Geschäftsbericht 2017 Amt für Familie und Jugend Eichstätt Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB)

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1 Geschäftsbericht 2017 Amt für Familie und Jugend Eichstätt Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) In Kooperation mit dem ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt auf der Basis von JuBB JuBB 2017

2 Impressum Herausgeber: Landratsamt Eichstätt Amt für Familie und Jugend Residenzplatz Eichstätt Telefon: Fax: jugendamt@lra-ei.bayern.de Webseite: Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt Marsstraße München Telefon: Fax: jubb@zbfs.bayern.de Webseite: GEBIT Münster Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbh & Co. KG Corrensstr Münster Telefon: Telefax: info@gebit-ms.de Webseite: Der Bericht wurde von der GEBIT Münster im Auftrag des Amtes für Familie und Jugend Eichstätt erstellt. Für die Inhalte des Berichts ist das Amt für Familie und Jugend Eichstätt verantwortlich.

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Bevölkerung und Demografie EinwohnerInnen und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt insgesamt Altersaufbau der Bevölkerung Altersaufbau junger Menschen Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt Zusammengefasste Geburtenziffern Anteil der EinwohnerInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft Anteil der SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) Bevölkerungsdichte Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahlen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen Arbeitslosenquote gesamt Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (Juni 2017) Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss Übertrittsquoten Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern Gerichtliche Ehelösungen

4 Inhaltsverzeichnis 4 Jugendhilfestrukturen Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Eichstätt Einzelauswertungen Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20 SGB VIII) SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege ( 22 und 23 SGB VIII) Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Alter von unter drei Jahren Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Grundschulalter SGB VIII Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen auf Gemeindeebene Ambulante Hilfen zur Erziehung II SGB VIII Hilfen zur Erziehung SGB VIII Soziale Gruppenarbeit SGB VIII Erziehungsbeistand, BetreuungshelferInnen SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Teilstationäre Hilfen zur Erziehung SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Stationäre Hilfen zur Erziehung SGB VIII Vollzeitpflege SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfen a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige ( 41 SGB VIII)

5 Inhaltsverzeichnis Kindeswohlgefährdung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) Allgemeiner Sozialdienst für unbegleitete Minderjährige (UMA) Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte für den Landkreis Eichstätt Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Veränderungen im Verlauf ( ) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung inkl. Eingliederungshilfen Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär inkl. Eingliederungshilfen Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Veränderung der einzelnen Hilfearten inkl. Eingliederungshilfen Personalstand Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Differenzierte Betrachtung ausgewiesener Hilfearten entsprechend des Kostenerfassungsbogens Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII), Trennung und Scheidung Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28 SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20 SGB VIII) SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

6 Inhaltsverzeichnis SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII) II SGB VIII Hilfen zur Erziehung SGB VIII Soziale Gruppenarbeit SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, BetreuungshelferInnen SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Teilstationäre Hilfen zur Erziehung SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Stationäre Hilfen zur Erziehung SGB VIII Vollzeitpflege SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Detaillierte Darstellung der Kosten im Bereich der stationären Hilfen Entwicklung der Kosten für die einzelnen Hilfearten in % zum Vorjahr Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status UMA bei Hilfebeginn Weitere Aufgaben, Leistungen und Fachdienste Fachteam 322 Spezielle Fachdienste Adoptionsberatung, Adoptionsvermittlung Pflegekinderwesen, Pflegekinderdienst Kommunale Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Jugendgerichtshilfe Fachteam Beratungszentrum Fachdienst Trennung und Scheidung

7 Inhaltsverzeichnis Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Mobiler Fachdienst für die Beratung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen (MFD) Fachdienst für lern- und entwicklungsauffällige Kinder an Grundschulen (FLEG) Fachteam 324 Unbegleitete Minderjährige und Unterhalt Vormundschaften / Pflegschaften Beistandschaften Unterhaltsvorschuss Fachteam Kindertagesbetreuung Fachberatung für Kindertageseinrichtungen Aufsicht über Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Elternbeitragsübernahme in Kindertageseinrichtungen Glossar Begriffsbezeichnungen und Kennzahlberechnungen Datenquellen

8 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ASD BAGLJÄ BayKiBiG BGB BLJA BMFSFJ bzw. Allgemeiner Sozialer Dienst Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Bayerisches Landesjugendamt Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beziehungsweise d. h. das heißt E etc. G.A.V. gem. ggf. ha HzE inkl. ivm isv JGG JGH JuBB KiBiG.web KM KV KoKi M m 2 SGA SGB UhVorschG UMA UMF Eckwert et cetera Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle gemäß gegebenenfalls Hektar Hilfen zur Erziehung inklusive in Verbindung mit im Sinne von Jugendgerichtsgesetz Jugendgerichtshilfe Jugendhilfeberichterstattung Bayern Onlinegestütztes Abrechnungs- und Auswerteverfahren für das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz Kindsmutter Kindsvater Koordinierende Kinderschutzzstelle Markt Quadratmeter Soziale Gruppenarbeit Sozialgesetzbuch u. ä. und ähnliche Unterhaltsvorschussgesetz u. U. unter Umständen z. B. zum Beispiel unbegleiteter ausländischer Minderjähriger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling 6

9 Abkürzungsverzeichnis ZBFS ziv. ZGZ Zentrum Bayern Familie und Soziales zivile Zusammengefasste Geburtenziffer 7

10 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Eichstätt nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt, Veränderungen in % 2014 bis 2016 (Stichtag jeweils ) Bevölkerungsaufbau im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand ) Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Stichtag ) Abbildung 8: AusländerInnenanteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Abbildung 9: SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2016/17) Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Abbildung 16: Abbildung 17: Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Bevölkerungsdichte (EinwohnerInnen pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2014 bis 2016 (Stichtag und ) in Bayern (in %) (2014 = 100 %) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) (Stichtag ) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %) (Stichtag ) Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) (Stichtag ) Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Abbildung 18: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Abbildung 19: Abbildung 20: Abbildung 21: Abbildung 22: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2016) Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: )

11 Abbildungsverzeichnis Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Abbildung 27: Abbildung 28: Abbildung 29: Abbildung 30: Abbildung 31: Abbildung 32: Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2017) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2017) Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss an allen AbsolventInnen und AbgängerInnen aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Anteil der SchülerInnen der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2016/2017) Anteil der SchülerInnen der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2016/2017) Anteil der SchülerInnen der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2016/2017) Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2015) Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2016) Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2016) Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) Abbildung 39: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der UMA ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) Abbildung 40: Abbildung 41: Abbildung 42: Abbildung 43: Betreute Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kitas (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor Betreute Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor Betreute Kinder im Alter von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor Betreute Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in der Tagespflege (inkl. Großtagespflege) (Monatsdaten Januar 2017) (Förderfaktor) Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor Abbildung 45: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege (inkl. Großtagespflege) (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor

12 Abbildungsverzeichnis Abbildung 46: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Abbildung 47: Verteilung der UMA-Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Abbildung 48: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr Abbildung 49: Verhältnis der UMA-Fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr Abbildung 50: Abbildung 51: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte UMA im Jahr Abbildung 52: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Abbildung 53: Abbildung 54: Abbildung 55: Abbildung 56: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige mit dem Status UMA bei Hilfebeginn nach Hilfearten (ohne 29 SGB VIII) Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 18-Jährigen (in %) zum Vorjahr* Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt inkl. Eingliederungshilfen Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär inkl. Eingliederungshilfen Abbildung 57: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 58: Abbildung 59: Abbildung 60: Abbildung 61: Abbildung 62: Abbildung 63: Veränderung der Hilfen zur Erziehung inkl. Eingliederungshilfen im Vergleich Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Verteilung der reinen Ausgaben / Aufwendungen auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Verhältnis der reinen Ausgaben / Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Verhältnis der reinen Ausgaben / Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) im Bereich UMA Entwicklung der reinen Ausgaben / Aufwendungen für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr Abbildung 64: Jugendpreisverleihung Abbildung 65: Kulturelle Erlebnistage Morsbach Abbildung 66: Interkulturelles Teezelt Altstadtfest Abbildung 67: Interkulturelle Workshops Abbildung 68: Interkulturelle Workshops Abbildung 69: Interkulturelles Demokratietraining Abbildung 70: KoKi Zeitungsartikel Schreibaybs Abbildung 71: Gesetzliche Amtsvormundschaften bei minderjährigen Müttern Abbildung 72: Bestellte Vormundschaften Abbildung 73: Gesetzliche Amtsvormundschaften bei UMA

13 Abbildungsverzeichnis Abbildung 74: Ergänzungspflegschaften bei Anfrechtung der Vaterschaft Abbildung 75: Sonstige Ergänzungspflegschaften Abbildung 76: Gesamtzahl an Beistandschaften Abbildung 77: Beistandschaften bei Alleinsorge Abbildung 78: Beistandschaften bei gemeinsamer Sorge Abbildung 79: Beratung Unterhalt Abbildung 80: Beratung Betreuungsunterhalt Abbildung 81: Beratung Unterhalt für Volljährige Abbildung 82: Beratung Neugeburt Abbildung 83: Beurkundungen Abbildung 84: Beurkundungen Abbildung 85: Beurkundungen von Vaterschaften Abbildung 86: Personenstandsbeurkundungen Abbildung 87: Beurkundungen von Sorgeerklärungen Abbildung 88: Beurkundungen von Unterhalt Abbildung 89: Unterhaltsbeurkundungen

14 Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern und Bayern (in %) (Stand: ) Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (Stand ) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Eichstätt bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) (Stichtag , und ) SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen (Schuljahr 2015/2016) Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Eichstätt im Zeitverlauf (Daten 2014, 2015 und 2016) Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Tabelle 8: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Genehmigte Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren im Landkreis Eichstätt (Monatsdaten Januar 2017) Summe der betreuten Kinder im Alter von unter drei Jahren im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) (Monatsdaten Januar 2017) Genehmigte Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt (Monatsdaten Januar 2017) Anzahl der betreuten Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) (Monatsdaten Januar 2017) Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Eichstätt (Monatsdaten Januar 2017) Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) (Monatsdaten Januar 2017) Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt (Monatsdaten Januar 2017) Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt (Monatsdaten Januar 2017) Tabelle 17: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII Tabelle 18: Hilfen gemäß 29 SGB VIII Tabelle 19: Hilfen gemäß 30 SGB VIII Tabelle 20: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Tabelle 21: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Tabelle 22: Hilfen gemäß 33 SGB VIII Tabelle 23: Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung

15 Tabellenverzeichnis Tabelle 24: Hilfen gemäß 34 SGB VIII Tabelle 25: Hilfen gemäß 35 SGB VIII Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a SGB VIII Tabelle 27: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII Tabelle 28: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII Tabelle 29: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Tabelle 30: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Tabelle 31: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Tabelle 32: Verlauf Gefährungsmitteilungen der letzten 3 Jahre Tabelle 33: Verlauf Inobhutnahmen der letzten 3 Jahre Tabelle 34: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Tabelle 35: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 36: Personalstand zum Tabelle 37: Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen Tabelle 38: Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Tabelle 39: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 40: Jugendarbeit detailliert Tabelle 41: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Tabelle 42: Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII), Trennung und Scheidung Tabelle 43: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 44: Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 45: Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Tabelle 46: Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Tabelle 47: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 48: 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 49: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 50: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Teilbeiträge Tabelle 51: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 52: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, BetreuungshelferInnen Tabelle 53: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, BetreuungshelferInnen Teilbeiträge Tabelle 54: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 55: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 56: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 57: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

16 Tabellenverzeichnis Tabelle 58: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Teilbeträge Tabelle 59: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 60: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 61: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 62: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status UMA bei Hilfebeginn Tabelle 63: Belegtage und Ausgaben / Aufwendungen für Bearbeitungsfälle Tabelle 64: Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten Tabelle 65: Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status UMA bei Hilfebeginn Tabelle 66: Adoptionsverfahren / Pflegekinderwesen Tabelle 67: Qualifizierungsförderung von JugendleiterInnen Tabelle 68: Projektförderung Tabelle 69 Ferien- und Freizeitmaßnahmenförderung Tabelle 70: Netzwerktreffen fachlicher Austausch und fachlicher Weiterentwicklung Tabelle 71: Offene Jugendarbeit Tabelle 72: Fachliche und konzeptionelle Beratung und Unterstützung freier Träger der Jugendarbeit Tabelle 73: Jugendsozialarbeit an Schulen Tabelle 74: Jugendgerichtshilfe Tabelle 75: Trennung und Scheidung Tabelle 76: Koordinierende Kinderschutzstelle Tabelle 77: Mobiler Fachdienst (MFD) Tabelle 78: FLEG Tabelle 79: Aufgaben des Vormunds/Pflegers Tabelle 80: Beistandschaften/Beratungen Jahresvergleich Tabelle 81: Beurkundungen 2017 Jahresvergleich Tabelle 82: Unterhaltsvorschussbeträge ab Tabelle 83: Unterhaltsvorschuss Jahresvergleich Tabelle 84: Kindertagesbetreuung

17 Demografie - EinwohnerInnen und Geschlechterverteilung 1 Vorwort Der vorliegende Geschäftsbericht 2017 im Rahmen der Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JuBB) basiert auf einem System bayernweit einheitlicher Datenerfassung und -aufbereitung. Der Bericht enthält, neben demografischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten, detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Die Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten, Anmerkungen, Definitionen und Berechnungsformeln können im Glossar (Kapitel 5) im Detail nachgelesen werden. Die dargestellten Daten wurden vom Jugendamt erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das ZBFS-Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen durch die GEBIT Münster (Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbh & Co. KG). In Kapitel 2 und 3 werden alle Daten auf Grundlage des Zensus 2011 (fortgeschrieben) ausgewiesen. Sollten Daten abweichend vom Zensus ausgewiesen werden, wird dies in einer Fußnote kenntlich gemacht. In Kapitel 4 werden die Jugendhilfestrukturen im Jugendamt im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenstrukturen dargestellt. Der Abschnitt 4.1 fokussiert die Fallzahlen im Verlauf der JuBB- Berichterstattung (Zeitreihen für die jeweils letzten fünf Jahre), die Darstellung der Kosten erfolgt in Kapitel 4.2. In Kapitel findet sich das Kapitel zu den Kita-Daten aus dem KiBiG.web. Einer Gesamtübersicht schließt sich dann die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB an. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Ausgabendeckung ergänzt. Kapitel 4.3 bietet eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen, die Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten auf einen Blick darstellt. Neu hinzugekommen ist mit dem Berichtsjahr 2016 die Darstellung von Daten im Arbeitsbereich unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMA) der Jugendämter. Für die 27 II, 30, 33, 34, 35a und 41 SGB VIII erfolgt eine Darstellung der Fallzahlen und Kosten. Für die 13, 42 und 42a SGB VIII werden nur die Kosten erfasst, da diese derzeit nicht mit Fallzahlen in JuBB erfasst werden. Der 41 SGB VIII wird im Bereich UMA über den Status bei Hilfebeginn erfasst. 15

18 Demografie - EinwohnerInnen und Geschlechterverteilung 2 Bevölkerung und Demografie Der Landkreis Eichstätt liegt im Norden des Regierungsbezirks Oberbayern und grenzt an Landkreise aus Niederbayern (Kelheim), Oberpfalz (Neumarkt i.d.opf.), Mittelfranken (Roth, Weißenburg- Gunzenhausen) und Schwaben (Donau-Ries). Der Landkreis Eichstätt gehört zur Planungsregion Ingolstadt. Der Landkreis Eichstätt umfasst 30 Gemeinden, darunter die Große Kreisstadt Eichstätt und die Stadt Beilngries. Der Landkreis Eichstätt hat eine Fläche von ha (Stand: ). 2.1 EinwohnerInnen und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Eichstätt EinwohnerInnen. Das Verhältnis betrug Frauen (49,1 %) zu Männern (50,9 %) (Verhältnis Gesamtbayern: 50,5 % Frauen zu 49,5 % Männer). 2.2 Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt insgesamt Abbildung 1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Eichstätt nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 16

19 Demografie - Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt insgesamt Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Eichstätt, Veränderungen in % 2014 bis 2016 (Stichtag jeweils ) Adelschlag Altmannstein, M 3,7 3,7 Beilngries, St 7,5 Böhmfeld 0,4 Buxheim 5,7 Denkendorf 6,1 Dollnstein, M 4,5 Egweil 4,2 Eichstätt, GKSt 2,3 Eitensheim 0,9 Gaimersheim, M 5,7 Großmehring 6,2 Hepberg Hitzhofen 2,7 7,3 Kinding, M 0,7 Kipfenberg, M 3,3 Kösching, M 3,7 Lenting 1,1 Mindelstetten 4,9 Mörnsheim, M 0,0 Nassenfels, M 8,2 Oberdolling 4,6 Pförring, M Pollenfeld 4,0 4,2 Schernfeld 3,0 Stammham 5,0 Titting, M 1,5 Walting 0,9 Wellheim, M 1,2 Wettstetten 1, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 17

20 Demografie - Altersaufbau der Bevölkerung 2.3 Altersaufbau der Bevölkerung Abbildung 3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand ) Frauen Landkreis Eichstätt Männer Landkreis Eichstätt Frauen Bayern Männer Bayern Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 1 Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl der betreffenden Kommune. 18

21 Demografie - Altersaufbau junger Menschen 2.4 Altersaufbau junger Menschen Abbildung 4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Frauen Landkreis Eichstätt Frauen Bayern Männer Landkreis Eichstätt Männer Bayern Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 19

22 Demografie - Altersaufbau junger Menschen Tabelle 1: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Insgesamt Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 20

23 Demografie - Altersaufbau junger Menschen Abbildung 5: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Eichstätt (Stand: ) 40-<60 Jahre; 30 % 60-<75 75 Jahre Jahre; und 14 % älter; 9 % Gesamtbevölkerung <40 Jahre; 17 % 0-<27 Jahre; 30 % 21-<27 Jahre; 26 % 18-<21 Jahre; 13 % Unter 27-Jährige <18 Jahre; 15 % 0-<3 Jahre; 11 % 3-<6 10-<14 Jahre; 13 % Jahre; 10 % 6-<10 Jahre; 13 % Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Tabelle 2: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Eichstätt im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern und Bayern (in %) (Stand: ) Landkreis Eichstätt Regierungsbezirk Oberbayern Altersgruppen Bevölkerung Anzahl in % in % in % Bayern 0- bis unter 3-Jährige ,2 % 3,0 % 2,8 % 3- bis unter 6-Jährige ,1 % 2,8 % 2,6 % 6- bis unter 10-Jährige ,9 % 3,6 % 3,5 % 10- bis unter 14-Jährige ,0 % 3,6 % 3,6 % 14- bis unter 18-Jährige ,4 % 3,7 % 3,9 % 18- bis unter 21-Jährige ,8 % 3,3 % 3,4 % 21- bis unter 27-Jährige ,7 % 7,5 % 7,5 % 0- bis unter 18-Jährige Anzahl der Minderjährigen ,6 % 16,8 % 16,4 % 0- bis unter 21-Jährige ,3 % 20,1 % 19,8 % 0 bis unter 27-Jährige Anzahl der jungen Menschen ,0 % 27,6 % 27,2 % 27-Jährige und Ältere ,0 % 72,4 % 72,8 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 21

24 Demografie - Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt 2.5 Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt Unter anderem ist für die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ein fundiertes Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung erforderlich. Neben dem generativen Verhalten sind hier auch die Zu- und Fortzüge relevant. Die folgenden Darstellungen zeigen die Wanderungsbewegungen nach Altersklassen differenziert. Abbildung 6: Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis Eichstätt (Stand: ) 30-<40 Jahre; 23 % 25-<30 Jahre; 19 % 40-<50 Jahre; 11 % Zuzüge gesamt im Alter von...: <65 Jahre; 7 % 18-<25 Jahre; 21 % 65 Jahre und älter; 3 % 0-<18 Jahre; 15 % 10-<15 Jahre; 19 % 15-<18 Jahre; 15 % Zuzüge Minderjähriger gesamt: 6-<10 Jahre; 19 % <3 Jahre; 26 % 3-<6 Jahre; 22 % 30-<40 Jahre; 22 % 25-<30 Jahre; 20 % 40-<50 Jahre; 12 % Fortzüge gesamt im Alter von...: <65 Jahre; 8 % 18-<25 Jahre; 21 % 0-<18 Jahre; 13 % 65 Jahre und älter; 4 % 10-<15 Jahre; 19 % 15-<18 Jahre; 16 % Fortzüge Minderjähriger gesamt: 6-<10 Jahre; 18 % <3 Jahre; 25 % 3-<6 Jahre; 21 % Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 22

