INTERREG V-A SI-AT
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- Rolf Berger
- vor 6 Jahren
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1 INTERREG V-A SI-AT Leitfaden zur Berichtslegung Version 1.6, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung Stabstelle Controlling, Haushaltsführung und Innerer Dienst 1
2 Änderungsverzeichnis Datum der Änderung Version Beschreibung der Änderung Auflistung der Dokumente zum Download auf Homepage Hinzufügung eines weiteren Punktes bei den Reisekosten (Dienstverträge) Leitfaden wurde erweitert um den Punkt 10: Information zu den Publizitätsvorschriften Allgemeine Änderungen in der Formulierung und Formatierung; Kapitel 1: zusätzlicher Punkt unter zusätzlich vorzulegende/hochzuladende Unterlagen ; Kapitel 3: Ergänzungen im einleitenden Teil, Ergänzung Zahlungsnachweise inkl. Auszahlungsjournal, Umformulierung Gesamtzeiterfassung und Projektstundenlisten; Kapitel 5: Änderung Punkt Reisebericht, Ergänzung Punkt Taggelder; Kapiteln 6, 7 u. 8: Ergänzungen zu den Punkten Original-Rechnungen, Zahlungsnachweis u. Leistungsnachweis; Kapitel 6: Ergänzung um Punkt 4 bei für die Prüfung vorzulegende Unterlagen Kapitel 9: Ergänzungen zu Punkt II, Ergänzung Vergabeleitfaden; Kapitel 10: Inhaltliche Änderungen Kapitel 1, Punkt (2): Änderung Anforderungen analoger Abrechnungsordner zusätzliches Kapitel 1.1 Mindestbestandteile Kapitel 2 (ems): Ergänzungen zusätzliches Kapitel 2.1 Zurückgestellte Belege (Sitting Ducks) Kapitel 1, Punkt 3: Ergänzungen Anschreiben 2
3 Dieser Leitfaden soll als Hilfestellung zur Berichtslegung dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Zusammenfassung handelt. Falls erforderlich, können zu jeder Zeit weitere Unterlagen/Dokumente zum jeweilig vorgelegten Bericht verlangt oder bei einer Vor-Ort-Prüfung in Augenschein genommen werden (Vergabevermerke, zusätzliche Reisedokumentation, Projektstundenlisten, ). Basis für die Förderfähigkeit von Kosten ist das jeweils gültige Handbuch für Begünstigte zur Projektumsetzung. Zusätzlich zu diesem Leitfaden stehen folgende Arbeitsblätter und Dokumente zum Download zur Verfügung und sind zwingend bei jeder Abrechnung zu verwenden: Personalkosten-Berechnungsblatt Periodischer Bericht des Personals und Reisebericht(e) Anleitung zum Personalkosten-Berechnungsblatt Zugunsten der leichteren Lesbarkeit wurde auf die geschlechtergerechte Formulierung verzichtet, die männliche Form bezieht sich auf beide Geschlechter. Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Förderfähigkeit der Kosten steht erst nach Abschluss der Prüfung des Berichts durch die FLC fest. Jede Original-Rechnung sollte den Namen des Programms, die Projektnummer sowie das Projekt-Akronym beinhalten, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Andernfalls kann eine Förderung nicht gewährleistet werden. Die Dokumentation der Einhaltung der Publizitätsvorschriften (z.b.: Foto, Belegexemplar, etc.) ist bei jeder eingereichten Rechnung zu erbringen. Das Prinzip der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit ist immer einzuhalten und die Einhaltung zu dokumentieren. Dasselbe gilt gegebenenfalls auch für die Vergabevorschriften. Sämtliche Projektänderungen - sind unaufgefordert der FLC zur Kenntnis zu bringen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Dokumentation Mindestbestandteile ems Sitting Ducks Personalkosten... 6 a. Tatsächliche Kosten... 6 b. Pauschalsatz von 20 % der direkten Kosten Pauschalsatz für Büro- und Verwaltungsausgaben Reise- und Unterbringungskosten Externe Expertisen und Dienstleistungen Ausrüstungskosten Ausgaben für Infrastruktur und Bau Leistungszukäufe und Vergabeverfahren Information zu den Publizitätsvorschriften GRUNDSÄTZLICH NICHT FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN
