Bildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM

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1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren 4 Reklamation der Eingruppierung 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden 6 Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsentgelt 7 Akkord 8 Prämie 9 Zielvereinbarung 10 Zeitentgelt und Leistungszulage 11 Erschwernisse 1 In-Kraft-Treten 1

2 era.: Der tarifliche Entgeltaufbau Leistungsbezug Wie Wie gut/schnell gut/schnell wird wird die die Arbeit Arbeit ausgeführt? ausgeführt? Leistungszulage, Prämienentgelt, Akkordentgelt, Zielentgelt 7, 8, 9, 10 ERA Anforderungsbezug Welche Welche Arbeit Arbeit wird wird ausgeführt? ausgeführt? Grundentgelt Entgeltgruppen ERA 3 ERA

3 ERA Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung Nr. 1 Nr. Nr. 3 Nr. 4 Arbeitsorganisation und -ablauf im Betrieb Entgeltgruppe eingruppiert Grundlage der Eingruppierung Mehrere n Arbeitgeber bestimmt hieraus Zuschnitte der Einzelaufgaben und Aufgabenbereiche Anspruch auf Vergütung entsprechend Einstufung der übertragenen und auszuführenden Punktbewertungsverfahren: Bewertung der ganzheitliche, alle übertragenen und auszuführenden Tätigkeiten (unabhängig von Zeit und Häufigkeit) Anforderungsmerkmal Können : höchste erforderliches Könnensniveau Anforderungsmerkmalen Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Kooperation und Mitarbeiterführung : Gewichtung vorzunehmen, was die prägend ohne arbeitsorganisatorischen Zusammenhang Entgeltgruppenzulage 3

4 Grundlage der Eingruppierung des Beschäftigten ist die... Arbeitgeber Arbeitsvertrag Beschäftigter übertragenen und auszuführenden Siehe Folien Arbeits- Rechtsgrundsätze Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Die wird üblicherweise einem einzelnen Beschäftigten zur Ausführung übertragen und mit ihm arbeitsrechtlich vereinbart nbeschreibung keinen direkten Personenbezug Einstufung der nach Punktbewertungsverfahren Arbeitsbewertung ist die personenneutrale Bewertung des Anforderungsniveaus einer übertragenen gemäß den Anforderungsmerkmalen des tariflichen Punktbewertungsverfahrens 4