25 Demografie - Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis Eichstätt von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (Stand ) Gemeinde Einwohner- Innen insgesamt unter 3- jährige Unter 3-Jährige Zuzüge unter 3- Jährige Fortzüge unter 3- Jährige Wanderungssaldo unter 3- Jährige Einwohner- Innen insgesamt 3-bis unter 6-Jährige 3- bis unter 6-Jährige Zuzüge 3- bis unter 6-Jährige Fortzüge 3-bis unter 6-Jährige Wanderungssaldo 3- bis unter 6-Jährige Adelschlag Altmannstein, M Beilngries, St Böhmfeld Buxheim Denkendorf Dollnstein, M Egweil Eichstätt, GKSt Eitensheim Gaimersheim, M Großmehring Hepberg Hitzhofen Kinding, M Kipfenberg, M Kösching, M Lenting Mindelstetten Mörnsheim, M Nassenfels, M Oberdolling Pförring, M Pollenfeld Schernfeld Stammham Titting, M Walting Wellheim, M Wettstetten Landkreis Eichstätt Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 23

26 Demografie - Zusammengefasste Geburtenziffern 2.6 Zusammengefasste Geburtenziffern Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als Durchschnittswert über 2 Jahre berechnet. Für den Landkreis Eichstätt ergibt sich mit 1,66 Kindern je Frau ein Wert, deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (gesamtbayerischer Vergleichswert: 1,47) liegt. Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Stichtag ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 24

27 Demografie - Anteil der EinwohnerInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft 2.7 Anteil der EinwohnerInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft 2 Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis Eichstätt AusländerInnen, das entspricht einem Anteil von 8,7 % an der Gesamtbevölkerung. Der AusländerInnenanteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 12,1 %. Abbildung 8: AusländerInnenanteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 2 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil. 25

28 Demografie - Anteil der SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund 2.8 Anteil der SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund 3 Eine für die Kinder- und Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zum Anteil der SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund an allen SchülerInnen) ermöglicht. Im Landkreis Eichstätt liegt dieser Anteil bei 15,7 %. Im Freistaat Bayern hatten 24,7 % der SchulanfängerInnen im Schuljahr 2016/17 einen Migrationshintergrund. Abbildung 9: SchulanfängerInnen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2016/17) ISB, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 3 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung AusländerInnenanteil unter SchulanfängerInnen. 26

29 Demografie - Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) 2.9 Jugendquotient 4 der unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) Der Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung liegt im Landkreis Eichstätt bei 18,6 % (gesamtbayerischer Vergleichswert: 16,4 %). Abbildung 10: Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 4 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Jugendquotient. 27

30 Demografie - Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) Der Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen liegt im Landkreis Eichstätt bei 11,4 % und ist damit deutlich über dem gesamtbayerischen Vergleichswert von 10,8 %. Abbildung 11: Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 28

31 Demografie - Bevölkerungsdichte 2.10 Bevölkerungsdichte 5 Der Landkreis Eichstätt hat mit 1,1 EinwohnerInnen pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt der Landkreise 6 von 1,3 EinwohnerInnen pro Hektar im unteren Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Abbildung 12: Bevölkerungsdichte (EinwohnerInnen pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 5 6 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Bevölkerungsdichte. Für die Berechnung des bayerischen Durschnitts werden, bezogen auf Landkreise, hier alle bayerischen Landkreise herangezogen. Für kreisfreie Städte gilt analog dazu der Mittelwert aller kreisfreien Städte. 29

32 Demografie - Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahlen 2.11 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahlen Im Landkreis Eichstätt ergab sich seit Ende 2014 ein leichter Zuwachs der Minderjährigen (1,7 %). (Im bayernweiten Vergleich ein deutlicher Rückgang, wie im nächsten Kapitel ausgeführt). Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2014 bis 2016 (Stichtag und ) in Bayern (in %) (2014 = 100 %) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 30

33 Demografie - Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahlen Laut den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 7 wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis Eichstätt bis zum Jahr 2025 voraussichtlich leicht ansteigen (Ausgangsjahr 2015), bis zum Jahr 2035 dann voraussichtlich weiter leicht ansteigen (Ausgangsjahr 2025). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21-Jährige) wird bereits kurzfristig (bis 2025) leicht ansteigen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Eichstätt bis zum Jahr 2025/2035 (Basisjahr 2015) darstellt. Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Eichstätt bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) (Stichtag , und ) Altersgruppe Landkreis Eichstätt Ende 2025 Landkreis Eichstätt Ende 2035 Bayern Ende 2025 Bayern Ende 2035 unter 3 Jahre 4,7 % -4,1 % 4,0 % -3,7 % 3 bis unter 6 Jahre 13,8 % 7,4 % 10,4 % 4,9 % 6 bis unter 10 Jahre 17,3 % 15,9 % 10,0 % 8,5 % 10 bis unter 14 Jahre 7,7 % 11,4 % 5,4 % 7,1 % 14 bis unter 18 Jahre -10,5 % 1,0 % -9,6 % -3,2 % 18 bis unter 21 Jahre -17,6 % -7,0 % -13,7 % -9,0 % 21 bis unter 27 Jahre -10,7 % -14,8 % -8,6 % -14,2 % 27 bis unter 40 Jahre 10,5 % -0,9 % 9,6 % -1,5 % 40 bis unter 60 Jahre -2,8 % -1,4 % -4,8 % -6,1 % 60 bis unter 75 Jahre 40,4 % 49,2 % 25,8 % 33,0 % 75 Jahre oder älter 4,1 % 34,5 % 9,9 % 31,0 % Gesamtbevölkerung 6,4 % 9,1 % 4,7 % 5,4 % Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 7 Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung beruht auf Altdaten, aktuelle Daten stehen frühestens im April 2018 zur Verfügung. 31

34 Demografie - Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahlen Abbildung 14: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) (Stichtag ) 8 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 8 Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung beruht auf Altdaten, aktuelle Daten stehen frühestens im April 2018 zur Verfügung. 32

35 Demografie - Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahlen Abbildung 15: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %) (Stichtag ) 9 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 9 Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung beruht auf Altdaten, aktuelle Daten stehen frühestens im April 2018 zur Verfügung. 33

36 Demografie - Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahlen Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) (Stichtag ) 10 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 10 Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung beruht auf Altdaten, aktuelle Daten stehen frühestens im April 2018 zur Verfügung. 34

37 Demografie - Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote 11 der unter 25-Jährigen 12 Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis Eichstätt im Jahresdurchschnitt ,6 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2016 eine Jugendarbeitslosenquote von 3,2 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2015 (1,3 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen leicht gestiegen 13. Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen in Bayern insgesamt in den Jahren 2015 und 2016 von 3,1 % auf 3,2 % leicht gestiegen. Abbildung 17: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote. Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Da die Quoten in Kapitel 3.1 bis 3.5 zur besseren Lesbarkeit auf eine Nachkommastelle gerundet sind, kann es sich trotz vermeintlicher Steigerung der Quoten (beispielsweise 1,8 % auf 1,9 %) um eine sehr geringe Abweichung der Nachkommastellen handeln, die im Ergebnis keine ausschlaggebende Veränderung zeigt. 35

38 Demografie - Arbeitslosenquote gesamt 3.2 Arbeitslosenquote gesamt 14 Die Arbeitslosenquote insgesamt im Landkreis Eichstätt lag im Jahresdurchschnitt 2016 bei 1,4 %. Insgesamt wies Bayern 2016 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 3,5 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2015 (1,3 %), die Arbeitslosenquote leicht gestiegen. Bayernweit ist sie in der gleichen Zeit leicht gesunken von 3,6 % auf 3,5 %. Abbildung 18: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 14 Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 36

39 Demografie - Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Im Jahresdurchschnitt 2016 gab es im Landkreis Eichstätt 721 EmpfängerInnen von SGB III- Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1,0 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 1,7 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2015 (0,9 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit leicht gestiegen. Bayernweit ist die Quote in den Jahren 2015 und 2016 von 1,8 % auf 1,7 % leicht gesunken. Abbildung 19: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III. Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 37

40 Demografie - Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 3.4 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Im Jahresdurchschnitt 2016 erhielten 958 erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf 100 EinwohnerInnen im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65-Jährige) kamen im Landkreis Eichstätt somit 1,1 % LeistungsempfängerInnen. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2015 (1,0 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit leicht gestiegen. Bayernweit ist die Quote im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2015 (3,5 %) auf 3,6 % gestiegen. Abbildung 20: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2016) Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II. Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 38

41 Demografie - Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen 3.5 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen 19 Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Eichstätt liegt im Jahr 2016 bei 1,8 %. Bayernweit lag der Wert bei 6,5 %. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2015 konstant geblieben. Bayernweit ist der Indikator in der gleichen Zeit von 6,4 % auf 6,5 % leicht gestiegen. Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2016) Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 19 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen. 39

42 Demografie - Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen 3.6 Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen 20 Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren liegt im Landkreis Eichstätt bei 16,4% (gesamtbayerischer Vergleichswert: 25,3 %). Abbildung 22: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 20 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Betreuungsquote. 40

43 Demografie - Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von 3- bis unter 6 Jahren liegt im Landkreis Eichstätt bei 91,8 % (gesamtbayerischer Vergleichswert: 92,3 %). Abbildung 23: Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 41

44 Demografie - Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen Neben der institutionellen Betreuung stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege gerade für die Betreuung kleinerer Kinder einen wichtigen Eckpfeiler dar. Die nachfolgende Darstellung mit Stand März 2017 zeigt den Anteil der Kinder im Alter von unter drei Jahren, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege untergebracht waren. Zu beachten ist, dass die Statistik nach den Wohnorten der Tagespflegeeltern organisiert ist, und sich gerade bei den kreisfreien Städten hierdurch große Verschiebungen im Hinblick auf eine tatsächliche Betreuungsquote ergeben können. Für den Landkreis Eichstätt wurde im März 2017 ein Anteil von 7,1 % der Kinder in Tagespflege betreut. Das entspricht in absoluten Zahlen 296 Kindern. Bayernweit wurden Kinder in Tagespflege untergebracht; das entspricht einem Anteil von 2,2 % an allen unter 3-Jährigen. Abbildung 24: Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 42

45 Demografie - Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt 3.7 Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt 2122 Der Anteil der im Landkreis Eichstätt sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 66,4 % an der Gesamtheit der EinwohnerInnen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (gesamtbayerischer Vergleichswert: 65,4 %). Abbildung 25: Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2017) Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 43

46 Demografie - Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (Juni 2017) 3.8 Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 23 (Juni 2017) 24 Der Anteil der im Landkreis Eichstätt sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 58,2 % an der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (gesamtbayerischer Vergleichswert: 61,3 %). Abbildung 26: Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2017) Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 44

47 Demografie - Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss 3.9 Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss 25 Der Anteil der SchulabgängerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss 26 an allen AbsolventInnen und AbgängerInnen aus allgemeinbildenden Schulen lag im Schuljahr 2015/2016 im Landkreis Eichstätt bei 2,3 % (gesamtbayerischer Vergleichswert: 4,3 %). Abbildung 27: Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss an allen AbsolventInnen und AbgängerInnen aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung SchulabgängerInnen ohne Abschluss. Als Weiterentwicklung der Hauptschulen wurde zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Mittelschule eingeführt, dementsprechend heißt der Hauptschulabschluss jetzt Mittelschulabschluss. Da in der statistischen Ausweisung noch beide Begriffe aufgeführt werden, behalten wir dies im Bericht ebenso bei. 45

48 Demografie - Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss Darüber hinaus liegt der Anteil der SchulabgängerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-jährigen SchulabgängerInnen 27 bei 6,8 % (gesamtbayerischer Vergleichswert: 10,1 %). Abbildung 28: Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 27 Siehe Kapitel 5: Glossar - Hinweis zum Anteil der SchulabgängerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen. 46

49 Demografie - Anteil der SchulabgängerInnen ohne Abschluss Die nachfolgende Tabelle differenziert die tatsächliche Anzahl der SchülerInnen, die ohne Haupt- /Mittelschulabschluss abgehen, nach verschiedenen Schulformen im Schuljahr 2015/ Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen (Schuljahr 2015/2016) 29 Schultyp Mittelschulen (beinhaltet auch die Volksschulen) AbgängerInnen ohne Haupt- /Mittelschulabschluss AbgängerInnen mit Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen 30 0 Förderschulen 0 8 Andere allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Waldorfschulen u. ä.) Allgemeinbildende Schulen insgesamt (Summe aller AbgängerInnen ohne Abschluss) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Für genauere Analysen steht der Datensatz über die Genesis-Datenbank online zur Verfügung. Zum Schuljahr 2013/2014 hat sich die Bezeichnung des Abschlusses zur individuellen Lernförderung in Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen geändert. 47

50 Demografie - Übertrittsquoten 3.10 Übertrittsquoten Neben der Darstellung der SchulabgängerInnen ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der SchülerInnen der vierten Klassen auf eine weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis Eichstätt sind 29,9 % aller SchülerInnen der vierten Klasse auf die Mittelschule übergetreten. Bayernweit trifft dies auf 30,0 % aller ViertklässlerInnen zu. Abbildung 29: Anteil der SchülerInnen der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2016/2017) ISB, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 48

51 Demografie - Übertrittsquoten Auf die Realschule wechselten im Schuljahr 2016/ ,3 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Eichstätt. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 28,6 % aller SchülerInnen auf die Realschule über. Abbildung 30: Anteil der SchülerInnen der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2016/2017) ISB, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 49

52 Demografie - Übertrittsquoten Auf das Gymnasium wechselten im Schuljahr 2016/ ,8 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Eichstätt. In Bayern insgesamt waren es 39,3 % aller SchülerInnen. Abbildung 31: Anteil der SchülerInnen der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2016/2017) ISB, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 50

53 Demografie - Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern 3.11 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern 30 Der Landkreis Eichstätt gehört zu den familiendominierten Kommunen. Insgesamt gibt es Haushalte (gesamtbayerischer Vergleichswert: ). Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 26,5 % auf Singlehaushalte (gesamtbayerischer Vergleichswert: 40,0 %), ein Anteil von 33,6 % auf Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder (gesamtbayerischer Vergleichswert: 30,3 %) und ein Anteil von 39,9 % auf Haushalte mit Kindern (gesamtbayerischer Vergleichswert: Wert 29,7 %). Berechnet man dabei das Verhältnis von Einpersonenhaushalten zu Haushalten mit Kindern, entspricht das einem Verhältnis*) von 0,7 (gesamtbayerischer Vergleichswert: 1,4). Abbildung 32: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2015) * Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte mit Kindern die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1). Nexiga GmbH, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 30 Siehe Kapitel 5: Glossar: Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern. 51

54 Familien- und Sozialstrukturen 3.12 Gerichtliche Ehelösungen 31 Betrachtet man die Entwicklung der Quote der Scheidungen, so ist zwischen den Jahren 2015 und 2016 ein Rückgang erkennbar. Im Landkreis Eichstätt waren ,2 % der über 18-Jährigen Einwohner von Scheidungen betroffen (gesamtbayerischer Vergleichswert: 0,2 %). Die Anzahl der Eheschließungen 2016 belief sich auf 711. Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Eichstätt im Zeitverlauf (Daten 2014, 2015 und 2016) Eheschließungen Anzahl In Prozent ,59 % 0,62 % 0,67 % Geschiedene Ehen Anzahl In Prozent ,22 % 0,22 % 0,19 % Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 31 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Gerichtliche Ehelösungen. 52

55 Familien- und Sozialstrukturen Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2016) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 53

56 Familien- und Sozialstrukturen Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis Eichstätt waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 0,6 % entspricht (gesamtbayerischer Vergleichswert: 0,9 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2016) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 54

57 Jugendhilfestrukturen - Gerichtliche Ehelösungen 4 Jugendhilfestrukturen Dieses Kapitel ist in die Bereiche Fallerhebung (4.1), Kostendarstellung (4.2) und Übersicht ausgewählter Kennzahlen für die kostenintensiven Hilfen im Bereich des SGB VIII im aktuellen Berichtsjahr (4.3) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2017 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilten. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Weiterhin wird in diesem Kapitel auch die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen ( 22 SGB VIII) und Tagespflege ( 23 SGB VIII) gesondert ausgewiesen. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JuBB-Werte im Berichtszeitraum und einen Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres (Abschnitt 4.1.4). Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JuBB Leistungen für junge Volljährige ab dem Berichtsjahr 2017 in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart nicht mehr integriert sind, also z. B. bei den Fällen nach 34 SGB VIII nicht mitgerechnet werden. Die Hilfen für junge Volljährige werden in einer gesonderten Darstellung 41 SGB VIII ivm ausgewiesen, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten, sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf den kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). Seit dem Berichtsjahr 2010 werden in den Kapiteln und die Kosten der 29 und 52 SGB VIII gemeinschaftlich ausgewiesen sowie der 52 SGB VIII nachrichtlich. In Kapitel 4.3 ist eine Übersicht ausgewählter Kennzahlen, die sich im aktuellen Berichtsjahr mit Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag bzw. Hilfedauer und Laufzeiten beschäftigt, ausgewiesen. 55

58 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung 4.1 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Eichstätt 32 Abbildung 35: Verteilung der kostenintensiven Hilfen ,7 % 20 0,8 % 27 II 1,6 % 29 2,5 % 41 15,9 % 30 8,6 % 35a stationär 5,9 % 35a teilstationär 6,9 % 767 kostenintensive Hilfen 31 17,9 % 35a ambulant 28,4 % 35 0,0 % 34 4,6 % 32 1,4 % 33 5,0 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 36: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung 34 35a stationär 7,1 % 27 II 1,9 % 29 3,0 % 35a teilstationär 8,4 % 30 10,4 % 35a ambulant 34,4 % 634 HzE inkl. 35a SGB VIII 31 21,6 % 35 0,0 % 34 5,5 % 33 6,0 % 32 1,7 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Detaillierte Zahlenübersicht siehe Kapitel Aufgrund der im Berichtsjahr 2017 geänderten Zählweise der 41er-Hilfen erfolgt eine gesonderte Ausweisung des 41 SGB VIII im Diagramm. Dabei nicht enthalten: 41 SGB VIII. 56

59 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 37: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) 35 stationäre Fälle 23,0 % teilstationär e Fälle 3,5 % 318 HzE ohne 35a SGB VIII ambulante Fälle 73,6 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 38: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) 36 stationäre Fälle 18,6 % teilstationär e Fälle 10,1 % 634 HzE inkl. 35a SGB VIII ambulante Fälle 71,3 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Dabei nicht enthalten: 41 SGB VIII. Dabei nicht enthalten: 41 SGB VIII. 57

60 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 39: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der UMA ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) 37 ambulante Fälle 31,3 % stationäre Fälle 68,8 % 16 Hilfen im Bereich der UMA teilstationär e Fälle 0,0 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 37 Dabei nicht enthalten: 41 SGB VIII. 58

61 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Einzelauswertungen Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20 SGB VIII) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen Hilfen zur Erziehung (HzE) unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Rahmen von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 SGB VIII zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Fachliche Beschreibung Betrifft Mütter bzw. Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben und aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen, schwangere Frauen vor der Geburt des Kindes. Soll in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten, dem Elternteil perspektivisch eine autonome Lebensführung gemeinsam mit dem Kind ermöglichen, die Entwicklung schulischer bzw. beruflicher Perspektiven des Elternteils fördern. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. intensive und individuelle Anleitung bei der Versorgung und Erziehung des Kindes, Training zu grundlegenden lebenspraktischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Hilfe bei der Tagesstrukturierung, Abschluss einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung, Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern. Umfasst individuelle Betreuung durch einzel- und gruppenpädagogische Angebote, Beratung, Leistungen für den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie Krankenhilfe, eine Kindertagesbetreuung ist häufig Bestandteil dieser Betreuungsform. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 2. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 3, die der beendeten Fälle bei ,0 % der Hilfen nach 19 SGB VIII wurden jungen Müttern gewährt. 0,0 % wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EinwohnerInnen (EW) 0 bis unter 18 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,2 (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 SGB VIII auf die Fälle (Mütter/Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 38 ). 38 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 59

62 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Der Eckwert Leistungsbezug 39 des 19 SGB VIII beträgt im Jahr ,6 je der 0- bis unter 6- Jährigen. Dies bedeutet, dass 0,6 von Kindern unter sechs Jahren einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht sind. Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 SGB VIII auf Kinder, nicht auf Fälle. Die durchschnittliche Laufzeit 40 beträgt 19,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 41 von 1,8. Tabelle 7: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,2 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 19,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1,8 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 60

