Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
|
|
- Bernd Schuler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Präsentation: Dr. jur. Rolf Höfel, Vorsitzender des Schlichtungsausschusses
2 Der Fall Peter Kühne stürzte bei einer Radtour durch Rheinland-Pfalz mit seinem Fahrrad. Er trug keinen Helm. Er erlitt eine schwere Schädelprellung und eine frontoparietale Platzwunde von ca. 20 cm Länge. Er wurde stationär behandelt. Es erfolgte sofort eine chirurgische Wundversorgung in Lokalanästhesie mit Wundspülung, Desinfektion und Wundnaht. In den weiteren Wochen kam es zu erheblichen Wundheilungsstörungen. Peter Kühne musste erneut stationär behandelt werden. Es erfolgte eine operative Wundrevision mit Debridement und Drainageneinlage. Im Rahmen dieses Debridements wurde ein 3x1 cm großer flacher pflanzlicher Fremdkörper entfernt. In der Folgezeit heilte die Wunde problemlos ab.
3 Die Einwände des Patienten Peter Kühne ist der Auffassung, die ärztliche Behandlung seiner Platzwunde sei vermeidbar fehlerhaft erfolgt. Bei der ursprünglichen Wundversorgung sei das 3x1 cm große Pflanzenteil übersehen und nicht entfernt worden. Dies habe zu einer vermeidbaren Entzündung geführt. Eine erneute Operation sei dadurch erforderlich geworden.
4 Peter Kühne will Ersatz seines Schadens. Welche Möglichkeiten hat er? Er erhebt Klage beim Amts- oder Landgericht oder er wendet sich an eine unabhängige Patientenberatung oder er beantragt ein MDK-Gutachten oder er wendet sich an den Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
5 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der Landesärztekammer Hessen Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Ärztekammer des Saarlandes Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei den 4 Bezirksärztekammern Baden-Wurttemberg Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer
6 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 1. Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen seit Weisungsunabhängige Gremien. 3. Verfahren ist freiwillig. 4. Verfahren ist gebührenfrei. 5. Ziel: Außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient. 6. Kein Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs.
7 Verfahrensablauf des Schlichtungsausschusses zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Besetzung des Schlichtungsausschusses: 1 Jurist + 2 Ärzte + 2 Patientenvertreter (Vorteile gegenüber Schlichtungsausschüssen in anderen Bundesländern: 2 Ärzte und Patientenvertreter) Antragsteller: Patient und/oder Arzt Verfahrensvoraussetzungen: Kein Verfahrenshindernis; Zustimmung aller Beteiligten zum Verfahren Sachvortrag der Beteiligten; Entbindung von der Schweigepflicht; Heranziehen der Krankenunterlagen; Benachrichtigung des Haftpflichtversicherers des Arztes Benennung eines medizinischen Sachverständigen Beauftragung des Sachverständigen
8 I. Keine Einwendungen der Beteiligten: Überprüfung des Gutachtens bei Verneinung eines vorwerfbaren Fehlers durch ein medizinisches Ausschussmitglied. Abschließender Bescheid des Vorsitzenden II. Widerspruch eines Beteiligten: Ergänzungsgutachten oder sofort Umlaufverfahren Umlaufverfahren: Das Gutachten wird den 5 Mitgliedern des Schlichtungsausschusses zur Überprüfung zugeleitet Regelfall: Alle stimmen im Umlaufverfahren zu: Das Gutachten und die Einverständniserklärungen der Mitglieder des Schlichtungsausschusses werden den Beteiligten als Entscheidungsvorschlag zugeleitet Ausnahme: Widerspruch im Umlaufverfahren: Verhandlung des Falles in einer Sitzung des Schlichtungsausschusses. Beschlussfassung bei einer Mehrheit von 4 Ausschussmitgliedern und Zuleitung des Protokolls als Entscheidungsvorschlag III. In geeigneten Fällen und mit Zustimmung des Patienten und des Arztes: Vergleichsvorschlag und/oder Schlichtungsversuch
9 Zurück zu unserem Fall: Der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses hat einen medizinischen Sachverständigen um Überprüfung der erhobenen Vorwürfe gebeten. Das Ergebnis der medizinischen Begutachtung??????????????????
