Geschäftsbericht. Amt für Familie und Jugend

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1 Geschäftsbericht Amt für Familie und Jugend Eichstätt Amt für Familie und Jugend Eichstätt in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JuBB Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt JuBB 2016

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3 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisübersicht... 3 Abbildungsverzeichnis... 3 Tabellenverzeichnis Vorwort Bevölkerung und Demographie Einwohner und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt insgesamt Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Zusammengefasste Geburtenziffern Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Stand: ) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III (im Jahresdurchschnitt 2015) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (im Jahresdurchschnitt 2015) Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt (Juni 2016) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (Juni 2016)

4 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (Schuljahr 2014/2015) Übertrittsquoten (Schuljahr 2015/2016) Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2014) Eheauflösungen (2015) Jugendhilfestrukturen Fallerhebung Kostendarstellung Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr Weitere Aufgaben, Leistungen und Fachdienste

5 Verzeichnisübersicht Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Eichstätt nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt, Veränderungen in % 2013 bis 2015 (Stichtag ) Bevölkerungsaufbau im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand ) Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2015/16) Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Anteil der 18- bis unter 27-Jährigenan der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2015 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Abbildung 14: Abbildung 15 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %)

6 Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Abbildung 27: Abbildung 28: Abbildung 29: Abbildung 30: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2016) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2016) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016)

7 Abbildung 31: Abbildung 32: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2015) Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2015) Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) Abbildung 39: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der um ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) Abbildung 40: Abbildung 41: Abbildung 42: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 43: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar 2016 (Förderfaktor) Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 45: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 46: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Abbildung 47: Verteilung der um-fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Abbildung 48: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr Abbildung 49: Verhältnis der um-fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr

8 Abbildung 50: Abbildung 51: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte um im Jahr Abbildung 52: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Abbildung 53: Abbildung 54: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige mit dem Status um bei Hilfebeginn nach Hilfearten (ohne 29 SGB VIII) Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr Abbildung 55: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Abbildung 56: Abbildung 57: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 58: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Abbildung 59: Abbildung 60: Abbildung 61: Abbildung 62: Abbildung 63: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) im Bereich um Fehler! Textmarke nicht definie Entwicklung der reinen Ausgaben für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr

9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern und Bayern (in %) (Stand: ) Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2015) Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Eichstätt bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Eichstätt im Zeitverlauf Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Tabelle 8: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Tabelle 9: Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Eichstätt Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Eichstätt Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt zum 1. Januar

10 Tabelle 16: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt zum 1. Januar Tabelle 17: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII Tabelle 18: Hilfen gemäß 29 SGB VIII Tabelle 19: Hilfen gemäß 30 SGB VIII Tabelle 20: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Tabelle 21: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Tabelle 22: Hilfen gemäß 33 SGB VIII Tabelle 23: Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung Tabelle 24: Hilfen gemäß 34 SGB VIII Tabelle 25: Hilfen gemäß 35a SGB VIII Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII Tabelle 27: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII Tabelle 28: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Tabelle 29: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Tabelle 30: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Tabelle 31: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Tabelle 32: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 33: Personalstand zum Tabelle 34: Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen Tabelle 35: Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Tabelle 36: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 37: Tabelle 38: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 39: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 40: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption

11 Tabelle 41: Ausgaben für Einzelfallhilfen Tabelle 42: Ausgaben für Einzelfallhilfen Tabelle 43: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 44: 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 45: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 46: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 47: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 48: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 49: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 50: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 51: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Tabelle 52: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 53: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 54: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 55: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status "um" bei Hilfebeginn Tabelle 56: Belegtage und Ausgaben für Bearbeitungsfälle Tabelle 57: Ausgaben je Belegtag / Laufzeiten Tabelle 58: Ausgaben je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status um bei Hilfebeginn

12 1 Vorwort Der vorliegende Geschäftsbericht 2016 im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JuBB) basiert auf einem System bayernweit einheitlicher Datenerfassung und -aufbereitung. Der Bericht enthält neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Die Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten, Anmerkungen, Definitionen und Berechnungsformeln können im Kapitel 5 im Detail nachgelesen wer-den. Die dargestellten Daten wurden vom Jugendamt erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das ZBFS-Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen durch die GEBIT Münster (Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbh & Co. KG). In Kapitel 2 und 3 werden alle Daten auf Grundlage des Zensus 2011 (fortgeschrieben) ausgewiesen. Sollten Daten abweichend vom Zensus ausgewiesen werden, wird dies in einer Fußnote kenntlich gemacht. In Kapitel 4 werden die Jugendhilfestrukturen im Jugendamt im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenstrukturen dargestellt. Der Abschnitt 4.1 fokussiert die Fallzahlen im Verlauf der JuBB- Berichterstattung (Zeitreihen seit dem Datenjahr 2008), die Darstellung der Kosten erfolgt in Kapitel 4.2. In Kapitel Ziffer b) findet sich das Kapitel zu den Kita-Daten aus dem KiBiG.web. Einer Gesamtübersicht schließt sich dann die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB an. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Ausgabendeckung ergänzt. Kapitel 4.3 bietet eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen, die Ausgaben je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten auf einen Blick darstellt. Neu hinzugekommen ist für das Berichtsjahr 2016 die Darstellung von Daten im Arbeitsbereich unbegleitete Minderjährige (um) der Jugendämter. Für die 27.2, 30, 33, 34, 35a und 41 SGB VIII erfolgt eine Darstellung der Fallzahlen und Kosten. Für die 13, 42 und 42a SGB VIII werden nur die Kosten erfasst, da diese derzeit nicht mit Fallzahlen in JuBB erfasst werden. Der 41 SGB VIII wird im Bereich um über den Status bei Hilfebeginn erfasst 10

13 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis Eichstätt liegt im Norden des Regierungsbezirks Oberbayern und grenzt an Landkreise aus Niederbayern (Kelheim), Oberpfalz (Neumarkt i. d. Opf.), Mittelfranken (Roth, Weißenburg-Gunzenhausen) und Schwaben (Donau-Ries). Der Landkreis Eichstätt gehört zur Planungsregion Ingolstadt. Der Landkreis Eichstätt umfasst 30 Gemeinden, darunter die Große Kreisstadt Eichstätt und die Stadt Beilngries. Der Landkreis Eichstätt hat eine Fläche von ha (Stand: ). Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Eichstätt Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (49,3 %) zu Männern (50,7 %) (Verhältnis Gesamtbayern: 50,8 % Frauen zu 49,2 % Männer). 11

14 Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt insgesamt Abbildung 1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Eichstätt nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

15 Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt, Veränderungen in % 2013 bis 2015 (Stichtag ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag des jeweiligen Jahres 13

16 Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Abbildung 3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl der betreffenden Kommune. 14

17 Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Abbildung 4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

18 Tabelle 1: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

19 Abbildung 5: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Gesamtbevölkerung (100 %) Unter 27-Jährige (Anteil an Gesamtbevölkerung) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Tabelle 2: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern und Bayern (in %) (Stand: ) Landkreis Eichstätt Regierungsbezirk Oberbayern Bayern Altersgruppen Bevölkerung Anzahl in % in % in % 0- bis unter 3-Jährige ,1 % 3,0 % 2,7 % 3- bis unter 6-Jährige ,9 % 2,8 % 2,6 % 6- bis unter 10-Jährige ,8 % 3,6 % 3,5 % 10- bis unter 14-Jährige ,1 % 3,6 % 3,6 % 14- bis unter 18-Jährige ,6 % 3,9 % 4,0 % 18- bis unter 21-Jährige ,7 % 3,2 % 3,3 % 21- bis unter 27-Jährige ,7 % 7,6 % 7,5 % 0- bis unter 18-Jährige Anzahl der Minderjährigen ,6 % 16,8 % 16,4 % 0- bis unter 21-Jährige ,3 % 20,0 % 19,8 % 0 bis unter 27-Jährige Anzahl der jungen Menschen ,0 % 27,6 % 27,3 % 27-Jährige und Ältere ,0 % 72,4 % 72,7 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

20 Unter anderem ist für die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ein fundiertes Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung erforderlich. Neben dem generativen Verhalten sind hier auch die Zu- und Fortzüge relevant. Die folgenden Darstellungen zeigen die Wanderungsbewegungen nach Altersklassen differenziert. Abbildung 6: Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Zuzüge im Alter von Zuzüge Minderjähriger Fortzüge im Alter von Fortzüge Minderjähriger Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

21 Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2015) Gemeinde Einwohner insgesamt unter 3- jährige Unter 3-Jährige Zuzüge unter 3- Jährige Fortzüge unter 3- Jährige Wanderungssaldo unter 3-Jährige Einwohner insgesamt 3- bis unter 6-Jährige 3- bis unter 6-Jährige Zuzüge 3- bis unter 6-Jährige Fortzüge 3-bis unter 6- Jährige Wanderungssaldo 3- bis unter 6- Jährige Adelschlag Altmannstein, M Beilngries, St Böhmfeld Buxheim Denkendorf Dollnstein, M Egweil Eichstätt, GKSt Eitensheim Gaimersheim, M Großmehring Hepberg Hitzhofen Kinding, M Kipfenberg, M Kösching, M Lenting Mindelstetten Mörnsheim, M Nassenfels, M Oberdolling Pförring, M Pollenfeld Schernfeld Stammham Titting, M Walting Wellheim, M Wettstetten Landkreis Eichstätt Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

22 Zusammengefasste Geburtenziffern 1 Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als Durchschnittswert über 2 Jahre berechnet. Für den Landkreis Eichstätt ergibt sich mit 1,62 Kindern je Frau ein Wert, der deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (Bayern: 1,45) liegt. Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern 2 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag , eigene Berechnung GEBIT Münster Aufgrund des Zensus 2011 erfolgt die Bildung des Durchschnittswerts auf der Grundlage der letzten beiden Jahre. Die Skalierung und die Farbgebung der Regiograph-Grafiken wurden zur besseren Lesbarkeit angepasst.

23 Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) 3 Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis Eichstätt Ausländer, das entspricht einem Anteil von 7,5 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 11,6 %. Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil. 21

24 Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (Schuljahr 2015/2016) 4 Eine für die Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zum Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund an allen Schüler/innen) ermöglicht. Im Landkreis Eichstätt liegt dieser Anteil bei 13,9 %. Im Freistaat Bayern hatten 22,7 % der Schulanfänger/innen im Schuljahr 2015/16 einen Migrationshintergrund. Abbildung 9: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2015/16) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil unter Schulanfängern.

