Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau

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1 Hinweisdienst Bezirksstelle Oldenburg-Nord, Nr. 01 / Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau Liebe Hinweisbezieher, wir wünschen Ihnen und Ihren Familien für das Jahr 2014 alles Gute, beste Gesundheit, Glück, Erfolg und Zufriedenheit. Wir möchten Sie herzlich zu unseren diesjährigen Informationsveranstaltungen mit aktuellen Themen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz einladen. Die Themen der Veranstaltungen sind nachfolgend aufgelistet. Einladung zu unseren Vortragsveranstaltungen Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an den Veranstaltungen als Fort- und Weiterbildungsmaßnahme gemäß Sachkundeverordnung (s. u.) anerkannt wird. Bezirksstelle Oldenburg-Nord Aktuelle Themen in der Pflanzenproduktion Ohrwege, :30 13:00 Uhr Ohrweger Krug in Bad Zwischenahn- Ohrwege Bockhorn, :30 13:00 Uhr Gaststätte Hornbüssel in Bockhorn Aktuelles aus der Gesetzgebung (SachkundeVO, Pflichtkontrolle Pflanzenschutzgeräte, Sachstand Düngeverordnung) Pflanzenschutz im Wintergetreide (Versuchsergebnisse und Empfehlungen 2014) (Thees Rewerts, LWK Niedersachsen) Strip-Tillage mit kombinierter Gülleunterfußdüngung im Maisanbau (Karl-Gerd Harms, LWK Niedersachsen) Sind Bienenschutz und Pflanzenschutz vereinbar? (Hermann Hüsers, Landesverband der Imker Weser Ems e. V.) Risikovermeidung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (Thees Rewerts, LWK Niedersachsen) Pflanzenschutz im Mais - Fahrplan 2014 Seite 1 _.

2 Bezirksstelle Oldenburg-Nord Aktuelle Themen in der Pflanzenproduktion Rodenkirchen, :30 13:00 Uhr Markthalle in Rodenkirchen Aktuelles aus der Gesetzgebung Pflanzenschutz im Wintergetreide (Versuchsergebnisse und Empfehlungen 2014) (Thees Rewerts, LWK Niedersachsen) Schädlinge und Pilzkrankheiten Gefährdungspotentiale für den Mais Stoppelzerkleinerung und Bodenbearbeitung im Maisanbau (Dr. Hans-Heinrich Kowalewsky (Fachbereich Landtechnik, LWK Nds.) Unkrautmanagement auf Wiesen und Weiden Aktuelles zum Glyphosat (Thees Rewerts, LWK Niedersachsen) Pflanzenschutz im Mais - Fahrplan 2014? Aktuelle Themen in Futterbaubetrieben auf der Geest Holtrop, Beginn: 09:30 Uhr Gaststätte de Wall in Holtrop Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e. V. Beratungsring Upstalsboom Wittmund, , Beginn: 09:30 Uhr, Residenz am Schlosspark Beratungsring Ostfriesland Neue GAP Was bedeutet das Greening für uns? Hilmar Gerdes, Unternehmensberater der LWK Niedersachsen in Oldenburg Aktuelles zum integrierten Pflanzenschutz Udo Hattermann, Ertragsfaktor Kalidüngung im Grünland - Potentiale nicht verschenken! Aktuelle Anbau- und Pflanzenschutzaspekte im Mais Aktuelle Aspekte zur Sachkunderegelung und zum Pflanzenschutz Regionale Nmin-Werte zur Sickerwasserperiode 2013 Nachhaltigkeit im Maisanbau Christiane Niemann,, Seite 2