4 1 Allgemeine Dokumentation (1) Jeder Bericht ist über das ems einzureichen und alle in diesem Leitfaden aufgelisteten Dokumente sind hochzuladen. (2) Parallel dazu ist der analoge Abrechnungsordner fristgerecht mit allen ins ems hochgeladenen Unterlagen (inkl. Original-Rechnungen), an die Abteilung 17 zu übermitteln. (3) Legen Sie jedem Abrechnungsordner ein Anschreiben mit folgenden Informationen bei: Name des Begünstigten Projekt-Akronym Projekt-Nr. (ems) Nr. des Berichts Berichtszeitraum Eingereichte Gesamtkosten Eingereichte Gesamtkosten Auch in folgenden Fällen ist ein Anschreiben zu übermitteln: Bei Einreichung von Null-Berichten (wird kein analoger Abrechnungsordner übermittelt, dann per an Bei Wiedereinreichung der Abrechnung nach z.b. Retournierung wegen fehlender Mindestbestandteile (wird kein analoger Abrechnungsordner erneut übermittelt, dann per an zusätzlich vorzulegende/hochzuladende Unterlagen: Erklärung über den Mehrwertsteuerstatus: grundsätzlich wird netto abgerechnet; bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung legen Sie eine Bestätigung vom Finanzamt/ Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater oder die letztgültige Umsatzsteuererklärung mit einer Nullmeldung bei; Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug oder sonstige Dokumentation über die Rechtsform des Begünstigten. Liste mit anderen EU-kofinanzierten und/oder national kofinanzierten Projekten inkl. Name der Projekte, der Förderprogramme und der Fördersumme. 1.1 Mindestbestandteile Nach dem Einlangen einer Abrechnung im ems wird diese auf ihre Mindestbestandteile überprüft: Eingescannte Original-Rechnungen Bei Reisekosten: Reiseabrechnung Bei Personalkosten: Personalkostenberechnungsblatt unterfertigt als PDF und als Excel-Datei Sämtliche Zahlungsnachweise Zusatzdokumentationen zu den Belegen Sollten die Mindestbestandteile nicht erfüllt werden, wird die Abrechnung dem Projektträger im ems zur Überarbeitung retourniert und muss erneut eingereicht werden! (inkl. Anschreiben) 2 ems Bei der Eingabe der Belege ist darauf zu achten, dass die zur Förderung eingereichten Kosten korrekt eingetragen werden: (1) Währung: Hier ist die Währung, in welcher die Rechnung ausgestellt wurde, auszuwählen. 4
5 (2) Conversion rate (AT): Es wird automatisch der Wechselkurs berechnet, sollte der Betrag nicht in Euro angegeben sein. (3) Gesamtwert der Ausgaben in Ursprungswährung: Hier ist der Gesamtwert der Rechnung einzutragen, auch wenn nur ein Teilbetrag zur Förderung eingereicht wird. (4) MwSt: Hier ist die Höhe der Mehrwertsteuer einzutragen. (5) Betrag in Originalwährung festgelegt: Hier ist der Betrag einzutragen, der zur Förderung eingereicht wird. Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung im Projekt vorliegt, ist der Nettobetrag einzutragen. Liegt keine Vorsteuerabzugsberechtigung vor, ist der Bruttobetrag einzutragen. (6) Declared amount in EUR (AT): Dieses Feld befüllt sich automatisch und ist i- dent mit dem Betrag in Originalwährung festgelegt. (7) Handelt es sich um Ausgaben außerhalb des Programmgebiets, muss das entsprechende Kästchen angehakt werden. Im ems gibt es drei verschiedene Möglichkeiten Dokumente hochzuladen. (1) Bericht des Partners: Hier sind Projektoutputs, Berichterstattungen zu den einzelnen Arbeitspaketen, erbrachte Leistungen, etc. hochzuladen. (2) Belegsverzeichnis: Hier muss zu jedem eingereichten Beleg die gesamte für die Prüfung notwendige Dokumentation hochgeladen werden (siehe dazu nachfolgende Kapitel zu den einzelnen Kostenkategorien). Dokumente, die einen Beleg betreffen und bereits unter Bericht des Partners hochgeladen wurden, müssen zusätzlich auch zum Beleg hochgeladen werden! (3) Anhänge: Hier können Dokumente hochgeladen werden, die sich nicht auf einen bestimmten Beleg beziehen (z.b. Firmenbuchauszug, A3 Plakat, allgemeine Aktenvermerke, etc.). ACHTUNG: Alle Dateien müssen zuordenbar benannt sein und jedes Dokument muss einzeln eingescannt bzw. hochgeladen werden. 2.1 Zurückgestellte Belege (Sitting Ducks) Sitting Ducks sind Belege im ems, die aus verschiedenen Gründen bei einer aktuellen Abrechnung von der FLC nicht zertifiziert werden, aber im System verbleiben und so bei einer kommenden Abrechnung erneut bearbeitet werden können. Diese nicht zertifizierten Kosten dürfen NICHT erneut ins ems eingegeben werden! Weitere Vorgangsweise für den Projektträger: Sollen Sitting Ducks aus einem Vorbericht im aktuellen Bericht von der FLC erneut bearbeitet werden, muss der Projektträger dies in Form eines Schreibens im Zuge der betreffenden Abrechnung der FLC mitteilen (bei mehreren Sitting Ducks: Angabe, welche Kosten erneut bearbeitet werden sollen). 5
6 Voraussetzung für die erneute Bearbeitung ist die Ergänzung der fehlenden Unterlagen bzw. Erläuterungen (siehe dazu in den Kommentaren der jeweiligen Sitting Ducks) zum Beleg im ems. 3 Personalkosten Personalkosten bestehen aus den Bruttoarbeitskosten für Personal, das in der Einrichtung des Begünstigten zur Durchführung des Projekts beschäftigt ist. Das Personal können schon Beschäftigte beim Begünstigten oder eigens für das Projekt eingestellte Arbeitskräfte sein. Sämtliche Änderungen eines Arbeitsvertrags/Anhangs zum Arbeitsvertrag/einer Zuweisung des Beschäftigten sowie der Arbeits- und Aufgabenbeschreibung sind unaufgefordert zu dokumentieren. Sollte sich die Personalkostenberechnungsart eines Mitarbeiters ändern (z.b. von Vollzeit auf Teilzeit im Projekt, Änderung des festen Prozentsatzes, ), ist vorab mit dem Gemeinsamen Sekretariat Kontakt aufzunehmen und die Genehmigung der Änderung hochzuladen. ACHTUNG: Das ausgefüllte Personalkostenberechnungsblatt pro Mitarbeiter ist im ems als Excel-Datei und die unterschriebene Version zusätzlich als PDF-Datei hochzuladen. a. Tatsächliche Kosten I. Personal mit Vollzeitbeschäftigung im Projekt Beschäftigungsdokument (Dienstvertrag) inklusive folgender Informationen (als Teil des Beschäftigungsdokuments separat); oder o Stellenbeschreibung mit erforderlichen Informationen über die projektbezogenen Zuständigkeiten; o Informationen, dass der Beschäftigte als Vollzeitarbeitskraft im Projekt beschäftigt ist, und den Zeitrahmen, in dem die Person für die Arbeit im Projekt beauftragt ist. Periodischer Bericht des Personals (Periodischer Bericht des Personals und Reiseberichte_SI-AT.docx) mit zusammenfassender Beschreibung der vom Beschäftigten im Berichtszeitraum durchgeführten Aufgaben und der erzielten Outputs. Dieser muss sowohl vom Beschäftigten als auch vom Vorgesetzten unterzeichnet werden. Jahreslohnkontoblatt (ins ems hochladen und der Abrechnung analog beilegen) sämtliche Zahlungsnachweise für Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Auszahlungsjournal) Personalkostenberechnungsblätter der ABT17 (Personalkosten- Berechnungsblatt Interreg SI-AT 14-20) für jeden abzurechnenden Beschäftigten. Die Datei ist im Excel- Format hochzuladen, anschließend auszudrucken und zu unterschreiben. Die unterschriebene Version ist ebenfalls hochzuladen sowie in Papierform der Abrechnung beizulegen. II. Teilzeitpersonal mit festem Prozentanteil 6
