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1 wir gestalten unvergessliches! FESTAUSSTATTUNG

2 Festausstattung Wir besorgen alles rund um die Ausstattung und Gestaltung Ihres Events. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl unseres vielfältigen Angebotes. Sie können bei uns sowohl Tischgedeck, als auch Mobiliar leihen. Selbstverständlich arbeiten wir bei einem Fullservice-Angebot mit einem Pauschalpreis. Wir beraten Sie gerne, um die richtige Ausstattung für Ihre Veranstaltung zu finden. 1

3 Festausstattung BESTECK & GESCHIRR Besteck, Geschirr und Gläser ab 0,30 (Messer, Gabel, Löffel, Teller, Tassen, Sekt-, Bier und Weingläser etc.) Vorlegebesteck ab 0,70 (Kellen, Zangen, Tortenheber) Buffetschalen ab 5,00 Buffetplatten ab 1,00 TISCHWÄSCHE Tischdecke rund oder eckig ab 12,00 Stoffserviette je Stück 3,00 Stretchhusse für Stehtisch je Stück 15,00 (weiß oder schwarz) MOBILIAR Stehtisch ab 8,00 Barhocker ab 5,00 Banketttisch halbrund, rund oder eckig ab 10,00 Stuhl gepolstert je Stück 5,00 Stuhl mit Husse je Stück 10,00 Kinderstuhl je Stück 3,00 Loungesessel, schwarz je Stück 15,00 Sofa, 2-sitzer, schwarz je Stück 35,00 Dedon Lounge, für max. 20 Personen 250,00 2

4 Festausstattung TECHNISCHES EQUIPMENT LED Lichtkanne je Stück 10,00 Beamer Panasonic PTDW130EK je Stück 300,00 Leinwand, 4 x 3 m je Stück 120,00 Tonanlage je Stück 150,00 WEITERES EQUIPMENT Spitzkerzenhalter je Stück 2,50 Kerzenleuchter je Stück 6,50 Tischaufsteller je Stück 1,00 Weinkühler je Stück 2,50 Thermoskanne ab 2,00 Sheving Dishes je Stück 10,00 Mobile Bierzapfanlage, neutral je Stück 20,00 Mobiles Tresenelement je Stück 10,00 Mobiler Kühlschrank je Stück 25,00 Kaffeevollautomat je Stück 50,00 Durchlaufkaffeetherme, 6 Liter je Stück 20,00 Pagodenspitzzelt, 5 x 5 m, inkl. Auf- und Abbau 250,00 3

5 gut zu wissen Hier finden Sie wichtige Informationen zu unserer Dienstleistung sowie eine Auflistung der Zusatzstoffe und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu. 4

6 informationen MINDESTBESTELLWERT Bitte beachten Sie, dass unser Mindestbestellwert exkl. Lieferkosten bei 450,00 liegt. BRUTTOPREISE Alle in dieser Cateringmappe angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise. Wenn Sie ein Angebot mit Netto-Preisen benötigen, ist dies selbstverständlich möglich. PAUSCHALPREISE Bei den Preisangaben für alle unsere Dienstleistungen können wir mit Ihnen gern Pauschalpreise vereinbaren. HOF AN DEN TEICHEN Wir arbeiten nach Verfügbarkeit und Angebot mit Buntem Bentheimer Schweinefleisch. Dabei kann es zu Abweichungen der hier skizzierten Menü- und Buffetpunkte kommen. Gern unterbreiten wir Ihnen unser Angebot auch durchgehend mit Bio- Fleisch. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich die Menü- und Buffetpreise pro Person um bis zu 5,00 erhöhen. ALLERGENE Bei Unverträglichkeiten und bekannten Allergien sprechen Sie uns gern an. 5

7 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES 1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Eventmanufaktur der Campus Management GmbH, Wichernstr. 34, Lüneburg, (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 2. WARENANGEBOT Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Auftraggebern gewünschten Art und Weise verändern. Grundlage des Auftrags bildet die unterzeichnete Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag dazu. 3. LIEFERUNG 3.1. Zugesagte Termine werden vom Auftragnehmer nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten Eventuelle Beanstandungen der Leistungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 7 Tagen nach der Veranstaltung vom Auftraggeber bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung des Auftragnehmers als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten. 4. STORNOBEDINGUNGEN 4.1. Nach Vertragsunterzeichnung werden bei Stornierung 35 Prozent des vertaglich vereinbarten Entgelts fällig Bei Stornierung zwischen dem 7. und 4. Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 70 Prozent des vertaglich vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt Bei Stornierungen innerhalb der letzten 3 Tage vor Veranstaltung werden 100 Prozent des vertaglich vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 5.1. Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Veranstaltung gewährleisten zu können, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Akonto in der Höhe von 50 Prozent des vertaglich vereinbarten Entgelts in Rechnung. Der Betrag ist 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der weitere Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Veranstaltung zur Zahlung fällig Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. 6. MIETBEDINGUNGEN 6.1. Der Auftraggeber hat unverzüglich bei Übernahme der Ware die Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Jede Fehlmenge, Beschädigung, Veränderung, Verlust oder Zerstörung der Mietsache ist unverzüglich anzuzeigen. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen Der Auftraggeber hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Auftraggeber, ohne dass ihn ein Verschulden treffen muss, für Beschädigungen, Verlust, Fehlmengen und sonstige Veränderungen Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden und vor allen Dingen auch gut erreichbar sind Jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dass durch die Mietgegenstände an den sonstigen Gegenständen keine Schäden, z. B. Kratzer durch Stuhlbeine und dergleichen, entstehen Das Mietgut ist nicht versichert. Sollte es der Auftraggeber wünschen, so muss er für die Dauer der Mietzeit auf eigene Kosten eine Versicherung abschließen. 7. TRANSPORTGEFAHR Der Auftraggeber trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von dem Auftragnehmer organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern oder eigenen Fahrzeugen ausgeführt wird. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Transport zu versichern. 8. GEWÄHRLEISTUNG 8.1. Bei Mängeln, die die Funktion wesentlich beeinträchtigen, kann der Auftragnehmer nach Wahl das Gerät reparieren oder einen Ersatz stellen lassen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel basiert auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Verlangt der Auftraggeber Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Auftragnehmers, hat Ersterer die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten. Der Auftraggeber darf keine Änderung an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder Geräte auch nur öffnen. Verstößt der Auftraggeber gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung des Auftragnehmers Auch für Auf- und Abbauten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung es sei denn, die Schäden basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Soweit der Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet sein sollte, ist seine Haftung auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. 9. VERSICHERUNG Anfällige Versicherungen hat der Auftraggeber selbst abzuschließen. 10. GERICHTSSTAND Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebende Streitigkeiten ist Lüneburg. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht zu bestimmen. Lüneburg, Mai 2017

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