Wasserkörper: Nidda/Frankfurt DEHE 248.1

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1 Schritt 1: Ermittlung des Wasserkörpers Gewässername Wasserkörper: Name Wasserkörper: Code Wasserkörper: Länge 12,3 km Wasserkörper: LAWA-Typ Gemeinsamer WK mit Bundesland: Federführendes Bundesland: Nidda Nidda/Frankfurt DEHE_ : Große Flüsse des Mittelgebirges nein HE Schritt 2: Handelt es sich um einen künstlichen Wasserkörper? WK durch Menschen auf ehemals trockenem Land erstellt und nicht den Abfluss eines natürlichen Gewässers führend Wenn "Ja", dann keine weiteren Prüfungsschritte Sonderschritt 2: Handelt es sich um eine Talsperre signifikanter Größenordnung? Talsperre > 50 ha oder Talsperre > 10 ha und EZG > 10 km² Schritt 3: "Screening": Liegen bedeutende hydromorphologische Veränderungen vor? Bedeutende hydromorphologische Veränderungen Wenn "Ja", dann Ausweisung als HMWB und weiter mit Schritt 8 Wenn "Nein", dann relevante Umweltziele: Guter ökol. Zustand, Art. (1) oder weniger strenge Umweltziele, Art. (5)

2 Schritt : Beschreibung bedeutender Veränderungen der Hydromorphologie strukturell signifikante Veränderungen gemäß der aktualisierten Bestandsaufnahme ,7 % 12,3 Länge (in km) Beschreibung des Ist - Zustandes fehlende Längsbänke oder fehlende Querbänke 96 % fehlende bodenständige Ufergehölze oder Röhrichte fehlende naturnahe Altgewässer oder andere naturnahe Biotope im Auenbereich 0 % 2 % Querbauwerke bzw. Anlagenstandorte 6 Anzahl davon aufwärts unpassierbar oder weitgehend unpassierbar davon abwärts unpassierbar oder weitgehend unpassierbar Auswirkungen von anderen Wasserkörpern negative Auswirkungen von oberhalb von unterhalb Anzahl Anzahl WK welche WK welche DEHE 28.2 DEHEBY 2_0_ Main lineare Durchgängigkeit (Fischaufstieg) nicht gegeben; Rückstau Auswirkungen auf weitere Wasserkörper negative Auswirkungen auf oberhalb auf unterhalb WK welche WK welche DEHE 28.2 lineare Durchgängigkeit (Fischaufstieg) nicht gegeben/eingeschränkt; Rüc DEHEBY 2_0_ Main lineare Durchgängigkeit (Fischabstieg) eingeschränkt/nicht gegeben; Defi Schritt 5: Ist es wahrscheinlich, dass aufgrund von Veränderungen in der Hydromorphologie das Ziel "guter ökologischer Zustand" verfehlt wird? Keine Zielerreichung guter ökologischer Zustand Wenn "Nein", dann relevante Umweltziele: Guter ökol. Zustand, Art. (1) oder weniger strenge Umweltziele, Art. (5) Schritt 6 (Ergebnis): Ist der Wasserkörper aufgrund physikalischer Veränderungen infolge von Eingriffen durch den Menschen in seinem Wesen erheblich verändert? Vorläufige Einstufung als erheblich veränderter WK Wenn "Nein", dann relevante Umweltziele: Guter ökol. Zustand, Art. (1) oder weniger strenge Umweltziele, Art. (5)

3 Schritt 7.1 Festlegung der Verbesserungsmaßnahmen zur Erzielung eines guten ökologischen Zustandes Ausschließliche Beschreibung der auf Gewässer- und Auenstrukturen bezogenen Maßnahmen in dem für die Zielerreichung notwendigen Mindestumfang Bereitstellung von Flächen Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen Herstellung der linearen Durchgängigkeit Errichtung/Umbau Fischaufstieg Anzahl Errichtung/Umbau Fischabstieg Anzahl ökologisch verträgliche Abflussregulierung Spezielle Maßnahmen an Bundeswasserstraßen Schritt 7.2: Hätten die Verbesserungsmaßnahmen signifikante negative Auswirkungen auf die Nutzungen? Signifikant neg. Auswirkungen auf folgende wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen (einzeln oder im Zusammenspiel) sind zu erwarten: Landentwässerung und -bewässerung Landentwässerung und Hochwasserschutz Urbanisierung und Hochwasserschutz (mit Vorland) Urbanisierung und Hochwasserschutz (ohne Vorland) Hochwasserschutz Schifffahrt auf frei fließenden Gewässern Schifffahrt auf staugeregelten Gewässern Wasserkraft Bergbau Sonstige (z.b. Schutzgebiete, Freizeit und Erholung, Denkmalschutz, Wassergewinnung..) Welche: Veränderung des GW-Spiegels, vorhandene Bebauung (Statik) Schritt 7.3: Hätten die Verbesserungsmaßnahmen signifikante negative Auswirkungen auf die Umwelt im weiteren Sinne? Naturschutz (z.b. NATURA 2000) Landschaftsbild kulturelles Erbe / Denkmalschutz/Archäologie Sonstiges Welche: Wenn in Schritt 7.2 und 7.3 ALLE "Nein", dann relevante Umweltziele: Guter ökol. Zustand, Art. (1) oder weniger strenge Umweltziele, Art. (5)

