Geschäftsbericht für das Jugendamt Miltenberg

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1 Geschäftsbericht für das Jugendamt Miltenberg Kreisjugendamt Miltenberg in Kooperation mit dem BLJA auf der Basis von JUBB JUBB 2009 Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JUBB)

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3 Inhalt 1 Vorwort 2 Bevölkerung und Demographie 3 Familien- und Sozialstrukturen 4 Jugendhilfestrukturen 4.1 Fallerhebung 4.2 Kostendarstellung 5 Begriffserläuterungen und Definitionen 6 Datenquellen 3

4 Geschäftsbericht für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg 1 Vorwort Der vorliegende Geschäftsbericht 2009 basiert nun zum vierten Mal auf Daten aus der einheitlichen Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JUBB). Neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten enthält er detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Nähere Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten können detailliert im Kapitel 5 nachgelesen werden. Die Datenquellen wurden zum Teil angepasst, um aktuellere Daten verwenden zu können. So werden Aussagen zu Schulen und Bevölkerungsprognosen ab dem Bericht für das Jahr 2007 ebenfalls vom Bayerischen Landesamt für Statistik abgefragt, da diese immer aktuell abrufbar sind. Die Bevölkerungszahlen selbst werden wie bisher jährlich fortgeschrieben, um eine Kontinuität der Eckwerte nicht zu gefährden. Bezugsjahr für die Bevölkerung wird wie vereinbart weiterhin der des Vorvorjahres (somit der 1.1. des Vorjahres) bleiben, für den Bericht 2009 somit der Daten für die Haushalte, mit denen Aussagen über die Verteilung von Singles und Familien getroffen werden können, werden wie bisher von der Bertelsmannstiftung bezogen, da hier die prozentualen Veränderungen nicht so hoch ausfallen und die Daten daher auch mit Stand hinreichend aussagekräftig sind. Im Teil 4 Jugendhilfestrukturen sind zum zweiten Mal die Veränderungen der Fallzahlen im Verlauf (Zeitreihen von 2006 bis 2009) dargestellt. Die Veränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr bleiben unverändert Bestandteil des Berichts. Die Darstellung der Kosten in Kapitel 4.2 erfolgt in diesem Berichtsjahr zum zweiten Mal. Einer Gesamtübersicht folgt die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JUBB. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Ausgabendeckung ergänzt. 4

5 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis liegt im Nordwesten Bayerns, an Hessen und Baden-Württemberg angrenzend. Er umfasst 32 Gemeinden, darunter die Stadt Erlenbach und die Stadt Miltenberg. Der Landkreis Miltenberg umfasst eine Fläche von ha (Stand 2008). 2.1 Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Miltenberg Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (50,19 %) zu Männern (49,81%). (Verhältnis Gesamtbayern: 50,99 % Frauen zu 49,01 % Männer). 5

6 2.2 Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis insgesamt 6

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8 2.3 Altersgruppenaufbau der Bevölkerung am Anmerkung: eine Zusammenfassung erfolgte durch das Statistische Landesamt in den Altersklassen 85 bis unter 90 Jahren, 90 bis unter 95 Jahren, 95 Jahre oder älter. 8

9 2.4 Altersgruppenaufbau junger Menschen im Landkreis Miltenberg am insgesamt männlich weiblich insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Genesis Datenbank

10 Altersgruppen Bevölkerung 1 0- bis unter 3-Jährige bis unter 6-Jährige bis unter 12-Jährige bis unter 14-Jährige bis unter 16-Jährige bis unter 18-Jährige bis unter 21-Jährige bis unter 27-Jährige Anzahl der Minderjährigen (bis 18 Jahre; gesamt) bis unter 21-Jährige Anzahl der jungen Menschen (bis 27 Jahre; gesamt) siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgrenzen und Begriffsbestimmungen nach KJHG 10

