EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN

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1 EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN Nr. 4/2015 vom 17. Juli 2015 Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 11. August 2015 Der Gemeinderat hat eine ausserordentliche Gemeindeversammlung angesetzt auf Dienstag, 11. August 2015, Uhr, im Schulhaus Oberhünigen. Wir laden alle interessierten Personen herzlich zu dieser Versammlung ein. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen. Traktanden 1. Liegenschaft Hünigenstrasse 2 (ehem. Gemeindehaus) Ersatz Schnitzelheizung; Genehmigung eines Verpflichtungskredites 2. Verschiedenes Rechtsmittelbelehrung Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz). Protokoll Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 21. August bis 09. September 2015 öffentlich zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR)

2 1. Liegenschaft Hünigenstrasse 2 (ehem. Gemeindehaus) Ersatz Schnitzelheizung; Genehmigung eines Verpflichtungskredites Die Heizungsanlage in der Liegenschaft Hünigenstrasse 2 (ehem. Gemeindehaus) ist mittlerweile rund 20 Jahre alt. Sie ist sehr störungsanfällig und hat kaum eine Heizperiode überstanden, ohne dass ausserordentliche Reparaturarbeiten vorgenommen werden mussten. Bei umfangreicheren Störungen, welche der Abwart nicht selber beheben kann, muss jeweils die Service-Firma aus dem Raum Basel angefordert werden, was sehr umständlich ist. Insbesondere in der vergangenen Heizungsperiode sind sehr viele Probleme aufgetreten, so dass der Betreuungsaufwand enorm hoch war. Die Heizung entwickelt ungewöhnlich viel Rauch, welcher sich im Heizraum festsetzt, was für die Heizungsbetreuung sehr unangenehm ist. Da die Situation seit langer Zeit sehr unbefriedigend ist und auch viele Folgekosten auslöst, hat der Gemeinderat einen Heizungsingenieur mit der Ausarbeitung einer Vorstudie für den Ersatz der Heizungsanlage beauftragt. Heizungsingenieur Ernst Dunkel, Thun, hat folgende Heizsysteme geprüft und Kostenvergleiche erstellt: - Holzschnitzel (wie bisher) - Pellets - Wärmepumpen (Erdsonde, Luft-Wasser) Der Gemeinderat hat sich aufgrund der Studie und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile entschlossen, wiederum eine Holzschnitzel-Heizung einzubauen. Die Installation einer neuen Schnitzelanlage hat folgende Vorteile, welche gegenüber anderen Heizsystemen überwiegen: - Holz ist ein erneuerbarer Brennstoff die Holzschnitzel können bei einem Lieferanten aus der Umgebung bezogen werden. - Mit einer Schnitzelheizung fallen die tiefsten Energie- und Jahreskosten an. - Tiefere Investitionskosten im Vergleich zu den anderen Heizsystemen - Es benötigt die geringsten Anpassungsarbeiten: - Das Schnitzelsilo ist bestehend lediglich die Schnitzel-Austragung muss der neuen Anlage angepasst werden. - Der bestehende Kombispeicher kann an das neue System angeschlossen werden. Nachteile einer Schnitzelheizung: - Der Betreuungsaufwand für eine Schnitzelheizung ist höher (regelmässige Aschenentleerung, Kesselreinigung). - Es fallen Kosten für den Kaminfeger an. - Das Schnitzellager muss zweimal jährlich aufgefüllt werden. Das Terminprogramm sieht vor, dass die neue Heizungsanlage zu Beginn der kommenden Heizperiode in Betrieb ist

