Standortbezogene Bewertung des Einsatzes industriell hergestellter Wasserbausteine an Bundeswasserstraßen

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1 Standortbezogene Bewertung des Einsatzes industriell hergestellter Wasserbausteine an Bundeswasserstraßen Jürgen Pelzer Bundesanstalt für Gewässerkunde Koblenz 20. Chemisches Kolloquium, Koblenz 19./

2 Inhalt des Vortrages derzeitige Grundlagen für den Einsatz in Bundeswasserstraßen Technische Lieferbedingungen (TLW, 2003) Standortbezogene Bewertung (Erlass BMVBS ) Produktbezogene Bewertung (Erlass BMVBS ) Beispiele Fragen aus dem Vollzug, Klärungsbedarf Zusammenfassung und Fazit

3 Grundlagen Einsatz in Bundeswasserstraßen: Unterhaltung Neu- und Ausbau derzeitig angewendete Bewertungsgrundlagen: Erlass EW 23/70.22/18 BAW 04. Technische Lieferbedingungen für Wasserbausteine, Ausgabe 2003 (TLW 2003). Bonn Erlass WS 14/5242.4/0. Einsatz von industriell hergestellten Wasserbausteinen in Bundeswasserstraßen. Bonn,

4 Grundlagen Verwertung an Land*: Technische Regeln/ Richtlinien/ Lieferbedingungen der Länder für die Verwertung von Recycling-Baustoffen (RC) im Straßenbau Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen, LAGA 1998 (1.4 Bauschutt oder sonstige mineralische Reststoffe, z. B. Schlacken) * für den weiteren Einsatz in Bundeswasserstraßen nicht mehr geeignet

5 Grundlagen Ablagerung auf Deponien*: Deponieverordnung (DepV), 2011 * für den Einsatz in Bundeswasserstraßen nicht mehr geeignet, Verwertung an Land ist nicht möglich

6 Technische Lieferbedingungen Anforderungen an Wasserbausteine (TLW 2003) dauerhaft fest umweltverträglich Anforderungen an die Steinklasse erfüllen Mindestdruckfestigkeit einhalten LD-Schlacken, Elektroofenschlacken und Kupferhüttenschlacken sind grundsätzlich* geeignet, wenn die umweltrelevanten Eluatwerte eingehalten werden *grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind möglich)

7 Technische Lieferbedingungen Tabelle: Zulässige Eluatwerte im Hinblick auf die umweltverträgliche Verwendung von industriell hergestellten Wasserbausteinen* (Technische Lieferbedingungen Wasserbausteine) ph-wert el. Leitfähigkeit (ms/m) Chrom (mg/l) LD**-Schlacke 11, ,02 - Kupfer (mg/l) Elektroofenschlacke Kupferhüttenschlacke zulässige Toleranz 11, , ,05 0,2 10 % 20 % 20 % * DIN EN (Trogversuch, 24 h, Abweichung von der Norm: Wasserbausteine nicht zerkleinert) ** Linz Donawitz

8 Standortbezogene Bewertung Das Vorsorgeprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil der Umweltpolitik in Deutschland, nach dem Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend verringert werden sollen. Es dient damit einer Risikobzw. Gefahrenvorsorge. 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer (1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. (2) Oberirdische Gewässer, die nach 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.

9 Standortbezogene Bewertung Derzeit Ausschluss des Einsatzes: von Stahlwerksschlacken in langsam fließenden Gewässern und Kanälen, wenn dass Verhältnis von Wasser zu Feststoff im benetzten Querschnitt < 20 ist in Wasserschutzgebieten in Gebieten die als Wasserschutzgebiete vorgesehen sind von Material aus Eisenhütten- oder Metallhüttenschlacken mit Korngrößen < 45 mm, auch in nicht als Einlage in Geotextilien

10 Standortbezogene Bewertung Besorgnis Derzeit Einschaltung der BfG zur maßnahmebezogenen Prüfung der Umweltverträglichkeit beim Einsatz in: stehenden Gewässern in denen bisher keine industriell hergestellten Wasserbausteine verwendet wurden empfindlichen Bereichen (Natura-2000-Schutzgebiete, NSG, Biosphärenreservate, Nationalparks, LSG) Gewässern, in denen wegen einschlägiger Schadstoffbelastungen Bewirtschaftungsziele der Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) nicht eingehalten werden oder gefährdet sind

11 Standortbezogene Bewertung Besteht das Risiko, dass sich die chemische Sedimentqualität am Einsatzort signifikant verschlechtern könnte? Material (Art, Schadstoffgehalt, mechanische Stabilität) Einsatzort Einsatzmasse Sedimentmasse und -qualität am Einsatzort,

