Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / 1

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1 Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Minister im Stau! Schönen guten Tag, liebes Hohes Haus! Werte Kollegen! Wir Freiheitliche haben im Ausschuss dieser Artikel-15a-Vereinbarung zugestimmt, werden natürlich auch heute zustimmen, logischerweise wohl wissend, dass das nur ein geringer Teil ist, um tatsächlich die Wahlfreiheit für die Familien, für die Eltern zu verbessern. Denn hier haben wir eine Säule, von der wir sagen, die staatliche Betreuung ist notwendig, um Wahlfreiheit zu gewähren und um tatsächlich den Eltern die Möglichkeit zu geben, ihrem Beruf nachzugehen egal, ob Vater oder Mutter, aber, um tatsächlich die Familien zu unterstützen und hier Wahlfreiheit zu bekommen, müssen wir im gleichen Ausmaß auch die innerfamiliäre Betreuung der Kinder fördern. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Fekter.) In dieser Artikel-15a-Vereinbarung fördern wir ja schon was auch ein guter Ansatz ist eine breitere Unterstützung der Tagesmütter, Tagesväter, und zwar durch Investitionskostenzuschüsse bei Neuschaffung von Betreuungsangeboten oder durch Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal oder auch durch Zuschüsse zu Lohnkosten zur Anstellung zusätzlicher Tagesmütter und -väter für maximal drei Jahre. Das sind ja schon die ersten Schritte, bei denen wir sagen, das ist so in Ordnung. Aber kein Plus ohne ein Minus, und dazu auch einige Kritikpunkte, die ich hier anbringen möchte: Wenn wir den Fokus auf die Betreuung und auf den Ausbau der Betreuung der unter dreijährigen Kinder richten, haben wir noch immer nicht den Ausbau der Unterstützung der Eltern von unter dreijährigen Kindern gefördert, die sich eventuell entscheiden, zu Hause zu bleiben ohne jetzt einen Vater oder eine Mutter bevorzugen zu wollen, weil ein Vater meiner Meinung nach das genauso gut machen kann wie eine Mutter. Das ist gar kein Problem. Aber wir haben hier keine Wahlfreiheit, denn wir haben noch immer nicht den Ausbau dahingehend, dass die Möglichkeit besteht, wirklich drei Jahre zu Hause zu bleiben. Es gibt zwei Jahre Kündigungsschutz, zweieinhalb Jahre können die Mutter oder der Vater zu Hause bleiben aber wo ist denn das fehlende halbe Jahr? Das fällt durch den Rost. Dieses halbe Jahr gibt es nicht als Schutz. (Beifall bei der FPÖ.) Dann haben wir noch das halbe Jahr, in dem der Vater gehen muss. An sich hört sich das nicht schlecht an, aber was tun da Alleinverdienerinnen, die sich auch entscheiden wollen, drei Jahre zu Hause zu bleiben? Egal, ob das jetzt gewollt wird oder nicht, kann ich nicht drei Jahre allein in Anspruch nehmen. Wir haben hier keine Wahlfreiheit.