25 Jugendquotient 5 der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27- Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27- Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Der Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung liegt im Landkreis Eichstätt bei 18,6 % (bayerischer Vergleichswert: 16,4 %). Abbildung 10: Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Jugendquotient. 23

26 Der Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen liegt im Landkreis Eichstätt bei 11,4 % und ist damit deutlich über dem bayerischen Vergleichswert von 10,9 %. Abbildung 11: Anteil der 18- bis unter 27-Jährigenan der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

27 Bevölkerungsdichte 6 (Stand: ) Der Landkreis Eichstätt hat mit 1,1 Einwohnern pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt der Landkreise 7 von 1,3 Einwohner pro Hektar im unteren Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Abbildung 12: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Bevölkerungsdichte. Für die Berechnung des bayerischen Durschnitts werden, bezogen auf Landkreise, hier alle bayerischen Landkreise herangezogen. Für kreisfreie Städte gilt analog dazu der Mittelwert aller kreisfreien Städte. 25

28 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Im Landkreis Eichstätt ergab sich seit Ende 2013 eine etwa gleichbleibende Anzahl der Minderjährigen (0,2 %). (Im bayernweiten Vergleich ein deutlicher Rückgang, wie im nächsten Kapitel ausgeführt) Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2015 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag und

29 Laut den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis Eichstätt bis zum Jahr 2025 voraussichtlich leicht ansteigen (Ausgangsjahr 2015), bis zum Jahr 2035 dann voraussichtlich weiter leicht ansteigen (Ausgangsjahr 2025). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21-Jährige) wird kurzfristig (bis 2025) bereits leicht ansteigen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Eichstätt bis zum Jahr 2025/2035 (Basisjahr 2015) darstellt. Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Eichstätt bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) Altersgruppe Landkreis Eichstätt Ende 2025 Landkreis Eichstätt Ende 2035 Bayern Ende 2025 Bayern Ende 2035 unter 3 Jahre 4,7 % -4,1 % 4,0 % -4 % 3 bis unter 6 Jahre 13,8 % 7,4 % 10,4 % 5 % 6 bis unter 10 Jahre 17,3 % 15,9 % 10,0 % 9 % 10 bis unter 14 Jahre 7,7 % 11,4 % 5,4 % 7 % 14 bis unter 18 Jahre -10,5 % 1,0 % -9,6 % -3 % 18 bis unter 21 Jahre -17,6 % -7,0 % -13,7 % -9 % 21 bis unter 27 Jahre -10,7 % -14,8 % -8,6 % -14 % 27 bis unter 40 Jahre 10,5 % -0,9 % 9,6 % -1 % 40 bis unter 60 Jahre -2,8 % -1,4 % -4,8 % -6 % 60 bis unter 75 Jahre 40,4 % 49,2 % 25,8 % 33 % 75 Jahre oder älter 4,1 % 34,5 % 9,9 % 31 % Gesamtbevölkerung 6,4 % 9,1 % 4,7 % 5 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag , und

30 Abbildung 14: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

31 Abbildung 15 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

32 Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

33 3 Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote 8 der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) 9 Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis Eichstätt im Jahresdurchschnitt ,3 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2015 eine Jugendarbeitslosenquote von 3,1 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (1,4 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25- Jährigen leicht gesunken 10. Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote der unter 25- Jährigen in Bayern insgesamt in den Jahren 2014 und 2015 von 3,2 % auf 3,1 % leicht gesunken Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Da die Quoten in Kapitel 3.1 bis 3.5 zur besseren Lesbarkeit auf eine Nachkommastelle gerundet sind, kann es sich trotz vermeintlicher Steigerung der Quoten (beispielsweise 1,8 % auf 1,9 %) um eine sehr geringe Abweichung der Nachkommastellen handeln, die im Ergebnis keine ausschlaggebende Veränderung zeigt. 31

34 Abbildung 17: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt

35 Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2015) 11 Die Arbeitslosenquote insgesamt im Landkreis Eichstätt lag im Jahresdurchschnitt 2015 bei 1,3 %. Insgesamt wies Bayern 2015 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 3,6 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (1,4 %), die Arbeitslosenquote leicht gesunken. In Bayern ist sie in der gleichen Zeit leicht gesunken von 3,8 % auf 3,6 %. Abbildung 18: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Fußnote

36 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III 12 (im Jahresdurchschnitt 2015) 13 Im Jahresdurchschnitt 2015 gab es im Landkreis Eichstätt 641 Empfänger von SGB III- Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 0,9 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 1,8 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (1,0 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit leicht gesunken. In Bayern ist die Quote in den Jahren 2014 und 2015 von 1,9 % auf 1,8 % leicht gesunken. Abbildung 19: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III. Siehe Fußnote 11.

37 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt

38 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 14 (im Jahresdurchschnitt 2015) 15 Im Jahresdurchschnitt 2015 erhielten 844 erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf 100 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65-Jährige) kamen im Landkreis Eichstätt somit 1,0 % Leistungsempfänger. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (0,9 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit konstant geblieben. Bayernweit ist die Quote in der gleichen Zeit mit einem Wert von 3,5 % konstant geblieben. Abbildung 20: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II. Siehe Fußnote 11.

39 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen 16 (im Jahresdurchschnitt 2015) Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Eichstätt liegt im Jahr 2015 bei 1,8 %. Bayernweit lag der Wert bei 6,4 %. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2014 konstant geblieben. In Bayern ist der Indikator in der gleichen Zeit von 7,1 % auf 6,4 % gesunken. Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen. 37

40 Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen 17 (Stand: ) Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren liegt im Landkreis Eichstätt bei 15,9 % (Bayern: 25,2 %). Abbildung 22: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Betreuungsquote. 38

41 Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von 3- bis unter 6 Jahren liegt im Landkreis Eichstätt bei 92,9 % (Bayern: 92,5 %). Abbildung 23: Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

42 Neben der institutionellen Betreuung stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege gerade für die Betreuung kleinerer Kinder einen wichtigen Eckpfeiler dar. Die nachfolgende Darstellung mit Stand März 2016 zeigt den Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege untergebracht waren. Zu beachten ist, dass die Statistik nach den Wohnorten der Tagespflegeeltern organisiert ist, und sich gerade bei den kreisfreien Städten hierdurch große Verschiebungen im Hinblick auf eine tatsächliche Betreuungsquote ergeben können. Für den Landkreis Eichstätt wurde im März 2016 ein Anteil von 6,8 % der Kinder in Tagespflege betreut. Das entspricht in absoluten Zahlen 266 Kindern. Bayernweit wurden Kinder in Tagespflege untergebracht; das entspricht einem Anteil von 2,1 % an allen unter 3-Jährigen. Abbildung 24: Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

43 Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt 18 (Juni 2016) 19 Der Anteil der im Landkreis Eichstätt sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 65,9 % an der Gesamtheit der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 64,0 %). Abbildung 25: Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2016) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Siehe Fußnote

44 Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 20 (Juni 2016) 21 Der Anteil der im Landkreis Eichstätt sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 57,4 % an der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 60,0 %). Abbildung 26: Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2016) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Siehe Fußnote 11.

45 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss 22 (Schuljahr 2014/2015) 23 Der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss 24 an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen lag im Schuljahr 2014/2015 im Landkreis Eichstätt bei 1,7 % (bayerischer Vergleichswert: 3,8 %). Abbildung 27: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Schulabgänger ohne Abschluss. Die Ausweisung der Schuljahre als Jahresangabe dient der besseren Zuordnung und Orientierung und ist in der Statistik üblich. Als Weiterentwicklung der Hauptschulen wurde zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Mittelschule eingeführt, dementsprechend heißt der Hauptschulabschluss jetzt Mittelschulabschluss. Da in der statistischen Ausweisung noch beide Begriffe aufgeführt werden, behalten wir dies im Bericht ebenso bei. 43

46 Darüber hinaus liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-jährigen Schulabgängern 25 Vergleichswert: 9,9 %). bei 7,5 % (bayerischer Abbildung 28: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Siehe Kapitel 5: Glossar - Hinweis zum Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen

47 Die nachfolgende Tabelle differenziert die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Haupt-/Mittelschulabschluss abgehen, nach verschiedenen Schulformen im Schuljahr 2014/ Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen 27 Schultyp Mittelschulen (beinhaltet auch die Volksschulen) Abgänger ohne Haupt- /Mittelschulabschluss 20 Abgänger mit Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen Förderschulen 1 5 Andere allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Waldorfschulen u.ä.) 2 Allgemeinbildende Schulen insgesamt (Summe aller Abgänger ohne Abschluss) 23 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Für genauere Analysen steht der Datensatz über die Genesis-Datenbank online zur Verfügung. Zum Schuljahr 2013/2014 hat sich die Bezeichnung des Abschlusses zur individuellen Lernförderung in Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen geändert. 45

48 Übertrittsquoten (Schuljahr 2015/2016) Neben der Darstellung der Schulabgänger ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf eine weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis Eichstätt sind 31,5 % aller Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse auf die Mittelschule übergetreten. In Bayern trifft dies auf 30,1 % aller Viertklässler/innen zu. Abbildung 29: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 46

49 Auf die Realschule wechselten im Schuljahr 2015/ ,5 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Eichstätt. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 28,7 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Realschule über. Abbildung 30: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 47

50 Auf das Gymnasium wechselten im Schuljahr 2015/ ,6 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Eichstätt. In Bayern insgesamt waren es 39,1 % aller Schülerinnen und Schüler. Abbildung 31: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 48

51 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern 28 (2014) Der Landkreis Eichstätt gehört zu den familiendominierten Kommunen. Insgesamt gibt es Haushalte (Bayern ). Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 27,4 % auf Singlehaushalte (Bayern: 39,7 %), ein Anteil von 32,4 % auf Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder (Bayern: 30,0 %) und ein Anteil von 40,2 % auf Haushalte mit Kindern (Bayern: Wert 30,1 %). Berechnet man dabei das Verhältnis von Einpersonenhaushalten zu Haushalten mit Kindern, entspricht das einem Verhältnis*) von 0,7 (Bayern: 1,3). Abbildung 32: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) *) Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte mit Kindern die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1). Quelle: Nach Daten Nexiga GmbH, Siehe Kapitel 5: Glossar: Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern. 49

52 Eheauflösungen 29 (2015) Betrachtet man die Entwicklung der Quote der Scheidungen, so ist zwischen den Jahren 2013 und 2015 ein gleichbleibender Wert erkennbar. Im Landkreis Eichstätt wurden ,2 % der Ehen gerichtlich gelöst (Bayern: 0,2 %). Die Anzahl der Eheschließungen 2015 belief sich auf 649. Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Eichstätt im Zeitverlauf Anzahl Eheschließungen In Prozent ,58 % 0,59 % 0,62 % Geschiedene Ehen Anzahl In Prozent ,21 % 0,22 % 0,22 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Daten 2013, 2014 und Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Gerichtliche Ehelösungen

53 Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

54 Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis Eichstätt waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 0,8 % entspricht (Bayern: 0,9 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

55 4 Jugendhilfestrukturen Mit JuBB wurde 2006 begonnen, bayerneinheitlich die von Jugendämtern gewährten kostenintensiven Jugendhilfen zu erheben und darzustellen. Dieses Kapitel ist in die Bereiche Fallerhebung (4.1), Kostendarstellung (4.2) und Übersicht ausgewählter Kennzahlen im aktuellen Berichtsjahr (4.3) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2016 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilten. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Weiterhin wird in diesem Kapitel auch die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen ( 22 SGB VIII) und Tagespflege ( 23 SGB VIII) gesondert ausgewiesen. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JuBB-Werte im Berichtszeitraum und einen Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres (Abschnitt 4.1.4). Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JuBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z. B. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Die Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der beendeten Fälle zu den entsprechenden Altersgruppen ist seit dem Berichtsjahr 2009 der Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe (in den Vorjahren war es der des jeweiligen Berichtsjahres). Dies kann insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu Veränderungen der Fallzahlen führen, die ausschließlich dieser notwendigen Anpassung zuzurechnen sind. In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten, sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf den kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). Seit dem Berichtsjahr 2010 werden in den Kapiteln und die Kosten der 29 und 52 SGB VIII gemeinschaftlich ausgewiesen sowie der 52 SGB VIII nachrichtlich. In Kapitel 4.3 ist eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen, die sich im aktuellen Berichtsjahr mit Ausgaben je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten beschäftigt, ausgewiesen. In Kapitel 4.4 sind weitere Aufgaben, Leistungen und Fachdienste des Amtes für Familie und Jugend beschrieben sowie Fallzahlen aufgeführt. 53

