Amt für Jugend und Familie Cham Geschäftsbericht 2015

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1 Landratsamt Cham Amt für Jugend und Familie Amt für Jugend und Familie Cham Geschäftsbericht 2015 Kreisjugendamt Cham in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JuBB Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt JuBB

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3 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisübersicht... 3 Abbildungsverzeichnis... 3 Tabellenverzeichnis Vorwort Bevölkerung und Demographie Einwohner und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Cham insgesamt Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Zusammengefasste Geburtenziffern Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Stand: ) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2014) Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2014) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III (im Jahresdurchschnitt 2014) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (im Jahresdurchschnitt 2014) Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2014) Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt (Juni 2015) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (Juni 2015)

4 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (Schuljahr 2013/2014) Übertrittsquoten (Schuljahr 2014/2015) Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2014) Gerichtliche Ehelösungen (2014) Jugendhilfestrukturen Fallerhebung Kostendarstellung Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr Weitere Leistungen des Amts für Jugend und Familie Kindertagesbetreuung Jugendhilfeplan des Landkreises Cham Finanzielle Unterstützung für Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung und Unterhaltsvorschuss Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beurkundungen Präventive Angebote Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien Hilfen bei Gefährdungs- und Krisensituationen Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) Glossar Begriffsbezeichnungen und Kennzahlberechnungen Datenquellen

5 Verzeichnisübersicht Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Cham nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Cham, Veränderungen in % 2013 bis 2014 (Stichtag ) Bevölkerungsaufbau im Landkreis Cham im Vergleich zu Bayern (Stand ) Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Cham im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Cham (Stand: ) Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Cham (Stand: ) Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2014/15) Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2014 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Abbildung 14: Abbildung 15 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2024 (2014 = 100 %) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2034 (2014 = 100 %)

6 Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2024 (2014 = 100 %) Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2014) Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Abbildung 27: Abbildung 28: Abbildung 29: Abbildung 30: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2015) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2015) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2013/2014) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2013/2014) Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015)

7 Abbildung 31: Abbildung 32: Abbildung 33: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) Gerichtliche Ehelösungen im Alter von 18 Jahren und älter in Bayern (2014) Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2014) Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) Abbildung 39: Abbildung 40: Abbildung 41: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar nach Förderfaktor Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar nach Förderfaktor Abbildung 42: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar (Förderfaktor) Abbildung 43: Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar nach Förderfaktor Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar nach Förderfaktor Abbildung 45: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Abbildung 46: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr Abbildung 47: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Abbildung 48: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Abbildung 49: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr

8 Abbildung 50: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Abbildung 51: Abbildung 52: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 53: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Abbildung 54: Abbildung 55: Abbildung 56: Abbildung 57: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) Entwicklung der reinen Ausgaben für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr

9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Cham (Stand: ) Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Cham im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberpfalz und Bayern (in %) (Stand: ) Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis Cham von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2014) Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Cham bis Ende 2024/2034, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2014 = 100 %) Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Cham im Zeitverlauf Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Tabelle 8: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Tabelle 9: Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Cham Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Cham (inkl. Gastkinder) Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Cham Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis Cham (inkl. Gastkinder) Tabelle 13: Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Cham Tabelle 14: Tabelle 15: Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Cham (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Cham

10 Tabelle 16: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Cham Tabelle 17: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII Tabelle 18: Hilfen gemäß 29 SGB VIII Tabelle 19: Hilfen gemäß 30 SGB VIII Tabelle 20: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Tabelle 21: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Tabelle 22: Hilfen gemäß 33 SGB VIII Tabelle 23: Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung Tabelle 24: Hilfen gemäß 34 SGB VIII Tabelle 25: Hilfen gemäß 35 SGB VIII Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a SGB VIII Tabelle 27: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII Tabelle 28: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII Tabelle 29: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Tabelle 30: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Tabelle 31: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Tabelle 32: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Tabelle 33: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 34: Personalstand zum Tabelle 35: Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen Tabelle 36: Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Tabelle 37: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 38: Tabelle 39: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 40: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

11 Tabelle 41: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 42: Ausgaben für Einzelfallhilfen Tabelle 43: Ausgaben für Einzelfallhilfen Tabelle 44: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 45: 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 46: 27 II Hilfen zur Erziehung Tabelle 47: 29 Soziale Gruppenarbeit Tabelle 48: 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 49: 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 50: 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 51: 33 Vollzeitpflege Tabelle 52: 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Tabelle 53: Tabelle 54: 35a Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche a Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 55: 41 Hilfen für junge Volljährige Tabelle 56: Belegtage und Ausgaben für Bearbeitungsfälle Tabelle 57: Ausgaben je Belegtag / Laufzeiten

12 1 Vorwort Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht 2015 geht die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) in das zehnte Jahr. Die Datenbasis des Geschäftsberichtes ist ein System bayernweit einheitlicher Datenerfassung und -aufbereitung. Wie bisher enthält der Bericht neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Die Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten, Anmerkungen, Definitionen und Berechnungsformeln können im Kapitel 6 im Detail nachgelesen werden. Die dargestellten Daten wurden vom Jugendamt erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen durch die GEBIT Münster (Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbh & Co. KG). In Kapitel 2 und 3 werden alle Daten auf Grundlage des Zensus 2011 (fortgeschrieben) ausgewiesen. Sollten Daten abweichend vom Zensus ausgewiesen werden, wird dies in einer Fußnote kenntlich gemacht. Im Kapitel 4 werden die Jugendhilfestrukturen im Jugendamt im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenstrukturen dargestellt. Der Abschnitt 4.1 fokussiert die Fallzahlen im Verlauf der JuBB- Berichterstattung (Zeitreihen seit dem Datenjahr 2008), die Darstellung der Kosten erfolgt in Kapitel 4.2. In Kapitel Ziffer b) findet sich das im letzten Jahr neu eingefügte Kapitel zu den Kita-Daten aus dem KiBiG.web 1. Einer Gesamtübersicht schließt sich dann die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB an. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Ausgabendeckung ergänzt. Im Berichtsjahr 2013 ist mit Kapitel 4.3 eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen neu hinzugekommen, die sich auch im aktuellen Berichtsjahr 2015 mit Ausgaben je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten beschäftigt Das KiBiG.web ist eine Datenbank, die im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration entwickelt wurde und Daten aus den Bereichen Kindertagesstättenwesen und Tagespflege beinhaltet.

13 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis Cham liegt im Osten des Regierungsbezirks Oberpfalz, an der Grenze zu Tschechien. Nachbarkreise sind die Landkreise Schwandorf und Regensburg sowie im Süden die niederbayerischen Landkreise Straubing-Bogen und Regen. Der Landkreis Cham gehört zur Planungsregion Regensburg. Der Landkreis Cham umfasst 39 Gemeinden, darunter die Kreisstadt Cham. Der Landkreis Cham hat eine Fläche von ha (Stand: ). 2.1 Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Cham Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (50,1 %) zu Männern (49,9 %) (Verhältnis Gesamtbayern: 50,8 % Frauen zu 49,2 % Männer). 11

14 2.2 Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Cham insgesamt Abbildung 1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Cham nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

15 Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Cham, Veränderungen in % 2013 bis 2014 (Stichtag ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag des jeweiligen Jahres 13

16 2.3 Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Abbildung 3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Cham im Vergleich zu Bayern (Stand ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl der betreffenden Kommune. 14

17 2.4 Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Abbildung 4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Cham im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

18 Tabelle 1: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Cham (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

19 Abbildung 5: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Cham (Stand: ) Gesamtbevölkerung (100 %) Unter 27-Jährige (Anteil an Gesamtbevölkerung) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Tabelle 2: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Cham im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberpfalz und Bayern (in %) (Stand: ) Altersgruppen Bevölkerung Landkreis Cham Regierungsbezirk Oberpfalz Bayern Anzahl in % in % in % 0- bis unter 3-Jährige ,5 % 2,5 % 2,7 % 3- bis unter 6-Jährige ,4 % 2,4 % 2,6 % 6- bis unter 10-Jährige ,4 % 3,4 % 3,5 % 10- bis unter 14-Jährige ,7 % 3,7 % 3,7 % 14- bis unter 18-Jährige ,4 % 4,3 % 4,1 % 18- bis unter 21-Jährige ,4 % 3,4 % 3,2 % 21- bis unter 27-Jährige ,1 % 7,7 % 7,5 % 0- bis unter 18-Jährige Anzahl der Minderjährigen ,2 % 16,2 % 16,5 % 0- bis unter 21-Jährige ,6 % 19,6 % 19,7 % 0 bis unter 27-Jährige Anzahl der jungen Menschen ,7 % 27,3 % 27,3 % 27-Jährige und Ältere ,3 % 72,7 % 72,7 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

20 Unter anderem für die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ist ein fundiertes Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung erforderlich. Neben dem generativen Verhalten sind hier auch die Zu- und Fortzüge relevant. Die folgenden Darstellungen zeigen die Wanderungsbewegungen nach Altersklassen differenziert. Abbildung 6: Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Cham (Stand: ) Zuzüge im Alter von Zuzüge Minderjähriger Fortzüge im Alter von Fortzüge Minderjähriger Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

21 Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis Cham von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2014) Gemeinde Einwohner insgesamt unter 3- jährige Unter 3-Jährige Zuzüge unter 3- Jährige Fortzüge unter 3- Jährige Wanderungssaldo unter 3- Jährige Einwohner insgesamt 3- bis unter 6- Jährige 3- bis unter 6-Jährige Zuzüge 3- bis unter 6- Jährige Fortzüge 3-bis unter 6- Jährige Arnschwang Arrach Bad Kötzting, St Wanderungssaldo 3- bis unter 6- Jährige Blaibach Cham, St Chamerau Eschlkam, M Falkenstein, M Furth im Wald, St Gleißenberg Grafenwiesen Hohenwarth Lam, M Lohberg Michelsneukirchen Miltach Neukirchen b.hl.blut, M Pemfling Pösing Reichenbach Rettenbach Rimbach Roding, St Rötz, St Runding Schönthal Schorndorf Stamsried, M Tiefenbach Traitsching Treffelstein Waffenbrunn Wald Walderbach Waldmünchen, St Weiding

22 Gemeinde Einwohner insgesamt unter 3- jährige Unter 3-Jährige Zuzüge unter 3- Jährige Fortzüge unter 3- Jährige Wanderungssaldo unter 3- Jährige Einwohner insgesamt 3- bis unter 6- Jährige 3- bis unter 6-Jährige Zuzüge 3- bis unter 6- Jährige Fortzüge 3-bis unter 6- Jährige Wanderungssaldo 3- bis unter 6- Jährige Willmering Zandt Zell Landkreis Cham Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

23 2.5 Zusammengefasste Geburtenziffern 2 Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als Durchschnittswert über 2 Jahre berechnet. Für den Landkreis Cham ergibt sich mit 1,45 Kindern je Frau ein Wert, der über dem bayerischen Durchschnitt (Bayern: 1,43) liegt. Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern 3 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag , eigene Berechnung GEBIT Münster Aufgrund des Zensus 2011 erfolgt die Bildung des Durchschnittswerts auf der Grundlage der letzten beiden Jahre. Die Skalierung und die Farbgebung der Regiograph-Grafiken wurden zur besseren Lesbarkeit angepasst. 21

24 2.6 Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) 4 Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis Cham Ausländer, das entspricht einem Anteil von 3,5 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 10,3 %. Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil. 22

25 Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (Schuljahr 2014/2015) 5 Eine für die Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zum Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund an allen Schüler/innen) ermöglicht. Im Landkreis Cham liegt dieser Anteil bei 5,5 %. Im Freistaat Bayern hatten 21,2 % der Schulanfänger/innen im Schuljahr 2014/15 einen Migrationshintergrund. Abbildung 9: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2014/15) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2014/2015: 5 Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil unter Schulanfängern. 23

26 2.7 Jugendquotient 6 der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Der Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung liegt im Landkreis Cham bei 19,4 % (bayerischer Vergleichswert: 19,7 %). Abbildung 10: Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Jugendquotient. 24

27 Der Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen liegt im Landkreis Cham bei 11,7 % und liegt damit deutlich unter dem bayerischen Vergleichswert von 12,1 %. Abbildung 11: ) Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

28 2.8 Bevölkerungsdichte 7 (Stand: ) Der Landkreis Cham hat mit 0,8 Einwohnern pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt der Landkreise 8 von 1,3 Einwohner pro Hektar im unteren Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Abbildung 12: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Bevölkerungsdichte. Für die Berechnung des bayerischen Durschnitts werden, bezogen auf Landkreise, hier alle bayerischen Landkreise herangezogen. Für kreisfreie Städte gilt analog dazu der Mittelwert aller kreisfreien Städte.

