Bewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Berufserfahrung Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau
|
|
- Gudrun Weiss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 in Verbindung mit den erforderlichen Fachkenntnissen Bewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Berufserfahrung Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau Fachkenntnisse + Berufserfahrung: Zeit die benötigt wird das erforderliche Können zu besitzen Annahme eines durchschnittlichen Beschäftigten (ohne mögliche Vorkenntnisse zu berücksichtigen) Notwendige Berufserfahrung Erfahrungszeiten Fachkenntnisse spezifische Fachkenntnisse erforderliche umfangreiche Kenntnisse / mehr wie einschlägigen Fachkenntnisse Erforderliche Zeitdauer tarifliche Bezugsleistung maßgebend Fähigkeiten Sichere Beherrschung von Tätigkeiten Fertigkeiten notwendigen Zeitdauer zur Erlangung des Könnens (Berufserfahrung aufbauend auf Fachkenntnisse) Stufe 0 0 Punkte Stufe 1 6 Punkte Stufe 2 12 Punkte unter 1 Jahr ab 1 Jahr ab 3 Jahre Keine Einzelfall Betrachtung Komplexität der Arbeitsaufgabe Ziel: sachgerechte Ausführung Keine Berücksichtigung höhere Intensität und Wirksamkeit damit einer höheren Arbeitsleistung
2 Grundsätzliches zum Anforderungsmerkmal Berufserfahrung Berufserfahrung wird nur berücksichtigt wenn dies für Arbeitsaufgabe notwendig ist und der Beschäftigte über die Erfahrung praktisch verfügt. Berücksichtigung bei der ERA-Bewertung der Berufserfahrung: Nur ab Bewertungsstufe 7 (Fachkenntnisse /48 Punkte für 2jährige Ausbildungsberuf) Berufserfahrungs -Bepunktung immer zusätzlich zu Fachkenntnisse Berufserfahrung Stufe 1 +2: Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von... erfordern. Berufserfahrung: Aufbauend auf Fachkenntnisse-Bewertung Ausgangspunkt der Einstufung ist die Qualifikationsanforderung (Stufe) Berufserfahrung: Teil der Bewertungsstufe 1. Können Keine Einschränkung der Betrachtungsweise durch Prägung der Arbeitsaufgabe (wie bei Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Kooperation und Mitarbeiterführung) Er fah rung, die; -, -en [mhd. ervarunge, auch: Durchwanderung; Erforschung]: 1. <Pl. selten> bei praktischer Arbeit Be rufs er fah rung, die: Erfahrung im Beruf. aus dem Duden R. Sadowsky (IGM NRW): Tatsache ist, dass die Übergänge zwischen erforderlicher Berufserfahrung und zusätzlicher Ausbildung fließend sind. Manches kann man auf die eine, wie auch auf die andere Weise erlernen. Das ist nicht weiter dramatisch. Hauptsache ist, dass es bewertet wird... aus era-kommt.de Beispiel: Bestimmte Teilaufgaben die nicht dem Berufsanfänger übertragen werden, sondern den erfahrenen Beschäftigte Entscheidend: höchste für die Arbeitsaufgabe erforderliche Könnensniveau 2
3 Bewertungsstufe für das Anforderungsmerkmal 1.3 Berufserfahrungen Berufserfahrung: Nur oberhalb einem Jahr ist Bewertungsrelevant Faktisch besteht eine Null -Stufe für alle Bewertungen der Berufserfahrung unterhalb eines Jahres Bewertungsstufe für das Anforderungsmerkmal 1 Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren erfordern 2 Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mehr als drei Jahren erfordern. Punktewert
4 Abgrenzung Arbeitskenntnisse zu Berufserfahrung Berufserfahrung bei era.: Grundsätzlich nur in Verbindung mit der Einstufung in Fachkenntnisse ab Stufe 7 bis Stufe 12 ab Stufe 7 = üblicherweise eine abgeschlossene Ausbildung Stufe 7 kann aber auch auf anderem Wege erreichbar sein ohne Berufsabschluss möglich, aber die benötigten Fachkenntnisse sind entscheidend Erfahrung bei Arbeitskenntnisse ( Könnensstufe 1 bis 6): Anlernzeiten werden, durch notwendige Erfahrungen, als verlängert anzusehen sein. Diese Erfahrung wird also der Anlernzeit zugeschlagen. Achtung: Wenn der Anlern-Job nicht nur eine bestimmte Anlernzeit voraussetzt, sondern auch eine gewisse Erfahrung, dann gilt diese Zeit als verlängerte Anlernzeit. So können beispielsweise aus 18 Punkten 25 Punkte werden. 4