56 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Eichstätt 30 Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Beginnend mit 19 SGB VIII ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Detaillierte Zahlenübersicht siehe

57 Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Beginnend mit 27 II SGB VIII ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 55

58 Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 39: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der um ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 56

59 4.1.1 Einzelauswertungen a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20 SGB VIII) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 SGB VIII zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Betrifft: - alleinerziehende (i.d.r. minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt Soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter/Väter in dieser Zeit Schulbzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter/Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern Wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen 57

60 Inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern Umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind. Der Fallbestand am betrug 5 untergebrachte Mütter / Väter in einer Einrichtung. Die Zahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 1, die der beendeten Fälle bei ,0 % der Hilfen nach 19 SGB VIII wurden jungen Müttern gewährt. 0,0 % wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner (EW) 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,2 (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 SGB VIII auf die Fälle (Mütter/Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 31 ). Der Eckwert Leistungsbezug 32 des 19 SGB VIII beträgt im Jahr ,8 je der 0- bis unter 6-Jährigen. Dies bedeutet, dass 0,8 von Kindern unter sechs Jahren einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht sind. Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 SGB VIII auf Kinder, nicht auf Fälle. Die durchschnittliche Laufzeit 33 beträgt 24,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 34 von 3, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

61 Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,2 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 24,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 3,3 59

62 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können Soll: Wird angeboten von: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 0. Die Zahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 9, die der beendeten Fälle bei 5. 44,4 % der Hilfeempfänger nach 20 SGB VIII waren weiblich. 11,1 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 35 beträgt im Erhebungsjahr 0,3. Der Eckwert Leistungsbezug 36 des 20 SGB VIII beträgt im Jahr ,5 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 37 beendeter Hilfen beläuft sich auf 4,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 38 von 4, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

63 Tabelle 8: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 44,4 % Anteil Nicht-Deutsche 11,1 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,3 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 4,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 4,5 Diese Fallzunahme ist auf eine im Amt für Familie Jugend interne Umstrukturierung (Einbeziehung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der KoKi-Fälle) zurückzuführen. 61

64 b) 22 und 23 SGB VIII Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Die Anzahl der betreuten Kinder nach den 22 und 23 SGB VIII Förderung in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege werden auf Grundlage der Datenbankauswertungen aus KiBiG.web dargestellt. 39 Unterteilt sind die Betreuungs- 40 und Deckungsquoten 41 nach Alter der betreuten Kinder: unter 3 Jahre, 3 Jahre bis Schuleintritt und Betreuung im Grundschulalter. Es erfolgt jeweils eine Darstellung der genehmigten Plätze und der tatsächlich belegten Plätze zum des Berichtsjahres. Diese Gegenüberstellung ermöglicht einen Abgleich der vorhandenen Plätze mit der Belegung der Plätze im Berichtsjahr. Im JuBB-Bericht 2016 wird das Kindergartenjahr 2015/16 zum Stichtag auf Grundlage der Zahlen aus KiBiG.web ausgewertet und dargestellt. Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder unter 3 Jahren Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis 42 sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Eichstätt. Tabelle 9: Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Eichstätt 43 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner unter 3 Jahre (3 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,9 Pflegeerlaubnisse 268 6,8 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,7 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Die Daten dieses Kapitels sind nicht vergleichbar mit den Zahlen aus Kapitel 3.6 Betreuungsquoten für Kinder in Kindertagesstätten und tagespflege des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Grund hierfür ist eine unterschiedliche Datenbasis mit zum Teil abweichenden Stichtagen und Zuordnungen. Siehe Glossar Kapitel 5: Betreuungsquote. Siehe Glossar Kapitel 5: Deckungsquote. Die Pflegeerlaubnisse umfassen auch Plätze in Großtagespflegen. Gesondert werden nur die Plätze in Großtagespflegen mit Förderung nach 20a ausgewiesen. Im Landkreis Eichstätt gibt es 287 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 0 3 Jahren die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse.

65 Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken für Kinder unter drei Jahren dargestellt. Tabelle 10: Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und Tagespflege Summe der Einwohner unter 3 Jahre (3 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,3 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 280 7,1 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,4 Abbildung 40: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 63

66 Abbildung 41: Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor 45 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt 46 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt. Tabelle 11: Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt 47 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,4 Pflegeerlaubnisse 8 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt , Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel 5. Im Landkreis Eichstätt gibt es 287 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 3 Jahre bis Schuleintritt die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse.

67 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege mit Förderung nach 20a SGB VIII wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt dargestellt. Tabelle 12: Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,8 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 8 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,0 Abbildung 42: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 65

68 Abbildung 43: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar 2016 (Förderfaktor) 49 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Grundschulalter 50 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnisse und Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Grundschulkinder im Landkreis Eichstätt. Tabelle 13: Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Eichstätt 51 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,6 Pflegeerlaubnisse 11 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt , Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel 5. Im Landkreis Eichstätt gibt es 287 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0-10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 6-10 Jahre die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse.

69 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Grundschulkinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Graphiken dargestellt. Eine Erfassung weiterer Betreuungsangebote (Ganztagesschule, Mittagsbetreuung) ist derzeit nicht möglich. Tabelle 14: Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten 469 9,5 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 12 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,7 Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 67

70 Abbildung 45: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung.

71 22 SGB VIII Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen Auf Ebene der Gemeinden können die vorhandenen Plätze und betreuten Kinder für Kinder unter drei Jahren und von drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen dargestellt werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung der betreuten Kinder ist der jeweilige Wohnort des Kindes, d. h. wie viele Kinder aus der jeweiligen Gemeinde betreut werden. Eine Zuordnung der betreuten Kinder in der Tagespflege auf Gemeindeebene ist nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Darstellung für Grundschulkinder auf Gemeindeebene, da die Betreuung vom jeweiligen Grundschulsprengel abhängig ist. Die genehmigten Plätze und die betreuten Kinder für die Altersgruppen von Kindern unter 3 Jahren und im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt sind in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. 69

72 Tabelle 15: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt zum 1. Januar 2016 Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder unter 3 Jahre Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Adelschlag , ,0 Altmannstein, M , ,8 Beilngries, St ,4 27 8,8 Böhmfeld , ,7 Buxheim , ,4 Denkendorf , ,6 Dollnstein, M , ,9 Egweil ,4 1 2,6 Eichstätt, GKSt , ,3 Eitensheim , ,9 Gaimersheim, M , ,9 Großmehring , ,2 Hepberg , ,8 Hitzhofen , ,1 Kinding, M ,0 6 7,6 Kipfenberg, M , ,0 Kösching, M , ,7 Lenting , ,1 Mindelstetten ,3 6 11,3 Mörnsheim, M ,8 6 12,8 Nassenfels, M ,1 8 9,8 Oberdolling ,7 3 6,5 Pförring, M , ,0 Pollenfeld ,1 5 5,1 Schernfeld , ,1 Stammham , ,3 Titting, M , ,6 Walting ,4 8 11,8 Wellheim, M , ,3 Wettstetten ,0 11 6,9 70

73 Tabelle 16: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt zum 1. Januar 2016 Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder von 3 bis Schuleintritt (3,5 Jahr-gänge) Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Adelschlag , ,0 Altmannstein, M , ,9 Beilngries, St , ,8 Böhmfeld , ,8 Buxheim , ,4 Denkendorf , ,4 Dollnstein, M , ,2 Egweil , ,0 Eichstätt, GKSt , ,4 Eitensheim , ,2 Gaimersheim, M , ,8 Großmehring , ,0 Hepberg , ,5 Hitzhofen , ,4 Kinding, M , ,1 Kipfenberg, M , ,3 Kösching, M , ,7 Lenting , ,2 Mindelstetten , ,0 Mörnsheim, M , ,0 Nassenfels, M , ,6 Oberdolling , ,0 Pförring, M , ,2 Pollenfeld , ,1 Schernfeld , ,3 Stammham , ,1 Titting, M , ,6 Walting , ,1 Wellheim, M , ,0 Wettstetten , ,6 71

74 c) Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt, mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35 a SGB VIII) belief sich auf 223, das entspricht einem Anteil von 65,4 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II SGB VIII aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. 72

75 Fachliche Beschreibungen: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten Wird angeboten von: Umfasst: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Der Fallbestand am betrug 9 Fälle. 12 kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 14 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 0 mal vorgenommen. 57,1 % der Hilfeempfänger nach 27 II SGB VIII waren weiblich. 4,8 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 54 beträgt im Erhebungsjahr 0,7. Der Eckwert Leistungsbezug 55 des 27 II SGB VIII beträgt im Jahr ,9 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d.h. von Minderjährigen nehmen 0,9 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 56 beträgt 11,43 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 57 von 10, Siehe Kapitel 5: Glossar; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 73

76 Tabelle 17: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Anteil weiblich 57,1 % - Anteil Nicht-Deutsche 4,8 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,7 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,9 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 11,43 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 10,8 0,0 74

77 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Betrifft: Soll: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen - auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern Wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe - öffentlichen Trägern über Projektförderung Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu da, zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG) - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - soziale Trainingskurse. Am waren 14 junge Menschen in Sozialer Gruppenarbeit. 10 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 15 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 0 mal vorgenommen. 29,2 % der jungen Menschen in Sozialer Gruppenarbeit waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 75

78 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 58 beträgt im Erhebungsjahr 0,8. Der Eckwert Leistungsbezug 59 des 29 SGB VIII beträgt im Jahr ,6 je der 10- bis unter 18-Jährigen, von Minderjährigen ab 10 Jahren benötigen also 1,6 eine Hilfe gemäß 29 SGB VIII. Die durchschnittliche Laufzeit 60 beläuft sich auf 10,1 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 61 von 12,8. Tabelle 18: Hilfen gemäß 29 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 29,2 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,8 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 10,1 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 12, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

79 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) Soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z.b. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen Umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z.b. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schulen und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 27 Fälle. 36 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 29 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurde 0 mal vorgenommen. 49,2 % der Hilfeempfänger nach 30 SGB VIII waren weiblich. 15,9 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 77

80 Davon waren 7,9 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 5. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 62 beträgt im Erhebungsjahr 2,2. Der Eckwert Leistungsbezug 63 des 30 SGB VIII beträgt im Jahr ,6 je der 12- bis unter 18-Jährigen. Somit benötigten 5,6 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 64 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 12,4 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 65 von 32,9. Tabelle 19: Hilfen gemäß 30 SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Anteil weiblich 49,2 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 15,9 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 2,2 0,2 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 5,6 0,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 12,4 Monate 2,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 32,9 1, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

81 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden - durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe. Der Fallbestand am betrug 70 Familien. 45 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 52 Familien wurde die Hilfe in 2016 beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 3 mal vorgenommen. Im Jahr 2016 wurde 145 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 4,0 Familien. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 SGB VIII beträgt im Jahr ,7 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 14,7 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2016 von 69,8 Familien. 79

82 Tabelle 20: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 3 Von SPFH betroffene Kinder 145 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 4,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 6,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 14,7 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 69,8 80

83 d) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35a SGB VIII) belief sich auf 8, das entspricht einem Anteil von 2,3 % an allen gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung Umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Der Fallbestand am betrug 4 Fälle. Im laufenden Jahr wurden zusätzlich 4 genehmigt und 3 beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 0 mal vorgenommen. 25,0 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. 81

