Gleichstellungsbeirat Protokoll zur Sitzung vom

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1 Gleichstellungsbeirat Protokoll zur Sitzung vom Zeit: Ort: Uhr VPF Anwesend: Prof. Dr. Sabine Schmolinsky (Gleichstellungsbeauftragte) Dr. Tina König (Stellv. Leiterin des Gleichstellungsbüros) Prof. Dr. Norbert Clemens Baumgart (Kath-TheolFak) Prof. Dr. Gila Schauer (Gruppe der ProfessorInnen) María Victoria de Dios Oviedo (Gruppe d. wiss. MA) Alexandra Ismer (Gruppe d. wiss. MA) Entschuldigt: Silke Adamitza, M. A. (StaWiFak) Laura Held, M. P. P. (StaWiFak) Dr. Ute Frey (PhilFak) Prof. Dr. Elke Mack (Kath-TheolFak) Prof. Dr. Sandra Tänzer (ErzWiFak) PD Dr. Antje Linkenbach-Fuchs (MWK) Prof. Dr. Andrea Schulte (Gruppe der ProfessorInnen) Rita Pflanz (Gruppe der sonstigen MA) Jasmin Bräutigam (stud. Vertreterin) Nadin Weber (stud. Vertreterin) Tagesordnung TOP 1 Eröffnung der Sitzung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 3 Genehmigung der vorläufigen Tagesordnung TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom TOP 5 Ergebnis der Wahl der Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten TOP 6 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten TOP 7 Zusammenarbeit mit dem Personalrat 1

2 TOP 8 Audit familiengerechte Hochschule: Zielvereinbarung und Reviewtag TOP 9 Zukunft der Räuberhöhle TOP 10 Slots für Beiratssitzungen im SS 2015 TOP 11 Verschiedenes TOP 1 Eröffnung der Sitzung Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Prof. Dr. Sabine Schmolinsky, begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gleichstellungsbeirats und eröffnet die Sitzung. TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Gleichstellungsbeauftragte stellt fest, dass der Gleichstellungsbeirat beschlussfähig ist. TOP 3 Genehmigung der vorläufigen Tagesordnung Die Tagesordnung wird genehmigt. TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom Das Protokoll wird genehmigt. Gila Schauer bittet allerdings darum, künftig die Protokolle mit Seitenzahlen zu versehen und die Überschriften hervorzuheben, um die Orientierung zu erleichtern. TOP 5 Ergebnis der Wahl der Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte informiert die Anwesenden darüber, dass die Wahl der Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten vom Senat im Sinne des Beirats bestätigt wurde. Neue Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte ist derzeit Tina König. Ab ihrer Rückkehr aus der Elternzeit im März 2015 übernimmt Dr. Katharina Reinholdt das Amt. TOP 6 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten läuft zum aus. Der Beirat möchte dem Senat zeitnah einen Vorschlag für die Neuwahl unterbreiten, damit diese noch in der Dezembersitzung am stattfinden kann. Bereits in der letzten Sitzung des Beirats stellte sich Sabine Schmolinsky als von allen gewünschte Kandidatin heraus. Gila Schauer fragt nach, ob Frau Schmolinsky denn zu einer weiteren Kandidatur bereit wäre. Diese bejaht, da sie gern die sich derzeit vollziehende Übergangs- und Veränderungsphase mit gestalten möchte, auch wenn sie langfristig plant, sich wieder mehr Ihrem Lehrstuhl zu widmen. Sie informiert die Anwesenden über das bereits dem Präsidium vorgelegte Konzept eines erweiterten Büros für Gleichstellung, Familienfragen und Diversity. Das Präsidium hat dieses zur Kenntnis genommen und angekündigt, bei einem weiteren Termin Nachfragen stellen zu wollen. Der Präsident steht dem Vorhaben durchaus aufgeschlossen gegenüber, kann aber über die Umsetzung nicht allein entscheiden, da insbesondere auch finanzielle 2

