Die ERA-Leistungszulage
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- Bernt Schuler
- vor 6 Jahren
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1 Die ERA-Leistungszulage Bewertungsverfahren und tariflicher Rahmen era. Seminare der IG Metall Olpe 1
2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung 3 Punktbewertungsverfahren 4 Reklamation der Eingruppierung 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden 6 Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsentgelt 7 Akkord 8 Prämie 9 Zielvereinbarung 10 Zeitentgelt und Leistungszulage 11 Erschwernisse 12 In-Kraft-Treten era. Seminare der IG Metall Olpe 2
3 ERA 10 Abs Leistungszulage: Anspruch, Mitteilung Grundsatz: Beschäftigte im Zeitentgelt erhalten neben dem tariflichen Monatsgrundentgelt (nach dem Entgeltabkommen) eine Leistungszulage Mitteilung an den Beschäftigten: Prozenthöhe der Leistungszulage. Schriftliche Mitteilung ( Textform ) era. Seminare der IG Metall Olpe 3
4 LRA: Lohngruppe % LRA: Lohngruppe 7 Leistungszulage + 16 % Leistungszulage zulage GRA: Gehalts- GRA: Gehalts- Leistungszulage + 4 % Leistungs- era: era: Entgeltgruppe 8 zulage Entgeltgruppe % Leistungszulage + 10 % Leistungs- era. era: Gemeinsame Leistungszulage Höhe 0 bis 20 % Durchschnitt 10 % statt 116 % Arbeiter statt 104 % Angestellte durchschnittliche Leistungszulage Multiplizierung der Beurteilungspunkte mit Faktor 0,625 gruppe gruppe S. S. + 4 % ,71 83,23 198,25 Leistungszulagenbewertung , , , era. Seminare der IG Metall Olpe 4
5 era. Seminare der IG Metall Olpe 5
6 ERA 10 Abs. 10 Berechnung der Leistungszulagen % Höhe der Leistungszulage wird wie folgt berechnet: Die für den Beschäftigten ermittelte Summe der Punkte wird mit 0,625 multipliziert =...% Das Ergebnis wird multipliziert mit dem tariflichen Monatsgrundentgelt und ergibt die individuelle Leistungszulage. era. Seminare der IG Metall Olpe 6
7 Tarifliche Bandbreite Die betriebliche Korrektur des Faktors ist nur im Zusammenhang mit der jährlichen Beurteilung und betriebseinheitlich statthaft. betrieblich ermittelte Leistungszulage MUSS 10% 9% - 11% t a r i f l i c h e B a n d b r e i t e KANN betrieblich ermittelte Leistungszulage Tarifliche Vorschrift auf 9 % Entscheidung des Arbeitgebers auf 11 % era. Seminare der IG Metall Olpe 7
8 ERA 10 Abs. 7 Zeitpunkt der Beurteilung Leistungszulage: Arbeitgeber hat beurteilen zu lassen durch Beauftragte des Arbeitgebers (Regelfall: Vorgesetzte) Beurteilung zum Leistungsverhalten nach Beurteilungskriterien (ERA 10.8) Betroffen: Alle Beschäftigten im Zeitentgeltgrundsatz nicht Leistungsentgelt (Akkord, Prämie, Zielvorgaben) Regel-Zeitpunkt der Neubeurteilung: Einmal im Kalenderjahr (in 2006, 2007 usw. nicht zwangsläufig alle 12 Monate) spätestens aber 18 Monate nach der letzten Beurteilung der Beschäftigten era. Seminare der IG Metall Olpe 8
9 ERA 10 Abs. 7 Zeitpunkt der Beurteilung Erfolgt die Neubeurteilung aller Beschäftigten nicht nach Ablauf von 18 Monaten... kann der einzelne Beschäftigte seine Neubeurteilung verlangen Zeitraum: Innerhalb des nächsten Monats der zu erfolgenden Neubeurteilung (nach 18 Monate) ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf die (gegebenenfalls) veränderte Leistungszulage Öffnungsklausel: Kürzere Beurteilungszeiträume können durch freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbart werden era. Seminare der IG Metall Olpe 9
10 ERA 10 Abs. 7 Zeitpunkt der L-Zulagen L Beurteilung Bespiele... Beurteilung Beurteilung Beurteilung Neubeurteilung Neubeurteilung Neubeurteilung Monate Zeitraum zur letzten Beurteilung....einmal im Kalenderjahr beurteilen..., spätestens aber 18 Monate nach der letzten Beurteilung 19 Monate Zeitraum zur letzten Beurteilung Beschäftigter kann Beurteilung verlangen... 9 Monate Zeitraum zur letzten Beurteilung....einmal im Kalenderjahr beurteilen zu lassen era. Seminare der IG Metall Olpe 10
11 Ablauf der Leistungsbeurteilung Anspruch auf eine Leistungszulage Beschäftigte im Zeitentgelt Der Arbeitgeber hat das Leistungsverhalten aller Beschäftigten einmal im Kalenderjahr beurteilen zu lassen... Beauftragten des Arbeitgebers haben die Karte zu unterzeichnen Beurteilungskarte anzulegen Ergebnis der Beurteilung für den Beurteilungszeitraum einzutragen Das Beurteilungsergebnis ist auf Verlangen mit dem Beschäftigten zu besprechen Beurteilungen werden Bestandteil der Personalakte Auf Verlangen ist dem Betriebsrat Auskunft und Einblick in die Beurteilung zu geben. Die Leistungszulage ist in Prozenten durch eine Mitteilung an den Beschäftigten in Textform auszuweisen era. Seminare der IG Metall Olpe 11
