Weihnachtsfest. Ein besinnliches. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel,

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 29 Freitag, den 22. Dezember 2017 Ein besinnliches Nr. 50/2017 Weihnachtsfest Wenn der Schwache dem Starken die Schwäche vergibt, wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt, wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt, wenn der Laute bei dem Stummen verweilt und begreift, was der Stumme ihm sagen will, wenn das Leise laut wird und das Laute still, wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos, das scheinbar Unwichtige wichtig und groß, wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit, helles Leben verspricht und du zögerst nicht, sondern du gehst so wie du bist darauf zu, dann, ja dann fängt Weihnachten an. Rolf Krenzer Liebe Einwohnerinnen und Einwohner wir wünschen Ihnen ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg im Jahr Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel

2 Nr. 50/ Eichsfelder Kessel Weihnachten - Ein Fest der Freude Alle Menschen freuen sich auf die Adventszeit und das Weihnachtsfest - das schönste Fest des Jahres. Stille, besinnliche Stunden im Advent, Lichterglanz und Festtagsfreuden stimmen uns ein. Weihnachten ist die große Sehnsucht nach Ruhe, Besinnung, Frieden und Veränderung. Das Jahr 2017, gespickt mit bewegten und ereignisreichen Tagen, verabschiedet sich in Kürze. Jeder zieht seine eigene Bilanz. Wir hoffen, Ihr Rückblick lässt Sie optimistisch auf das Jahr 2018 schauen. Packen Sie die Herausforderungen für das neue Jahr an, wir wünschen Ihnen viel Erfolg. Wir möchten aber auch die Gelegenheit nutzen, allen Danke zu sagen, die uns im Jahr 2017, einem Jahr mit vielen Höhen und Tiefen, im kommunalen Bereich begleitet und geholfen haben und somit das Wohl und die Weiterentwicklung unserer Gemeinden gefestigt haben. Wir wünschen Ihnen schöne und besinnliche Weihnachtstage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr Die der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Alfons Müller - der Gemeinde Deuna Klaus Glasebach - Ortsteilbürgermeister Vollenborn Udo Hartung - der Gemeinde Gerterode Stefan Nolte - der Gemeinde Hausen Guido Gille - der Gemeinde Kleinbartloff Ingo Michalewski - der Gemeinde Niederorschel Martin Lauterbach - Ortsteilbürgermeister Rüdigershagen sowie der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Ingo Michalewski. Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Zentrale Anschrift: Bergstraße 51, Telefon- Zentrale: Fax: Internet: verwaltungsgemeinschaft@eichsfelder-kessel.de D vg@eichsfelder-kessel.d .de Montag, Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch und Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefon Einwohnermeldeamt: Fax: Telefon Standesamt: Fax: Sprechzeiten der ehrenamtlichen und Ortsteilbürgermeister: Ort / Ortsteilbürgermeisters Gemeinde Deuna Alfons Müller Gemeindebüro, Hauptstraße 30, Deuna Ortsteil Vollenborn Klaus Glasebach Gemeindehaus Vollenborn, Vollenborn, Schulstraße 8, Deuna Gemeinde Gerterode Udo Hartung Gemeindebüro, Karl-Marx- Straße 73, Gerterode Gemeinde Hausen Stefan Nolte Gemeindebüro, Reifensteiner Straße 1, Hausen Gemeinde Kleinbartloff Guido Gille Gemeindebüro, Hinter den Höfen 11, Kleinbartloff Gemeinde Niederorschel Ingo Michalewski Gemeindebüro, Marktplatz 2, Ortsteil Rüdigershagen Martin Lauterbach Gemeindebüro, Rüdigershagen, Karl-Marx-Straße 73, Hinweis: Wo? Sprechzeiten Telefon während der Sprechzeiten montags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr freitags: 18:00 Uhr - 19:00 Uhr dienstags: 17:30 Uhr - 19:00 Uhr dienstags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr dienstags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr dienstags: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr jeden ersten Mittwoch im Monat: 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Post an die Gemeinden erreicht schneller die zuständigen Stellen, wenn Sie sie direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel (mit einem Hinweis auf die jeweilige Gemeinde) senden.