3 Finanzielles Für den Ersatz der bestehenden Heizung mit einer neuen Schnitzelanlage fallen folgende Investitions-Kosten an: - Planung (Heizungsingenieur) CHF Installation neue Anlage inkl. Demontage/Entsorgung der alten Heizung CHF Div. Aufwändungen (Sanitär, Maurer, Elektriker, Gemeinde) CHF Reserve CHF Total Investitionskosten CHF Die Kosten übersteigen die Gemeinderats-Kompetenz, weshalb ein Gemeindeversammlungs- Beschluss notwendig ist. Für das ehemalige Gemeindehaus wird eine Spezialfinanzierung Liegenschaften des Finanzvermögens geführt. Zweck der Spezialfinanzierung ist, mit den jährlichen Einlagen in den Werterhaltungsfond Kapital vorzusparen, um künftige Investitionskosten und den Unterhalt zu decken. Der Bestand der Spezialfinanzierung Werterhalt beträgt per Ende 2014 CHF Die Erneuerung der Heizungsanlage ist eine Ersatzinvestition, welche dem Werterhalt der Liegenschaft dient. Gemäss Reglement über die Spezialfinanzierung der Liegenschaften des Finanzvermögens wird der werterhaltende Teil der Investition per Ende Jahr abgeschrieben und zum Ausgleich derselbe Betrag der Spezialfinanzierung entnommen. Das vorhandene Kapital im Werterhalt reicht aus, um die Investitionskosten per Ende Jahr vollumfänglich abzuschreiben. Der Steuerhaushalt der Gemeinde wird somit nicht tangiert. Folgekosten pro Jahr (ohne Teuerung) (Annahme die Kosten sind abhängig vom jeweiligen Verbrauch sowie dem Schnitzel-und Strompreis) - Verbrauchskosten (Heiz- und Energiekosten) CHF Betriebskosten (Hauswart, Serviceverträge, Kaminfeger usw.) CHF Total pro Jahr CHF Die Betriebs- und Verbrauchskosten werden gegenüber den heutigen Kosten voraussichtlich etwas geringer ausfallen, weil tiefere Energiekosten und Service-Kosten zu erwarten sind. Der Aufwand der Spezialfinanzierung wird durch Mietzinseinnahmen, Erträge aus den Nebenkosten sowie die Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt gedeckt. Die Neuinstallation hat keine Auswirkungen auf den Steuerhaushalt und die Höhe der Mietzinse für die Wohnungen. Die Nebenkosten werden für die Mieter voraussichtlich etwas tiefer ausfallen. Antrag des Gemeinderates Der Gemeindeversammlung wird beantragt, für den Ersatz der bestehenden Heizung in der Liegenschaft Hünigenstrasse 2 mit einer neuen Holzschnitzelheizung einen Verpflichtungskredit von CHF zu erteilen

4 Kurzinformationen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 nahmen 11 Stimmberechtigte teilt. Es wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Verwaltungsrechnung 2014 Die Verwaltungsrechnung 2014, abschliessend mit einem Aufwandüberschuss von CHF 56'003.60, wird genehmigt. Zusätzlich wird den Stimmberechtigten die Kreditabrechnung der Ortsplanungsrevision zur Kenntnis gebracht. Sanierung ARA Lochmatt - Verkehrsbehinderungen Lochmattstrasse / Hünigenstrasse Im Juni 2014 hat die Gemeindeversammlung einen Kredit für die Sanierung der Kanalisationsleitung Lochmatt bewilligt. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Geobau AG, Münsingen, sowie die Bay AG, Konolfingen, mit der Ausführung beauftragt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich ab 17. August 2015 begonnen. In einer ersten Etappe ist die Strecke ab Lochmattstrasse 56 (Liegenschaft Krenger) bis Einmündung Hünigenstrasse betroffen. Die Leitung wird in diesem Bereich in einem offenen Graben saniert. Der Zufluss ab Hünigenstrasse in die Lochmatt-Leitung wird ebenfalls überprüft und wenn nötig freigelegt. Die Bauarbeiten dauern 6 8 Wochen. Während der Bauarbeiten ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Die Strecke ist teilweise nur einspurig befahrbar. Der Zugang zu den Liegenschaften ist in der Regel offen. Wir bitten um Beachtung der Signalisation und der Anweisungen des Bauunternehmens. Bei Fragen oder Hinweisen steht die Gemeindeverwaltung (Tel ) oder das Ingenieurbüro Geobau AG, Münsingen, Herr Michel Piller (Tel ) zur Verfügung. Wir danken für das Verständnis für die Einschränkungen in der Bauphase. Reduzierte Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Sommerferien Die Schalter- und Telefonzeiten der Gemeindeverwaltung sind während den Schulsommerferien, das heisst noch bis Freitag, 7. August 2015, wie folgt reduziert: Montag Uhr Uhr Dienstag Freitag Uhr Nachmittag geschlossen Das Verwaltungsteam wünscht eine schöne Sommerzeit! - 4 -