63 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Fachliche Beschreibung Betrifft Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen und aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können. Soll den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten. Wird angeboten von Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Dorfhelferinnenstationen, Krankenkassen. Inhaltliche Schwerpunkte vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt. Umfasst ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 1. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 5, die der beendeten Fälle bei 6. 66,7 % der HilfeempfängerInnen nach 20 SGB VIII waren weiblich. 33,3 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 42 beträgt im Erhebungsjahr 0,2. Der Eckwert Leistungsbezug 43 des 20 SGB VIII beträgt im Jahr ,3 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 44 beendeter Hilfen beläuft sich auf 3,7 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 45 von 1, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 61

64 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 8: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 66,7 % Anteil Nicht-Deutsche 33,3 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,2 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 3,7 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1,5 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 62

65 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege ( 22 und 23 SGB VIII) Die Anzahl der betreuten Kinder nach den 22 und 23 SGB VIII Förderung in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege werden auf Grundlage der Datenbankauswertungen aus KiBiG.web dargestellt. 46 Unterteilt sind die Betreuungs- 47 und Deckungsquoten 48 nach Alter der betreuten Kinder: unter drei Jahre, drei Jahre bis Schuleintritt und Betreuung im Grundschulalter. Es erfolgt jeweils eine Darstellung der genehmigten Plätze und der tatsächlich belegten Plätze im Monat Januar des Berichtsjahres. Diese Gegenüberstellung ermöglicht einen Abgleich der vorhandenen Plätze mit der Belegung der Plätze im Berichtsjahr. Im JuBB-Bericht für 2017 wird das Kindergartenjahr 2016/17 mit Monatsdaten des Januars 2017 auf Grundlage der Zahlen aus KiBiG.web ausgewertet und dargestellt Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Alter von unter drei Jahren Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis 49 sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder im Alter von unter drei Jahren im Landkreis Eichstätt. Tabelle 9: Genehmigte Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren im Landkreis Eichstätt 50 (Monatsdaten Januar 2017) Genehmigte Plätze Summe der EinwohnerInnen im Alter von unter 3 Jahren (3 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,6 Pflegeerlaubnisse ,7 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,3 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die Daten dieses Kapitels sind nicht vergleichbar mit den Zahlen aus Kapitel 3.6 Betreuungsquoten für Kinder in Kindertagesstätten und -tagespflege des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Grund hierfür ist eine unterschiedliche Datenbasis mit zum Teil abweichenden Stichtagen und Zuordnungen. Siehe Glossar Kapitel 5: Betreuungsquote. Siehe Glossar Kapitel 5: Deckungsquote. Die Pflegeerlaubnisse umfassen auch Plätze in Großtagespflegen. Gesondert werden nur die Plätze in Großtagespflegen mit Förderung nach 20a ausgewiesen. Im Landkreis Eichstätt gibt es 563 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0-10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 0-3 Jahren die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 63

66 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Die Anzahl der im Januar 2017 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken für Kinder im Alter von unter drei Jahren dargestellt. Tabelle 10: Summe der betreuten Kinder im Alter von unter drei Jahren im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) (Monatsdaten Januar 2017) Betreute Kinder Summe der EinwohnerInnen im Alter von unter 3 Jahren (3 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,2 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 300 7,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,4 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 64

67 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 40: Betreute Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kitas (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor 51 1 % 10 % Betreute Kinder in Kindertagesstätten % Kinder in Kindertagesstätten unter 3 Jahren (Faktor 2,0) Kinder in Kindertagesstätten mit Migrationshintergrund unter 3 Jahren (Faktor 2,0) Kinder in Kindertagesstätten mit integrativem Bedarf unter 3 Jahren (Faktor 4,5) KiBiG.web/ jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 41: Betreute Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor 52 Betreute Kinder in Kindertagespflege % Kinder in Tagespflege unter 3 Jahren (Faktor 2,0) Kinder in Tagespflege mit Migrationshintergrund unter 3 Jahren (Faktor 2,0) Kinder in Tagespflege mit integrativem Bedarf unter 3 Jahren (Faktor 4,5) KiBiG.web/ jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 65

68 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt 53 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt. Tabelle 11: Genehmigte Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt 54 (Monatsdaten Januar 2017) Genehmigte Plätze Summe der EinwohnerInnen im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,4 Pflegeerlaubnisse 19 0,4 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,8 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die Anzahl der im Januar 2017 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege mit Förderung nach 20a SGB VIII wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken, für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt dargestellt. Tabelle 12: Anzahl der betreuten Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) (Monatsdaten Januar 2017) Betreute Kinder Summe der EinwohnerInnen im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,1 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 11 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,3 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel 5. Im Landkreis Eichstätt gibt es 563 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0-10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich drei Jahre bis Schuleintritt die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 66

69 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 42: Betreute Kinder im Alter von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor 55 2 % 14 % Betreute Kinder in Kindertagesstätten % Kinder in Kindertagesstätten von 3 bis 6,5 Jahren (Faktor 1) Kinder in Kindertagesstätten von 3 bis 6,5 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Kinder in Kindertagesstätten von 3 bis 6,5 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) KiBiG.web/ jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 43: Betreute Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in der Tagespflege (inkl. Großtagespflege) (Monatsdaten Januar 2017) (Förderfaktor) 56 Betreute Kinder in Kindertagespflege % Kinder in Tagespflege von 3 bis 6,5 Jahren (Faktor 1) Kinder in Tagespflege von 3 bis 6,5 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Kinder in Tagespflege von 3 bis 6,5 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) KiBiG.web/ jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 67

70 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Grundschulalter 57 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnisse und Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Grundschulkinder im Landkreis Eichstätt. Tabelle 13: Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis Eichstätt 58 (Monatsdaten Januar 2017) Genehmigte Plätze Summe der EinwohnerInnen im Alter von 6 10 Jahren (4 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis 461 9,1 Pflegeerlaubnisse 16 0,3 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,4 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die Anzahl der im Januar 2017 betreuten Grundschulkinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Graphiken dargestellt. Eine Erfassung weiterer Betreuungsangebote (Ganztagesschule, Mittagsbetreuung) ist derzeit nicht möglich. Tabelle 14: Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis Eichstätt (inkl. Gastkinder) (Monatsdaten Januar 2017) Betreute Kinder Summe der EinwohnerInnen im Alter von 6 10 Jahren (4 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten 451 8,9 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 9 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,1 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel 5. Im Landkreis Eichstätt gibt es 563 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0-10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 6-10 Jahre die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 68

71 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 44: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor % Betreute Kinder in Kindertagesstätten % Schulkinder in Kindertagesstätten von 6 bis 10 Jahren (Faktor 1) Schulkinder in Kindertagesstätten von 6 bis 10 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Schulkinder in Kindertagesstätten von 6 bis 10 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) KiBiG.web/ jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 45: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege (inkl. Großtagespflege) (Monatsdaten Januar 2017) nach Förderfaktor 60 0 % 0 % Betreute Kinder in Kindertagespflege % Schulkinder in Tagespflege von 6 bis 10 Jahren (Faktor 1) Schulkinder in Tagespflege von 6 bis 10 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Schulkinder in Tagespflege von 6 bis 10 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) KiBiG.web/ jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 69

72 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung SGB VIII Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen auf Gemeindeebene Auf Ebene der Gemeinden können die vorhandenen Plätze und betreuten Kinder für Kinder im Alter von unter 3 Jahren und im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen dargestellt werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung der betreuten Kinder ist der jeweilige Wohnort des Kindes, d. h. wie viele Kinder aus der jeweiligen Gemeinde betreut werden. Eine Zuordnung der betreuten Kinder in der Tagespflege auf Gemeindeebene ist nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Darstellung für Grundschulkinder auf Gemeindeebene, da die Betreuung vom jeweiligen Grundschulsprengel abhängig ist. Die genehmigten Plätze und die betreuten Kinder für die Altersgruppen von Kindern im Alter von unter 3 Jahren und im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. Tabelle 15: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt (Monatsdaten Januar 2017) Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder unter 3 Jahre Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Adelschlag ,6 11 9,9 Altmannstein, M , ,2 Beilngries, St ,9 26 7,5 Böhmfeld , ,9 Buxheim , ,5 Denkendorf , ,5 Dollnstein, M ,5 7 7,2 Egweil ,0 8 22,9 Eichstätt, GKSt , ,8 Eitensheim , ,0 Gaimersheim, M , ,2 Großmehring , ,9 Hepberg , ,0 Hitzhofen , ,5 Kinding, M ,6 6 7,1 Kipfenberg, M , ,9 Kösching, M , ,3 Lenting , ,1 Mindelstetten ,4 4 6,3 Mörnsheim, M , ,8 Nassenfels, M , ,4 Oberdolling ,7 2 4,3 Pförring, M , ,2 Pollenfeld ,6 7 6,5 Schernfeld , ,7 Stammham , ,1 Titting, M , ,1 Walting , ,9 Wellheim, M , ,0 Wettstetten ,1 15 9,7 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 70

73 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 16: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises Eichstätt (Monatsdaten Januar 2017) Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder von 3 bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Adelschlag , ,1 Altmannstein, M , ,2 Beilngries, St , ,4 Böhmfeld , ,1 Buxheim , ,0 Denkendorf , ,0 Dollnstein, M , ,7 Egweil , ,4 Eichstätt, GKSt , ,2 Eitensheim , ,3 Gaimersheim, M , ,0 Großmehring , ,4 Hepberg , ,0 Hitzhofen , ,3 Kinding, M , ,9 Kipfenberg, M , ,5 Kösching, M , ,6 Lenting , ,8 Mindelstetten , ,7 Mörnsheim, M , ,4 Nassenfels, M , ,5 Oberdolling , ,0 Pförring, M , ,4 Pollenfeld , ,9 Schernfeld , ,5 Stammham , ,0 Titting, M , ,9 Walting , ,2 Wellheim, M , ,0 Wettstetten , ,3 KiBiG.web / jugendamtsinterne Daten, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 71

74 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Soziale Dienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum KlientInnen. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt, mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2017 (ohne 35a SGB VIII) belief sich auf 234, das entspricht einem Anteil von 73,6 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II SGB VIII aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. 72

75 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Fachliche Beschreibung Betrifft Kinder und Jugendliche mit erzieherischem Bedarf. Soll negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern, eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. Maßnahmen werden insbesondere nach Maßgabe der SGB VIII gewährt, sowohl in ambulantem, teilstationärem als auch stationärem Setting. Es ist hier kein abschließender Katalog gemeint, sondern bietet den Jugendämtern Spielraum auch bedarfsgerechte Hilfeangebote zu entwickeln. Ausschlaggebend in der Prüfung auf Geeignetheit und Notwendigkeit einer Hilfe, ist der erzieherische Bedarf im Einzelfall. Dabei soll das soziale Umfeld des Kindes bzw. des Jugendlichen miteinbezogen und nach Möglichkeit erhalten bleiben. Hilfemaßnahmen können auch im Ausland erbracht werden, sind aber nur dann zulässig, wenn nach Maßgabe der Hilfeplanung festgestellt wurde, dass dem Bedarf nur durch eine Hilfeerbringung im Ausland entsprochen werden kann. Im Kontext der Hilfeplanung, kann die Auslandsmaßnahme mit Hinblick auf das Gesamtziel nur ein Teil eines inlandbezogenen Hilfekonzepts sein, in welchem auch eine Nachbetreuung beschrieben wird. Umfasst Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 1. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzu gekommenen Fälle lag bei 11, die der beendeten bei 9. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug 0. 83,3 % der HilfeempfängerInnen nach 27 II SGB VIII waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete ausländische Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 61 beträgt im Erhebungsjahr 0,5. Der Eckwert Leistungsbezug 62 des 27 II SGB VIII beträgt im Jahr ,5 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d. h. von Minderjährigen nehmen 3,44 Monate eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 63 beträgt 3,44 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 64 von 3, Siehe Kapitel 5: Glossar; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 73

76 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 17: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII davon / bei UMA Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Anteil weiblich 83,3 % - Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % - Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,5 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,5 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 3,44 Monate - Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen (ohne UMA) 3,44 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 3,1 0,0 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 74

77 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Fachliche Beschreibung Betrifft Junge Menschen ( 7 SGB VIII), regelhaft ältere Kinder und Jugendliche. Soll bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen, auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Soziale Gruppenarbeit (SGA) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, die auf der Grundlage einer entsprechenden Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung erbracht wird. Als Hilfe zur Erziehung verfolgt sie das Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und -didaktischer Methoden die soziale Handlungsfähigkeit des einzelnen zu erweitern, neue Bewältigungsstrategien und positive Verhaltensalternativen im Alltag zu erlernen und einzuüben. Einzelfallarbeit, Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und Nutzbarmachung des Sozialraums sind in der Regel Gegenstand der SGA. Umfasst sozialpädagogische Arbeit in und mit Gruppen. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 9. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzu gekommenen Fälle lag bei 10, die der beendeten bei 13. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug 0. 10,5 % der jungen Menschen in Sozialer Gruppenarbeit waren weiblich. 10,5 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 65 beträgt im Erhebungsjahr 0,8. Der Eckwert Leistungsbezug 66 des 29 SGB VIII beträgt im Jahr ,4 je der 10- bis unter 18-Jährigen, von Minderjährigen ab 10 Jahren benötigen also 1,4 eine Hilfe gemäß 29 SGB VIII. Die durchschnittliche Laufzeit 67 beläuft sich auf 10,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 68 von 11, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 75

78 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 18: Hilfen gemäß 29 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 10,5 % Anteil Nicht-Deutsche 10,5 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,8 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,4 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 10,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 11,3 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 76

79 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung SGB VIII Erziehungsbeistand, BetreuungshelferInnen Fachliche Beschreibung Betrifft Junge Menschen ( 7 SGB VIII) nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, die aufgrund individueller Entwicklungsprobleme Unterstützung benötigen, Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), entweder als Weisung ( 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 JGG) oder vom Jugendrichter angeordnete Hilfe zur Erziehung nach 12 JGG. 36 und 36a SGB VIII sind zu beachten. Soll den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen, unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Erziehungsbeistand und BetreuungshelferInnen leisten eine ambulante Erziehungshilfe für junge Menschen auf der Grundlage einer individuellen Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung, unter Einbezug der Personensorgeberechtigten. Diese Hilfeart kann einen präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfen zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe soll die sozialpädagogische Fachkraft in der Betreuung des jungen Menschen darauf hinwirken, dass eine kritische Auseinandersetzung mit Person, Familie und Umfeld geschieht und so ein soziales Lernen angestoßen werden kann. Das Erkennen und Fördern individueller Kompetenzen des jungen Menschen steht im Vordergrund der methodischen Arbeit. Umfasst individuelle Freizeitangebote, ggf. erlebnispädagogisch ausgerichtet, Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote, u. U. in Kombination mit anderen Hilfen zur Erziehung ( 29 oder 31 SGB VIII), Kontakte zu Ämtern, Schulen und Ausbildungsstellen usw. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 29. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzu gekommenen Fälle lag bei 37, die der beendeten bei 40. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug 0. 42,4 % der HilfeempfängerInnen nach 30 SGB VIII waren weiblich. 19,7 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 7,6 % unbegleitete ausländische Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 5. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 69 beträgt im Erhebungsjahr 2,7. 69 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 77

80 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Der Eckwert Leistungsbezug 70 des 30 SGB VIII beträgt im Jahr ,5 je der 12- bis unter 18-Jährigen. Somit benötigten 7,5 Minderjährige ab 6 Jahren von eine Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 71 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 10,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 72 von 10,8 Monate. Tabelle 19: Hilfen gemäß 30 SGB VIII davon / bei UMA Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Anteil weiblich 42,4 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 19,7 % - Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 2,7 0,2 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 7,5 0,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 10,2 Monate 4,5 Monate Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen (ohne UMA) 10,8 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 30,7 2,3 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 78

81 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Fachliche Beschreibung Betrifft Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden. Soll durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. Umfasst intensive Beratungsangebote, Hilfestellung und Begleitung bei lebenspraktischen Aufgaben, Unterstützung, Förderung und Stabilisierung familiärer Ressourcen, Einbeziehung des sozialen Umfelds. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 63. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzu gekommenen Fälle lag bei 74, die der beendeten bei 62. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug 7. Im Jahr 2017 wurde 162 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EinwohnerInnen 0 bis unter 18 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 5,6 Familien. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 SGB VIII beträgt im Jahr ,7 je der 0- bis unter 14- Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 14,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für ,4 Familien. 79

82 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 20: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 7 Von SPFH betroffene Kinder 162 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 5,6 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 7,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 14,5 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 71,4 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 80

83 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2017 (ohne 35a SGB VIII) belief sich auf 11, das entspricht einem Anteil von 3,5 % an allen gewährten Hilfen SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Fachliche Beschreibung Betrifft Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Soll die Entwicklung von Mädchen und Jungen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Arbeit mit der Familie fördern, Nach Möglichkeit soll hierdurch der Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ermöglicht werden. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gruppenpädagogik, pädagogisch-therapeutischen Individualleistungen sowie Elemente eines auf den Einzelfall bezogenen sozialräumlichen Handelns, Begleitung der schulischen Förderung, Verbesserung der Erziehungsbedingungen durch Elternarbeit. Umfasst Förderung in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 5. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzu gekommenen Fälle lag bei 6, die der beendeten bei 2. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug 0. 18,2 % der HilfeempfängerInnen waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 73 beträgt im Erhebungsjahr 0,5. Der Eckwert Leistungsbezug 74 für 32 SGB VIII beträgt im Jahr ,1 je der 6- bis unter 14- Jährigen 1,1 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 75 einer Hilfe nach 32 SGB VIII beläuft sich auf 10,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 76 von 6, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 81

84 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 21: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 18,2 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,5 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 10,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 6,7 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 82

85 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder bei Jugendlichen oder Heranwachsenden eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2017 (ohne 35a SGB VIII) betrug 73 Fälle, das entspricht einem Anteil von 23,0 % aller gewährter Hilfen SGB VIII Vollzeitpflege Fachliche Beschreibung Betrifft Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht in der Lage sind, eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung selbst zu gewährleisten und die Hilfe für die Entwicklung des jungen Menschen notwendig und geeignet ist, besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien. Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt, Entwicklungsförderung für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich, Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld. Umfasst Eignungsfeststellung von Pflegepersonen und Auswahl der Pflegeeltern in konkreten Einzelfall, parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie, Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses, Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind, Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z. B. Bezirkssozialarbeit, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Erziehungsberatungsstelle), Prüfung einer möglichen Rückkehroption und deren gründliche Vorbereitung und Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zur Gewinnung von Pflegefamilien. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 33. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzu gekommenen Fälle lag bei 5, die der beendeten bei 10. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI SGB VIII auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. 39,5 % der Pflegekinder waren weiblich. 10,5 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch. 83

86 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Davon waren 0 % unbegleitete ausländische Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 38. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 77 beträgt im Erhebungsjahr 1,6. Der Eckwert Leistungsbezug 78 des 33 SGB VIII beträgt im Jahr ,6 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d. h. 1,6 von Minderjährigen unter 18 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 79 in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 60,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 80 von 32,7. Tabelle 22: Hilfen gemäß 33 SGB VIII davon / bei UMA Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 15 0 Übernahme durch 86 VI SGB VIII 17 0 Anteil weiblich 39,5 % - Anteil Nicht-Deutsche 10,5 % - Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 1,6 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,6 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 60,6 Monate - Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen (ohne UMA) 60,6 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 32,7 0,0 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Tabelle 23: Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter 21 (0 UMA) 17 (0 UMA) 4 (0 UMA) Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 84

87 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 46: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr mit Kostenerstat tung an andere 9,5 % 33 ohne Kostenerstat tung 50,0 % 42 Fälle gem. 33 SGB VIII inkl. KE 33 mit Kostenerstat tung von anderen 40,5 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 47: Verteilung der UMA-Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr 2017 Die Abbildung kann aufgrund nicht gelieferter Daten nicht dargestellt werden. 85

