Gleichstellungsbeirat Protokoll zur Sitzung vom

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1 Gleichstellungsbeirat Protokoll zur Sitzung vom Zeit: Uhr Ort: LG 1/ 104 Anwesend: Prof. Dr. Sabine Schmolinsky (Gleichstellungsbeauftragte) Dr. Tina König (Stellv. Leiterin des Gleichstellungsbüros) Laura Held, M. P. P. (StaWiFak) PD Dr. Antje Linkenbach-Fuchs (MWK) Alexandra Ismer (Gruppe d. wiss. MA) Rita Pflanz (Gruppe der sonstigen MA) Jasmin Bräutigam (stud. Vertreterin) Nadin Weber (stud. Vertreterin) Entschuldigt: Silke Adamitza, M. A. (StaWiFak) Dr. Ute Frey (PhilFak) Prof. Dr. Elke Mack (Kath-TheolFak) Prof. Dr. Sandra Tänzer (ErzWiFak) Prof. Dr. Gila Schauer (Gruppe der ProfessorInnen) Prof. Dr. Andrea Schulte (Gruppe der ProfessorInnen) María Victoria de Dios Oviedo (Gruppe d. wiss. MA) Tagesordnung TOP 1 Eröffnung der Sitzung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 3 Genehmigung der vorläufigen Tagesordnung TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom TOP 5 Mitteilungen der Gleichstellungsbeauftragten TOP 6 Gendersensible Sprache in der Verwaltung: Ergänzung zum Senatsbeschluss TOP 7 Erweiterung der Bögen zur Lehrveranstaltungsevaluation

2 TOP 8 Priorisierung von Inhalten des Gender Monitoring Konzepts des TKG TOP 9 Verschiedenes TOP 1 Eröffnung der Sitzung Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Prof. Dr. Sabine Schmolinsky, begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gleichstellungsbeirats und heißt insbesondere die neu gewählten Mitglieder Alexandra Ismer, Rita Pflanz und Nadin Weber herzlich willkommen. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der Anwesenden eröffnet sie die Sitzung. TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Gleichstellungsbeauftragte stellt fest, dass der Gleichstellungsbeirat beschlussfähig ist TOP 3 Genehmigung der vorläufigen Tagesordnung Die Tagesordnung wird ohne Änderung genehmigt. TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom Das Protokoll der letzten Sitzung wird ohne Änderung genehmigt. Antje Linkenbach-Fuchs weist allerdings darauf hin, dass das Protokoll in der rundgesandten Tagesordnung mit einem falschen Datum versehen wurde: Die letzte Sitzung fand am und nicht wie auf der TO angegeben am statt. Das falsche Datum wird geändert. TOP 5 Mitteilungen der Gleichstellungsbeauftragten Arbeit des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung der Thüringer Hochschulen (TKG) und Treffen des Arbeitskreises Mentoring. Sabine Schmolinsky berichtet über das TKG, welches seine Arbeit im Jahr 2013 für eine Laufzeit von 2 Jahren aufgenommen hat. Am TKG sind alle Thüringer Hochschulen beteiligt. Im Rahmen des Netzwerks wurden verschiedene Arbeitskreise aufgestellt, für die die Hochschulen Mitarbeitende ernannt haben. Sabine Schmolinsky gehört u. a. dem Arbeitskreis Mentoring an. Beim ersten Treffen des Arbeitskreises wurden die Mentoring-Bedarfe der einzelnen Hochschulen und Möglichkeiten zur Umsetzung besprochen. Die UE legt den Fokus hierbei insbesondere auf die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Andere Hochschulen hingegen haben noch Bedarf an Studierenden-Mentoring, welches an der UE bereits selbstverständlich ist. Mentoring an der UE soll perspektivisch in Zusammenarbeit mit der Akademischen Personalentwicklung an Hochschulen in Thüringen (HIT) erfolgen. Ein weiteres Treffen des Arbeitskreises ist geplant. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG). Am fand die LaKoG an der UE statt. Neben dem Austausch über die Gleichstellungsarbeit an den einzelnen Thüringer Hochschulen wurden diese beauftragt, eine Zuarbeit zum Gender Monitoring Konzept des TKG zu leisten (siehe TOP 8). Die vorgesehene Diskussion über die Zulassung männlicher Gleichstellungsbeauftragter wird