3 Kriterien berücksichtigt werden müssen. Der Beirat beschließt einstimmig, Frau Schmolinsky dem Senat zur Wiederwahl als Gleichstellungsbeauftragte vorzuschlagen. TOP 7 Zusammenarbeit mit dem Personalrat Die Gleichstellungsbeauftragte dankt Viktoria de Dios nochmals für den Hinweis auf die im Thüringer Personalvertretungsgesetz verankerte Möglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten, an den Monatsgesprächen der Personalvertretung und der Dienststellenleitung (Kanzler) teilzunehmen. Sie berichtet, dass für den ein erstes Gespräch mit der Vorsitzenden des Personalrats verabredet ist, zu dem neben dieser Thematik insbesondere Fragen zur derzeitigen Personalpolitik angesprochen werden sollen. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Personalrat und die regelmäßige Teilnahme an den Monatsgesprächen werden angestrebt. Viktoria de Dios berichtet von einer Problematik, die dem Personalrat seit Jahren bekannt ist, aber erst jetzt verhandelt werden soll: Mitarbeitende mit Lehraufgaben, die familienbedingt während der Vorlesungszeit freinehmen wollen, müssen (1) dies direkt beim Präsidenten der UE (und nicht etwa bei dem/der direkten Vorgesetzten) beantragen, was mit enormen Bearbeitungszeiten einhergeht, und (2) die Zeiten vor- bzw. nacharbeiten, obwohl diese als Urlaubszeiten angerechnet werden. Diese Regelungen, die auch professorale Personen betreffen, gibt es offenbar erst seit 3 Jahren. Davor war offenbar eine unkompliziertere und familienfreundlichere Regelung möglich. Alexandra Ismer fragt nach den gesetzlichen Grundlagen dieser Vorgehensweise. Gila Schauer erklärt sich bereit, diese herauszusuchen. [Nachtrag vom : Der Newsletter mit der Urlaubsregelung wurde von Frau Schauer per Mail an die Beiratsmitglieder versandt.] Die Gleichstellungsbeauftragte wendet sich an Frau Nehrig und beantragt, dass die alten Verfahrensweisen wieder in Kraft gesetzt werden und so der/die direkte Vorgesetzte über den Urlaub entscheiden und die Vor- bzw. Nacharbeit entfallen soll. Darüber hinaus werden die Datenspeicherung über die neuen Transponder sowie die mangelnde Eignung der neuen Türen für Personen mit Behinderungen kritisiert. TOP 8 Audit familiengerechte Hochschule: Zielvereinbarung und Reviewtag Die Anwesenden werden über die Neuerungen in der Zielvereinbarung informiert. Insbesondere werden dort durch Eingaben Frau Nehrigs die Bedürfnisse der Beschäftigten stärker berücksichtigt. So sollen bestehende Unterschiede etwa zwischen Tarifbeschäftigten und Beamteten hinsichtlich der Anzahl der Tage, die bei akuten Familienangelegenheiten bezahlt freigenommen werden können (Tarifbeschäftigte: 10, BeamtInnen: 4), angeglichen werden. Auch ist geplant, die für Studierendenkinder bereits verfügbaren Willkommensrucksäcke auch für Kinder von Beschäftigten bereitzustellen. Die Gleichstellungsbeauftragte greift die Frage der Belegplätze der KiTa Campus Kinderland für Universitätsangehörige auf und damit einhergehende Beschwerden, dass diese nicht ausreichen. Auch andere Beiratsmitglieder bestätigen diese Problematik. In der neuen Zielvereinbarung sind Verhandlungen mit dem Studentenwerk vorgesehen, um die Zahl der Belegplätze zu erhöhen. Tina König berichtet von einem Gespräch mit Frau Anke David, der stellvertretenden Abteilungsleiterin der Abteilung Soziales und Kultur des Studentenwerkes, die sagt, dass grundsätzlich alle Plätze der KiTa für Kinder von Hochschulangehörigen vorgesehen sind, jedoch laut Satzung der Stadt Erfurt die 3