88 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Fachliche Beschreibung Betrifft Junge Menschen, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen. Soll durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel o der Vorbereitung der Rückkehr in die Familie oder o der Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie oder o der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform, Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung, Begleitung der Schul- oder Berufsausbildung des jungen Menschen, Elternarbeit. Umfasst Unterbringung über Tag und Nacht, materielle und pädagogische Versorgung, Leistungen der Krankenhilfe. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 20 in der Heimerziehung. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzu gekommenen Fälle in der Heimerziehung oder dem betreuten Wohnen betrug 15, die der beendeten 15. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug 2. 1 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 25,7 % der HilfeempfängerInnen waren weiblich. 34,3 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Davon waren 31,4 % unbegleitete ausländische Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 11. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 81 beträgt im Erhebungsjahr 1,4. Der Eckwert Leistungsbezug 82 des 34 SGB VIII beträgt im Jahr ,8 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 3,8 von der 14- bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 83 beläuft sich auf 14,7 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 84 von 19, Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 86

89 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 24: Hilfen gemäß 34 SGB VIII davon / bei UMA Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 2 0 Betreutes Wohnen 1 0 Anteil weiblich 25,7 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 34,3 % - Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 1,4 0,5 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 3,8 1,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 14,7 Monate 7,6 Monate Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen (ohne um) 25,5 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 19,0 3,9 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Eichstätt beträgt % zu 48 % (siehe Grafik). Abbildung 48: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr Heimerziehu ng 47,9 % 73 Fälle gem. 33, 34 SGB VIII 33 Vollzeitpfleg e 52,1 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 87

90 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 49: Verhältnis der UMA-Fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr Fälle (UMA) gem. 33, 34 SGB VIII 34 Heimerziehu ng 100,0 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 88

91 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Fachliche Beschreibung Betrifft Junge Menschen ( 7 SGB VIII) Jugendliche (14-18 Jahre). Soll jungen Menschen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen, regelhaft auf längere Zeit angelegt sein und den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen Rechnung tragen. Wird angeboten von Inhaltliche Schwerpunkte Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. lebensweltliche und ganzheitliche Orientierung am jungen Menschen, Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Steigerung der Eigenwahrnehmung und Eigenverantwortung, Entwicklung von Lebensperspektiven, Entwicklung von positiven Konfliktlösungs- und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt, Aufbau von Beziehungsfähigkeit und Vertrauen. Umfasst hohe Betreuungsintensität im persönlichen Kontakt als fachlicher Standard, Beratung vorwiegend in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen und individuellen Zielen), Kontakt mit Behörden und Institutionen, Vermittlung schulischer und beruflicher Ausbildung bzw. Arbeitsaufnahme, Vermittlung kultureller Besonderheiten, Erlernen eines sinnvollen Ressourceneinsatzes materieller Güter (z. B. Haushaltsführung), Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur, Durchführung erlebnispädagogischer Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung), Hilfen bei besonderen Problemlagen: (z. B. Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc.) Im Berichtsjahr 2017 wurden keine Hilfen nach 35 SGB VIII gewährt. Tabelle 25: Hilfen gemäß 35 SGB VIII Die Tabelle kann aufgrund von fehlenden Daten nicht dargestellt werden. 89

92 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a SGB VIII zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a SGB VIII werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Fachliche Beschreibung Betrifft Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Soll Eingliederungshilfe leisten, drohende Behinderung verhüten, Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern. Wird angeboten von Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, geeigneten Fachkräften zur Erbringung von (ambulanten) Leistungen gem. 35a SGB VIII. Inhaltliche Schwerpunkte Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall ambulant, teilstationär, stationär oder durch eine geeignete Pflegeperson geleistet. Es handelt sich um einen eigenständigen und zweigliedrigen Tatleistungsbestand, wobei die Kinder- und Jugendhilfe als Rehabilitationsträger auftritt und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX erbringt. Der junge Mensch soll befähigt werden partizipativ am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben d. h. soziale Funktionen und Rollen aktiv, selbstbestimmt und altersgemäß ausüben. Diese Partizipation erstreckt sich auf das gesamte Leben in der Gemeinschaft wie z. B. Familie, Verwandtschafts- und Freundeskreis, Schule und außerschulische Betätigungsfelder. Umfasst ambulante Beratung, Betreuung und Therapie, teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen, Hilfe durch Pflegepersonen, Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. Der Fallbestand am betrug 142 ambulante, 41 teilstationäre sowie 33 stationäre Hilfen. Davon waren 0 ambulante, 0 teilstationäre und 0 stationäre Fälle Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige. 76 ambulante, 12 teilstationäre und 12 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Hierbei waren 1 ambulante, 0 teilstationäre und 0 stationäre Fälle Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige. 90

93 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Beendet wurden: - 61 ambulante (davon 0 bei UMA), - 13 teilstationäre (davon 0 bei UMA) und - 12 stationäre (davon 0 bei UMA) Fälle. Durch einen Zuständigkeitswechsel wurden übernommen: - 0 ambulante (davon 0 bei UMA), - 0 teilstationäre (davon 0 bei UMA) und - 3 stationäre (davon 0 bei UMA) Fälle. Tabelle 26: Hilfen gemäß 35a SGB VIII ambulant davon UMA teilstationär davon UMA stationär davon UMA Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 91

94 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 50: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr 2017 stationär 14,2 % teilstationär 16,8 % 316 Fälle gem. 35a SGB VIII ambulant 69,0 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 51: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte UMA im Jahr 2017 Die Abbildung kann aufgrund nicht gelieferter Daten nicht dargestellt werden. 92

95 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung 35a SGB VIII ambulant Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2017 bei den Teilleistungsstörungen 69 Bestandsfälle am und 30 Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 13-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kamen 33 Fälle dazu. 36,2 % der HilfeempfängerInnen waren weiblich. 4,1 % der ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete ausländische Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 85 beträgt im Erhebungsjahr 9,0. Der Eckwert Leistungsbezug 86 des 35a SGB VIII ambulant beträgt im Jahr ,5 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 87 einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe beträgt derzeit 21,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 88 von 152,0. Tabelle 27: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII davon / bei UMA Teilleistungsstörungen Bestand am : 69 0 Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 35 0 Andere Formen Bestand am : 38 0 Anteil weiblich 36,2 % - Anteil Nicht-Deutsche 4,1 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 9,0 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 13,5 0,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 21,2 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 152,0 0,2 Hilfebeginn in 2017: 30 Hilfebeginn in 2017: 13 Hilfebeginn in 2017: 33 davon / bei UMA Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 93

96 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung 35a SGB VIII teilstationär 30,2 % der HilfeempfängerInnen waren weiblich. 0,0 % der teilstationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete ausländische Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 89 beträgt im Erhebungsjahr 2,2. Der Eckwert Leistungsbezug 90 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,3 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Verweildauer 91 betrug 26,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 92 von 40,9. Tabelle 28: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII davon / bei UMA Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Anteil weiblich 30,2 % - Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 2,2 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 3,3 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 26,5 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 40,9 0,0 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 94

97 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung 35a SGB VIII stationär In Jahr 2017 wurden 45 stationäre Eingliederungshilfen gewährt. Zuständigkeitswechsel wurden 3 mal vorgenommen. 35,6 % der HilfeempfängerInnen waren weiblich. 4,4 % der stationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete ausländische Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 18 Jahren 93 beträgt im Erhebungsjahr 1,0. Der Eckwert Leistungsbezug 94 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,8 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 95 beläuft sich auf 19,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 96 von 32,5. Tabelle 29: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel davon 0 in betreutem Wohnen und 2 in einer Pflegefamilie davon / bei UMA 3 0 Anteil weiblich 35,6 % - Anteil Nicht-Deutsche 4,4 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 1,0 0,0 2,8 0,0 19,2 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 32,5 0,0 0 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 95

98 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Hilfe für junge Volljährige ( 41 SGB VIII) Mit Erreichen der Volljährigkeit werden Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII ivm xy SGB VIII ausgewiesen. Wird ein junger Mensch im Berichtsjahr volljährig, wird die Hilfe bis zum Erreichen der Volljährigkeit im jeweiligen xy SGB VIII gezählt und ab Erreichen der Volljährigkeit als 41 SGB VIII ivm xy SGB VIII. Mehrfachzählungen werden damit vermieden. Im Hilfebereich UMA werden beim 41 SGB VIII die jungen Menschen gezählt, die bei Hilfebeginn den Status unbegleitet und minderjährig hatten. 41 Hilfe für junge Volljährige Fachliche Beschreibung Betrifft junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr. Soll jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung anbieten. Wird angeboten von Jugendamt, freien Trägern, Einrichtungen. Inhaltliche Schwerpunkte siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen isv 13 Abs. 2 SGB VIII. Umfasst Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung, Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt z. B. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 23. Die Anzahl der im laufenden Jahr hinzugekommenen Fälle lag bei 99, die der beendeten bei 29. Die Anzahl der Zuständigkeitswechsel betrug 0. 15,6 % der HilfeempfängerInnen waren weiblich. 70,5 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon hatten 69,7 % bei Hilfebeginn den Status UMA. Das entspricht einer Fallzahl von 85. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter Erhebungsjahr 24,8. beträgt im Der Eckwert Leistungsbezug 98 des 41 beträgt im Jahr ,4 je der 18- bis unter 21- Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 99 beträgt 8,6 Monate Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 96

99 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabelle 30: Hilfen gemäß 41 SGB VIII davon Status bei Hilfebeginn "UMA" Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahmen durch Zuständigkeitswechsel 0 0 Anteil weiblich 15,6 % 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 70,5 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 24,8 17,3 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 24,4 17,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 8,6 Monate 8,3 Monate Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Tabelle 31: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Hilfearten Bearbeitungsfälle in 2017 davon Status bei Hilfebeginn "UMA" 27 II wird nicht erfasst wird nicht erfasst 35a ambulant a stationär 7 0 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 97

100 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 52: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten 34 16,4 % 33 5,7 % 35a ambulant 4,1 % 35a stationär 5,7 % 122 Fälle gem. 41 SGB VIII 27 II 0,8 % 30 67,2 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Abbildung 53: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige mit dem Status UMA bei Hilfebeginn nach Hilfearten (ohne 29 SGB VIII) 34 14,1 % 27 II 1,2 % 85 Fälle gem. 41 SGB VIII 30 84,7 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 98

101 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Kindeswohlgefährung Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen, sie davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder einer Vernachlässigung Schaden erleiden. ( 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII). 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter. Rechtliche Grundlagen und Grundsätze sozialpädagogischer Interventionen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Auslöser zur Wahrnehmung des Schutzauftrags nach 8a SGB VIII sind "gewichtige Anhaltspunkte" die auf eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen verweisen. Diese werden in Form einer Gefährdungsmitteilung dem Jugendamt mitgeteilt. Dabei kann es sich um eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten handeln. (vgl. hierzu auch 1666 BGB) Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden: körperliche und seelische Vernachlässigung, seelische Misshandlung, körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt. Handlungsleitendes Ziel ist, die von Gewalt betroffener Kinder oder Jugendliche vor weiterer Beeinträchtigung oder Gefährdung zu schützen. Eine Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte und eine Abklärung vor Ort erfolgt. Eine Diagnostik beim Kind / Jugendlichen und Familiensystem wird erstellt. Weitere erforderliche Maßnahmen werden mit Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, Kind oder Jugendlichen festgelegt. In Schutzvereinbarungen werden Handlungsoptionen angeführt, die geeignet sind den Schutz des Kindes sicher zu stellen. Nehmen die Erziehungsberechtigten die angebotenen Hilfen nicht an oder wirken nicht mit, so wird das Familiengericht informiert. ( 8a Abs.2 SGB VIII) Um eine durchgängige Erreichbarkeit des Jugendamtes zu gewährleisten wurde eine Rufbereitschaft installiert, die durch die Polizeidienststellen involviert werden kann. Im Kalenderjahr 2017 sind 118 Mitteilungen über gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen eingegangen. Tabelle 32: Jahr Verlauf Gefährungsmitteilungen der letzten 3 Jahre Gefährdungsmitteilungen Jugendamtsinterne Daten 99

102 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Inobhutnahmen ( 42 SGB VIII) Eine Inobhutnahme nach 42 SGB VIII ist eine erforderliche Schutzmaßnahme, wenn sich ein Minderjähriger in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet und aus diesem Grund eine vorübergehende Unterbringung bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform notwendig ist. Handlungsleitendes Ziel dieser Krisenintervention ist neben dem Schutz des Minderjährigen die Klärung der weiteren Perspektive für das Kind oder den Jugendlichen, wobei erneute überfordernde oder gefährdende Situationen zu vermeiden sind. Im Kalenderjahr 2017 wurden 12 Inobhutnahmen durchgeführt. Tabelle 33: Verlauf Gefährungsmitteilungen der letzten 3 Jahre Jahr Inobhutnahmen (ohne unbegleitete Minderjährige) Jugendamtsinterne Daten 100

103 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Allgemeiner Sozialdienst für unbegleitete Minderjährige (UMA) Nach der großen Flüchtlingswelle 2015 mussten innerhalb kurzer Zeit Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Geflüchtete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge inklusive Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nachdem dieser Kraftakt vollzogen und im Jahr 2016 Strukturen ausgebaut und angepasst wurden, führte ein Rückgang der Flüchtlingsströme in Deutschland 2017 zum Rückbau von Einrichtungen und Unterbringungsmöglichkeiten. Vor allem im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge fand ein Wechsel von stationärer Unterbringung zu ambulanter Betreuung statt. Dies bedeutete für die Träger, einen Abbau bzw. die Umgestaltung ihrer personellen und räumlichen Kapazitäten, die sie zuvor speziell für diesen Bereich aufgebaut hatten. Wurden die Anstrengungen 2015 und 2016 von einer enormen Anzahl ehrenamtlicher Helfer begleitet und bewältigt, ging diese Unterstützung im Jahr 2017 leider stetig zurück. Stattdessen können inzwischen zunehmend fundierte Fort- und Weiterbildungsangebote im Fachbereich UMA sowie fachspezifische Supervisionsangebote von Fachkräften genutzt werden. Neben der grundlegenden Existenzsicherung und der Bewältigung traumatisierender Erfahrungen in der Vergangenheit wurden Themen der Integration, die Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen, nach eigenen Wohnungen, und vielem mehr bearbeitet. Zwischen den unterschiedlichsten Akteuren wie beispielsweise therapeutischen Stellen/Hochschulambulanz, Schulen, der Schulsozialarbeit, Trägern der Jugendhilfe, Kümmerern, der Polizei, sowie weiteren behördlichen und anderweitigen Stellen entstanden teilweise über das gewöhnliche Maß hinaus enge Netzwerke und Kooperationen. Es wurde versucht den jungen Menschen durch vielfältige Angebote, welche die Bedürfnisse von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aufgreifen, das Ankommen zu erleichtern. 101

104 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte 100 für den Landkreis Eichstätt Tabelle 34: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Absolute Fallzahl Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 18- Jährigen * Anteil an den gesamten HzE in % Eckwert "Leistungsbezug" Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,21-0,6 19,0 1, ,25-0,3 3,7 1,5 27 II 12 0,49 3,8 0,5 3,4 3, ,78 6,0 1,4 10,6 11, ,72 20,8 7,5 10,2 30, ,64 43,1 7,7 14,5 71, ,45 3,5 1,1 10,0 6, ,56 11,9 1,6 60,6 32, ,44 11,0 3,8 14,7 19, ,00 0,0 0,0-0,0 HzE gesamt ** ,09 100,0 14,1 15,4 174,8 35a ambulant 218 8,97-13,5 21,2 152,0 35a teilstationär 53 2,18-3,3 26,5 40,9 35a stationär 45 1,85-2,8 19,2 32, ,79-24,4 8,6 57,8 * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Ab Berichtsjahr 2017 werden unter HzE gesamt nur noch die HzE i.e.s. zusammengefasst, d. h. 27 II - 35 SGB VIII. Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 100 Siehe Kapitel 5: Glossar 101 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der UMA. 102

105 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 35: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 18- Jährigen in % zum Vorjahr * Eckwert "Leistungsbezug" in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen 19-1 (-16,7 %) -1,6% -21,0% -5,0-1, (-33,3 %) -21,3% -35,0% -0,9-3,0 27 II -9 (-42,9 %) -32,5% -43,7% -8,0-7, (-20,8 %) -6,5% -9,7% 0,5-1, (4,8 %) 23,7% 34,6% -2,2-2, (19,1 %) 40,7% 15,3% -0,2 1, (37,5 %) 62,4% 36,9% -15,3 2, (-22,4 %) -8,4% -15,0% 30,0-6, (-42,6 %) -32,2% -39,5% 7,6-13, (-) ,0 HzE gesamt ** -23 (-6,7 %) 10,1% -0,1% 1,9-28,0 35a ambulant 21 (10,7 %) 30,7% 12,2% -2,5 16,5 35a teilstationär -4 (-7 %) 9,8% -6,7% 2,6 0,3 35a stationär -20 (-30,8 %) -18,2% -17,9% 2,6-8, (171,1 %) 162,6% 158,3% -1,2 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen. Bei allen anderen Hilfearten ist die Inanspruchnahme für das Vorjahr 2016 auf je EW der unter 21-Jährigen bezogen, da in 2016 noch die Hilfen für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII bei den HzE-Leistungen sowie den Eingliederungshilfen mitgezählt wurden. ** Ab Berichtsjahr 2017 werden unter HzE gesamt nur noch die HzE i.e.s. zusammengefasst, d. h. 27 II - 35 SGB VIII. Um einen Vorjahresvergleich darstellen zu können werden für 2016 unter HzE gesamt ebenfalls die 27 II - 35 SGB VIII zusammengefasst. Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 102 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der UMA. 103

106 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Abbildung 54: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 18-Jährigen (in %) zum Vorjahr* II HzE gesamt ** 35a ambulant 35a teilstationär 35a stationär % 0 % 50 % 100 % 150 % 200 % * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen. Bei allen anderen Hilfearten ist die Inanspruchnahme für das Vorjahr 2016 auf je EW der unter 21-Jährigen bezogen, da in 2016 noch die Hilfen für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII bei den HzE-Leistungen sowie den Eingliederungshilfen mitgezählt wurden. ** Ab Berichtsjahr 2017 werden unter "HzE gesamt" nur noch die HzE i.e.s. zusammengefasst, d. h. 27 II - 35 SGB VIII. Gilt auch für das Jahr 2016 in diesem Vorjahresvergleich. Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 104

107 Bearbeitungsfälle Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Veränderungen im Verlauf ( ) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung inkl. Eingliederungshilfen Abbildung 55: 700 Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt inkl. Eingliederungshilfen Berichtsjahr Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär inkl. Eingliederungshilfen Abbildung 56: 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär inkl. Eingliederungshilfen ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 103 Aufgrund veränderter Erfassung und Darstellung der Leistungen nach 41 SGB VIII ab dem Berichtsjahr 2017 ist ein Vergleich der HzE-Daten mit den Vorjahren bzgl. der Hilfearten, die in Verbindung mit 41 SGB VIII erbracht werden, nur eingeschränkt aussagekräftig, da die Leistungen nach 41 SGB VIII nicht mehr bei der jeweils zugehörigen Hilfeart erfasst, sondern als eigenständige Position ausgewiesen werden. 105

108 Bearbeitungsfälle Bearbeitungsfälle Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 57: 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Berichtsjahr 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Veränderung der einzelnen Hilfearten inkl. Eingliederungshilfen Abbildung 58: Veränderung der Hilfen zur Erziehung inkl. Eingliederungshilfen im Vergleich a stationär 35a teilsta - tionär 35a ambulant II Hilfeart Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 106

109 Jugendhilfestrukturen - Fallerhebung Personalstand Der MitarbeiterInnenstand zum stellt sich wie folgt dar: Tabelle 36: Personalstand zum Im Jugendamt In eigenen kommunalen Einrichtungen Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte päd. Mitarbeiter- Innen Verwaltungsmitarbeiter- Innen Sonstige päd. Mitarbeiter- Innen Verwaltungsmitarbeiter- Innen Sonstige mittlerer Dienst 0,00 8,20 0,00 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 25,34 9,20 4,96 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 0,00 0,12 0,00 0,00 0,00 Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Insgesamt verfügt die Kommune über 47,82 Vollzeitplanstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Abbildung 59: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen höherer Dienst 0,3 % mittlerer Dienst 17,1 % 47,82 Vollzeitplanstellen insgesamt gehobener Dienst 82,6 % Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis Eichstätt somit 1,64 MitarbeiterInnen der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe. 107