29 2.9 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Im Landkreis Cham ergab sich seit Ende 2013 eine etwa gleichbleibende Anzahl der Minderjährigen (-0,8 %). Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2014 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag und

30 Laut den Prognosen 9 des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis Cham bis zum Jahr 2024 voraussichtlich stagnieren (Ausgangsjahr 2014), bis zum Jahr 2034 dann voraussichtlich leicht abnehmen (Ausgangsjahr 2024). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21-Jährige) wird kurzfristig (bis 2024) bereits stark abnehmen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Cham bis zum Jahr 2024/2034 (Basisjahr 2014) darstellt. Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Cham bis Ende 2024/2034, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2014 = 100 %) Altersgruppe Landkreis Cham Ende 2024 Landkreis Cham Ende 2034 Bayern Ende 2024 Bayern Ende 2034 unter 3 Jahre -3,7 % -14,2 % 5,2 % -2 % 3 bis unter 6 Jahre 3,4 % -4,3 % 10,1 % 6 % 6 bis unter 10 Jahre -0,7 % -3,9 % 6,7 % 7 % 10 bis unter 14 Jahre -6,2 % -8,7 % 0,9 % 3 % 14 bis unter 18 Jahre -21,2 % -21,4 % -11,0 % -7 % 18 bis unter 21 Jahre -22,1 % -23,2 % -10,6 % -9 % 21 bis unter 27 Jahre -14,6 % -26,3 % -6,2 % -15 % 27 bis unter 40 Jahre 7,3 % -7,0 % 11,5 % 1 % 40 bis unter 60 Jahre -12,2 % -18,4 % -4,2 % -7 % 60 bis unter 75 Jahre 32,6 % 36,3 % 22,0 % 33 % 75 Jahre oder älter 3,1 % 34,3 % 11,8 % 31 % Gesamtbevölkerung 0,0 % -1,8 % 4,7 % 5 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag , und Die Ausweisung der Prognosedaten erfolgt auf den Bevölkerungsdaten der Jahre 2014, 2024 und Eine chronologische Fortführung der Prognosedaten für die Jahre 2013, 2023, 2033 war nicht möglich, da das Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung diese Daten aufgrund des Zensus nicht erhoben hat.

31 Abbildung 14: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2024 (2014 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

32 Abbildung 15 Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2034 (2014 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

33 Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2024 (2014 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

34 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote 10 der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2014) 11 Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis Cham im Jahresdurchschnitt ,8 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2014 eine Jugendarbeitslosenquote von 3,2 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2013 (3,1 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25- Jährigen leicht gesunken 12. Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote der unter 25- Jährigen in Bayern insgesamt in den Jahren 2013 und 2014 mit 3,2 % konstant geblieben. Abbildung 17: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote Siehe Kapitel 6: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Da die Quoten in Kapitel 3.1 bis 3.5 zur besseren Lesbarkeit auf eine Nachkommastelle gerundet sind, kann es sich trotz vermeintlicher Steigerung der Quoten (beispielsweise 1,8 % auf 1,9 %) um eine sehr geringe Abweichung der Nachkommastellen handeln, die im Ergebnis keine ausschlaggebende Veränderung zeigt.

35 3.2 Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2014) 13 Die Arbeitslosenquote insgesamt im Landkreis Cham lag im Jahresdurchschnitt 2014 bei 3,3 %. Insgesamt wies Bayern 2014 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 3,8 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2013 (3,5 %), die Arbeitslosenquote leicht gesunken. In Bayern ist sie in der gleichen Zeit mit 3,8 % konstant geblieben. Abbildung 18: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Fußnote

36 3.3 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III 14 (im Jahresdurchschnitt 2014) 15 Im Jahresdurchschnitt 2014 gab es im Landkreis Cham Empfänger von SGB III- Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 2,4 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 1,9 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2013 (2,6 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit leicht gesunken. In Bayern ist die Quote in den Jahren 2013 und 2014 mit 1,9 % gleich geblieben. Abbildung 19: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III. Siehe Fußnote 11.

37 3.4 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 16 (im Jahresdurchschnitt 2014) 17 Im Jahresdurchschnitt 2014 erhielten erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf 100 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65- Jährige) kamen im Landkreis Cham somit 1,9 % Leistungsempfänger. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2013 (1,9 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit konstant geblieben. Bayernweit ist die Quote in der gleichen Zeit mit einem Wert von 3,5 % konstant geblieben. Abbildung 20: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2014) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 6: Glossar Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II. Siehe Fußnote

38 3.5 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen 18 (im Jahresdurchschnitt 2014) Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Cham liegt im Jahr 2014 bei 3,8 %. Bayernweit lag der Wert bei 7,1 %. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2013 konstant geblieben. In Bayern ist der Indikator in der gleichen Zeit ebenfalls konstant geblieben (von 7,0 % auf 7,1 %). Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2014) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen. 36

39 3.6 Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen 19 (Stand: ) Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren liegt im Landkreis Cham bei 16,4 % (Bayern: 25,4 %). Abbildung 22: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Betreuungsquote. 37

40 Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von 3- bis unter 6 Jahren liegt im Landkreis Cham bei 92,4 % (Bayern: 93,2 %). Abbildung 23: Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

41 Neben der institutionellen Betreuung stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege gerade für die Betreuung kleinerer Kinder einen wichtigen Eckpfeiler dar. Die nachfolgende Darstellung mit Stand März 2015 zeigt den Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege untergebracht waren. Zu beachten ist, dass die Statistik nach den Wohnorten der Tagespflegeeltern organisiert ist, und sich gerade bei den kreisfreien Städten hierdurch große Verschiebungen im Hinblick auf eine tatsächliche Betreuungsquote ergeben können. Für den Landkreis Cham wurde im März 2015 ein Anteil von 1,5 % der Kinder in Tagespflege betreut. Das entspricht in absoluten Zahlen 47 Kindern. Bayernweit wurden Kinder in Tagespflege untergebracht; das entspricht einem Anteil von 2,1 % an allen unter 3-Jährigen. Abbildung 24: Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

42 3.7 Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt 20 (Juni 2015) 21 Der Anteil der im Landkreis Cham sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 62,9 % an der Gesamtheit der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 63,3 %). Abbildung 25: Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 6: Glossar Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Siehe Fußnote 11.

43 3.8 Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 22 (Juni 2015) 23 Der Anteil der im Landkreis Cham sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 57,2 % an der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 59,1 %). Abbildung 26: Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Siehe Fußnote

44 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss 24 (Schuljahr 2013/2014) 25 Der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss 26 an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen lag im Schuljahr 2013/2014 im Landkreis Cham bei 1,5 % (bayerischer Vergleichswert: 3,6 %). Abbildung 27: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2013/2014) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2013/ Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Schulabgänger ohne Abschluss. Die Ausweisung der Schuljahre als Jahresangabe dient der besseren Zuordnung und Orientierung und ist in der Statistik üblich. Als Weiterentwicklung der Hauptschulen wurde zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Mittelschule eingeführt, dementsprechend heißt der Hauptschulabschluss jetzt Mittelschulabschluss. Da in der statistischen Ausweisung noch beide Begriffe aufgeführt werden, behalten wir dies im Bericht ebenso bei.

45 Darüber hinaus liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen 27 9,1 %). bei 3,3 % (bayerischer Vergleichswert: Abbildung 28: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2013/2014) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2013/ Siehe Kapitel 6: Glossar - Hinweis zum Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen 43

46 Die nachfolgende Tabelle differenziert die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Haupt-/Mittelschulabschluss abgehen, nach verschiedenen Schulformen im Schuljahr 2013/ Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen 29 Schultyp Mittelschulen (beinhaltet auch die Volksschulen) Abgänger ohne Haupt- /Mittelschulabschluss 10 Abgänger mit Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen Förderschulen Andere allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Waldorfschule u.ä.) 31 3 Allgemeinbildende Schulen insgesamt (Summe aller Abgänger ohne Abschluss) 21 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2013/ Für genauere Analysen steht der Datensatz über die Genesis-Datenbank online zur Verfügung. Zum Schuljahr 2013/2014 hat sich die Bezeichnung des Abschlusses zur individuellen Lernförderung in Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen geändert. Dies sind Sonderschulen, im Einzelnen: Volksschulen zur individuellen Förderung, Volksschulen zur individuellen Förderung (indiv. Lebensbewältigung), Realschulen zur indiv. Lernförderung. Es handelt sich um folgende Schularten: Grundschule, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Abendrealschulen, Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, Schulen des Zweiten Bildungswegs, Schulen besonderer Art (Gesamtschulen), Freie Waldorfschulen, Schulen besonderen Art (schulartunabhängige Orientierungsstufen), Sonstige allgemein bildende Schulen. Volksschulen zählen in der Landesstatistik zu der Schulform der Haupt- /Mittelschulen und nicht zu den anderen allgemeinbildenden Schulformen, dies ist auch in den letzten Jahren so gewesen, wurde nur falsch ausgewiesen.

47 3.10 Übertrittsquoten (Schuljahr 2014/2015) Neben der Darstellung der Schulabgänger ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf eine weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis Cham sind 35,2 % aller Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse auf die Mittelschule übergetreten. In Bayern trifft dies auf 30,6 % aller Viertklässler/innen zu. Abbildung 29: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2014/2015: 45

48 Auf die Realschule wechselten im Schuljahr 2014/ ,6 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Cham. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 28,3 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Realschule über. Abbildung 30: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2014/2015: 46

49 Auf das Gymnasium wechselten im Schuljahr 2014/ ,2 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Cham. In Bayern insgesamt waren es 39,1 % aller Schülerinnen und Schüler. Abbildung 31: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2014/2015: 47

50 3.11 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern 32 (2014) Der Landkreis Cham gehört zu den singledominierten Kommunen. Insgesamt gibt es Haushalte (Bayern ). Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 40,3 % auf Singlehaushalte (Bayern: 39,7 %), ein Anteil von 27,8 % auf Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder (Bayern: 30,01 %) und ein Anteil von 31,9 % auf Haushalte mit Kindern (Bayern: Wert 30,1 %). Berechnet man dabei das Verhältnis von Einpersonenhaushalten zu Haushalten mit Kindern, entspricht das einem Verhältnis*) von 1,3 (Bayern: 1,3). Abbildung 32: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) *) Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte mit Kindern die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1). Quelle: Nach Daten Nexiga GmbH, Siehe Kapitel 6: Glossar: Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern.

