplan vorgesehenen Erweiterungsgebiete liegen im übrigen Gemeindegebiet. ür eine Einzonung besteht zur Zeit kein Bedarf. Aufgrund der Lage des Erweiterungsgebietes zu den Wohngebieten und Strasse ist es als Arbeitsstandort

55 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 3 nicht gut geeignet. Im Rahmen der Ortsentwicklung muss das langfristig geplante Erweiterungsgebiet überprüft und evtl. neu angeordnet werden. Der Arbeitsstandort Cazis/Unterrealta ist direkt an die Autobahn angeschlossen und mit einem Gleisanschluss erschlossen (siehe Anhang 3). In Kombination mit der Kiesverarbeitung und Schlackendeponie handelt es sich um einen grösseren Industriekomplex. In den letzten Jahren sind grosse lächen der Industrie- und Gewerbezone einer extensiven Nutzungen zugeführt worden. Deshalb sind bei grossem lächenverbrauch wenige Arbeitsplätze entstanden. Von den 13 ha Gewerbe- und Industriezonen sind rund 11 ha überbaut oder genutzt. Die Reservefläche beträgt ca. 2 ha und ist verfügbar. Es handelt sich um 2 grössere Parzellen. Es besteht die Möglichkeit für eine Erweiterung im Umfang von ca. 2.5 ha. Reserveflächen und Erweiterungsgebiete zusammen decken voraussichtlich den lächenbedarf mittelfristig ab. Der Arbeitsstandort Andeer verfügt nur über eine kleine Reservefläche von rund 1'500 m 2 in der Gewerbezone Runcs und eine kleine Gewerbezone in Zups mit ca. 5'000 m 2 (siehe Anhang 4). Die Gewerbezone Runcs liegt am Rand des Kiesabbaugebietes und ist schlecht erreichbar. Im Raum Schams/Rheinwald sind nur kleine Reserven an Industrie- und Gewerbezonen vorhanden. Diese Reserven sind über mehrere Standorte verteilt und es handelt sich in der Regel um kleine Parzellen. Aufgrund dieser Verhältnisse besteht ein Bedarf zur Schaffung einer subregionalen Industrie- und Gewerbezone im Raum Schams. Der Standort muss aus topografischen und erschliessungsmässigen Gründen im Raum Andeer-Zills liegen. Eine subregionale Industrie- und Gewerbezone sollte mindestens eine lächengrösse von 1-2 ha aufweisen und nach Bedarf erweiterbar sein, um langfristig der Betriebsansiedlung zu dienen (Erweiterungsoption wichtig, weil Nachfrageabschätzung für Betriebsansiedlung von Aussen schwer abschätzbar). Die Gemeinden des Schams beabsichtigen, gemeinsam geeignete Standorte zu evaluieren. Das Vorhaben ist Bestandteil des Umsetzungsprogramms NRP und wird durch die kantonale Wirtschaftsförderung unterstützt. Es gilt vorerst das Bedürfnis nach lächen für Erweiterungen oder Neubauten bei bestehenden Betrieben abzuklären und zu entscheiden, was auf lokaler Ebene und was auf subregionaler Ebene gelöst werden kann. Je nach Art der Betriebe (mehr Dienstleistung, Verkauf, ruhige oder emissionsreiche Betriebe) stehen unterschiedliche Standorte zur Diskussion. Als Schaufenster für regionale Produkte mit Verkauf dürfte eher Zillis mit dem grossen Publikumsverkehr für die Kirche und als Zugangstor zum Naturpark Beverin geeignet sein. Der Standort Runcs in Andeer eignet sich eher für Betriebe mit Emissionen. Wichtig sind auch Überlegungen zur direkten Verkehrsanbindung an die A13. Andeer wie auch Zillis verfügen nur über einen Halbanschluss. Aufgrund der Schwertransporte aus den Steinbrüchen in Andeer wäre ein Vollausbau in Andeer zu bevorzugen. ür einen Standort für Dienstleistungen, Gewerbe und Industrie im Schams müsste auch der Ausgleich zwischen den Gemeinden geregelt werden. In den Leitüberlegungen werden die bei der Evaluation zu berücksichtigenden Grundsätze und unter Verantwortungsbereiche das Vorgehen bei der Standortevaluation festgelegt.