11 2.5 Frauenanteil der 18- bis unter 45-Jährigen 2 am Der Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 45 (22.528) an der Gesamtbevölkerung ( ) liegt bei 17,29 %, an der entsprechenden Altersgruppe bei 49,12 %. (Bayern: Anteil der Frauen im Alter zwischen 18 und 45 an der Gesamtbevölkerung 18,12 %, an der entsprechenden Altersgruppe 49,37 %). 2 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Frauenanteil der 18- bis 45-Jährigen 11

12 2.6 Ausländeranteil 3 ( ) Laut Ausländerzentralregister leben im Landkreis Miltenberg Ausländer, das entspricht einem Anteil von 8,46 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 8,60 %. 3 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Ausländeranteil 12

13 2.7 Verhältnis der 0- bis unter 21-Jährigen zum Rest der Bevölkerung ( ) Der Jugendquotient 4, also das Verhältnis der 0- bis unter 21-Jährigen zum Rest der Bevölkerung, liegt bei 0,30 und damit über dem Bayerndurchschnitt von 0,27. (Anmerkung: umso geringer der Wert, desto älter die Bevölkerung) 4 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Jugendquotient 13

14 2.8 Bevölkerungsdichte 5 ( ) Der Landkreis Miltenberg hat mit 1,8 Einwohnern (EW) pro Hektar eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zur Bevölkerungsdichte der bayerischen Landkreise von 1,3 im oberen Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. 5 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Bevölkerungsdichte 14

15 2.9 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen 15

16 Laut Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik wird die Bevölkerung im Landkreis Miltenberg bis zum Jahr 2028 voraussichtlich um 5,6 % abnehmen (bezogen auf das Ausgangsjahr 2008). Auch die potenzielle Jugendhilfeklientel wird weiter abnehmen. Anmerkung: daraus lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahlentwicklung der Jugendhilfe und Kostenentwicklung der Jugendhilfe schließen. Besondere Signifikanzen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Miltenberg bis ins Jahr 2028 (Basisjahr 2008) darstellt. Altersgruppe Landkreis Miltenberg Bayern unter 3 Jahre - 15,2-3,6 3 bis unter 6 Jahre - 14,3-4,5 6 bis unter 10 Jahre - 22,2-9,3 10 bis unter 16 Jahre - 29,0-16,2 16 bis unter 19 Jahre - 33,3-21,8 19 bis unter 25 Jahre - 24,4-15,0 25 bis unter 40 Jahre - 12,7-3,7 40 bis unter 60 Jahre - 19,4-11,7 60 bis unter 75 Jahre 34,1 29,2 75 Jahre oder älter 44,3 45,1 Gesamtbevölkerung - 5,6 0,9 16

17 Betrachtet man den Minderjährigenentwicklungsindex von 2005 auf 2007, hat eine Abnahme des potenziellen Hauptklientels um 5,47 % stattgefunden. Bayernweit ist ein Rückgang von 3,11 % zu verzeichnen. 17

18 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote 6 der unter 25-Jährigen (2008) Der Anteil arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren betrug im Jahresdurchschnitt ,0 %. Insgesamt wies Bayern 2008 im Jahresdurchschnitt eine Jugendarbeitslosenquote von 3,6 % auf. 6 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Arbeitslosenquote 18

19 3.2 Arbeitslosenquote gesamt (2008) Die Arbeitslosenquote gesamt liegt im Jahresdurchschnitt 2008 bei 4,3 %. Insgesamt wies Bayern 2008 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 4,8 % auf. 19

20 3.3 Grundsicherung nach ALG I 7 (2008) Im Jahresdurchschnitt 2008 gab es Empfänger von ALG I. Auf Einwohner im Landkreis Miltenberg kamen somit 10 Leistungsempfänger. Bayernweit waren es im Vergleich dazu in Leistungsempfänger je Einwohner. 7 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Grundsicherung nach ALG I 20