3 Eichsfelder Kessel Nr. 50/2017 Kontaktbereichsbeamter Herr Miethlau Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51: dienstags: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr donnerstags: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefon während der Sprechzeiten: Handynummer: Schiedsstelle im Eichsfelder Kessel (gemeinsame Schiedsstelle der VG Eichsfelder Kessel und der VG Eichsfeld-Wipperaue ) Die Verwaltung erfolgt durch die VG Eichsfeld-Wipperaue, Weststraße 2, Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: Informationen erhalten Sie auch über die VG Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51,, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, melden Sie dieses bitte dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel unter folgender Telefonnummer: Abgabe von Bioabfällen Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Niederorschel - Siedlung 22 G, - ist mit Beginn der Winterzeit freitags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Erste Annahme 2018 ist am Wohnungsverwaltung Niederorschel, An der Liebestatt 6, Sprechzeiten: dienstags 14:00 Uhr - 17:30 Uhr donnerstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Telefon: Fax: Bibliothek der Gemeinde Niederorschel Marktplatz 2, Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon: Heimatstube der Gemeinde Niederorschel - Marktplatz 10, Öffnungszeiten: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: 13:00 Uhr - 17:00 Uhr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 05. Januar 2018 Annahmeschluss für Beiträge, die in den Eichsfelder Kessel Nachrichten am 12. Januar 2018 veröffentlicht werden sollen: Mittwoch, , 16:00 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51,, Zimmer 23 ab oder schicken diese per an folgende Adresse: verwaltungsgemeinschaft@eichsfelder-kessel.de. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff, telefonisch unter zu erreichen. Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Breitenworbiser Straße 1 Kontakt: Telefon ( ) Fax: ( ) service@waz-ek.de Internet: Geschäftszeiten: Mo 13:30-15:30 Uhr Di + Fr 09:30-11:45 Uhr Do 09:30-11:45 Uhr und 13:30-17:30 Uhr Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: ( ) bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: ( ) Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger Haushalt 2018 Mit Beschluss vom Beschluss-Nr hat die Gemeinschaftsversammlung die Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und deren Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus. Weiterhin kann der Haushaltsplan 2017 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51 eingesehen werden. gez. Michalewski stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel für das Haushaltsjahr 2018 Auf der Grundlage des 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt Ausgaben mit ,00 ab.

4 Nr. 50/ Eichsfelder Kessel 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Das Umlagesoll zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs berechnet sich nach den Vorschriften des 50 ThürKO. Die Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von ,00 (133,00 / Einwohner zum ). 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft. Niederorschel, den Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel gez. Michalewski Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Siegel Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: Gotha, den Nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2835) wird das mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und vom , Az.: , festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und vom letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Birkungen, Landkreis Eichsfeld, erneut wie folgt geringfügig geändert: 1.1 Aus dem Flurbereinigungsgebiet wird ausgeschlossen: Gemarkung Birkungen Flur 6, Flurstück Nr.: 24/6 1.2 Zum Flurbereinigungsgebiet werden zugezogen: Gemarkung Birkungen Flur 6, Flurstück Nr.: 296/5, 296/6, 296/7, 296/8, 296/9, 296/11, 296/12, 296/13 Flur 9, Flurstück Nr.: 264/2, 264/ Gemarkung Birkungen Flur 9, Flurstück Nr.: 286 Das Flurbereinigungsgebiet besitzt weiterhin eine Größe von 362 ha. 2. Anordnung der Flurbereinigung Für die zugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung angeordnet. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom entstandenen Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Birkungen. 4. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte): - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum; - als Nebenbeteiligte insbesondere a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes; f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. 5. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Hans-C.-Wirz-Str Gotha anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 6. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b) oder c) zuwiderhandelt, begeht nach 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. 7. Bekanntgabe des Beschlusses Je eine mit Gründen und einer Gebietsübersichtskarte versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für: - die Flurbereinigungsgemeinde Leinefelde-Worbis in den Bürgerbüros Leinefelde, Bahnhofsstr. 43, Leinefelde- Worbis und Worbis, Rossmarkt 2, Leinefelde-Worbis, - die Flurbereinigungsgemeinden Hausen und Kleinbartloff mit Reifenstein und die angrenzende Gemeinde Niederorschel