5 : Abteilung/Kostenstelle: Datum: Bearbeiter: Gesamtpunktsumme Entgeltgruppe Punktspanne Bewertungsstufen für die 1 n mit einem Können, das durch ein Anlernen von bis zu 1 Woche erworben wird. 6 n mit einem Können, das durch ein Anlernen von weniger als 4 Wochen erworben wird. 1 3 n mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 4 Wochen erworben wird n mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 3 Monaten erworben wird. 5 5 n mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird. 3 6 n mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 1 Jahr erworben wird n mit einem Können, das i.d.r. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann- 48 ten Ausbildungsberuf von mindestens jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird. 8 n mit einem Können, das i.d.r. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann- 58 ten Ausbildungsberuf von mindestens 3jähriger Regelausbildungsdauer erworben. 9 n mit einem Können, das i.d.r. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann- 69 ten Ausbildungsberuf und durch eine zusätzliche anerkannte 1jährige Fachausbildung erworben wird. 10 n mit einem Können, das i.d.r. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann- 81 ten Ausbildungsberuf und durch eine zusätzliche anerkannte jährige Fachausbildung erworben wird. 11 n mit einem Können, das i.d.r. durch eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung er- 94 worben wird. 1 n mit einem Können, das i.d.r. durch eine abgeschlossene Universitätsausbildung erworben 108 wird. 1 n, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mindestens 1 Jahr bis zu 6 3 Jahren erfordern. n, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mehr als 3 Jahren erfordern 1 1 Die Erfüllung der n ist im Einzelnen vorgegeben. Die Erfüllung der n ist weitgehend vorgegeben Die Erfüllung der n ist teilweise vorgegeben Die Erfüllung der n erfolgt überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbstständig Die Erfüllung der n erfolgt weitgehend ohne Vorgaben selbstständig Die Erfüllung der n erfordert kaum Kommunikation und Zusammenarbeit. Die Erfüllung der n erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit. 4 Die Erfüllung der n erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit sowie 3 10 gelegentliche Abstimmung. 4 Die Erfüllung der n erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstim- 15 mung. 5 Die Erfüllung der n erfordert in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Ab- 0 stimmung. 1 Die Erfüllung der n erfordert kein Führen. 0 Die Erfüllung der n erfordert, Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unter- 5 stützen. 3 Die Erfüllung der n erfordert, Beschäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, 10 zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. 4 Die Erfüllung der n erfordert, Ziele zu entwickeln und die Beschäftigten zweckmäßig zur 0 Zielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. 1) Die Arbeits-/Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können auch auf anderem Wege erworben worden sein. Die Arbeitskenntnisse können entweder durch zusammenhängende Anlernzeiten oder durch zeitlich getrenntes, aufeinander aufbauendes Anlernen erworben worden sein. Im zweiten Fall ergibt sich die Dauer aus der Summe der aufeinander aufbauenden Anlernzeiten. ) Unter Vorgaben im Sinne des Handlungs- und Entscheidungsspielraumes sind Anw eisungen und Richtlinien zu verstehen. Üblicherweise schränken Anweisungen den Handlungs-und Entscheidungsspielraum stärker ein als Richtlinien. Anweisungen legen fest, wie die im Einzelnen auszuführen ist. Richtlinien bestimmen, was bei der Erfüllung der im Allgemeinen zu beachten ist Können 1 ) era: Arbeitsbewertung Einstufung Eingruppierung personenneutrale Bewertung des Anforderungsniveaus einer übertragenen ERA Anlage 1b - Punktbewertungsbogen zur Bewertung von n Kooperation Berufserfahrg. Mitarbeiterführung Arbeitskenntnisse Fachkenntnisse Nr. der : Anford.- merkmale Punktwert Handlungsund Entscheidungsspielraum ) Anforderungsmerkmalen des tariflichen Punktbewertungsverfahrens Bewertung der Anforderungsmerkmalen Können Arbeitskenntnisse Fachkenntnisse Berufserfahrung Handlungs- und Entscheidungsspielraum Kooperation Mitarbeiterführung Entgelt Tabelle EG Addition der Punktwerte der zutreffenden Bewertungsstufen aller Anforderungsmerkmale tariflichen Entgeltgruppen EG 1 bis EG 14 jeweils Punktebündel hinterlegt zuzuordnende Entgeltgruppe Punktespanne Entgeltgruppe Eingruppierung ist die Zuordnung eines Beschäftigten zu einer tariflichen Entgeltgruppe Punktwert

6 Das neue Bewertungssystem nach era Anforderungsmerkmale ( Nr.3) Bei Bei der der Bewertung Bewertung ist ist bei bei dem dem Anforderungsmerkmal Anforderungsmerkmal Können Können das das höchste höchste für für die die erforderliche erforderliche Könnensniveau Könnensniveau für für die die Einstufung Einstufung der der übertragenen übertragenen entscheidend. entscheidend. Können Arbeits- u. Fachkenntnisse Berufserfahrung Höchste Bewertungs- niveau Bei Bei den den Anforderungsmerkmalen Handlungs- Handlungs-und und Entscheidungsspielraum, Kooperation Kooperation und und Mitarbeiterführung ist ist eine eine Gewichtung Gewichtung danach danach vorzunehmen, vorzunehmen, ob ob und und inwieweit inwieweit die die Tätigkeiten Tätigkeiten die die insgesamt insgesamt prägen. prägen. Bewertungs- niveau: nach ihrer Bedeutung gewichtet Kooperation Handlungs- und Mitarbeiter- Entscheidungsführung spielraum 6