21 3.4 Grundsicherung nach ALG II 8 (2008) Im Jahresdurchschnitt 2008 erhielten Personen ALG II-Leistungen. Auf Einwohner im Landkreis Miltenberg kamen somit 24 Leistungsempfänger. Bayernweit gab es Leistungsempfänger von ALG II bezogen auf Einwohner. 8 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Grundsicherung nach ALG II 21

22 3.5 Sozialgeld nach SGB II 9 bei unter 15-Jährigen (2008) Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Miltenberg liegt bei 73 Sozialgeldempfängern pro Einwohner der unter 15-Jährigen. Bayernweit gab es Leistungsempfänger von Sozialgeld pro Einwohner der unter 15-Jährigen. 9 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Sozialgeld 22

23 3.6 Frauenerwerbstätigenquote 10 (2007) Der Anteil der im Landkreis Miltenberg sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 47,20 % der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 49,80 %) Frauenerwerbstätigenquote 2007 in den Städten und Landkreisen Bayerns 10 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Frauenerwerbstätigenquote 23

24 3.7 Anteil Schulabgänger ohne Abschluss 11 (2008) Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss im Jahre 2008 liegt bei 7,54 % (Bayern 6,61 %). 11 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Schulabgänger ohne Abschluss 24

25 3.8 Verhältnis Anteil Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern 12 (2006) Wie der angefügten Grafik zu entnehmen ist, gehört der Landkreis Miltenberg zu den von Familien geprägten Kommunen. So kommen auf die Gesamtheit aller Haushalte ein Anteil von 31,70 % Singlehaushalte und ein Anteil von 38,50 % an Haushalte mit Kindern. Das entspricht einem Verhältnis von 0, siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Verhältnis Anteil Einpersonenhaushalte zu HH mit Kindern 25

26 3.9 Gerichtliche Ehelösungen 13 Betrachtet man die Entwicklung der Scheidungen bezogen auf Einwohner, so ist ein Rückgang zwischen den Jahren 2005 und 2007 erkennbar. Im Landkreis Miltenberg wurden ,76 Ehen je Einwohner gerichtlich gelöst (Bayern: 2,17). Geschiedene Ehen Anzahl auf EW ,29 2,28 1,76 Die Anzahl der Eheschließungen 2007 belief sich auf 579. Das Verhältnis der Scheidungen zu den Eheschließungen in 2007 beträgt 0,40 (Bayern: 0,47). Somit werden 40 % aller geschlossenen Ehen geschieden. 13 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Gerichtliche Ehelösungen 26

27 4 Jugendhilfestrukturen Mit JUBB (Modul A) wurde 2006 damit begonnen, bayerneinheitlich die von den Jugendämtern gewährten kostenintensiven Jugendhilfen zu erheben und darzustellen. Dieses Kapitel ist seit dem Berichtsjahr 2008 in die Bereiche Fallerhebung (4.1) und Kostendarstellung (4.2) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2009 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilen. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JUBB-Werte im Berichtszeitraum, sowie ein Vergleich mit den Zahlen vom Vorjahr (Abschnitt 4.1.4). Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JUBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z. B. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Die Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der beendeten Fälle zu den entsprechenden Altersgruppen ist seit diesem Berichtsjahr erstmals der Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe (in den Vorjahren war es der des Berichtsjahres). Dies kann insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu Veränderungen der Fallzahlen führen, die ausschließlich dieser notwendigen Anpassung zuzurechnen sind. In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JUBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf die kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). 27

28 4.1 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen im Landkreis Miltenberg 14 0% ( 29, 35a teilstationär) Verteilung der kostenintensiven Hilfen 13% 1% 2% 4% 9% 0,2% 22% 15% 10% 10% 14% Datenquelle: JUBB 2009; eigene Berechnungen a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung 0% ( 29, 35a teilstationär) 13% 4% 10% 0,2% 15% 24% 10% 10% 14% 35a stationär 35a teilstationär 35a ambulant II Datenquelle: JUBB 2009; eigene Berechnungen 14 detaillierte Zahlenübersicht siehe 4.1.3) 28

