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1 Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich persönlich sehr, dass wir heute noch die Gelegenheit haben, dieses wichtige Thema, das mir persönlich ein Anliegen ist, hier zu diskutieren. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) In den letzten Wochen ist eine Gruppe der Gesellschaft in den öffentlichen Fokus gerückt, nämlich die Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher dieses Landes. Das sind rund Mütter und Väter, vor allem aber Frauen und ihre Kinder, die in Österreich leben und oft vor ganz besonderen Herausforderungen stehen, nämlich vor allem vor finanziellen Herausforderungen. Niedrige oder gar keine eben fehlende Unterhaltszahlungen sind oft und meistens entscheidend für diese Herausforderungen und für die Probleme dieser Gruppe. Sie entscheiden nämlich auch darüber, ob Kinder von Alleinerzieherinnen dieselben Chancen wie Kinder mit beiden Elternteilen haben und genau darauf kommt es an. Das Unterhaltsrecht wurde schon angesprochen. Ja, im Unterhaltsrecht gibt es Lücken, die wir dringend schließen müssen. Seit langer Zeit machen sich daher sämtliche Frauenorganisationen, Experten und Expertinnen sowie die SPÖ für das Schließen dieser Lücke stark. Es geht um die Unterhaltsgarantie. Diese Garantie soll sicherstellen, dass jedes Kind eines alleinerziehenden Elternteiles in Österreich einen Mindestbeitrag bekommt, der es finanziell absichert und damit vor Armut bewahrt. (Beifall bei der SPÖ.) Nun darf ich zur Beantwortung der Fragen kommen. Zu den Fragen 1 und 2: Betrachtet man alle Haushalte, dann gab es laut Statistik Austria im Jahr 2016 insgesamt rund Einelternhaushalte in Österreich. Es gibt rund Einelternhaushalte, in denen rund Kinder unter 25 Jahren leben, die noch von ihren Eltern erhalten werden, davon sind minderjährige Kinder. Laut EU-SILC wird Armutsgefährdung folgendermaßen definiert: Ein Haushalt, der nur 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens zur Verfügung hat, ist armutsgefährdet. Ausgrenzungsgefährdung liegt laut EU-SILC dann vor, wenn eine Person von Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen System bedroht ist. Das ist zum Beispiel

2 Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 2 dann der Fall, wenn eine Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt und aus dem sozialen Umfeld besteht oder finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Mit anderen Worten: Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung bedeuten, dass die Wohnung eventuell nicht ausreichend finanziert oder bezahlt werden kann, nicht ausreichend geheizt werden kann oder statt gesundem Essen Billignahrung gekauft werden muss. Die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdungsquote von Kindern beträgt laut den EU- Daten im Jahr Prozent. Was bedeutet das in Zahlen für Österreich? Das sind, umgelegt auf die Daten der Statistik Austria, Kinder unter 25 Jahren, davon sind Minderjährige. Zur Frage 3: Es gibt viele Gründe, warum Alleinerziehende und ihre Kinder von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Ein paar Gründe davon seien erwähnt und herausgegriffen. AlleinerzieherInnen sind oft gezwungen, Teilzeit zu arbeiten, womit sie natürlich einen ganz großen Lohn- und Gehaltsnachteil haben. Sie haben natürlich eine viel größere Bürde auf ihren Schultern zu tragen, was die Kinderbetreuungspflichten betrifft, weil es keinen Partner oder keine Partnerin gibt, mit der sie das teilen können. Gerade auch deswegen ist uns der flächendeckende Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuung in Österreich so wichtig, insbesondere im ländlichen Raum, wo dieses Problem so eminent ist. (Beifall bei der SPÖ.) Ein häufiger Grund aber, warum Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher in Österreich armutsgefährdet sind, ist, dass sie niedrige oder fehlende Unterhaltszahlungen haben. Genau das ist der Grund, warum wir heute hier stehen und dieses Thema diskutieren. Zur Frage 4: Ja, der Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges Instrument, das derzeit schon im Unterhaltsrecht besteht. Er wurde in den Achtzigerjahren eingeführt. Allerdings deckt der Unterhaltsvorschuss als solcher nur einen ganz spezifischen Fall ab, nämlich, wenn es einen Unterhaltsschuldner gibt, der definiert ist, und es feststeht, dass dieser Unterhaltsschuldner bereits Unterhalt leisten muss und kann, und feststeht, wie viel er leisten muss und kann. Genau das sind die Voraussetzungen, dass der bereits festgeschriebene Unterhaltsvorschuss überhaupt zur Anwendung kommt. Das heißt, der Unterhaltsschuldner muss zahlungsfähig sein und es muss bereits entschieden sein meist vor Gericht, welchen Betrag er dem Kind schuldet. Außerdem darf es keine legitimen Gründe geben, die ihn vom Zahlen abhalten. Wenn