4 Verpflichtung besteht, immer auch Geschwisterkinder aufzunehmen, selbst dann, wenn die Eltern gar keine Hochschulangehörigen mehr sind. So werden Plätze auch von Externen in Anspruch genommen. Doch selbst dann, wenn diese Regelung nicht bestünde, würden die vorhandenen 80 Betreuungsplätze der großen Nachfrage nicht gerecht. Ein Ziel des Audits bezieht sich auch auf die Garantie der Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Es sind allseits Fälle bekannt, in denen dies nicht möglich war. Gila Schauer steht diesem Ansinnen kritisch gegenüber, da durchaus denkbar ist, dass es sich in einigen Bereichen (z. B. URMZ, wo Tätigkeiten mit jahrelangen Schulungen verbunden sein können) nicht anbietet, jemanden, der mehrere Jahre nicht vor Ort war und deshalb nicht auf dem neuesten Stand ist, wieder einzusetzen. Der Beirat stimmt dem zu und spricht sich für individuelle Lösungen aus. TOP 9 Zukunft der Räuberhöhle Tina König berichtet von dem Problem, die Räuberhöhle im Wohnheim Plauener Weg mit einem barrierefreien Zugang zu versehen. Die einzig praktikable Lösung ist dem Studentenwerk zu teuer. Außerdem soll das Wohnheim perspektivisch renoviert und die Wohnung, in der die Betreuung untergebracht ist, ggf. wieder als solche vermietet werden. Das Studentenwerk hat angeregt, für die Räuberhöhle eine andere Unterbringung auf dem Campus zu suchen. Dies scheint allerdings nicht möglich zu sein. Zwar stehen momentan noch die Räumlichkeiten der alten KiTa Zwergenhaus im MG 2 leer, aber diese sind sanierungsbedürftig und sollen ohnehin langfristig in Büros umgewandelt werden. Tina König schlägt vor, beim Präsidium anzuregen, in einem der neuen Forschungsneubauten Räumlichkeiten für die Räuberhöhle vorzusehen. Gila Schauer und Norbert Clemens Baumgart bemängeln in diesem Zusammenhang, dass auch der barrierefreie Zugang zur Mensa noch immer nicht in Angriff genommen wurde. TOP 10 Slots für Beiratssitzungen im SS 2015 Der Versuch, unter Berücksichtigung der individuellen Verfügbarkeiten einen geeigneten festen Termin für die Beiratssitzungen zu finden, blieb bislang erfolglos. Zumindest im Zeitraum vor 16 Uhr gibt es keinen Termin, der allen Beiratsmitgliedern möglich ist. Gila Schauer regt an, einmal im Monat einen Abendtermin (Vorschlag: Mittwoch Uhr) zu vereinbaren. Aus ihren Erfahrungen als Leiterin des Sprachenzentrums heraus kann sie bestätigen, dass es den Mitarbeitenden am Abend eher möglich ist, eine Kinderbetreuung zu organisieren. Tina König wird den nicht anwesenden Beiratsmitgliedern diesen Vorschlag unterbreiten. TOP 11 Verschiedenes Informationen der Gleichstellungsbeauftragten zu Berufungsverfahren Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet von einer Anfrage Laura Helds zu Handlungsrichtlinien für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in Berufungsverfahren. Sie, die Gleichstellungsbeauftragte, erklärt, bereits im Jahr 2012 einen entsprechenden Leitfaden verfasst zu haben. Dieser ist aber scheinbar niemandem bekannt und soll deshalb noch einmal ans Gleichstellungsbüro gesandt und dem vorliegenden Protokoll beigefügt werden (s. Anhang). 4

