Informationstechnik konsolidieren, modernisieren und sicher gestalten Innovationen fördern

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1 zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität Informationstechnik konsolidieren, modernisieren und sicher gestalten Innovationen fördern - Rahmenkonzept des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik im Rahmen des Pakts für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland Version Januar 2009 Status: Fassung nach Beschlussfassung des IT-Rates am 29. Januar 2009 Autor: Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik Stand: Version: 1.0 Seite 1 von 13

2 Inhalt Rahmenkonzept des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik 1 Die Ausgangssituation Die Zielsetzung Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Informationstechnik in Deutschland Inhaltliche Schwerpunkte Stärkung der IT-Sicherheitswirtschaft und der Datensicherheit Strukturelle Verbesserung der IT-Organisation des Bundes Green-IT Zukunftsfähigkeit / Innovationen Strukturierung der Maßnahmen Programmstruktur Entscheidungsstruktur Projektorganisation beim BfIT Haushalt Informations- und Kommunikationsmaßnahmen Weiteres Vorgehen...13 Stand: Version: 1.0 Seite 2 von 13

3 1 Die Ausgangssituation Die IT-Wirtschaft in Deutschland ist in den letzten Jahren vermehrt gekennzeichnet durch Internationalisierung deutscher Unternehmen und Produkte bzw. Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland. Bezogen auf die Umsetzentwicklung prognostiziert die OECD für 2009 ein negatives Wachstum der IT-Branche, BITKOM geht zumindest von Stagnation aus. Die Industrie, insbesondere im Automobilbereich und Maschinenbau sowie der Handel erwarten stark rückläufige IT-Investitionen aufgrund der Konjunkturkrise 1. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Bundesregierung hat im Bewusstsein der Gesamtentwicklung am 14. Januar 2009 unter dem Motto Entschlossen in der Krise, stark für den nächsten Aufschwung den Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes (Pakt für Beschäftigung und Stabilität) beschlossen. Diese Entscheidung bedeutet Chance und Herausforderung zugleich für alle Beteiligten. Es kommt jetzt darauf an, sämtliche Maßnahmen der fünf beschlossenen Bereiche gemeinsam und sich optimal ergänzend umzusetzen. Bestandteil dieses Maßnahmenpakets sind auch zusätzliche Mittel für Investitionen des Bundes in Höhe von 4 Mrd., wovon ein Anteil von 500 Mio für Maßnahmen im Bereich der Informationstechnik bereitgestellt werden (IT-Investitionsprogramm). Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik wurde beauftragt, die Bewirtschaftung dieser Mittel durchzuführen. 1 Computerwoche v Stand: Version: 1.0 Seite 3 von 13

4 2 Die Zielsetzung Den übergreifenden Zielsetzungen Arbeitsplätze sichern und Wachstumskräfte stärken folgend, sollen mit der Umsetzung zusätzlicher IT-Maßnahmen insbesondere folgende Ziele erreicht werden: - Schnell umsetzbare Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen IT-Wirtschaft Zur Abschwächung der Folgen der Konjunkturkrise sind schnelle und gezielte Investitionen in die deutsche IT-Wirtschaft inkl. des Dienstleistungssektors nötig. Dies bedeutet, dass Maßnahmen bereits in 2009 begonnen und möglichst viele Arbeitsplätze in Deutschland erhalten und geschaffen werden sollen. - Förderung von innovativen Projekten und Maßnahmen Bei aller Konsolidierungsnotwendigkeit und sinnvoller Beschleunigung bereits vorgesehener und geplanter Maßnahmen darf nicht vergessen werden, dass Deutschland besser aus der Krise herauskommen soll und somit auch in innovative und zukunftsträchtige Ideen investiert wird. Dabei ist beabsichtigt, auch IT-Einzelmaßnahmen zu fördern, bei denen Deutschland führend in der Welt werden kann. - Öffentliche Wirksamkeit der Maßnahmen Wichtiger Erfolgsfaktor für die Wirksamkeit der Maßnahmen des Pakts für Beschäftigung und Stabilität und damit auch des geplanten IT-Investitionsprogramms ist die öffentliche Kommunizierbarkeit, dass der Bund gezielt in moderne Infrastruktur und gezielt in Aufträge für deutsche Unternehmen investiert. Dies muss bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden. - Zielgerichtete Konsolidierung und Weiterentwicklung der IT des Bundes Die IT ist ein wesentlicher Treiber und Faktor für die erfolgreiche Umsetzung politischer Vorhaben. Sie dient dabei der Erreichung strategischer Ziele der Regierung. Die Chance, die dafür notwendigen Maßnahmen schneller umzusetzen, stärkt die IT-Organisation des Bundes maßgeblich. Hierbei ist es erforderlich, den spezifischen Anforderungen der Ressorts gerecht zu werden und ihnen den notwendigen Handlungsspielraum zu schaffen sowie die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte ein Teil der bereit gestellten Mittel noch nicht sofort verplant werden, um die Möglichkeit der Nachsteuerung zu erhalten und auf Unwägbarkeiten vorbereitet zu sein. Stand: Version: 1.0 Seite 4 von 13