3 Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 3 sich dann die Eintreibung dieses Unterhalts schwierig gestaltet, bekommt das Kind den sogenannten Unterhaltsvorschuss vom Staat. In so einem Fall übernimmt quasi der Staat die Aufgabe, den Unterhaltsvorschuss statt des Kindes einzutreiben, und in der Zwischenzeit zahlt der Staat dem Kind den Betrag, den es eigentlich vom Vater oder der Mutter bekommen sollte, egal, wie hoch dieser Betrag ist das können 400 sein, das können aber auch 30 sein. Genau das ist der Unterhaltsvorschuss. Das Kind gibt also in diesem Fall eine Forderung an den Staat ab, und der Staat übernimmt bloß die Eintreibung dieses Unterhaltes. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Nein, er kann dann dafür natürlich regressieren, das ist der große Unterschied. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Nun komme ich zu jenem Grund, warum der Unterhaltsvorschuss allein nicht ausreichend ist, um Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher plus ihre Kinder in Österreich wirklich abzusichern. Wenn der Vater nämlich nicht mehr zahlen kann, weil er zum Beispiel durch eine plötzliche Erkrankung arbeitsunfähig geworden ist, auch wenn er vielleicht gerne möchte, dann bekommt das Kind auch nichts. In diesem Fall gibt es ja auch keine Forderung, die das Kind an den Staat weitergeben könnte, um den Unterhalt für sich sozusagen in Form des Vorschusses einzuholen. In diesem Fall bekommen die Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher und ihre Kinder kein Geld in Form eines Vorschusses. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Unterhaltshöhe nicht feststeht, weil man sich endlos monatelang, jahrelang vor Gericht über die Höhe des Unterhalts streitet. Alle von uns kennen Verwandte, Bekannte oder Freunde, denen es so ergangen ist. In genau diesem Fall bekommt das Kind in der Regel entweder einen reduzierten oder gar keinen Vorschuss. Das Problem ist, dass wenn über Jahre während der gerichtlichen Streitverfahren gar kein Vorschuss gegeben wird es in diesen Fällen passieren kann, dass AlleinerzieherInnen und ihre Kinder an die Armutsschwelle kommen. Zu den Fragen 5, 6 und 12: Die Idee, dass es eine Absicherung für jene Alleinerziehende und ihre Kinder braucht, die im bestehenden System durch die Finger schauen, wie gerade skizziert, ist keine neue, denn mit dieser beschäftigen wir uns in Wirklichkeit schon sehr lange. Wir stehen genau deswegen schon seit mehreren Jahren im Austausch mit einschlägigen Expertinnen und Experten aus dem Rechtsbereich, mit VerfassungsexpertInnen, mit SozialwissenschaftlerInnen, mit betroffenen Organisationen der Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher.