51 3.12 Gerichtliche Ehelösungen 33 (2014) Betrachtet man die Entwicklung der Quote der Scheidungen, so ist zwischen den Jahren 2013 und 2014 ein Rückgang erkennbar. Im Landkreis Cham wurden ,18 % der Ehen gerichtlich gelöst (Bayern: 0,2 %). Die Anzahl der Eheschließungen 2014 belief sich auf 656. Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Cham im Zeitverlauf Anzahl Eheschließungen In Prozent ,59 % 0,58 % 0,62 % Geschiedene Ehen Anzahl In Prozent ,19 % 0,20 % 0,18 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Daten 2012, 2013 und Siehe Kapitel 6: Glossar - Begriffsbezeichnung Gerichtliche Ehelösungen 49

52 Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen im Alter von 18 Jahren und älter in Bayern (2014) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

53 Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis Cham waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 0,8 % entspricht (Bayern: 0,9 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2014) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

54 4 Jugendhilfestrukturen Mit JuBB (Modul A) wurde 2006 damit begonnen, bayerneinheitlich die von Jugendämtern gewährten kostenintensiven Jugendhilfen zu erheben und darzustellen. Dieses Kapitel ist in die Bereiche Fallerhebung (4.1), Kostendarstellung (4.2) und Übersicht ausgewählter Kennzahlen im aktuellen Berichtsjahr (4.3) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2015 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilten. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Weiterhin wird in diesem Kapitel auch die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen ( 22 SGB VIII) und Tagespflege ( 23 SGB VIII) gesondert ausgewiesen. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JuBB-Werte im Berichtszeitraum und einen Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres (Abschnitt 4.1.4). Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JuBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z. B. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Die Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der beendeten Fälle zu den entsprechenden Altersgruppen ist seit dem Berichtsjahr 2009 der Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe (in den Vorjahren war es der des jeweiligen Berichtsjahres). Dies kann insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu Veränderungen der Fallzahlen führen, die ausschließlich dieser notwendigen Anpassung zuzurechnen sind. In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten, sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf den kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). Seit dem Berichtsjahr 2010 werden in den Kapiteln und die Kosten der 29 und 52 gemeinschaftlich ausgewiesen sowie der 52 nachrichtlich. In Kapitel 4.3 ist eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen, die sich im aktuellen Berichtsjahr mit Ausgaben je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten beschäftigt, ausgewiesen. 52

55 4.1 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Cham 34 Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Beginnend mit 19 ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 34 Detaillierte Zahlenübersicht siehe

56 Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Beginnend mit 27 II ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 54

57 Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 55

58 4.1.1 Einzelauswertungen a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Betrifft: - alleinerziehende (i.d.r. minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt Soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter/Väter in dieser Zeit Schulbzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter/Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern Wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen 56

59 Inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern Umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind. Der Fallbestand am betrug 1 untergebrachte Mütter / Väter in einer Einrichtung. Die Zahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 2, die der beendeten Fälle bei 2. 66,7 % der Hilfen nach 19 wurden jungen Müttern gewährt. 0,0 % wurden von Nicht- Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,1 (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 auf die Fälle (Mütter/Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 35 ). Der Eckwert Leistungsbezug 36 des 19 beträgt im Jahr ,5 je der 0- bis unter 6- Jährigen; mindestens 0,5 von Kindern unter sechs Jahren sind somit mit einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht. (Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 auf die Fälle, nicht die Kinder. Da mindestens ein anspruchsbegründendes Kind vorhanden sein muss, um eine Unterbringung durchzuführen, kann beim Eckwert Leistungsbezug von mindestens gesprochen werden, da nicht weniger als ein Kind mit untergebracht werden kann. Die durchschnittliche Laufzeit 37 beträgt 6,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 38 von 1, Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 57

60 Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 66,7 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,1 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 6,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1,3 58

61 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können Soll: Wird angeboten von: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Der Fallbestand am betrug 0 Fälle. Die Zahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 1, die der beendeten Fälle bei ,0 % der Hilfeempfänger nach 20 waren weiblich. 100,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 39 beträgt im Erhebungsjahr 0,0. Der Eckwert Leistungsbezug 40 des 20 beträgt im Jahr ,1 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 41 beendeter Hilfen beläuft sich auf 1,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 42 von 0, Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 59

62 Tabelle 8: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 100,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 1,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,2 60

63 b) 22 und 23 Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Die Anzahl der betreuten Kinder nach den 22 und 23 Förderung in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege werden auf Grundlage der Datenbankauswertungen aus KiBiG.web dargestellt. 43 Unterteilt sind die Betreuungs- 44 und Deckungsquoten 45 nach Alter der betreuten Kinder: unter 3 Jahre, 3 Jahre bis Schuleintritt und Betreuung im Grundschulalter. Es erfolgt jeweils eine Darstellung der genehmigten Plätze und der tatsächlich belegten Plätze zum des Berichtsjahres. Diese Gegenüberstellung ermöglicht einen Abgleich der vorhandenen Plätze mit der Belegung der Plätze im Berichtsjahr. Im JuBB-Bericht 2015 wird das Kindergartenjahr 2014/15 zum Stichtag auf Grundlage der Zahlen aus KiBiG.web ausgewertet und dargestellt. Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder unter 3 Jahren Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis 46 sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Cham. Tabelle 9: Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Cham 47 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner unter 3 48 Deckungsquote in % Jahre Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,0 Pflegeerlaubnisse 25 0,8 Großtagespflege nach 20a 19 0,6 Gesamt ,4 Die Anzahl der zum 1. Januar 2015 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken für Kinder unter drei Jahren dargestellt. 43 Die Daten dieses Kapitels sind nicht vergleichbar mit den Zahlen aus Kapitel 3.6 Betreuungsquoten für Kinder in Kindertagesstätten und tagespflege des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Grund hierfür ist eine unterschiedliche Datenbasis mit zum Teil abweichenden Stichtagen und Zuordnungen. 44 Siehe Glossar Kapitel 5: Betreuungsquote. 45 Siehe Glossar Kapitel 5: Deckungsquote. 46 Die Pflegeerlaubnisse umfassen auch Plätze in Großtagespflegen. Gesondert werden nur die Plätze in Großtagespflegen mit Förderung nach 20a ausgewiesen. 47 Im Landkreis Cham gibt es 51 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 0 3 Jahren die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 48 Die Einwohnerdaten werden vom Amt für Statistik geliefert. 61

64 Tabelle 10: Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Cham (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und Tagespflege Summe der Einwohner unter 3 Jahre (3 Jhrg.) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,6 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 26 0,8 Großtagespflege nach 20a 26 0,8 Gesamt ,2 Abbildung 39: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Kindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung.

65 Abbildung 40: Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor 50 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt 51 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Cham. Tabelle 11: Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Cham 52 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,9 Pflegeerlaubnisse 4 0,1 Großtagespflege nach 20a 1 0,0 Gesamt , Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Kindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel 5. Im Landkreis Cham gibt es 51 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 3 Jahre bis Schuleintritt die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 63

66 Die Anzahl der zum 1. Januar 2015 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege mit Förderung nach 20a wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt dargestellt. Tabelle 12: Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis Cham (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,6 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 4 0,1 Großtagespflege nach 20a 1 0,0 Gesamt ,7 Abbildung 41: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung.

67 Abbildung 42: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar (Förderfaktor) 54 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Grundschulalter 55 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnisse und Plätze in Großtagespflege nach 20a für Grundschulkinder im Landkreis Cham. Tabelle 13: Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Cham 56 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis 65 1,5 Pflegeerlaubnisse 2 0,0 Großtagespflege nach 20a 0 0,0 Gesamt , Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel 5. Im Landkreis Cham gibt es 51 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0-10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 6-10 Jahre die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 65

68 Die Anzahl der zum 1. Januar 2015 betreuten Grundschulkinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Graphiken dargestellt. Eine Erfassung weiterer Betreuungsangebote (Ganztagesschule, Mittagsbetreuung) ist derzeit nicht möglich. Tabelle 14: Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Cham (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten 2 0,0 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 2 0,0 Großtagespflege nach 20a 0 0,0 Gesamt ,0 Abbildung 43: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar nach Förderfaktor Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung.

69 Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar nach Förderfaktor Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen auf Gemeindeebene Auf Ebene der Gemeinden können die vorhandenen Plätze und betreuten Kinder für Kinder unter drei Jahren und von drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen dargestellt werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung der betreuten Kinder ist der jeweilige Wohnort des Kindes, d. h. wie viele Kinder aus der jeweiligen Gemeinde betreut werden. Eine Zuordnung der betreuten Kinder in der Tagespflege auf Gemeindeebene ist nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Darstellung für Grundschulkinder auf Gemeindeebene, da die Betreuung vom jeweiligen Grundschulsprengel abhängig ist. Die genehmigten Plätze und die betreuten Kinder für die Altersgruppen von Kindern unter 3 Jahren und im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt sind in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. 58 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 67

70 Tabelle 15: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Cham Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder unter 3 Jahre Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Arnschwang , ,3 Arrach , ,0 Bad Kötzting, St , ,1 Blaibach , ,7 Cham, St , ,7 Chamerau , ,0 Eschlkam, M , ,6 Falkenstein, M , ,5 Furth im Wald, St , ,9 Gleißenberg ,0 6 24,0 Grafenwiesen ,0 5 16,7 Hohenwarth ,3 4 9,1 Lam, M ,5 9 17,6 Lohberg , ,9 Michelsneukirchen ,0 2 4,5 Miltach , ,6 Neukirchen b.hl.blut, M , ,5 Pemfling , ,1 Pösing ,5 6 27,3 Reichenbach , ,8 Rettenbach , ,6 Rimbach , ,4 Roding, St , ,2 Rötz, St , ,8 Runding , ,1 Schönthal ,0 3 5,1 Schorndorf ,0 4 6,8 Stamsried, M , ,9 Tiefenbach ,3 4 11,8 Traitsching , ,7 Treffelstein ,0 4 19,0 Waffenbrunn , ,7 68

71 Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder unter 3 Jahre Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Wald , ,7 Walderbach , ,5 Waldmünchen, St , ,8 Weiding ,4 9 16,1 Willmering ,1 7 19,4 Zandt ,6 6 15,8 Zell , ,1 69

72 Tabelle 16: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Cham Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder von 3 bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Arnschwang , ,1 Arrach , ,0 Bad Kötzting, St , ,8 Blaibach , ,6 Cham, St , ,1 Chamerau , ,0 Eschlkam, M , ,8 Falkenstein, M , ,4 Furth im Wald, St , ,0 Gleißenberg , ,2 Grafenwiesen , ,0 Hohenwarth , ,1 Lam, M , ,2 Lohberg , ,4 Michelsneukirchen , ,4 Miltach , ,9 Neukirchen b.hl.blut, M , ,4 Pemfling , ,7 Pösing , ,8 Reichenbach , ,6 Rettenbach , ,5 Rimbach , ,1 Roding, St , ,5 Rötz, St , ,7 Runding , ,1 Schönthal , ,6 Schorndorf , ,5 Stamsried, M , ,8 Tiefenbach , ,8 Traitsching , ,3 Treffelstein , ,9 Waffenbrunn , ,9 70

73 Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder von 3 bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Wald , ,2 Walderbach , ,2 Waldmünchen, St , ,4 Weiding , ,8 Willmering , ,2 Zandt , ,1 Zell , ,4 71

74 c) Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt, mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2015 (ohne 35 a) belief sich auf 222, das entspricht einem Anteil von 46,6 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. 72

75 Fachliche Beschreibungen: 27 II Hilfen zur Erziehung Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten Wird angeboten von: Umfasst: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Der Fallbestand am betrug 4 Fälle. 0 kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 3 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 0 mal vorgenommen. 0,0 % der Hilfeempfänger nach 27 II waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 59 beträgt im Erhebungsjahr 0,2. Der Eckwert Leistungsbezug 60 des 27 II beträgt im Jahr ,2 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d.h. von Minderjährigen nehmen 0,2 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 61 beträgt 22,0 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 62 von 3, Siehe Kapitel 6: Glossar; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 73