4 Schritt 8.1: Lassen sich die durch die physikalischen Veränderungen bezweckten nutzbringenden Ziele auch mit "anderen Möglichkeiten" (Nutzungsalternativen) erreichen? Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen Schaffung von alternativen Retentionsräumen Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen Schritt 8.2: Sind diese "anderen Möglichkeiten" technisch durchführbar? Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen Schaffung von alternativen Retentionsräumen Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen Schritt 8.3: Sind diese "anderen Möglichkeiten" eine bessere Umweltoption? Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen Schaffung von alternativen Retentionsräumen Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen Schritt 8.: Sind die Kosten dieser "anderen Möglichkeiten" verhältnismäßig? Aufgabe und Rückbau von Siedlungsflächen Einschränkung der Nutzung von Siedlungsflächen Freizeit- und Erholungseinrichtungen verlagern bzw. einstellen Schaffung von alternativen Retentionsräumen Hochwasserrückhalt bereits an Oberläufen und auf der Fläche ermöglichen Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper Wenn "Nein", dann Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper

5 Schritt 8.5: Wird mit den "anderen Möglichkeiten" ein guter ökologischer Zustand erreicht? Guter ökologischer Zustand wird voraussichtlich erreicht? Hinweis: Es ist abzuschätzen, ob mit den nach Schritt 8.1 bis 8.5 verbleibenden und umsetzbaren anderen Möglichkeiten ein guter Zustand trotz weiterhin bestehender hydromorphol. Veränderungen erreicht werden kann. Unter Umständen wird durch die anderen Möglichkeiten" nur eine teilweise Änderung bzw. Verlagerung der Nutzungen möglich und das Ziel des guten ökologischen Zustands aufgrund verbleibender physikalischer Veränderungen verfehlt. Schritt 9: Ausweisung als erheblich veränderter Wasserkörper Gesamtbewertung Die Nidda ist in diesem Bereich überprägt durch die 6 beweglichen Klappenwehren, die nur bei Hochwasser gelegt werden, um dann den erhöhten Abfluss abführen zu können. Zusätzlich wurde die Nidda auf der gesamten Länge im Wasserkörper hochwassersicher ausgebaut. Das heißt, dass die Nidda ein Regelprofil mit Steinsatz und Verwallung besitzt. Um den "guten ökol. Zustand" in diesem Abschntt der Nidda zu erreichen, müsste eine deutliche Verminderung des Rückstaus erzielt werden. Hierfür wäre es notwendig, Wehre zu beseitigen oder sie abzusenken. Da dies aber eine Grundwasserspiegelabsenkung mit sich führen würde, ist dies aus Sicht der vielen direkt anliegenden Gebäude (Setzungsschäden) nicht möglich. Aufgrund der verbleibenden physikalischen Veränderungen (Rückstau/Veränderungen in der Abflussdynamik, Ausbauquerschnitt) wird das Ziel "guter ökologischer Zustand" nicht erreicht werden können.