56 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 4 B Leitüberlegungen Zielsetzung Das regionale Konzept Arbeitsstandorte legt die in Ergänzung zum kant. Richtplan subregionalen (überkommunalen) Arbeitsstandorte fest mit dem Ziel, langfristig günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetriebe mit Arbeitsplätzen zu schaffen. Grundsätze a. Arbeitsstandorte sind auf gut erreichbare Standorte mit geeignetem lächenpotenzial zu konzentrieren. b. Arbeitsstandorte haben die folgenden Anforderungskriterien zu erfüllen: Topografie, Nähe zu bestehenden Strassen und genügende Kapazität, evtl. Gleisanschluss, Anschlussmöglichkeiten an den öffentlichen Verkehr, Infrastrukturanlagen weitgehend vorhanden, keine Naturgefahren, keine Ausschlussgründe gemäss Gewässerschutz- und Natur- und Heimatschutzgesetz. c. In den Arbeitszonen sind Bestimmungen zu erlassen, dass Gewerbehäuser gefördert werden, arbeitsplatzintensive Nutzungen entstehen und Einkaufszentren und grosse achmärkte nur an dafür speziell bezeichneten Standorten zulässig sind. d. Die Arbeitsstandorte sind gezielt zu entwickeln, indem mit Überbauungs- und Erschliessungskonzepten die Baureife vorbereitet und mit Verträgen die Verfügbarkeit des Baulandes für die öffentliche Hand gesichert wird. e. Gemeinden schliessen sich für die Schaffung von subregionalen (überkommunalen) Arbeitsstandorten zusammen und regeln vertraglich Bau und Betrieb. Sie sorgen für einen angemessenen Ausgleich.

57 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 5 C Verantwortungsbereiche Die Gemeinden treffen die folgenden weiteren Massnahmen: a. Allgemeine Regelungen C1 C2 (Verfahren und Grundlagen) C1: Umsetzung von estsetzungen gemäss regionalem Richtplan a. Anpassung der Nutzungsplanung; falls erforderlich Rodungsgesuch b. Evtl. Rodungsbewilligung im Rahmen der Genehmigung der Nutzungsplanung gemäss Art. 5 WaG (BVD) c. Baubewilligungsverfahren C2: Umsetzung von Zwischenergebnissen bzw. Vororientierungen a. Erarbeitung der Grundlagen durch die Gemeinden (Vorstudie für subregionalen/überkommunalen Arbeitsstandort; Grösse und Etappierung; Erschliessungsmassnahmen und -kosten; Regelung für Vor- und Nachteilsausgleich) b. Anpassung des regionalen Richtplans durch die regioviamala; evtl. Rodungsvorentscheid c. Nach der estsetzung im regionalen Richtplan Vorgehen gemäss C1 Spezielle Regelungen zur Standortevaluation von weiteren Arbeitsstandorten (C3) C3: Vorgehen und Spielregeln zur Evaluation von subregionalen (überkommunalen) Arbeitsstandorten (kann verfahrensmässig auch mit C1 oder C2 kombiniert werden): a. Analyse der bestehenden Industrie- und Gewerbestandorte (leerstehende Betriebsgebäude und -areale, Überbauungsstand, Baureife, Verfügbarkeit, Erweiterungsmöglichkeiten); Bedarfsüberlegungen b. Beurteilung der potenziellen Standorte nach Eignungskriterien: Lage im Wirtschaftsraum, Lage zum Siedlungsraum / Siedlungsentwicklung / Ortsbild, Erreichbarkeit, Erschliessungsgrad, Eigentumsverhältnisse/Verfügbarkeit, Naturgefahren, Konflikte mit Landschaftsbild, schützenswerten Lebensräumen und Gewässer c. Standortentscheid durch Regionalverband und weiteres Vorgehen nach C 2 oder C1