76 Tabelle 17: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,2 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 22,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 3,0 74

77 29 Soziale Gruppenarbeit Betrifft: Soll: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen - auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern Wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe - öffentlichen Trägern über Projektförderung Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu da, zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG) - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - soziale Trainingskurse. Am waren 0 junge Menschen in Sozialer Gruppenarbeit. 13 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 10 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 0 mal vorgenommen. 0,0 % der jungen Menschen in Sozialer Gruppenarbeit waren weiblich. 15,4 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 75

78 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 63 beträgt im Erhebungsjahr 0,5. Der Eckwert Leistungsbezug 64 des 29 beträgt im Jahr ,3 je der 10- bis unter 18-Jährigen, von Minderjährigen ab 10 Jahren benötigen also 1,3 eine Hilfe gemäß 29. Die durchschnittliche Laufzeit 65 beläuft sich auf 3,7 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 66 von 5,3. Tabelle 18: Hilfen gemäß 29 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 15,4 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,5 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 3,7 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 5, Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

79 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) Soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z.b. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen Umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z.b. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schulen und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 43 Fälle. 44 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 52 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurde 1 mal vorgenommen. 51,7 % der Hilfeempfänger nach 30 waren weiblich. 6,9 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 77

80 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 67 beträgt im Erhebungsjahr 3,5. Der Eckwert Leistungsbezug 68 des 30 beträgt im Jahr ,1 je der 12- bis unter 18-Jährigen. Somit benötigten 11,1 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 69 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 9,3 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 70 von 44,0. Tabelle 19: Hilfen gemäß 30 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Anteil weiblich 51,7 % Anteil Nicht-Deutsche 6,9 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 3,5 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 11,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 9,3 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 44, Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

81 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden - durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe. Der Fallbestand am betrug 67 Familien. 51 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 56 Familien wurde die Hilfe in 2015 beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 3 mal vorgenommen. Im Jahr 2015 wurde 211 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 4,8 Familien. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 beträgt im Jahr ,1 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 13,1 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2015 von 70,3 Familien. 79

82 Tabelle 20: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 3 Von SPFH betroffene Kinder 211 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 4,8 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 14,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 13,1 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 70,3 80

83 d) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2015 (ohne 35a) belief sich auf 18, das entspricht einem Anteil von 3,8 % an allen gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung Umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Der Fallbestand am betrug 11 Fälle. Im laufenden Jahr wurden zusätzlich 7 genehmigt und 8 beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 1 mal vorgenommen. 81

84 11,1 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 71 beträgt im Erhebungsjahr 0,7. Der Eckwert Leistungsbezug 72 für 32 beträgt im Jahr ,0 je der 6- bis unter 14- Jährigen, 2,0 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 73 einer Hilfe nach 32 beläuft sich auf 18,8 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 74 von 9,8. Tabelle 21: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Anteil weiblich 11,1 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,7 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 2,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 18,8 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 9, Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

85 e) Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder bei Jugendlichen oder Heranwachsenden eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2015 (ohne 35a) betrug 236 Fälle, das entspricht einem Anteil von 49,6 % aller gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 33 Vollzeitpflege Betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten - Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld Umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien 83

86 - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.b. ASD) - Auszahlung von Pflegegeld. Am waren 81 Junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. Im laufenden Jahr kamen 29 Pflegeverhältnisse dazu und 25 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 36 mal vorgenommen. 44 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. 54,5 % der Pflegekinder waren weiblich. 10,0 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 75 beträgt im Erhebungsjahr 4,4. Der Eckwert Leistungsbezug 76 des 33 beträgt im Jahr ,4 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d. h. 5,4 von Minderjährigen unter 18 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 77 in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 19,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 78 von 84, Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

87 Tabelle 22: Hilfen gemäß 33 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 36 Übernahme durch 86 VI 44 Anteil weiblich 54,5 % Anteil Nicht-Deutsche 10,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 4,4 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 5,4 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 19,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 84,2 Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Tabelle 23: Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Abbildung 45: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr 2015 Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 85

88 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der: Vorbereitung der Rückkehr in die Familie Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens Umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung. Der Fallbestand am betrug 44 junge Menschen in Heimerziehung. 82 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 41 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 11 mal vorgenommen. 12 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 29,4 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 50,0 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 79 beträgt im Erhebungsjahr 5,1. Der Eckwert Leistungsbezug 80 des 34 beträgt im Jahr ,0 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 23,0 von der 14- bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen.

89 Die durchschnittliche Verweildauer 81 beläuft sich auf 10,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 82 von 59,9. Tabelle 24: Hilfen gemäß 34 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 11 Betreutes Wohnen 12 Anteil weiblich 29,4 % Anteil Nicht-Deutsche 50,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 5,1 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 23,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 10,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 59,9 Der Anstieg der Fallzahlen bei 34 SGB VIII ist auf die Flüchtlingskrise zurückzuführen. Im Rahmen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat der Landkreis Cham zusätzlich zu den bereits zum in der Internationalen Jugendwohngruppe Waldmünchen vorhandenen 11 Plätzen, ab Mitte des Jahres Platz für weitere ca. 100 unbegleitete Minderjährige geschaffen. Sind diese Jugendhilfefälle anfangs noch als Amtshilfe für die Jugendämter der Landkreise Passau und Rosenheim sowie für die Städte Rosenheim, München und Regensburg geleistet worden, erfolgte ab mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher nach und nach die Übernahme dieser Jugendhilfefälle in die eigene Zuständigkeit des Landkreises Cham Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 87

90 Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Cham beträgt %: 47 % (siehe Grafik). Abbildung 46: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr 2015 Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen Lässt man den durch die Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen bedingten Fallanstieg bei 34 außer Acht, überwiegen die Fälle nach 33 (Vollzeitpflege) die Fälle nach 34 (Heimerziehung) 88

91 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betrifft: - Jugendliche (14-18 Jahre) - in begründeten Einzelfällen auch Kinder in begründeten Problemlagen Soll: Wird angeboten von: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 und andere HzE anbieten) Inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen Umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z.b. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z.b. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: z. B. Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Der Fallbestand am betrug 0 Fälle. 0 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen kamen im laufenden Jahr dazu und 0 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 0 mal vorgenommen. 89

92 Von allen Einzelbetreuungen waren 0 Auslandsunterbringungen. 0,0 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der Hilfeempfänger waren nicht-deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 83 beträgt im Erhebungsjahr 0,0. Der Eckwert Leistungsbezug 84 des 35 beträgt im Jahr ,0 je der 14- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer 85 einer intensiven Einzelbetreuung beträgt derzeit 0,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 86 von 0,0. Tabelle 25: Hilfen gemäß 35 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Auslandsunterbringungen 0 Anteil weiblich 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 0,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0, Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

93 f) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte - Eingliederungshilfe leisten - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen 91

94 Umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. Der Fallbestand am betrug 53 ambulante, 16 teilstationäre sowie 40 stationäre Fälle. 32 ambulante, 7 teilstationäre und 28 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Beendet wurden: - 20 ambulante, - 9 teilstationäre und - 18 stationäre Fälle. Durch einen Zuständigkeitswechsel wurden übernommen: - 1 ambulante, - 1 teilstationäre und - 3 stationäre Fälle. Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a SGB VIII ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel

95 Abbildung 47: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr 2015 Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 93

96 35a ambulant: Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2015 bei den Teilleistungsstörungen 52 Bestandsfälle am und 19 Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 0-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kamen 13 Fälle dazu. 28,2 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 2,4 % der ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 87 beträgt im Erhebungsjahr 3,4. Der Eckwert Leistungsbezug 88 des 35a ambulant beträgt im Jahr ,9 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 89 einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe beträgt derzeit 19,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 90 von 56,4. Tabelle 27: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII Teilleistungsstörungen Bestand am : 52 Hilfebeginn in 2015: 19 Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2015: 0 Andere Formen Bestand am : 1 Hilfebeginn in 2015: 13 Anteil weiblich 28,2 % Anteil Nicht-Deutsche 2,4 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 3,4 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 5,9 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 19,2 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 56,4 Aufgrund einer EDV-Umstellung werden die Schulbegleitungen seit Mitte des Jahres 2015 als Andere Formen erfasst. Bisher waren diese in der Gesamtzahl der Teilleistungsstörungen eingerechnet. Daher ergibt sich im Jahr 2015 die vergleichsweise (2014: 0) hohe Anzahl an Zugängen bei Andere Formen Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

97 35a teilstationär: 34,8 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der teilstationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 91 beträgt im Erhebungsjahr 0,9. Der Eckwert Leistungsbezug 92 des 35a beträgt im Jahr ,6 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Verweildauer 93 betrug 15,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 94 von 14,2. Tabelle 28: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Anteil weiblich 34,8 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,9 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 15,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 14,2 91 Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 92 Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 93 Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 94 Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 95

98 35a stationär: In 2015 wurden 68 stationäre Eingliederungshilfen gewährt, davon 2 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie. Zuständigkeitswechsel wurden 3 mal vorgenommen 35,3 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 5,9 % der stationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 95 beträgt im Erhebungsjahr 2,8. Der Eckwert Leistungsbezug 96 des 35a beträgt im Jahr ,7 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 97 beläuft sich auf 14,8 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 98 von 42,4. Tabelle 29: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 3 Anteil weiblich 35,3 % Anteil Nicht-Deutsche 5,9 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 2,8 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 4,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 14,8 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 42,4 davon 2 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl.

99 g) Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung ( 41) In der Jugendhilfeberichterstattung werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 gesondert ausgewiesen. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Fachliche Beschreibungen: 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr - jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung anbieten - Jugendamt - freien Trägern - Einrichtungen Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen i.s.v. 13 Abs. 2 - Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung - Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt (z.b. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung - Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Leistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beihilfen) und von Unterhaltsansprüchen - Weiterführung der Erziehungshilfe in einer Pflegestelle, in einem Heim oder in sonstigen betreuten Wohnformen 97

100 - Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung nach Heimerziehung, etwa zum Abschluss der Lehre, einschließlich der Beihilfen für Bekleidung, Möbel etc. - Beratung und Unterstützung auch nach Beendigung ambulanter Hilfen. Der Fallbestand am betrug 18 Fälle, es waren davon 16 bei Beginn der Hilfe volljährig. 44 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (davon 43 bei Beginn der Hilfe volljährig) und 30 wurden beendet. Zuständigkeitswechsel wurden 0 mal vorgenommen. Der Anteil des 41 an den gesamten Hilfen zur Erziehung belief sich im Jahr 2015 auf rund 9,5 %. 38,7 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 16,1 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 14,4. Der Eckwert Leistungsbezug 100 des 41 beträgt im Jahr ,4 je der 18- bis unter 21-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 101 beträgt 5,7 Monate. Tabelle 30: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahmen durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 38,7 % Anteil Nicht-Deutsche 16,1 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 14,4 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 14,4 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 5,7 Monate davon 16 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 43 bei Beginn der Hilfe volljährig bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren 99 Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 100 Siehe Kapitel 6: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 101 Siehe Kapitel 6: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 98

101 Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Tabelle 31: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Hilfearten Bearbeitungsfälle in II a ambulant 2 35a stationär 13 Abbildung 48: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Beginnend mit 27 II ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 99