3 aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung vertagt. Sabine Schmolinsky hält die Beiratsmitglieder hierüber auf dem Laufenden. Treffen des Arbeitskreises III des TKG. Am fand eine Sitzung des Arbeitskreises Gleichstellungsstandards an der UE statt. Thematisiert wurden insbesondere die Begleitung von Berufungskommissionen und Personalauswahlverfahren. Senatssitzung vom Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet von der letzten Senatssitzung, auf der u. a. der Entwurf einer Satzung zur Vergabe von Promotionsstipendien vorgestellt wurde. Die Satzung wurde vom Vizepräsidium für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (VPF) in enger Anlehnung an die Satzung der Landesgraduiertenförderung erarbeitet und im Senat verabschiedet. Studium Fundamentale (StuFu). Pläne zur Umsetzung des Projekts Man for a day. Sabine Schmolinsky berichtet erneut von Charlotte Boesens Kunstprojekt auf Basis des Films "Man for a Day" mit der Performance-Künstlerin Diane Torr (siehe Protokoll der Sitzung vom ) und schlägt vor, für das kommende Sommersemester ein Kooperationsprojekt des Gleichstellungsbüros mit der Kunstdozentin im Rahmen des StuFu ins Leben zu rufen. Die Idee wird vom Beirat sehr unterstützt. Näheres zur Planung und Umsetzung wird in einer der nächsten Sitzungen besprochen. TOP 6 Gendersensible Sprache in der Verwaltung: Ergänzung zum Senatsbeschluss Sabine Schmolinsky erläutert den neuen Mitgliedern die Hintergründe des TOP. Der Senatsbeschluss aus dem Jahre 2011 zum Thema der gendergerechten Sprache an der UE wurde vom früheren Kanzler Dr. Michael Hinz nicht als für die Verwaltung geltend angesehen. Der neue Kanzler Jan Gerken signalisiert hingegen mehr Verständnis und Kooperationsbereitschaft, so dass ein erneuter Versuch der Durchsetzung der geschlechtergerechten Sprache in allen universitären Bereichen unternommen werden soll. Nach einem Hinweis auf weitere Problemfelder wie etwa die Einladung zum Universitätsball im Oktober 2014, die nicht alle Geschlechter berücksichtigt, und das Campusheft zum 20jährigen Bestehen der UE, welches neben einer diskriminierenden Titeldarstellung die Verdienste der Frauen an der UE vollkommen vernachlässigt, wird der TOP auf die kommende Sitzung verschoben. TOP 7 Erweiterung der Bögen zur Lehrveranstaltungsevaluation Sabine Schmolinsky und Tina König erläutern die Hintergründe des Ansinnens. Um die Lehre an der UE diskriminierungsfrei zu halten, insbesondere gegenüber Frauen, sollen die existierenden Bögen zur Lehrveranstaltungsevaluation um einen Passus ergänzt werden, der den Studierenden die Möglichkeit eines anonymen Hinweises auf unangemessenes Verhalten sprachlicher oder anderer Natur seitens Dozierender gibt und zugleich letzteren signalisiert, dass ein derartiges Verhalten an der UE nicht unbemerkt bleibt und keinesfalls geduldet wird. Zwar sind die Ergebnisse der Evaluationen der einzelnen Veranstaltungen nur den betreffenden Dozierenden und den DekanInnen der jeweiligen Fakultäten zugänglich, jedoch könnte das Gleichstellungsbüro die Daten zumindest hochschulweit aggregiert erhalten, so dass man einen Eindruck erhielte, wie weit verbreitet das

4 Problem ist und in welchen Fachbereichen es vorkommt. Außerdem erhofft sich das Büro eine abschreckende und sensibilisierende Wirkung eines solches Passus. Laura Held merkt an, dass bei den von ihr befragten Studierenden aktuell keine Notwendigkeit besteht, derartige Maßnahmen einzuführen, sie jedoch grundsätzlich dafür ist, diskriminierenden Tendenzen entgegenzuwirken. Jasmin Bräutigam betont die Wichtigkeit eines solchen Passus. Antje Linkenbach-Fuchs wirft ein, dass die Formulierung für alle Geschlechter offen sein muss. Tina König schlägt die Formulierung Die Lehrveranstaltung war frei von unangemessenen bzw. diskriminierenden Äußerungen und Inhalten vor. Der Beirat befürwortet den Vorschlag und beauftragt Sabine Schmolinsky und Tina König mit der Umsetzung. TOP 