5 Erforderlicher Umfang der Erfahrung Berufserfahrung muss auch praktisch verfügbar sein... Berufserfahrung -Bewertung nur zusätzlich zu den Fachkenntnisse Erforderlicher Umfang der Berufserfahrung von mehr als einem Jahr: Zur Aufgabenerfüllung (auch Teilaufgabe) sind weitere spezifischen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erforderlich Arbeitsaufgabe muss mehr Erfahrungen abverlangen wie diese i.d.r. nach Ausbildungsabschluss erwartet werden kann. Praktisches Unterscheidungskriterium zwischen Berufsanfängern und erfahrenden Fachkräften (wenn Erfahrung notwendig!) era. kann hier differenzieren und solche Weiterentwicklungen auch in der Punktwertung abbilden Begründung u.a. für mehrjährige Berufserfahrung: Sichere Beherrschung der Arbeitsaufgabe, bedeute vorhandene Berufserfahrungswerte einsetzen siehe Niveaubeispiel: Durchführen von Montageaufgaben (Anlagenelektroniker/-in 1) 5
6 Anforderungsunterscheidung: einfache / schwierige Facharbeit Anforderungsunterschied zwischen den Arbeiten z.b. von Jungfacharbeitern und den Arbeiten der erfahrenen Facharbeiter kann im Anforderungsmerkmal Berufserfahrung dargestellt werden. Beispiel: einfache schwierige Facharbeit Facharbeit Anforderungsmerkmale Stufe/ Punkte Stufe/ Punkte Stufe/ Punkte Stufe/ Punkte Fachkenntnisse Berufserfahrung Handlungs- und Entscheidungsspielraum Kooperation Mitarbeiterführung Gesamtpunktzahl Entgeltgruppe Bruttoentgelt (05) EG 8 (69-77 P.) 1.982,50 EG 9 (78-88 P.) 2.143,00 EG 9 (78-88 P.) 2.143,00 EG 10 ( P.) 2.355,00 6
7 Schaubild: Berufserfahrung Basierend auf Fachkenntnisstufe über einschlägige Fachkenntnisse hinaus Berücksichtigung von Sondersituationen Vertiefung u. Verfestigung der Kenntnisse Komplexität der Arbeit Berücksichtigung der sicheren Beherrschung der Arbeitsaufgaben Arbeitsplatz" im Sinne von era ist nicht räumlich zu verstehen. Man kann am gleichen Ort des Betriebes bleiben und trotzdem nach einigen Jahren erweiterte Arbeitsaufgaben zu erledigen haben Nur wenn jemand nach seiner Ausbildung üblicherweise noch eine zusätzliche Ausbildung an Maschinen ect. von ca. einem Jahr oder mehr benötigte, würde eine erforderliche Berufserfahrung bewertet werden. Die Ausbildung (siehe Berufsbild) deckt unter Umständen nicht alle speziellen betrieblichen Erfordernisse ab. Auch das selbständige Arbeiten an Maschinen wird unter Umständen nicht von einem gerade eben ausgebildeten Kollegen verlangt und erwartet. Arbeitsplätze, bei denen erst erfahrene Beschäftigte eingesetzt werden. Mehrbereichsarbeitsplätze, die auch nur von erfahrenen Beschäftigten ausgefüllt werden können. 7
8 Berufserfahrung: Routine und Zeitstufen Berufserfahrung: Keine Zeitstufen mit automatischer Anpassung nach Beschäftigungsjahre era.: Zeitstufen mit Anpassungsmechanismus nur bei Entgeltgruppen Berufserfahrung: Bewertung/ Einstufung der Anforderungsmerkmale ist Teil der Grundentgeltfindung (Eingruppierung) Also: Keine Leistungsbeschreibung des einzelnen Beschäftigten! Somit ist bei der Bewertung der Berufserfahrung eine bloße Routineerfahrung nicht Bewertungsrelevant Hier zuständig: Leistungsentgelt oder Leistungszulage Nicht berücksichtigt wird die Erfahrung die im Laufe der Zeit zur höheren Intensität und Wirksamkeit und somit zu einer höheren Arbeitsleistung führt 8
Bildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM
Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren 4 Reklamation der Eingruppierung 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden 6 Allgemeine Bestimmungen
MehrDortmund. Besser mit Tarif. Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag. Informationsveranstaltung Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund
Dortmund Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag Informationsveranstaltung 18.01.2016 Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund Der Ergänzungstarifvertrag und seine Wirkung Präambel: Die thyssenkrupp Industrial Solutions
MehrEinstufung in die zugeordnete Entgeltgruppe
Einstufung in die zugeordnete Entgeltgruppe Was Beschäftigte beachten sollten! Stand: 08.05.2014 Stufenlaufzeiten Innerhalb jeder Entgeltgruppe bestehen 6 Stufen, die nach folgenden Zeiten (Stufenlaufzeit)
MehrÜbersicht zur Bewertung und Einstufung von Arbeitsaufgaben
Übersicht zur Bewertung und Einstufung von Arbeitsaufgaben 1. Können Können umfasst die Kenntnisse und das körperliche Können bzw. die Fertigkeiten, die erforderlich sind, um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen.
MehrStimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR
Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich
MehrWas bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter
IG Metall Was bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter Firmentag 2015 Fachhochschule Welche Informationen biete Ich Ihnen? Was ist ein Gehalt? Wie setzt sich ein Jahreseinkommen zusammen? Was
Mehrfür die Beschäftigten der Partei DIE LINKE
Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE Zwischen der Partei DIE LINKE Kleine Alexanderstraße 28 10178 Berlin einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesbezirk
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze
Auszug aus dem Gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998/25.09.2001/09.12.2002/23.01.2005 1 Allgemeine Bestimmungen
MehrBesser mit Tarif. Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag Informationsveranstaltung ThyssenKrupp Industrial Solutions BU Process Technologies
Dortmund Vom AT-Vertrag zum Tarifvertrag Informationsveranstaltung ThyssenKrupp Industrial Solutions BU Process Technologies Ulrike Kletezka IG Metall Dortmund Ausgangssituation Traditionell wurden bei
MehrDVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, , Fragen zum TVöD-Eingruppierung
DVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, 12.04.08, Fragen zum TVöD-Eingruppierung RA J. Kutzki, Bismarckstraße 59, 76133 KA, www.rakutzki.de 76133 Karlsruhe 1 Frage 1: Welche üblichen Einstufungen in den TVöD
MehrSeite 1. Tarifbereich/ Branche Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft/privates Güterverkehrsgewerbe
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft/privates Güterverkehrsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe
MehrWas bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter
IG Metall Was bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter Bewerbertag 2012 Fachhochschule Welche Informationen biete Ich Ihnen? Was ist ein Gehalt? Wie setzt sich ein Jahreseinkommen zusammen?
MehrWas bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter
IG Metall Was bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter Bewerbertag 2013 Fachhochschule Welche Informationen biete Ich Ihnen? Was ist ein Gehalt? Wie setzt sich ein Jahreseinkommen zusammen?