102 4.1.2 Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte 102 für den Landkreis Cham aktuelle Werte 2015: Tabelle 32: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Absolute Fallzahl Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen * Anteil an den gesamten HzE in % Altersgruppenhilfequotient in % der Bezugsgruppe Eckwert "Leistungsbezug" Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen ** ,12-0,05 0,5 6,0 1, ,04-0,01 0,1 1,0 0,2 27 II 4 0,16 0,6 0,02 0,2 22,0 3, ,53 2,0 0,13 1,3 3,7 5, ,52 13,3 1,11 11,1 9,3 44, ,77 18,1 1,41 14,1 13,1 70, ,73 2,8 0,20 2,0 18,8 9, ,45 16,9 0,54 5,4 19,6 84, ,10 19,3 2,30 23,0 10,6 59, ,00 0,0 0,00 0,0-0,0 35a ambulant 35a teilstationär 35a stationär 85 3,44 13,0 0,59 5,9 19,3 56,4 23 0,93 3,5 0,16 1,6 15,6 14,2 68 2,75 10,4 0,47 4,7 14,8 42,4 HzE gesamt ,37 100,0 3,19 31,9-389, ,41-1,44 14,4 5,7 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (durchschnittliche Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 102 Siehe Kapitel 6: Glossar 100

103 4.1.3 Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr 2014 Tabelle 33: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21-Jährigen in % zum Vorjahr * Eckwert "Leistungsbezug" in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen ** 19 1 (50 %) 50,9 % 47,1 % -8,0 0, (-) ,2 27 II -3 (-42,9 %) -42,5 % -42,4 % 10,0-1, (44,4 %) 45,3 % 48,3 % -1,1 0, (-10,3 %) -9,8 % -6,6 % 0,2-6, (-1,7 %) -1,1 % -14,7 % -4,2 3, (12,5 %) 13,1 % 14,5 % -4,3-3, (15,8 %) 16,5 % 16,7 % -9,9 4, (68 %) 69,0 % 71,7 % -16,5 9, (-) ,0 35a ambulant -6 (-6,6 %) -6,1 % -4,8 % -2,3-0,6 35a teilstationär -3 (-11,5 %) -11,0 % -9,8 % 5,3 1,8 35a stationär 10 (17,2 %) 17,9 % 19,5 % 0,5 7,4 HzE gesamt 58 (9,8 %) 10,4 % 10,6 % - 14, (8,8 %) 8,3 % 8,3 % -2,1 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (Zu- /Abnahme der durchschnittlichen Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 101

104 Abbildung 49: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21- Jährigen (in %) zum Vorjahr Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 102

105 4.1.4 Veränderungen im Verlauf ( ) a) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung Abbildung 50: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen b) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Abbildung 51: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 103

106 c) Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 52: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen d) Veränderung der einzelnen Hilfearten Abbildung 53: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 104

107 4.1.5 Personalstand Der Mitarbeiterstand zum stellt sich wie folgt dar: Tabelle 34: Personalstand zum Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte Im Jugendamt päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige In eigenen kommunalen Einrichtungen Verwal- päd. Mitarbeitemitarbeitungs- Sonstige ter mittlerer Dienst 0,00 7,10 0,00 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 23,03 7,78 0,00 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insgesamt verfügt die Kommune über 37,91 Vollzeitplanstellen in der Jugendhilfe. Abbildung 54: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis Cham somit 1,53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhilfe. 105

108 4.2 Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen Tabelle 35: Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Ausgaben / Aufwendungen Fördermittel 74 Gesamtausgaben / - aufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % reine Ausgaben / Aufwendungen , * , , , , , , , , ,0-22a i.v.m , , , II , , , , , , (inkl. Kostenerstattungen) , , ,0-35a , ** , , , , ** , , a, 59, , ,0 428 Ausgaben / Aufwendungen für sonstige Maßnahmen Gesamtausgaben / Gesamtaufwendungen , , Summe der gesamten Bruttopersonalkosten (ohne staatliche Fördermittel) Bruttopersonaldurchschnittskosten Summe der Personalzuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen Ausgaben / Aufwendungen Fortbildung eigener Mitarbeiter * Fördermittel 74 evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte, aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Ausgaben schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. 106

109 4.2.2 Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Tabelle 36: Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenbeiträge Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenerstattung Einnahmen / Erträge Sonstige Gesamteinnahmen / Gesamterträge , a i.v.m II (inkl. Kostenerstattungen) a * * a, 59, Einnahmen / Erträge aus sonstigen Maßnahmen Gesamteinnahmen / Gesamterträge * Nicht Bestandteil der Gesamteinnahmen und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Einnahmen schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. Die Gesamteinnahmen decken damit 18,7 % der Gesamtausgaben. 107

110 4.2.3 Differenzierte Betrachtung ausgewiesener Hilfearten entsprechend des Kostenerfassungsbogens Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 37: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Jugendarbeit ( 11) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit ( 12) Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGBVIII) Kinder- und Jugendschutz ( 14, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamt Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Tabelle 38: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Leistungen 16 SGB VIII Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Familienhebammen Familienkrankenschwestern Ehrenamt (Qualifizierung Fachkraft, Qualitätssicherung ) Zusätzliche Maßnahmen (Elternbriefe, Willkommenspakete ) Förderung der Erziehung in der Familie nach 16 (außerhalb Bundesinitiative) Gesamt

111 Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 39: Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Erziehungsberatung ( 28) Gesamt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 40: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff.), Kindergarten- und Hortaufsicht Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23) Unterstützung selbst-organisierter Förderung von Kindern ( 25) Gesamt Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 41: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Inobhutnahme ( 42) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50) - - Adoptionswesen ( 51) 25 - Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52) Beistandschaften, Vormund- und Pflegschaften ( 53-58) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60), Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52 a) Jugendhilfeplanung ( 80) Gesamt

112 4.2.4 Hilfen zur Erziehung (ohne 28), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Tabelle 42: Ausgaben für Einzelfallhilfen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 652 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 244 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 18,9 % der Ausgaben ab. Tabelle 43: Ausgaben für Einzelfallhilfen amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliede derungshilfen in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , , , Bezogen auf die Gesamtfallzahl ergeben sich bei den ambulanten Hilfen (307 Fälle) Kosten von pro Fall, bei den teilstationären Hilfen (41 Fälle) pro Fall und bei den stationären Hilfen (304 Fälle) pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich im ambulanten Bereich Kosten in Höhe von 41 pro Kind/Jugendlichen, im teilstationären Bereich von 11 pro Kind/Jugendlichen und im stationären Bereich von 192 pro Kind / Jugendlichen. 110

113 Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Abbildung 55: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 111

114 Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) Unter Betrachtung der reinen Ausgaben beträgt das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung: 20 %: 80 % (siehe Grafik). Abbildung 56: Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 112

115 a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20) 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 44: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 3 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 12 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 3,7 % der Ausgaben ab. 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 45: 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 1 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 113

116 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28) 27 II Hilfen zur Erziehung Tabelle 46: 27 II Hilfen zur Erziehung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben 27 II , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 4 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von -1 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 132,2 % der Ausgaben ab. 29 Soziale Gruppenarbeit Tabelle 47: 29 Soziale Gruppenarbeit Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 13 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 10- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 1 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 48: 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 87 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die 114

117 Anzahl der Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe 26 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 49: 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 118 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Familie. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 28 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 50: 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 18 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 15 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 4,5 % der Ausgaben ab. 115

118 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung 33 Vollzeitpflege Tabelle 51: 33 Vollzeitpflege Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 110 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 23 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 45,0 % der Ausgaben ab. Hinzu kommen reine Ausgaben für Kostenerstattungen im Bereich des 33 in Höhe von Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Tabelle 52: 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die Ausgaben für Einzelfallhilfen abzüglich der Gesamteinnahmen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 126 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 358 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 27,3 % der Ausgaben ab. 116

119 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 53: 35a Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Reine Ausgaben Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 0 Fällen ergeben Kosten in Höhe von 0 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,0 % der Ausgaben ab. 35a Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 54: 35a Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugend gend- hilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamtsamtein einnahmen Reine Ausgaben 35a , a ambulant Davon: Schulbegleitung 35a teilstationär 35a stationär , , , , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 176 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 198 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 6,5 % der Ausgaben ab. 117

120 41 Hilfen für junge Volljährige Tabelle 55: 41 Hilfen für junge Volljährige Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2015) von 62 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 35 pro jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 24,7 % der Ausgaben ab. Durch die Auswertungen der JuBB-Datenbank lassen sich für die stationären Hilfen noch detailliertere Darstellungen der Kosten ermitteln. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bearbeitungsfälle der Summe über die Belegtage aller Hilfen gegenüber. Als Belegtag wird dabei jeder Tag, den ein junger Mensch in einer stationären Einrichtung verbracht hat, gezählt. Diese Auswertung ist nur für die Hilfen nach 34 und 35a stationär möglich. Tabelle 56: Belegtage und Ausgaben für Bearbeitungsfälle Bearbeitungsfälle in 2015 Summe der Belegtage aller Fälle in 2015 Gesamtausgaben* je Belegtag in ,0 35a stationär ,9 * Ausgaben für Einzelfallhilfen 118

121 4.2.5 Entwicklung der Kosten für die einzelnen Hilfearten in % zum Vorjahr Abbildung 57: Entwicklung der reinen Ausgaben für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr Quelle: JuBB 2015, eigene Berechnungen 119

122 4.3 Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr 2015 Tabelle 57: Ausgaben je Belegtag / Laufzeiten Gesamtausgaben je Belegtag im Berichtsjahr () Mittlere Laufzeit beendeter Fälle (in Monaten) Eckwert "Inanspruchnahme" (Hilfen pro EW unter 21 Jahren) a amb. 35a teilstat. 35a stat. 13,68 17,05 41,01 29,02 130,02 19,48 32,63 166,92 9,29 13,13 18,75 19,56 10,61 19,25 15,56 14,78 3,52 4,77 0,73 4,45 5,10 3,44 0,93 2,75 120

123 5 Weitere Leistungen des Amts für Jugend und Familie 5.1 Kindertagesbetreuung Bedarfsplanung Der Landkreis hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Bedarfsplanung. Diese wird durch die Planungsverantwortung der Gemeinden ergänzt. Aufgabe des Landkreises ist es insbesondere, die Bedarfsplanungen der einzelnen Gemeinden zu koordinieren und auf Lösungen für überörtliche Bedarfe hinzuwirken. Dies geschieht im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Im Landkreis ist das Betreuungsangebot vor allem für die unter 3-jährigen Kinder (U 3) in den letzten Jahren enorm ausgebaut worden. Ende 2015 standen 536 Betreuungsplätze U 3 in Kinderkrippen bzw. Krippengruppen und altersgemischten Einrichtungen sowie 133 in Tagespflege zur Verfügung. Dies entspricht einem Angebot von 22 % U 3 und von 33 % für 1-2-Jährige. Betreut wurden 790 U 3-Kinder, davon 669 in Tageseinrichtungen und 121 in Tagespflege. Dies entspricht einem Anteil von 26 % U 3 und von 39 % bei 1-2-Jährigen. 121

124 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kinderkrippen und Großtagespflegestellen 122