5 3 Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Informationstechnik in Deutschland 3.1 Inhaltliche Schwerpunkte Die vorgenannten Ziele können nur erreicht werden, wenn die auszuwählenden Maßnahmen zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation sowie einer Erhöhung der Zukunftsfähigkeit und einer Steigerung der Innovationskraft führen. Hierzu ist es erforderlich, die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen zu erhalten und auszubauen. Dies hängt angesichts einer sich mit hohem Tempo weiterentwickelnden Bedrohungslage davon ab, dass ausreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit getroffen werden. Diese Infrastrukturinvestitionen haben auch vor dem Hintergrund der mittelständischen deutschen IT-Sicherheitswirtschaft besondere Bedeutung. Zudem darf der Einsatz von Informationstechnik nicht als Selbstzweck dienen, sondern soll zur Effizienzsteigerung und zum Bürokratiekostenabbau beitragen. Investitionen, die jetzt getätigt werden, stärken die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und entlasten die IT- Haushalte der folgenden Jahre. Vor dem Hintergrund dieser Sachlage ist der Prozess zu einer einheitlichen und effizienten IT-Infrastruktur des Bundes durch gezielte Maßnahmen zu beschleunigen, notwendige Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind durchzuführen. Darüber hinaus soll in die Zukunft investiert werden. Dies bedeutet: Förderung neuer, innovativer Ideen unter Berücksichtigung energieeffizienter Technik einerseits, Investition in Know-how und Kompetenz der Mitarbeiter andererseits. Es ist wichtig, dass die IT des Bundes noch stärker energieeffizient und Ressourcen schonend ausgestattet wird (Green IT). Zudem soll die Position Deutschlands als Informationsgesellschaft im internationalen Vergleich verbessert werden. Die Maßnahmenschwerpunkte werden daher in den Themenfeldern IT-Sicherheit, strukturelle Verbesserung der IT-Organisation des Bundes, Green IT und Zukunftsfähigkeit / Innovationen gesetzt. Um die gemeinsame Zusammenarbeit im Rahmen der IT-Steuerung Bund zu fördern und gleichzeitig individuelle Lösungen Einzelner zu ermöglichen, streben wir eine ausgewogene Mischung zwischen ressortübergreifenden und ressortspezifischen Maßnahmen in allen Bereichen an. Stand: Version: 1.0 Seite 5 von 13

6 3.1.1 Stärkung der IT-Sicherheitswirtschaft und der Datensicherheit Situation: - IT-Sicherheitsbedrohungen haben erheblich zugenommen. Zahlreiche Datensicherheitsvorfälle haben in den letzten Monaten Schlagzeilen gemacht. - Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die IT des Staates hängt maßgeblich von der Sicherheit des Umgangs mit personenbezogenen Daten ab, die in der öffentlichen Verwaltung in erheblichem Umfang verarbeitet werden. Dazu gehört auch die Förderung des IT-Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Die Bundesregierung ist für den Schutz ihrer Informationsinfrastrukturen auf IT- Sicherheitstechnologie angewiesen, die aus vertrauenswürdigen Quellen stammt. - Erhaltung vertrauenswürdiger Anbieter im Inland ist Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie des Nationalen Plans zum Schutz der Informationsinfrastrukturen. Dies setzt voraus, dass diese Unternehmen in der aktuellen Lage konkrete Aufträge erhalten und in ihrer Substanz gestärkt werden. Effekte durch den Pakt: - Die Stärkung der deutschen IT-Sicherheitswirtschaft durch Investitionen und Förderprogramme sichert Arbeitsplätze und verringert die Gefahr der Übernahme von deutschen Anbietern durch ausländische Investoren. - Darüber hinaus können die Unternehmen so ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aufrechterhalten Strukturelle Verbesserung der IT-Organisation des Bundes Situation: - In der Bundesverwaltung existieren viele dezentrale Rechenzentren und Dienstleister. Dies führt zu ineffizienten Strukturen und hohen Kosten. - Übergreifende Konzepte und Dienste wie sie die IT-Steuerung Bund im Grundsatz vorsieht sind noch nicht ausreichend umgesetzt. Effekte durch den Pakt: - Investitionen zur Stärkung der deutschen IT-Wirtschaft und des damit zusammenhängenden Dienstleistungssektors. - Modernisierung und Zusammenführung von IT-Angeboten zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Verwaltung und damit des Standorts Deutschland. Stand: Version: 1.0 Seite 6 von 13

