Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm

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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm 5. Sitzung am 23. November 2015 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3

2 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf des KIPG 4. Anhörung der KSpV zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur 5. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Wohnraum 6. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser 7. Sonstiges 2

3 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf des KIPG 4. Anhörung der KSpV zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur 5. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Wohnraum 6. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser 7. Sonstiges 3

4 2) Protokoll Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober 2015 Änderungs- oder Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. 4

5 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf des KIPG 4. Anhörung der KSpV zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur 5. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Wohnraum 6. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser 7. Sonstiges 5

6 3) Änderungsanträge Änderungsanträge zum KIPG Beseitigung des Datenfehlers des HSL, geänderte Anlage Erhöhung des Kontingents für die Krankenhäuser auf 77 Mio. Euro Aufnahme einer Bürgschaftsermächtigung für die Programmteile Krankenhäuser und Wohnraum Verlängerung der Laufzeit des Landesprogramms bis zum Verzicht auf einen Nachtragshaushalt

7 3) Änderungsanträge Änderungsanträge zum KIPG Zur Steigerung der Attraktivität der angebotenen Förderung wird die vorgesehene Zinsverbilligung von 10 Jahren um 5 Jahre auf 15 Jahre im Programmteil Wohnraum verlängert. Die in der Förderrichtlinie vorzusehende Belegungsbindung soll für den gleichen Zeitraum gelten.

8 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf des KIPG 4. Anhörung der KSpV zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur 5. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Wohnraum 6. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser 7. Sonstiges 8

9 4) Anhörung Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur Vom Hessischen Landkreistag, vom Hessischen Städtetag und vom Hessischen Städte- und Gemeindebund liegen schriftliche Stellungnahmen vor, die am 20. November an die Mitglieder der Arbeitsgruppe verteilt wurden. 9

10 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf des KIPG 4. Anhörung der KSpV zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur 5. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Wohnraum 6. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser 7. Sonstiges 10

11 Kommunales Investitionsprogramm (KIP), Teil Wohnen Förderziele Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Schaffung von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen Rahmenbedingung: Entstehen von dauerhaftem Wohnraum Dienstag, 24. November 2015

12 Kommunales Investitionsprogramm (KIP), Teil Wohnen Fördergegenstände Schaffung von Wohnraum durch Neubau oder Bestandsmaßnahmen mit wesentlichem Bauaufwand Modernisierung von Mietwohnungen Herrichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden Erwerb von Nichtwohngebäuden durch Kommunen Dienstag, 24. November 2015

13 Kommunales Investitionsprogramm (KIP), Teil Wohnen Förderberechtigte Kommunen Kommunalersetzende Maßnahmenträger: alle natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Wohnungsunternehmen Dienstag, 24. November 2015

14 Kommunales Investitionsprogramm (KIP), Teil Wohnen Konditionen Darlehen mit 30-jähriger Laufzeit und Globalbürgschaft Land Übernahme der Verzinsung in den ersten 15 Jahren durch das Land, danach marktübliche Verzinsung Tilgung jährlich 3,33% Anmelde-/Antragsweg über Wohnraumförderstellen (wie sozialer Wohnungsbau) Dienstag, 24. November 2015

15 Kommunales Investitionsprogramm (KIP), Teil Wohnen Förderung Neubau: Pauschalen je m² Wohnfläche bezogen auf den örtlichen Grundstückspreis Bestand: berücksichtigungsfähige Kosten. Finanzierung bei Kommunen bis 100%, ansonsten bis 85% Dienstag, 24. November 2015

16 Kommunales Investitionsprogramm (KIP), Teil Wohnen Wohnberechtigte Haushalte mit geringem Einkommen im Verdichtungsraum zusätzlich Haushalte mit mittleren Einkommen Flüchtlinge bereits vor Erhalt eines dauerhaften Aufenthaltstitels Dienstag, 24. November 2015