125 5.1.2 Leistungen der Fachberatung und Fachaufsicht für Kindertagesstätten Im Landkreis Cham gibt es 63 Kindertageseinrichtungen, die sich wie folgt aufteilen: 20 Kindergärten 34 Kindergärten mit integrierter Kinderkrippe 4 Waldkindergärten 5 Kinderkrippen Zusätzlich bestehen 5 Großtagespflegestellen, die einrichtungsähnlich gefördert werden. Das Amt für Jugend und Familie betreut und berät die Kindertageseinrichtungen in allen Fragen der pädagogischen Praxis und hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtungen zu überwachen. Überblick über die einzelnen Leistungen: Erteilung von Betriebserlaubnissen Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen Beratung der Gemeinden, Einrichtungsträger und Einrichtungen in allen Fragen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung/Bedarfsplanung Organisation und inhaltliche Gestaltung von Konferenzen für Leiterinnen bzw. Erzieherinnen der Einrichtungen und für Träger Organisation, inhaltliche Planung, Begleitung und Abrechnung von Fortbildungen für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte Besichtigung von Kindertageseinrichtungen Beratung zur Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes Beratung und Abrechnung der kindbezogenen Betriebskostenförderung Prüfung von 20 % aller Endabrechnungen vor Ort Fachliche Beteiligung und Beratung bei Abstimmungsgesprächen (Regierung der Oberpfalz) bei Baumaßnahmen Information und Beratung bei Neugründung und Neubau von Kindertageseinrichtungen Unterstützung bzw. Durchführung von Veranstaltungen zu 8 a SGB VIII. 123

126 2015 wurden 24 Betriebserlaubnisse erteilt und es wurden 16 Einrichtungsbegehungen durchgeführt. Es fanden 40 Beratungsgespräche in Einrichtungen, Kommunen, Trägern und im Amt statt. Für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen wurden 6 Fortbildungen (zum Teil zweitägig) organisiert, teilweise begleitet und abgerechnet und es fand eine eintägige Fachtagung für Leitungen statt Beratung, Vermittlung und Qualifizierung von Kindertagespflege-personen Die Aufgaben des Jugendamtes im Bereich der Kindertagespflege umfassen die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson die fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierung/Fortbildung der Tagespflegeperson die Gewährung eines Pflegegeldes die Beratung der Eltern in allen Fragen der Kindertagespflege. Mütter und Väter, die Tagespflegekinder betreuen möchten, werden beraten, überprüft und qualifiziert. Ihnen werden Angebote der Fortbildung und Weiterqualifizierung unterbreitet. Des Weiteren werden sie über aktuelle Veränderungen informiert fanden 10 Fortbildungsveranstaltungen für die Tagespflegepersonen statt. Es befanden sich 121 Kinder bei einer Tagespflegeperson bzw. einer Großtagespflegestelle. 124

127 5.2 Jugendhilfeplan des Landkreises Cham Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden für den Bereich Jugendarbeit Umfragen ausgewertet. Gut die Hälfte der Jugendlichen im Landkreis ist in Vereinen organisiert. Von Jugendlichen wird vor allem immer wieder der Wunsch nach Treffpunkten und Räumen geäußert. In einer repräsentativen Umfrage gaben 808 von 1596 Jugendlichen an, in Vereinen organisiert zu sein. 125

128 5.3 Finanzielle Unterstützung für Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung und Unterhaltsvorschuss Jugendarbeit ( 11) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Es erfolgten 8 Bewilligungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Förderung in Tageseinrichtungen ( 22 a SGB VIII) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Der Teilnahmebeitrag für den Besuch der Einrichtung kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des Kindes erforderlich ist. Von 593 Anträgen wurden 515 bewilligt und 78 abgelehnt Förderung in Kindertagespflege ( 23 SGB VIII) Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet. Mehrere Tagespflegepersonen können sich zu einer Großtagespflegestelle zusammenschließen. Zum wurden 62 Kinder in Tagespflege betreut, während des Jahres kamen 62 Kinder hinzu, bei 37 Kindern wurde die Förderung beendet. Der anfallende Kostenbeitrag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des Kindes erforderlich ist. In 16 Fällen erfolgte eine entsprechende Kostenbefreiung Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende Alleinerziehende Mütter und Väter können beim Amt für Jugend und Familie einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird in Fällen geleistet, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht oder nur in geringem Umfang nachkommt. Geleistet wird höchstens bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und maximal für 72 Monate. Die Höhe der Leistungen belief sich bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes auf monatlich 144 (bis : 133 ), danach 192 (bis : 180 ). 126

129 Es wurde in 410 Fällen geleistet, 136 Neuanträgen stehen 115 Einstellungen und 16 Ablehnungen bzw. Antragsrücknahmen gegenüber. Wegen noch nicht abgeschlossener Rückzahlung waren 528 bereits eingestellte Fälle zu bearbeiten. Die Gesamtausgaben beliefen sich auf ,47. Der Landkreis Cham hat eine Rückholquote (Prozentsatz, welcher vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden konnte) von 43,10 %. 5.4 Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz 2015 wurden beim Amt für Jugend und Familie wieder zahlreiche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gemeldet bzw. angezeigt. Es wurden gegen 7 Personen bzw. Gewerbetreibende Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erlassen. Die Bußgelder beliefen sich auf bis zu Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beurkundungen Beistandschaft Alleinerziehende können beim Amt für Jugend und Familie eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Das Amt für Jugend und Familie regelt dann die Feststellung der Vaterschaft und/oder macht die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend. Stand der Beistandschaften zum : 734 Im laufenden Jahr wurde für 137 Kinder die Errichtung einer Beistandschaft beantragt. 15 Beistandschaften wurden von einem anderen Jugendamt zur Weiterführung übernommen. Anträge zur Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung vor dem Familiengericht Cham wurden in 11 Fällen gestellt. 127

130 5.5.2 Beratung und Unterstützung ( 18 Abs. 1 und Abs. 4 SGB VIII) Mütter und Väter, die alleine für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Stand der dauerhaften Fälle zum : 39 Darüber hinaus nahmen im laufenden Jahr 1042 alleinstehende und getrennt lebende Elternteile sowie werdende Mütter und Mütter nach der Entbindung telefonisch oder durch persönliche Vorsprache die Beratung und Unterstützung in Anspruch, ohne dass eine Beistandschaft oder dauerhaft Beratung und Unterstützung nach 18 Abs. 1 SGB VIII besteht. Von den Standesämtern wurden dem Amt für Jugend und Familie 250 Mitteilungen über die Geburt von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, übersandt. Gemäß 52 a SGB VIII hat das Amt für Jugend und Familie der Mutter unmittelbar danach Beratung und Unterstützung angeboten. Gegen 5 Unterhaltspflichtige wurde Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstattet. Die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgte in 75 Fällen. Eine gerichtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche erfolgte in 32 Unterhaltsangelegenheiten Vormundschaft/Pflegschaft Wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Vormundschaften unterteilen sich in gesetzliche und bestellte Vormundschaften. Die gesetzliche Vormundschaft tritt Kraft Gesetzes bei Kindern minderjähriger Mütter oder bei Einwilligung in eine Adoption ein. Die bestellte Vormundschaft erfolgt für Minderjährige, deren Eltern verstorben sind, denen die elterliche Sorge ganz entzogen wurde oder deren elterliche Sorge ruht, z.b. wegen Krankheit oder unbekannten Aufenthalts. Bei der Pflegschaft werden per Beschluss des Familiengerichts nur Teilbereiche der elterlichen Sorge (z.b. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge usw.) auf Dritte übertragen. 128

131 Stand : Gesetzliche Amtsvormundschaft 5 Bestellte Amtsvormundschaft 159 Amtspflegschaft 76 Die Steigerung der Fallzahlen bei den bestellten Amtsvormundschaften gegenüber dem Jahr 2014 (56) ist auf die hinzugekommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zurückzuführen Beurkundungen, Negativatteste, Titelumschreibungen Einige Erklärungen müssen zu ihrer Wirksamkeit öffentlich beurkundet werden. Diese können kostenlos beim Jugendamt aufgenommen werden. Darüber hinaus hat das Jugendamt auf Antrag Auskunft über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen (sog. Negativattest) zu erteilen. Bei Übergang von Unterhaltsansprüchen auf Dritte (Unterhaltsvorschusskasse, Sozialamt, Jobcenter usw.) sind vom Amt für Jugend und Familie außerdem auf Antrag die entsprechenden Unterhaltstitel in Form einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung umzuschreiben. Fallzahlen 2015: Anerkennung der Vaterschaft vor Geburt 54 Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung: 14 Vaterschaftsanerkennung mit Unterhaltsverpflichtung 2 Zustimmung: 12 Verpflichtung zum Unterhalt durch den Vater: 90 Verpflichtung zum Unterhalt durch die Mutter: 3 Abänderung Unterhaltstitel 58 Titelumschreibung: 29 Sorgeerklärung: 63 Sorgeerklärung vor Geburt: 75 Negativattest: 213 Verpflichtung zum Unterhalt mit Dolmetscher: 1 129

132 5.6 Präventive Angebote Der Kreisjugendring Der Kreisjugendring (KJR) Cham des Bayer. Jugendrings ist die Arbeitsgemeinschaft von 22 Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften im Landkreis Cham. Im Sinne der Subsidiarität ( 74 SGB VIII) wurden weite Teile der Jugendarbeit an den KJR übertragen bzw. werden von ihm erfüllt. Der KJR Cham vertritt die verbandliche und die offene Jugendarbeit. Er übernimmt damit eine wichtige Rolle in der Jugendhilfestruktur des Landkreises. Die Geschäftsführung liegt in den Händen des Kreisjugendpflegers, welcher auch für die kommunale Jugendarbeit verantwortlich ist. Aufgrund dieser Personalunion besteht ein sehr enger Kontakt zwischen KJR und dem Amt für Jugend und Familie. Der Jugendamtsleiter nimmt regelmäßig an den Frühjahrs- und Herbstvollversammlungen des KJR teil. Freizeit- und Ferienaktionen sowie Seminare des KJR Cham o Skifreizeit in St. Michael/Österreich (48 Teilnehmer) o Erlebnisbad Therme Erding (36 Teilnehmer) o Abendseminar Thema Flüchtlinge (84 Teilnehmer) o Europa-Park Rust (91 Teilnehmer) o Sprachferien in Dover/England (32 Teilnehmer) Geräteverleih Das Büro des Kreisjugendpflegers ist zugleich Servicestelle der Jugendarbeit. Der Geräteverleih wurde wie folgt genutzt: - Spieleanhänger mit 14 Einsätzen - Zeltverleih mit 4 Ausleihen, bei denen 10 Zelte aufgestellt wurden - Buttonmaschinen mit 28 Ausleihen und produzierten Buttons. Die vielfältigen weiteren Ausleihmöglichkeiten (z. B. Beamer, Lautsprecheranlage, Flip- Chart, GPS-Geräte ) wurden ebenfalls rege genutzt. Jugendinformationsdienst Als Informationsquelle für Jugendleiter, Jugendliche und Eltern pflegt der KJR eine eigene Internetseite und veröffentlicht einen monatlichen Newsletter mit aktuellen Tipps für die Jugendarbeit. Darüber hinaus finden viele telefonische und persönliche Beratungen statt. 130

133 5.6.2 Finanzielle Förderungen Der Landkreis Cham finanziert Zuschüsse an Jugendorganisationen für überörtliche Aktivitäten. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch den KJR Cham nach den entsprechenden Jugendförderrichtlinien. Es wurden 98 Zuschussanträge geprüft und mit ,-- gefördert. Internationale Jugendbegegnungen 10 Anträge wurden geprüft und mit 4.000,-- gefördert. Jugendheimbauförderung Im Sinne des Art. 30 AGSG hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe u. a. für ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Netz an Einrichtungen der Jugendarbeit zu sorgen. Für den Ausbau sind vorrangig die kreisangehörigen Kommunen zuständig. Der Landkreis unterstützt die Träger der Jugendarbeit durch eine spezielle Jugendheimbauförderung. Bereits im Planungsstadium erfolgt eine fachliche Beratung. Die finanzielle Unterstützung beträgt 10 % der förderfähigen Kosten (max Euro) pro Baumaßnahme. Es wurden sechs Anträge mit 9.200,-- aus Mitteln des Landkreises gefördert Unterstützung der Städte und Gemeinden Prüfung gemeindlicher Zuschussanträge 51 örtliche Anträge wurden geprüft und mit Auszahlungsempfehlungen an die jeweiligen Gemeinden weitergeleitet. Beratung der Jugendbeauftragten Für die Jugendbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen wurden zwei Fachtagungen durchgeführt. Im Frühjahr traf man sich im großen Sitzungssaal des Landratsamtes mit Landrat Franz Löffler, um über aktuelle Themen der Jugendarbeit zu diskutieren. Bei der Herbsttagung gab es interessante Gespräche mit MdL Dr. Gerhard Hopp, welcher ebenfalls zentrale Handlungsfelder aufzeigte. Während des Jahres fanden zahlreiche Beratungsgespräche bezüglich Ferienprogramm, Jugendräume, Zuschussmöglichkeiten oder Präventions-veranstaltungen statt. 131