110 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung 4.2 Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen 104 Tabelle 37: Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben / -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % reine Ausgaben / Aufwendungen in , * , , , , , , , , ,0-22a ivm , , ,0-27 II , , , , , , (inkl. Kostenerstattungen) , , , a , ** , , a , , ,0-52*** , , a, 59, , ,0 - Ausgaben / Aufwendungen für sonstige Maßnahmen , Gesamtausgaben / Gesamtaufwendungen , Summe der gesamten Bruttopersonalkosten (ohne staatliche Fördermittel) Bruttopersonaldurchschnittskosten Summe der Personalzuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen Ausgaben / Aufwendungen Fortbildung eigener Mitarbeiter * Fördermittel 74 SGB VIII evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Ab dem Berichtsjahr 2017 werden Ausgaben / Aufwendungen für Leistungen nach 41 SGB VIII nicht mehr bei der jeweils zugehörigen Hilfeart erfasst, sondern als eigenständige Position in der Gesamtübersicht ausgewiesen. *** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Ausgaben schon unter " " erfasst sind. Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 104 inklusive UMA. 108

111 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge 105 Tabelle 38: Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen / Erträge Kostenerstattung in Einnahmen / Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen / Gesamterträge in , a ivm II (inkl. Kostenerstattungen) a * a ** a, 59, Einnahmen / Erträge aus sonstigen Maßnahmen Gesamteinnahmen / Gesamterträge * Ab dem Berichtsjahr 2017 werden Ausgaben / Aufwendungen für Leistungen nach 41 SGB VIII nicht mehr bei der jeweils zugehörigen Hilfeart erfasst, sondern als eigenständige Position in der Gesamtübersicht ausgewiesen. ** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushaltes eingegangen, da die Ausgaben schon unter erfasst sind. Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die Gesamteinnahmen / Gesamterträge decken 49,1 % der Gesamtausgaben / -aufwendungen. 105 inklusive UMA. 109

112 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Differenzierte Betrachtung ausgewiesener Hilfearten entsprechend des Kostenerfassungsbogens Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 39: Leistungen ( ) Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge in Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ( 12 SGB VIII) Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGB VIII) davon Kosten im Arbeitsbereich "UMA Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamt Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Tabelle 40: Jugendarbeit detailliert Leistungen ( ) 11 Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge in Gesamt Kinder und Jugenderholung Außerschulische Jugendbildung - - Internationale Jugendarbeit Sonstige Jugendarbeit Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 110

113 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Tabelle 41: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. 16 SGB VIII (Detailbetrachtung) Leistungen 16 SGB VIII Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge in Familienhebammen Familienkrankenschwestern - - Ehrenamt (Qualifizierung Fachkraft, Qualitätssicherung etc.) Zusätzliche Maßnahmen (Elternbriefe, Willkommenspakete etc.) Förderung der Erziehung in der Familie nach 16 (außerhalb Bundesinitiative) Gesamt Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII), Trennung und Scheidung Tabelle 42: Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII), Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge in Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18 SGB VIII) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21 SGB VIII, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21 SGB VIII) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Gesamt Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 43: Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge in Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff. SGB VIII), Kindergarten- und Hortaufsicht Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23 SGB VIII) Unterstützung selbst-organisierter Förderung von Kindern ( 25 SGB VIII) - - Gesamt Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 111

114 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 44: Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge in Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) davon Kosten im Arbeitsbereich UMA Vorläufige Inobhutnahme "UMA" ( 42a SGB VIII) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50 SGB VIII) - - Adoptionswesen ( 51 SGB VIII) - - Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52 SGB VIII) Beistandschaften, Vormund- und Pflegschaften ( SGB VIII) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60 SGB VIII), Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52a SGB VIII) - - Jugendhilfeplanung ( 80 SGB VIII) - - Gesamt Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 112

115 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Tabelle 45: Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben / Aufwendungen in 27 ff. **, 41, 35a , * Ausgaben/Aufwendungen für Einzelfallhilfen ** Ohne Fälle gem. 33 mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 756 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 218 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 44,8 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. Tabelle 46: Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in amb. Hilfen , teilstat. Hilfen , stat. Hilfen** , Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Bezogen auf die Gesamtfallzahl ergeben sich bei den ambulanten Hilfen (540 Fälle) Kosten von pro Fall, bei den teilstationären Hilfen (64 Fälle) pro Fall und bei den stationären Hilfen (152 Fälle) pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich im ambulanten Bereich Kosten in Höhe von 92 pro Kind / Jugendlichen, im teilstationären Bereich von 41 pro Kind / Jugendlichen und im stationären Bereich von 85 pro Kind / Jugendlichen. 113

116 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28 SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Abbildung 60: Verteilung der reinen Ausgaben / Aufwendungen auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung stat. Hilfen* ,2 % reine Ausg./ Aufw. HzE, 41, 35a SGB VIII amb. Hilfen ,1 % teilstat. Hilfen ,7 % * Ohne Fälle gem. 33 SGB VIII mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 114

117 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Den reinen Ausgaben / Aufwendungen für Leistungen nach 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) in Höhe von ,47 stehen reine Ausgaben / Aufwendungen in Höhe von ,02 für Leistungen nach 34 SGB VIII (Heimerziehung) gegenüber. Abbildung 61: Verhältnis der reinen Ausgaben / Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) Heimerziehu ng ( 34) ,1 % reine Ausg./ Aufw. 33, 34 SGB VIII Vollzeitpfleg e ( 33)* ,9 % * Ohne Fälle gem. 33 SGB VIII mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 115

118 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Im Bereich UMA stehen den reinen Ausgaben / Aufwendungen für Leistungen nach 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) in Höhe von 0,00 reine Ausgaben / Aufwendungen in Höhe von ,52 für Leistungen nach 34 SGB VIII (Heimerziehung) gegenüber. Abbildung 62: Verhältnis der reinen Ausgaben / Aufwendungen zwischen Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) und Heimerziehung ( 34 SGB VIII) im Bereich UMA Vollzeitpfleg e ( 33)* 0 0,0 % reine Ausg./ Aufw. 33, 34 SGB VIII für UMA Heimerziehu ng ( 34) ,0 % * Ohne Fälle gem. 33 SGB VIII mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 116

119 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20 SGB VIII) SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 47: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 5 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 16 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 2,1 % der Ausgaben / Aufwendungen ab SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 48: 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 6 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 2 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 3,6 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. 117

120 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII) II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 49: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in 27 II , davon UMA , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 12 Fällen ergeben Kosten in Höhe von 414 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 0,0 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. Tabelle 50: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Teilbeiträge Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in 27 II , davon vorr. amb. / teilstat , davon vorr. außerh. d. Familie , davon ergänz. / sonst. Hilfen , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 118

121 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 51: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 19 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 10- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 4 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 0,0 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. 119

122 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, BetreuungshelferInnen Tabelle 52: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, BetreuungshelferInnen Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , davon UMA , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 66 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe 68 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 8,3 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. Tabelle 53: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, BetreuungshelferInnen Teilbeiträge Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , davon Erziehungsbeistandschaft , davon Betreuungs- hilfe , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 120

123 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 54: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 137 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Familie. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 22 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 15,9 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. 121

124 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Teilstationäre Hilfen zur Erziehung SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 55: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , * Ausgaben /Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 11 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 13 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 13,8 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. 122

125 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Stationäre Hilfen zur Erziehung SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 56: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , davon UMA , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 38 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 13 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 30,8 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. Hinzu kommen reine Ausgaben / Aufwendungen für Kostenerstattungen im Bereich des 33 in Höhe von

126 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Tabelle 57: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , davon UMA , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen abzüglich der Gesamteinnahmen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 35 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 120 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 51,1 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. Tabelle 58: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Teilbeträge Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , davon Heimunterbringung davon betreutes Wohnen , , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 124

127 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 59: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. 125

128 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 60: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in 35a , davon: UMA , a ambulant , davon: Schulbegleitung , a teilstationär , a stationär , davon: stationär im Heim davon: stationär in Pflegefamilie , , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 316 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 279 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 9,5 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. 126

129 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 61: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , ivm 27 II , ivm , ivm , ivm , ivm , ivm , ivm 35a ambulant 41 ivm 35a stationär , , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Die reinen Ausgaben / Aufwendungen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2017) von 122 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von -70 pro jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen / Erträge decken 110,3 % der Ausgaben / Aufwendungen ab. Tabelle 62: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status UMA bei Hilfebeginn Ausgaben/ Aufwendungen* in Fördermittel 74 in Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen/ Erträge Kostenbeiträge in Einnahmen/ Erträge Kostenerstattung in Einnahmen/ Erträge Sonstige in Gesamteinnahmen/ -erträge in Reine Ausgaben/ Aufwendungen in , ivm 27 II , ivm , ivm , ivm , ivm 35a ambulant 41 ivm 35a stationär , , * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 127

130 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Detaillierte Darstellung der Kosten im Bereich der stationären Hilfen Durch die Auswertungen der JuBB-Datenbank lassen sich für die stationären Hilfen noch detailliertere Darstellungen der Kosten ermitteln. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bearbeitungsfälle der Summe über die Belegtage aller Hilfen gegenüber. Als Belegtag wird dabei jeder Tag, den ein junger Mensch in einer stationären Einrichtung verbracht hat, gezählt. Diese Auswertung ist nur für die Hilfen nach 34 und 35a SGB VIII stationär möglich. Tabelle 63: Belegtage und Ausgaben / Aufwendungen für Bearbeitungsfälle Bearbeitungsfälle in 2017 Summe der Belegtage aller Fälle in 2017 Gesamtausgaben/ -aufwendungen* in je Belegtag in ,0 davon UMA ,7 35a stationär ,2 davon UMA * Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen + Fördermittel 74 SGB VIII Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 128

131 Jugendhilfestrukturen - Kostendarstellung Entwicklung der Kosten für die einzelnen Hilfearten in % zum Vorjahr Abbildung 63: Entwicklung der reinen Ausgaben / Aufwendungen für die einzelnen Hilfen im Vergleich zum Vorjahr II * a ambulant 35a teilstationär 35a stationär Reine Ausgaben/Aufwendungen in EUR * Ohne Kostenerstattung an andere Jugendämter Jugendamtsinterne Daten, Berechnung und Grafik GEBIT Münster GmbH und Co. KG 106 Inklusive UMA. 107 Aufgrund veränderter Erfassung und Darstellung der Leistungen nach 41 SGB VIII zum Berichtsjahr 2017 ist ein Vergleich mit den Vorjahren bzgl. der Hilfearten, die in Verbindung mit 41 SGB VIII erbracht werden, nur eingeschränkt aussagekräftig. 129

132 Jugendhilfestrukturen - Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr Übersicht ausgewählter Kennzahlen für das Berichtsjahr Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten Tabelle 64: Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten * 34 35a amb. 35a teilstat. 35a stat. 41 Gesamtausgaben/ -aufwendungen je Belegtag im Berichtsjahr (in ) 62,29 20,01 68,93 40,36 206,00 32,20 79,01 178,22 162,24 Mittlere Laufzeit beendeter Fälle (in Monaten) 10,15 14,45 10,00 60,60 14,73 21,23 26,54 19,17 8,59 Eckwert "Inanspruchnahme" (Hilfen pro EW unter 18 Jahren**) 2,72 5,64 0,45 1,56 1,44 8,97 2,18 1,85 24,79 * Ohne Kostenerstattung an andere Jugendämter ** Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen. Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status UMA bei Hilfebeginn Tabelle 65: Ausgaben / Aufwendungen je Belegtag / Laufzeiten für Hilfen mit dem Status UMA bei Hilfebeginn 30 33* 34 35a 41 Gesamtausgaben/ -aufwendungen je Belegtag im Berichtsjahr (in ) 44,19-335, ,00 211,58 Mittlere Laufzeit beendeter Fälle (in Monaten) 4,50-7,56-8,27 Eckwert "Inanspruchnahme" (Hilfen pro EW unter 18 Jahren**) 0,21 0,00 0,45 0,00 17,27 * Ohne Kostenerstattung an andere Jugendämter ** Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen. Jugendamtsinterne Daten, Berechnung GEBIT Münster GmbH und Co. KG 130

133 Jugendhilfestrukturen 4.4 Weitere Aufgaben, Leistungen und Fachdienste Fachteam 322 Spezielle Fachdienste Adoptionsberatung, Adoptionsvermittlung Seit dem Inkrafttreten des neuen Adoptionsvermittlungsgesetzes zum wird dieses Aufgabengebiet von der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Region 10 (G.A.V.: Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen) wahrgenommen. Die Bewerbung um die Adoption eines Kindes erfolgt bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnsitz der Bewerber liegt. Vor jeder Adoption wird vom zuständigen Sozialpädagogen der G.A.V. (hier: Amt für Familie und Jugend Eichstätt) die Eignung der Bewerber festgestellt. Hierzu erfolgen in der Regel mehrere Beratungsgespräche in Form von Hausbesuchen. Diesen Gesprächen geht ein Bewerberseminar voraus. Dabei finden neben formalen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheit und Wohnverhältnisse auch psychologische Eignungskriterien wie z. B. partnerschaftliche Stabilität, erziehungsleitende Vorstellungen oder Motivation zur Aufnahme eines fremden Kindes Berücksichtigung. Wollten Eltern ihr Kind bzw. will eine Mutter ihr Kind zu Adoption freigeben, so erhalten diese beratende Unterstützung (z. B. Alternativen zur Adoptionsfreigabe) durch die Adoptionsberatungsstelle. Diese übernimmt dann die Vermittlung des Kindes in eine Adoptionsfamilie und steht bis zum Abschluss der Adoption (ggf. auch darüber hinaus) sowohl den Adoptiveltern als auch den abgebenden Eltern zur Verfügung. Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle Beratung abgebender Eltern Auswahl geeigneter Adoptiveltern für das Kind Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit und darüber hinaus Nachgehende Beratung abgebender Eltern (Trauerarbeit) Beratung und Unterstützung von Adoptierten und abgebenden Eltern bei der wechselseitigen Suche. Ein Grundsatz zieht sich durch die Thematik Adoption : Es werden immer Eltern für ein Kind und nicht ein Kind für Eltern gesucht! Herrschte etliche Jahre, was die direkten sogenannten Fremdadoptionen betrifft, quasi Stillstand, so kam es im Jahre 2017 zu mehreren Adoptionsfreigaben. Hier mussten wir angrenzenden Jugendämtern mit adäquaten Bewerbern aus unserem Landkreis aushelfen. So trug die intensive und anspruchsvolle Vorbereitung der Bewerber Früchte. Zum Arbeitsfeld der Adoptionsberatung (und damit zur Statistik) gehören auch die sogenannten Stiefkindadoptionen, bei denen in der Regel der neue Mann der Kindsmutter das Kind seiner Frau aus einer früheren Beziehung adoptiert. 131

134 Jugendhilfestrukturen Pflegekinderwesen, Pflegekinderdienst Pflegepersonen, die entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigte Kinder in der eigenen Familie aufnehmen und erziehen, erfüllen in unserem Gemeinwesen eine wichtige Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. (Barbara Stamm, ehemalige Staatsministerin). Was müssen zukünftige Pflegeeltern mitbringen Verantwortungsbewusstsein Belastbarkeit Einfühlungsvermögen Toleranz und Flexibilität Geduld und nochmals Geduld eine gehörige Portion Mut, Risikobereitschaft und Lust auf Abenteuer Die Aufgabe des Pflegekindesdienstes ist es, Pflegemütter und Pflegeväter, die ein Pflegekind bei such aufnahmen wollen bzw. die sich dieser gesellschaftlichen und sozialen Aufgabe stellen wollen, vor der Inpflegenahme eines Kindes auf diese Aufgabe intensiv vorzubereiten. Denn im Gegensatz zum leiblichen Kind, sind die Vorgeschichte und die Vorprägungen beim Pflegekind häufig im Dunkeln. In gemeinsamen Gesprächen mit dem Sozialpädagogen des Pflegekinderdienstes werden die beiderseitigen Vorstellungen über ein Pflegeverhältnis abgeklärt. Pflegeeltern müssen zum Beispiel bereit und in der Lage sein, ein häufig besonders entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigtes Kind in der eigenen Familie aufzunehmen, zu erziehen und ein solch gehandicaptes Kind emotional, möglicherweise über viele Jahre, anzunehmen. Eine Krisensituation in der Herkunftsfamilie eines Kindes führt dazu, dass dieses für einen kürzeren oder gar längeren Zeitraum nicht in der Herkunftsfamilie aufwachsen kann. Für diesen Fall werden Pflegefamilien benötigt. Pflegefamilie sein heißt nicht nur das Kind aufzunehmen, sondern sich auch auf die Herkunftseltern einzulassen und dem Amt für Familie und Jugend zusammenzuarbeiten. Bei der Vermittlung eines Kindes werden die Pflegeeltern beraten und nach der Aufnahme des Kindes begleitet. Gleiches gilt für die Arbeit mit der Herkunftsfamilie. Während der gesamten Pflegestellenunterbringung ihres Kindes können sie ständige Beratung vom Amt für Familie und Jugend erfahren. Denn die Rückführung ihres Kindes in ihren Haushalt genießt Priorität. Sollte sich dies nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr bewerkstelligen lassen, muss unter Umständen eine andere Lebensperspektive für das Kind ins Auge gefasst werden. Ein Grundsatz zieht sich durch die Thematik Pflegekinder : Es werden immer Eltern für ein Kind und nicht ein Kind für Eltern gesucht! Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Kindertagespflege. Hier geben Eltern ihre Kinder für einen Teil des Tages zur Betreuung zu einer Kindertagespflegeperson. Der Pflegekinderdienst des Amts für Familie und Jugend prüft vorab, ob die potentielle Kindertagespflegeperson rechtlich und pädagogisch hierfür geeignet ist. Der Pflegekinderdient beteiligt sich am Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege und prüft später regelmäßig, auch mittels unangemeldeter Begehungen, ob die Voraussetzungen zur Ausübung der Kindertagespflege weiterhin gegeben sind. 132

135 Jugendhilfestrukturen Neben der Alltagsarbeit mit den Pflegekindern und Pflegefamilien gab es 2017 wieder einen Ausflug, der die Pflegefamilien in die Augsburger Puppenkiste führte. Im März 2017 wurde erneut ein Qualifizierungsseminar für Vollzeitpflegestellenbewerber angeboten gründeten engagierte und couragierte Pflegeeltern wieder einen Pflegeelternstammtisch. Jetzt treffen sich interessierte Pflegemütter und Pflegeväter alle sechs Wochen zu einem gemütlichen Zusammensitzen und Erfahrungsaustausch. Tabelle 66: Adoptionsverfahren / Pflegekinderwesen Maßnahme (incl. Hilfe für junge Volljährige) Vollzeitpflegen Adoptionsverfahren Jugendamtsinterne Daten 133

136 Jugendhilfestrukturen Kommunale Jugendarbeit Allgemeine Beschreibung: SGB VIII Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt getragene Jugendarbeit. Sie ist Teil der Jugendhilfe, bildet jedoch durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet. Jugendarbeit ist im Kern Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Sie bietet darüber hinaus Hilfen zur allgemeinen Lebensbewältigung und wirkt an der Integration junger Menschen in die Gesellschaft mit. Ziele: Förderung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt Herstellung und Förderung von Bedingungen, die Jugendarbeit ermöglichen Befähigung zur Selbstorganisation, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement Gleichberechtigte Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen Adressaten: Kinder, Jugendliche, junge Volljährige Multiplikatoren, Erziehungsberechtigte Träger und Organisationen der Jugend- und Sozialarbeit, Jugendverbände Kreisangehörige Gemeinden Institutionen mit Bezug zu Jugendarbeit Zuschüsse nach den Jugendförderrichtlinien des Landkreises Tabelle 67: Qualifizierungsförderung von JugendleiterInnen - Geförderte JugendleiterInnen Jahr Anzahl der Anträge geförderte Teilnehmer/innen Ausgaben Gesamt % - vgl. zum Vorjahr Anzahl TN % - vgl. zum Vorjahr je Fall Gesamt %- vgl. zum Vorjahr % an Gesamtausgaben % % 94, ,00 46,5 1% % % 101, ,00-19 % 0,8 % % % 94, ,40 8 % 0,8 % % % 93, ,08 3 % 0,7 % Jugendamtsinterne Daten 134