5 Bericht der Gleichstellungsbeauftragten im Senat In der Dezembersitzung des Senats steht auch der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten an. Diese bittet um Vorschläge von Themen, die dort aufgenommen werden sollen. Gila Schauer spricht den Punkt der gendersensiblen Sprache in der Verwaltung an und verweist auf eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben. So besagt der 28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vom 6. März 2013: Behörden und Dienststellen haben bei Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken, in amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen soweit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen. Auch der 1 Abs. 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes in einer geschlechtergerechten Sprache gefasst werden sollen. Geltendes Recht soll sprachlich überarbeitet werden, sofern es immer noch durch maskuline Personenbezeichnungen geprägt ist. Die Bundesverwaltung wird gesetzlich zu einer geschlechtergerechten Sprache auch im dienstlichen Schriftverkehr verpflichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte hat den Kanzler bereits gebeten, eine gendergerechte Sprache in der Verwaltung umzusetzen. Herr Gerken zeigt eine grundsätzliche Bereitschaft dazu. Schwieriger wird die praktische Umsetzung sein. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt dies als Punkt in ihren Jahresbericht mit auf. Ebenfalls aufgenommen werden sollen im Gleichstellungsbüro aktuell erhobene Zahlen wie etwa die Zahl der PostdoktorandInnen an der UE. Neue DFG-Rahmenbedingungen Die Mitgliederversammlung der DFG hat 2013 beschlossen, die ausführlichen Stellungnahmen zu den Gleichstellungsstandards und deren Bewertung durch eine AG der Mitgliederversammlung zunächst nicht fortzuführen. Stattdessen wurde ein doppeltes Reporting-Verfahren beschlossen, in dem künftig bei allen Förderanträgen für Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und andere Forschungsverbünde genaue Angaben darüber gemacht werden sollen, wie viele Wissenschaftlerinnen auf welchen Qualifizierungsstufen beteiligt werden sollen. Darüber hinaus soll jede Hochschule einmal jährlich zentral quantitative Angaben zur Gleichstellungssituation an die DFG senden. Als Leitgedanke dient dabei das sog. Kaskadenmodell, wonach sich der anzustrebende Frauenanteil einer wissenschaftlichen Qualifizierungsstufe aus dem Anteil der Frauen aus der direkt darunter liegenden Stufe ergibt. Die Gleichstellungsbeauftrage gibt zu bedenken, dass die Studierendenschaft der Erfurter Universität zu etwa 75% aus Frauen besteht. Grundsätzlich bedeutet die neue Orientierung der DFG, dass die Hochschulen verpflichtet sind, Zahlen zu nennen, und dass künftig bei Antragstellungen weitaus mehr im Sinne von Geschlechtergerechtigkeit gedacht werden muss. Protokoll: Tina König,

6 Sabine Schmolinsky Juli 2012 Hinweise zu Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren Vor / bei Bildung der Berufungskommission 1. Ist die Stellenausschreibung an Wissenschaftlerinnen und / oder Netzwerke von Wissenschaftlerinnen versandt worden? 2. Wie hoch sind der Frauen- und der Männeranteil in der zu bildenden Kommission nach Statusgruppen und insbesondere bei Professorinnen und Professoren? (ggf. vor der Fakultätsratssitzung Kontakte zur Dekanin / zum Dekan, zu Kolleginnen und Kollegen suchen) 3. Erscheinen in der Querliste aller Bewerbungen Kategorien, die die Chancengleichheit der Geschlechter beeinträchtigen könnten? 4. Welche Bewerberinnen und Bewerber könnten mit Familienaufgaben befasst (gewesen) sein? Wer nahm wann Elternzeit? Dies ist ein Bestandteil der wissenschaftlichen Biographie. Erste Sitzung der Berufungskommission Bei der Auswahl der Kriterien und insbesondere ihrer Anwendung auf die Bewerberinnen und Bewerber ist große Aufmerksamkeit vonnöten. Die Liste sollte eher kurz und übersichtlich gehalten sein, da ihre Handhabung sonst leichter zu ungleicher Anwendung von Kriterien führen kann. Diese Stufe des Verfahrens ist besonders wichtig im Blick auf das Feld der Bewerberinnen, da sie hier rasch aus dem Verfahren verschwinden können. Einschlägige Fragen sind: 1. Wurde bei der Bildung der Auswahlkriterien beachtet, ob diese unterschiedliche geschlechtsspezifische Auswirkungen haben könnten? 2. Wurden die Auswahlkriterien für alle sich Bewerbenden gleichermaßen und durchgängig angewandt? 3. Wurden die Auswahlkriterien oder deren Gewichtung im Lauf des Verfahrens verändert? Wenn ja: wurde dies begründet und dokumentiert? 4. Sind aufgrund der Bewerberlage neue Kriterien oder Kompetenzanforderungen in das Verfahren eingebracht worden? Wenn ja: siehe 3. 7