MehrKommunale Stellenbewertung Das Prinzip
Kommunale Stellenbewertung Das Prinzip Grundsätze der Bewertung Die Stelle wird bewertet, nicht der Stelleninhaber/ die Stelleninhaberin nicht leistungsbezogen subjektive Merkmale bleiben unberücksichtigt
MehrEntgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen) in Industriebetrieben
5.1(1) Entgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen) in Industriebetrieben Außertarifliche Zulagen Freiwillige Zulagen Zulagen aufgrund von Betriebsvereinbarungen Fahrgeldzuschuss, betriebliche Zulagen, nach TV
MehrBildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM
Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren 4 Reklamation der Eingruppierung 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Allgemeine Bestimmungen
MehrAusgestaltung eines tariflichen Entgeltsystem am Beispiel ERA und die Auswirkungen auf die Mitbestimmung nach 99 BetrVG
Ausgestaltung eines tariflichen Entgeltsystem am Beispiel ERA und die Auswirkungen auf die Mitbestimmung nach 99 BetrVG Tübingen, 19. November 2013 RA Gabriel Berger Ausgangsfall Arbeitgeber A möchte X
MehrS e m i n a r Ta r i f v e r t r ä g e M E TA L L N R W I Ü b e r b l i c k G r u n d l a g e n. S e m i n a r e R e c h t s f r a g e n
S e m i n a r 0 2 6 Ta r i f v e r t r ä g e M E TA L L N R W I Ü b e r b l i c k G r u n d l a g e n Das Grundlagenseminar gibt eine Einführung in die wichtigsten Tarifregelungen der nord - rhein-westfälischen
MehrEntgelttarifvertrag. vom 05. April Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.v. Maxim-Gorki-Str Magdeburg
Entgelttarifvertrag vom 05. April 2013 zwischen dem Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.v. Maxim-Gorki-Str. 13 39108 Magdeburg und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
MehrErgebnisse der AG Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne
Ergebnisse der AG Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne Thomas Bauer Werkstätten:Messe, Nürnberg, 13.03.2015 Inhalte Die WfbM und das Ordnungssystem der Berufsbildung Zielsetzungen der BAG WfbM und der
MehrDiskriminierungsfreie Bewertung und Eingruppierung
Fachtagung des GenderKompetenzZentrums, Berlin, 29. Mai 2006 Diskriminierungsfreie Bewertung und Eingruppierung Dr. Andrea Jochmann-Döll Überblick Vorbemerkungen zum Reformbedarf Anforderungen an ein diskriminierungsfreies
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrTariftabellen 2009 / 2010
Tariftabellen 2009 / 2010 Für die Monate November 2008 bis Januar 2009 gelten die ab 1. Juni 2008 gültigen Entgelttabellen weiter. Für diese Monate erhalten die Beschäftigten mit der Abrechnung für Dezember
Mehr40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich -
40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 1 Zu 1 - Geltungsbereich - Diese Sonderregelungen gelten für die Beschäftigten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen
MehrInformationen zum Entgeltrahmenabkommen (ERA)
Getriebemotoren \ Industriegetriebe \ Antriebselektronik \ Antriebsautomatisierung \ Services Informationen zum Entgeltrahmenabkommen (ERA) Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tarifvertragsparteien
MehrÜberprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG
Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:
MehrDer Entgeltaufbau nach ERA-TV (Monatsentgelt)
Der Entgeltaufbau nach ERA-TV (Monatsentgelt) - Prinzipdarstellung - Belastungen / Umgebungseinflüsse Belastungs-Zulage leistungsabhängiger Entgeltanteil Leistungsergebnis der Beschäftigten bzw. der Gruppe
MehrErgebnisse der AG Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne
Ergebnisse der AG Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne Vera NEUGEBAUER Fachtag LAG Niedersachsen Inhalte Die WfbM und das Ordnungssystem der Berufsbildung Zielsetzungen der BAG WfbM und der LAGen WfbM
MehrErmittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Projekt vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover und der Sparkasse Göttingen
Ermittlung psychischer Belastungen Projekt vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover und der Sparkasse Göttingen Sparkasse Göttingen 700 Mitarbeiter 31 Geschäftsstellen Größtes Kreditinstitut Südniedersachsen
MehrNeuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember
MehrFachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe und selbständigen Betriebabteilungen des Dachdeckerhandwerks.