7 Beschäftigungsdokument (Dienstvertrag) inklusive folgender Informationen (als Teil des Beschäftigungsdokuments oder separat); o Stellenbeschreibung mit erforderlichen Informationen über die projektbezogenen Zuständigkeiten; o Nachweis über den festen Prozentanteil der Arbeitszeit des Beschäftigten während der gesamten Projektlaufzeit und den Zeitrahmen, in dem die Person für die Arbeit im Projekt beauftragt ist. Nachweis des Prozentanteils: Begründung für die Höhe des über die gesamte Projektlaufzeit fixen %- Anteils Periodischer Bericht des Personals (Periodischer Bericht des Personals und Reiseberichte_SI-AT.docx) mit zusammenfassender Beschreibung der vom Beschäftigten im Berichtszeitraum durchgeführten Aufgaben und der erzielten Outputs. Dieser muss sowohl vom Beschäftigten als auch vom Vorgesetzten unterzeichnet werden. Im Falle, dass der Beschäftigte an anderen EU-kofinanzierten und/ oder national kofinanzierten Projekten arbeitet, muss eine Liste mit allen anderen kofinanzierten Projekten (EU- u. national), in welchen die abgerechneten Beschäftigten tätig sind (inkl. Ausmaß der Arbeitszeit der Beschäftigten in den Projekten) übermittelt werden. Jahreslohnkontoblatt (ins ems hochladen und der Abrechnung analog beilegen) III. sämtliche Zahlungsnachweise für Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Auszahlungsjournal) Personalkostenberechnungsblätter der ABT17 (Personalkosten- Berechnungsblatt Interreg SI-AT 14-20) für jeden abzurechnenden Beschäftigten. Die Datei ist im Excel- Format hochzuladen, anschließend auszudrucken und zu unterschreiben. Die unterschriebene Version ist ebenfalls hochzuladen sowie in Papierform der Abrechnung beizulegen. Teilzeitpersonal mit einer flexiblen Stundenzahl pro Monat im Projekt Beschäftigungsdokument (Dienstvertrag) inklusive folgender Informationen (als Teil des Beschäftigungsdokuments oder separat); o o Stellenbeschreibung mit erforderlichen Informationen über die projektbezogenen Zuständigkeiten; Ein Dokument, in dem die monatlich im Projekt verbrachte Zeit des Beschäftigten klar ausgewiesen wird. Periodischer Bericht des Personals (Periodischer Bericht des Personals und Reiseberichte_SI-AT.docx) mit zusammenfassender Beschreibung der vom Beschäftigten im Berichtszeitraum durchgeführten Aufgaben und der erzielten Outputs. Dieser muss sowohl vom Beschäftigten als auch vom Vorgesetzten unterzeichnet werden. Im Falle, dass der Beschäftigte an 7
8 IV. anderen EU-kofinanzierten und/ oder national kofinanzierten Projekten arbeitet, muss eine Liste mit allen anderen kofinanzierten Projekten (EU- u. national), in welchen die abgerechneten Beschäftigten tätig sind (inkl. Ausmaß der Arbeitszeit der Beschäftigten in den Projekten) übermittelt werden. Gesamtzeiterfassung (Kommt-geht- Zeiten, Summe der Sollarbeitszeit, ) Projektstundenlisten (Dezimalstunden) inkl. detaillierter Tätigkeitsbeschreibungen für das gegenständliche Projekt Jahreslohnkontoblatt (ins ems hochladen und der Abrechnung analog beilegen) sämtliche Zahlungsnachweise für Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Auszahlungsjournal) Personalkostenberechnungsblätter der ABT17 (Personalkosten- Berechnungsblatt Interreg SI-AT 14-20) für jeden abzurechnenden Beschäftigten. Die Datei ist im Excel- Format hochzuladen, anschließend auszudrucken und zu unterschreiben. Die unterschriebene Version ist ebenfalls hochzuladen sowie in Papierform der Abrechnung beizulegen. Personal auf Stundenbasis Beschäftigungsdokument (Dienstvertrag) inklusive folgender Informationen (als Teil des Beschäftigungsdokuments oder separat); o Stellenbeschreibung mit erforderlichen Informationen über die projektbezogenen Zuständigkeiten; o Stundensatz. Periodischer Bericht des Personals (Periodischer Bericht des Personals und Reiseberichte_SI-AT.docx) mit zusammenfassender Beschreibung der vom Beschäftigten im Berichtszeitraum durchgeführten Aufgaben und der erzielten Outputs. Dieser muss sowohl vom Beschäftigten als auch vom Vorgesetzten unterzeichnet werden. Gesamtzeiterfassung (Kommt-geht- Zeiten, Summe der Sollarbeitszeit, ) Projektstundenlisten (Dezimalstunden) inkl. detaillierter Tätigkeitsbeschreibungen für das gegenständliche Projekt Jahreslohnkontoblatt falls vorhanden (ins ems hochladen und der Abrechnung analog beilegen) sämtliche Zahlungsnachweise für Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Auszahlungsjournal) Personalkostenberechnungsblätter der ABT17 (Personalkosten- Berechnungsblatt Interreg SI-AT 14-20) für jeden abzurechnenden Beschäftigten. Die Datei ist im Excel- Format hochzuladen, anschließend auszudrucken und zu unterschreiben. Die unterschriebene Version ist ebenfalls hochzuladen sowie in Papierform der Abrechnung beizulegen. b. Pauschalsatz von 20 % der direkten Kosten Der für Interreg SI-AT geltende Pauschalsatz beträgt 20 % der im Berichtszeitraum entstandenen direkten Kosten des Begünstigten. 8
9 Jeder Begünstigte muss sich bereits im Antragsformular entscheiden, ob er diese Option der Rückerstattung von Personalkosten anwenden will. Die gewählte Option der Rückerstattung gilt für alle im Projekt arbeitenden Beschäftigten in der Einrichtung des Begünstigten und für die gesamte Projektdauer. Die gewählte Option kann während der Projektlaufzeit nicht mehr geändert werden. Der Begünstigte muss nachweisen, dass er mindestens einen Beschäftigten hat, und zwar in Form einer Selbsterklärung seitens des gesetzlichen Vertreters des Begünstigten. 4 Pauschalsatz für Büro- und Verwaltungsausgaben Büro und Verwaltungsausgaben werden im Programm mit dem Pauschalsatz von 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten (Kostenkategorie Personalkosten) rückerstattet. Die Büro- und Verwaltungsausgaben sind auf folgende Elemente zu begrenzen: a. Büromiete; b. Versicherung und Steuern für Gebäude, in denen das Personal untergebracht ist, und für die Büroausstattung (z.b. Feuer- und Diebstahlversicherungen); c. Nebenkosten (z.b. Strom, Heizung, Wasser); d. Büromaterial; e. allgemeine Buchführung in der Organisation des Begünstigten; f. Archive; g. Instandhaltung, Reinigung und Reparatur; h. Sicherheit; i. IT-Systeme (allgemeine IT- Dienstleistungen für den Betrieb und die Verwaltung, die mit der Implementierung des Projekts verbunden sind); j. Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste, Visitenkarten); k. Bankgebühren für die Kontoeröffnung und Kontoführung, falls die Durchführung des Vorhabens die Eröffnung eines separaten Bankkontos erfordert; l. Gebühren für transnationale Finanztransaktionen. Die oben angeführte Liste ist vollständig und alle angeführten Kostenpunkte sind im Pauschalbetrag inkludiert. Daher können Kostenpunkte im Rahmen der Kostenkategorie Büro- und Verwaltungsausgaben nicht im Rahmen anderer Kostenkategorien gefordert oder erstattet werden. 