58 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 6 D Erläuterungen und weitere Informationen Arbeitsplatzintensive Nutzungen sind z.b. Handelsbetriebe, welche auf kleiner läche viele Arbeitsplätze aufweisen. lächenintensive Nutzungen zeichnen sich durch einen grossen lächenbedarf pro Arbeitsplatz aus (Lagerbetriebe, Sägereien u.a.). Einkaufszentren und achmärkte sind Detailhandelsgeschäfte mit mehr als 1000 m 2 Nettoladenfläche (ohne Lager) und mit grossem Publikumsverkehr. In der Regel gehören Einkaufszentren und achmärkte ins Zentrum oder an den Rand der Zentren. Der Bau solcher Einrichtungen ausserhalb der Zentren oder an Orten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur ungenügend erreichbar sind, hat erheblich Auswirkungen auf die Umwelt, den Verkehr, gegebenenfalls auf das Orts- und Landschaftsbild und die Versorgungsstruktur (Benachteiligung der nicht mobilen Bevölkerung, u.a.). Deshalb eigenen sich die Arbeitsstandorte Cazis/Unterrealta und Andeer nicht für die Errichtung von Einkaufszentren und achmärkten. Planungsverfahren und weitere Informationen Planungsverfahren und Mitwirkung Aug Sept Nov Auftragserteilung, Grundlagenbearbeitung und Entwurf für Ergänzung Arbeitstandort Zups, Andeer im Auftrag der Kommission Richtplanung Bereinigung und Ergänzung; Verabschiedung durch den Vorstand für die öffentliche Auflage vom 1. bis 30. Oktober 2009 Auswertung der Einwände; Ergänzung und Anpassung Richtplan; Beschluss der Regionalversammlung vom 24. November 2009 Zusammenfassung der Einwände zur öffentliche Auflage siehe Ergebnis, öffentliche Auflage Richtplanfusion, regioviamala, November 2009 Weitere Grundlagen Regionaler Richtplan Heinzenberg-Domleschg; Richtplanvorhaben Regionale Industrie- und Gewerbestandorte, Bericht und Objektblatt 3.401, beschlossen am 21. Dezember 1991 und genehmigt mit RB Nr vom 2. Juni 1992 Kantonaler Richtplan 2003, Kapitel Wichtige Gebiete für Wirtschaft und für überörtliche Versorgung; Anhang 3.S3 Statistik Überbauungsstand und Baureife, Amt für Raumentwicklung, April 2007 Auswertung Arbeitsplatzstandorte, Amt für Raumentwicklung, 2008

59 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 7 E Objekte A = Ausgangslage = estsetzung Z = Zwischenergebnis V = Vororientierung Siehe auch Anhänge 3.S3 kant. Richtplan (RIP 2000) rot = Richtplanänderung Nr. Kt. Nr. Reg. Gebiet / Standort Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C3) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu 03.SW Thusis, Cazner Wiesen - Löser Arbeitsplatzgebiet für lächenintensive Nutzungen A Erweiterungsgebiet überprüfen, C1 03.SW Cazis, Anschluss Rothenbrunnen Arbeitsplatzgebiet für lächenintensive Nutzungen, C1 A 03.SW.03 alt 04.SW Andeer-Zillis Regionaler Arbeitsstandort, C3

60 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 8 G Anhänge Konzept Arbeitsstandorte Anhang 1

61 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 9 Arbeitsstandort Thusis Anhang 2

62 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 10 Arbeitsstandort Cazis/Unterrealta Anhang 3

63 regioviamala, Regionaler Richtplan, Siedlungskonzept, Arbeitsstandorte 11 Anhang 4 regioviamala, regionaler Richtplan, Konzept Arbeitsstandorte Übersicht über die Industrie- und Gewerbezonen, Stand 2007 Gemeinde Total ha überbaut nicht überbaut nicht überbaut Erweiterungsbaureif nicht baureif reserven ha ha ha ha ha Cazis ürstenau Masein Paspels Scharans Sils i.d Thusis Subtotal Nufenen Andeer Avers Donat errera Rongellen Splügen Sufers Subtotal Total Region die übrigen Gemeinden verfügen über keine Industrie- und Gewerbezonen; in den Gemeinden Mathon, Paspels, Rothenbrunnen, Tomils gibt es kleine Reserven in Mischzonen (Wohn- und Gewerbezonen) Quelle: ARE GR, Grundlagen Siedlungsentwicklung, Überbauung und Baureife, Grundlagen AV-Daten, Stand 24. April 2007

64 Regionaler Richtplan regioviamala Siedlungskonzept Konzept Resorts (Nr ) Beschluss des Regionalverbandes: Thusis, den 24. November 2009 Thomas Bitter Regionspräsident Caspar Nicca Geschäftsleiter Genehmigung der Regierung mit RB Nr. vom Der Regierungspräsident Der Kanzleidirektor 7430 Thusis Postfach 88 Telefon: ax: Genehmigungsexemplar