84 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 66 beträgt im Erhebungsjahr 0,3. Der Eckwert Leistungsbezug 67 für 32 SGB VIII beträgt im Jahr ,8 je der 6- bis unter 14-Jährigen, 0,8 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 68 einer Hilfe nach 32 SGB VIII beläuft sich auf 25,3 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 69 von 4,5. Tabelle 21: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 25,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,3 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 25,3 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 4, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

85 e) Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder bei Jugendlichen oder Heranwachsenden eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35a SGB VIII) betrug 110 Fälle, das entspricht einem Anteil von 32,3 % aller gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten - Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld Umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind 83

86 - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.b. ASD) - Auszahlung von Pflegegeld. Am waren 34 Junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. Im laufenden Jahr kamen 15 Pflegeverhältnisse dazu und 10 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 17 mal vorgenommen. 25 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI SGB VIII auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. 42,9 % der Pflegekinder waren weiblich. 8,2 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 70 beträgt im Erhebungsjahr 1,7. Der Eckwert Leistungsbezug 71 des 33 SGB VIII beträgt im Jahr ,8 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d. h. 1,8 von Minderjährigen unter 18 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 72 in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 30,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 73 von 39, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

87 Tabelle 22: Hilfen gemäß 33 SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 17 0 Übernahme durch 86 VI 25 0 Anteil weiblich 42,9 % - Anteil Nicht-Deutsche 8,2 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 1,7 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,8 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 30,6 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 39,6 0,0 Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Tabelle 23: Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter 24 (0 um) 25 (0 um) 4 (0 um) Abbildung 46: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 47: 85

88 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der: Vorbereitung der Rückkehr in die Familie Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens Umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung. Der Fallbestand am betrug 16 junge Menschen in Heimerziehung. 45 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 25 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 2 mal vorgenommen. 13 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 31,1 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 44,3 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Davon waren 36,1 unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 22. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 74 beträgt im Erhebungsjahr 2, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen.

89 Der Eckwert Leistungsbezug 75 des 34 SGB VIII beträgt im Jahr ,3 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 6,3 von der 14- bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 76 beläuft sich auf 7,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 77 von 32,4. Tabelle 24: Hilfen gemäß 34 SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 2 0 Betreutes Wohnen 13 9 Anteil weiblich 31,1 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 44,3 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 2,1 0,8 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 6,3 2,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 7,2 Monate 2,9 Monate Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen (ohne um) 9,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 32,4 9,7 Der sprunghafte Anstieg zwischen den Jahren 2015 und 2016 im stationären Bereich der Hilfe zur Erziehung ist auf die Einführung der geeigneten Jugendhilfe der einzelnen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zurückzuführen Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 87

90 Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Eichstätt beträgt %: 55 % (siehe Grafik). Abbildung 48: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 49: Verhältnis der um-fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 88

91 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betrifft: - Jugendliche (14-18 Jahre) - in begründeten Einzelfällen auch Kinder in begründeten Problemlagen Soll: Wird angeboten von: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 SGB VIII und andere HzE anbieten) Inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen Umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z.b. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z.b. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: z. B. Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 35 SGB VIII gewährt. 89

92 f) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a SGB VIII zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a SGB VIII werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte - Eingliederungshilfe leisten - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen 90

93 Umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. Der Fallbestand am betrug 122 ambulante, 40 teilstationäre sowie 38 stationäre Fälle. Davon waren 0 ambulante, 0 teilstationäre und 0 stationäre Fälle von unbegleiteten Minderjährigen. 75 ambulante, 17 teilstationäre und 27 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Hierbei waren 0 ambulante, 0 teilstationäre und 2 stationäre Fälle von unbegleiteten Minderjährigen. Beendet wurden: - 54 ambulante (davon 0 bei um), - 16 teilstationäre (davon 0 bei um)und - 25 stationäre (davon 2 bei um) Fälle. Durch einen Zuständigkeitswechsel wurden übernommen: - 0 ambulante (davon 0 bei um), - 1 teilstationäre (davon 0 bei um) und - 8 stationäre (davon 0 bei um) Fälle. Tabelle 25: Hilfen gemäß 35a SGB VIII ambulant davon um teilstationär davon um stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel davon um

94 Abbildung 50: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 51: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte um im Jahr 2016 Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 92

95 35a SGB VIII ambulant: Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2016 bei den Teilleistungsstörungen 65 Bestandsfälle am und 33 Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 16-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kamen 26 Fälle dazu. 38,6 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 3,6 % der ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 78 beträgt im Erhebungsjahr 6,9. Der Eckwert Leistungsbezug 79 des 35a SGB VIII ambulant beträgt im Jahr ,0 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 80 einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe beträgt derzeit 23,7 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 81 von 135,5. Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII davon / bei um davon / bei um Teilleistungsstörungen Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 65 Bestand am : Hilfebeginn in 2016: 33 Hilfebeginn in 2016: Andere Formen Bestand am : 18 0 Hilfebeginn in 2016: 26 0 Anteil weiblich 38,6 % - Anteil Nicht-Deutsche 3,6 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 6,9 0,0 12,0 0,0 23,7 Monate - 135,5 0, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 93

96 35a SGB VIII teilstationär: 24,6 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der teilstationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 82 beträgt im Erhebungsjahr 2,0. Der Eckwert Leistungsbezug 83 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,5 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Verweildauer 84 betrug 23,9 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 85 von 40,6. Tabelle 27: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 0 Anteil weiblich 24,6 % - Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 2,0 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 3,5 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 23,9 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 40,6 0, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

97 35a SGB VIII stationär: In Jahr 2016 wurden 65 stationäre Eingliederungshilfen gewährt,. Zuständigkeitswechsel wurden 8 mal vorgenommen 41,5 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 9,2 %der stationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 3,1 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 2. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 86 beträgt im Erhebungsjahr 2,0. Der Eckwert Leistungsbezug 87 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,4 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 88 beläuft sich auf 16,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 89 von 40,7. Tabelle 28: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel davon 2 in betreutem Wohnen und 2 in einer Pflegefamilie davon / bei um 8 0 Anteil weiblich 41,5 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 9,2 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 2,0 0,0 3,4 0,1 16,6 Monate 7,0 Monate 40,7 1, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 95

98 g) Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung ( 41 SGB VIII) In der Jugendhilfeberichterstattung werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a SGB VIII stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 SGB VIII gesondert ausgewiesen. Im Hilfebereich um werden beim 41 SGB VIII die jungen Menschen gezählt, die bei Hilfebeginn den Status unbegeleitet und minderjährig hatten. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Fachliche Beschreibungen: 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr - jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung anbieten - Jugendamt - freien Trägern - Einrichtungen Inhaltliche Schwerpunkte: - siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen i.s.v. 13 Abs. 2 Umfasst: - Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung - Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt (z.b. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung 96

99 - Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Leistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beihilfen) und von Unterhaltsansprüchen - Weiterführung der Erziehungshilfe in einer Pflegestelle, in einem Heim oder in sonstigen betreuten Wohnformen - Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung nach Heimerziehung, etwa zum Abschluss der Lehre, einschließlich der Beihilfen für Bekleidung, Möbel etc. - Beratung und Unterstützung auch nach Beendigung ambulanter Hilfen. Der Fallbestand am betrug 17 Fälle, es waren davon 15 bei Beginn der Hilfe volljährig. 28 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (davon 25 bei Beginn der Hilfe volljährig) und 22 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 1 mal vorgenommen. Der Anteil des 41 an den gesamten Hilfen zur Erziehung belief sich im Jahr 2016 auf rund 6,8 %. 28,9 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 33,3 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon hatten 126,7 % bei Hilfebeginn den Status um. Das entspricht einer Fallzahl von 57. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 9,4. Der Eckwert Leistungsbezug 91 des 41 beträgt im Jahr ,4 je der 18- bis unter 21-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 92 beträgt 9,8 Monate Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 97

100 Tabelle 29: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in davon 15 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 25 bei Beginn der Hilfe volljährig davon Status bei Hilfebeginn "um" Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahmen durch Zuständigkeitswechsel 1 0 Anteil weiblich 28,9 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 33,3 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 9,4 bezogen auf je EW 18 bis unter 21 Jahren 9,4 12,0 9,8 Monate 3,3 Monate Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Tabelle 30: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Hilfearten Bearbeitungsfälle in 2016 davon Status bei Hilfebeginn "um" 27 II wird nicht erfasst wird nicht erfasst 35a ambulant a stationär

101 Abbildung 52: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Beginnend mit 27 II ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 53: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige mit dem Status um bei Hilfebeginn nach Hilfearten (ohne 29 SGB VIII) Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 99

102 h) Kindeswohlgefährdung Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen, sie davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder einer Vernachlässigung Schaden erleiden. ( 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII). 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter. Rechtliche Grundlagen und Grundsätze sozialpädagogischer Interventionen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen: 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Auslöser zur Wahrnehmung des Schutzauftrags nach 8a SGB VIII sind "gewichtige Anhaltspunkte" die auf eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen verweisen. Diese werden in Form einer Gefährdungsmitteilung dem Jugendamt mitgeteilt. Dabei kann es sich um eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten handeln. (vgl. hierzu auch 1666 BGB) Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden: körperliche und seelische Vernachlässigung, seelische Misshandlung, körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt. Handlungsleitendes Ziel ist, die von Gewalt betroffener Kinder oder Jugendliche vor weiterer Beeinträchtigung oder Gefährdung zu schützen. Eine Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte und eine Abklärung vor Ort erfolgt. Eine Diagnostik beim Kind / Jugendlichen und Familiensystem wird erstellt. 100

103 Weitere erforderliche Maßnahmen werden mit Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, Kind oder Jugendlichen festgelegt. In Schutzvereinbarungen werden Handlungsoptionen angeführt, die geeignet sind den Schutz des Kindes sicher zu stellen. Nehmen die Erziehungsberechtigten die angebotenen Hilfen nicht an oder wirken nicht mit, so wird das Familiengericht informiert. ( 8a Abs.2 SGB VIII) Im Kalenderjahr 2016 sind 118 Mitteilungen über gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen eingegangen. Verlauf Gefährdungsmitteilungen der letzten drei Jahre Jahr Gefährdungsmitteilungen

104 42 SGB VIII Inobhutnahme Eine Inobhutnahme nach 42 SGB VIII ist eine erforderliche Schutzmaßnahme, wenn sich ein Minderjähriger in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet und aus diesem Grund eine vorübergehende Unterbringung bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform notwendig ist. Handlungsleitendes Ziel dieser Krisenintervention ist neben dem Schutz des Minderjährigen die Klärung der weiteren Perspektive für das Kind oder den Jugendlichen, wobei erneute überfordernde oder gefährdende Situationen zu vermeiden sind. Im Kalenderjahr 2016 wurden 14 Inobhutnahmen durchgeführt. Verlauf Inobhutnahmen der letzten drei Jahre Jahr Inobhutnahmen (ohne unbegleitete Minderjährige) 102

105 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Eltern und junge Menschen erhalten Hilfe bei der Erziehung, bei allgemeinen Entwicklungsfragen und bei Konflikt- und Krisensituationen ( 16 SGB VIII). Es soll dazu beitragen werden, dass Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Im Kalenderjahr 2016 wurden 637 Kinder- und Jugendliche und 138 junge Volljährige begleitet. 103