137 Jugendhilfestrukturen Projektförderung Die jährliche Fördersumme kann, je nach beantragter Projektdauer auch Projekte aus den Vorjahren abdecken. Neu beantragte Projekte kommen nicht immer im selben Kalenderjahr zur Auszahlung. Es sind keine neuen Anträge eingegangen, da die meisten Projekte aus 2016 eine Laufzeit von zwei Jahren haben und zusätzlich viele Projekte im Rahmen von Zeit für Helden Aktion durchgeführt wurden. Tabelle 68: Projektförderung Jahr Anträge Ausgaben Neu eingegangene Anträge Anträge mit Auszahlung je Fall Gesamt % - vgl. zum Vorjahr Anteil an Gesamtausgaben , ,04 66% 0,1% , ,74-37 % 0,1% , ,71-41 % 0,1% , ,61 28 % 0,2% Jugendamtsinterne Daten Förderung überörtlicher Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tabelle 69: Ferien- und Freizeitmaßnahmenförderung Jahr Bearbeitete Anträge geförderte Teilnehmer/innen Ausgaben Gesamt % - vgl. zum Vorjahr Anzahl TN % - vgl. zum Vorjahr je Fall Gesamt %- vgl. zum Vorjahr % an Gesamtausgaben % % 21, ,29 20% 0,2% % % 13, ,67-5 % 0,2 % % % 15, ,79-9 % 0,2 % % % 19, ,56 212% 0,2 % Jugendamtsinterne Daten 135

138 Jugendhilfestrukturen Netzwerktreffen fachlichen Austausches und fachlicher Weiterentwicklung Tabelle 70: Jahr Netzwerktreffen Fälle Gesamt % - vgl. zum Vorjahr ,2% % % % Jugendamtsinterne Daten Fachliche und konzeptionelle Beratung; Unterstützung von Gemeinden zur Gestaltung gemeindlicher und offener Jugendarbeit Tabelle 71: Jahr Offene Jugendarbeit Fälle Gesamt % - vgl. zum Vorjahr % % % % Jugendamtsinterne Daten Fachliche und konzeptionelle Beratung und Unterstützung freier Träger der Jugendarbeit Tabelle 72: Jahr Netzwerktreffen Fälle Gesamt % - vgl. zum Vorjahr % % % % Jugendamtsinterne Daten 136

139 Jugendhilfestrukturen Jugendpreisverleihung des Landkreises Abbildung 64: Jugendpreisverleihung Foto: Landratsamt Eichstätt Der Landkreis Eichstätt fördert mit der Auslobung des Jugendpreises Projektarbeit und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Eichstätt. Durch die öffentliche Vorstellung und Auszeichnung der Projekte und Akteure soll der fachliche Austausch belebt und das ehrenamtliche Engagement gewürdigt werden. Am 28. Juni 2017 fand die Preisverleihung im Stadttheater Eichstätt statt, bei der die Gewinner ihre Preise im Wert von insgesamt 2.000,00 erhielten. Der Preis für besonders herausragende Projekte, dotiert mit 400,00 ging an das Haus der Jugend Eichstätt mit seinem Projekt Speakers Tent, das insbesondere durch seinen generationsübergreifenden Ansatz überzeugte. Preise für besondere Nachhaltigkeit, dotiert mit je 350,00 überreichte Herr Landrat Knapp an die Dompfadfinder mit ihrem Projekt Welt verbessern und an das Haus der Jugend Eichstätt mit seinem Repair Café. Die beiden Beiträge gewannen die Jury durch ihren ressourcenorientierten Ansatz. Den Wettbewerbspreis zum Thema Obacht! Nachhaltig leben im Landkreis Eichstätt - Pass auf. Dich...auf die anderen...auf die Natur, dotiert mit 600,00, gewann die THW Jugend Eichstätt mit ihrem Projekt Gesunde Mahlzeit. Über den Publikumspreis, der per Online Voting bestimmt wird, konnte sich die Katholische Studierende Jugend Diözese Eichstätt freuen. Der Preis war mit 300,00 dotiert. Losglück für den Gruppenpreis hatten die Domministranten Eichstätt, die sich über einen Besuch des Dinosaurier Parks in Denkendorf mit Führung freuen durften. 137

140 Jugendhilfestrukturen Interkulturelle Projektgruppe Change yourself to change the world in Kooperation mit den DPSG Dompfadfindern Eichstätt Gefördert vom Bayerischen Jugendring aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung. Wie können wir unsere Gesellschaft und unser Leben gemeinsam positiv gestalten? Wie können wir respektvoll und unter demokratischen Grundwerten zusammenleben, egal welcher Religion oder Kultur wir angehören? Was und wie können wir voneinander lernen? Wie können wir globales Denken und regionales Handeln miteinander in Einklang bringen? Wie können wir gemeinsam etwas zur Verbesserung der Welt beitragen? Unter diesen Fragestellungen finden im Projekt verschiedenste Begegnungs- und Dialogmöglichkeiten für einheimische und Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchtoder Migrationshintergrund schaffen insbesondere im Kontext der offenen und verbandlichen Jugendarbeit. Die Basis dafür ist eine Projektgruppe aus einheimischen und geflüchteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und den Rovern der Eichstätter Dompfadfinder. Gemeinsam mit der Projektgruppe erarbeiten und organisieren wir dazu unterschiedlichste Veranstaltungsformate. Fachtag Islam - Wissen für die Praxis in der Jugendarbeit Um differenziertes Wissen über die Lebenswirklichkeit der Mitmenschen mit muslimischem Glauben zu erlangen, kamen rund 30 Haupt- und Ehrenamtliche aus der Jugendarbeit und der Arbeit mit jungen Geflüchteten, zum Fachtag "Islam" ins Landratsamt Eichstätt. Viele Menschen fürchten die Radikalisierung von Moslems. "Die Ausgrenzung aus der Gesellschaft ist jedoch ein Grund für diese", sagt Referentin Eva Ambros, "diesbezüglich ist die Integration der oftmals noch sehr jungen Flüchtlinge umso wichtiger." Eva Ambros ist interkulturelle Trainerin und hat selbst viele Jahre in Ländern des Nahen Ostens gelebt. Durch diese persönlichen Erfahrungen schaffte sie es, den Besuchern der Fachtagung, einen lebendigen und natürlichen Einblick in die Kultur und Religion von Moslems zu geben. In erster Linie wurde klar, dass es nicht "Den Islam" gibt. Jeder Moslem lebt seinen Glauben individuell aus. Es gibt so viele Schnittpunkte, wie es Unterschiede gibt. Daher sei es wichtig zu differenzieren und die Menschen sowie ihren Glauben erst richtig kennen zu lernen. Hier kommt der Jugendverbandsarbeit und der offenen Jugendarbeit eine wichtige Rolle zu: Die Gemeinschaft zu fördern und Raum für Gespräche über Kulturen und Glauben zu schaffen 138

141 Jugendhilfestrukturen Kulturelle Erlebnistage Morsbach Abbildung 65: Kulturlle Erlebnistage Morsbach Foto: Landratsamt Eichstätt Vom 10. bis 13. April 2017 fanden die Kultur- und Erlebnistage in Morsbach statt, diese wurden im Rahmen des interkulturellen Kooperationsprojekts "Change yourself to change the world" organisiert. Mit dabei waren Mitglieder der Rover-Stufe der DPSG, junge Geflüchtete und weitere Jugendliche aus dem Landkreis. Die 24-köpfige Gruppe verbrachte die gemeinsame Zeit in dem Übernachtungshaus der "Alten Schule Morsbach". Mit viel Spaß und großem Interesse wurden Themen wie Kultur, Glaube, Familie, Gemeinschaft und Werte behandelt. Das Programm an sich wurde größtenteils von den Jugendlichen selbst gestaltet, dazu gehörten unter anderem eine Geländerallye, ein von den Jugendlichen selbst zubereitetes Galadinner und noch viele andere Aktionen. 139

142 Jugendhilfestrukturen Interkulturelles Teezelt Altstadtfest Abbildung 66: Interkulturelles Teezelt Altstadtfest Foto: Landratsamt Eichstätt Vom 30. Juni bis 02. Juli 2017 fand in Eichstätt wieder das alljährliche Altstadtfest statt. Dabei luden die Jugendlichen der Projektgruppe, von Freitagmittag bis Sonntag, in einem gemütlichen Teezelt zum Verweilen, Diskutieren und Spielen ein. Unsere Gäste hatten dort die Möglichkeit eine Tasse Tee zu trinken und verschiedene Leckereien aus unterschiedlichen Ländern zu probieren. Zudem konnten sich die Besucher bei Wikingerschach, Karten- oder Brettspielen kennenlernen. Am Abend lud eine Feuerwanne zu angeregten Gesprächen ein. 140

143 Jugendhilfestrukturen Interkulturelle Demokratieworkshops Tun Sommerschule und Mittelschule Gaimersheim Am 21. und 22. August 2017 fanden unsere Workshops zum Thema "Demokratie" in der tun Sommerschule in Eichstätt statt. Am ersten Tag beschäftigten sich die TeilnehmerInnen mit dem Thema "Wertevorstellungen". Am nächsten Tag war die Herausforderung, sich zunächst in Kleingruppen und später in der ganzen Gruppe auf eine "Traumstadt" zu einigen. Abbildung 67: Interkulturelle Workshops Foto: Landratsamt Eichstätt Im Rahmen eines Antidiskriminierungstages an der Mittelschule Gaimersheim, traten unter Moderation der Kommunalen Jugendarbeit SchülerInnen einer neunten Klasse mit geflüchteten Jugendlichen unserer Projektgruppe in intensiven Dialog über Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Werten in unterschiedlichen kulturellen Kontexten und Subgruppen. Abbildung 68: Interkulturelle Workshops Foto: Landratsamt Eichstätt 141

144 Jugendhilfestrukturen Interkulturelles Demokratietraining Abbildung 69: Interkulturelles Demoktratietraining Eichstätter Kurier Vom 09. bis 13. August 2017 fand in der Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck in Ipsheim das "Betzavta" Demokratietraining statt. Das Demokratietraining basiert auf dem Trainingsprogramm Betzavta, das 1988 vom Adam Institute for Democracy and Peace in Jerusalem zur Demokratieund Toleranzerziehung entwickelt wurde. Seit 1996 wird es in Deutschland sehr erfolgreich in Teams, Institutionen (z.b. Behörden, Polizei) sowie schulischer wie außerschulischer Jugendbildung eingesetzt. Betzavta bedeutet Gesellschaftliches Zusammenleben gestalten. In den fünf gemeinsamen Tagen setzten sich die TeilnehmerInnen aus sieben Nationen in unterschiedlichsten sehr intensiven Gruppenprozessen mit verschiedenen demokratischen Fragestellungen auseinander und arbeiteten so gemeinsam an ihrer demokratischen Haltung: Wie fällen wir Entscheidungen? Wie gehen wir dabei mit anderen Meinungen, Interessen oder Minderheiten um? Wie lösen wir Konflikte nach demokratischen Prinzipien? Was ist die Basis für diese Prinzipien? 142

145 Jugendhilfestrukturen Jugendsozialarbeit an Schulen Allgemeine Beschreibung Jugendsozialarbeit an der Schule ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des 13 SGB VIII. Die Dienst- und Fachaufsicht für das angestellte sozialpädagogische Fachpersonal liegt beim Träger der Jugendhilfe. Der Schulleiter trägt für den Schulbetrieb die pädagogische Gesamtverantwortung. Die Angebote der Jugendhilfe sollen die schulische Erziehungsarbeit begleiten und ergänzen. Der Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt, insbesondere wird durch Jugendsozialarbeit an Schulen den Lehrkräften nicht ihre erzieherische Verantwortung abgenommen. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die die Möglichkeiten den Grenzen des jeweiligen Aufgabenbereichs akzeptiert, ist Voraussetzung für gelingende Jugendsozialarbeit an Schulen. Konkrete Aufgabenbereiche von Jugendsozialarbeit an Schulen sind: Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit Krisenintervention Elternarbeit Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und schulischen Diensten, insbesondere auch bei schwierigen disziplinarischen Entscheidungen Projektarbeit (Sucht- und Gewaltprävention, Konfliktlösung, Integration, Aggressionsabbau, Schulverweigerung) übergreifende Kooperationen Landkreisaufgaben: Feststellung der Förderfähigkeit gemäß der jeweils aktuell gültigen Fördervoraussetzungen der staatlichen Förderrichtlinie Jugendsozialarbeit an Schulen JaS. Personalkostenzuschuss in Höhe des Regierungszuschusses JaS-Fachkoordination am Amt für Familie und Jugend; Aufgaben: konzeptionelle Weiterentwicklung von JaS im Landkreis, fachliche Unterstützung und Vernetzung des Fachpersonals (Fachteam JaS), Koordination der Fachbeiräte, Beteiligung bei Bedarfsfeststellung und Antragstellung, Evaluation und Controlling JaS-Stellen in eigener Trägerschaft: Förderzentrum Eichstätt, Praxisklasse Schottenau Eichstätt 143

146 Jugendhilfestrukturen Tabelle 73: Jugendsozialarbeit an Schulen Schule Beginn Stellenanteil Träger Staatl. Berufsschule % Kolping Eichstätt Bildungswerk Staatl. Berufsschule % Kolping Eichstätt Bildungswerk Förderzentrum Eichstätt % Landkreis Eichstätt Landkreiszuschuss ,00 Mittelschule Pförring % Schulverband 8.180,00 Pförring Mittelschule Lenting % Kreisjugendring 9.202,50 Mittelschule Lenting % Kreisjugendring Mittelschule Beilngries % Kolping ,00 Bildungswerk Mittelschule Eichstätt % Kolping ,00 Bildungswerk Grundschule Am Graben Eichstätt % Kreisjugendring 9.816,00 Jugendamtsinterne Daten 144

147 Jugendhilfestrukturen Jugendgerichtshilfe Allgemeine Beschreibung Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren ( 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)). Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr. Im Gegensatz zur Bestrafung im regulären Strafrecht, geht es beim Jugendrichter um eine erzieherische Beeinflussung des jungen Menschen. Hierzu stehen dem Gericht eine breitere Palette an Ahndungsmöglichkeiten zur Verfügung, als die im regulären Strafrecht üblichen Geld- oder Haftstrafen. Um möglichst gezielt auf den einzelnen Jugendlichen/Heranwachsenden einwirken zu können, sollen dem Gericht umfassendere Informationen zur Lebenssituation zur Verfügung gestellt werden. Das Stichwort lautet "Sozialprognose". Das Gericht möchte ein Gefühl dafür bekommen, in welcher Situation sich der junge Mensch befindet und ob er sich auf einem guten Weg befindet. Davon abhängig wird sein, wie stark das Gericht mit seiner Ahndung einwirkt. Diese Informationen zu sammeln, ist eine der Hauptaufgaben der JGH. Mit dem jungen Menschen, oft auch zusammen mit seinen Eltern, werden ein oder mehrere Gespräche geführt. Diese werden in einer Stellungnahme an das Gericht zusammengefasst. Die JGH nimmt als Verfahrensbeteiligter an der Verhandlung teil, berichtet dort und kann sich auch zur Ahndung äußern. Um seinen erzieherischen Auftrag wahrzunehmen, stehen dem Richter neben Arbeits- oder Geldauflagen, freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Arresten oder auch Jugendstrafe, auch pädagogische Maßnahmen wie ein sozialer Trainingskurs, Betreuungsweisungen oder Erziehungsbeistandschaften zur Verfügung, so dass man individuell auf den jungen Angeklagten eingehen kann. Auch die Staatsanwaltschft wird bei der Diversion, der Einstellung eines Verfahrens ohne Anklageerhebung, durch die JGH unterstützt. Lese- oder Gesprächsweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich und Verkehrsunterricht werden als pädagogische Angeboten vermittelt, aber auch Arbeits- oder Geldauflagen. Um Familien mit Erziehungsproblemen frühzeitig zu erreichen, werden auch sogenannte pädagogische Gespräche bereits nach dem Eingang der polizeilichen Anzeige angeboten, um den oft herrschenden Druck und die Ungewissheit über den Fortgang des Verfahrens abzufangen und evtuell auch Hilfsangebote des Amtes zu unterbreiten. Nach einem Gerichtsverfahren gehören Vermittlung und Überwachung von Auflagen (bspw. Arbeitsstunden) aber auch die Steuerung der o.g. pädagogischen Maßnahmen zu den Aufgaben der JGH. Gerade die Suche nach Arbeitsstellen, an welchen junge Flüchtlinge ihre von Staatsanwaltschaft oder Gericht auferlegte Stunden ableisten können, kristallisierte sich seit dem vergangenen Jahr als neue Aufgabe heraus. Eine Unterbringung an den klassischen Stellen wie Altenheime oder Bauhöfe war nicht immer möglich. So wurde in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner eine eigene neue Jugendhilfemaßnahme geschaffen, in welcher den jungen Flüchtlingen Gelegenheit gegeben wird, ihre Auflagen zu erfüllen. Kooperation besteht mit unterschiedlichsten Stellen, so bspw. der Bewährungshilfe, diversen Jugendhilfeträgern, Sozialdiensten in JVAs, 145

148 Jugendhilfestrukturen Zum Aufgabenbereich der Jugendgerichtshilfe gehört: Mitwirkung im Verfahren beim Jugendrichter Beratung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dessen Eltern über das Verfahren Begleitung und Betreuung im Strafverfahren Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen Information des Gerichts über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie die persönliche Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden Vermitteln und Überwachen von Auflagen und Weisungen (z.b. soziale Hilfsdienste, soziale Trainingskurse) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.b. der Bewährungshilfe, den Schulen, freien Trägern Tabelle 74: Jugendgerichtshilfe Maßnahme Angezeigte Straftaten Angezeigte Personen Beratungsgespräche Teilnahme an Verhandlung (bis 9/2016) 133 Jugendamtsinterne Daten 146

149 Jugendhilfestrukturen Fachteam 323 Beratungszentrum Fachdienst Trennung und Scheidung Allgemeine Beschreibung Der Fachdienst Trennung und Scheidung am Amt für Familie und Jugend Eichstätt hilft den Eltern die Belange des Kindes verstärkt ins Bewusstsein zu nehmen und gemeinsam mit den Eltern einen Kodex für den Umgang miteinander zu entwickeln und den Fokus verstärkt auf das Wohlergehen ihrer Kinder zu richten. Der Fachdienst bietet: Beratung von Eltern und Kindern in Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten, Wahrnehmung elterlicher Verantwortung orientiert am Alter und Entwicklungsstand der Kinder Beratung bei Umgangskonflikten, Erarbeitung von Bewältigungsstrategien für aktuelle und zukünftige Konflikte Erarbeitung eines einvernehmlichen, nach Möglichkeit, schriftlich fixierten Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge einschl. des Umgangs mittels Methoden der Mediation Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern bezüglich der Belange des Kindes, zur Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit dem Kind, des Aufenthaltsbestimmungsrechts, u.a. Angebot des begleiteten Umgangs zur Kontaktanbahnung Angebot des begleiteten Umgangs oder Vermittlung eines begleitenden Umgangs bei richterlicher Anordnung Vermittlung an Beratungsstellen bei emotional hoch belasteten Kindern und Jugendlichen Vermittlung an Beratungsstellen bei hochstrittigen Elternkonflikten Angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zu wichtigen Bezugspersonen, z.b. Geschwister / Großeltern Tabelle 75: Trennung und Scheidung Angebote Beratung nach 17 SGB VIII Mitwirkung Familiengericht Umgangsberatung Begleiteter Umgang Jugendamtsinterne Daten 147

150 Jugendhilfestrukturen Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) Die KoKi ist eine Anlaufstelle für werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern, die aufgrund ihrer Familien- oder Lebenssituation stark belastet sind. Unser Blick richtet sich auf junge Familien, insbesondere auf die Entwicklung von Kindern in den ersten sensiblen Lebensjahren (0-3 Jahre). Wir unterstützen Eltern zu einem Zeitpunkt, an dem sie selbst noch aktiv zur Verbesserung oder Entlastung der Situation beitragen können. Unsere Netzwerkpartner, mit denen wir eng zusammenarbeiten, sind alle Dienste, Einrichtungen und Berufsgruppen, die mit und für Familien arbeiten. Dazu gehören u.a. Kliniken, Ärzte und Hebammen, Beratungs- und Therapiestellen, Jugendhilfe, Behörden und Institutionen, Kindertagesbetreuungen und Schulen, Kirchen und Vereine. Unsere Beratungen und Angebote sind freiwillig und kostenfrei. Wir unterliegen dem Datenschutz. Eltern und Netzwerkpartner können sich bei uns auch anonym beraten lassen. Bei uns erhalten Sie Hilfe und Unterstützung - zeitnah, individuell und unbürokratisch. Wir setzen Frühe Hilfen ein: Familienhebammen Haushaltstraining Mobile Elternberatung Entwicklungspsychologische Beratung PAT - Mit Eltern lernen Hauswirtschaftsfachkräfte nach 20 SGB VIII Übersicht über das Jahr 2017 Tabelle 76: Kooordinierende Kinderschutzstelle Familien im Jahr Familien zum Frühe Hilfen nach 16 gesamt 18 Familienhebammen 10 Haushaltsberatung 3 Mobile Elternberatung 1 Entwicklungspsychologische Beratung (EPB) 0 PAT Mit Eltern lernen 1 Frühe Hilfen nach 20 3 Termine Netzwerkarbeit 25 Öffentlichkeitsarbeit 18 Jugendamtsinterne Daten 148