7 3.1.3 Green-IT Situation: Rahmenkonzept des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik - Hoher Energieverbrauch durch veraltete Rechenzentren / Hardwareausstattungen in den Bundesbehörden - Klimaschutzziele der Bundesregierung zur Verringerung des CO 2 -Ausstoßes Effekte durch den Pakt: - Verringerung des Energieverbrauchs und CO 2 -Ausstoßes im Sinne der Klimaschutzaktivitäten der Bundesregierung (Vorbildfunktion). - Investitionen zur Stärkung der deutschen IT-Wirtschaft und des damit zusammenhängenden Dienstleistungssektors Zukunftsfähigkeit / Innovationen Innovative Projekte, insbesondere für das Zusammenwirken von Unternehmen, Bürgern und Verwaltung, sind von wesentlicher Bedeutung, um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als IT- Standort zu sichern. In diesem Sinne sind Ideen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Stärkung Deutschlands im Bereich der IT-Wirtschaft zur Folge haben. 3.2 Strukturierung der Maßnahmen Die vorgesehenen Maßnahmen sollen insbesondere der nachhaltigen Stärkung des IT- Standorts Deutschland dienen. Beschäftigungseffekte treten vor allem durch die Beschäftigung von Dienstleistungspartnern ein. Ergänzende Förderprogramme sollen auf die Verbreitung bereits vorhandener Technologien und Lösungen abzielen, dienen aber auch der Umsetzung neuer und innovativer Projektideen. Gleichzeitig erfordert ein erfolgreiches und akzeptiertes Gesamtprogramm die Einbeziehung individueller Ansätze und Ideen aller Ressorts sowie weiterer relevanter Organisationen und Institutionen. Dementsprechend ist vorgesehen, die in Tz beschriebenen inhaltlichen Schwerpunkte in zwei strukturelle Bereiche aufzugliedern und entsprechend umzusetzen: 1. Ressortübergreifende Maßnahmen unter dem Dach des Konzepts IT-Steuerung Bund, die vom IT-Beauftragten der Bundesregierung vorgeschlagen und im Interesse aller Ressorts durchgeführt (EfA-Prinzip) werden. Diese werden durch das BMI oder andere Ressorts federführend gesteuert und unterliegen den Regularien des Konzepts IT-Steuerung Bund. Stand: Version: 1.0 Seite 7 von 13

8 2. Ressortspezifische Maßnahmen, die vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik finanziell unterstützt werden. Hierzu werden für jeden der inhaltlichen Schwerpunkte gesonderte Kriterien erstellt, nach denen eine Unterstützung möglich ist. Die inhaltliche Umsetzung erfolgt in Eigenverantwortung der durchführenden Organisation. Nachfolgend werden Maßnahmen benannt und den inhaltlichen Schwerpunkten bzw. strukturellen Bereichen zugeordnet. Stand: Version: 1.0 Seite 8 von 13

9 zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität IT-Sicherheit Verbesserung IT-Org Bund Green-IT Zukunftsfähigkeit/Innovationen Ressortübergreifende Maßnahmen - Gemeinsamer Einkauf v. Dienstleistungen und Produkten zur Steigerung der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (25 Mio ) - Gewährleistung sicherer Netzinfrastrukturen durch zusätzliche Investitionen zur Steigerung der IT-Sicherheit im Rahmen des Projektes Netze des Bundes (15 Mio ) - Stärkung der Liegenschaftsnetze der Bundeswehr 2 (75 Mio ) - Zuschuss des Bundes zu einem epa-kompatiblen IT-Sicherheitskit für Bürgerinnen und Bürger (Kartenleser, Sicherheitssoftware) (30 Mio ) - Ausbau des Kompetenzzentrums für Open-Source-Software (5 Mio ) - Aufbau von Kapazitäten für IT-Großprojekt-Management (15 Mio ) - Aufbau eines Kompetenz- und Musterrechenzentrums Green IT (30 Mio ) - Bereitstellung von IT- Infrastrukturkomponenten zur Förderung der Anwendung elektronischer Authentisierungsund Signaturverfahren in Wirtschaft und Verwaltung mit dem elektronischen Personalausweis (20 Mio ) - Entwicklung von E-Government- Infrastrukturdiensten im Rahmen von Bund/Länderprojekten, insbesondere zu Deutschland- Online (20 Mio ) Ressortspezifische Maßnahmen - Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten zur IT-Sicherheit durch Bundesbehörden (30 Mio ) - Konsolidierung des Angebots an IT- Dienstleistungen in 4-5 leistungsstarken DLZn IT (80 Mio ) - Investitionsprogramm Green- IT Bund (70 Mio ) - Digitales Deutschland Einfach Online beteiligen (25 Mio ) - Bürokratiekostenabbau durch elektronische Prozessketten zw. Wirtschaft und Verwaltung (25 Mio ) - OSS-Projekte (10 Mio) 2 Maßnahme dient zugleich der Konsolidierung Stand: Version: 1.0 Seite 9 von 13