5 Reise- und Unterbringungskosten Reise- und Unterbringungskosten sind auf folgende Elemente zu begrenzen: a. Reisekosten; b. Unterbringungskosten; c. Visagebühren; d. Tagegelder. Elemente, die unter den Punkten a. bis c. vom Tagegeld abgedeckt werden, dürfen nicht zusätzlichen zu dem Tagegeld erstattet werden. Die oben angeführte Liste ist vollständig und andere Kosten dürfen in keinem Fall in dieser Kostenkategorie abgerechnet werden. 9
10 Reiseantrag/-genehmigung Reisebericht für jeden Beschäftigten (inkludiert in der Vorlage: Periodischer Bericht des Personals und Reisebericht(e)) Ausgabennachweise, d.h. die Reisekostenabrechnung sowie Hintergrundrechnungen der entstandenen Kosten (z.b. Mietauto, Hotel, Bahn) müssen im Original vorgelegt werden; Taggelder: genaue Berechnung ist zu dokumentieren; bei einer Auslandsdienstreise sind die Grenzübertritte anzugeben; Begleitdokumentation (z.b. Einladung, Anmeldeschein, Teilnehmerliste, Teilnahmebestätigung, Tagesordnung, Foto) muss so umfangreich sein, dass die Projektrelevanz eindeutig erkennbar ist; bei Nutzung von Auto/Dienstauto ist eine Kilometerberechnung und eine Erklärung über die zurückgelegte Strecke vorzulegen; Zahlungsnachweis (z.b. die monatliche Gehaltsüberweisung lt. Kontoauszug) Dienstverträge von Mitarbeitern, für die nicht gleichzeitig Personalkosten eingereicht wurden. 6 Externe Expertisen und Dienstleistungen Ausgaben im Rahmen dieser Kostenkategorie sind auf folgende Elemente zu begrenzen: a. Studien oder Erhebungen (z.b. Bewertungen, Strategien, Konzeptpapiere, Planungskonzepte, Handbücher); b. Weiterbildung (z.b. Veranstaltungsort und Ausbildungsleiter); c. Übersetzungen; d. Entwicklung, Änderungen und Aktualisierungen von IT-Systemen und Websites (z.b. Erstellung und/oder Aktualisierung eines IT- Projektsystems oder einer Website); e. Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information im Zusammenhang mit einem Vorhaben oder dem Kooperationsprogramm; f. Finanzbuchhaltung; g. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Sitzungen (einschließlich Miete, Catering oder Dolmetschen); h. Teilnahme an Veranstaltungen (z.b. Teilnahmegebühren); i. Rechtsberatung und Notariatsleistungen, technische und finanzielle Expertisen, sonstige Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen; j. Rechte am geistigen Eigentum; k. Übernahme einer Bürgschaft durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, sofern dies aufgrund von Unions- oder nationalen Vorschriften oder in einem vom Begleitausschuss angenommenen Programmplanungsdokument vorgeschrieben ist; l. Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten, Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern; m. sonstige im Rahmen des Vorhabens erforderliche Expertise und Dienstleistungen. Die oben angeführte Liste ist vollständig. Dementsprechend können Kostenpunkte im Rahmen der Kostenkategorie für externe 10