6 Schritt 10.1 Auswahl der Qualitätskomponenten für das höchste und das gute ökologische Potenzial (Grundlage: vergleichbare Gewässerkategorie) Kategoriewechsel? Relevante biologische Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Fische Makrophyten Phytobenthos Derzeit zeigt das Phytobenthos (Teilkpomponente Kieselalgen) einen mäßigen bis unbefriedigenden Zustand an. Dennoch wird davon ausgegangen, dass - unabhängig von den Rückstaubereichen - hier bei deutlicher Minimierung der Nährstoffsituation ( Ø Gesamt-Phosphorgehalt ca. 0,3 mg/l) der gute ökologische Zustand erreicht werden kann. Phytoplankton Nicht relevant Schritt 10.2 Maßnahmen zur ökologischen Schadensbegrenzung, die keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die spezifizierten Nutzungen oder die Umwelt im weiteren Sinne haben (hydromorphologische Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog) Bereitstellung von Flächen Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen 3,9 km Herstellung der linearen Durchgängigkeit Anzahl ökologisch verträgliche Abflussregulierung Förderung natürlicher Rückhalt Spezielle Maßnahmen an Bundeswasserstraßen Schritt 10.2.b Festlegung der hydromorphologischen Bedingungen für das höchste ökologische Potenzial Ähnlichster LAWA-Gewässertyp 9.2 Vom ähnlichsten LAWA-Gewässertyp abweichende hydromorphologische Bedingungen siehe Schritt ; von besonderer Bedeutung sind dabei die Rückstaubereiche Schritt 10.3 Abschätzung der chemisch-physikalischen Bedingungen für das höchste ökologische Potenzial Vom ähnlichsten LAWA-Gewässertyp abweichende chemisch-physikalische Bedingungen wegen morphologischer Änderungen, die für die in der WRRL spezifizierten Nutzung erforderlich sind Die chemisch-physikalischen Bedingungen für das höchste ökologische Potenzial entsprechen den chemisch-physikalischen Bedingungen für den sehr guten Zustand (siehe Anlage 6 der OGewV v. 20. Juli 2011)

7 Schritt 10. Festlegung der biologischen Parameter für das höchste ökologische Potenzial Makrozoobenthos Hinweis: Die Festlegung erfolgt gemäß dem Fließgewässertyp (Schritt 10.2 b) und der prägenden Nutzung (Schritt 7.2) Fauna-Index (EQR-Aufschlag) EPT-HK [%] (Oberer / Unterer Ankerpunkt) # EPTCBO (Oberer / Unterer Ankerpunkt) Anteil Metarhithralbesiedler (Oberer / Unterer Ankerpunkt) Fische (Dominanzanteil in %) 0,08 58,1 17,5 26 3,5 23,5 6 Hinweis: Die Festlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzungsfallgruppe (Schritt 7.2) und den sich daraus ergebenden Konsequenzen (z.b. Potamalisierung, Zunahme von Ubiquisten und gegenüber Wellenschlag robusteren Arten, Zunahme von Schlammbesiedlern und Abnahme/Zunahme rheophiler Arten...) Aal Aland, Nerfling Äsche Atlantischer Lachs Bachforelle Bachneunauge Barbe Barsch, Flussbarsch Bitterling Brachse, Blei Döbel, Aitel Dreist. Stichling (Binnenform) Elritze Flussneunauge Groppe, Mühlkoppe Gründling Güster Hasel Hecht Karausche Karpfen Kaulbarsch Maifisch Meerforelle Moderlieschen Nase Quappe, Rutte Rapfen Rotauge, Plötze Rotfeder Schlammpeitzger Schleie Schmerle Schneider Steinbeißer Ukelei, Laube Zwergstichling Makrophyten Phytobenthos Phytoplankton 0,9 8, ,9 8 17,6 0,9 0,9 nur Abschätzung möglich Nicht relevant für die Ausweisung als HMWB, daher Ziel guter ökologischer Zustand. Nicht relevant

8 Schritt 11.1 Bewertung des ökologischen Potenzials für die relevanten biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos Fische Makrophyten (Abschätzung) Gesamtbeurteilung mäßig unbefriedigend mäßig unbefriedigend Schritt 11.2 Ist das gute ökologische Potenzial erreicht? Hinweis: Wenn das gute ökologische Potenzial noch nicht erreicht ist, sind im Schritt 11.3 die noch erforlichen Maßnahmen darzustellen; im Schritt 11. ist das Vorliegen weiterer Belastungsfaktoren zu prüfen. Schritt 11.3 Festlegung der Maßnahmen von Schritt 10.2, die für die Erreichung des guten ökologischen Potenzials noch notwendig sind. (hydromorphologische Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog) Bereitstellung von Flächen Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen 2,8 km Herstellung der linearen Durchgängigkeit Anzahl ökologisch verträgliche Abflussregulierung Förderung natürlicher Rückhalt Spezielle Maßnahmen an Bundeswasserstraßen Chlorid Schritt 11. Überprägen weitere Belastungsfaktoren die nutzungsbedingte hydromorphologische Belastung? Allgemeine chemisch-physikalische Parameter Wassertemperatur (Jahresmaximum) Sauerstoffgehalt (Jahresminimum) ph-wert Pges o-po NH Sonstige Belastungen (z.b. organische Belastung)

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