4 Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 4 In den vergangenen Monaten haben wir deshalb einen Vorschlag für die sogenannte Unterhaltsgarantie erarbeitet mit Befassung all dieser verschiedenen Experten und Expertinnen und der betroffenen Organisationen und als Antrag des SPÖ-Klubs letzte Woche auch in den Nationalrat eingebracht. Wichtig ist mir auch zu sagen, dass dieser Antrag, den wir von der SPÖ letzte Woche eingebracht haben, von vielen Familien- und Alleinerziehenden-Organisationen positiv aufgenommen und bewertet wurde, etwa von der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende, von JUNO Zentrum für Getrennt- und Alleinerziehende, vom Projekt Alleinerziehende, von der Evangelischen Frauenarbeit in Österreich oder auch von der Katholischen Frauenbewegung. Ich darf kurz die wichtigsten Eckpunkte unseres SPÖ-Vorschlags für die Unterhaltsgarantie darstellen und skizzieren: Unterhaltsgarantien sollen erstens klarerweise AlleinerzieherInnen erhalten, die mit ihren Kindern in Österreich im selben Haushalt leben, die Familienbeihilfe beziehen und die keinen oder nur sehr wenig Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte für den Anspruch auf die Unterhaltsgarantie gemäß unserem Vorschlag. Die Höhe der Unterhaltsgarantie orientiert sich in unserem Vorschlag nach dem sogenannten Regelbedarf, das ist ein von österreichischen Gerichten festgelegter Wert, wie viel ein Kind monatlich zum Leben in Österreich braucht, also quasi an Kosten verursacht. Abgedeckt werden sollen damit Kosten für Lebensmittel, Bekleidung, Wohnen, Schule et cetera all diese Dinge sollen damit abgedeckt sein. Es darf angemerkt werden, dass dieser Regelbedarf auf einer Berechnung aus dem Jahre 1964 basiert und seitdem jährlich von den Gerichten angepasst wurde. Im Wesentlichen lautet er nach dem Alter gestaffelt wie folgt: Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eines Kindes sind es 205 pro Monat, und er geht bis zu 570 pro Monat ab dem vollendeten 19. Lebensjahr. Es wurde auch schon erwähnt, dass im Regierungsübereinkommen 2013 die Erstellung einer aktuellen Kinderkostenanalyse und darauf aufbauend eine Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen festgeschrieben ist. Das heißt, eine Neuberechnung müsste den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen, weil etwa seit den Sechzigerjahren Mietkosten im Verhältnis zu den übrigen Lebenskosten deutlich gestiegen sind, die Gesellschaft sich generell stark verändert hat und Kosten wie für Internet oder Handy anfallen, die 1964 natürlich noch nicht inkludiert worden sind. Zu Frage 7:

5 Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 5 Wir gehen davon aus, dass etwa die Hälfte der Kinder von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern von der Unterhaltsgarantie profitieren würden. In Zahlen könnten damit etwa Einelternhaushalte von der Unterhaltsgarantie profitieren. Zu den Fragen 8 und 9: Betreffend den Vorschlag der ÖVP: Der ÖVP-Klub hat einen Antrag eingebracht, einen Unterhaltszuschuss für MindestsicherungsbezieherInnen einzuführen. Dieser Vorschlag müsste aber im Gegensatz zu unserem Vorschlag erst von den Bundesländern von neun verschiedenen Bundesländern umgesetzt werden, da die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in der Ausführungsgesetzgebung ja Ländersache ist. Das heißt, wir hätten dann im Endergebnis neun verschiedene Lösungen, neun verschiedene Zeitpunkte; und meines Wissens enthält der Antrag keine Umsetzungsfrist. Das heißt, es ist gar nicht gesagt, wann welches Land wirklich eine Lösung im Sinne der Unterhaltsgarantie verabschieden wird das ist alles noch unklar im ÖVP-Vorschlag. Des Weiteren sieht der Antrag vor, dass nur Personen, die die Mindestsicherung erhalten, Anspruch auf diesen Zuschuss, Entschuldigung, auf die Unterhaltsgarantie hätten. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Nein, laut ÖVP heißt das Zuschuss, nicht Unterhaltsgarantie, das ist ein anderes Wording. Voraussetzung darf man anmerken für die Mindestsicherung ist aber, dass kaum Vermögen vorhanden ist. Ich darf erinnern, dass die Vermögensgrenze in den meisten Bundesländern bei liegt. Das heißt, man wartet darauf, bis diese Haushalte von Alleinerziehenden und Familien mit ihren Kindern in der Armut sind, bevor man ihnen etwas in die Hand gibt, um aus dieser Armut wieder herauszukommen. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Unser Vorschlag will absichern, dass Kinder diese Hunderttausend Kinder überhaupt in die Armut rutschen. Genau darum geht es. Wir verfolgen einen präventiven Ansatz: Wir wollen nicht, dass in diesem Land Kinder armutsgefährdet und armutsbedroht sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Steinbichler.) Der wesentliche Unterschied, meine Damen und Herren, ist, dass laut ÖVP-Vorschlag ja nur Mindestsicherungsbezieher anspruchsberechtigt wären, und das wären nur 15 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte in Österreich. Die Trefferquote wäre also sehr gering. Dagegen ist eine Anknüpfung an die Familienbeihilfe wie in unserem Vorschlag aus meiner Sicht deshalb sinnvoll, weil es ja um eine Unterstützung einer besonderen Familienform, nämlich der Alleinerziehenden und ihrer Kinder, geht.