7 5. Insbesondere: Werden die (abgeschlossene) Habilitation oder als habilitationsäquivalent bereits festgestellte Leistungen zum Ausschlusskriterium erhoben, obwohl zuvor (nicht derart qualifizierte) Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Bewerbung aufgefordert worden sind? Zweite Sitzung: Beurteilung der eingesandten Schriften 1. Werden die gleichen Kriterien bei den Schriften von Bewerberinnen und Bewerbern angewandt? Erscheinen vielleicht theoretisch-methodische und / oder thematische Vorlieben, die nicht in den Auswahlkriterien festgelegt sind? 2. Wird die Publikationsdichte nach den gleichen Kriterien bei beiden Geschlechtern gewichtet? Werden dabei Elternaufgaben oder sonstige Familienaufgaben adäquat berücksichtigt? Zweite oder dritte Sitzung: Vorträge und Befragung der Bewerberinnen und Bewerber 1. Werden die gleichen bzw. gleichwertige Fragen an Bewerberinnen und Bewerber gestellt? Erscheinen vielleicht theoretisch-methodische und / oder thematische Vorlieben, die nicht in den Auswahlkriterien festgelegt sind? 2. Werden bei Forschungsaktivitäten, Drittmitteleinwerbung, internationaler wissenschaftlicher Präsenz etc. Elternaufgaben oder sonstige Familienaufgaben adäquat berücksichtigt? Sie sind Bestandteil des wissenschaftlichen Alters. 3. Empfohlen wird, Bewerberinnen und Bewerber in Hinsicht auf ihre Genderkompetenz zu befragen, insbesondere nach ihren Vorstellungen über die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen. 4. Sind bei der Auswahl der anzusprechenden auswärtigen Gutachtenden Wissenschaftlerinnen in etwa zur Hälfte vertreten? Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten Nach Rücksprache im Präsidium gilt, dass die Stellungnahme der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bereits bei der Sitzung des die Liste beschließenden Fakultätsrats vorliegen soll, nicht nur eine vorläufige Stellungnahme der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten. Die Stellungnahmen beleuchten das Verfahren unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit und dabei der Erhöhung des Anteils von Professorinnen. Gegebenenfalls sollen sie auf kritische Punkte hinweisen. Die Stellungnahmen sollen enthalten: Angaben zur Anzahl der Bewerbungen und zur Anzahl der Bewerbungen von Frauen; 8

8 Angaben zur Zusammensetzung der Kommission (siehe oben); Angaben zu den Auswahlkriterien (siehe oben); Angaben zum Ausschluss von Bewerbungen aus dem weiteren Verfahren, insbesondere der Frauen: Sind die Auswahlkriterien korrekt angewendet worden, so dass die Ausschlussgründe transparent und stichhaltig sind? Da die namentliche Auflistung mit den jeweiligen Ausschlussgründen im Bericht der/des Berufungskommissionsvorsitzenden erfolgt, kann hier die Nennung oder Aufzählung der Frauen ausreichen. Angaben zum weiteren Verlauf des Verfahrens und zur Auswahl der in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerber (siehe oben); Angaben zu den auswärtigen Gutachtenden (siehe oben) und zu den Reihungen in deren Gutachten; Angaben zur Liste, die die Kommission unter Einbezug der auswärtigen Gutachten erstellt hat. Erhalten Frauen schlechte Listenplätze, so ist etwas zu den Gründen zu sagen, aus denen sie keinen besseren Listenplatz erhalten haben. Erklärung, dass aus Gleichstellungsperspektive nichts oder dass etwas was? gegen das Verfahren einzuwenden ist. Die Stellungnahmen der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten werden von der Gleichstellungsbeauftragten unter Hinweis auf die sie vertreten habenden Fakultätsgleichstellungsbeauftragten zur Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten verarbeitet. Diese geht an das Präsidium und wird dem betreffenden Fakultätsrat und der Dekanin / dem Dekan zur Kenntnis gebracht. 9

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