29 Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35 a) 35% 53% 12% ambulante Fälle Datenquelle: JUBB 2009; eigene Berechnungen teilstationäre Fälle stationäre Fälle Vergleich Vorjahr 2008: ambulant 50%, teilstationär 13%, stationär 37% Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35 a) 34% 56% 10% ambulante Fälle mit 35a Datenquelle: JUBB 2009; eigene Berechnungen Vergleich Vorjahr 2008: ambulant 51%, teilstationär 12%, stationär 34% teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a 29

30 4.1.2 Einzelauswertungen a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familie im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JUBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19, 20 zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder betrifft: - alleinerziehende (i. d. Regel minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter/Väter in dieser Zeit Schul- bzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter/Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen 30

31 inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind Der Fallbestand am betrug 3 untergebrachte Mütter Einrichtungen. 4 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 2 Fälle wurden beendet. Alle Hilfen nach 19 wurden jungen Müttern gewährt. 28,57 % der Leistungen wurden von Nicht- Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 beträgt im Erhebungsjahr 0,23 (der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 auf die Fälle, nicht die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 15 ). Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 16 der betroffenen Kinder von 0,10 %. Der Eckwert Leistungsbezug 17 des 19 beträgt im Jahr ,01 je der 0- bis unter 6- Jährigen; mindestens 1,01 von Kindern unter 6 Jahren sind somit mit einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht. (Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 auf die Fälle, nicht die Kinder. Da mindestens ein anspruchsbegründendes Kind vorhanden sein muss (auch als Leibesfrucht), um eine Unterbringung durchzuführen, kann beim Eckwert 15 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 16 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 17 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 31

32 Leistungsbezug von mindestens gesprochen werden, da nicht weniger als 1 Kind mit untergebracht werden kann). Die durchschnittliche Verweildauer 18 in den Einrichtungen beträgt derzeit 19,00 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 19 von 3,42. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Anteil weiblich 100,00 % Anteil Nicht-Deutsche 28,57 % Eckwert Inanspruchnahme 0,23 Altersgruppenhilfequotient 0,10 % Eckwert Leistungsbezug 1,01 durchschnittliche Laufzeit 19,00 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 3,42 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Anteil weiblich 100,00 % Anteil Nicht-Deutsche 16,67 % Eckwert Inanspruchnahme 0,19 Altersgruppenhilfequotient 0,11 % Eckwert Leistungsbezug 0,84 durchschnittliche Laufzeit 7,00 Monate Durchschnittliche 4,17 Jahresfallzahlen 18 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 19 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 32

33 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können soll: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten wird angeboten von: - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen inhaltliche Schwerpunkte: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt umfasst: - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt Der Fallbestand am beläuft sich auf 1 Fall. 8 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 9 Fälle wurden beendet. 44,44 % der Hilfeempfänger nach 20 waren weiblich. Alle Leistungen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,30. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 5- bis unter 17-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 21 von 0,05 %. 20 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 33

34 Der Eckwert Leistungsbezug 22 des 20 beträgt im Jahr ,50 je der 5- bis unter 17- Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 23 beendeter Hilfen beträgt derzeit 3,44 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 24 von 3,42. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Anteil weiblich 44,44 % Anteil Nicht-Deutsche 0,00 % Eckwert Inanspruchnahme 0,30 Altersgruppenhilfequotient 0,05 % Eckwert Leistungsbezug 0,50 durchschnittliche Laufzeit 3,44 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 3,42 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Anteil weiblich 62,50 % Anteil Nicht-Deutsche 0,00 % Eckwert Inanspruchnahme 0,26 Altersgruppenhilfequotient 0,04 % Eckwert Leistungsbezug 0,43 durchschnittliche Laufzeit 3,43 Monate Durchschnittliche 1,50 Jahresfallzahlen 21 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 22 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 23 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 24 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 34