17 Kommunales Investitionsprogramm (KIP), Teil Wohnen Technische Anforderungen Technische Anforderungen der bisherigen Wohnungsbaurichtlinien sind komplett gestrichen Es gelten in allen Fällen die Regelungen der Hessischen Bauordnung Dienstag, 24. November 2015

18 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf des KIPG 4. Anhörung der KSpV zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur 5. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Wohnraum 6. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser 7. Sonstiges 18

19 6) Förderrichtlinie Krankenhäuser Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser (HMSI) Separate Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser gemäß 1 Abs. 4 Satz 3 KIPG: in dem Programmteil Krankenhäuser (ist) die Förderrichtlinie des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration maßgebend. Verweis auf die Förderrichtlinie des Programmteils Kommunale Infrastruktur, soweit sich aus der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programmteils Krankenhäuser nichts anderes ergibt. Entsprechend der Begründung zu 1 KIPG werden im Rahmen des KIPG Maßnahmen an unverzichtbaren Notfallstandorten außerhalb der Ballungsgebiete und Maßnahmen an Spezialkliniken mit überregionaler Bedeutung gefördert. 19

20 6) Förderrichtlinie Krankenhäuser Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser (HMSI) Prioritätenliste des HMSI: 1. Kreisklinik Kassel, Neubau auf dem Gelände der geriatrischen Fachklinik Gesundbrunnen in Hofgeismar 2. Neubau der Zentralen Notaufnahme des St. Vincenz- Krankenhauses in Limburg 3. Neubau der psychiatrischen Klinik der Vitos Klinik Hadamar 4. Kreiskrankenhaus Alsfeld, Sanierung 5. Kreiskrankenhaus Erbach (1. Bauabschnitt der Sanierung des Bettenhauses 6. DRK- Krankenhaus Biedenkopf, Umbau 7. Hessische Berglandklinik Koller, Bad Endbach 20

21 6) Förderrichtlinie Krankenhäuser Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser (HMSI) Anrechnung: Eine Anrechnung auf die Jahrespauschale nach 23 Abs. 5 Satz 1 HKHG 2011 in der ab dem 1. Januar 2016 gültigen Fassung erfolgt nur für den Darlehensanteil (zwei Drittel), der vom Land getilgt wird. Baufachliche Prüfung: Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt die zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Maßnahmen notwendige baufachliche Prüfung auf der Basis der Plausibilität der vom Antragsteller gemachten Angaben unter Beachtung von Kostenrichtwerten. 21

22 6) Förderrichtlinie Krankenhäuser Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser (HMSI) Berichts- und Nachweispflichten: Die Krankenhausträger haben den Beginn der Maßnahme der WIBank anzuzeigen und haben jährlich bis zum 31. Dezember über den Stand der Maßnahme und, sobald erfolgt, deren Abschluss zu berichten. Abschluss der Maßnahmen, Verwendungsnachweis: Bis zum 31. Dezember 2020: Vollständige Abnahme aller Leistungen Bis zum 30. Juni 2021: Maßnahmen müssen vollständig abgerechnet sein. Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen. 22

23 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung vom 16. Oktober Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf des KIPG 4. Anhörung der KSpV zur Förderrichtlinie zum KIPG Programmteil Kommunale Infrastruktur 5. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Wohnraum 6. Eckpunkte der Förderrichtlinie zum Programmteil Krankenhäuser 7. Sonstiges 23

24 7) Sonstiges Positive Rückmeldung bezüglich Förderbereich 3 Nr. 1 Buchstabe e) KInvFG energetischen Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik ein von der Kommune zu zahlender Baukostenzuschuss, den die Kommune im Rahmen eines Contractingvertrages zu zahlen hat, kann förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um laufende Kosten handelt und dieser in der Rechnung als Baukostenzuschuss ausgewiesen wird. 24

25 7) Sonstiges Gibt es aktuelle Fragen der KSpV? 25

26 7) Sonstiges Monat Termin für die 6. Sitzung der AG Kommunalinvestitionsprogramm Vorschlag Termin im Januar 2016 nach Start des Anmeldeverfahrens 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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