5 Eichsfelder Kessel -5- im Dienstgebäude der VG Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51,, - die angrenzende Gemeinde Dünwald im Dienstgebäude der Gemeinde, Oberdorf 32, Hüpstedt, - die angrenzenden Gemeinden Kallmerode und Silberhausen im Dienstgebäude der VG Dingelstädt, Geschwister-SchollStr. 28, Dingelstädt, - die angrenzende Gemeinde Gernrode im Dienstgebäude der VG Eichsfeld- Wipperaue, Weststr. 2, Breitenworbis zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Gründe Die Änderung des Verfahrensgebietes ist aus folgenden Gründen erforderlich: Das unter angegebene Flurstück wurde fälschlicherweise im Flurbereinigungsbeschluss aufgeführt und wird zwecks Berichtigung ausgeschlossen. Die unter aufgeführten Flurstücke werden zum Verfahren hinzugezogen, um die Anbindung des seitens des Freistaates Thüringen, Straßenbauverwaltung, geplanten Neubaus eines Radweges von Birkungen nach Reifenstein - trassenbegleitend zur L1032 -, an die Ortslage Birkungen bodenordnerisch zu unterstützen. Die geplante 2. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach 41 Flurbereinigungsgesetz umfasst u. a. den Ausbau des Weges zwischen der Johannesstraße und der Straße von Birkungen nach Breitenholz. Grundlage für die Planung und Realisierung des Wegebaus ist die Zuziehung des unter aufgeführten Wegeflurstücks. Die Verfahrensgebietsgröße des Flurbereinigungsverfahrens Birkungen vergrößert sich um 0,8 ha und beträgt 362 ha. Die Zuziehung der Grundstücke stellt im Verhältnis zur Größe des bisherigen Verfahrensgebietes eine geringfügige Änderung dar. Die Voraussetzungen des 8 Abs. 1 FlurbG sind gegeben. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Birkungen wurde gemäß 25 FlurbG in seiner Sitzung vom zur 2. Änderung des Verfahrensgebietes gehört und stimmt dieser zu. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim, Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der VG Eichsfelder Kessel Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51,, Tel /557-0, Fax /55780, verwaltungsgemeinschaft@eichsfelder-kessel.de Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Nr. 50/2017 Änderung der Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten ab Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten, Herrn Miethlau, im Verwaltungsgebäude, Bergstraße 51,, ändern sich ab wie folgt: dienstags 15:00 Uhr - 17:30 Uhr donnerstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat 08:30 Uhr - 11:30 Uhr telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeit: Handynummer: gez. Michalewski Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Fundsachen In Niederorschel wurden vor der Kirche die abgebildeten Schlüssel gefunden und im Fundbüro abgegeben. Ebenfalls in Niederorschel wurden nach dem Weihnachtsmarkt die abgebildeten roten Kinderhandschuhe

6 Nr. 50/ Eichsfelder Kessel Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel eingesehen werden. gez. Nolte Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2018 Auf der Grundlage des 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung: und in der Thomas-Müntzer-Straße die silberne Kette mit Anhänger 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt Ausgaben mit ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. gefunden und im Fundbüro abgegeben. Die/der Eigentümer/in meldet sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51,, Zimmer 26, Tel Hausen Nähere Informationen betreffend für die Gemeinde Hausen finden Sie in diesem Amtsblatt unter dem Amtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.h. b) für Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 395 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es gilt der vom Gemeinderat am beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft. Hausen, den Gemeinde Hausen gez. Nolte (Siegel) Haushalt 2018 Mit Beschluss vom Beschluss-Nr hat der Gemeinderat der Gemeinde Hausen die Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und deren Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung nach 63 Abs. 2 Thür- KO zu dem in 2 der Haushaltssatzung 2018 festgesetzten Kreditaufnahme wurde am erteilt. Die Haushaltssatzung 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus. Kleinbartloff Nähere Informationen betreffend für die Gemeinde Kleinbartloff finden Sie in diesem Amtsblatt unter dem Amtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel.