10 Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten zu folgendem Ergebnis: Sowohl im Rahmen der Erstversorgung der schweren Gesichtsschädelverletzungen des Peter Kühne wie auch im Rahmen der weiteren operativen Versorgung lässt sich kein ärztlicher Behandlungsfehler erkennen. Die Folgeerscheinungen sind als schicksalsbedingt im Rahmen des schweren Unfallereignisses zu werten, die darauf folgenden Behandlungen erfolgten lege artis.
11 Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses Im Umlaufverfahren konnte sich der Schlichtungsausschuss dieser gutachterlichen Beurteilung nicht einstimmig anschließen. Für ein Mitglied war es nicht nachvollziehbar, dass ein Pflanzenteil von erheblicher Größe bei einer Stirnwunde trotz ausgiebiger Wundspülung übersehen werden kann. Eine Kommissionssitzung wurde anberaumt, an der auch der Sachverständige teilnahm. Der Fall wurde intensiv beraten. Der Schlichtungsausschuss bestätigte einstimmig die gutachterlichen Feststellungen und verneinte ein vorwerfbares ärztliches Fehlverhalten. Selbst bei ausgiebiger Wundspülung und sorgfältigster Untersuchung ist es nicht vermeidbar, dass Fremdkörper nicht wahrgenommen werden. Eine Vergrößerung der Wunde allein wegen der theoretischen Möglichkeit eines vorhandenen Pflanzenteils ist unzumutbar und medizinisch nicht zu vertreten.
12 Einige statistische Zahlen aus dem Jahr 2013 Anträge bei sämtlichen Schlichtungsstellen: Anzahl aller Sachentscheidungen: Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel verneint: Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel und Kausalität verneint: 379 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel und Kausalität bejaht: (23,5 %) Anträge in Rheinland-Pfalz: 483 Davon sachlich beschieden: 287 (68,6 % der Anträge beziehen sich auf Vorfälle im Krankenhaus) Betroffene Fachgebiete: Krankenhaus Unfallchirurgie: 59 Orthopädie: 41 Allgemeinchirurgie: 21 Frauenheilkunde: 21 Innere Medizin: 10 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel verneint: 228 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel /Kausalität bejaht: 58 (20,2 %)
13 1. Statistik Ergebnisse Bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen existiert ein umfangreiches Zahlen- und Fallmaterial, das verwendet werden kann/muss für Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden seit 2006 die Daten der einzelnen Verfahren mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich erfasst und in einer Bundesstatistik zusammengeführt. Ziel der Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen. Fundstelle: unter dem Menüpunkt MERS.
14 2. Aus Fehlern lernen, Ausgewählte Fälle müssen für eine Fallsammlung und für Veröffentlichungen aufbereitet und sowohl Patienten als auch Ärzten zugänglich gemacht werden, um damit ein Lernen aus konkreten Fehlern, aber auch ein Lernen aus fehlerlosen Behandlungen zu ermöglichen. Sammlung von Fallbeispielen des Schlichtungsausschusses zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz: Homepage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Ausgewählte Fälle werden zudem im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht. 3. Statistik, Fallsammlung und Veröffentlichungen sind zudem unverzichtbar für a. Fortbildung und Weiterbildung, b. wissenschaftliche Auswertungen und c. eine verbesserte Außendarstellung der Ärzte.
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2007
Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Rechtsabteilung Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2007 Pressekonferenz 2008
MehrKurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen. Rechtsanwältin Andrea Schmid
Kurzgutachten zum Verfahren vor der Gutachterstelle der Landesärztekammer Sachsen Rechtsanwältin Andrea Schmid Seite 1 von 4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Aufgabe der Gutachterstelle...2
MehrAufgaben der Schiedsstellen der Ärztekammern bei Behandlungsfehlern
Aufgaben der Schiedsstellen der Ärztekammern bei Behandlungsfehlern walter.schaffartzik@ukb.de Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Unfallkrankenhaus Berlin, Klinik
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die
MehrRICHTLINIEN FÜR DAS VERFAHREN VOR DER SCHIEDSSTELLE IN ARZTHAFT- PFLICHTFRAGEN (ÄRZTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE) DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL
RICHTLINIEN FÜR DAS VERFAHREN VOR DER SCHIEDSSTELLE IN ARZTHAFT- PFLICHTFRAGEN (ÄRZTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE) DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL Gesetzliche Grundlagen: 58a. (1) Ärztegesetz 1998: Hat eine Person,
MehrWelche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?
Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? MDK-Kongress 2012 Qualität, Kompetenz und Transparenz 27. - 28. März 2012, Berlin Agenda 1 Einführung 2 Erfahrungen 3 Bewertungen
Mehrvon Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)
Grußwort Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung Behandlungsfehler: Häufigkeiten Folgen für Arzt und Patient von Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 4. April
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrMühlbaurstr. 16, 81677 München. http://www.blaek.de
Bayerische Landesärztekammer Anschrift: Mühlbaurstr. 16, 81677 München Telefon: 089/4147-0 Fax: 089/4147280 EMail: Internet: blaek@blaek.de http://www.blaek.de Information zur Gutachterstelle bei der Bayerischen
MehrDie Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer. Dr. med. Klaus Ottmann Vizepräsident
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer Vizepräsident Gliederung Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der BLÄK Historie Ablauf eines Gutachterverfahrens Tätigkeitsbericht
MehrStatistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2010
Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2010 Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen
MehrSatzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung
MehrKieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015
Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrAußergerichtliche Streitbeilegung in Arzthaftungssachen
Außergerichtliche in Arzthaftungssachen Prof. Dr. Christian Katzenmeier Institut für Medizinrecht Universität zu Köln Gliederung des Vortrags: in Arzthaftungssachen Verfahren bei und im gestörten ArztPatienten
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
Mehrwww.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise
MehrZahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen
März 2010 NRW kurz und informativ Zahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen Barbara Zitzmann Rund 13.251 Zahnärzte und Zahnärztinnen kümmerten sich 2008 um die zahnärztliche Versorgung der nordrhein-westfälischen
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrGesundheitsbarometer 2009. Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland
Gesundheitsbarometer 2009 Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland Das Design der Studie Telefonische Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut (Valid Research,
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrPatientensicherheit aus Patientensicht
Patientensicherheit aus Patientensicht 6. MetrikAnwendertag Wir haben 100 Jahre versucht Konzepte zu entwickeln damit Menschen älter werden Jetzt haben wir es geschafft! und die Gesellschaft weiß nicht,
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Mehrhttps://echopoll.com/preview.php?title=umfrage+langfristiger+heilmittelbedarf%...
Seite 1 von 5 Umfrage langfristiger Heilmittelbedarf/Praxisbesonderheiten Umfrage zur Umsetzung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten Die
MehrGutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern Ein Wegweiser 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung............................................................ 3 Das Verfahren....................................................
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
Mehr4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.
1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.
MehrBOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Arzthaftung
BOGDANOW & KOLLEGEN Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl Fragebogen Arzthaftung Bitte zurück senden an: Bogdanow & Kollegen Hansastraße 9 20149 Hamburg Gerne auch per Telefax oder Email: Telefon
MehrInformationen zur Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung,
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrSGB V Teil 5/1 Seite 1
SGB V Teil 5/1 Seite 1 5/1 5/1.1 Streitgegenstand A. ist Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Januar 2002 erlitt er einen schweren Schlaganfall und war bis November 2003 arbeitsunfähig.
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrProtokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung
Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrDas Ombudsmannverfahren
Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrPunkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?
Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.
MehrBevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012
Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen
MehrMeine erste eigene Ordination. rechtliche Aspekte. Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien
Meine erste eigene Ordination Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien Tel.: (01) 515 01 1422 Fax: (01) 512 60 23 1422 @: mangi@aekwien.at 1.) Rechtlicher Rahmen
MehrHinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung
Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrAntrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrSpezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren - Songul Alci
Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren Bei existierenden Methoden werden die follikuläre Haareinheiten oder Haargrafts, die von den geeigneten Bereichen des Patienten entnommen wurden, bis
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrMitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb
Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Einleitung Liebe Chefs! Nutzen Sie die Aktion des Handwerk Magazins, um Ihre Führungsqualitäten zu erkennen. Durch eine
MehrSehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und
MehrDer interessante Fall: Standardchaos?