Tarifbereich/Branche Dachdeckerhandwerk Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.v., Köln Industriegewerkschaft
MehrSituation. Anne ist gerade bei den Gehaltsabrechnungen als der Reparaturschlosser Jan Maier atemlos in sein Büro stürmt.
Produktion und einsatz wirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen 1 Situation Situation Die 25-jährige Industriekauffrau Anne Kramer hat vor einem Jahr ihre Ausbildung bei der Telco AG mit herausragenden Leistungen
MehrKöche in Deutschland und in den Niederlanden: grenzüberschreitende Einsetzbarkeit
Köche in Deutschland und in den Niederlanden: grenzüberschreitende Einsetzbarkeit Übereinstimmungen und Unterschiede in den Qualifikationen des Kok und Zelfstandig werkend kok in den Niederlanden sowie
MehrVordruck zur Stufenzuordnung gemäß 4 Nr. 3 TV-L Berliner Hochschulen (Maßgaben zu 40 Nr. 5 TV-L zu 16 Abs. 2 TV-L)
Gemeinsame Einrichtung der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Kunsthochschule Berlin Weißensee Charlottenstr. 55, 10117 Berlin Vordruck zur Stufenzuordnung
MehrStufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens
Personalblatt Nummer 08/2010 15. Dezember 2010 Inhalt: Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,
MehrLeistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung
Beratung & Vermittlung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Einstiegsqualifizierung (EQ) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 29-39
MehrTVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.
TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen
MehrEntgeltgruppe 1. Entgeltgruppe 2. Entgeltgruppe 3
Entgeltkategorien ottobock aktuell ERA Nds Entgeltkategorien Entgeltgruppe 1 Auszubildende Entgeltgruppe 2: Hilfstätigkeiten, die in der Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil
MehrPrämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller,
Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller, andreas.keller@gew.de Tarifpolitisches Konzept der GEW für den Arbeitsplatz Hochschule/Forschung
MehrTV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die
Marc-Oliver Steuernagel TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder Ein zukunftsweisender Tarifvertrag? Eine Veranstaltung für den Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter
MehrDer Work Design Questionnaire (WDQ)
Der Work Design Questionnaire (WDQ) Originalquelle: Stegmann, S., van Dick, R., Ullrich, J., Charalambous, J., Menzel, B., Egold, N., & Wu, T. T.-C. (2010). Der Work Design Questionnaire Vorstellung und
MehrEingruppierung und leistungsorientierte Entgeltinstrumente zur Personalgewinnung und -bindung. Carsten Müller
Eingruppierung und leistungsorientierte Entgeltinstrumente zur Personalgewinnung und -bindung 18. Juni 2015 Eingruppierung - System der Entgeltgruppen - Tätigkeitsmerkmale sind aufgabenbezogen. o primär
MehrZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS
INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZEITARBEIT HINWEISE ZUM ABSCHLUSS EINES ARBEITSVERTRAGS 11. MÄRZ 2014, GELSENKIRCHEN Silke Hoffmann & Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V. Projekt Servicehotline
MehrStufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L
Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L 16,2: Stufenzuordnung auf der Grundlage von Berufserfahrung 16,5: Zulagen 17,2: Verkürzter bzw. verlangsamter Stufenaufstieg 40: Sonderregelungen für
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.
MehrDer Tarifabschluss vom 8. Mai 2007 enthält eine zweistufige Anhebung der Tarifentgelte:
TARIFKARTE 2008 Diese Tarifkarte enthält eine Übersicht über die materiellen Arbeitsbedingungen nach den Tarifverträgen der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie. Hat ein Betrieb das Entgeltrahmenabkommen
MehrÜberleitung BAT in TV-L Kurzinformation für Beschäftigte zur Anwendung der Regelungen des 8 TVÜ-Länder
Überleitung BAT in TV-L Kurzinformation für Beschäftigte zur Anwendung der Regelungen des 8 TVÜ-Länder Landesgeschäftsstelle Schmidtstedter Str. 9 D-99084 Erfurt Telefon: Telefax: 0361.6547521 0361.6547522
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft
UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
MehrAusbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...
Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der
Mehr1. Maximale Obergrenze (nach Abschluss, der gemäß Stellenbeschreibung für die jeweilige Tätigkeit im Projekt erforderlich ist)
1. Maximale Obergrenze ( Abschluss, der gemäß Stellenbeschreibung für die jeweilige Tätigkeit im erforderlich ist) Abschluss bis Universitäts-/Hochschulabschluss 13 Fachhochschulabschluss 11 Fachschulabschluss,
MehrHinweise zur Tätigkeitsdarstellung und zum Formular Feststellung der Entgeltgruppe
Allgemeines Diese Hinweise beschäftigen sich vor allem mit der Tätigkeitsdarstellung für das technische und administrative Personal. Hinsichtlich der Bildung von Arbeitsvorgängen und der Beschreibung von
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -
Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten
MehrTarifvertrag Lebenshilfe Kleve
Tarifvertrag Lebenshilfe Kleve zwischen der Lebenshilfe ggmbh Leben und Wohnen vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Emmers, Wagnerstr. 8 10, 47533 Kleve und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
Mehrn D e R Bistum Limburg der Mitte
Information für die Träger von Kindertageseinrichtungen im Bistum Limburg Die Umsetzung des Änderungsvertrages Nr. 6 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil
MehrTARIFENTGELTE (für Betriebe ohne ERA)
TARIFKARTE 2006 Diese Tarifkarte enthält eine Übersicht über die materiellen Arbeitsbedingungen nach den Tarifverträgen der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie. Hat ein Betrieb das Entgeltrahmenabkommen
MehrTARIFKARTE 2010 / 2012 (ERA)
TARIFKARTE 2010 / 2012 (ERA) Diese Tarifkarte enthält eine Übersicht über die materiellen Arbeitsbedingungen nach den Tarifverträgen der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie für Betriebe,
MehrFaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)
FaMI-Eingruppierung Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 4. Schleswig-Holsteinischer Bibliothekstag Kiel 14.10.2015 Beschäftigte in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag
MehrEntgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner
Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Zwischen dem Bundesinnungsverband der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner, Max-Volmer-Straße 1, 40724 Hilden und dem 60329 Frankfurt
MehrTarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen
Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge 1.11.2012 Ab dem 1. November 2012 erhöhen sich die Stundenentgelte für Leiharbeitnehmer um 3,8% Aus dieser Tariferhöhung ergeben sich neue Entgelttabellen
MehrBedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss
MehrSEAT fördert die duale Berufsausbildung in Spanien
SEAT fördert die duale Berufsausbildung in Spanien Spanisches Bildungssystem Bildungsmodell von SEAT 2 SEAT-Berufsschule Privat geführtes, öffentlich zugängliches Kompetenzzentrum für Berufsausbildung
MehrHBS Forum 3: Die Rolle von Tarifverträgen und betrieblichen Strategien Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG Metall
HBS Forum 3: Die Rolle von Tarifverträgen und betrieblichen Strategien Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG Metall die wichtigsten Ziele Mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen den einzelnen
MehrRichtlinie trägergestützte Umschulung
Richtlinie trägergestützte Umschulung Informationsveranstaltung 20. Dezember 2016 Themen Ziele der Richtlinie Rechtliche Einordnung zu den Bestimmungen des BBiG Begriffsbestimmungen Die Richtlinie im Überblick
MehrJugendliche mit Einstiegsproblemen in Ausbildung und Beschäftigung
Folie 1 Jugendliche mit Einstiegsproblemen in Ausbildung und Beschäftigung Arthur Schneeberger Folie 2 Jugendliche mit Einstiegsproblemen in Ausbildung und Beschäftigung! Internationale Verbreitung und
MehrBeurteilung. zu Beurteilende/r. Art der Beurteilung (s. Anhang zum Beurteilungsvordruck Seite 1) bitte auswählen. Beurteilungsgrundlagen