3 Hesel, Beginn: 09:30 Uhr, Gastronomie Meta Kirchstraße 1 in Hesel Beratungsring Leer Zusatzberatung Wasserschutz Leer Nährstoffe richtig platzieren? Organische Unterfußdüngung zu Mais Weniger Ackern mehr Ernten durch Streifenbearbeitung? Karl-Gerd Harms, LWK Niedersachsen, Oldenburg Ertragsfaktor Kalidüngung im Grünland- Potentiale nicht verschenken! Neue GAP Was bedeutet das Greening für uns? Hilmar Gerdes, Unternehmensberater der LWK Niedersachsen in Oldenburg Aktuelle Aspekte zur Sachkunderegelung und zum Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittelrückstände Ein kritisches Feld im Blickpunkt Jens Wienberg, LWK, Wasserschutz, Außenstelle Leer Nmin-Werte zur Sickerwasserperiode 2013 Hinrich Sparringa, LWK, Wasserschutz, Außenstelle Leer Ertragsfaktor Kalidüngung im Grünland- Potentiale nicht verschenken! Sortenempfehlungen für den Körnermaisanbau Die Sortenempfehlung erfolgt auf Basis der mehrjährigen Verrechnung der einzelnen Sortenergebnisse am Merkmal der bereinigten Marktleistung. Dabei werden die Ertragsdaten, die Trocknungskosten sowie der Trocknungsschwund berücksichtigt. Der Berechnung liegt ein angenommener Marktpreis von 18 /dt, Trocknungskosten in Höhe von 0,11 je Feuchteprozent und ein Schwundfaktor von 1,35 zugrunde. Berechnet werden hierbei die Trocknungskosten bis zum Erreichen der Basisfeuchte von 14 Prozent, sowie der Markterlös inklusive 10,7 Prozent Umsatzsteuer. Innerhalb des Dienstgebietes der Bezirksstelle Oldenburg-Nord sollten nur Sorten berücksichtigt werden, die eine Anbauempfehlung für die Region Nord haben: Reifegruppe früh (bis K 220) mehrjährig geprüft: Amagrano, Colisee, Laurinio, Ricardinio, Silvinio, Farmstar einjährig geprüft: Monasterium Reifegruppe mittelfrüh (K K 250) mehrjährig geprüft: Amoroso, Amaryl, Tiberio, Amamonte einjährig geprüft: Rivaldinio, Millesim Das Empfehlungstableau sowie die Ergebnisse der Landessortenversuche 2013 sind dem Anhang zu entnehmen. Für die Nutzungsrichtung CCM gilt die mehrjährig ermittelte Kornertragsfähigkeit einer Sorte als vorrangiges Kriterium für eine Sortenempfehlung. Allgemein ist die Standfestigkeit ein wichtiges Kriterium zur Sortenbeurteilung, vor allem dann, wenn keine zeitgerechte Ernte möglich ist. Wie auch beim Silomais werden vorrangig Sorten aus der frühen Reifegruppe empfohlen. Seite 3

4 Zur Düngeverordnung hier Sperrfristregelung 2013/2014 Aus aktuellem Anlass wird nochmals auf die Einhaltung der Sperrfristregelung der Düngeverordnung hingewiesen. Das absolute Ausbringungsverbot innerhalb der Sperrfrist bezieht sich auf Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (> 10 % verfügbarer N bei Gesamtgehalt > 1,5 %), ausgenommen Festmist aber inkl. Geflügelkot. Neben Gülle (inklusive Gärresten aus Biogasanlagen), Jauche, HTK etc. gilt die Sperrfrist auch für N-haltige Mineraldünger! In unserem Dienstgebiet wurden zahlreiche Anträge auf Verschiebung der Ausbringungssperrfrist gestellt. Folgende Zeiträume wurden mit den jeweiligen Genehmigungsbescheiden abgedeckt: auf Ackerland vom 15. Oktober bis zum 15. Januar auf Grünland vom 1. November bis zum 15. Januar auf Grünland vom 15. Oktober bis zum 2. Januar (nur für Betriebe der Küstenregion mit mehr als 80 % Grünland und Moor- bzw. Marschböden) Für die Antragsbetriebe gelten jeweils die in den Genehmigungsbescheiden genannten Fristen. Für alle diejenigen, die keinen Einzelantrag gestellt haben, gelten die bekannten Sperrfristen der Düngeverordnung: Ackerland vom 1. November bis zum 31. Januar Grünland vom 15. November bis zum 31. Januar Bei der Aufbringung von Wirtschaftsdüngern auf