AWMF-Arbeitskreis Ärzte und Juristen Tagung 15./16.11.2013 in Bremen Der interessante Fall: Standardchaos? Dr. iur. Volker Hertwig 1 Patientin: 67 Jahre alt Diagnose: Coxathrose rechts Therapie: Hüft-TEP
MehrIdeenskizze für die Nutzung einer IPv6-Infrastruktur zur Vitaldatenüberwachung von Menschen:
Ideenskizze für die Nutzung einer IPv6-Infrastruktur zur Vitaldatenüberwachung von Menschen: Oft sind chronisch kranke oder ältere Menschen in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Ältere Menschen
MehrRegulierungspraxis von Schadensfällen - Ergebnisse einer explorativen Akten-Analyse
Regulierungspraxis von Schadensfällen - Ergebnisse einer explorativen Akten-Analyse Monika Fack, Christian Soltau 2, Hardy Müller WINEG, Wissenschaftliches Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen,
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrSitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 25. Februar 2015
Ministerium for Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags NRW Frau Carina Gädecke
MehrFragebogen Weisse Liste-Ärzte
www.weisse-liste.de Fragebogen Weisse Liste-Ärzte Der Fragebogen ist Teil des Projekts Weisse Liste-Ärzte. DIMENSION: Praxis & Personal trifft voll und ganz zu trifft eher zu trifft eher trifft überhaupt
MehrUnfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel
Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers
MehrStatistische Auswertung:
Statistische Auswertung: Die erhobenen Daten mittels der selbst erstellten Tests (Surfaufgaben) Statistics Punkte aus dem Punkte aus Surftheorietest Punkte aus dem dem und dem Surftheorietest max.14p.
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrArbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.
8 R. Höfert R. Höfert, M. Schimmelpfennig, Hygiene Pflege Recht, DOI 10.1007/978-3-642-30007-3_2, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Gesetze und Vorschriften 44 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 421 und
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrBericht über die Verwendung der Spendengelder
Bericht über die Verwendung der Spendengelder Quartal 4/4 2013 In Kürze Spendeneinnahmen 4/4 2013 : 1331 Euro Mitarbeiter vor Ort: Felix Kuéla und Deniz Yameogo Behandelte Kinder: 15 Ort der Behandlung
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrFragebogen Gutachterverfahren (Patient) Aktenzeichen:
An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16 81677 München Fragebogen Gutachterverfahren (Patient) Aktenzeichen: (Das Aktenzeichen wird von der Gutachterstelle
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Mehr- Dokumentation - Ausblick auf der Grundlage des neuen BayRDG. Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.
Fortbildung und Tagung Programmleiter Frühdefibrillation 18.10.2008 in Beilngries BayRDG Dokumentation Art. 12 Art. 45 Art. 46 Rechte und Befugnisse des Ärztlichen Leiters Qualitätsmanagement Dokumentation
MehrRechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implantation der DUROM - Hüftprothese
Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implantation der DUROM - Hüftprothese von Dr. iur. Dirk Liebold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Freiburg im Breisgau Themenübersicht 1. Was
MehrAnspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare
Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner
MehrPatientenrechtegesetz. Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen
Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger: Die Neuregelungen sorgen
Mehr3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft
Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck
MehrPilotprojekt. Mediation im Medizinrecht
Pilotprojekt Mediation im Medizinrecht Projekt (1) Mediation als Alternative zum Rechtsstreit im Arzthaftungsrecht? Welche Medizinschadensfälle sind mediationsgeeignet? Was muss man beachten? Projekt (2)
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrFragebogen fehlerhafte Brustimplantate
Fragebogen fehlerhafte Brustimplantate Bitte zurück an Ostheim & Klaus Rechtsanwälte (gerne auch per Telefax/E-Mail) Ostheim & Klaus Rechtsanwälte Kirchstraße 1 64283 Darmstadt Telefon 06151 5997466 Telefax
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrFragebogen zum Grad der Behinderung und der Pflegestufe
Fragebogen zum Grad der Behinderung und der Pflegestufe Liebes Standbein-Mitglied, viele von Ihnen, die eine Pflegestufe anerkannt bekommen haben oder das Verfahren zur Feststellung des Grad der Behinderung
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrStatuten der Alumni Nuolen
Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
Mehr