8 Priorisierung von Inhalten des Gender Monitoring Konzepts des TKG Die Grundlage der Diskussion zu TOP 8 wurde den Beiratsmitgliedern vor der Sitzung per zugesandt (s. Anhang). Es handelt sich dabei um eine Entwurfsvorlage der Mitarbeiterinnen des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung (TKG) für ein Gender Monitoring Konzept. Aufgabe der einzelnen Thüringer Hochschulen ist es nun, von den aufgeführten möglichen Schwerpunkten diejenigen zu benennen, die ihrer Meinung nach am wichtigsten sind und im Rahmen der Arbeitskreise des TKG unbedingt berücksichtigt werden sollen. Die Priorisierung dieser Schwerpunkte für die UE soll in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbeirat erfolgen. Aufgeführt werden zunächst drei Hauptzielsetzungen (1-3), zu denen weitere Schwerpunkte (a, b, ) benannt werden, auf die sich mögliche Maßnahmen beziehen können: (1) Die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Potenzialentfaltung (1a) Wissenschaftlicher/ künstlerischer Nachwuchs (1b) Paritätische Besetzung von Kommissionen und Gremien (1c) Chancengleichheit in Berufungs- und Personalauswahlverfahren (1d) Gendersensible Studienorientierung im MINT-Bereich (2) Die Verankerung und Implementierung von Gender und Diversityaspekten in Lehre, Forschung und Weiterbildung (2a) Lehre (2b) Forschung (2c) Weiterbildung (3) Die Etablierung von Gleichstellungsstandards und die Verbesserung der strukturellen Verankerung von Gleichstellung an den Hochschulen (3a) Regelungen und Verordnungen der Thüringer Hochschulen (3b) Handlungsempfehlungen, Leitfäden, Good Practices (3c) Schulung von Beteiligten in Berufungsverfahren. Laut Sabine Schmolinsky war Zielsetzung (2) bereits Thema des Vorgängerprojekts des TKG, GeniaL (Gender in der akademischen Lehre). Antje Linkenbach-Fuchs kritisiert die Analysefrage zu (1a) (An welchen Stellen zeigen sich Barrieren für Studentinnen [ ]?), da sich Barrieren nicht von selbst zeigen, sondern vielmehr identifiziert werden müssen. Laura Held weist im Rahmen von Punkt (1b) darauf hin, dass, wenn alle Kommissionen paritätisch besetzt werden sollen, die Arbeit für die wenigen vorhandenen Frauen noch vermehrt werden wird und dies für sie Nachteile in anderen Bereichen (z.b.

5 Zeitmanagement) mit sich bringt. Antje Linkenbach-Fuchs regt an, im Senat zu diskutieren, ob bei Mangel an Professorinnen nicht auch weibliche Mittelbauangehörige in bestimmten Gremien tätig werden können. Tina König und Sabine Schmolinsky sprechen sich für die Wichtigkeit des Punktes (1a) aus, insbesondere in Hinblick auf Mentoringfragen, während (1d) für die UE von nachrangiger Bedeutung ist. Sabine Schmolinsky möchte zudem (2a) und (2b) als irrelevant aus der Priorisierung ausschließen. Laura Held regt an, die Ressourcen des TKG eher in Zielsetzung (1) zu stecken, da Zielsetzung (2) zu langwierig ist und Ergebnisse erst sehr spät zu erwarten sind. Bei Zielsetzung (1) wäre ein schnelleres Ergebnis erwartbar. Sabine Schmolinsky stimmt dem zu und bemängelt, dass die Ergebnisse der Zielsetzung (2) rein statistisch und zudem sehraufwändig zu erheben seien. Am Ende hätte man so nur Zahlen vorliegen, keine Handlungsstrategien. Auch Antje Linkenbach-Fuchs merkt an, dass die Ergebnisse der zweiten Zielsetzung auf einer ganz anderen Ebene lägen als die der ersten. Auch könnte hier keine Vollständigkeit gewährleistet werden, so dass der Sinn der Zielsetzung infrage gestellt sei. Die gesamte Zielsetzung (2) wird im Einverständnis des Beirats aus der Priorisierung herausgenommen. Antje Linkenbach-Fuchs geht näher auf Punkt (3a) ein und bekundet ihr Interesse für die Frage des Verbindlichkeitsgrades von Gleichstellungszielen. Laura Held betont die Wichtigkeit der Punkte (1a) und (1c), weist aber darauf hin, dass es hier zu Überschneidungen kommt: Die gleichen Fragestellungen werden einmal auf den