65 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 2 Richtplantext A Ausgangslage Der kantonale Richtplan 2000 beauftragt die Regionen mit der Erarbeitung eines regionalen Siedlungskonzepts für Agglomerationsräume (Talboden Rothenbrunnen-Thusis) und für Tourismusräume (Splügen-San Bernardino). Ziel des regionalen Siedlungskonzepts ist die Abstimmung und Optimierung der weiteren Siedlungsentwicklung auf überkommunaler Ebene. Das regionale Siedlungskonzept bildet auch Voraussetzung für neue Einzonungen in diesen Gebieten. Das regionale Siedlungskonzept beinhaltet Themenbereiche, welche auf die spezifischen Probleme der verschiedenen Räume zugeschnitten sind. In der Regel geht es um die Weiterentwicklung der Bauzonen nach Nutzungsart an attraktiven und geeigneten Standorten (Siedlungsverdichtung oder Neueinzonungen), um die funktionale Aufgabenteilung zwischen der Zentrumsgemeinde und den umliegenden Gemeinden im Bereich öffentlicher Infrastrukturen, um die überörtliche Abstimmung der Verkehrserschliessung und Versorgung sowie um die Sicherstellung der Grundversorgung in peripheren Gebieten. In Tourismusräumen kommen Themenbereiche wie Konzept für die Destinationsentwicklung (Ziele, Strategien, Positionierung) und Zweitwohnungsentwicklung hinzu. Der vorliegende Richtplanteil befasst sich mit Resorts (grosse hotelähnliche Betriebe mit bewirtschafteten Betten). Er wird als Bestandteil des regionalen Siedlungskonzepts vorgezogen, weil die örderung bewirtschafteter Betten und Wohnungen ein wichtiges Ziel für die weitere touristische Entwicklung der regioviamala ist und verschiedene Projekte in Diskussion oder Planung sind. Der Bund prüft zur Zeit flankierende raumplanerische Massnahmen zur Ablösung der Lex Koller und erstellt dazu eine Planungshilfe (Entwurf April 2009), welche die Anforderungen an die Behandlung der Zweitwohnungen (inkl. Resorts) im Rahmen der kantonalen Richtplanung definiert. Auf kantonaler Ebene liegt ein Entwurf Zweitwohnungen und erienwohnungen als Ergänzung des kantonalen Richtplans 2000 vor. Darin werden u.a. auch Resorts (Definition siehe D) behandelt. Der kantonale Richtplan legt in den Leitüberlegungen generell die Standortanforderungen und die baulichen Anforderungen an Resorts fest (siehe D). Die konkrete Umsetzung sieht der kantonale Richtplan auf regionaler und kommunaler Stufe vor. In der regioviamala beträgt der Zweitwohnungsanteil im Jahre % (GR 42%). Von 1990 bis 2000 hat der Zweitwohnungsbestand von 1750 Wohnungen auf 2190 Wohnungen zugenommen (Differenz 440 Wohnungen; siehe dazu auch Tabelle unter G, Anhang 2). Das Wachstum bei den Erstwohnungen war leicht höher (Differenz 520 Wohnungen). Viele, kleine Gemeinden (z.b. Mutten, Mathon, errera, Casti-Wergenstein u.a.) weisen einen hohen Zweit-