106 i) Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Die Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes mit unbegleiteten minderjährigen Ausländer basiert auf den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII und hat durch integrative Sozialarbeit und Vermittlung von erzieherischen und Eingliederungshilfen sowohl Unterstützungscharakter als auch einen Schutzauftrag. Definition UMA Im Sinne der Dublin III-Verordnung wird ein unbegleiteter Minderjähriger wie folgt definiert: als einen Minderjährigen, der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Recht oder nach den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreist, solange er sich nicht tatsächlich in der Obhut eines solchen Erwachsenen befindet; dies schließt einen Minderjährigen ein, der nach Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats dort ohne Begleitung zurückgelassen wird. Altersfeststellung gem. 42 f SBG VIII Feststellung anhand von Ausweispapieren falls vorhanden Qualifizierte Inaugenscheinnahme von zwei insofern erfahrenen Fachkräften Vorläufige Inobhutnahme gem. 42 a SGB VIII mit Erstgespräch Vorläufige Unterbringung Einschätzung der Verteilfähigkeit Bundes-/Bayernweite Verteilung bzw. Verbleib im Landkreis Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII nach Zuweisung Fallübernahme Übermittlung in eine geeignete Einrichtung Antrag ans Gericht zur Bestellung eines Vormunds Klärung des Hilfebedarfs Einführung der Hilfe 104

107 Fallsteuerung mit Hilfeplanverfahren gem. 36 SGB VIII bei Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfe für junge Volljährige gem. 27 ff, 35a, 41 SGB VIII Sozialpädagogisch begleitete Wohnform 13 (1) i.v.m. 13 (3) SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 SGB VIII Eingliederungsh. für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche 35 a GB VIII Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer 30 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 41SGB VIII Die Zusammenarbeit erfolgt vorwiegend mit folgenden Schnittstellen: Ausländeramt, Sozialamt, Jobcenter, Schulen, Ausbildungsbetriebe, Fachärzte, Therapeuten, sowie mit Ehrenamtlichen, Kümmerern und der Caritas Sozialberatung Maßnahme für Minderjährige (ION, stat., amb.) davon Inobhutnahme für Volljährige (stat., amb.) UMA (Stichtag ) Gesamt 122 minderjährig 50 volljährig Staatsangehörigkeiten afghanisch 68 (55,7 %) eritreisch 15 (12,3 %) syrisch 14 (11,5 %) 105

108 4.1.2 Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte 93 für den Landkreis Eichstätt aktuelle Werte : Tabelle 31: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Absolute Fallzahl Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen * Anteil an den gesamten HzE in % Eckwert "Leistungsbezug" Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen ** ,21-0,8 24,0 3, ,31-0,5 4,6 4,5 27 II 21 0,73 3,2 0,9 11,4 10, ,84 3,6 1,6 10,1 12, ,20 9,5 5,6 12,4 32, ,01 17,4 6,7 14,7 69, ,28 1,2 0,8 25,3 4, ,71 7,4 1,8 30,6 39, ,13 9,2 6,3 7,2 32, ,00 0,0 0,0-0,0 35a ambulant 35a teilstationär 35a stationär 197 6,87 29,8 12,0 23,7 135,5 57 1,99 8,6 3,5 23,9 40,6 65 2,27 9,8 3,4 16,6 40,7 HzE gesamt ,00 100,0 27,0 16,8 419, ,44-9,4 9,8 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (durchschnittliche Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 93 Siehe Kapitel 5: Glossar 94 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der um. 106

109 4.1.3 Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 32: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen in % zum Vorjahr * Eckwert "Leistungsbezug" in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen ** 19-5 (-45,5 %) -46,1 % -42,4 % 20,8-3, (-) ,5 27 II -1 (-4,5 %) -5,6 % -4,9 % 1,4-1, (-14,3 %) -15,3 % -8,3 % 1,6-1, (50 %) 48,3 % 18,7 % -0,7 8, (-2,5 %) -3,6 % -9,9 % -1,5-4, (33,3 %) 31,8 % 35,3 % 3,3-0, (6,5 %) 5,3 % 1,9 % 14,5 2, (74,3 %) 72,3 % 78,0 % -11,1 13, (-100 %) -100,0 % ,3 35a ambulant 35a teilstationär 27 (15,9 %) 14,6 % 18,3 % -3,4 19,8 3 (5,6 %) 4,4 % 7,0 % 2,3 1,8 35a stationär 14 (27,5 %) 26,0 % 42,9 % -3,9 8,3 HzE gesamt 87 (15,2 %) 13,9 % 6,5 % -1,6 46, (104,5 %) 94,8 % 94,8 % -0,2 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (Zu- /Abnahme der durchschnittlichen Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 95 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der um. 107

110 Abbildung 54: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21- Jährigen (in %) zum Vorjahr Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 108

111 4.1.4 Veränderungen im Verlauf ( ) a) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung Abbildung 55: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen b) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Abbildung 56: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 109

112 c) Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 57: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen d) Veränderung der einzelnen Hilfearten Abbildung 58: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 110

113 Personalstand Der Mitarbeiterstand zum stellt sich wie folgt dar: Tabelle 33: Personalstand zum Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte Im Jugendamt päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige In eigenen kommunalen Einrichtungen Verwal- päd. Mitarbeitetungsmitarbeiter Sonstige mittlerer Dienst 0,00 7,20 0,00 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 26,51 9,00 4,41 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 0,00 0,12 0,00 0,00 0,00 Insgesamt verfügt die Kommune über 47,24 Vollzeitplanstellen in der Jugendhilfe. Abbildung 59: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis Eichstätt somit 1,65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhilfe. 111

114 Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen 96 Tabelle 34: Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Ausgaben / Aufwendungen Fördermittel 74 Gesamtausgaben / - aufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % reine Ausgaben / Aufwendungen , * , , , , , , , , ,0-22a i.v.m , , ,0-27 II , , , , , , (inkl. Kostenerstattungen) , , ,0-35a , ** , , a , , ,0-52** , , a, 59, , ,0 452 Ausgaben / Aufwendungen für sonstige Maßnahmen , Gesamtausgaben / Gesamtaufwendungen , Summe der gesamten Bruttopersonalkosten (ohne staatliche Fördermittel) Bruttopersonaldurchschnittskosten Summe der Personalzuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen Ausgaben / Aufwendungen Fortbildung eigener Mitarbeiter * Fördermittel 74 SGB VIII evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte, aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Ausgaben schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. 96 inklusive um. 112

115 4.1.6 Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge 97 Tabelle 35: Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenbeiträge Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenerstattung in Einnahmen / Erträge Sonstige Gesamteinnahmen / Gesamterträge , a i.v.m II (inkl. Kostenerstattungen) a * a * a, 59, Einnahmen / Erträge aus sonstigen Maßnahmen Gesamteinnahmen / Gesamterträge * Nicht Bestandteil der Gesamteinnahmen und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Einnahmen schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. Die Gesamteinnahmen decken damit 40,9 % der Gesamtausgaben. Im letzten Jahr deckten 26,6 % der Einnahmen die Gesamtausgaben. Dieser positive Einnahmenanstieg ist auf die aus dem Jahr 2015 noch ausstehenden und im Jahr 2016 verbuchen Kostenerstattungen im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen ( 13 und 34 SGB VIII) zurückzuführen.. 97 inklusive um. 113

116 4.1.7 Differenzierte Betrachtung ausgewiesener Hilfearten entsprechend des Kostenerfassungsbogens Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 36: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ - erträge Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit ( 12 SGB VIII) Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGB VIII) davon Kosten im Arbeitsbereich um Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamt Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Tabelle 37: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Leistungen 16 SGB VIII Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ - erträge Familienhebammen Familienkrankenschwestern - - Ehrenamt (Qualifizierung Fachkraft, Qualitätssicherung ) Zusätzliche Maßnahmen (Elternbriefe, Willkommenspakete ) Förderung der Erziehung in der Familie nach 16 SGB VIII (außerhalb Bundesinitiative) Gesamt

117 Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 38: Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18 SGB VIII) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21 SGB VIII, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Gesamt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 39: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff. SGB VIII), Kindergarten- und Hortaufsicht Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23 SGB VIII) Unterstützung selbst-organisierter Förderung von Kindern ( 25 SGB VIII) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Gesamt

118 Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 40: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ - erträge Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) davon Kosten im Arbeitsbereich um Vorläufige Inobhutnahme um ( 42a SGB VIII) - - Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50 SGB VIII) - - Adoptionswesen ( 51 SGB VIII) - - Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52 SGB VIII) Beistandschaften, Vormund- und Pflegschaften ( SGB VIII) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60 SGB VIII), Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52 a SGB VIII) Jugendhilfeplanung ( 80 SGB VIII) Gesamt

119 4.1.8 Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Tabelle 41: Ausgaben für Einzelfallhilfen 27 ff., 41, 35a Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 660 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 234 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 14,2 % der Ausgaben ab. Tabelle 42: Ausgaben für Einzelfallhilfen amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , , , Bezogen auf die Gesamtfallzahl ergeben sich bei den ambulanten Hilfen (420 Fälle) Kosten von pro Fall, bei den teilstationären Hilfen (65 Fälle) pro Fall und bei den stationären Hilfen (175 Fälle) pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich im ambulanten Bereich Kosten in Höhe von 85 pro Kind/Jugendlichen, im teilstationären Bereich von 43 pro Kind/Jugendlichen und im stationären Bereich von 106 pro Kind / Jugendlichen. 117

120 Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28 SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Abbildung 60: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 118

121 Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Unter Betrachtung der reinen Ausgaben beträgt das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung: 16 %: 84 % (siehe Grafik). Abbildung 61: Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) incl. um Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 119

122 a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20 SGB VIII) 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 43: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 6 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 29 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 2,0 % der Ausgaben ab. 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 44: 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 9 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 3 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 3,3 % der Ausgaben ab. 120

123 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII) 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 45: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben 27 II , davon um , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 21 Fällen ergeben Kosten in Höhe von 286 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 71,5 % der Ausgaben ab. 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 46: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 24 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 10- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 8 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 47: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Ausgaben* in Fördermittel 74 Gesamtsamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung in Einnahmen Sonstige Gesamtsamtein einnahmen Reine Ausgaben , davon um , * Ausgaben für Einzelfallhilfen 121

124 Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 63 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe 67 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 48: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 115 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Familie. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 26 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 2,5 % der Ausgaben ab. c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 49: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 8 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 13 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,4 % der Ausgaben ab. 122

125 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung 33 SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 50: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , davon um , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 49 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 8 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 61,9 % der Ausgaben ab. Hinzu kommen reine Ausgaben für Kostenerstattungen im Bereich des 33 in Höhe von EUR SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Tabelle 51: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , , Im letzten Geschäftsbericht wurde darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Jahr 2015 eine deutliche Steigerung der Kosten im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen zu erwarten ist. Aufgrund der zum Jahreswechsel 2016/2017 weiterhin zum Großteil ausstehenden Kostenabrechnungen haben sich diese bei den stationären Maßnahmen zur Hilfe zur Erziehung verringert, so dass nun die Kosten erst 2017 haushaltswirksam werden. Zum Vergleich sind die Vorjahreszahlen in grau aufgeführt. Eine Ausweisung der Einzellfallkosten ist in diesem Bereich somit nicht aussagekräftig. 123

126 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 52: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Im berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 35 SGB VIII gewährt. Reine Ausgaben 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 53: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamtsamteinnahmen Reine Ausgaben 35a , a für um , a ambulant davon: Schulbegleitung 35a teilstationär 35a stationär davon: Pflegefamilie * Ausgaben für Einzelfallhilfen , , , , , Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 319 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 262 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 5,2 % der Ausgaben ab. 124