1 Beurteilung Beschäftigungsstelle zu Beurteilende/r Name, Vorname Geburtsdatum Amts- / Dienstbez. / Lohn- / Verg.Gruppe Beschäftigungsumfang Längerfristige Beurlaubungen Führungsverantwortung ja nein
MehrHandlungsfeld eines Praxisanleiters unter Zeitdruck
Geisteswissenschaft Tino Müller Handlungsfeld eines Praxisanleiters unter Zeitdruck Facharbeit (Schule) 1. Einleitung Das Ziel dieser Facharbeit ist es zu bestimmen, wie das Handlungsfeld eines Praxisanleiters
MehrNeuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 27.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember
MehrVergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person
Autor: Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ralf Ensmann Vergleichbarkeit von Elektrofachkraft und befähigter Person Sind Elektrofachkräfte gemäß BGV A3 und DIN VDE 0105-100 "automatisch" auch befähigte Personen
MehrDIAG-Mitgliederversammlung Diözese Speyer
1 DIAG-Mitgliederversammlung Diözese Speyer 29.09.2011 Heinrich-Pesch-Haus Ludwigshafen Referent: Rechtsanwalt Hilmar Hoppe Inhaltsverzeichnis 2 1. Internetzugang für Mitarbeitervertretungen 2. Wie kann
MehrReklamation der Eingruppierung. Bildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM
Reklamation der 1 ERA 4 Reklamation der Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Beanstandung der Höhergruppierungsantrag Besondere s- und Reklamationsverfahren ( 7 ERA-ETV) Arbeitsleistung nicht verweigert Beschäftigte
MehrE Entgelt- R Rahmen- A Abkommen
E Entgelt- R Rahmen- A Abkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW Ziele, Entwicklung und Ergebnisse Dipl.- Psych. Axel Hofmann Verbandsingenieur, METALL NRW METALL NRW, Düsseldorf, Ho Übersicht Informationen
MehrAllgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung (Vertretungsregelungen) Bildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM
Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung (Vertretungsregelungen) 1 ERA 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung Nr. 5 Nr. 6 Aushilfe oder Stellvertretung -einer höheren Entgeltgruppe (vorübergehend)
MehrEntgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit
Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Entgeltfindung Festgehalt
I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Diese Checkliste unterstützt Sie bei der Ermittlung eines angemessenen Festgehaltes.
MehrEntgelt- Rahmen- Abkommen
E R A Entgelt- Rahmen- Abkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW Dipl.- Psych. Axel Hofmann Verbandsingenieur, METALL NRW Der Auftrag 20 min. Beitrag plus 5 min. Diskussion/Fragen unter dem Motto,
MehrMetall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 5 Gruppen ( %) sogar im Bereich ab 5.
MehrWas sind Sie wert? Tipps zu Gehalt, Einstellung und Arbeitsvertrag
Was sind Sie wert? Tipps zu Gehalt, Einstellung und Arbeitsvertrag Vortrag der IG Metall auf der CeBIT 2016 in Hannover Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Gehalt bzw. Entgelt? Auf das
Mehr32. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier
32. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier vom 18. Januar 2008 (KA 2008
MehrEndstation Betrieb Zur Umsetzung des Prinzips des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit
HTMI Summer School, Thementag Arbeitsbewertung und Entlohnung 27. Juli 2005 Endstation Betrieb Zur Umsetzung des Prinzips des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit Überblick Ein Experiment... Rechtliche
Mehr- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrQualifizierung von Beschäftigten. Ihre BA als Ansprechpartner
Bodo Schadeck, Mai 2011 BildrahmenBild einfügen: Qualifizierung von Beschäftigten Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Ihre BA als Ansprechpartner Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrSeite 1. Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Großbäckereien sowie für Betriebe die Brot- und Backwaren vertreiben.