2 Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / 2 Diese Zuschüsse gibt es nur für den Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen. Damit wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Wenn wir uns den Qualitätsrahmen anschauen, von dem Sie auch immer wieder gesprochen haben, der dann in drei Jahren beschlossen sein soll: Was spricht logisch dafür, dass man jetzt eine Artikel-15a-Vereinbarung trifft und erst in drei Jahren den Qualitätsrahmen dazu einführt? Das ist ja unlogisch! Anstatt das gleichzeitig zu machen und zu sagen, ich habe eine Artikel-15a-Vereinbarung, da gibt es einen Qualitätsrahmen, der dazu geltend gemacht werden muss, der beschlossen werden muss, wird dieser erst in drei Jahren eingeführt, anstatt davon abhängig zu machen, ob jemand einen Zuschuss bekommt oder nicht. Wir fangen das Ganze hier falsch an. Dann die Kinderbetreuung: Logischerweise ist sie ein Schwerpunkt, der auch uns sehr wichtig erscheint, aber, wie schon gesagt, wir haben auch hier im Ausschuss eine Ausschussfeststellung eingereicht und treffen wollen, beschließen wollen, und zwar deshalb, weil wir hier eben die Wahlfreiheit haben wollen. Diese Wahlfreiheit habe ich aber nicht, wenn ich das ganze Geld nur in die staatliche Betreuung stecke und die innerfamiliäre außen vor lasse. (Beifall der FPÖ.) Sei es jetzt die Wahlfreiheit mit all diesen Punkten, die wir hier haben, mit der Berücksichtigung der Karenzzeiten, mit Berücksichtigung der unbedingten Aufteilung die wir nicht haben wollen, weil das keine Wahlfreiheit bedeutet. Aus diesem Grund bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend ergänzendes Familienmaßnahmenpaket zur 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots ein, der aufgrund seiner Länge schon verteilt worden ist. Die Probleme sind bekannt, ein paar Punkte möchte ich dazu noch anmerken. Wenn wir die Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten und Elternkarenz in den Kollektivverträgen fordern, um diese Lücken bei den Versicherungszeiten zu schließen, kann ich nur darauf hinweisen, dass das auch von Oberösterreich gefordert wird wieder einmal als Vorreiterland, von Landeshauptmann Pühringer am 3. Mai Auch das ist noch nicht geschehen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das stimmt nicht!) Sicher stimmt das. Dann haben wir auch, wie zuvor schon gesagt, bei diesem dreijährigen Karenzmodell keine Wahlfreiheit, wenn ein Elternteil sechs Monate gehen kann, der andere Elternteil 30 Monate. Wir haben hier nicht die Gleichheit bei den Ansprüchen, sei es jetzt Karenzgeld, seien es Versicherungszeiten, seien es Kinderbetreuungsgeldbezieher und so weiter.

3 Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / 3 Dann wissen wir auch, dass meistens bei der Pensionsberechnung der Frauen, die sich für Kinder entschieden haben und zu Hause bleiben, ein eklatanter Missstand bei den Pensionszeiten besteht. Und um das anzupassen, haben wir in diesem Antrag als Punkt 11 die Forderung, dass diese Zeiten besser angerechnet werden. Diese Ausschussfeststellung zielt genau darauf ab, dass es wirklich eine Wahlfreiheit gibt, dass sich die Eltern tatsächlich für ein bestimmtes Modell entscheiden können ob sie das Kind in irgendeine staatliche Einrichtung geben, um es dort betreuen und erziehen zu lassen, oder ob ein Elternteil zu Hause bleiben will oder beide oder wie auch immer, in welcher Konstellation auch immer. Diese Entscheidungsfreiheit hat man nicht, wenn alles, was an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht, in die Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige gesteckt wird. Wobei für mich das dann auch noch der falscher Ansatz ist, um tatsächlich eine Wahlfreiheit für die Eltern zu haben. Vielmehr müssen Maßnahmen gesetzt werden, damit der Elternteil, der zu Hause bleibt, durch eine gänzliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder durch Teilzeitarbeit keinen Nachteil für die Pensionsanrechnungszeit hat, nur weil er sich für innerfamiliäre Kinderbetreuung entscheidet. Ich möchte meine Rede mit einem Zitat eines Freiburger Wissenschaftlers beenden, das zu diesem Punkt sehr treffend ist: Ein Staat, der Eltern nicht ausreichende Möglichkeiten einräumt, sich in der frühen Lebensphase ihrer Kinder intensiv um diese zu kümmern, zahlt später einen hohen Preis in Form einer Zunahme psychischer, insbesondere depressiver Störungen und anderer Stresskrankheiten. Es ist dringend geboten, dass wir mit Blick auf das Kindeswohl und das Kindeswohl möchte ich hier ganz groß geschrieben haben ( ) Ideologien, die flächendeckende, immer frühere und länger dauernde außerfamiliäre Betreuung fordern, hinterfragen. Dies hat primär nichts mit Konservatismus oder Restauration zu tun. Im Sinne der tatsächlichen Wahlfreiheit und zum Wohl unserer Kinder, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, meinem Antrag, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag wurde in den Kernpunkten erläutert, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