151 Jugendhilfestrukturen Besondere Projekte im Jahr 2017: Vortrag von Herrn Lwano, Refugio München mit dem Thema Kindheit und Erziehung aus dem Blickwinkel der Kultur in Kooperation mit der Ehrenamtskoordinatorin des Landkreises Eichstätt Erstellung eines Schreibabyaufklebers für die gelben Kinderuntersuchungshefte, die in den Entbindungsabteilungen der beiden Kliniken des Landkreises (Eichstätt, Kösching) in alle Hefte, die ausgegeben werden, eingeklebt werden (in Kooperation mit den KoKis der Region 10) Erarbeitung eines Flyers Ich bekomme ein Baby für Asylbewerberinnen in einfacher Sprache auf Deutsch, Englisch und Arabisch (in Kooperation mit Hebammen) Kontaktaufnahme zu allen im Landkreis praktizierenden Hebammen um intensiv für die Weiterbildung für Hebammen/Entbindungspfleger im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen zu werben. Abbildung 70: KoKi Zeitungsartikel Schreibabys Eichstätter Kurier vom 23. Mai

152 Jugendhilfestrukturen Mobiler Fachdienst für die Beratung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen (MFD) Der Mobile Fachdienst ist ein kostenfreies fachliches Beratungsangebot für alle Krippen und Kindergärten im Landkreis Eichstätt nach 16 SGB VIII. Er grenzt sich ab gegenüber den Eingliederungshilfen ( 39 ff BSHG auch Frühförderung, 35a SGB VIII) sowie den medizinisch-therapeutischen Angeboten der Krankenhilfe (SGB V). Organisatorisch angegliedert ist der Mobile Fachdienst dem Amt für Familie und Jugend des Landkreises Eichstätt. Der Sitz befindet sich in der Dienststelle Ingolstadt. Der Fachdienst ist als mobiles Angebot konzipiert, d.h. dass das vorrangige Arbeitsfeld demnach die Institution Kindergarten bzw. Krippe ist. Bei Bedarf kann er ausschließlich durch die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen angefordert werden. Der Mobile Fachdienst bietet Hilfe für pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen hinsichtlich Abklärung von Auffälligkeiten, Beratung im Umgang mit auffälligen Kindern und deren konkrete Förderung, sowie Unterstützung in der Elternarbeit Kinder die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet sind (Lern- und Leistungsbereich, Auffälligkeiten im emotionalen Bereich, Sozialverhalten sowie in der allgemeinen Entwicklung) und deren Eltern hinsichtlich Aufklärung, Information sowie Möglichkeiten konkreter Förderung des Kindes. Ziel der Beratung ist es, Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder frühzeitig zu erfassen und dabei Informationen zu vermitteln, Beobachtungen aus dem Gruppenalltag zu überprüfen, Unterstützung in der Elternarbeit zu geben, Lösungsschritte zu erarbeiten und damit die Handlungs- und Erziehungskompetenzen der pädagogischen Fachkräfte sowie den Eltern zu stärken. Gegenfalls werden weiterführende Fachdienste und Einrichtungen vermittelt. Als vorwiegende Kooperationspartner sind hier Therapeuten (Logopäden, Ergotherapeuten, Heilpädagogen), Frühförderstellen, Fachärzte, Kliniken und Erziehungsberatungsstellen zu nennen. Der Beratungsprozess umfasst Gespräche mit den Erzieherinnen und den Eltern, gezielte Beobachtungen des Kindes im Gruppenalltag, einzeln oder in der Kleingruppe sowie normorientiertes Verfahren. Dies resultiert in konkret erarbeiteten Maßnahmen zur Förderung des Kindes. Der Umfang der Beratung wird individuell angepasst und erfolgt meist in wöchentlichen Terminen über einen Zeitraum von durchschnittlich zehn zwölf Wochen. 150

153 Jugendhilfestrukturen Das Beratungsangebot für Erzieherinnen und Eltern ist einmalig in Bayern und entspricht vor allem Kindern mit Entwicklungsrisiken, die nach dem BayKiBiG keine besondere Unterstützung erhalten können. Tabelle 77: Mobiler Fachdienst (MFD) Jahresfallzahlen Gesamt Anteil Jungen // Mädchen Anzahl der Kinder 95 Kinder 76 % Jungen // 24 % Mädchen Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund 26 % Anzahl der anfragenden Kindertageseinrichtungen 27 Kitas von ingesamt 92 Einrichtungen Jugendamtsinterne Daten 151

154 Jugendhilfestrukturen Fachdienst für Kinder mit Lern und Entwicklungsauffälligkeiten an Grundschulen - FLEG Beratung und Unterstützungsleistungen für Grundschulen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Lehrkräften, Schulpsychologen und Schulberatungsfachkräften bei Schülern und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Erwerb der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen sowie bei emotionalen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten. Der Fachdienst für Kinder mit Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten an Grundschulen (FLEG) ist ein derzeit an sieben Grundschulen bestehendes Angebot für o.g. Zielgruppe. Rechtliche Grundlage stellt der 13 SGB VIII dar. Seitens der Grundschulen besteht die Möglichkeit mit Einverständnis der Sorgeberechtigten, betroffene Kinder dem Fachdienst vorzustellen. Die Entscheidung, die Hilfeangebote seitens des Fachdienstes den Sorgeberechtigten vorzustellen, wird ausschließlich durch die jeweiligen Grundschulen getroffen. Verantwortlich für die Auswahl der Kinder ist dabei der zuständige Schulpsychologin bzw. die Beratungsfachkraft der einzelnen Grundschulen nach Vorbesprechung mit der Klassenleitung. Aktuell kann der Fachdienst ein ausdifferenziertes Hilfeangebot für Maßnahmen an und außerhalb der Grundschule anbieten. Hierbei handelt es sich um lerntherapeutische Angebote überwiegend im Einzelsetting, im Tandem aber auch in Kleingruppen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem sozialen Gruppentraining an den Grundschulen selbst. Tabelle 78: Jahresfallzahlen FLEG Anzahl der Kinder Einzelfallberatungen 98 Bedarfsfeststellungen 98 Lerntherapie außerhalb der Schule 19 Lerntraining an der Schule 13 soziales Gruppentraining 24 Kooperationsgespräche mit anderen Fachdienstes und Beratungsstellen 19 Jugendamtsinterne Daten 152

155 Jugendhilfestrukturen Fachteam 324 Unbegleitete Minderjährige und Unterhalt Vormundschaften / Pflegschaften Vormundschaft und Pflegschaft bedeutet die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche, wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte die elterliche Sorge nicht ausüben können. Die rechtlichen Grundlagen zur Begründung einer Vormundschaft finden sich in den 1773 ff. BGB. Weitere rechtliche Grundlagen: GG, SGB I, SGB VIII, SGB X, BGB und FamFG Im Arbeiten mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (uma) kommen weitere Gesetze und Rechtsvorschriften, Ausführungsverordnungen und Richtlinien einzelner Länder zur Anwendung. Dabei geht zwischenstaatliches Recht dem nationalen Recht vor. Das heißt neben den o.g. kommen u.a. AufenthG, AsylVfG, Dublin III VO, Brüssel IIa VO, KSÜ, UN-KRK hinzu. Art des Zustandekommens der Vormundschaft: Vormundschaft kraft Gesetzes - Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichen Hindernis, z.b. Kinder einer nicht verheirateten minderjährigen Mutter ( 1673 Abs. 1, 1791c Abs.1 BGB) - Ruhen der elterlichen Sorge mit Einwilligung zur Adoption ( 1751 Abs. 1 BGB) Abbildung 71: Gesetzliche Amtsvormundschaften bei minderjährigen Müttern Jugendamtsinterne Daten Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung - Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis, z.b. unbekannter Aufenthalt, Inhaftierung ( 1674, 1773 BGB); - Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern ( 1773 Abs. 1 BGB); - Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls ( 1666 BGB); - Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln ( 1773 Abs. 2 BGB); - Vormundschaft für uma ( 1674, 1773 BGB) 153

156 Jugendhilfestrukturen Abbildung 72: Bestellte Vormundschaften Jugendamtsinterne Daten Abbildung 73: Gesetzliche Amtsvormundschaften bei uma Jugendamtsinterne Daten 154

157 Jugendhilfestrukturen Pflegschaft kraft richterlicher Anordnung - Ein Pfleger wird bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung der Eltern oder des Vormundes für einzelne Angelegenheiten der elterlichen Sorge (Vertretungseinschränkungen gemäß 1629 Abs. 2, 1795, 1796 BGB wegen Interessenkollision) und nach Entzug einzelner Teile des Sorgerechts gemäß 1666 und 1667 BGB bestellt. Abbildung 74: Ergänzungspflegschaft bei Anfechtung der Vaterschaft Jugendamtsinterne Daten Abbildung 75: Sonstige Ergänzungspflegschaften Jugendamtsinterne Daten 155

158 Jugendhilfestrukturen Aufgaben des Vormunds / Pflegers: Tabelle 79: Aufgaben des Vormunds / Pflegers Vermögenssorge Prüfung, Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen einschließlich der Entscheidung über die Erbausschlagung und die Nachlassinsolvenz Anlage eines Vermögensverzeichnis Anlage des Mündelvermögens Verwaltung des Mündelvermögens Geltendmachung von Schadens- Ersatzansprüchen Kontoeröffnung Personensorge Bestimmung des Aufenthalts/ Residenzpflicht Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Versicherungsschutz Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Regelung des Umgangs/Residenzpflicht uma Sicherstellung von Pflege und Erziehung Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung Klärung status- und namensrechtlichen Fragen Klärung des ausländerrechtlichen Status uma Familienzusammenführung/ Familiennachzug uma Rückführung uma Jugendamtsinterne Daten Die Sicherung des leiblichen Wohls des Mündels bedeutet die körperliche, seelische und geistige Entwicklung dem Alter entsprechend zu fördern. Bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern galt 2017 vor allem ein hohes Aufkommen an gesundheitlichen Abklärungen. Neben Depressionen, Angststörungen, Verhaltensstörungen, pathologischen und somatischen Symptomen tritt das Störungsbild der Posttraumatischen Belastungs-störung (PTBS) besonders häufig auf. Gemäß bisherigen Erkenntnissen und Untersuchungen zur psychischen Gesundheit jugendlicher Flüchtlinge (inkludiert begleitete und unbegleitete minderjährige Ausländer) gibt es die Vermutung, dass 1/5 der jugendlichen Flüchtlinge an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden. Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt bietet ambulante Psychotherapien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Schwerpunkt auf der Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung an. So konnten minderjährige Ausländer des Landkreises Eichstätt abgeklärt und therapeutisch angebunden werden. Ein weiteres Angebot bietet die 2016/2017 initiierte reittherapeutische Intervention der Pädagogischen Praxis J. Reydt M.A., die im Gruppensetting mit traumatisierten unbegleiteten Minderjährigen Ausländern arbeitet. Eine weitere Besonderheit bzgl. Entscheidungen zu körperlicher Unversehrtheit war das operative Entfernen eines Waffenprojektils aus einem Oberschenkel. Im Bereich der Gesundheitsfürsorge ging es 2017 um schwerwiegende Ent-scheidungen für einen Säugling. Der Vormund musste entscheiden, ob das Kind operiert wird. Des Weiteren war zu entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen, trotz negativer Prognose der Ärzte, eingeleitet werden müssen und aufrechterhalten werden. Im Geschäftsjahr 2017 traten im Bereich der Vermögenssorge und Personensorge weitere nennenswerte Aufgabenschwerpunkte auf, z.b. die Inhaftierung eines Elternteils sowie die Verwaltung und Abwicklung von zwei Erbschaften. 156

159 Jugendhilfestrukturen Asylverfahren: Im Rahmen eines Asylverfahrens (Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF) werden die Voraussetzungen für die Gewährung von internationalem Schutz (Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz), das Vorliegen politischer Verfolgung (Asyl) sowie Abschiebeverbote geprüft. Ob ein Asylantrag gestellt wird entscheidet der Vormund in Abstimmung mit dem minderjährigen Ausländer. Im Landkreis Eichstätt wurde für alle uma ein Asylantrag vom Vormund gestellt. Während der Zeit des Asylverfahrens wird eine Aufenthaltsgestattung nach 55 Abs. 1 AsylVfG ausgestellt und der Aufenthalt im Bundesgebiet gilt bis zum Abschluss des Asylverfahrens als gestattet. Das bedeutet, dass auch das Einreichen einer Klage beim Verwaltungsgericht München gegen den Bescheid des BAMF eine aufschiebende Wirkung erzielt wird. Jeder Aufenthaltsstatus/Aufenthaltstitel bedeutet u.a. unterschiedliche Leistungs-zuständigkeiten zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und der gesundheitlichen Versorgung. In 58 AufenthG ist festgelegt, unter welchen Umständen Drittstaatsangehörige abgeschoben werden können. Im Kontrast dazu gibt es die Option der freiwilligen Rückkehr. Im Landkreis Eichstätt kam es 2017 zu einer Rückführung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers nach Afghanistan, die durch die Zentrale Rückkehrberatung Südbayern in Augsburg unterstützt wurde. Zwei weitere uma haben Deutschland ohne Unterstützung durch den Vormund oder Betreuer verlassen und Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Garanteneigenschaft des Vormunds/Pflegers: Der Vormund ist im zivil-/familienrechtlichen Sinne der umfassende Vertreter des Mündels. Die Vormundschaft ist nicht allein auf die rechtsgeschäftliche Stell-vertretung des Mündels beschränkt, sondern weitergehend die Vertretung des Mündels in allen Belangen der Personen- und Vermögenssorge. Die Bestellung des Vormunds erfolgt durch das Vormundschaftsgericht. Der (hoheitliche) Bestellungsakt verpflichtet die Person zu treuer und gewissenhafter Führung der Vormundschaft. Die Bestellung zum Vormund macht den Verpflichteten nicht nur zum Vormund, sondern markiert auch den Beginn seiner strafrechtlichen Garantenstellung als Vormund. Das Ende der Vormundschaft und damit das Ende der Garanteneigenschaft des Vormunds richtet sich nach den 1882 ff. BGB. 157

160 Jugendhilfestrukturen Professionelle Beziehungsgestaltung: Der Vormund/Pfleger hat den persönlichen Kontakt zum Mündel zu pflegen und soll in der Regel einmal im Monat mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung zusammentreffen. Als rechtliche Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen soll der Vormund/Pfleger für dessen Wohlergehen sorgen. Die Vormünder/Pfleger stehen in der Verantwortung hinsichtlich der weiteren Lebensplanung für ihre Mündel. Hierzu gehört insbesondere die Suche und Sicherung eines kontinuierlichen, dem Wohl des Mündels entsprechenden Lebensmittelpunktes. Dabei muss der Vormund/Pfleger wichtige Entscheidungen im Leben eines Kindes treffen. Dazu hat der Vormund/Pfleger seinen Mündel und dessen Lebensumstände gut zu kennen. Beziehungen zu den Kindern entstehen aus der erlebten Dauer und Verlässlichkeit der Begegnung. Die Kontinuität des Vormundes selbst als der im Leben des Mündels entscheidenden Person ist dabei schon wegen der von diesen Kindern häufig erlebten Beziehungsabbrüche und wegen ihres weiterhin fluktuierenden Umfeldes (wechselnde Einrichtungen, Pflegeeltern, Erzieher, Sozialarbeiter, Familienrichter, Lehrer) von besonderer Bedeutung. Zum Erreichen der Erziehungs- und Entwicklungsziele sowie zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung kann der Vormund/Pfleger, z.b. Hilfe zur Erziehung, finanzielle Leistungen oder Unterstützung durch andere Fachdienste beantragen. Die Fachaufsicht führt das Vormundschaftsgericht. Was bedeutet, dass mindestens einmal jährlich über die persönlichen Verhältnisse des Mündels berichten werden muss. Haftung des Vormunds/Pflegers: Die strafrechtliche Garantenpflicht der zur Schutzgewährung unmittelbar tätigen Mitarbeiter des Jugendamtes leitet sich aus 1 Abs. 3 SGB VIII ab. Der Gesetzgeber setzt eine entsprechende Qualifikation in Rechts- und Sachfragen des Vormunds/Pflegers voraus. Eine unsachgemäße Wahrnehmung der Aufgaben kann für den Vormund/Pfleger sowohl haftungsrechtliche wie auch strafrechtliche Folgen haben. 158

161 Jugendhilfestrukturen Beistandschaften Allgemeine Beschreibung Für den Fachbereich Abstammungs- und Unterhaltsfragen werden im Folgenden die Zahlen der Geschäftsvorfälle dargestellt, diese setzen sich zusammen aus der Stichtagsanzahl zum jeweils und der Summe der Abgänge im Geschäftsjahr. Beistandschaft Die Beistandschaft für minderjährige Kinder ( 1712 ff BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung eines Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Sie ist ein freiwilliges Hilfsangebot für allein sorgeberechtigte (oder tatsächlich allein sorgende) Elternteile. Die Beistandschaft kommt auf schriftlichen Antrag eines Elternteils zustande. Der Beistand ist dann (neben dem beantragenden Elternteil) gesetzlicher Vertreter des Kindes in den genannten Aufgabenkreisen. Eine Beantragung der Beistandschaft ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit eines Kindes ein, allerdings muss das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (hier: im Landkreis Eichstätt) haben. Die Beistandschaft endet, wenn der/die Antragsteller/in dies schriftlich verlangt oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine Beistandschaft kann nicht durch eine Vollmacht, z. B. eines Anwalts, beendet werden. Es bedarf der persönlichen Unterschrift oder Erklärung des Elternteils, welcher die Beistandschaft beantragt hat. Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter gilt), kann der Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung (vor einer Urkundsperson des Jugendamtes, des Standesamtes oder einem Notar (vgl. 59 SGB VIII)) auffordern (vgl ff. BGB). Die Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Zustimmung der Mutter wirksam. Auch die Zustimmung der Mutter bedarf der Beurkundung. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, kann das Jugendamt als Beistand ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht führen. Der Beistand kann darüber hinaus zur Geltendmachung von Unterhalt ( 1601 ff. BGB) und zur Verfügung über diese Ansprüche bestellt werden. Das Jugendamt überprüft anhand des Einkommens des Unterhaltspflichtigen (Auskunftsanspruch gem BGB) die Höhe des Unterhaltsanspruchs und kümmert sich darum, dass dieser Anspruch in einer Urkunde (z. B. bei der Urkundsperson des Jugendamtes) oder gerichtlich tituliert wird. Sollte der Unterhalt nicht regelmäßig und/oder in voller Höhe freiwillig gezahlt werden, veranlasst das Jugendamt die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Lohnpfändung, Pfändung durch den Gerichtsvollzieher). Hierzu wurden im Rahmen der Personalbemessung (PeB) Teilprozesse der Beistandschaft erfasst. Die detaillierten Aufgaben der Beistandschaft sind aber in diesem Jahr nicht Gegenstand dieses Jahresberichts. 159

162 Jugendhilfestrukturen Abbildung 76: Gesamtzahl an Beistanschaften Jugendamtsinterne Daten Die Gesamtzahl der Beistandschaften ist stetig ansteigend. Die Unterscheidung nach Alleinsorge und gemeinsamer Sorge ist auch aus rechtlichen Gesichtspunkten notwendig. Da sowohl nach einer Scheidung die gemeinsame Sorge i.d.r. verbleibt bzw. nicht verheiratete Eltern zunehmend eine Sorgeerklärung abgeben und die gemeinsame Sorge ausüben ist die Zahl der Beistandschaften mit Alleinsorge tendenziell abnehmend und die Zahl der Beistandschaften mit gemeinsamer Sorge zunehmend. Abbildung 77: Beistanschaften bei Alleinsorge Jugendamtsinterne Daten 160