5 Gratulation zum Dienstjubiläum Im 2015 können folgende Gemeindeangestellte ein Dienstjubiläum feiern: Therese Thierstein, Schulhausabwartin (20 Jahre) Am 01. August 1995 hat Therese Thierstein ihre Stelle als Abwartin des Schulhauses Oberhünigen angetreten und feiert in diesem Jahr somit bereits das 20jährige Dienstjubiläum. Der Gemeinderat, die Schulkommission und die Lehrkräfte bedanken sich ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz und die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit. Wir hoffen, dass wir noch lange Zeit auf die Dienste von Therese Thierstein zählen dürfen, und wünschen ihr bei der Arbeit viel Elan und Freude. Eveline Riesen, Lehrkraft Grundstufe (10 Jahre) Eveline Riesen kann bereits auf eine 10jährige Tätigkeit in der Schule Oberhünigen zurückblicken. Sie hat am 01. August 2005 als Kindergärtnerin die Stelle angetreten und ist mittlerweile als Teilpensenlehrkraft in der Grundstufe tätig. Der Gemeinderat, die Schulkommission und die Lehrkräfte danken ganz herzlich für ihre Treue, ihre Kreativität und die angenehme Zusammenarbeit. Zur Zeit ist Eveline Riesen im Mutterschaftsurlaub und bezieht anschliessend einen unbezahlten Urlaub bis im nächsten Frühjahr. Für die neue Aufgabe wünschen wir ihr alles Gute, viel Geduld und Freude. Hundetaxe 2015 Die Hundetaxe 2015 wird auf den 1. August zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat mit der Verordnung über das Hundewesen beschlossen, die Hundetaxe wie in den Vorjahren auf CHF pro Tier zu belassen. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde, sofern ihr Hund am Stichtag 1. August 2015 älter ist als sechs Monate. Die Hundetaxe wird den bisher registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern Ende August in Rechnung gestellt. Sind Sie neu Hundehalterin bzw. Hundehalter geworden oder haben keinen Hund mehr? Dann informieren Sie uns bitte bis am 15. August 2015 (Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, Telefon ). Feuerbrand Was ist Feuerbrand? Der Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Äpfel, Birnen und Quitten) und verschiedener Zier- und Wildgehölze (z. B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz. Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser wird durch Insekten und Vögel übertragen, so dass die Bakterien sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet werden. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben

6 Was ist zu tun bei einem Verdachtsfall? Verdächtige Pflanze nicht berühren es besteht Verschleppungsgefahr! Werkzeuge nach jeder Berührung mit einer infizierten Pflanze desinfizieren. Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen. Bei Neuanpflanzung ist bis auf weiteres auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen zu verzichten. Feuerbrand ist meldepflichtig! Die Meldung hat an eine Kontaktperson zu erfolgen: Kontaktpersonen Hans Rudolf Schüpbach, Eichiweg 56, Zäziwil Telefon Weitere Informationen und Bilder finden Sie auch unter Der Feuerbrandkontrolleur wird in den nächsten Wochen wiederum Kontrollen auf dem Gemeindegebiet durchführen. Amtliche Vermessung Gemeinde Oberhünigen Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95 Die Schweiz erhält neue Koordinaten. Sie ersetzen die bisherigen Koordinaten aus dem Jahr 1903 und wurden mit Hilfe des Global Positioning Systems (GPS) ermittelt. Nach Art. 53 Abs. 2 GeoIV sind daher die Referenzdaten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz bis 2016 in den neuen Bezugsrahmen LV95 zu überführen. Dies macht eine Neuberechnung der Grundbuchflächen nötig, die zu kleinen Änderungen der Grundstücksflächen führen kann. Die Anpassung ist rein rechnerisch und hat keine Änderungen der Grundstücksgrenzen im Gelände zur Folge. Die Grundeigentümer sind daher nicht in ihren Eigentumsrechten berührt. Allfällig Anpassungen der Grundbucheinträge werden von Amtes wegen vorgenommen. Die Daten der amtlichen Vermessung der Gemeinde Oberhünigen wurden im April 2015 in den neuen Bezugsrahmen LV95 überführt. Die Eintragung der neuen Grundstücksflächen im Grundbuch ist erfolgt. Die betroffenen Eigentümer werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ab diesem Termin bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundbuchflächen zu verwenden sind. Eine Liste sämtlicher Grundstücke mit den neu berechneten Flächen sowie weitere Informationen zum Bezugsrahmenwechsel finden sich unter Bei Fragen können Sie sich auch an das Geometerbüro, Schmalz Ingenieur AG, Konolfingen, Tel , wenden. Im Auftrag des Amtes für Geoinformation Gemeindeverwaltung Oberhünigen, 3532 Zäziwil - 6 -