134 5.6.4 Info-Flyer Ferienbetreuung im Landkreis Cham Erstmalig wurde eine Übersicht mit allen Einrichtungen veröffentlicht, die in den Ferienzeiten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder anbieten. Darüber hinaus wurde in dem Faltblatt auch auf den Internet-Ferienveranstaltungskalender und attraktive Freizeiteinrichtungen hingewiesen. Der Flyer wurde in einer Stückzahl von flächendeckend im Landkreis verteilt Kinder- und Jugendkulturarbeit Die umfangreichen kinder- und jugendkulturellen Aktivitäten sind sehr eng mit der finanziellen Unterstützung durch die Josef-Stanglmeier-Stiftung verbunden. Diese private Stiftung stellte auch im Jahr 2015 insgesamt ,-- zur Verfügung. Damit wurden folgende Aktivitäten ermöglicht: 9 Vorspielaktionen mit ca. 668 Teilnehmern 9 Musikseminare mit ca. 238 Teilnehmern 2 Musikseminare für behinderte junge Menschen mit ca. 41 Teilnehmern Kinder- u. Jugendbildungs- bzw. Freizeitmaßnahmen Fahrt zur Allianz-Arena, München (38 Teilnehmer) Jugendpreis des Landkreises Cham Gemäß Kreistagsbeschluss vergibt der Landkreis Cham jährlich Jugendpreise in zwei verschiedenen Kategorien. Gemäß den entsprechenden Richtlinien wählt die Jury max. ein Projekt und bis zu zwei Einzelpersonen oder Gruppen aus den eingegangenen Vorschlägen aus. Die Jugendpreisjury hat im Herbst aus insgesamt 8 Vorschlägen eine Auswahl getroffen, welche auch vom Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde. Demnach wurden folgende Jugendpreise vergeben: Jugendpreis für innovative und kreative Projekte Jugendtheater Tiefenbach Seit dem Jahr 2009 besteht dieses Projekt, welches umfassende Möglichkeiten in allen Bereichen des Theaterspiels und den damit verbundenen Aktivitäten bietet. Somit entstehen zahlreiche Gelegenheiten zur Förderung der ganzheitlichen Entwicklung junger Menschen und zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens vor Ort. Bisher wurden fünf abendfüllende Theaterstücke präsentiert. Die Theatergruppe schafft dabei nicht nur eine äußerst sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Die Jugendlichen werden kreativ tätig, bringen sich in die Gemeinschaft ein und bekommen Bestätigung zur Steigerung ihres Selbstwertgefühls. 132

135 Jugendpreis für Einzelpersonen bzw. Gruppen Alois Brandl, Abteilungsleiter Leichtathletik im TV Bad Kötzting Dieser außergewöhnliche Jugendtrainer zeichnet sich aus durch sein langjähriges, hervorragendes Engagement in der Jugendarbeit, den Aufbau einer äußerst erfolgreichen Jugend- Leichtathletik-Abteilung und die damit verbundene wertvolle Förderung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Seine großen menschlichen Qualitäten wie Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit, Geduld und Humor sind dabei die Basis für die phantastischen Ergebnisse. Rita Deml, Turn-Übungsleiterin im SSV Roßbach/Wald Durch vorbildliches Verhalten gelingt es Rita Deml, junge Menschen aufzubauen, zu stärken und in der charakterlichen Reifung positiv zu fördern. Vor allem ist ihr großartiges Engagement bei der Durchführung der Deutschen Turn-Meisterschaft und der Deutschen Turngruppen-meisterschaft vor Ort besonders hervorzuheben. Rita Deml schenkt jede freie Minute ihrem Sport und den Kindern und Jugendlichen, die sie trainiert. Dadurch ist sie eine hervorragende Übungsleiterin. Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen eines Ehrenabends des Landkreises am im Chamer Sparkassensaal (siehe Foto). Hierbei wurden Urkunden und eine finanzielle Anerkennung überreicht. Großer Dank gilt der Sparkasse, welche wieder Preisgelder in Höhe von 1.050,-- zur Verfügung gestellt hat. Aus dem Sparkassen-Dispositionsfonds des Landrats wurde der gleiche Betrag gespendet. Somit konnten je Preis 700 Euro vergeben werden. 133

136 5.6.8 Kooperation mit Schulen Um den Schulanfängern den Einstieg in den Schulalltag zu erleichtern, haben viele weiterführende Schulen das Tutorensystem eingeführt. Je 2 4 Schüler der 9. oder 10. Jahrgangsstufe betreuen je eine 5. Klasse. Die Tutoren wurden in eintägigen Schulungen vom Kreisjugendpfleger auf diese Aufgabe vorbereitet. Folgende Schulen nutzen diese Möglichkeit: Robert-Schuman-Gymnasium Cham, Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting, Maristen- Realschule Cham, Gerhardinger-Realschule Cham und Realschule Roding. Insgesamt wurden 2015 ca. 76 Tutoren ausgebildet Kooperation mit freien Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Im Rahmen des überörtlichen Zentrums für Jugend- und Jugendsozialarbeit (ÜZ) findet in Kooperation mit mehreren Trägern ein Jugendfest auf dem Gelände des Chamer Jugendzentrums statt. Im Jahr 2015 feierte man das 10-jährige Jubiläum dieser Veranstaltung. Am 10. Juli gab es interessante Mitmachangebote und zahlreiche Vorführungen. Kinder und Jugendliche zeigten, was sie alles können. Ihre Darbietungen im Bereich Gesang, Tanz und Karate garantierten beste Unterhaltung. Am Abend sorgten zwei Bands für tolle Stimmung. Bei diesem Event kommen junge Leute mit verschiedenen Trägern auf lockere Art und Weise in Kontakt. Kreisjugendring, Kath. Jugendstelle, Jugendrat und Jugendmigrationsdienst können niederschwellig über ihre Angebote informieren. Besonders Jugendliche mit Migrationshintergrund werden hier erreicht. Die kommunale Jugendarbeit beteiligte sich an der Planung und Durchführung und unterstützte die Maßnahme finanziell mit einem Zuschuss i. H. v. 500,--. Jugendbildungsstätte Waldmünchen Kooperationen ergeben sich durch die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Jugendausschusses und des Zweckverbandes sowie durch zahlreiche weitere Kontakte. Überregionale Kooperationen Regelmäßige Kontakte werden im Rahmen der Arbeitstagungen der kommunalen Jugendarbeit auf Bezirks- und Landesebene gepflegt. 134

137 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Primärprävention Für den Bereich Primärprävention wurde ein spezielles Konzept entwickelt. Alle Maßnahmen, die im Rahmen dieses Konzeptes durchgeführt werden, sollen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihre Anlagen zu entdecken und zu entwickeln und so gestärkt möglichen Gefahren entgegenzutreten. Dieses Präventionskonzept mit dem Titel PiA Prävention im Aufwind wurde vom Wissenschaftlichen Institut für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Landesapothekenkammer und der Deutschen Apotheker Zeitung für den Präventionspreis in der Kategorie Bestes Projekt einer Institution nominiert und als TOP TEN ausgezeichnet und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einem Zertifikat für das Engagement um die vorbildliche Einhaltung des Jugendschutzgesetztes gekürt. Das Konzept beinhaltet u. a. folgende Bausteine: o Klasse 2000 Hier handelt es sich um das bundesweit größte Programm zur Gesundheitsförderung, Suchtund Gewaltvorbeugung in der Grundschule. Es begleitet Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse, um ihre Gesundheits- und Lebenskompetenzen frühzeitig und kontinuierlich zu stärken. Dabei setzt es auf die Zusammenarbeit von Lehrkräften und externen Klasse Gesundheitsförderern. Aktuell läuft dieses Programm an den Grundschulen Arrach/Haibühl, Bad Kötzting, Lohberg, Roding-Mitterdorf, Stamsried-Pösing und Zell. o Ideenwettbewerb Im Rahmen des Ideenwettbewerbs Gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen wurde der TV Bad Kötzting für das Projekt Kenn deine Grenzen ausgezeichnet. 135

138 o Jugendschutzkalender Der Kalender wurde unter dem Aspekt der Gewaltprävention von der Fachstelle für Prävention entworfen und gestaltet. Er wurde in einer Auflage von Stück an alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Cham ab der 4. Klasse verteilt. Der Kalender enthält die Jugendschutzbestimmungen für den Jugendschutz in der Öffentlichkeit, Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung (v.a. im Hinblick auf Ferienarbeit), den Jahreskalender mit Ferienübersicht und Adressen und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche, an die sich diese bei Problemen wenden können. Mitaufgenommen wurde auch das neue - von allen Jugendämtern der Oberpfalz getragene - Beratungsprojekt und die damit verbundene Telefonberatung. o Vortrags- und Diskussionsreihe Insgesamt fanden 22 kostenlose Präventionsveranstaltungen für Jugendleiter, Vereinsvertreter, Kinder, Jugendliche, Eltern und Interessierte mit insgesamt 750 Teilnehmerinnen und Teilnehmern flächendeckend über den ganzen Landkreis verteilt statt. Dabei wurde eine breite Themenpalette angefangen von Alkohol- und Drogenmissbrauch, aktueller Flüchtlingssituation, Integration, Migration, Medienkonsum bis hin zu zentralen Themen des sozialen Miteinanders (unruhige Kinder im Verein, Mobbing) abgedeckt. Durch den direkten Kontakt zu den Jugendbeauftragten und Vereinsvertretern besteht die Möglichkeit unmittelbar auf aktuelle Themen und Informationsbedürfnisse zu reagieren. Probleme vor Ort können so auf fachlicher Ebene in breitem Konsens mit der Bevölkerung und Unterstützung von Fach- 136