35 b) ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2009 (ohne 35 a) belief sich auf 222, das entspricht einem Anteil von 53 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JUBB rechnen den 27 II aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. 35

36 Fachliche Beschreibungen: 27 II Hilfen zur Erziehung betrifft: - Kinder und Jugendliche soll: - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten wird angeboten von: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. umfasst: - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Der Fallbestand am betrug 31 Fälle. 34 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 27 Fälle wurden beendet. Keiner der jungen Menschen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 38,46 % der Hilfeempfänger nach 27 II waren weiblich. 3,08 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 2,14. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 26 der betroffenen Kinder von 0,25 %. Der Eckwert Leistungsbezug 27 des 27 II beträgt im Jahr ,55 je der 0- bis unter 18- Jährigen, von Minderjährigen nehmen also 2,55 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 28 einer Hilfe nach 27 II beläuft sich auf 8,11 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 29 von 34, siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 26 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 27 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 28 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 29 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 36

37 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 38,46 % Anteil Nicht-Deutsche 3,08 % Eckwert Inanspruchnahme 2,14 Altersgruppenhilfequotient 0,25 % Eckwert Leistungsbezug 2,55 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 8,11 Monate 34,67 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 46,88 % Anteil Nicht-Deutsche 3,13 % Eckwert Inanspruchnahme 2,07 Altersgruppenhilfequotient 0,24 % Eckwert Leistungsbezug 2,45 durchschnittliche Laufzeit 11,78 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 27,25 37

38 29 Soziale Gruppenarbeit betrifft: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) soll: - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen, - auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe - öffentlichen Trägern über Projektförderung inhaltliche Schwerpunkte: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG). umfasst: - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - soziale Trainingskurse Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 29 gewährt. 38

39 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen, - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern, - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen. inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z. B. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen. umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z. B. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schule und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 58 Fälle. 51 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 48 Fälle wurden beendet. Keiner der jungen Menschen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 42,20 % der Hilfeempfänger nach 30 waren weiblich. 7,34 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 39

40 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 3,58. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 31 der betroffenen Kinder von 0,59 %. Der Eckwert Leistungsbezug 32 des 30 beträgt im Jahr ,88 je der 6- bis unter 18- Jährigen, somit benötigten 5,88 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 33 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 18,58 Monaten. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 34 von 64,83. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 42,20 % Anteil Nicht-Deutsche 7,34 % Eckwert Inanspruchnahme 3,58 Altersgruppenhilfequotient 0,59 % Eckwert Leistungsbezug 5,88 durchschnittliche Laufzeit 18,58 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 64,83 30 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 31 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 32 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 33 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 34 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 40

41 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 43,43 % Anteil Nicht-Deutsche 5,05 % Eckwert Inanspruchnahme 3,20 Altersgruppenhilfequotient 0,52 % Eckwert Leistungsbezug 5,21 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 18,36 Monate 61,50 41

42 31 Sozialpädagogische Familienhilfe betrifft: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden soll: - durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben wird angeboten von: - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe inhaltliche Schwerpunkte: - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. umfasst: - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe Der Fallbestand am betrug 31 Familien. 17 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 24 Familien wurde die Hilfe in 2009 beendet. Keine der Familien wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. Im Jahr 2009 waren 97 Kinder von SPFH betroffen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 beträgt im Erhebungsjahr 1,58 Familien. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen 35 ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,52 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 beträgt im Jahr ,18 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 15,38 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2009 von 33,17 Familien. 35 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 42

43 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Von SPFH betroffene Kinder 97 Eckwert Inanspruchnahme 1,58 Altersgruppenhilfequotient 0,52 % Eckwert Leistungsbezug 5,18 durchschnittliche Laufzeit 15,38 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 33,17 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Von SPFH betroffene Kinder 100 Eckwert Inanspruchnahme 1,65 Altersgruppenhilfequotient 0,52 % Eckwert Leistungsbezug 5,16 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 15,35 Monate 29,08 43

