Bewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Berufserfahrung Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau

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1 in Verbindung mit den erforderlichen Fachkenntnissen Bewertungsgrundlage beim Anforderungsmerkmal Können /Berufserfahrung Bewertungsmaßstab: Das höchstes erforderliche Niveau Fachkenntnisse + Berufserfahrung: Zeit die benötigt wird das erforderliche Können zu besitzen Annahme eines durchschnittlichen Beschäftigten (ohne mögliche Vorkenntnisse zu berücksichtigen) Notwendige Berufserfahrung Erfahrungszeiten Fachkenntnisse spezifische Fachkenntnisse erforderliche umfangreiche Kenntnisse / mehr wie einschlägigen Fachkenntnisse Erforderliche Zeitdauer tarifliche Bezugsleistung maßgebend Fähigkeiten Sichere Beherrschung von Tätigkeiten Fertigkeiten notwendigen Zeitdauer zur Erlangung des Könnens (Berufserfahrung aufbauend auf Fachkenntnisse) Stufe 0 0 Punkte Stufe 1 6 Punkte Stufe 2 12 Punkte unter 1 Jahr ab 1 Jahr ab 3 Jahre Keine Einzelfall Betrachtung Komplexität der Arbeitsaufgabe Ziel: sachgerechte Ausführung Keine Berücksichtigung höhere Intensität und Wirksamkeit damit einer höheren Arbeitsleistung

2 Grundsätzliches zum Anforderungsmerkmal Berufserfahrung Berufserfahrung wird nur berücksichtigt wenn dies für Arbeitsaufgabe notwendig ist und der Beschäftigte über die Erfahrung praktisch verfügt. Berücksichtigung bei der ERA-Bewertung der Berufserfahrung: Nur ab Bewertungsstufe 7 (Fachkenntnisse /48 Punkte für 2jährige Ausbildungsberuf) Berufserfahrungs -Bepunktung immer zusätzlich zu Fachkenntnisse Berufserfahrung Stufe 1 +2: Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von... erfordern. Berufserfahrung: Aufbauend auf Fachkenntnisse-Bewertung Ausgangspunkt der Einstufung ist die Qualifikationsanforderung (Stufe) Berufserfahrung: Teil der Bewertungsstufe 1. Können Keine Einschränkung der Betrachtungsweise durch Prägung der Arbeitsaufgabe (wie bei Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Kooperation und Mitarbeiterführung) Er fah rung, die; -, -en [mhd. ervarunge, auch: Durchwanderung; Erforschung]: 1. <Pl. selten> bei praktischer Arbeit Be rufs er fah rung, die: Erfahrung im Beruf. aus dem Duden R. Sadowsky (IGM NRW): Tatsache ist, dass die Übergänge zwischen erforderlicher Berufserfahrung und zusätzlicher Ausbildung fließend sind. Manches kann man auf die eine, wie auch auf die andere Weise erlernen. Das ist nicht weiter dramatisch. Hauptsache ist, dass es bewertet wird... aus era-kommt.de Beispiel: Bestimmte Teilaufgaben die nicht dem Berufsanfänger übertragen werden, sondern den erfahrenen Beschäftigte Entscheidend: höchste für die Arbeitsaufgabe erforderliche Könnensniveau 2

3 Bewertungsstufe für das Anforderungsmerkmal 1.3 Berufserfahrungen Berufserfahrung: Nur oberhalb einem Jahr ist Bewertungsrelevant Faktisch besteht eine Null -Stufe für alle Bewertungen der Berufserfahrung unterhalb eines Jahres Bewertungsstufe für das Anforderungsmerkmal 1 Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren erfordern 2 Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mehr als drei Jahren erfordern. Punktewert

4 Abgrenzung Arbeitskenntnisse zu Berufserfahrung Berufserfahrung bei era.: Grundsätzlich nur in Verbindung mit der Einstufung in Fachkenntnisse ab Stufe 7 bis Stufe 12 ab Stufe 7 = üblicherweise eine abgeschlossene Ausbildung Stufe 7 kann aber auch auf anderem Wege erreichbar sein ohne Berufsabschluss möglich, aber die benötigten Fachkenntnisse sind entscheidend Erfahrung bei Arbeitskenntnisse ( Könnensstufe 1 bis 6): Anlernzeiten werden, durch notwendige Erfahrungen, als verlängert anzusehen sein. Diese Erfahrung wird also der Anlernzeit zugeschlagen. Achtung: Wenn der Anlern-Job nicht nur eine bestimmte Anlernzeit voraussetzt, sondern auch eine gewisse Erfahrung, dann gilt diese Zeit als verlängerte Anlernzeit. So können beispielsweise aus 18 Punkten 25 Punkte werden. 4