4 Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / 4 Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend ergänzendes Familienmaßnahmenpaket zur 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots eingebracht in der 37. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2014 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 6: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (187 d.b.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (254 d.b.) Mit der gegenständlichen 15 a Vereinbarung wird der Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots weiter forciert. Der Ausbau und die Investitionen in zusätzliche Kinderbetreuungsplätze kann jedoch nur einen Teil jener notwendigen Maßnahmen darstellen, die eine echte Wahlfreiheit der Eltern, ob sie sich für eine Fremdbetreuung oder eine innerfamiliäre Betreuung ihrer Kinder entscheiden, gewährleisten. Weiterhin sind Eltern unter anderem in materieller, versicherungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder pensionsrechtlicher Hinsicht mit Nachteilen konfrontiert, wenn sie in Folge der innerfamiliären Betreuung ihrer Kinder entweder nicht oder nur Teilzeit arbeiten. Die Beschlussfassung der geänderten Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sollte daher zum Anlass genommen werden, die zweite "Säule" der Kinderbetreuung, nämlich jene der innerfamiliären Betreuung durch die Eltern, entsprechend zu stärken und die nach wie vor bestehenden Benachteiligungen in diesem Bereich zu verringern bzw. zu beseitigen. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen und Schritte zu setzen bzw. dem Nationalrat Regierungsvorlagen zuzuleiten, die geeignet sind, nachstehende Forderungen im Sinne der Beseitigung der bestehenden Benachteiligungen von Müttern und Vätern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren ganz oder teilweise selbst zu betreuen, umzusetzen:

5 Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / 5 1. Es sollen seitens der Bundesregierung mit den Sozialpartnern Gespräche dahingehend geführt werden, dass in den Kollektivverträgen die Zeiten der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung bei der Gehaltseinstufung mit einberechnet werden. 2. Weiters sollen seitens der Bundesregierung mit den Sozialpartnern Gespräche dahingehend geführt werden, dass Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen sowie die Zeiten der Kinderbetreuung für das kollektivvertragliche Vorrücken mit berücksichtigt werden. 3. Die steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung soll insbesondere durch eine Ausdehnung der Altersgrenze verbessert werden. 4. Die derzeit bestehende Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes soll abgeschafft werden. 5. Es sollen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, die einerseits eine umfassende Aufklärung und Information der Familien über die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bestehenden Möglichkeiten der Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten, des Kinderfreibetrages etc. gewährleisten und andererseits eine anwenderfreundliche, lesbare und verständliche Gestaltung der dafür erforderlichen Formulare sicherstellen. 6. Die Familienbeihilfe sowie das Kinderbetreuungsgeld sollen jährlich automatisch an die Inflation angepasst werden. 7. Der Anspruch auf den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes soll auf generell drei Jahre ausgeweitet und die bestehende Teilungsregelung abgeschafft werden. 8. Die arbeitsrechtliche Karenzzeit von derzeit zwei Jahren soll in Analogie zur maximalen Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes auf drei Jahre ausgedehnt werden. 9. Der Versicherungsschutz für alle Kinderbetreuungsgeldbezieher soll auf drei Jahre ausgedehnt werden. 10. Das Kinderbetreuungsgeld soll auch bei Mehrlingsgeburten für das zweite und jedes weitere Kind in voller Höhe ausbezahlt werden. 11. Als Zeiten für die Pensionsversicherung sollen fünf volle Jahre Kindererziehungszeit pro Kind unabhängig vom Altersunterschied der Kinder angerechnet werden.

6 Nationalrat, XXV. GP 10. Juli Sitzung / 6 ***** Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. Bitte.

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