12 Standortbezogene Bewertung Besteht das Risiko, dass sich die chemische Qualität des Oberflächenwassers am/ unterhalb des Einsatzortes signifikant verschlechtern könnte? Material (Art, eluierbare Schadstoffanteile) Einsatzort Einsatzmasse die Wassermenge- und qualität am Einbauort (Kanal: Volumen Wasserkörper, Fluss: Abfluss)

13 Produktbezogene Bewertung Ökotoxikologische Bewertung: Besteht ein im Vergleich zu Natursteinen erhöhtes ökotoxikologisches Belastungspotential? Einzelspezies-Teste im Labor: akute und chronische Toxizität (z.b. Daphnien-, Leuchtbakterien- und Algen-Test, Daphnienreproduktionstest) ggf. Modell-Ökosystemsystem-Teste: ökosystemare Wirkeffekte (z.b. Mesokosmen- und Freilanduntersuchungen)

14 Produktbezogene Bewertung Besteht ein im Vergleich zu Natursteinen erhöhtes biologischökologisches Risiko? Bioakkumulation (Biofilme und Organismen auf Wasserbausteinen, Sediment bewohnende Organismen) Beeinträchtigungen in der Zusammensetzung der benthischen Lebensgemeinschaft

15 Bewertung Tabelle 1: Derzeitige Bewertung gemäß Erlass BMVBS vom Frage mögliche Antworten Ausschlusskriterium erfüllt? nein nein nein nein nein ja maßnahmebezogene Prüfung der ja ja ja ja nein entfällt BfG erforderlich (Besorgnis)? Stellungnahme der BfG möglich? ja ja ja nein* entfällt entfällt Ausschluss (Empfehlung der BfG)? Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde hergestellt? nein nein ja entfällt entfällt entfällt ja nein entfällt entfällt ja/nein entfällt Einsatz möglich? ja nein nein nein ja/nein nein * für die Prüfung notwendige Informationen fehlen oder können im Bearbeitungszeitraum nicht beschafft werden

16 Beispiele Tabelle 2: Beispiele geplante Maßnahme Elbe, WSA Lauenburg, t CUS oder SWS Oder WSA Eberswalde, t CUS oder SWS Weser WSA Bremen, t CUS oder SWS DEK WSA Rheine, t CUS oder SWS EHK, WSA Magdeburg, t CUS oder SWS Oranienburger Kanal WSA Eberswalde, t CUS oder SWS Empfehlung der BfG zum Einsatz kein Ausschluss - kein Ausschluss - CUS: Ausschluss SWS: kein Ausschluss Ausschluss entfällt Ausschluss standortbezogene Begründung der Ausschluss/ Nichtprüfung Ausschluss CUS: Besorgnis einer hohen Belastung der Sedimente (Kupfer, Zink, Blei) Ausschluss SWS da langsam fließendes Gewässer (< 0,3 m/s) und Wasser/Feststoffverhältnis < 20 Ausschluss CUS: Besorgnis einer hohen Belastung des Oberflächenwassers und der Sedimente (Kupfer, Zink, Blei) Prüfung Einsatz CUS durch BfG entfällt, da bereits ind. hergestellte Wasserbausteine eingebaut wurden liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet

17 Fragen aus dem Vollzug Definition stehender und fließende Gewässer für die standortbezogene Bewertung Nichtprüfung in stehenden Gewässern, wenn bereits ind. herg. Wasserbausteine eingesetzt wurden vs. Verschlechterungsverbot Grenzen des Einsatzortes (Gewässerabschnitt, Gewässer) fehlende Daten bzw. langwierige Recherchen (Qualität Oberflächenwasser, Vorkommen ind. herg. Wasserbausteine)

18 Zusammenfassung und Fazit mehrjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der standortbezogenen Bewertung des Einsatzes industriell hergestellter Wasserbausteine an Bundeswasserstraßen liegen vor Erlasse sollten auf der Basis der vorhandenen praktischen Erfahrungen vereinfacht und fachlich konkretisiert werden ( Vollzugshilfe ) die Bewertung beruht derzeit überwiegend auf dem Vorsorgeprinzip und dem Verschlechterungsverbot (Art. 4 WRRL) der aktuelle Wissensstand (z. B. BfG, ARUBIS) muss in der zukünftigen Bewertungsweise berücksichtigt werden zukünftige Regelungen (z. B. Ersatzbaustoffverordnung) müssen berücksichtigt werden Ablösung der Einzelfallprüfungen durch Regelungen z. B. für einzelne Wasserstraßen

19 Ansprechpartner in der BfG für den Einsatz von industriell hergestellten Wasserbausteinen an Bundeswasserstraßen: Corinna Brinkmann, Lars Düster, Dirk Löffler, Jürgen Pelzer Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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