139 leuten bearbeitet werden. Was andernorts im Rahmen von Familienstützpunkten durchgeführt wird, gelingt hier durch eine enge Verknüpfung von Fachstelle Prävention und Vertretern und Institutionen in den Kommunen. Gewaltprävention o Erlebnispädagogisch orientierte Gewaltprävention Unterstützung der Jugendsozialarbeit an Schulen in Bad Kötzting und Waldmünchen bei der Umsetzung eines erlebnispädagogischen Projekts mit dem Titel In Abenteuern lernen zur Gewaltprävention für 12- bis 15-jährige Kinder und Jugendliche. Unterstützung des Projekts Jupiter zusammen mit bayerischen und tschechischen Schülerinnen und Schülern am Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium Cham und an der Realschule Furth im Wald. o Sexualisierte Gewalt Im März wurde eine zweitägige Fortbildung für alle Leiterinnen von Kindergärten, Kindertagesstätten und Großtagespflegestellen im Landkreis Cham mit dem Institut Fenestra mit dem Titel Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern abgehalten. o Streitschlichter an Schulen Unterstützung des Streitschlichterprojekts am Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium Cham. Projekte zur Förderung von Demokratie und Toleranz im Landkreis Cham Zur Vorbeugung jeder Form von politischem Extremismus und zur Demokratie-Erziehung gewährt der Landkreis Cham im Rahmen seiner präventiven Jugendhilfeaktivitäten Haushaltsmittel, um Projekte, welche diesem Zweck dienlich sind, zu fördern. Als förderfähige Aktivitäten gelten Veranstaltungen zu folgenden Themenbereichen: Toleranz, Demokratie, Antisemitismus, politischer Rechts- bzw. Linksextremismus, Informationsveranstaltungen mit Zeitzeugen des Holocaust und Fahrten zu KZ-Gedenkstätten. Antragsberechtigte sind Kommunen, Schulen, freie Träger der Jugendhilfe, gemeinnützige Vereine, Kirchen und kirchliche Organisationen sowie politische Parteien einschließlich deren Jugendorganisationen wurden 9 Projekte im Landkreis Cham gefördert. Netzwerkarbeit im Bereich Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz o Treffen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Cham, Arbeitskreis Sucht o Fachtag zum Thema Neue Medien beim Bezirksjugendring Oberpfalz Die Fachstelle für Prävention kooperiert mit den relevanten Fachstellen vor Ort, der Erziehungsberatungsstelle Cham, der Fachambulanz für Suchtprobleme der Caritas Cham und dem Gesundheitsamt Cham. Auf überörtlicher Ebene besteht ein Austausch mit dem Arbeitskreises Jugendschutz beim Bayerischen Landesjugendamt, dem Bayerischen Zentrum 137

140 für Prävention und Gesundheitsförderung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus (LKS) beim Bayerischen Jugendring in München. Der Landkreis Cham ist Mitglied im "Bündnis für Toleranz" und Kooperationspartner der LKS. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Rahmen des Gaststättenrechts Im Jahr 2015 gingen ca. 900 Gestattungen ein und wurden geprüft. Zudem erfolgte die Beratung der Veranstalter Koordinationsstelle Frühe Kindheit (KoKi) Im Rahmen der Netzwerkarbeit hatte die KoKi wieder viele Einzelkontakte mit diversen Einrichtungen und Behörden des Landkreises. Hier ging es entweder um eine Neuvorstellung der KoKi, Vorstellung von KoKi-Projekten, Fortbildungen für die Teams oder um Einzelfallbesprechungen. Außerdem nahm die KoKi an verschiedenen runden Tischen im Landkreis teil. Die Netzwerkpartner wurden über den KoKi-Newsletter über Aktuelles im Landkreis rund um die Frühen Hilfen informiert. In 23 Fällen wurde, z.t. anonymisiert, Fallberatung für verschiedene Netzwerkpartner durchgeführt. Am fand zum zweiten Mal das Chamer Forum Frühe Hilfen statt. Thema des Abends war Psychisch kranke Eltern Auswirkungen auf Schwangerschaft und (Frühe) Kindheit. Es referierten Dr. Dobmeier ( Auswirkungen von Schwangerschaft und Elternschaft auf psychisch kranke Eltern ), Dr. Habash ( Kinder psychisch kranker Eltern aus der Sicht der pädiatrischen Praxis ), Frau Hallermann ( Kinder psychisch kranker Eltern aus der Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie ) und Frau Platzer ( Kooperationen und Angebote für betroffene Kinder und deren Eltern im Landkreis Cham ). 180 Netzwerkpartner der KoKi nahmen an dieser Veranstaltung teil. Im Rahmen der Fallarbeit wurde mit insgesamt 150 Familien gearbeitet. Die Länge der Betreuung variierte von kurzfristiger Betreuung durch ein bis zwei Telefonate bis hin zu einer regelmäßigen Begleitung über einen längeren Zeitraum oder die Vermittlung von Frühen Hilfen. Erreicht wurden dabei 198 Kinder im Alter von 0-3 Jahren, 4 Kinder im Alter von 4-6 Jahren sowie 16 ältere Geschwisterkinder. Das Projekt Guter Start als Unterstützungsangebot für Familien mit Mehrlingen nahmen insgesamt 9 Familien in Anspruch. Erreicht wurden dabei 28 Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Durch die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen standen für den Einsatz und die Fortbildung von Familienhebammen und vergleichbaren Berufen sowie Ehrenamtlichen und das Begrüßungspaket Mittel in Höhe von insgesamt ,95 zur Verfügung. Diese Mittel wurden zum größten Teil für den Einsatz von Familien-Gesundheits- 138

141 und Kinderkrankenpflegerinnen und vergleichbaren Berufsgruppen in Familien nach dem Konzept von Willkommen im Leben ausgegeben. Es arbeiteten vier Fachkräfte dieser Berufsgruppen für die KoKi. Außerdem konnten auch Dorfhelferinnen oder Hauswirtschafterinnen über den Maschinenring Cham eingesetzt werden. Insgesamt wurden 27 Familien im Rahmen von Willkommen im Leben betreut. Dabei wurden 52 Kinder unter 3 Jahren und 14 ältere Geschwisterkinder erreicht. Durch PAT Mit Eltern lernen konnten 10 Familien mit insgesamt 11 Kindern erreicht werden. Eine weitere Elterntrainerin wurde ausgebildet. Der Kurs Schritt für Schritt der Erziehungsführerschein wurde zweimal abgehalten und hatte insgesamt 25 Teilnehmer. Die KoKi führte für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten drei Kurse ( Babies spielend fördern und Spielend durch den Alltag ) durch, diese hatten insgesamt 43 Teilnehmer. Ebenfalls aus Mitteln der Bundesinitiative konnte die Neuauflage der Familienfibel finanziert werden. Weiterhin erhalten alle Eltern Neugeborener auf dem Verteilerweg über die Städte und Gemeinden das Elternpaket mit dem Anschreiben des Landrats, der Familienfibel für den Landkreis Cham und die ersten sechs Elternbriefe des Bayerischen Landesjugendamtes. Im Juni wurde der neue Wegweiser für Schwangere, ein Ableger der Familienfibel, öffentlich vorgestellt. Seitdem wird er von den Gynäkologen des Landkreises an Schwangere verteilt. Auch die Schwangerschaftsberatungsstellen sind damit bestückt. 5.7 Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien Familienbüro Das Familienbüro des Landkreises Cham besteht seit Gegründet wurde es um eine zentrale Anlaufstelle für alle Belange von Familie zu schaffen. Familien werden hier kompetent und schnell an geeignete Fachstellen weitervermittelt. Ebenso werden im Familienbüro des Landkreises Cham innovative und zukunftsbeständige Entwicklungen im Rahmen der Familienpolitik vorangetrieben. Das lokale Bündnis für Familien im Landkreis Cham besteht nun schon seit fünf Jahren. Frau Marie Luise Segel, die Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes Cham, organisiert das Bündnis für Familien im Landkreis Cham. Im Jahr 2015 wurden mit den einzelnen Bündnispartnern wieder viele gemeinsame Arbeitstreffen und Fachaustausche durchgeführt. In vielen anderen Angeboten wurde das Thema Familie im Landkreis Cham vertieft und weiter für das flächendeckende lokale Bündnis geworben. 139

142 5.7.2 Mitwirkung an gerichtlichen Sorgerechts- und Umgangsverfahren Gemäß 50 SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet, das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betrifft, zu unterstützen. Hierbei soll insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen unterrichtet werden und erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen eingebracht und auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hingewiesen werden waren 153 Berichtsverfahren zur Mitwirkung anhängig. Dies stellt gegenüber 2014 mit 195 Verfahren einen Rückgang dar. Verfolgt man die Zahlen der letzten vier Jahre, ist erstmals wieder eine rückläufige Tendenz erkennbar. Es erfolgte stets zumindest ein Gespräch mit jedem Elternteil sowie mit den Kindern, bei Bedarf auch mehrere Gespräche, um der Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren fundiert nachkommen zu können. Es wurde immer auch ein Vermittlungsgespräch angeboten mit dem Ziel, die Beteiligten zu einvernehmlichen und eigenständigen Lösungen im Interesse ihrer Kinder zu befähigen Begleiteter Umgang ( 18 SGB VIII) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der 1684 und 1685 BGB zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Unterstützung und Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. Die Hilfe wurde für insgesamt 42 Kinder geleistet (Vorjahr: 54 Kinder). 140

143 5.7.4 Beratung und Betreuung von Pflegeeltern Die Tätigkeit als Vollzeitpflegeeltern setzt eine umfangreiche Überprüfung und Qualifizierung voraus. Als einer der letzten Bausteine ist das Pflegeelternseminar seit 2012 Grundvoraussetzung für Pflegebewerber. Im Frühjahr 2015 fand zum fünften Mal ein Seminar statt. Es nahmen fünf interessierte Bewerberpaare teil. Im vergangenen Jahr kamen insgesamt 10 neue Pflegeverhältnisse auf Dauer hinzu, acht konnten beendet werden: 10 neue Pflegeverhältnisse (6 Monate oder länger) 4 Neubelegungen 1 Verwandtenpflege 4 Übernahme nach 86 Abs. 6 SGB VIII 1 Amtshilfe 8 Beendigungen von Pflegeverhältnissen 2 Wechsel der Hilfeart 1 Verselbständigung aufgrund von Volljährigkeit 1 Adoption 4 Rückführung in die Herkunftsfamilie 21 Bereitschaftspflegen Insgesamt war der Fachdienst für 91 Pflegeverhältnisse zuständig. 141

144 Insbesondere fällt auf, dass die Komplexität der Fälle zunimmt. So reicht die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege alleine oft nicht mehr aus. Häufig muss z.b. ein begleiteter Umgang installiert werden, um adäquate Kontakte zur Herkunftsfamilie sicher zustellen. In einzelnen Fällen werden Pflegekinder oder/ und Pflegefamilien durch sozialpädagogische Familienhilfen unterstützt (z.b. bei Trennung der Pflegeeltern, Problemlagen durch frühkindliche Traumatisierung). Aktionstag Turbulent ging's am diesjährigen Aktionstag der Pflegefamilien des Landkreises an der Tubing-Bahn Althütte bei Waldmünchen zu. Bei bestem Ausflugswetter nahmen ca. 90 Kinder und 70 Erwachsene die Einladung des Amtes für Jugend und Familie an, gemeinsam einen schönen Nachmittag zu verbringen. Groß war die Wiedersehensfreude der Pflegeeltern untereinander, noch größer das Vergnügen der Kinder die Tubing-Bahn zu testen oder sich auf der Hüpfburg zu verausgaben. Auch das Kinderschminken wurde vor allem von den kleineren Gästen rege in Anspruch genommen. Nikolausfeier Auch zur Nikolausfeier im Dezember fanden sich viele Pflegekinder mit ihren Familien ein. Die Feier fand am Trenckplatz in Waldmünchen statt. Der schön geschmückte Trenckstadl lud zum Verweilen ein. Auch der Nikolaus kam ins Haus und hatte viele lobende Worte für die Pflegefamilien dabei. Insbesondere dankte er den Pflegeeltern, dass sie das ganze Jahr über unermüdlich für ihre Schützlinge da sind. Für alle Kinder hatte der Nikolaus einen großen Sack voller Geschenke dabei. Die Kinder nahmen die Päckchen mit strahlenden Augen entgegen. Für das Rahmenprogramm war mit Bastelangeboten für die Kinder gesorgt. Eine Märchenerzählerin trug verschiedene Märchen vor. Das gemeinsame Singen am Lagerfeuer stimmte, wie jedes Jahr, ein Stück weit auf Weihnachten ein. 142

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