Grünland in der Zeit vom bis (4-wöchige Sperrzeitverschiebung) bzw. auf Acker und Grünland vom bis (2-wöchige Sperrzeitverschiebung) gelten folgende Einschränkungen: Eine Ausbringung darf nur zu Winterraps, Wintergetreide, Feldgras und Grünland erfolgen. Eine Ausbringung darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Diese Regeln sind folgendermaßen auszulegen: Bei einem wassergesättigten Boden ist der gesamte Porenraum mit Wasser gefüllt. Das ist daran erkennbar, dass auf ebener Fläche außerhalb der Fahrspuren Wasserlachen sichtbar sind. Ein wassergesättigter Boden ist in frostfreiem Zustand nicht befahrbar. Der Boden gilt als gefroren, wenn er durchgängig (d. h. die gesamte Fläche des Schlags) gefroren ist und im Verlauf des Tages nicht oberflächig auftaut. Ist eines der beiden Kriterien nicht erfüllt, darf ausgebracht werden. Die Aussage zur Schneehöhe ist nicht so zu interpretieren, dass eine Düngung zulässig ist, sobald ein kleiner Teil der Fläche weniger als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Es ist immer die Schneehöhe auf der zu düngenden Fläche zu betrachten. Die allgemeinen Grundsätze und zusätzlichen Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln nach der Düngeverordnung sind zu beachten. Bei einer Ausbringung ist immer der vorgegebene Sicherheitsabstand zu angrenzenden Gewässern einzuhalten. Auch die Ausbringung von Festmist, der von der Sperrfrist aufgenommen ist, ist auf nicht aufnahmefähigen Böden verboten! Düngung auf dem Grünland Auf Marschstandorten ist der frühe Ausbringungszeitpunkt (ab Mitte Januar bis Mitte Februar) im Hinblick auf die Nährstoffausnutzung und die nachfolgende Ertragsbildung besonders effektiv. Auf Geeststandorten hingegen sind diesbzgl. spätere Ausbringzeiten (ab Mitte/Ende Februar bis Anfang/Mitte März) von Vorteil. Empfohlen werden Gaben in Höhe von ca m 3 /ha. Seite 4

5 Ackerflächen, die zu einem späteren Zeitpunkt mit Silomais oder Sommergetreide bestellt werden sollen, dürfen zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des fehlenden Nährstoffbedarfs noch nicht mit Gülle bzw. Jauche gedüngt werden. Aus fachlicher Sicht darf die Ausbringung der genannten Nährstoffträger frühestens ca. 4 Wochen vor der geplanten Aussaat erfolgen. Verbilligte Gülle- und Stallmistuntersuchungen Für eine bedarfsgerechte Düngung muss die Zusammensetzung der Wirtschaftsdünger möglichst genau bekannt sein. Die tatsächlichen Nährstoffgehalte der Gülle schwanken in der Praxis in Abhängigkeit von der Fütterung und dem Wassergehalt des Produkts sehr stark. Auf vielen Betrieben ist auch zu beobachten, dass die K-Gehalte der Rindergüllen niedriger liegen als es die Richtwerte der LWK Niedersachsen ausweisen. Spätestens wenn die Bodenuntersuchungsergebnisse sinkende Gehalte anzeigen, sollte eine Nährstoffanalyse durchgeführt werden, um Aufschluss über den tatsächlichen pflanzenbaulichen Nährwert des Düngers zu erhalten. Hierzu sollte die Gülle vor der Probenahme gut homogenisiert werden. Anschließend wird mit dem Schöpfbecher an 4-5 verschiedenen Stellen Gülle entnommen und in einen Eimer (mindestens 10 l) gefüllt. Alternativ kann man beim Güllefahren bei 5 Fässern nach dem Abkoppeln des Saugschlauches Gülle in einen Eimer laufen lassen. Die