127 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 54: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige (incl. um) Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige in Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , ivm 27 II , ivm , ivm , ivm , ivm , ivm , ivm 35 a ambulant 41 ivm 35 a stationär * Ausgaben für Einzelfallhilfen , , Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 45 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 199 pro jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 59,7 % der Ausgaben ab. Tabelle 55: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status "um" bei Hilfebeginn Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesam samten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge in Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige in Gesamteinnahmen Reine Ausgaben in , ivm 27 II , ivm , ivm , ivm , ivm 35a ambulant 41 ivm 35a stationär * Ausgaben für Einzelfallhilfen , ,

128 Detaillierte Darstellung der Kosten im Bereich der stationären Hilfen Durch die Auswertungen der JuBB-Datenbank lassen sich für die stationären Hilfen noch detailliertere Darstellungen der Kosten ermitteln. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bearbeitungsfälle der Summe über die Belegtage aller Hilfen gegenüber. Als Belegtag wird dabei jeder Tag, den ein junger Mensch in einer stationären Einrichtung verbracht hat, gezählt. Diese Auswertung ist nur für die Hilfen nach 34 und 35a SGB VIII stationär möglich. Tabelle 56: Belegtage und Ausgaben für Bearbeitungsfälle Bearbeitungsfälle in 2016 Summe der Belegtage aller Fälle in 2016 Gesamtausgaben* je Belegtag in ,1 davon um ,0 35a stationär ,2 davon um * Ausgaben für Einzelfallhilfen 126

129 4.1.9 Entwicklung der Kosten für die einzelnen Hilfearten in % zum Vorjahr 98 Abbildung 62: Entwicklung der reinen Ausgaben für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 98 Inklusive um. 127

130 4.3 Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr 2016 Tabelle 57: Ausgaben je Belegtag / Laufzeiten Gesamtausgaben je Belegtag im Berichtsjahr () Mittlere Laufzeit beendeter Fälle (in Monaten) Eckwert "Inanspruchnahme" (Hilfen pro EW unter 21 Jahren) a amb. 35a teilstat. 35a stat. 51,14 19,90 88,84 35,68 137,09 26,79 77,54 143,19 12,38 14,65 25,33 30,60 7,16 23,72 23,94 16,56 2,20 4,01 0,28 1,71 2,13 6,87 1,99 2,27 Tabelle 58: Ausgaben je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status um bei Hilfebeginn Gesamtausgaben je Belegtag im Berichtsjahr () Mittlere Laufzeit beendeter Fälle (in Monaten) Eckwert "Inanspruchnahme" (Hilfen pro EW unter 21 Jahren) a 3,79-0,00 2,60 2,00-2,89 7,00 0,17 0,00 0,77 0,07 128

131 4.4 Weitere Aufgaben, Leistungen und Fachdienste Fachdienst Trennung und Scheidung Allgemeine Beschreibung Der Fachdienst Trennung und Scheidung am Amt für Familie und Jugend Eichstätt hilft den Eltern die Belange des Kindes verstärkt ins Bewusstsein zu nehmen und gemeinsam mit den Eltern einen Kodex für den Umgang miteinander zu entwickeln und den Fokus verstärkt auf das Wohlergehen ihrer Kinder zu richten. Der Fachdienst bietet: Beratung von Eltern und Kindern in Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten, Wahrnehmung elterlicher Verantwortung orientiert am Alter und Entwicklungsstand der Kinder Beratung bei Umgangskonflikten, Erarbeitung von Bewältigungsstrategien für aktuelle und zukünftige Konflikte Erarbeitung eines einvernehmlichen, nach Möglichkeit, schriftlich fixierten Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge einschl. des Umgangs mittels Methoden der Mediation Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern bezüglich der Belange des Kindes, zur Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit dem Kind, des Aufenthaltsbestimmungsrechts, u.a. Angebot des begleiteten Umgangs zur Kontaktanbahnung 129

132 Angebot des begleiteten Umgangs oder Vermittlung eines begleitenden Umgangs bei richterlicher Anordnung Vermittlung an Beratungsstellen bei emotional hoch belasteten Kindern und Jugendlichen Vermittlung an Beratungsstellen bei hochstrittigen Elternkonflikten Angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zu wichtigen Bezugspersonen, z.b. Geschwister/Großeltern Maßnahme Beratung nach 17 SGB VIII Mitwirkung Familiengericht Umgangsberatung Begleiteter Umgang

133 Jugendgerichtshilfe Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren ( 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)). Die Jugendgerichtshilfe nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr. Bereits nach einer polizeilichen Anzeige kann sie in informatorischen Gesprächen den Betroffenen den weiteren Gang des Verfahrens aufzeigen und so deren Belastung verringern. In den Fällen, in welchen die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen möchte, unterstützt die Jugendgerichtshilfe durch die Vermittlung entsprechender Auflagen wie sozialen Hilfsdiensten, Verkehrsunterricht, Gesprächs- und Leseweisungen oder einem Täter-Opfer- Ausgleich. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, bringt die Jugendgerichtshilfe in der Verhandlung die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit in Gesprächen mit dem jungen Menschen und seinen Eltern wird ein Bericht erarbeitet, der dem Jugendrichter einen Eindruck vermitteln soll, der über das hinausgeht, was man in der Hauptverhandlung erkennen kann. Oft verhält sich ein Jugendlicher dort aus Unsicherheit oder Angst nicht so wie sonst und vermittelt ein falsches Bild. Bei Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) geht es auch um die Einschätzung, ob sie nach regulärem Strafrecht oder nach Jugendrecht verurteilt werden sollten. Aufgrund des erzieherischen Gedankens des Jugendstrafrechts kann die Jugendgerichtshilfe dem Gericht auch pädagogische Maßnahmen vorschlagen, bei denen es mehr darum geht, den jungen Menschen in seiner Entwicklung zu beeinflussen, als zu "bestrafen". Hierzu gehören Soziale Trainingskurse, Anti-Gewalt-Trainings, Betreuungsweisungen oder Erziehungsbeistandschaften. Auch die Überwachung vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft verhängter Auflagen gehört zu den Aufgaben. Schnittstellen gibt es daher neben denen zur Bewährungshilfe und Jugendstrafanstalten auch zu zahlreichen Gemeinden, Altenheimen und anderen Stellen, an denen die Klienten ihre gemeinnützigen Arbeiten verrichten können. 131

134 Immer wieder kommt es auch zu Informationsveranstaltungen an Schulen, um junge Menschen gezielt auf gewisse Sachverhalte, wie beispielsweise den Zusammenhang zwischen einem Verfahren im Bereich Betäubungsmitteln und dem Erlangen des Führerscheins, hinzuweisen. Maßnahme Angezeigte Straftaten Angezeigte Personen Beratungsgespräche Teilnahme an Verhandlung 122 (bis 9/2016)

135 Adoptionsberatung, Adoptionsvermittlung Seit dem Inkrafttreten des neuen Adoptionsvermittlungsgesetzes zum wird dieses Aufgabengebiet von der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Region 10 (G.A.V.: Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen) wahrgenommen. Die Bewerbung um die Adoption eines Kindes erfolgt bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnsitz der Bewerber liegt. Vor jeder Adoption wird vom zuständigen Sozialpädagogen der G.A.V. (hier: Amt für Familie und Jugend Eichstätt) die Eignung der Bewerber festgestellt. Hierzu erfolgen in der Regel mehrere Beratungsgespräche in Form von Hausbesuchen. Diesen Gesprächen geht ein Bewerberseminar voraus. Dabei finden neben formalen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheit und Wohnverhältnisse auch psychologische Eignungskriterien wie z. B. partnerschaftliche Stabilität, erziehungsleitende Vorstellungen oder Motivation zur Aufnahme eines fremden Kindes Berücksichtigung. Wollten Eltern ihr Kind bzw. will eine Mutter ihr Kind zu Adoption freigeben, so erhalten diese beratende Unterstützung (z. B. Alternativen zur Adoptionsfreigabe) durch die Adoptionsberatungsstelle. Diese übernimmt dann die Vermittlung des Kindes in eine Adoptionsfamilie und steht bis zum Abschluss der Adoption (ggf. auch darüber hinaus) sowohl den Adoptiveltern als auch den abgebenden Eltern zur Verfügung. Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle Beratung abgebender Eltern Auswahl geeigneter Adoptiveltern für das Kind Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit und darüber hinaus Nachgehende Beratung abgebender Eltern (Trauerarbeit) Beratung und Unterstützung von Adoptierten und abgebenden Eltern bei der wechselseitigen Suche. Ein Grundsatz zieht sich durch die Thematik Adoption : Es werden immer Eltern für ein Kind und nicht ein Kind für Eltern gesucht! 133

136 Pflegekinderwesen, Pflegekinderdienst Pflegepersonen, die entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigte Kinder in der eigenen Familie aufnehmen und erziehen, erfüllen in unserem Gemeinwesen eine wichtige Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. (Barbara Stamm, ehemalige Staatsministerin) Was müssen zukünftige Pflegeeltern mitbringen Verantwortungsbewusstsein Belastbarkeit Einfühlungsvermögen Toleranz und Flexibilität Geduld und nochmals Geduld eine gehörige Portion Mut, Risikobereitschaft und Lust auf Abenteuer Die Aufgabe des Pflegekindesdienstes ist es, Pflegemütter und Pflegeväter, die ein Pflegekind bei such aufnahmen wollen bzw. die sich dieser gesellschaftlichen und sozialen Aufgabe stellen wollen, vor der Inpflegenahme eines Kindes auf diese Aufgabe intensiv vorzubereiten. Denn im Gegensatz zum leiblichen Kind, sind die Vorgeschichte und die Vorprägungen beim Pflegekind häufig im Dunkeln. In gemeinsamen Gesprächen mit dem Sozialpädagogen des Pflegekinderdienstes werden die beiderseitigen Vorstellungen über ein Pflegeverhältnis abgeklärt. Pflegeeltern müssen zum Beispiel bereit und in der Lage sein, ein häufig besonders entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigtes Kind in der eigenen Familie aufzunehmen, zu erziehen und ein solch gehandicaptes Kind emotional, möglicherweise über viele Jahre, anzunehmen. Eine Krisensituation in der Herkunftsfamilie eines Kindes führt dazu, dass dieses für einen kürzeren oder gar längeren Zeitraum nicht in der Herkunftsfamilie aufwachsen kann. Für diesen Fall werden Pflegefamilien benötigt. Pflegefamilie sein heißt nicht nur das Kind aufzunehmen, sondern sich auch auf die Herkunftseltern einzulassen und dem Amt für Familie und Jugend zusammenzuarbeiten. 134

137 Bei der Vermittlung eines Kindes werden die Pflegeeltern beraten und nach der Aufnahme des Kindes begleitet. Gleiches gilt für die Arbeit mit der Herkunftsfamilie. Während der gesamten Pflegestellenunterbringung ihres Kindes können sie ständige Beratung vom Amt für Familie und Jugend erfahren. Denn die Rückführung ihres Kindes in ihren Haushalt genießt Priorität. Sollte sich dies nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr bewerkstelligen lassen, muss unter Umständen eine andere Lebensperspektive für das Kind ins Auge gefasst werden. Ein Grundsatz zieht sich durch die Thematik Pflegekinder : Es werden immer Eltern für ein Kind und nicht ein Kind für Eltern gesucht! Ein Nebenzweig ist die Tagespflege. Hier geben Eltern ihre Kinder für einen Teil des Tages zur Betreuung zu einer Tagespflegeperson. Maßnahme (incl. Hilfe für junge Volljährige) Vollzeitpflegen Adoptionsvermittlung