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Brot- und Backwarenindustrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Verband Deutscher Großbäckereien e.v., In den Diken 33, 40472 Düsseldorf Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten,
MehrTransferaufgaben (Mitarbeiterführung und Qualifikation)
Transferaufgaben (Mitarbeiterführung und Qualifikation) Copyright by carriere & more, private Akademie, 2013 1 Transferaufgaben 1. Auf welchen Ebenen findet Kommunikation statt? Sach- und Beziehungsebene
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, Berlin Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin nachrichtlich: Vereinigungen
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrFeststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen
Feststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen 19. November 2014 Folie 1 Glossar Die tarifrechtliche Eingruppierung und Einstufung von Vertretungskräften
MehrBeschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
Mehrund die Beschreibung von Arbeitsaufgaben / Begründungen der Bewertung Inhaltsverzeichnis
ERA und die Beschreibung von Arbeitsaufgaben / Begründungen der Bewertung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 1 2. Wer erstellt die Aufgabenbeschreibungen? 3 3. Inhalt und Umfang von Aufgabenbeschreibungen
MehrNeuordnung der Berufsausbildung zum/zur Werkfeuerwehrmann / -frau
Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Werkfeuerwehrmann / -frau Warum einen dualen Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau schaffen? Berufe in Deutschland Ca. 30.000 Erwerbsberufe so nst. Qualifizier
MehrOberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Wagnis TV-L?
Wagnis TV-L? Ziele der tariflichen Neuordnung mehr Effektivität und Effizienz mehr Aufgaben- und Leistungsorientierung mehr Kunden- und Marktorientierung Straffung, Vereinfachung Praktikabilität, Attraktivität
MehrTarifworkshop Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ. Vergleiche zum tarifplus+
Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ Vergleiche zum tarifplus+ Die Veränderungen im Tarifabschluss BAP/IGZ 1. Veränderungen im Entgeltrahmentarif Anpassung in der EG1 und EG2 an tarifplus+. Jeder
MehrEntgeltrahmen-Tarifvertrag
07.06.2002 Verhandlungsstand Kleine Kommission 1 Entgeltrahmen-Tarifvertrag Südwestmetall IG Metall Teil I Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich 2 Zielsetzung des Tarifvertrages / Entgeltaufbau 3 Bezugsbasis
MehrErl. d. StK v /5103/0003 VORIS Im Einvernehmen mit dem MF
EU-Strukturfondsförderung 2014-2020; Standardeinheitskosten zur Abrechnung von Personalausgaben für beim Zuwendungsempfänger und dessen Kooperationspartner beschäftigtes Personal in den niedersächsischen
MehrBetriebserkundung / Erkundungsbogen
Betriebserkundung / Erkundungsbogen Vor der eigentlichen Betriebserkundung sollte man sich durch entsprechende Internetrecherche über die Firmengeschichte, die Betriebsform, evtl. Beteiligungen und die
MehrEntgelttarifvertrag. für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen.
Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) e. V. Metzer Straße
MehrAusbilden mit Lernaufträgen
Ausbilden mit Lernaufträgen Was verstehe man unter einem Lernauftrag? Die Ausbildung mit Lernaufträgen eignet sich insbesondere für das Lernen am Arbeitsplatz. Betriebliche Tätigkeiten werden im Lernauftrag
MehrEntgeltdifferenzierung in der Praxis
Entgeltdifferenzierung in der Praxis Grundlagen für eine erfolgreiche Gestaltung von Grundentgeltsystemen Dipl.-Ing. Mario Pusch Verbandsingenieur, SACHSENMETALL Dresden, 03.11.2015 1 Entgeltdifferenzierung
MehrGesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G.
Gesetzliche Pensionsversicherung Gesetzliche Pensionsversicherung Invaliditätspension Pensionsversicherung der Arbeiter (ASVG) Berufsunfähigkeitspension Pensionsversicherung der Angestellten (ASVG) Erwerbsunfähigkeitspension
Mehr