11 Expertise und Dienstleistungen nicht im Rahmen anderer Kostenkategorien erstattet werden. Original-Rechnungen inklusiv Verweis auf das Projekt und das Programm und der detaillierten Beschreibung der erbrachten Dienstleistung; Zahlungsnachweis (Kontoauszug, bei Sammelüberweisungen zusätzlich die Auftragsliste lang); Dokumentation der Einhaltung des Prinzips der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie gegebenenfalls der Vergabevorschriften (siehe dazu Kapitel 9.); Vertrag oder schriftliche Vereinbarung, in der die vorgesehenen Dienstleistungen mit einer klaren Referenz zum Projekt und zum Programm festgelegt werden. Leistungsnachweis (z.b. Studien, Werbematerial, Veranstaltungsdokumentation, Fotos, ); Dokumentation der Einhaltung der Publizitätsvorschriften (z.b. Einladung, Folder, Foto, Belegexemplar); Bei externen Expertisen oder Dienstleistungen, die nicht ausschließlich dem Projekt zugutekommen, muss der dem Projekt zugeordnete Anteil nach einer fairen, begründeten und gerechten Methode berechnet werden, welche beizulegen ist. 7 Ausrüstungskosten Ausrüstungskosten sind auf folgende Elemente zu begrenzen: a. Büroausrüstung; b. IT-Hardware und Software; c. Mobiliar und Ausstattung; d. Laborausrüstung; e. Maschinen und Instrumente; f. Werkzeuge; g. Fahrzeuge; h. sonstige für das Vorhaben erforderliche besondere Ausrüstungen. Ein Auftrag oder Kaufvertrag, in dem die vorgesehene Ausrüstung mit einer klaren Referenz zum Projekt und zum Programm festgelegt wird, muss vorgelegt werden; Original-Rechnungen inklusiv Verweis auf das Projekt und das Programm und der detaillierten Beschreibung des erbrachten Auftrages; Zahlungsnachweis (Kontoauszug, bei Sammelüberweisungen zusätzlich die Auftragsliste lang); Dokumentation der Einhaltung des Prinzips der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie gegebenenfalls der Vergabevorschriften (siehe dazu Kapitel 9.); Leistungsnachweis (z.b. Lieferschein, Fotodokumentation, ); Dokumentation der Einhaltung der Publizitätsvorschriften (z.b. Foto, Anlageverzeichnis, Belegexemplar); Berechnungsschema für die Abschreibung, falls relevant, auf Basis der 7 und 8 EStG (Absetzung für Abnutzung AfA); Bei Ausrüstung, die nicht ausschließlich dem Projekt zugutekommt, muss der dem Projekt 11
12 zugeordnete Anteil nach einer fairen, begründeten und gerechten Methode berechnet werden, welche beizulegen ist. 8 Ausgaben für Infrastruktur und Bau Ausgaben für Infrastruktur und Bau beziehen sich entweder auf ein Objekt (z.b. ein Gebäude), das neu erbaut werden soll, oder auf die Adaptierung einer bereits bestehenden Infrastruktur. Rechtsdokumente, die den Besitz oder die langfristige Pacht/Miete von Grundstücken und/oder Gebäuden, in denen die Bauwerke ausgeführt werden sollen, spezifizieren; erforderliche Genehmigungen für die Ausführung von Bauwerken; Dokumentation der Einhaltung des Prinzips der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie gegebenenfalls der Vergabevorschriften (siehe dazu Kapitel 9.); Ein Auftrag, in dem die vorgesehene Lieferung von Produkten und/oder Erbringung von Dienstleistungen mit einer klaren Referenz zum Projekt und zum Programm festgelegt werden; Original-Rechnung inklusiv Verweis auf das Projekt und das Programm und der detaillierten Beschreibung des erbrachten Auftrages; Leistungsnachweis (z.b. Lieferschein, Fotodokumentation, ); Zahlungsnachweis (Kontoauszug, bei Sammelüberweisungen zusätzlich die Auftragsliste lang); Bei Ausgaben für Infrastruktur und Bau, die nicht ausschließlich dem Projekt zugutekommen, muss der dem Projekt zugeordnete Anteil nach einer fairen, begründeten und gerechten Methode berechnet werden, welche beizulegen ist. 9 Leistungszukäufe und Vergabeverfahren Ungeachtet dessen, ob der Begünstigte eine öffentliche oder private Einrichtung