44 c) teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2009 (ohne 35 a) belief sich auf 49, das entspricht einem Anteil von 12 % an allen gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 32 Erziehung in einer Tagesgruppe betrifft: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen soll: - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern wird angeboten von: - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten inhaltliche Schwerpunkte: - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer Heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege Der Fallbestand am betrug 34 Fälle. 15 wurden im laufenden Jahr zusätzlich genehmigt und 17 Fälle wurden beendet. Keins der Kinder und Jugendlichen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 16,33 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 10,20 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. 44

45 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 1,61. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 37 der betroffenen Kinder von 0,42 %. Der Eckwert Leistungsbezug 38 für 32 beträgt im Jahr ,17 je der 6- bis unter 14- Jährigen, 4,17 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 39 einer Hilfe nach 32 beläuft sich derzeit auf 22,76 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 40 von 32,50. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 16,33 % Anteil Nicht-Deutsche 10,20 % Eckwert Inanspruchnahme 1,61 Altersgruppenhilfequotient 0,42 % Eckwert Leistungsbezug 4,17 durchschnittliche Laufzeit 22,76 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 32,50 36 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 37 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 38 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 39 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 40 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 45

46 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 12,28 % Anteil Nicht-Deutsche 8,77 % Eckwert Inanspruchnahme 1,84 Altersgruppenhilfequotient 0,47 % Eckwert Leistungsbezug 4,66 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 23,22 Monate 36,00 46

47 d) stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder, bei Jugendlichen oder Heranwachsenden, eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2009 (ohne 35a) betrug 145 Fälle, das entspricht einem Anteil von 35 % aller gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 33 Vollzeitpflege betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche soll: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten wird angeboten von: - Jugendamt bzw. freie Träger in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z. B. ASD) 47

48 - Auszahlung von Pflegegeld Am waren 57 junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. 13 Pflegeverhältnisse kamen im laufenden Jahr dazu und 13 Fälle wurden beendet. 10 junge Menschen wurden durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 22 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. 50,00 % der Pflegekinder waren weiblich. 10,00 % Nicht-Deutsche wurden in Pflegefamilien untergebracht. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 2,30. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 16-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 42 der betroffenen Kinder von 0,32 %. Der Eckwert Leistungsbezug 43 des 33 beträgt im Jahr ,17 je der 0- bis unter 16- Jährigen, d. h. 3,17 von Minderjährigen bis 16 Jahren müssen im in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 44 in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 37,38 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 45 von 59,75. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 10 Übernahme durch 86 VI 22 Anteil Nicht-Deutsche 10,00 % Anteil weiblich 50,00 % Eckwert Inanspruchnahme 2,30 Altersgruppenhilfequotient 0,32 % Eckwert Leistungsbezug 3,17 durchschnittliche Laufzeit 37,38 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 59,75 41 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 42 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 43 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 44 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 45 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 48

49 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Übernahme durch 86 VI 23 Anteil Nicht-Deutsche 1,30 % Anteil weiblich 49,35 % Eckwert Inanspruchnahme 2,49 Altersgruppenhilfequotient 0,34 % Eckwert Leistungsbezug 3,40 durchschnittliche Laufzeit 28,30 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 57,75 Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr % 54% 21% Datenquelle: JUBB 2009; eigene Berechnungen 33 ohne Kostenerstattung 33 mit Kostenerstattung an andere 33 mit Kostenerstattung von anderen 49

50 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen betrifft: - Kinder, Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen soll: - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der Vorbereitung der Rückkehr in die Familie, Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie, Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. wird angeboten von: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft inhaltliche Schwerpunkte: - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel Leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung Der Fallbestand am betrug 47 junge Menschen in Heimerziehung. 27 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 24 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. 4 junge Menschen wurden durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 5 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 40,54 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 6,76 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 2,43. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 47 der betroffenen Kinder von 1,09%. 46 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 47 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 50