wissenschaftlichen Nachwuchs und einmal auf den Mittelbau bezogen. Der Beirat einigt sich letztlich auf folgende Priorisierung: 1. (1c) (inkludiert [1a]), da Mentoring für die UE besonders wichtig ist und in diesem Rahmen zu den Maßnahmen zur Herstellung von Gleichstellung zählt, 2. (1b) 3. (3a), wobei der Fokus auf dem Verbindlichkeitsgrad liegt. Die Ergebnisse der Diskussion werden durch die Gleichstellungsbeauftragte zeitnah an Frau Gratz, die Vorsitzende der LaKoG, rückgemeldet. TOP 9 Verschiedenes Flyer gegen sexuelle Belästigung. Aus gegebenem Anlass hat die Gleichstellungsbeauftragte im Benehmen mit den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten beschlossen, an der UE ein Signal gegen sexuelle Belästigung zu setzen. Tina König hat deshalb beim Pressereferat einen postkartenformatigen Flyer gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung in Auftrag gegeben, von dem verschiedene Varianten zur Diskussion gestellt werden. Rita Pflanz meint, dass mehrere Motive interessanter sind, verschiedene Personenkreise ansprechen und mehr zum in die Hand Nehmen verlocken als nur ein einziges. Sie empfiehlt daher, mehrere Varianten in den Druck zu geben. Als besonders ansprechend werden die Flyer Mach mich nicht an (rot), Sei stark, sag NEIN und Pfoten weg und Klappe halten empfunden. Es wird beschlossen, die Flyer auch den nicht anwesenden Beiratsmitgliedern per zukommen zu lassen und nach deren Feedback eine Auswahl von zwei bis drei Varianten zu treffen, die gedruckt werden sollen. Laut Auskunft des Pressereferates belaufen sich die Druckkosten für 1000 Exemplare auf etwa 75 EUR. Die endgültige Entscheidung soll bis Ende August 2014 fallen.

6 Postdoc-Stelle aus Mitteln des Professorinnen-Programms II (PP II). Besprochen wird der aktuelle Stand im Besetzungsverfahren der Postdoc-Stelle (vgl. Protokoll der Sitzung vom ). Sabine Schmolinsky erläutert zunächst die Hintergründe für die neuen Beiratsmitglieder. Um Verwirrung zu vermeiden, werden außerdem die Unterscheide zwischen einer Stelle und einer Fellowship erläutert. Dazu berichtet Antje Linkenbach-Fuchs von ihren Erfahrungen am Max-Weber-Kolleg: Fellows, die von einer Stelle abberufen werden, erhalten ihr Ursprungsgehalt vom dortigen Arbeitgeber weiter. Die UE zahlt dagegen das Gehalt für deren Vertretung. Fellows ohne Stelle werden analog zu W2 bezahlt. Sabine Schmolinsky stellt das vom Beirat angedachte Berufungsverfahren für die Postdoc- Stelle vor. Geplant war bislang, die Stelle, je nach Forschungsschwerpunkt der Bewerberinnen, wahlweise zu einer Professur oder zu einer der Forschergruppen bzw. einem der Graduiertenkollegs der UE zuzuordnen. Dabei sollen sämtliche Forschergruppen und Kollegs berücksichtigt werden, unabhängig von deren EPPP-Status. Die Auswahl der Bewerberinnen soll nach Exzellenzkriterien erfolgen. Die Ausschreibung ist dabei fach- und themenoffen, die inhaltliche Einbettung in einen der Forschungsschwerpunkte an der UE sollte jedoch möglich sein. Bewerberinnen mit Familienpflichten werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Art und Umfang der einzureichenden Bewerbungsunterlagen orientieren sich an den gängigen DFG-Standards. Einzureichen sind (I) eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (Stand der Forschung und eigene Vorhaben, Ziele und Arbeitsprogramm, Möglichkeiten der Einbettung in bestehende Forschungsschwerpunkte der Universität, Literaturverzeichnis), (II) eine Stellungnahme einer an der Universität forschenden Professorin bzw. eines Professors zur Qualität und Relevanz des Forschungsvorhabens, (III) ein Lebenslauf, (IV) eine Publikationsliste und (V) relevante Zeugnisse (Studium, Promotion). Die Beschreibung des Forschungsvorhabens sollte 10 Seiten nicht überschreiten. Das Auswahlgremium sollte sich zusammensetzen aus der Gleichstellungsbeauftragten, den