66 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 3 wohnungsanteil von 60 % und mehr aus. Dies ist nicht durch eine rege Neubautätigkeit sondern durch die Umwandlung von bestehenden Erstwohnungen (Wohnhäuser oder Maiensässhütten) zu Zweitwohnungen entstanden. Die Ursache liegt in der Abwanderung und Übernahme des Hauses oder einer Maiensässhütte zur eriennutzung durch abgewanderte Nachkommen oder Verkauf und Nutzung zur erienzwecken. Bestehende Gebäude werden dadurch unterhalten oder renoviert. Diese Art Nutzung ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Dörfer und zum Ortsbildschutz. Zudem werden diese erienhäuser häufig in den erien und an Wochenenden genutzt und dadurch Logiernächte und Einkommen in peripheren Gebieten generiert. Gemeinden mit 100 und mehr Zweitwohnungsbetten sind Splügen (290), Tomils (189, eldis), Andeer (160), Thusis (150!) und Sarn (135). Um die 100 Zweitwohnungen weisen die Gemeinden A- vers, Tschappina, errera und Mutten aus. Mit wenigen Ausnahmen verfügen die genannten Gemeinden über eine touristische Infrastruktur. Einzige Gemeinde in der Region, welche Massnahmen zur Lenkung der Zweitwohnungen gemäss kant. Richtplan zu treffen hat, ist die Gemeinde Splügen. Zweitwohnungen haben positive und negative Auswirkungen. Zu den positiven Aspekten gehören zum Beispiel die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Wertschöpfung im Bau- und Dienstleistungssektor, mehr Steuereinnahmen für die öffentliche Hand, die Ausgaben der Zweitwohnungsgäste für touristischen Dienstleistungen sowie steigende Immobilienpreise für Eigentümer. Die Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit den Zweitwohnungen stellen, sind vielschichtig. Aufgrund der öffentlichen Diskussion lassen sich folgende Themen identifizieren: Hohe Infrastrukturausgaben (Ausbau für Spitzenbelegung) belasten die öffentlichen Haushalte Landverbrauch und Bautätigkeit reduzieren die landschaftlichen Werte der Destination (Veränderung des Siedlungs- und Landschaftsbildes, hoher Bodenverbrauch) Die grosse Nachfrage nach Zweitwohnungen führt zu hohen Preisen für Wohneigentum für die einheimische Bevölkerung und verteuert für diese die Lebenskosten Die Umnutzung bestehender Hotels zu Zweitwohnungen und die schwache Auslastung der Zweitwohnungen lassen die Destinationen während den Neben- und Zwischensaisons zu Geisterorten verkommen Die Vermietungsquote der Zweitwohnungen hat in den 90er Jahren stark abgenommen. Die Zweitwohnungsbetten fehlen in der Hauptsaison, wo die Nachfrage hoch ist. Diese Entwicklung gefährdet die Attraktivität und Bedeutung der Destination und ihre Wettbewerbsfähigkeit und ist nicht nachhaltig. Verschiedene Gemeinden oder Regionen haben dies erkannt und Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus und zur örderung bewirtschafteter Betten eingeleitet. Die unvermindert hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen in den Tourismusorten, die Diskussion um die Aufhebung der Lex Koller und die hohen Wohnungspreise für die Einheimischen er-

67 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 4 fordern Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus, zur besseren Belegung der vorhandenen Betten und insbesondere zur örderung bewirtschafteter Betten bzw. der Kernindustrie des Tourismus (Hotelbetten, touristische Dienstleistungen und touristische Einrichtungen). Der Bau von Resorts oder Tourismusresidenzen ist eine Möglichkeit, bewirtschaftete Betten zu schaffen. Das regionale Konzept Resorts legt fest, welche Ziele und Grundsätze für Resorts gelten und nach welchen Kriterien und auf welche Weise die Standortevaluation durchgeführt werden soll.

68 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 5 B Leitüberlegungen Zielsetzung Das regionale Konzept Resorts sichert einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Tourismus. Mit Resorts werden professionell bewirtschaftete und vertraglich gesicherte Betten mit hoher Auslastung angestrebt. Grundsätze a. Resorts oder Tourismusresidenzen sind auf Dauer für die Vermietung gesichert. b. Resorts oder Tourismusresidenzen liegen in Tourismusräumen gemäss kantonalem Richtplan (Splügen-San Bernardino); in der Grösse angepasste Tourismusresidenzen sind unter Berücksichtigung der Standortanforderungen gemäss kant. Richtplan bei kleineren Tourismuszentren möglich, wenn eine entsprechende touristischer Infrastruktur vorhanden ist. c. Resorts oder Tourismusresidenzen setzen ein Gesamtkonzept voraus, welches eine hohe gestalterische Qualität aufweist, die Erschliessung und deren inanzierung regelt sowie eine langfristige Bewirtschaftung gewährleistet. d. Die Standortevaluation innerhalb der Tourismusräume erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit zwischen Investor, Gemeinde und betroffenen kantonalen Stellen (siehe Vorgehen unter C). ür die Standortevaluation gelten die Kriterien gemäss kant. Richtplan (siehe D). e. Resorts oder Tourismusresidenzen sind möglichst an bestehende Siedlungsgebiete und bestehende touristische Einrichtungen anzubinden. Die potentiellen Standorte sollen weitgehend erschlossen sein. f. Ausschlusskriterien für mögliche Standorte sind: BLN-Gebiete, Moorlandschaften, Naturund Landschaftsschutzgebiete der Richtplanung, Natur- und Landschaftsschutzzonen der Nutzungsplanung, Gewässerschutzzonen S1 und S2 sowie Gewässerschutzareale, Wildschutzzonen, Naturgefahrenzonen 1 und grössere, bestockte Waldflächen.