12 ERA 10 Abs. 1+6 Leistungszulage: Neueinstellung Zeitpunkt des L-Zulagen L Anspruchs: Neueingestellungen: nach Ablauf der Probezeit 2 Nr. 2 EMTV: Mit den Beschäftigten kann eine Probezeit von längstens 3 Monaten vereinbart werden. nach Ablauf von drei Monaten bis zur ersten Beurteilung Anspruch auf eine Leistungszulagenpauschale in Höhe von 10% ihres jeweiligen tariflichen Monatsgrundentgelts Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Nach 3 Monate (Ende der Probezeit) Allgemeine Neubeurteilung/ Einzelbeurteilung Keine L-Zulage Anspruch Anspruch 10% L-Zulage L-Zulage nach Bewertung era. Seminare der IG Metall Olpe 12
13 Leistungszulage Ablauf der Reklamation der Beurteilung: Schriftliche Mitteilung über L-Zulage % Information zur Beurteilung an Beschäftigten Beanstandung beim Arbeitgeber Frist/ Zeitraum: Beschäftigter innerhalb 2 Wochen Betriebsrat innerhalb 4 Wochen unverzüglich Paritätische Kommission Zusammensetzung: je 2 vom Betriebsrat und Arbeitgeber Arbeitgeber und Betriebsrat Arbeitsgericht Einigungsstelle nach EMTV era. Seminare der IG Metall Olpe 13
14 ERA 10 Abs. 10 Betriebsrat und Leistungszulage Informationsrecht des Betriebsrats: Nach Beurteilung: Aushändigung einer Aufstellung über die ausgewiesenen Leistungszulagen aller Beschäftigten sowie der gegebenenfalls verwandte Korrekturfaktor Arbeitgeber und Betriebsrat prüfen gemeinsam, ob die tariflichen Mindestbestimmungen eingehalten sind. Bei Abweichungen von mehr als 5 Prozentpunkten zwischen den Durchschnitten der prozentualen Leistungszulagen einzelner Entgeltgruppen (bei mindestens mehr als 6 Beschäftigten in der Entgeltgruppe) kann der Betriebsrat beim Arbeitgeber eine Überprüfung aller betroffenen Beurteilungen verlangen. era. Seminare der IG Metall Olpe 14
15 ERA 10 Abs. 5 Beteiligung des Betriebsrates Betriebsratsanspruch: Auskunft über Beurteilung einholen Auskunft: allgemeines Informationsrecht sowohl einzelner Beschäftigter, Gruppen aber auch aller Beschäftigten Voraussetzung: Auf Verlangen des Betriebsrates aktives Handeln des Betriebsrates auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen Einblicksrecht in die Beurteilung durch den Betriebsrat Initiativrecht durch BR ( soweit er es wünscht ) Eigenständiges Recht neben Regelungen nach 83 BetrVG (auf Bitte des betroffenen Beschäftigten) BR: In Einzelfällen sind die Beurteilungen zur Verfügung zu stellen. era. Seminare der IG Metall Olpe 15
16 ERA 10 Abs. 2 Leistungsforderung im Zeitentgelt Tariflicher Grundsatz zur Gestaltung der Anforderungen an die Leistung im Zeitentgelt... Beschäftigte müssen die auszuführenden Arbeiten bewältigen können Voraussetzungen: geeignet genügend eingearbeitet und eingeübt auf Dauer ohne Gefährdung für ihre Gesundheit. era. Seminare der IG Metall Olpe 16
17 ERA 10 Abs. 2 Leistungsforderung im Zeitentgelt Reklamationen Recht auf Beanstandung bei Leistungsüberforderung im Zeitentgelt Beanstandung durch... Beschäftigte oder Betriebsrat reklamierbare Leistungsüberforderung muss schriftlich erfolgen Voraussetzung liegen vor: Die von dem Beschäftigten erwartete Leistung kann wegen Leistungsüberforderung nicht erbracht werden Leistungsanforderungen muss erheblich und nicht nur vorübergehend über den tariflichen Anforderungsgrundsätze liegen. era. Seminare der IG Metall Olpe 17
18 Beanstandungsverfahren bei Leistungsüberforderung Die Anforderungen an die Leistung im Zeitentgelt sind so zu gestalten, dass sie von für die auszuführenden Arbeiten geeigneten, genügend eingearbeiteten und eingeübten Beschäftigten auf Dauer ohne Gefährdung für ihre Gesundheit bewältigt werden können Leistungsüberforderung Beschwerde durch Beschäftigten oder BR Beschwerde schriftlich Arbeitgeber: Beschwerde überprüfen/ ggf. Änderungen vornehmen Beschäftigter / Betriebsrat Nicht einverstanden mit AG-Entscheidung Keine AG-Reaktion: Frist 8 Wochen paritätische Kommission Keine Entscheidung Entscheidung Arbeitgeber und Betriebsrat Befassen sich mit der Beanstandung era. Seminare der IG Metall Olpe 18
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