7 Eichsfelder Kessel Nr. 50/2017 Niederorschel Deuna Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses Am Dienstag, dem , um 19:30 Uhr, findet im großen Versammlungsraum, Rathaus, Marktplatz 2, die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Niederorschel, Wahlperiode , statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung 4. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom Information des Ausschussvorsitzenden 6. Baumaßnahme grundhafter Ausbau Bruch 7. Baumaßnahme grundhafter Ausbau Hauptstraße 8. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil. gez. Gregor Henkel Ausschussvorsitzender Nähere Informationen betreffend für die Gemeinde Niederorschel finden Sie in diesem Amtsblatt unter dem Amtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel. Wir gratulieren zum Geburtstag 26. Dezember 2017 Frau Sybilla Kienel 03. Januar 2018 Frau Anna Schwerdt zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag Die Gemeinde Deuna gratuliert recht herzlich und wünscht weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. gez. Alfons Müller Information Baustelle Hauptstraße (Schulstraße) der Gemeinde Deuna Für die Baustelle besteht weiterhin Vollsperrung gemäß Beschilderung. Es erfolgt kein Winterdienst. Die Müllentsorgung erfolgt weiterhin an den bisher während der Bautätigkeit vereinbarten Abstellplätzen. gez. Müller Gerterode Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Wohnungsvermietung Die Gemeinde Vollenborn bietet im Gemeindezentrum Schulstraße 8, zwei schön geschnittene Dachgeschoss- Wohnungen in ruhiger, sonniger Lage zum zur Vermietung an. Die Einraumwohnung umfasst Küche, geräumiges Bad, Wohn-Schlafraum mit Balkon, Abstellkammer und Keller mit einer Gesamtwohnfläche von 36,26 m 2. Die Grundmiete beträgt monatlich 150,00 zzgl. Nebenkosten. Die Zweiraumwohnung umfasst Küche, geräumiges Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon, Abstellkammer und Keller mit einer Gesamtwohnfläche von 71 m 2. Die Grundmiete beträgt monatlich 295,00 zzgl. Nebenkosten. Nähere Informationen erhalten Sie im Büro der Wohnungsverwaltung Niederorschel während der Sprechzeiten. Büro der Wohnungsverwaltung An der Liebestatt 6 Telefon / Ansprechpartner: Frau Ringleb und Frau Kohl Sprechzeiten: Dienstag: Donnerstag: 9:00-12:00 u. 14:00-17:30 Uhr 9:00-12:00 u. 14:00-16:00 Uhr Information an alle Einwohner Die erste Sprechstunde 2018 findet am 09. Januar 2018 wie gewohnt statt. Allen Einwohnern von Gerterode wünsche ich ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesunden und erfolgreiches Jahr gez. Hartung Kirchspiel Sollstedt im Dezember 2017 Gottesdienste :00 Uhr in Sollstedt Heiligabend 18:00 Uhr in Sollstedt 17:00 Uhr in Wülfingerode 16:00 Uhr in Gerterode 17:00 Uhr in Rehungen :30 Uhr in Sollstedt 1. Weihnachtstag 06:00 Uhr in Wülfingerode :00 Uhr in Gerterode 2. Weihnachtstag 10:00 Uhr in Rehungen :30 Uhr Gottesdienst unterm Weihnachtsbaum in Sollstedt Silvester 15:00 Uhr in Gerterode 16:00 Uhr in Rehungen Kinder und Jugend: - Krippenspielproben in den einzelnen Orten - Die Konfirmanden (8. Klasse) treffen sich zu den Krippenspielproben Eltern-Kind-Gruppe Trifft sich dienstags von 9:00 bis 11:00 Uhr im Pfarrhaus Sollstedt. gez. Werner Heizmann, Pfarrer

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