138 Kindertagesstättenfachberatung Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der Kita-Fachberatung folgende Projekte durchgeführt: Fortbildung Flüchtlingskinder Willkommen in der Kita für pädagogische Fachkräfte und Tagespflegepersonen Aufgrund der Aktualität und des großen Bedarfs beim pädagogischen Personal wurde dieser Kurs im Frühjahr 2016 bereits zum dritten Mal angeboten. Die Teilnehmer konnten sich dabei ausführlich über das Thema Asylrecht, kulturelle Identität, Förderung und Integration von Flüchtlingskindern informieren. Fachtag Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Dieser Fachtag wurde an zwei verschiedenen Terminen, einmal für das pädagogische Personal und einmal für die Vertreter der Einrichtungsträger durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung war, die Vereinbarung mit dem Landkreis zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 8a, 72a SGB VIII zu erläutern und die Teilnehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den konkreten Handlungsablauf im Gefährdungsfall zu informieren. Integrations- und Sprachforschung für Asylbewerber- und Flüchtlingskinder Für das mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und des Landkreises Eichstätt geförderten Projektes wurden 50 Einrichtungen im Landkreis ausgewählt. Vertretern dieser Einrichtungen überreichte Herr Landrat Knapp am neben speziellen Handpuppen und Bücherpaketen auch ipads. Die Nutzung der besonderen Lern- und SprachApps auf den IPads konnten die anwesenden Leiter- und Leiterinnen in einer eigens durchgeführten Schulung im Anschluss an die Übergabe der Sachmittel erlernen. Ziel des Projekts war die Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerberkindern in Kindertageseinrichtungen. 136

139 Geschäftsbericht 2017 Der Mobile Fachdienst ist ein kostenfreies fachliches Beratungsangebot für alle Krippen und Kindergärten im Landkreis Eichstätt nach 16 SGB VIII. Er grenzt sich ab gegenüber den Eingliederungshilfen ( 39 ff BSHG auch Frühförderung, 35a SGB VIII), sowie den medizinisch-therapeutischen Angeboten der Krankenhilfe (SGB V). Organisatorisch angegliedert ist der Mobile Fachdienst dem Amt für Familie und Jugend des Landkreises Eichstätt. Der Sitz befindet sich in der Dienstelle Ingolstadt. Der Fachdienst ist als mobiles Angebot konzipiert d.h. dass das vorrangige Arbeitsfeld demnach die Institution Kindergarten bzw. die Krippe ist. Bei Bedarf kann er ausschließlich durch die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten angefordert werden. Der Mobile Fachdienst bietet Hilfe für pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen Kinder, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet sind (Lern- und Leistungsbereich, Auffälligkeiten im emotionalen Verhalten, Sozialverhalten sowie in der allgemeinen Entwicklung), und deren Eltern. Ziel der Beratung ist es, Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder frühzeitig zu erfassen und dabei Informationen zu vermitteln, Beobachtungen aus dem Gruppenalltag zu überprüfen, Unterstützung in der Elternarbeit zu geben, Lösungsschritte zu erarbeiten und damit die Handlungs- und Erziehungskompetenzen der pädagogischen Fachkräfte sowie der Eltern zu stärken. Gegebenenfalls werden weiterführende Fachdienste und Einrichtungen vermittelt. Als vorwiegende Kooperationspartner sind hier Therapeuten (Logopäden, Ergotherapeuten, Heilpädagogen), Frühförderstellen, Fachärzte, Kliniken und Erziehungsberatungsstellen zu nennen. 137

140 Der Beratungsprozess umfasst Gespräche mit den Erzieherinnen und den Eltern (u. a. Anamnese), gezielte Beobachtungen des Kindes im Gruppenalltag, einzeln oder in der Kleingruppe sowie normorientierte Verfahren. Dies resultiert in konkret erarbeiteten Maßnahmen zur Förderung des Kindes. Der Umfang der Beratung wird individuell angepasst und erfolgt meist in wöchentlichen Terminen über einen Zeitraum von durchschnittlich zehn Wochen. Das Hilfsangebot für Erzieherinnen und Eltern ist einmalig in Bayern und entspricht vor allem Kindern mit Entwicklungsrisiken, die nach dem BayKiBiG keine besondere Unterstützung erhalten können. Jahresfallzahl 2016 Anteil Jungen/Mädchen Kinder 71 % Jungen, 29 % Mädchen Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund davon 20 % Anzahl der anfragenden Kindertagesstätten 32 von insgesamt 96 Einrichtungen (Kindergarten und Krippen) 138

141 FLEG - Fachdienst für Kinder mit Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten an Grundschulen Beratung und Unterstützungsleistungen für Grundschulen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Lehrkräften, Schulpsychologen und Schulberatungsfachkräften bei Schülern und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Erwerb der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sowie bei emotionalen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten. Der Fachdienst für Kinder mit Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten an Grundschulen (FLEG) ist ein derzeit an sieben Grundschulen bestehendes Angebot für o.g. Zielgruppe. Rechtliche Grundlage stellt der 13 SGB VIII dar. Seitens der Grundschulen besteht die Möglichkeit mit Einverständnis der Sorgeberechtigten, betroffene Kinder dem Fachdienst vorzustellen. Die Entscheidung, die Hilfeangebote seitens des Fachdienstes den Sorgeberechtigten vorzustellen, wird ausschließlich durch die jeweiligen Grundschulen getroffen. Verantwortlich für die Auswahl der Kinder ist dabei der zuständige Schulpsychologin bzw. die Beratungsfachkraft der einzelnen Grundschulen nach Vorbesprechung mit der Klassenleitung. Aktuell kann der Fachdienst ein ausdifferenziertes Hilfeangebot für Maßnahmen an und außerhalb der Grundschule anbieten. Hierbei handelt es sich um lerntherapeutische Angebote überwiegend im Einzelsetting, im Tandem aber auch in Kleingruppen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem sozialen Gruppentraining an den Grundschulen selbst. 139

142 Jahresfallzahlen 2016 Anzahl der Kinder Einzelfallberatungen 33 Bedarfsfeststellungen 35 Lerntherapie außerhalb der Schule 9 soziales Gruppentraining 4 Kooperationsgespräche mit anderen Fachdienstes und Beratungsstellen

143 Fachteam Kommunale Jugendarbeit Allgemeine Beschreibung SGB VIII Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt getragene Jugendarbeit. Sie ist Teil der Jugendhilfe, bildet jedoch durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet. Jugendarbeit ist im Kern Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Sie bietet darüber hinaus Hilfen zur allgemeinen Lebensbewältigung und wirkt an der Integration junger Menschen in die Gesellschaft mit. Ziele Förderung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt Herstellung und Förderung von Bedingungen, die Jugendarbeit ermöglichen Befähigung zur Selbstorganisation, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement Gleichberechtigte Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen Adressaten Kinder, Jugendliche, junge Volljährige Multiplikatoren, Erziehungsberechtigte Träger und Organisationen der Jugend- und Sozialarbeit, Jugendverbände Kreisangehörige Gemeinden Institutionen mit Bezug zu Jugendarbeit 141

144 Zuschüsse nach den Jugendförderrichtlinien des Landkreises Qualifizierungsförderung von Jugendleiterinnen - Geförderte Jugendleiter/innen Jahr geförderte Teilneh- Ausgaben Anzahl der Anträge mer/innen Gesamt % - vgl. zum Vorjahr Anzahl TN % - vgl. zum Vorjahr je Fall Gesamt %- vgl. zum Vorjahr % an Gesamtausgaben % % 101, ,00-19 % 0,8 % % % 94, ,40 8 % 0,8 % % % 93, ,08 3 % 0,7 % % % 101, ,42 18 % 0,7 % Projektförderung Die jährliche Fördersumme kann, je nach beantragter Projektdauer auch Projekte aus den Vorjahren abdecken. Neu beantragte Projekte kommen nicht immer im selben Kalenderjahr zur Auszahlung. Jahr Anträge Ausgaben Neu eingegangene Anträge Anträge mit Auszahlung je Fall Gesamt % - vgl. zum Vorjahr Anteil an Gesamtausgaben , ,74-37 % 0,1% , ,71-41 % 0,1% , ,61 28 % 0,2% , , % 0,2% Förderung überörtlicher Ferien- und Freizeitmaßnahmen Jahr geförderte Teilneh- Ausgaben Bearbeitete Anträge mer/innen Gesamt % - vgl. zum Vorjahr Anzahl TN % - vgl. zum Vorjahr je Fall Gesamt %- vgl. zum Vorjahr % an Gesamtausgaben % % 13, ,67-5 % 0,2 % % % 15, ,79-9 % 0,2 % % % 19, ,56 212% 0,2 % % % 12, ,64-25 % 0,1 % 142

145 Netzwerktreffen fachlichen Austausches und fachlicher Weiterentwicklung Fälle Jahr Gesamt % - vgl. zum Vorjahr % % % % Fachliche und konzeptionelle Beratung; Unterstützung von Gemeinden zur Gestaltung gemeindlicher und offener Jugendarbeit Fälle Jahr Gesamt % - vgl. zum Vorjahr % % % % Fachliche und konzeptionelle Beratung und Unterstützung freier Träger der Jugendarbeit Fälle Jahr Gesamt % - vgl. zum Vorjahr % % % % 143

146 Jugendpreisverleihung Der Landkreis Eichstätt fördert mit der Auslobung des Jugendpreises Projektarbeit und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Eichstätt. Durch die öffentliche Vorstellung und Auszeichnung der Projekte und Akteure soll der fachliche Austausch belebt und das ehrenamtliche Engagement gewürdigt werden. Am 01. Juni 2016 fand die Preisverleihung im Stadttheater Eichstätt statt, bei der die Gewinner ihre Preise im Wert von insgesamt 2000 Euro erhielten Preise für besonders herausragende Projekte, dotiert mit je 400 Euro gingen an die Köschinger Jugendfotografen mit ihrem Fotokalender und die Jugendgruppe Obereichstätt mit ihrer Sanierung der Alten Kapelle Den Preis für besondere Nachhaltigkeit, dotiert mit 400 Euro erhielt der KSJ Diözesanverband Eichstätt mit ihren langjährigen Abschlussveranstaltungen für die Realschulen Den Wettbewerbspreis "Glei dabei - Jugendarbeit und Integration im Landkreis Eichstätt", dotiert mit 550 Euro gewann die Projektgruppe "Refugium" Über den Publikumspreis, bei dem per Internet alle Jugendgruppen im Landkreis die Möglichkeit bekamen, mitzuwählen, konnten sich die Köschinger Jugendfotografen freuen. Der Preis war mit 250 Euro dotiert. Losglück beim Gruppenpreis hatte die Wohngruppe Kösching für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die sich über ein Brandschutztraining in Hepberg freuen durfte. 144