Gülle im Eimer wird gut durchgerührt und anschließend in die Probenflasche überführt. Bitte die Flasche nur zu ¾ befüllen, der LUFA-Mitarbeiter wird es Ihnen danken. Eine Untersuchung auf Trockensubstanz, organische Bestandteile, Gesamtstickstoff, Ammonium-N, Phosphor, Kalium, Magnesium, Schwefel Kupfer und Zink wird von der LUFA als Standardpaket zum Preis von 44,00 (Gülle) bzw. 49,00 (Mist) zuzüglich MwSt. angeboten. Für dieses Untersuchungspaket wird bis zum 31. Mai für reine Wirtschaftsdünger (nicht für Mischungen mit anderen Düngern, Biogasgülle) zum Sonderpreis von 39,60 (Gülle) bzw. 44,10 (Mist) zuzüglich MwSt. angeboten. Kalkversorgung Wichtig ist es, einen Blick auf die Bodenuntersuchungsergebnisse hinsichtlich des ph-wertes zu richten. Nur wenn der ph-wert des Bodens im optimalen Bereich liegt, kann das Grünland durch die dann gute Verfügbarkeit aller Haupt- und Spurenelemente hohe und qualitativ gute Ertragsleistungen erbringen. Auf ton- und schluffreichen Böden sorgt der Kalk durch seine Strukturwirksamkeit für eine bessere Regenverdaulichkeit, was zur Verhinderung von Narbenschäden (Tritt der Tiere, Fahrspuren) beiträgt. Bei der Mengenbemessung der Kalkgabe ist darauf zu achten, dass bei Bedarf auf Moorböden sowie leichteren Standorten eine jährliche Höchstgabe von 10 dt CaO/ha (z. B. Kohlensaure Kalke bzw. Mg-Kalke oder Mergel mit rd. 20 dt/ha bei 50 % CaO-Gehalt) und auf schweren Böden von rd. 20 dt CaO/ha nicht überschritten wird. Höhere Kalkgaben müssen auf mehrere Jahre verteilt werden. Auf Standorten mit gleichzeitigem Mg-Mangel ist die Verwendung von Mg-haltigen Kalken (Mg-Mergel) zu empfehlen, da diese den Mg-Bedarf des Grünlandes preiswert abdecken. Auf Böden mit sehr engem Ca/Mg-Verhältnis wie etwa Brackmarschen ist von der Anwendung Kohlensaurer Magnesiumkalke abzuraten, da sich eine weitere Verengung des Ca/Mg-Verhältnisses ungünstig auf das Bodengefüge und die Ca-Versorgung der Pflanzen auswirkt. Bsp. für die Berechnung der auszubringenden Menge eines Kohlensauren Kalkes Düngeempfehlung nach Bodenuntersuchungsbefund: 9 dt CaO Eingesetzter Kalk: Kohlensaurer Kalk (85 % CaCO3) 9 dt (CaO Empfehlung) 0,56 (Faktor) 0,85 (Kalkgehalt) = 18,9 dt Kohlensaurer Kalk Seite 5

6 Biooffensive Erschließen Sie neue Märkte! Finanziert aus Rentenbankmitteln, getragen vom Verband der Landwirtschaftskammern und der Stiftung Ökologie & Landbau bietet die Biooffensive interessierten Betriebsleitern eine kostenlose und unverbindliche Beratung vor Ort auf Ihrem Betrieb an. Ziel ist es, festzustellen, ob sich Ihr Betrieb zur Umstellung auf den Ökologischen Landbau eignet. Mit einem erfahrenen Berater werden alle Fragen rund um die Umstellung systematisch besprochen (2-3 Std.) und Chancen sowie mögliche Risiken oder gar Hürden gezielt und betriebsindividuell herausgearbeitet. Letztlich hilft Ihnen diese Analyse am Ende die richtige Entscheidung für Familie und Betrieb zu treffen. Betriebe, die für eine Umstellung in Frage kommen, erhalten Hinweise auf potentielle Abnehmer ökologisch erzeugter Rohwaren aus ihrer Region, die heimische Erzeuger suchen. Sofern Interesse an einer weitergehenden Beratung bis hin zur Umstellungsentscheidung bestehen sollte, kann über ein spezielles Förderprogramm der