Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S)

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1 Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) Sitzung des Beirats am 12. Dezember 2017 Stand mit Berücksichtigung der Ergebnisse der Sitzung Tagesordnung 1) Kurzvorstellung des Kommunalinvestitionsprogramms Schulinfrastruktur (KIP-S) 2) Organisation (Projektgruppe und Abläufe) 3) Grundsätze für die Verteilung der Fördermittel sowie Projektauswahl 4) Termin für die Beiratssitzung zur Projektauswahl KIP-S Sitzung des Beirats am

2 Grundlagen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24. Juni 2015, geändert 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) eingefügt: Kapitel 2 Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Art. 104c des Grundgesetzes Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 KInvFG vom 20. Oktober 2017 Ministerratsbeschluss vom 28. November 2017 Richtlinien für das Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur vom , in Kraft getreten mit Wirkung vom KIP-S Sitzung des Beirats am Fördergegenstände - Überblick Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und (unter bestimmten Voraussetzungen) ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen Im Rahmen der Sanierung, des Umbaus oder der Erweiterung einer Schule sind auch Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülern förderfähig KIP-S Sitzung des Beirats am

3 Fördergegenstände Details Maßnahmen an kommunalen Sportstätten, die nicht zu einer Schule gehören, sind förderfähig, sofern diese überwiegend zu Unterrichtszwecken genutzt werden Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt Weitergabe der Zuwendungen an Dritte möglich, wenn der Zuwendungsempfänger bei staatlicher Trägerschaft gemäß Art.8 Abs. 1 BaySchFG den Schulaufwand zu tragen hätte Detaillierte Fördervoraussetzungen siehe Richtlinie KIP-S Sitzung des Beirats am Fördergegenstände weitere Details und Hinweise Im Vergleich zum ersten Teil des KIP im Jahr 2015 entfällt die Einschränkung auf energetische Maßnahmen und Maßnahmen zum Abbau baulicher Barrieren Erforderliche Ausstattung und ergänzende Infrastrukturmaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zuwendungsfähig Sehr große und komplexe Maßnahmen (z.b. Generalsanierungen größerer Schulen) eignen sich weniger für das KIP-S. Empfehlung: Durchführung im Rahmen der Regelförderung nach Art. 10 FAG Im KIP-S sind auch kleinere Einzelmaßnahmen möglich (Bagatellgrenze ) Der Zuschuss beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben KIP-S Sitzung des Beirats am

4 Fristen Bewerbungsfrist bis 27. April 2018 Auswahl der Projekte voraussichtlich bis Sommer 2018 (Juli 2018?) Bekanntgabe der Förderprojekte durch StMIBV Antragstellung soll innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme ins Programm erfolgen Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2022 vollständig baulich abgenommen werden (Abnahme durch den Bauherrn). Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens jedoch bis 30. Juni Nach dem 31. Dezember 2023 können keine Zuwendungen nach diesem Programm mehr ausgezahlt werden KIP-S Sitzung des Beirats am Organisation (Organisationsanweisung Nr. 5/17) Projektgruppe Gesamtleitung RVP Lange Geschäftsstelle (Leitung BD Lechner) Bewilligungsteam (Leitung AD Böhm), beteiligte Sachgebiete u.a. Beirat Sg. 12 Kommunale Angelegenheiten Sg Hochbau / Sg Elektrotechnik, Maschinenwesen Sg. 35 Wohnungswesen Sg Grund- und Mittelschulen Organisation, Personal externe Behörden und Institutionen werden bei Bedarf beteiligt, z.b. die Kommunalaufsichten bei den Landratsämtern KIP-S Sitzung des Beirats am

5 Bewerbung Eingangserfassung Registratur: DMS Erfassung Geschäftsstelle / SB 3: Erfassung in DB Geschäftsstelle: Prüfung Vollständigkeit Ggf. Anforderung weiterer Unterlagen Ablauf: Prüfen und Bewerten Kommunalaufsicht: Prüfung Antragsberechtigung Prüfung Leistungsfähigkeit Priorisierung Fachliche Prüfung: Fördervoraussetzungen Zuwendungsfähige Kosten Bewertung Aufbereitung der Unterlagen für Projektvorschläge Landratsämter: Klärung Leistungsfähigkeit und freie Finanzspanne Bereich Schulen: schulische Nutzung gesichert? Raumbedarf plausibel? Beteiligte: Registratur Abstimmung Projektvorschläge für Beirat Sachgebiet B1 Auswahl und Bekanntgabe Behandlung im Beirat Projektauswahl Bekanntgabe durch StMIBV Mitteilung der Ergebnisse (Standardschreiben) Ggf. Überarbeitung der Projektauswahl gem. Beirat Landratsämter Sachgebiete B 3 Sachgebiete B 4 Beirat KIP-S Sitzung des Beirats am Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Bezirke, soweit sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner der Jahre 2014 bis 2016 unter dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der Landkreise oder Bezirke Empfänger von Stabilisierungshilfen 2016 oder 2017 Saldo der freien Finanzspannen ( freie Spitze ) weist in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung jeweils ein negatives Ergebnis auf. bei Landkreisen und Bezirken tritt an Stelle der durchschnittlichen Finanzkraft die durchschnittliche Umlagekraft KIP-S Sitzung des Beirats am

6 Verteilung der Fördersumme innerhalb Bayerns Fördersumme für Bayern: 293,048 Mio. Verteilungsschlüssel für die Aufteilung auf Regierungskontingente gem. Auskunft OBB: Zahl der Schulen (alle Schulen) (34%) Finanzkraft (33%) Zahl der Empfänger von Stabilisierungshilfen 2017 (33%) Nach aktuellem Stand entfallen auf Unterfranken 44,4 Millionen Euro. KIP-S Sitzung des Beirats am Verteilung der Fördersumme innerhalb Unterfrankens vorgeschlagener Verteilungsschlüssel in Anlehnung an die Verteilung der Mittel im Freistaat: Anzahl aller Schulen (kommunal und privat) im jeweiligen Landkreis/in der Stadt (34 %) Durchschnittliche Finanzkraft (reziprok), gewichtet nach Einwohnern (33 %) Anzahl der Stabihilfen-Kommunen (33 %) Ziel: angemessene Berücksichtigung der besonders finanzschwachen Kommunen KIP-S Sitzung des Beirats am

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