7 Bewertungsgrundlage Anforderungsmerkmal KönnenK höchste erforderliche Niveau ganzheitlich und ohne Zeitbezug Beispiel: Bedienen von Bearbeitungsmaschinen n: Bedienen von Maschinen in der Serienfertigung: In eingerichtete Maschinen (z. B. konventionell oder CNCgesteuerte Zerspanungsmaschine) bereitgestellte Teile und/oder Materialien in Vorrichtungen einlegen und spannen, ggf. Bezugspunkte anfahren. Maschinenlauf auslösen und überwachen. Bei Störfällen Maschinenlauf unterbrechen. Störungen durch einfache Handgriffe (z. B. bei Verklemmung von Spänen) beseitigen. Ggf. Erstteil anfertigen und abnehmen lassen. Prüfen von Teilen: Teile mit prozessüblichen Messmitteln (z. B. voreingestellte Mehrstellenmessgeräte, Mess-Schraube) auf Beschaffenheit, Maßhaltigkeit und Vollständigkeit prüfen, ggf. Messergebnisse dokumentieren. Durchführen von einfachen Wartungsarbeiten Bewertungsrelevante nteil Wechseln von Werkzeugen: Vorbereitete Werkzeuge nach Vorgabe wechseln. Verschleiß und wirtschaftlichen Werkzeugeinsatz beachten. Einstelldaten bei Maßabweichungen korrigieren (bei wenig komplexer Teilegeometrie, einfacher Bedieneroberfläche). Fehlerhafte Teile nacharbeiten bzw. aussortieren. Ggf. Grundeinstellung der Maschine mit einfachen Mitteln (z. B. Musterstücken) prüfen. Bewertung dieser (Teil-) Aufgabe : Stufe 5 (3 Punkte) Wegen Einstelldatenkorrekturen, Werkzeugwechsel und Werkstückkontrollen mit ggf. auszuführender Nacharbeit Anlernen ab sechs Monate bis zu einem Jahr. 7

8 Bewertungsgrundlage Anforderungsmerkmal KönnenK...unabhängig ngig davon, wie oft und wie lange die Arbeiten ausgeführt werden. Beschreibung der : Schweißen von Großkonstruktionen in Einzelfertigung Teilaufgabe: Teile zurichtengroßkonstruktionen heften Großkonstruktionen schweißen Teile nach Konstruktionszeichnung zurichten (z.b. Brennschneiden, Laserschneiden,Plasmaschneiden, Verputzen). Anlagen einrichten. Schweißschrägen anbringen und Schweißspalt berücksichtigen. Teile auf Verzug prüfen und bei Bedarf richten. Schweißverfahren auswählen (z.b. WIG, MIG). Teile nach Zeichnung aufbauen, ggf. mit Unterstützung von Vorrichtungen. Teile heften. Dabei Verzug und Stabilität beachten. Schweißreihenfolge und - technik sowie Anzahl der Schweißnahtlagen und -stärken festlegen. Schweißanlage nach Konstruktions- und Materialanforderungen einstellen. Schweißen unter Berücksichtigung des Verzuges. Bei geeigneten Nähten Schweißroboter einsetzen Teilaufgabe: Großkonstruktionen richten und prüfen Schweißkonstruktion nach Zeichnung auf Verzug und Maßhaltigkeit, z.b. unter Verwendung von Messmaschinen prüfen. Ggf. Schweißkonstruktion in Abstimmung mit der Konstruktion richten lassen (z.b. durch Wärmebehandlung, Pressen), ggf. verputzen Prüfen der Schweißnähte nach Augenschein und mit geeigneten Verfahren. Entsprechend der Prüfergebnisse Nacharbeiten festlegen und ggf. mit Konstruktion, Qualitätssicherung oder externer Prüf stelle abstimmen. Schweißnähte nacharbeiten. Prüfergebnisse dokumentieren und Prüfzeichen anbringen. Beispiel: AN arbeitet in folgenden Zeitanteile: Stufe Stufe 8: 8: 85% 85% Zeiteinheiten= Zeiteinheiten= (Fachausbildung*) (Fachausbildung*) Ergebnis nach era.: Können -Bewertungsstufe 9 (69 Punkte) Grund: höchstes für die erforderliches Niveau- Ohne Zeit- und Häufigkeitserfassung * Fachkenntnisse über die Schweißtechniken abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung Stufe Stufe 9: 9: 15% 15% Zeiteinheiten= Zeiteinheiten= (zusätzliche (zusätzliche Fachkenntnisse*) Fachkenntnisse*) **Richten und Prüfen von Großkonstruktionen zusätzliche Fachkenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung gleicht 8

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