69 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 6 C Verantwortungsbereiche Die Gemeinden bzw. die Unternehmungen (Interessierte) treffen die folgenden weiteren Massnahmen: Allgemeine Regelungen C1 C3 (Verfahren und Grundlagen) C1: Verfahren für die Standortevaluation gemäss regionalem Richtplan Grobbeurteilung Lage im Tourismusraum gemäss B Lage zum Siedlungsgebiet Lage zu touristischen Einrichtungen Keine Ausschlusskriterien Notwendige Erschliessungsanlagen Grobabschätzung der Auswirkungen auf Raum/Umwelt und Wirtschaft/Gesellschaft bzw. das Leitbild sofern vorhanden Vorteile/Chancen und Nachteile/Risiken verschiedener Standorte Bei estlegung mehrerer Standorte: Nachweis der Machbarkeit für die einzelnen Standorte Investor, Gemeinden, betroffene kant. Stellen Investor oder Projektentwickler in Absprache mit den Gemeinden Investor oder Projektentwickler in Absprache mit der Standortgemeinde Standortvorentscheid mit estlegung der Rahmenbedingungen und des Vorgehens (letter of intend); Grobnachweis der Bodenverfügbarkeit einevaluation Schritt 1 Definitive estlegung Standort und definitiver Nachweis der Verfügbarkeit des Baulandes Ausarbeitung Konzept mit Bebauung, Erschliessung und inanzierung Nachweise der Raumverträglichkeit und Nachhaltigkeit Entwurf Verträge zu Verfügbarkeit Bauland, inanzierung, Erschliessung Investor oder Projektentwickler in Abstimmung mit Standortgemeinde Investor oder Projektentwickler Investor oder Projektentwickler und Gemeinde Schritt 2 Umsetzung Konzept in projektbezogener Nutzungsplanung mit Verträgen zu Verfügbarkeit des Baulandes, Erschliessung und deren inanzierung Vernehmlassung bei der Region und Vorprüfung beim Kanton Standortgemeinde in Abstimmung mit Investor

70 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 7 Schritt 3 Bereinigung und Ergänzung projektbezogene Nutzungsplanung Öffentliche Mitwirkungsauflage 30 Tage Standortgemeinde Schritt 4 Evtl. Bereinigung und Beschluss projektbezogene Nutzungsplanung Beschwerdeauflage 30 Tage Genehmigung durch die Regierung Standortgemeinde C2: Standort nicht im Siedlungsgebiet a. Liegt ein Standort nicht im Siedlungsgebiet muss der Standort im Rahmen der kantonalen und regionalen Richtplanung festgesetzt werden. b. Der Investor oder die Gemeinde haben die Machbarkeit des Standortes raumplanerisch, umweltmässig und finanziell nachzuweisen. Das Land muss für die Überbauung verfügbar sein. c. Die Region passt den regionalen Richtplan an (Ergänzung Objektliste). d. Nach der estsetzung im regionalen Richtplan Vorgehen gemäss C1, Schritt 2 C3: Standort am Rand der bestehenden Bauzone oder im Siedlungsgebiet a. Liegt ein Standort am Rand der Bauzone oder im Siedlungsgebiet und entspricht er den regionalen Zielen und Grundsätzen kann die projektbezogene Nutzungsplanung gemäss C1 ohne Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans durchgeführt werden.