51 Der Eckwert Leistungsbezug 48 des 34 beträgt im Jahr ,92 je der 14- bis unter 18- Jährigen, d. h. 10,92 von bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 49 beläuft sich auf 13,67 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 50 von 50,33. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 4 Betreutes Wohnen 5 Anteil Nicht-Deutsche 6,76 % Anteil weiblich 40,54 % Eckwert Inanspruchnahme 2,43 Altersgruppenhilfequotient 1,09 % Eckwert Leistungsbezug 10,92 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 13,67 Monate 50,33 Vergleichswerte Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Betreutes Wohnen 6 Anteil Nicht-Deutsche 9,88 % Anteil weiblich 50,62 % Eckwert Inanspruchnahme 2,61 Altersgruppenhilfequotient 1,20 % Eckwert Leistungsbezug 11,98 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 13,47 Monate 48,83 48 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 49 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 50 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 51

52 Historie Belegungstage/ Jahr in stationären Maßnahmen ohne Vollzeitpflege ab 1991 Historie Belegungstage stationär ohne Vollzeitpflege Belegungstage Linear (Belegungstage) Belegungstage Belegungstage Jahr Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Miltenberg 2009 ist 49:51 (siehe Grafik). Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr % 51% Datenquelle: JUBB 2009; eigene Berechnungen Vergleich Vorjahr = 49%, 34 = 51 % 52

53 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung betrifft: - Jugendliche (14 18 Jahre), in begründeten Einzelfällen auch Kinder, in begründeten Problemlagen. soll: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten wird angeboten von: - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 und andere HzE anbieten) inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z. B. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z. B. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung/Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Der Fallbestand am betrug 1 Fall. Keine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung kam im laufenden Jahr dazu und 1 wurden beendet. Keiner der jungen Menschen wurde durch Zuständigkeitswechsel übernommen. Von allen Einzelbetreuungen waren keine Auslandsunterbringungen. 53

54 100,00 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle Hilfeempfänger waren deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter beträgt im Erhebungsjahr 0,03. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient 52 der betroffenen Kinder von 0,01%. Der Eckwert Leistungsbezug 53 des 35 beträgt im Jahr ,15 je der 14- bis unter 18- Jährigen. Die durchschnittliche Dauer 54 einer intensiven Einzelbetreuung beträgt derzeit 12,00 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 55 von 0,33. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Auslandsunterbringungen 0,00 % Anteil Nicht-Deutsche 0,00 % Anteil weiblich 100,00 % Eckwert Inanspruchnahme 0,03 Altersgruppenhilfequotient 0,01 % Eckwert Leistungsbezug 0,15 durchschnittliche Laufzeit Durchschnittliche Jahresfallzahlen 12,00 Monate 0,33 51 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen 52 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Altersgruppenhilfequotient 53 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, Eckwert Leistungsbezug 54 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 55 siehe Erläuterungen und Definitionen in Kapitel V, durchschnittliche Jahresfallzahl 54

55 Vergleichswert Vorjahr 2008: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Auslandsunterbringungen 0,00 % Anteil Nicht-Deutsche 0,00 % Anteil weiblich 75,00 % Eckwert Inanspruchnahme 0,13. Altersgruppenhilfequotient 0,06 % Eckwert Leistungsbezug 0,59 durchschnittliche Laufzeit 7,67 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1,75 55

56 e) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betrifft: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte soll: - Eingliederungshilfe leisten wird angeboten von: - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe inhaltliche Schwerpunkte: - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen Der Fallbestand am betrug 31 ambulante, keine teilstationären sowie 11 stationäre Fälle. 16 ambulante, keine teilstationären und 10 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. 56

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