BLE ein Beratungskostenzuschuss in Höhe von 50 % der entstandenen Beratungskosten in Anspruch genommen werden. Eine Verpflichtung zur Umstellung ergibt sich aus der Inanspruchnahme dieser Förderung nicht. Wenn die Umstellung bereits beschlossen ist, kann für die Beratungsunterstützung während der eigentlichen Umstellungsphase (2 Jahre) erneut ein Beratungskostenzuschuss in Höhe von 50 % beantragt werden. Interessierte Landwirte/innen melden sich bitte beim Fachbereich Ökologischer Landbau der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Herr Mücke : Herr Hempler : Spritzen-TÜV: Nur noch alle 3 Jahre Mit Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Geräteverordnung gelten ab 6. Juli 2013 für im Gebrauch befindliche Geräte drei- statt zweijährige Kontrollintervalle. In der Tabelle sind die neuen, verlängerten Kontrolltermine aufgeführt. Die gelben Plaketten, die im 2. Kalender-Halbjahr 2013 vergeben werden, gelten bis zum Letzter Kontrolltermin Plakettenfarbe Ablaufdatum auf der Plakette Neuer, verlängerter Kontrolltermin 2. Halbjahr 2011 Orange 2. Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr 2015 Blau 2. Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr Halbjahr 2016 Gelb 2. Halbjahr Halbjahr Halbjahr 2016 Es gibt eine Übergangsvorschrift, die rückwirkend sogar Pflanzenschutzspritzen betrifft, die letztmalig im ersten Halbjahr 2011 geprüft worden sind. Sollten Sie bisher versäumt haben, die notwendigen Kontrollen durchzuführen, so können Sie diese nun trotzdem bis Ende Juni 2014 einsetzen. Bezirksstelle Oldenburg-Nord Pflanzenbau und Pflanzenschutz Pflanzenbau und Pflanzenschutz Im Dreieck 12, Oldenburg Am Pferdemarkt 1, Aurich Telefon , Telefax Telefon , Telefax jasmin.mueller@lwk-niedersachsen.de margot.aczel@lwk-niedersachsen.de Seite 6

7 Sortenempfehlungen für den Körnermaisanbau Maissorten des frühen u. mittelfrühen Sorte Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd mehrjährig geprüfte Sorten Ricardinio K 220 KWS 2008 X X X X + + O O + - O Amoroso K 230 Agromais 2005 X X X X + + O O O O Amagrano K 210 Agromais 2010 X X O O O O + - Laurinio K 200 RAGT 2010 X X O Silvinio 1) K 210 KWS 2010 X X O Colisee K 220 KWS 2012 X X + + O O O - - Amaryl K 230 Agromais 2008 X X O + + O + O - Tiberio K 230 RAGT 2006 X X X + O O O O Farmstar K 210 Farmsaat 2012 X O O - O - Amamonte K 240 Agromais 2011 X X X O O O O - O Toninio K 240 Agromais 2012 X X X O O Grosso K 250 KWS 2010 X X O O O + Alduna* K 250 Saaten-Union 2011 X X O - - O - - O Farmgold* ca. K 240 Farmsaat 2012 X X - - O O O O ES Albatros K 240 Euralis O - O - O O + + O + Amanatidis K 220 Agromais O O O + - O LG K 230 LG 2012 O O - O O Luigi CS K 250 Caussade O O O + O LG K 220 LG O - + O Coleen* K 250 DSV O O O O P 8400 K 240 Pioneer O + Sunstar K 250 Saaten-Union O O P 8589 K 250 Pioneer O + O + einjährig geprüfte Sorten im LSV, für den Probeanbau Rivaldinio KWS K 240 KWS 2013 X X X X O + - () Millesim* K 250 KWS 2013 X X X X O + + () Monasterium* K 210 Stroetmann 2013 X X O -- + () LG K 250 LG 2013 X X O O () Claudinio K 250 Agromais 2013 X X O - () ES Techno K 220 Euralis O + O O () Farmtastic K 220 Farmsaat O () Sunshinos K 210 Saaten-Union O + () Farmanager K 220 Farmsaat O () Sixxtus* K 250 RAGT O O