71 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 8 D Erläuterungen und weitere Informationen Resorts / Tourismusresidenzen Es kann zwischen Resorts, hotelähnliche Anlagen mit einem kommerziellen Kern, oder Tourismusresidenzen, erienwohnungen mit einem minimalen Dienstleistungsangebot (Reservierung, Reinigung, Bettwäsche), unterschieden werden. Resort: eine hotelähnliche Anlage mit Sport-, Garten- und reizeiteinrichtungen, die den Gästen zur Unterkunft, Entspannung, Unterhaltung und zum Aufenthalt dient. ür die Beherbergung der Gäste kann ein Hotel oder kommerziell genutzte Betten in Zweitwohnungen oder eine Kombination davon zur Verfügung stehen. Vielfach handelt es sich um einen geschlossenen Anlagekomplex. So wird erreicht, dass die Gäste hoteleigene Angebote wie Gastronomie, Sport, Unterhaltung und Einkäufe nutzen. Typisch für Resorts sind mehrere Gebäude, Schwimmbecken (zumindest innen), mehrere gastronomische Einrichtungen, Bars, Sportplätze. Der überwiegende Teil aller Resorts sind für den Massentourismus ausgelegt, der Rest bezieht sich meist auf Themen wie Unterhaltung (z.b. Walt Disney World Resort), Sport (z.b. Golf-Resort oder Ski-Resort) oder Gesundheit (Spa-Resort). Seit den 1990er Jahren ist die orm des "alles inklusive"-angebots üblich, das sich wachsender Beliebtheit bei den Gästen erfreut. Vielfach weisen die Resorts eine eigenwillige Architektur auf (grosser Erkennungswert, Label). Resorts werden i.d.r. durch dafür spezialisierte Unternehmungen vermarktet. Die minimale Grösse für einen Resort liegt bei ca. 500 Betten. Diese Grösse wird bestimmt durch die minimal notwendigen Infrastrukturen/Ausstattung zur wirtschaftlichen Betriebsführung eines Resorts. Tourismusresidenzen: touristisch bewirtschaftete Wohnungen mit ca. 300 Betten und einem minimalen Service (Reservation, Reinigung, Bettwäsche, u.a.). Touristisch bewirtschaftete Zweitwohnung: Wohnungen, die abgesehen von einer im Voraus definierten minimalen Eigennutzung, ausschliesslich und auf Dauer einer anerkannten kommerziellen Vertriebsorganisation, einem Reservationssystem einer Tourismusorganisation oder einer anderen geeigneten Einrichtung zur gewerbsmässigen touristischen Nutzung (erienwohnungen) zur Verfügung gestellt werden. Die Belegung hat nach den in der Hotellerie üblichen Zeitspannen zu erfolgen. Auf Dauer für die Vermietung gesichert: Auf Dauer bedeutet nach ökonomischen Überlegungen nicht nur sporadisch, d.h. wenn es dem Eigentümer genehm ist, sondern ausserhalb der dem Wohnungseigentümer zugestandenen Nutzungszeiten permanent der Vermietung zugeführt. Die kommerzielle gewerbliche Nutzung und nicht die Eigennutzung steht im Vordergrund. Zugleich soll eine möglichst lange Vertragsdauer mit dem Betreiber angestrebt werden (z.b. 20 Jahre mit einer Option für eine Verlängerung um weitere10 Jahre). Werden die touristisch bewirtschafteten Betten aufgrund einer Sondernutzungsplanung erstellt, sind die Zonenbestimmungen so auszugestalten, dass nur mit einer Umzonung eine Nutzungsänderung möglich ist und mit einer Wertabschöpfung verbunden ist. Standortanforderungen für Resorts oder Tourismusresidenzen Hinsichtlich der Standortanforderungen wird unterschieden zwischen natürlichen, infrastrukturellen und institutionellen Anforderungen. Je nach angestrebtem Angebot müssen die natürlichen und infrastrukturellen Standortanforderungen unterschiedlich gewichtet werden. Natürliche Standortanforderungen: - Hohe landschaftliche Qualitäten - Vielfältige Möglichkeiten für Erholungsaktivitäten im Sommer und Winter, möglichst in einem Tourismusraum - Eignung Baugelände in Bezug auf Höhenlage, Klima, Exposition, Geologie Infrastrukturelle Standortanforderungen:

72 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 9 - Gute Erreichbarkeit im Sommer und Winter - Lage in der Nähe eines touristischen Hauptzentrums oder Zentrums - Bereits vorhandene Infrastrukturkapazitäten oder Möglichkeit, die nötige Infrastruktur mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erstellen Institutionelle Standortanforderungen: - Land in dem benötigten Umfang verfügbar - Standort im bestehenden Siedlungsgebiet oder angrenzend daran - keine Ausschlussgründe für die Schaffung einer neuen Bauzone Ausschlusskriterien nach Art. 18 NHG Schutzwürdige Lebensräume von nationaler (und regionaler) Bedeutung (inkl. Pufferzonen) sowie weitere schutzwürdige Objekte wie Geotope, historische Verkehrswege sowie Kulturlandschaften (Terrassen-, Hecken- und lusslandschaften). Auswirkungen Raum/Umwelt und Wirtschaft/Gesellschaft Es werden die Auswirkungen von Bau und Betrieb des Resorts oder der Tourismusresidenz und deren Erschliessung auf Raum (Siedlungsentwicklung, Einordnung in die Landschaft, Zerschneidung von Landschaftsräumen, Anschluss an Strassen und Leitungen, u.a.) und Umwelt (Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftswerten, Immissionen und Störungen auf Mensch und Wild, Gewässerschutz, u.a.) und Wirtschaft (Wertschöpfung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Einfügung ins Gästesegment, u.a.) untersucht. Nachweis der Raumverträglichkeit und Nachhaltigkeit Ein Vorhaben ist nachhaltig, wenn: durch den Resort Wertschöpfung erzielt und Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden können, neue für das Resort benötigte Infrastrukturanlagen wirtschaftlich und natur- und landschaftsverträglich realisiert werden können, durch den Resort keine Übernutzung natürlicher Ressourcen (v.a. Trinkwasser) erfolgt der Bodenverbrauch auf ein Minimum beschränkt wird, Bauliche Anforderungen an Resorts Resorts sind auf hohe landschaftliche Qualitäten angewiesen und nutzen das natürliche Kapital schöne Landschaft. Eine sorgfältige Eingliederung des Resorts in das Orts- und Landschaftsbild und hohe gestalterische Qualitäten werden deshalb vorausgesetzt. Nur unter diesen Voraussetzungen rechtfertigt sich die Nutzung des natürlichen Kapitals und es wird ein Beitrag zur Qualifizierung der Marke Graubünden geleistet. Bau und Betrieb der Erschliessung des Resorts werden durch den Verursacher getragen. Beiträge an den Bau der Erschliessung durch die öffentliche Hand sind möglich. Die Bauten haben den Minenergiestandard zu erfüllen. Siedlungsgebiet und Erschliessung: Das Siedlungsgebiet umfasst mehr als nur die Bauzonen. In der Regel handelt es sich um das dauernd besiedelte Gebiet mit Infrastrukturbauten und Anlagen. Somit ist möglich, dass ein Resort oder eine Tourismusresidenz zwischen bestehenden Bauzonen und touristischen Transportanlagen liegen kann. Wichtig bei der Standortbeurteilung ist, dass die notwendigen Erschliessungsanlagen vorhanden oder weitgehend vorhanden sind. Bei den Erschliessungsanlagen handelt es sich um Strassen oder Bahnanlagen sowie um Leitungen der Ver- und Entsorgungsanlagen. Kantonale und regionale Richtplanung: Bei Standorten ausserhalb des Siedlungsgebietes ist die Vereinbarkeit mit der Raumplanungsgesetzgebung und -rechtssprechung heikel. Es ist deshalb nötig, dass ausgewiesen wird, dass für die angestrebte unktion, Ausprägung, Lage des Resorts genau dieser Standort auch bei überörtlicher Betrachtung der richtige ist. Ohne diese

73 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 10 Überlegungen wird es schwierig, den Standort ausserhalb des Siedlungsgebietes zu begründen. Projektbezogene Nutzungsplanung: In der Regel werden für Resorts oder Tourismusresidenzen Spezialzonen festgelegt. Sie regeln für ein konkretes Projekt Nutzungsmass, Nutzungsarten, Erschliessung, Gestaltung und inanzierung. Diese Spezialzonen gelten nur für diese Anlage. Damit wird gewährleistet, dass wenn der Betrieb nicht mehr funktioniert oder die Betriebsgesellschaft in Konkurs geht und andere Nutzungen nötig sind, eine Zonenplanänderung erforderlich wird. Wird Boden der Gemeinde zu günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt, müssen Vereinbarungen zu Verkauf bzw. Rückkauf und Gewinnbeteiligung vertraglich geregelt sein.

74 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 11 E Objekte Objekte werden nur dann aufgeführt, wenn deren Standort ausserhalb des Siedlungsgebietes liegt und der Standort deshalb im regionalen und kantonalen Richtplan festgelegt wird. Nr. Kt. Nr. Reg. Gebiet / Standort Hinweise/Massnahmen (siehe Teil C mit Anweisungen C1 bis C3) Koordinationsstand alt Koordinations- Stand neu Planungsverfahren und Mitwirkung Aug Sept Nov Auftragserteilung, Grundlagenbearbeitung und Entwurf; Besprechung und Verabschiedung in der Kommission Richtplanung Bereinigung und Ergänzung; Verabschiedung durch den Vorstand für die öffentliche Auflage vom 1. bis 30. Oktober 2009 Auswertung der Einwände; Ergänzung und Anpassung Richtplan; Beschluss der Regionalversammlung vom 24. November 2009 Zusammenfassung der Einwände zur öffentliche Auflage siehe Ergebnis, öffentliche Auflage Richtplanfusion, regioviamala, November 2009

75 regioviamala, Siedlungskonzept, Konzept Resorts, Richtplantext 12 G Anhänge Konzept Tourismus und reizeit Anhang 1

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