10 zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität Programmstruktur Zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ist es erforderlich, eine effektive und effiziente Programmstruktur einzurichten. Diese ist durch den IT-Rat zu beschließen. Sollte eine Anpassung der Programmstruktur erforderlich sein, kann diese jederzeit durch einen erneuten Beschluss des IT-Rates erfolgen. Es werden folgende Prinzipien und Festlegungen zugrunde gelegt: 4.1 Entscheidungsstruktur - Entscheidungsprozesse sind transparent und nachvollziehbar auszugestalten. - Die ressortübergreifenden Maßnahmen werden vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik vorgeschlagen und durch den IT-Rat beschlossen. - Der IT-Rat beschließt auch, von welcher Behörde eine ressortübergreifende Maßnahme durchgeführt wird. - Die Auswahlkriterien für ressortspezifische Maßnahmen werden vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik vorgeschlagen und durch den IT-Rat beschlossen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik wird dabei eine angemessene Berücksichtigung der Ressorts sicherstellen. - Die Auswahl von ressortspezifischen Maßnahmen erfolgt durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik auf der Grundlage der festgelegten Auswahlkriterien. - Die IT-Steuerungsgruppe des Bundes und der IT-Rat werden auf jeder regulären Sitzung über den Stand der Umsetzung informiert. Sondersitzungen erfolgen bei Bedarf. 4.2 Projektorganisation beim BfIT - Im IT-Stab des BMI wird eine Projektgruppe IT-Investitionsprogramm eingerichtet und dem IT-Beauftragten des BMI unmittelbar unterstellt. - Die Projektgruppe ist für die inhaltliche Gesamtsteuerung und planung sowie Controlling und Berichtswesen dieses Programms zuständig. Darüber hinaus bereitet sie die zentrale Projektkommunikation in den politischen Raum und nach außen vor. - Die fachliche Zuständigkeit und Verantwortung inkl. Projektmanagement für eine konkrete Maßnahme liegt bei der durchführenden Stelle. Stand: Version: 1.0 Seite 10 von 13

11 4.3 Haushalt Rahmenkonzept des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik - Die haushalterische Veranschlagung erfolgt als Sondervermögen im Einzelplan Die Bewirtschaftung erfolgt durch BMI. - Die Details der haushalterischen Veranschlagung und Bewirtschaftung werden zwischen BMF und BMI abgestimmt. Die anderen Ressorts werden hierüber kurzfristig informiert. - Insgesamt stehen 500 Mio. für Maßnahmen und Projekte in den Bereichen IT- Sicherheit, Verbesserung der IT-Organisation des Bundes, Green-IT und Zukunftsfähigkeit/Innovationen zur Verfügung. - Hiervon stehen für ressortübergreifende Maßnahmen 235 Mio. und für ressortspezifische Maßnahmen 240 Mio. zur Verfügung. - Von den zur Verfügung stehenden Mitteln dürfen bis zu 10% für externe Unterstützungsleistungen und Projektmanagementaufgaben verwandt werden. - Für das zentrale Projektmanagement stehen 10 Mio. zur Verfügung - Die verbliebenen 15 Mio werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt. Im Sinne eines flexiblen Nachsteuerns können hiermit kurzfristig Einzelmaßnahmen verstärkt werden. Stand: Version: 1.0 Seite 11 von 13

12 5 Informations- und Kommunikationsmaßnahmen Durch eine strukturierte interne und gezielte externe Kommunikation kann der Erfolg des Konjunkturpakets wesentlich unterstützt werden. Neben den konjunkturwirksamen Effekten des IT-Investitionsprogramms sollen auch das Vertrauen von Bevölkerung und Wirtschaft gestärkt sowie die allgemeine Stimmungslage verbessert werden. Die vorgesehenen Maßnahmen des Gesamtprogramms sind gebündelt aufzubereiten sowie durch geeignete Aktivitäten transparent zu machen. Hierzu ist die Einbeziehung von zahlreichen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung, auch durch den Einsatz elektronischer Beteiligungsangebote, von Beginn an erforderlich. Auf der Grundlage der geschaffenen Rahmenbedingungen der IT-Steuerung Bund kann die Bundesregierung hier als handlungsfähiger Akteur für IT-Investitionen agieren, was letztendlich zu einem Imagegewinn und zur einer Akzeptanzsteigerung bei allen Beteiligten und in der Bevölkerung führt. Stand: Version: 1.0 Seite 12 von 13

13 6 Weiteres Vorgehen Nach Kenntnisnahme des Rahmenkonzepts durch den IT-Rat werden die Maßnahmen sowie die Auswahlkriterien durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik konkretisiert und dem IT-Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Stand: Version: 1.0 Seite 13 von 13

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