6 Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 6 Das Familienlastenausgleichsgesetz ist Bundessache. Damit hätten wir den Vorteil, dass wir eine österreichweit einheitliche Lösung haben. Es darf kein Unterschied gemacht werden, ob ein Kind in Vorarlberg oder in Wien oder im Burgenland Kind eines Alleinerziehenden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schwentner.) Ich wurde auch zum Antrag der FPÖ befragt. Der Antrag der FPÖ betrifft das Unterhaltsvorschußgesetz und beinhaltet eine leichte Verfahrenserleichterung im Unterhaltsvorschussverfahren. Die Details sollen laut FPÖ per Verordnung vom Justizminister festgelegt werden. Dieser Vorschlag würde den AdressatInnenkreis von UnterhaltsvorschussbezieherInnen nicht erweitern. Das heißt, dass dies keine wesentliche Änderung zum Jetztzustand wäre. Zur Frage 10: Zu vielen Fragen des Unterhaltsrechts gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben, an denen sich Gerichte derzeit orientieren können. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, und führt auch derzeit immer wieder dazu, dass es in vielen Bereichen teils widersprüchliche Rechtsprechungen gibt. Da muss zweifelsohne das Gesetz nachgeschärft werden, denn das ist nicht zumutbar. Ich darf Ihnen dafür auch ein Beispiel geben, nämlich den Sonderbedarf: Jedes Kind hat, wie Sie wissen, spezielle Begabungen und Bedürfnisse, denn Kinder sind nicht gleich, und das ist gut so. Das kann eine Psychotherapie sein, die notwendig ist, oder ein Musikunterricht. Dadurch entstehen zusätzliche Ausgaben, die über den Regelbedarf hinausgehen. Rechtlich wird vom sogenannten Sonderbedarf gesprochen, der selten vom gewöhnlichen Unterhalt abgedeckt werden kann. Trotzdem hat sich die Rechtsprechung zunehmend in die Richtung entwickelt, dass dieser sogenannte Sonderbedarf vom laufenden Unterhalt einfach abgezogen wird. Was bedeutet das konkret? Der Unterhaltsschuldner hat in einem solchen Fall keine zusätzlichen Kosten zu tragen, er zahlt weiterhin den regulären Unterhalt. Das heißt de facto, der andere Elternteil muss diese zusätzlichen Kosten oft komplett allein übernehmen. Genau in diesem Punkt muss das Unterhaltsrecht nachgeschärft werden, keine Frage, denn diese gesetzliche Lücke muss geschlossen werden. (Beifall der SPÖ.) Auch das Unterhaltsvorschußgesetz hat derzeit Lücken. Unterhaltsvorschuss gibt es anders als bei der Familienbeihilfe etwa nur, bis das Kind volljährig ist. Ein Neunzehnjähriger hingegen müsste theoretisch selbst auf Unterhalt klagen, wenn ein Elternteil nicht mehr zahlen will. Man könnte andenken, die Altersgrenze bis zum

7 Nationalrat, XXV. GP 12. Oktober Sitzung / 7 Abschluss der Ausbildung dieser jungen Menschen anzuheben, um genau das zu verhindern. (Abg. Walter Rosenkranz: Wählen mit 16, aber für den Unterhalt zahlen bis 30!!) 25! (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Genau, also bis 24 oder 25. Zur Frage 9: Im Regierungsübereinkommen 2013 wurde die Weiterentwicklung des Unterhalts und des Unterhaltsvorschussrechts festgeschrieben. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Daran kann ich erinnern. Zu diesem Zweck (Rufe und Gegenrufe der Abgeordneten Gisela Wurm und Walter Rosenkranz) hat das Bundesministerium für Justiz im Mai dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet (Abg. Walter Rosenkranz: Entmündigung! Ist schon gut!), in der auch mein Ressort und andere Expertinnen und Experten vertreten sind und in der wir diese Themen bearbeiten und diskutieren. Damit komme ich zum Ende. Sehr geehrtes Hohes Haus, sehr geehrte Abgeordnete, ich darf noch einmal betonen, dass wir da ein hochwichtiges Thema haben, das längst zeitlich überfällig ist, um erledigt zu werden. Wir müssen uns alle daran halten, und es ist ein Anliegen vieler AlleinerzieherInnen und ihrer Hunderttausend Kinder, die wir vor der Armut bewahren wollen. In Österreich hat Kinderarmut keinen Platz, und darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein. Als Erste hat sich Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort gemeldet. Sie haben 5 Minuten Redezeit. Bitte.

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