fünf Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sowie drei Postdoktorandinnen der Universität. Alle neun Gremienmitglieder sind stimmberechtigt. Die Gremienmitglieder treffen zunächst eine Vorauswahl aus allen eingegangenen Bewerbungen. Die so ausgewählten Bewerberinnen werden jeweils zu einem Einzelgespräch eingeladen. Im Zuge der Einzelgespräche findet die endgültige Auswahl statt. Als Postdoktorandinnen, die um Mitwirkung im Auswahlgremium gebeten werden könnten, sind bislang Dr. Judith Schweppe, Dr. Stefanie Hammer, Dr. Verena Laschinger und Dr. Bettina Hollstein im Gespräch. Sabine Schmolinsky überlegt, dass die Stelle auch einer Fakultät zugeordnet werden könnte, und fragt die Beiratsmitglieder um ihre Einschätzung. Laura Held wirft ein, dass eine genaue Zuordnung der Stelle aufgrund der großen Fächervielfalt an den Fakultäten evtl. schwierig werden könnte. Außerdem käme z. B. die Willy Brandt School of Public Policy wegen ihres fehlenden Fakultätsstatus nicht infrage. Besser wäre nach Meinung der Beiratsmitglieder die Anbindung je nach Passung an eine Professur oder Forschergruppe, wie bereits eingangs vorgesehen. Tina König informiert den Beirat über Einwände seitens des Leiters der Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs, Dr. Thomas Horstmann, gegen das geplante Verfahren. Dieser will nur dann die Umsetzung der Ausschreibung übernehmen, wenn man sich dabei an die gängigen Strukturen des VPF hält. So würde die Vorauswahl der Bewerberinnen vom VPF getroffen und die endgültige Entscheidung obläge dem Stipendienausschuss, an welchem die Gleichstellungsbeauftragte zwar beteiligt ist, aber mit Gleichstellungsfragen Befasste keine Stimmenmehrheit besitzen. Der Gleichstellungsbeirat selbst hätte so keine Möglichkeit, sich an der Bewerberinnenauswahl zu beteiligen. Die Alternative besteht darin, dass das Gleichstellungsbüro die gesamte Ausschreibungs- und Auswahlprozedur selbst durchführt. Das allerdings könnte problematisch werden, da die Mitarbeitenden weder Zeit für die

7 Durchführung noch Erfahrung in diesem Bereich haben, das Gremium erst vom Senat als entscheidungsbefugt bestätigt werden müsste etc. Ob dieser erhebliche Mehraufwand vom Büro geleistet werden kann, ist fraglich. Laura Held kritisiert die fehlende Bereitschaft des VPF, sich für diese spezielle Stelle, die ja erst auf Betreiben des Gleichstellungsbüros und dessen Engagement für das PP II zustande kam, auf ein besonderes Procedere einzulassen. Antje Linkenbach-Fuchs kommt noch einmal auf die Bewerbungsunterlagen selbst zu sprechen. Sie gibt zu bedenken, dass die Anforderung, eine Stellungnahme einer an der Universität forschenden Professorin bzw. eines Professors zur Qualität und Relevanz des Forschungsvorhabens mit der Bewerbung einzureichen, bereits Kontakte der Bewerberinnen zur UE voraussetzt. Günstiger wäre es, das Procedere dahingehend zu ändern, dass der Bewerbung ein allgemeines Referenzschreiben eines Professors oder einer Professorin der Herkunftsuniversität der Bewerberinnen beiliegen soll. Die Qualitätsbeurteilung durch eine/n Angehörige/n der UE erfolgt erst in einem zweiten Schritt, indem das Auswahlgremium die entsprechenden Unterlagen an eine/n interne/n Gutachter/in weiterleitet und ein Kreuzgutachten erstellen lässt. Die von Frau Linkenbach vorgeschlagene Änderung wird einstimmig befürwortet. Der Beirat einigt sich zudem darauf, Thomas Horstmann einen Kompromiss vorzuschlagen. So könnte die Vorauswahl der Bewerberinnen von dem vom Beirat vorgesehenen Gremium getroffen werden, die endgültige Entscheidung jedoch beim Stipendienausschuss liegen. Sabine Schmolinsky soll sich zeitnah noch einmal mit Herrn Horstmann ins Benehmen setzen und den Beirat über die neuen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Festlegung künftiger Sitzungstermine. Da wiederholt Probleme mit der Festlegung der Sitzungstermine (ungünstige Terminwahl, zu späte Informationsweitergabe) rückgemeldet wurden, zieht das Gleichstellungsbüro in Betracht, einen monatlichen Jour fixe bzw. zwei oder drei monatlich alternierende Termine für die Treffen anzusetzen. Um möglichst günstige Termine dafür auszuwählen, wurden die Beiratsmitglieder per Rundmail gebeten, in einem Wochenplan für das kommende Semester anzugeben, wann für sie eine Sitzung i.d.r. möglich wäre. Da einige Mitglieder, insbesondere die Studierendenvertreterinnen, ihre Zeitplanung für das WS 2014/ 2015 noch nicht definitiv bestätigen können, wird mit der Terminfestlegung bis zum Oktober gewartet. Der Termin der Septembersitzung wird also noch einmal per Doodle-Umfrage ermittelt. Stellvertretung der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten. Sabine Schmolinsky schildert, dass während der Elternzeit von Katharina Reinholdt Tina König zwar das Gleichstellungsbüro in Vertretung leiten, nicht jedoch die Funktion der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen darf. Begründet wurde dies seitens des ehemaligen Kanzlers Dr. Michael Hinz damit, dass es sich hierbei um ein Wahlamt handelt, welches grundsätzlich nicht vertreten werden darf. Bei der letzten LaKoG-Sitzung in Erfurt zeigte sich jedoch, dass an der Universität Jena ein vergleichbarer Fall vorliegt und dort die Vertretung des Amtes möglich ist. Die Vertretung der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten wurde kurzfristig vom Beirat nachgewählt und unterstützt seither die Gleichstellungsbeauftragte in ihrem Amt. Sabine Schmolinsky überlegt, ob sie zugunsten ihrer eigenen Entlastung mit Verweis auf die FSU darauf hinwirken soll, dass auch an der UE eine Vertretung ermöglicht wird, obwohl Katharina Reinholdt bereits im März 2015 wieder verfügbar sein wird. Tina König gibt zu bedenken, dass es sich dabei um eine grundsätzliche Frage handelt und es sinnvoll ist, einen Präzedenzfall für vergleichbare Vorkommnisse in der Zukunft zu schaffen. Der

8 Beirat stimmt dem zu und ermutigt die Gleichstellungsbeauftragte, mit dem Kanzler darüber zu sprechen. Aktionsmonat Gesellschaft Macht Geschlecht. Eine gleichnamige Aktionswoche findet bundesweit vom 03. bis statt. In Erfurt soll das Projekt, das sich gegen Sexismus und Homophobie in der Gesellschaft und an der Hochschule richtet, den ganzen November hindurch durchgeführt werden. Paula Männich vom StuRa der UE kommt zur Beiratssitzung hinzu, stellt die bislang geplanten Veranstaltungen vor und erbittet Unterstützung vom Gleichstellungsbüro. Veranstaltungsideen, die bislang vorliegen, sind Ausstellungen, Filmabende, Diskussionsveranstaltungen, Lesungen, Performances, eine Abschlussparty etc. Der StuRa der UE und der der FHE unterstützen das Projekt mit jeweils 500,- EUR. Zusätzlich liegt eine entsprechende Anfrage beim Studentenwerk Thüringen vor. Sabine Schmolinsky fragt nach, inwiefern sich der StuRa Unterstützung durch das Gleichstellungsbüro erhofft. Laut Frau Männich würden sich die InitiatorInnen sowohl über finanzielle als auch über konzeptuelle/ inhaltliche und organisatorische Unterstützung freuen. So zum Beispiel wäre es hilfreich, den Kontakt zum Pressereferat zu vermitteln, um so Unterstützung beim Plakatdruck zu erhalten. Die Gleichstellungsbeauftragte sagt auf jeden Fall eine finanzielle Zuwendung zu, deren Höhe nach Prüfung der Finanzlage des Gleichstellungsbüros festgelegt werden wird. Zudem regt sie an, im Rahmen des Aktionsmonats auch den Film "Man for a Day" zu zeigen und eine anschließende Diskussion zu eröffnen. Dazu könnte man beispielsweise die Studierenden aus dem Seminar von Charlotte Boesen einladen und ihre Erfahrungen und Eindrücke schildern lassen. Der Termin der nächsten Sitzung wird nach der Sommerpause per Mailumfrage ermittelt. Protokoll: Tina König,

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