163 Jugendhilfestrukturen Abbildung 78: Beistanschaften bei gemeinsamer Sorge Jugendamtsinterne Daten Tabelle 80: Beistandschaften/Beratungen Jahresvergleich Leistung Beratung nach 18 SGB VIII Beratung nach 52a SGB VIII Beistandschaften (Fälle) Beistandschaften (Unterhalt) Unterhalt pro Fall * 1.623, , , ,50 Jugendamtsinterne Daten * Direktzahler sind als Fall gezählt, können aber in der Gesamtsumme des vereinnahmten Unterhaltes nicht abgebildet werden. Der Umsatz über die Mündelgeldbuchhaltung im Bereich der Beistandschaften betrug 2017 fast 1,3 Mio. Kindesunterhalt wurden insgesamt 4230 Buchungen mit einem Volumen von ,44 vorgenommen, hierbei sind bei 4125 Buchungen ,65 geflossen, davon 5.999,11 über das Jugendamt gezahlter Mehrbedarf. 161

164 Jugendhilfestrukturen Beratung Beratung Unterhalt Vor (oder anstelle) einer Beistandschaft können die unterhaltsberechtigten Elternteile um Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten beim Jugendamt nachsuchen ( 18 Abs. 1 SGB VIII). Abbildung 79: Beratung (Unterhalt) Jugendamtsinterne Daten 2010 (vgl. Diagrammspitze) erfolgte eine Bereinigung der bisher beistandschaftsähnlich geführten Beratungen. Dies führte nicht immer auch zu einer Beistandschaft. 162

165 Jugendhilfestrukturen Beratung Betreuungsunterhalt Seit 2013 wurde die Beratung über Betreuungsunterhalt ( 1615 l BGB) gesondert erfasst. Hierbei informiert das Jugendamt über bzw. berechnet den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils (i.d.r. der Mutter) in den ersten drei Lebensjahren nach der Geburt eines Kindes. Abbildung 80: Beratung Betreuungsunterhalt Jugendamtsinterne Daten 163

166 Jugendhilfestrukturen Beratung Unterhalt für Volljährige Nach 18 Abs. 4 SGB VIII hat ein junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen. Die Beratung und Unterstützung für den Volljährigenunterhalt durch das Jugendamt umfasst allerdings keine Vertretung des Volljährigen nach außen (d.h. gegenüber den jeweiligen Elternteilen, als auch vor Gericht). Für die Beratung hält das Jugendamt eine (jährlich aktualisierte) Broschüre 'Unterhalt ab 18?' vor. Abbildung 81: Beratung Unterhalt für Volljährige Jugendamtsinterne Daten Die Beratung volljähriger Kinder ist i.d.r. an die Volljährigkeit anschließend (bei vorhergehender Beistandschaft). Selten wenden sich bereits Volljährige erstmals oder nochmalig ans Jugendamt um sich über Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern beraten zu lassen. 164

167 Jugendhilfestrukturen Beratung Neugeburt Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, erhalten eine Beratung nach 52 a SGB VIII durch Anschreiben und Übersendung einer Informationsbroschüre Information für Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, regelmäßig adressiert an die Mütter. Abbildung 82: Beratung Neugeburt Jugendamtsinterne Daten Die Beratung nach 52 a SGB VIII bei Nichtehelicher Geburt ist abhängig auch von den allgemeinen Geburtenzahlen bzw. den nichtehelichen Geburten. Soweit auf der Neugeburtsmitteilung des Standesamtes festgestellt wird, dass eine Sorgeerklärung eines auswärtigen Jugendamts vorliegt, informieren wir dieses Jugendamt über die Geburt, damit die dort beurkundete Sorgeerklärung an das Jugendamt des Geburtsortes ins Register gegeben werden kann. 165

168 Jugendhilfestrukturen Beurkundung Neben der Führung von Beistandschaften und Beratungen sind die Beistände auch noch als Urkundspersonen tätig. Die Urkundstätigkeit im Jugendamt hat, als Durchführung sozialstaatlicher Verwaltung, ihren formalen Rahmen im Beurkundungsgesetz. Der Umfang der Ermächtigung zur Beurkundung ergibt sich aus 59 SGB VIII. Die Anzahl der Beurkundungsvorgänge nimmt in den letzten Jahren stark zu. Bewegte sich die Anzahl der Beurkundungen während 13 Jahren ( ) um jährlich 250, stieg die Anzahl der Beurkundungsvorgänge innerhalb der letzten vier Jahre auf das Doppelte. Abbildung 83: Beurkundungen (nicht erfasst sind sonstige Beurkundungsfälle) Jugendamtsinterne Daten Die wesentlichen Beurkundungsvorgänge sind: die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und deren Zustimmungen, die Beurkundung von Sorgeerklärungen und die Beurkundung einer Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen. 166

169 Jugendhilfestrukturen Abbildung 84: Beurkundungen 2017 Jugendamtsinterne Daten Tabelle 81: Beurkundungen 2017 Jahresvergleich Beurkundungen Vaterschaftsanerkennungen Sorgeerklärungen Unterhalt Jugendamtsinterne Daten Hinzu kommen weitere Vorgänge, wie z.b. die Bezifferung des Unterhaltstitels für die Geltendmachung im Ausland, die Titelumschreibung aufgrund Rechtsnachfolge (z.b. für Unterhaltsvorschussstellen oder Jobcenter), die Ausstellung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen etc., die hier nicht gesondert dargestellt werden. 167

170 Jugendhilfestrukturen Abbildung 85: Beurkundungen von Vaterschaften Jugendamtsinterne Daten Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen ist bei Nichtehelicher Geburt notwendig bzw. geboten. Sie ist abhängig auch von den allgemeinen Geburtenzahlen bzw. nichtehelichen Geburten. Eine örtliche Zuständigkeit ist hierbei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, d.h. es kann eine Beurkundung in jedem Standesamt oder Jugendamt stattfinden. Die Tendenz ist stark steigend. In der Regel wird die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und die Zustimmung der Mutter von beiden Elternteilen gemeinsam vorgenommen und nur eine Urkunde erstellt. In seltenen Fällen erfolgt die Beurkundung der Elternteile getrennt voneinander. Bei Inhaftierung oder schwieriger Schwangerschaft erfolgt die Beurkundung im Einzelfall auch vor Ort. Bei ausländischen Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Hierzu übersetzt bei Englisch eine Kollegin/ein Kollege, deren/dessen Zeit damit auch gebunden ist. Dies verlängert neben dem ggf. erhöhten Personaleinsatz aber auch die notwendige Zeit für die Beurkundung, so dass ab 2017 die Beurkundungen mit Dolmetschern gesondert erfasst werden, um für die Personalbemessung (PEB) eine Datengrundlage zu erhalten. 168

171 Jugendhilfestrukturen Abbildung 86: Personanstandsbeurkundungen 2017 Jugendamtsinterne Daten 2017 wurde bei 20% unserer Personenstands-Beurkundungen (82/391) mit Dolmetscher gearbeitet, zumeist mit Jugendamtspersonal. Zeitintensiver für die Verwaltung sind vorgeburtliche Beurkundungen. Die Urkunden werden bis zur Geburtsmitteilung aufbewahrt und erst mit den tatsächlichen Daten der Geburt (Geburtsdatum, Geburtsort, Namen des Kindes) abgelegt. Abbildung 87: Beurkundungen von Sorgeerklärungen Jugendamtsinterne Daten Die Beurkundung von Sorgeerklärungen ist bei Nichtehelicher Geburt zur Schaffung gemeinsamer Sorge möglich. Sie ist damit abhängig auch von den allgemeinen Geburtenzahlen. Eine örtliche Zuständigkeit ist hierbei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, d.h. es kann eine Beurkundung in jedem Jugendamt stattfinden. Das Standesamt ist für eine Beurkundung von Sorgeerklärungen derzeit nicht ermächtigt. 169

172 Jugendhilfestrukturen Die Tendenz ist stark steigend. In der Regel wird die Beurkundung der Sorgeerklärung von beiden Elternteilen gemeinsam vorgenommen und nur eine Urkunde erstellt. In seltenen Fällen erfolgt die Beurkundung der Elternteile getrennt voneinander. Zeitintensiv für die Verwaltung sind vorgeburtliche Beurkundungen. Die Urkunden werden bis zur Geburtsmitteilung aufbewahrt und erst mit den tatsächlichen Daten der Geburt (Geburtsdatum, Geburtsort, Namen des Kindes) abgelegt, bzw. können erst damit dann an das zuständige Jugendamt ins Register gegeben werden. Soweit die Mutter vor Geburt außerhalb des Landkreises umzieht oder vor Geburt heiratet, bekommt das Amt für Familie und Jugend Eichstätt keine Standesamtsmitteilung über die Geburt. Wenn die Eltern die Urkundsperson in diesem Fall nicht über die Geburt informieren, sind Nachrecherchen der Urkundsperson nötig, um überfällige Urkunden ablegen zu können. Insbesondere wenn Beurkundungen von Müttern vorgenommen werden, die von vorneherein nicht im Landkreis Eichstätt wohnen, kann es häufiger der Fall sein, dass die Elternteile die Information der Urkundsperson nach Geburt vergessen. Für die Namensgebung ist es den Beteiligten i.d.r. wichtig, die Beurkundung von Vaterschaft und Sorgeerklärung vor Geburt vorzunehmen. Die Verwendung des Familiennamens des Vaters ist mit Sorgeerklärung kostenfrei. Ohne Sorgeerklärung kostet die Namenserteilung beim Standesamt eine Gebühr. Aufgrund von möglichen Terminengpässen sollte eine Terminvereinbarung für Beurkundungen möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Abbildung 88: Beurkundungen von Unterhalt Jugendamtsinterne Daten Die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen ist nahezu konstant um die 100 Urkunden pro Jahr. Eine örtliche Zuständigkeit ist hierbei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, d.h. es kann eine Beurkundung in jedem Jugendamt stattfinden. Das Standesamt ist dazu nicht ermächtigt. Die Beurkundungsaufforderungen stammen entweder vom eigenen Jugendamt, anderen Jugendämtern, die eine Beistandschaft führen, bei der die unterhaltspflichtige Person in der Regel in unserer Region wohnt, oder von Rechtsanwälten. 170

173 Jugendhilfestrukturen Die Unterhaltsbeurkundungen teilten sich 2017 wie folgt auf: 26 Unterhalt Abänderung (KV) 14 Unterhalt Erstfestsetzung (KV) 3 Unterhalt Erstfestsetzung (KM) 2 Unterhalt Mehrbedarf (KV) 1 Betreuungsunterhalt Abbildung 89: Unterhaltsbeurkundungen 2017 Jugendamtsinterne Daten 171

174 Jugendhilfestrukturen Unterhaltsvorschuss Allgemeine Beschreibung Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine wichtige Leistung für Alleinerziehende und vor allem für ihre Kinder. Der Unterhaltsvorschuss entlastet, wenn der Barunterhalt des anderen Elternteils ausbleibt und unterstützt damit die Alleinerziehenden, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) Seit dem 1. Juli 2017 gilt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten nicht mehr und der Unterhaltsvorschuss wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses wird gewährleistet, dass der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss oder Leistungen nach dem SGB II lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie die ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Damit sichert der Unterhaltsvorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien. Anspruchsberechtigte im Unterhaltsvorschuss Anspruchsberechtigt nach dem UhVorschG ist das Kind. Ein Kind hat Anspruch, wenn es im Bundesgebiet bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, - der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder - der von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig - Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß 1612a Abs. 1 BGB erhält oder - wenn dieser oder ein Stiefelternteil verstorben ist, Waisenbezüge mindestens in 2 Abs. 1 und 2 UhVorschG bezeichneten Höhe erhält und das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder durch die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt. Höhe des Unterhaltsvorschusses Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten gesetzlichen Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen. 172

175 Jugendhilfestrukturen Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit dem 1. Januar 2018 monatlich: Tabelle 82: Unterhaltsvorschussbeträge ab In der ersten Altersstufe (Kinder von 0 bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 154,00 In der zweiten Altersstufe (Kinder von 7 bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 205,00 In der dritten Altersstufe (Kinder von 12 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 273,00 Liegen die Anspruchsvoraussetzungen nur für einen Teil eines Monats vor, wird die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anteilig gezahlt. Unterhaltsleistungen von monatlich unter 5,00 Euro werden nicht gezahlt. Ansprüche für freizügigkeitsberechtigte Ausländer Für freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger. Ansprüche für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer Anderen Kindern wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels oder des Aufenthaltstitels des betreuenden Elternteils voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne weiteres. Eine Aufenthaltserlaubnis des betreuenden Elternteils erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich nur dann, wenn sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt oder berechtigt hat oder der betreuende Elternteil hier schon erlaubt gearbeitet hat. Ausländerinnen und Ausländer, die zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Studiums oder Schulbesuchs haben oder die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung für höchstens sechs Monate besitzen, erhalten keinen Unterhaltsvorschuss. Das betrifft auch Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft. Tabelle 83: Unterhaltsvorschuss Jahresvergleich Maßnahme Geschäftsvorfälle UV - Leistung Rückholfälle (nicht laufend) Rückholsumme Rückholquote 26,9 % 39,2 % 41,9 % Jugendamtsinterne Daten 173

176 Jugendhilfestrukturen Fachteam 326 Kindertagesbetreuung Fachberatung für Kindertageseinrichtungen Im Jahr 2017 wurden im Rahmen der Kita-Fachberatung folgende Projekte durchgeführt: Leitungstreffen für die Leitungen der kommunalen und freien Kindertageseinrichtungen Bis zu 38 Einrichtungsleitungen nahmen an den Arbeitstreffen, die cirka drei bis vier Mal im Jahr stattfinden und von einer externen Referentin geleitet und gestaltet werden, regelmäßig teil. Neben den Einladungen zu den Leitungstreffen und der allgemeinen organisatorischen Leitung nimmt die Fachberatung seit 2014 auch immer wieder an den Treffen selbst teil, um die Fachkräfte über aktuelle Themen zu informieren und Fragen zu klären. Im Frühjahr 2017 wurde die große Gruppe zugunsten von mehr Arbeitsqualität verkleinert. Seitdem finden jeweils zwei Treffen mit einer jeweiligen Gruppenstärke um die 20 Personen etwa im gleichen Zeitraum, mit derselben Referentin, aber zu verschiedenen Terminen und Veranstaltungsorten statt. Nach einer einjährigen Probephase wird festgehalten, ob durch die Teilung der Gruppe langfristig eine Verbesserung der Arbeitsqualität erreicht werden kann und wie die Treffen in den nächsten Jahren weitergeführt werden können. Qualifizierungsmaßnahme für pädagogische Mitarbeiter/innen in Kindertageseinrichtungen mit Kindern unter 3 Jahren Die Schulungsreihe startete im Mai 2017 läuft bis ins Frühjahr Pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen bildeten sich in insgesamt 5 Modulen, von jeweils 2-3 Seminartagen, gezielt für die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren weiter. Diese Qualifizierungsmaßnahme war stark an die frühere Kampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (kurz: QUAKA ) angelehnt und richtete sich an alle pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in Kinderkrippen und altersgeöffnete Einrichtungen beschäftigt sind oder deren Einrichtung in nächster Zeit eine Öffnung für Kinder unter 3 Jahren plant. Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme waren: Modul 1: Haltung und professionelle Rolle der Erzieherin, Bild vom Kind Modul 2: Eingewöhnung und Übergänge gestalten Modul 3: Beobachtung und Dokumentation Modul 4: Lernerfahrungen und Bildungsbereiche Modul 5: Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Organisiert wurde die Seminarreihe von der KITA-Fachberatung in Kooperation mit der Bildungsreferentin Frau Kleebinder, die die Schulung durchgeführt hat. Finanziert wurde die Qualifizierungsmaßnahme durch Teilnahmegebühren. 174

177 Jugendhilfestrukturen Veranstaltungen zum Thema Inklusion in Kindertageseinrichtungen Laut UN-Konvention sind wir verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem einzurichten und somit allen Kindern soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. Um die Umsetzung dieser Vorgaben zu erleichtern, fanden zwei Fachtage mit fachlich spezialisierten Referentinnen, im Frühjahr 2017 für Leitungen, Fach- und Ergänzungskräfte der Kindertageseinrichtungen für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit und den Trägervertretungen statt. Beim ersten Fachtag: Inklusion Grundprinzipien einer pädagogischen Vielfalt ging es überwiegend um die Umsetzung inklusiver Pädagogik wie z.b. inklusiver Pädagogik in Kindertageseinrichtungen entwickeln, fachliche und organisatorische Rahmenbedingungen erfahren und die eigene Haltung dazu hinterfragen. Inhalte der Fortbildung waren somit: Begriffserklärung und Verständnis von Inklusion Grundprinzipien einer pädagogischen Vielfalt Werte und Grundhaltung Fachliche und organisatorische Qualitätsanforderungen Ressourcenzuschaltung Thema des zweiten Fachtages war: Inklusion Organisatorische, rechtliche und finanzielle Anforderungen und Grenzen. Die Teilnehmer/innen waren Leitungskräfte und Trägervertretungen und Einrichtungsleitungen. Nun ging es mehr um die Organisation inklusiver Pädagogik und die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Inhalte der Fortbildung: Rechtliche Grundlagen Rahmenbedingungen im laufenden Betrieb, in Beachtung des 45 SGB VIII, Vorbereitung Inklusion Konzeptionelle Änderungen Trägeraufgaben Gruppenstruktur/Personal, auch in Bezug auf den heutigen Personalmangel (ggf. Anträge nach 16 AVBayKiBiG) Kooperationsvertrag mit der Kommune Zusammenarbeit mit Bezirk und Jugendamt (u.a. Antragstellung, Eingliederungshilfe, Leistungs- und Entgeltvereinbarung) Die Nöte der Träger (Fragen aus der Praxis) 175

178 Jugendhilfestrukturen Fortbildungsmaßnahme zur Öffnung des Vorkurses Deutsch 240 für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen Im Herbst 2017 fand in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt ein Fortbildungstag im Rahmen der Fortbildungskampagne Vorkurs Deutsch 240 statt. Ziel der Veranstaltung war insbesondere, dass durch eine gemeinsame Fortbildung für Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und Grundschullehrkräften, die Effektivität der Maßnahme Vorkurs Deutsch 240 zu verbessern und einen intensiveren institutionsübergreifenden Austausch sowie eine Stärkung des Abstimmungsprozesses zwischen Fach- und Lehrkräften zu ermöglichen. Zwei externe Referenten vermittelten folgende Inhalte: Kooperationsaufgabe Vorkurs Deutsch 240 (rechtlich-curriculare Grundlagen, Organisation und Konzeption) Beobachtung und Dokumentation (SELDAK/SISMIK/PERIK und Portfolio) und Früherkennung von Sprachentwicklungsstörungen (Kooperation mit Fachdiensten) Stärkung der Kinder in der Entwicklung ihrer Sprach- und Literacy-Kompetenz in heterogenen Vorkursgruppen (Fokus Bildungssprache) (z.b. allgemeine Prinzipien zur Handlungspraxis im Vorkurs, geeignete Methoden zur Unterstützung der Sprach- und Literacyentwicklung in heterogenen Vorkursgruppen, Qualität der Fachkraft-Kind-Interaktion). Projekt: Kennenlernen von abendländischer Musikkultur in Kindertageseinrichtungen Wie bereits im vergangenen Jahr wurden Sachmittel zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beschafft und an über 60 Vertreterinnen aus Krippen, Kinderhäusern, Kindergärten, Horten und der Kinderwelt e.v. weitergegeben. Es wurde diesmal neben ipads auch Boomwhacker-Sets und Piktogrammwände verteilt. Auch 2017 gehörte eine individuelle Schulung für die Nutzung der ipads mit zum Gesamtpaket. Bei der digitalen Medien-Schulung, durchgeführt von externen Referenten, ging es insbesondere um die frühkindliche Erziehung mit dem Schwerpunkt Musik sowie um kreative und integrative Arbeit mit Kindern im Vorschulalter. Das Projekt zielte darauf, dass mit elementarer Musikerziehung Hemmnisse bei Asylbewerberkindern und Kindern mit Fluchterfahrungen abgebaut und Kontaktaufnahmen erleichtert werden. Finanziert wurden die Materialien durch Fördergelder des Bayerischen Sozialministeriums sowie des Landkreises Eichstätt. 176

179 Jugendhilfestrukturen Aufsicht über Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Elternbeitragsübernahme in Kindertageseinrichtungen Tabelle 84: Kindertagesbetreuung Jugendamtsinterne Daten 177

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