7 Angebote der Jugendfachstelle Spielnachmittage auf dem Schulhausplatz für Kinder ab 6 Jahren bis 6. Klasse Mittwoch 12. August 2015 Freitag, 14. August 2015 jeweils Uhr Familientag im ref. Kirchgemeindehaus Konolfingen Samstag, 12. September 2015, Uhr Diverse Spielangebote und Unterhaltung für Familien Kontakt: Kinder- und Jugendfachstelle Region Konolfingen, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen Tel / jugendarbeit@konolfingen.ch / Pilzkontrolle 2015 Im Werkhof der Gemeinde Konolfingen, Emmentalstrasse 69, können Sie Ihre Pilze zu folgenden Zeiten kontrollieren lassen: August 04. / 08. / 11. / 18. / 22. / 25. / 29. September 01. / 05. / 08. / 12. / 15. / 19. / 22. Oktober 13. / 17. / 20. / 24. / 27. / 31. Dienstag, jeweils bis Uhr Samstag, jeweils bis Uhr Kosten pro Kontrolle Fr Es dürfen nur maximal zwei Kilo Pilze pro Person und Tag gesammelt werden. Verantwortlich: Hanspeter Lehmann, Pilzkontrolleur der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane, Tel , Per Mausklick zur Energieberatung Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland ist seit Juni 2015 mit einer eigenen Website, präsent. Der Weg zum Beratungsangebot, zu Energiespartipps und weiterführenden Informationen wird für Private, KMU und Gemeinden noch kürzer

8 Die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland berät Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Sie bietet folgende Vorteile: praxisorientierte, unkomplizierte und individuelle Vorgehensberatung in sämtlichen Energiefragen öffentliche, neutrale Beratung, unabhängig von Produkten, Systemen und Firmen attraktive Beratungstarife dank finanzieller Unterstützung der 85 Gemeinden der Region Bern- Mittelland und des Kantons Bern Mit ihrem neuen Internetauftritt rückt die Energieberatungsstelle ihre Dienstleistungen noch näher an die interessierte Öffentlichkeit heran. Die neue Website kann auf mobilen Endgeräten (Handy, Tablet) ebenso leicht bedient werden wie am Computer zuhause oder im Büro. Einladend und übersichtlich präsentiert die neue Website das Beratungsangebot und stellt das Team vor, das die Beratungsleistungen erbringt. Zudem veranschaulicht sie anhand von Beispielen aus der Praxis, wo und wie die Energieberatung tätig ist und was sie bewirkt. Der Internetauftritt bietet auch viele wertvolle Tipps und Links zum Thema Energiesparen: Aktuelle, informative Broschüren und Factsheets stehen zum Herunterladen und teilweise auch zum Bestellen zur Verfügung. Kontakt: Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland Tel Die Energieberatung ist in der Region Bern-Mittelland an den drei Standorten Bern, Schwarzenburg und Konolfingen vertreten. Zum Schluss Wichtiger als der richtige Weg ist die richtige Richtung. Stefan Persson Redaktion: Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, ,

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