5 Erforderlicher Umfang der Erfahrung Berufserfahrung muss auch praktisch verfügbar sein... Berufserfahrung -Bewertung nur zusätzlich zu den Fachkenntnisse Erforderlicher Umfang der Berufserfahrung von mehr als einem Jahr: Zur Aufgabenerfüllung (auch Teilaufgabe) sind weitere spezifischen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erforderlich Arbeitsaufgabe muss mehr Erfahrungen abverlangen wie diese i.d.r. nach Ausbildungsabschluss erwartet werden kann. Praktisches Unterscheidungskriterium zwischen Berufsanfängern und erfahrenden Fachkräften (wenn Erfahrung notwendig!) era. kann hier differenzieren und solche Weiterentwicklungen auch in der Punktwertung abbilden Begründung u.a. für mehrjährige Berufserfahrung: Sichere Beherrschung der Arbeitsaufgabe, bedeute vorhandene Berufserfahrungswerte einsetzen siehe Niveaubeispiel: Durchführen von Montageaufgaben (Anlagenelektroniker/-in 1) 5

6 Anforderungsunterscheidung: einfache / schwierige Facharbeit Anforderungsunterschied zwischen den Arbeiten z.b. von Jungfacharbeitern und den Arbeiten der erfahrenen Facharbeiter kann im Anforderungsmerkmal Berufserfahrung dargestellt werden. Beispiel: einfache schwierige Facharbeit Facharbeit Anforderungsmerkmale Stufe/ Punkte Stufe/ Punkte Stufe/ Punkte Stufe/ Punkte Fachkenntnisse Berufserfahrung Handlungs- und Entscheidungsspielraum Kooperation Mitarbeiterführung Gesamtpunktzahl Entgeltgruppe Bruttoentgelt (05) EG 8 (69-77 P.) 1.982,50 EG 9 (78-88 P.) 2.143,00 EG 9 (78-88 P.) 2.143,00 EG 10 ( P.) 2.355,00 6

7 Schaubild: Berufserfahrung Basierend auf Fachkenntnisstufe über einschlägige Fachkenntnisse hinaus Berücksichtigung von Sondersituationen Vertiefung u. Verfestigung der Kenntnisse Komplexität der Arbeit Berücksichtigung der sicheren Beherrschung der Arbeitsaufgaben Arbeitsplatz" im Sinne von era ist nicht räumlich zu verstehen. Man kann am gleichen Ort des Betriebes bleiben und trotzdem nach einigen Jahren erweiterte Arbeitsaufgaben zu erledigen haben Nur wenn jemand nach seiner Ausbildung üblicherweise noch eine zusätzliche Ausbildung an Maschinen ect. von ca. einem Jahr oder mehr benötigte, würde eine erforderliche Berufserfahrung bewertet werden. Die Ausbildung (siehe Berufsbild) deckt unter Umständen nicht alle speziellen betrieblichen Erfordernisse ab. Auch das selbständige Arbeiten an Maschinen wird unter Umständen nicht von einem gerade eben ausgebildeten Kollegen verlangt und erwartet. Arbeitsplätze, bei denen erst erfahrene Beschäftigte eingesetzt werden. Mehrbereichsarbeitsplätze, die auch nur von erfahrenen Beschäftigten ausgefüllt werden können. 7

8 Berufserfahrung: Routine und Zeitstufen Berufserfahrung: Keine Zeitstufen mit automatischer Anpassung nach Beschäftigungsjahre era.: Zeitstufen mit Anpassungsmechanismus nur bei Entgeltgruppen Berufserfahrung: Bewertung/ Einstufung der Anforderungsmerkmale ist Teil der Grundentgeltfindung (Eingruppierung) Also: Keine Leistungsbeschreibung des einzelnen Beschäftigten! Somit ist bei der Bewertung der Berufserfahrung eine bloße Routineerfahrung nicht Bewertungsrelevant Hier zuständig: Leistungsentgelt oder Leistungszulage Nicht berücksichtigt wird die Erfahrung die im Laufe der Zeit zur höheren Intensität und Wirksamkeit und somit zu einer höheren Arbeitsleistung führt 8

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