ist, müssen alle Leistungszukäufe mit den Vergabevorschriften für öffentliche Begünstigte (Bundesvergabegesetz 2006 BVergG 2006) im Einklang stehen. Gemäß den COCOF 1 -Richtlinien hat eine Missachtung der Vergabevorschriften auf EU- Ebene, auf nationaler Ebene und auf Programmebene finanzielle Auswirkungen zur Folge. Die Nachweispflichten unterscheiden sich nach dem Wert des Erwerbs. I. Auftragsbeträge unter 5.000,- Bei Beschaffungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 5.000,00 netto sind zwei zusätzliche unabhängige schrift-liche Preisauskünfte und/oder Preisvergleiche als Nachweis der Preisangemessenheit beizulegen. 1 Committee for the Coordination of Funds 12
13 firmeninterne Anweisungen zum Zukauf von Leistungen/bei Investitionen (falls vorhanden). II. Auftragsbeträge unter ,- Die Begünstigten müssen entsprechende Marktforschungen durchführen und deren Durchführung durch mindestens drei unabhängige Angebote dokumentieren (inkl. Auftragswertschätzung, Ausschreibung, Vergleichsangebote, Vergabevermerk, Beauftragung, ); firmeninterne Anweisungen zum Zukauf von Leistungen/bei Investitionen (falls vorhanden). III. Auftragsbeträge ab ,- Die vollständige Vergabedokumentation abhängig vom gewählten Verfahren; firmeninterne Anweisungen zum Zukauf von Leistungen/bei Investitionen (falls vorhanden). Detailierte Informationen sind dem Vergabeleitfaden auf der Homepage der Abteilung 17 zu entnehmen. 10 Information zu den Publizitätsvorschriften Die Publizitätsvorschriften zur Verwendung des Programmlogos wurden definiert und können auf der Programmhomepage heruntergeladen werden (Handbuch für Begünstigte zur Projektumsetzung, Teil 6 - Information und Publizität). 11 GRUNDSÄTZLICH NICHT FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN Die nachstehende Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Alle Ausgaben für Aktivitäten, die nicht im Vorhinein genehmigt worden sind; alle Ausgaben, die vor oder nach dem förderfähigen Zeitraum des Vorhabens, der im Fördervertrag definiert ist, entstanden und bezahlt wurden; Erwerb von Immobilien; Sponsoring; Bußgelder, Geldstrafen und Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren; Kosten für Geschenke, ausgenommen solche im Wert von weniger als 50 EUR brutto je Geschenk im Zusammenhang mit projektbezogener Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information; Kosten, die sich auf Schwankungen von Wechselkursen beziehen; Schuldzinsen; Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, deren Wert 10 % der förderfähigen Gesamtkosten für das betreffende Vorhaben übersteigen; Mehrwertsteuer, ausgenommen in Fällen, in denen diese aufgrund von nationalen Mehrwertsteuergesetzen nicht erstattungsfähig ist; Gebühren für nationale Finanztransaktionen; gebrauchte Gegenstände; Trinkgelder; aufgeteilte Kosten zwischen Projektpartnern, wenn keine separaten 13
14 Rechnungen des Auftragnehmers vorliegen; nicht berücksichtigte Nachlässe/ Skonti (nur der ermäßigte Betrag ist förderfähig); Entgelte zwischen den beteiligten Projektträgern im Rahmen des Projekts; einbehaltene Beträge, ungeachtet dessen, ob diese bezahlt wurden oder ob Bankgarantien ausgestellt wurden. Ausgaben, die nicht angeführt sind, gelten nicht automatisch als förderfähige Ausgaben. Kosten, die gemäß den Bestimmungen der Förderfähigkeit nicht förderfähig sind, können nicht anerkannt werden, auch wenn sie im bewilligten Antragsformular aufgelistet sind. 14
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