147 Internationale Jugendbegegnung InterNatureNet in Eichstätt gefördert durch Erasmus+ in Kooperation mit La Fedé - Frankreich und spin - Portugal Im Zentrum der internationalen Jugendbegegnung InterNatureNet - respect nature, humans, yourself in Eichstätt vom Juli 2016 stand eine nachhaltige, bewusste und achtsame Lebensführung und der Umgang mit natürlichen, gesellschaftlichen und eigenen Ressourcen. Ein ganz zentraler Punkt war dabei die Teilnahme von 8 unbegleiteten Geflüchteten, die zur deutschen Gruppe aus dem Landkreis Eichstätt gehörten und Gleichaltrigen aus Portugal und Frankreich begegneten. Die Teilnehmer zwischen 15 und 19 Jahren beschäftigen sich neun Tage lang mithilfe von non-formalen und informellen Lernmethoden mit Respekt für die Natur, die Gesellschaft und sich selbst. Dabei reflektierten sie den eigenen Lebensstil und entwickelten gemeinsam kleine Schritte, die jeder Einzelne in seinem Alltag umsetzen kann, um nachhaltiger und bewusster zu leben. Dies wurde bereits während der Jugendbegegnung aktiv umgesetzt, indem die Teilnehmer selbständig und verantwortungsvoll einkauften, kochten und zusammenlebten. Durch die Teilnahme der Geflüchteten wurde auch die Nachhaltigkeit in Bezug auf Integration reflektiert und Integration aktiv gelebt. Ziele waren dabei das Erlernen von interkulturellen Kompetenzen und die Schaffung von Bewusstsein für Solidarität und länderübergreifende Verantwortung im Kontext von Nachhaltigkeit und Fluchtursachen. Natürlich stand auch die Förderung interkulturellen und interreligiösen Austausches im Fokus. Die Teilnehmer entwickelten nicht nur Lösungsansätze für ein nachhaltigeres Miteinan- 145

148 der, sondern produzierten dazu über ausgewählte Themen sehr kreative Video-Tutorials, mit denen nachhaltige Ansätze und Verhaltensweisen in die Jugend und Jugendarbeit transportiert werden sollen. Die dabei entstandenen Youtube-Videos sind auf unserem Kanal zu sehen! Die Einbeziehung der jungen Geflüchteten war nicht nur ein voller Erfolg, sondern war eine Bereicherung für alle, was die anderen in ihren Rückmeldungen immer wieder zum Ausdruck brachten. Die kulturelle Vielfalt und die Erfahrungen, welche die geflüchteten Jungs miteinbrachten, waren von unschätzbarem Wert. Auch die Geflüchteten profitierten von der Erfahrung, dass keiner der Teilnehmer sich in der Gruppe mit seiner Muttersprache verständlich machen konnte oder die kulturellen Gepflogenheiten der anderen völlig klar waren. Dies führte dazu, dass sich alle Teilnehmer/innen auf gleicher Augenhöhe begegneten und sich gegenseitig helfen mussten, zu verstehen und eine gemeinsame Kultur des Miteinanders zu entwickeln. Innerhalb kürzester Zeit wuchs die Gruppe so zu einer Gemeinschaft zusammen, deren Miteinander von gegenseitigem Verständnis, Kooperations- und Hilfsbereitschaft, Freundschaft und Freude geprägt war. Die Teilnehmer/innen waren immer begeistert bei der Sache, arbeiteten stets motiviert und bestens gelaunt an den Themen, halfen fleißig bei den täglich anfallenden Arbeiten mit und bereicherten das Programm mit eigenen Ideen und Inputs. Noch nie haben wir als betreuende Fachkräfte ein Jugendprojekt erlebt, bei dem eine solch positive Grundstimmung herrschte und bei dem wir als Betreuer und Anleiter so entspannt, stressfrei und achtsam unsere Arbeit gestalten konnten. Tatsächlich konnten wir gemeinsam nicht nur alle gesetzten Ziele erfüllen, das Projekt war außerdem ein solcher Erfolg, dass die deutsche Gruppe unbedingt weiter als Gemeinschaft am Thema arbeiten möchte. Während der intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung entwickelten die Teilnehmer das Motto Change yourself to change the world unter diesem Motto wird sich daher auch ein Folgeprojekt anschließen. 146

149 Interkulturelles Training für Multiplikator*innen Vom 29. bis lud die Kommunale Jugendarbeit Haupt- und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und Flüchtlingsbetreuung zur Teilnahme an einem Training zur interkulturellen Kommunikation im Jugendübernachtungshaus Morsbach ein. Dieses Angebot, sich unter professioneller Anleitung intensiv mit der eigenen und anderen Kulturen auseinanderzusetzen nutzten 14 Männer und Frauen aus dem Landkreis. Dabei kam eine bunt gemischte Gruppe zustande: Jugendleiter/innen aus Vereinen und Verbänden des Landkreises, Hauptamtliche der Jugendarbeit, aber auch Mitarbeiter/innen des Landratsamtes und der Flüchtlingshilfe. Allen gemeinsam waren der Wille zur aufmerksamen Beschäftigung mit diesem vielschichtigen Thema und eine große Bereitschaft, aktiv zur Verständigung der Kulturen beizutragen. Jugendarbeit muss und wird eine herausragende Rolle bei der Integration junger Geflüchteter spielen. Dass das Aufeinandertreffen von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen auch eine große Herausforderung für jeden einzelnen sein wird, wurde durchaus deutlich. Durch die Andersartigkeit der Wahrnehmung, der kulturellen Sichtweise und der Kommunikation kann es immer wieder zu Irritationen und Missverständnissen kommen. So neigen Wir Deutschen beispielsweise in der Regel zu einer recht direkten und pragmatischen Kommunikation. In arabischen Ländern wie auch vielen anderen Kulturen hingegen steht der Beziehungsaufbau im Vordergrund, so dass dort ein indirekter Kommunikationsstil mit einer durchaus blumigeren Ausdrucksweise gepflegt wird. Unser möglichst schnell auf den Punkt kommen könne da durchaus für Irritationen sorgen, so die Referentin Eva Ambros (Im Bild links). Die Diplom-Theologin und Orientalistin kann auf einen reichen Erfah- 147

150 rungsschatz mit interkultureller Verständigung blicken und konnte den Teilnehmern einen sehr vielschichtigen und differenzierten Einblick in das Thema geben. Nur wer das unsichtbare Regelwerk der eigenen Kultur erkennt, kann auch die kulturelle Brille seines Gegenübers wahrnehmen und besser verstehen. So erwischten sich die Teilnehmer/innen immer wieder bei typisch deutschen Gepflogenheiten, kamen aber auch zu der Erkenntnis, dass Kultur nur ein Aspekt ist, menschliches Verhalten zu erklären und zu verstehen. Individuelle Ausprägungen stellten die Teilnehmer/innen auch untereinander verstärkt fest, und so bestätigte sich das Anliegen des Trainings, durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Kultur an Verständnis für die uns oft so fremd erscheinende Kultur der Anderen zu gewinnen. In einer Mischung aus Vorträgen und praktischen Übungen konnten die Teilnehmer/innen an diesem Wochenende ihr Wissen zur interkulturellen Kommunikation und ihre Sensibilität für dieses Thema deutlich erweitern und bei regem Austausch auch viel voneinander lernen. Wir kommunale Jugendpflegerinnen freuen uns jedenfalls auch aufgrund der positiven Rückmeldungen über den Erfolg der Veranstaltung und planen noch weitere Aktionen und Kooperationen zum Thema. Projektgruppe Change yourself to change the world in Kooperation mit den DPSG Dompfadfindern Eichstätt Start im Oktober mit einem Wochenende im Schloß Pfünz zur Planung der weiteren Aktionen und möglichen Kooperationen mit der Startup Gruppe des Projektes 148

151 Kennenlernen bei der Fahrt nach München mit Pfadfindern und Geflüchteten mit Besuch des Naturkundemuseums und anschließender Abendgestaltung mit Übernachtung in den Gruppenräumen der Pfadfinder vom November. Weihnachtsfeier der Projektgruppe mit Bruch, Plätzchenbacken, Spielen und gemeinsamen Besuch der Friedenslichtfeier der DPSG Pfadfinderschaft am 11. Dezember. 149

152 Jugendsozialarbeit an Schulen Allgemeine Beschreibung Jugendsozialarbeit an der Schule ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des 13 SGB VIII. Die Dienst- und Fachaufsicht für das angestellte sozialpädagogische Fachpersonal liegt beim Träger der Jugendhilfe. Der Schulleiter trägt für den Schulbetrieb die pädagogische Gesamtverantwortung. Die Angebote der Jugendhilfe sollen die schulische Erziehungsarbeit begleiten und ergänzen. Der Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt, insbesondere wird durch Jugendsozialarbeit an Schulen den Lehrkräften nicht ihre erzieherische Verantwortung abgenommen. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die die Möglichkeiten den Grenzen des jeweiligen Aufgabenbereichs akzeptiert, ist Voraussetzung für gelingende Jugendsozialarbeit an Schulen. Konkrete Aufgabenbereiche von Jugendsozialarbeit an Schulen sind: Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit Krisenintervention Elternarbeit Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und schulischen Diensten, insbesondere auch bei schwierigen disziplinarischen Entscheidungen Projektarbeit (Sucht- und Gewaltprävention, Konfliktlösung, Integration, Aggressionsabbau, Schulverweigerung) übergreifende Kooperationen 150

153 Maßnahme Förderung von JaS Grundschulen (1) 0,6 Mittelschulen (4) Berufsschule (1) Förderzentrum (1) 0,5 0,5 0,5 Praxisklasse (1) 0,5 0,5 0,5 Coaching und Vernetzung des JaS - Fachpersonals Fachbeiräte an Schulen

154 Fachteam Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Die KoKi ist eine Anlaufstelle für werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern, die aufgrund ihrer Familien- oder Lebenssituation stark belastet sind. Unser Blick richtet sich auf junge Familien, insbesondere auf die Entwicklung von Kindern in den ersten sensiblen Lebensjahren (0-3 Jahre). Wir unterstützen Eltern zu einem Zeitpunkt, an dem sie selbst noch aktiv zur Verbesserung oder Entlastung der Situation beitragen können. Unsere Netzwerkpartner, mit denen wir eng zusammenarbeiten, sind alle Dienste, Einrichtungen und Berufsgruppen, die mit und für Familien arbeiten. Dazu gehören u.a. Kliniken, Ärzte und Hebammen, Beratungs- und Therapiestellen, Jugendhilfe, Behörden und Institutionen, Kindertagesbetreuungen und Schule, Kirchen und Vereine. Unsere Beratungen und Angebote sind kostenfrei. Wir unterliegen dem Datenschutz. Sie können sich auch anonym beraten lassen (Eltern und Netzwerkpartner). Frühe Hilfen Bei uns erhalten Sie Hilfe und Unterstützung - zeitnah, individuell und unbürokratisch. Wir setzen ein Familienhebammen Haushaltstraining Mobile Elternberatung Entwicklungspsychologische Beratung PAT - Mit Eltern lernen Hauswirtschaftsfachkräfte nach 20 SGB VIII 152

155 Übersicht über das Jahr 2016: Familien im Jahr Familien am Frühe Hilfen nach 16 gesamt 15 Familienhebammen 12 Haushaltsberatung 0 Mobile Elternberatung 2 Entwicklungspsychologische Beratung (EPB) 0 PAT Mit Eltern lernen 1 Frühe Hilfen nach 20 6 Netzwerkarbeit Termine 21 Öffentlichkeitsarbeit Termine 17 Besonderes Projekt im Jahr 2016: Informationsnachmittag Hand in Hand in Gaimersheim am für werdende Eltern und Eltern mit Kindern von 0-3 Jahren - in Kooperation mit dem KDFB Eichstätt - siehe Zeitungsartikel 153

156 154

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