O () Renatinio K 250 KWS O O O () P 8134 K 250 Pioneer O O O O O () KWS 1325 K 220 KWS O O () P 8433 K 250 Pioneer O () Erläuterungen: Sortiments bis K 250 Vertrieb durch im LSV seit ++ = rel. kleinwüchsig Anbauempfehlung Körnermais Reifezahl Anbauempfehlung CCM Anbauregion Anbauregion Empfehlung nach Ergebnissen aus den Anbauregionen -- = hohe Anfälligkeit -- = hohe Anfälligkeit * = EU-Sorte X = Empfehlung für den Anbau 2014 Bewertungsschema: + = überdurchschnittlich, O = durchschnittlich, - = unterdurchschnittlich 1) = in 2013 nicht mehr geprüft ( ) = keine sichere Einstufung möglich Abreife T % ++ = hoher T-Gehalt Ertragsaufbau Kornertrag dt/ha ++ = hoher Ertrag ++ = hohe Leistung Mittel von Nds. Blattfl. Toleranz + = hohe Blattfl. Toleranz Seite 7 _. ber. Marktleistung Lagerneigung Stängelfäule Wuchshöhe Sorten- Ratgeber Körnermais 2014 und Empfehlung für den Frühbezug 2015 herausgegeben vom Geschäftsbereich Landwirtschaft Fachbereich Grünland und Futterbau Internet: http// Stand: Dezember 2013 Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers

8 Körnermais-Sortenprüfungen relativer Vergleich Anbauregion Nord Reifegruppen früh und mittelfrüh bis K 250 Anzahl Versuche je Sorte Stängelfäule Nds. Lager zur Ernte Nds. Kornerträge bei 86% T TS im Korn berein. Marktleistung % **) % **) dt/ha dt/ha % % /ha Verrechnungsbasis=100 % 10,4 27,3 106,6 131,8 68,8 67, Reifezahl Vertrieb gesamt Nord mehrjährig** 2013 mehrjährig** Frühe und mittelfrühe Sorten Amagrano (VR) K 210 Agromais ,0 O 27,4 O Amoroso K 230 Agromais ,8 + 8, Colisee K 220 KWS ,1 O 14, Farmstar K 210 Farmsaat ,1-32,7 O Ricardinio (VR) K 220 KWS ,3 + 35,2 O Laurinio K 200 RAGT ,1-38, Amamonte (VR) K 240 Agromais ,3 O 31,3 O Tiberio K 230 RAGT , , Amaryl K 230 Agromais ,7 + 13,6 O Amanatidis (VR) K 220 Agromais ,7 + 11,9 O Toninio K 240 Agromais , , Farmgold* ca. K 240 Farmsaat ,3 + 13, Grosso (VR) K 250 KWS , , ES Albatros K 240 Euralis , ,9 O Alduna* (VR) K 250 Saaten-Union ,9-32,8 O Luigi CS K 250 Caussade ,0 O 13, LG K 230 LG ,6-32,6 O LG (VR) K 220 LG ,6-36,4 O Coleen* K 250 DSV ,3 O 30, P 8400 (VR) K 240 Pioneer ,8-15, Sunstar K 250 Saaten-Union , , P 8589 K 250 Pioneer ,4 + 28,8 O jährig geprüfte Sorten im LSV Rivaldinio KWS K 240 KWS ,6 + 19,1 O Millesim* K 250 KWS ,8 + 13,1 O Monasterium* K 210 Stroetmann , ,2 O LG K 250 LG ,6-16, Farmtastic K 220 Farmsaat ,0-33, Sunshinos K 210 Saaten-Union ,9 O 9, ES Techno K 220 Euralis ,8 O 17, Farmanager K 220 Farmsaat , , Claudinio K 250 Agromais ,2 O 47, Sixxtus* K 250 RAGT 6 2 0,0 + 9, Renatinio K 250 KWS 6 2 0,0 + 7, P 8134 K 250 Pioneer 6 2 3,9 O 17,2 O KWS 1325 K 220 KWS ,9 O 9, P 8433 K 250 Pioneer 6 2 5,0 + 13, *) EU = Sorte **) Bewertungsschema: ++ = geringer Stängelfäulebefall/standfest, -- = starker Stängelfäulebefall/langeranfällig (VR) = Verrechnungssorte (unter Berücksichtigung der Beschreibenden Sortenliste des BSA 2013) Versuchsstandorte Ergebnisse 2013: LSV Standorte der LWK Niedersachsen in den jeweiligen Anbaugebieten Versuchsstandorte Ergebnisse mehrjährig: Sortenversuche (LSV/EU/WP) in den jeweiligen Anbaugebieten aus den Jahren unter Einbeziehung der Nachbaranbaugebiete mit abgeschwächter Gewichtung Seite 8 _.

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