Gemeinden Sempach / Neuenkirch. Deponie Neuhüsli Bodenkartierung und Bilanz der Fruchtfolgeflächen. Bericht vom 20. November 2013

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1 Deponie Neuhüsli Bodenkartierung und Bilanz der Fruchtfolgeflächen Bericht vom 20. November 2013

2 Projektnummer Auftraggeber Holinger AG Birgit Huggler Alpenquai Luzern Bearbeitung Markus Vogt Boden + Landwirtschaft Vogt Hauptstrasse Rünenberg Telefon markus.vogt@bodenlandwirtschaft.ch Projektleitung Markus Vogt Referenz 13101_Bericht_v2.doc

3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 1 2. Bestehende Bodendaten 1 3. Projektperimeter 2 4. Faktoren der Bodenbildung Lage und Geologie Klima Aktuelle landwirtschaftliche Nutzung 3 5. Resultate der Bodenkartierung Flächenstatistik Geländeform Bodentyp / Bodeneigenschaften Pflanzennutzbare Gründigkeit Landwirtschaftliche Eignung 6 6. Bilanz der Fruchtfolgeflächen 7 Anhang 1: Liste mit den Bodenmerkmalen pro Polygon (Polygonliste) 1 Anhang 2: Karte der Fruchtfolgeflächen abgeleitet aus den Bodendaten der Polygone 2 Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg Inhaltsverzeichnis

4 Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg Inhaltsverzeichnis

5 1. Ausgangslage Im Gebiet Neuhüsli (Gemeinde Sempach Parzelle. Nr. 524 und Gemeinde Neuenkirch Parzelle Nr. 43) ist eine Deponie geplant. Der Perimeter ist rund 15.6 Hektaren gross. Für die Deponie ist eine Deponiezone auszuscheiden und ein Gestaltungsplan zu erstellen. Die Errichtung, der Betrieb und die Überwachung von Deponien regelt die technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember Die Verordnung schreibt auch die Verfahrenkoordination vor: Art. 20 Koordination der Bewilligungsverfahren Die Kantone koordinieren in ihrem Zuständigkeitsbereich sämtliche für Bau oder Betrieb von Abfallanlagen erforderlichen Bewilligungsverfahren, insbesondere für die Raumplanungs-, Rodungs- und Gewässerschutzbewilligungen, die Bewilligungen nach dem Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 und nach der VeVA und bei Deponien die Errichtungs- und Betriebsbewilligungen. Deponien mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als m 3 unterstehen zudem der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Dies trifft für dieses Vorhaben zu. Der zu erstellende Umweltverträglichkeitsbericht muss die zurechenbaren Auswirkungen auf die Umwelt ermitteln und bewerten. So sind unter anderem für das Thema Boden die Ausgangslage (in Form einer Bodenkartierung), die Auswirkungen während dem Betrieb der Anlage und die Wiederherstellung im Detail zu beschreiben. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Bezeichnung der Fruchtfolgeflächen. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe), Fachstelle Bodenschutz des Kantons Luzern beschreibt die Methode zur Erfassung von Fruchtfolgeflächen 1. Nach der vorgegebenen Methode ist zur Feststellung der Fruchtfolgeflächen eine Bodenkartierung im Massstab 1 :2'500 durchzuführen. Die Bodenkartiermethode richtet sich dabei nach der Schriftenreihe FAL 24 Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsböden der Eidg. Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Zürich-Reckenholz von Die Bodenkartierung erfasst dabei alle relevanten Bodenparameter. Die Daten können so auch für den noch zu erstellenden Umweltverträglichkeitsbericht verwendet werden. Der vorliegende Bericht beschreibt die Resultate der Bodenkartierung und stellt die Bilanz der Fruchtfolgeflächen auf. Die Auswirkungen des Projektes auf den Boden und die zu ergreifenden Massnahmen in den verschiedenen Planungs- und Realisierungsphasen der geplanten Deponie ist nicht Gegenstand dieses Berichtes. 2. Bestehende Bodendaten Der Bau der Autobahn A2 erforderte eine Landumlegung beidseits des Bauprojektes. Für die Neuzuteilung der Flächen wurden die Bodenqualitäten unter Berücksichtigung der Hangneigung beurteilt und einer Bonitätsstufe zugeteilt. Der Grundeigentümer Josef Schwander stellte die Karte für die Feldarbeiten zur Verfügung. In den 80-iger Jahren stand das Areal schon einmal als möglicher Deponiestandort zur Diskussion führte die Eidg. Forschungsanstalt für landwirtschaftlichen Pflanzenbau Zürich Reckenholz eine Bodenkartierung durch und fasste die Resultate im Bericht zur Bodenbeurteilung und Bodenkartierung - Areal geordnete 1 Konzept Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung im Kanton Luzern, Entwurf vom März Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 1

6 Deponie Neuhüsli Sempach - vom November 1983 zusammen. Die bestehende Bodenkarte liegt der vorliegenden Arbeit zu Grunde. 3. Projektperimeter Der Projektperimeter umfasst die Parzelle Nr. 524 der Gemeinde Sempach und die Parzelle Nr. 43 der Gemeinde Neuenkirch. Abb. 1: Projektperimeter (hellblaue Linie) und Gemeindegrenze Sempach / Neuenkirch (gelbe Linie). Kartengrundlage: Screenshot Geoportal Kanton Luzern vom Faktoren der Bodenbildung 4.1. Lage und Geologie Das Untersuchungsgebiet liegt südöstlich des Sempachersees. Die leicht kuppierten Flachhänge sind im Gesamten nach Südwesten exponiert und generell zwischen 5 und 15% geneigt. Das Untersuchungsgebiet liegt zwischen 551 m ü. M. (tiefster Punkt kleine Aa) und 573 m ü. M. (Wäldchen im Norden, Standort Mobilfunkanlage). Das Areal ist im Norden durch die Hauptstrasse Sursee Rain, im Südwesten durch die Autobahn A2 und im Südosten durch den Bachlauf der kleinen Aa begrenzt. Die Liegenschaft in der Mitte des Areals wird mit Neuhüsli bezeichnet. In der nahen Umgebung kommen Flurnamen wie Erlewäldli, Schwarzlache, Allmend oder Turbemoos vor. Die Flurnamen weisen auf die geologischen Voraussetzungen und die Wasserverhältnisse hin. Das Ausgangsmaterial für die Bodenbildung bildet im Wesentlichen die Grundmoräne der Würmvergletscherung. Das Niederschlagswasser fliesst als Hangwasser über den dichten Schichten der Moräne ab und sammelt sich in Mulden an, was grund- und hangwassergeprägte Böden entwickeln lässt. Unter der Moräne liegt die Obere Süsswassermolasse, welche zum Beispiel beim Sandsteinbruch oder auch entlang der kleinen Aa anstehend ist. Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 2

7 4.2. Klima Das Untersuchungsgebiet liegt in der Klimaeignungszone B4 (Übergangsgebiet ackerbaubetont). Die Jahresniederschlagsmenge beträgt rund 1300 mm, die durchschnittliche Vegetationsperiode dauert zwischen 190 und 210 Tage bei einer Jahresdurchschnittstemperatur von rund 8 C. Das Klima eignet sich gut für den Futterbau. Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen entstehen häufig Ernteschwierigkeiten (Trocknung Heu usw.). Der Anbau von nicht zu wärmeanspruchsvollen Spezialkulturen (Obst) ist möglich. Zwischenfruchtbau ist nach frühen Ernten ebenfalls möglich. Die Ertragshöhe und die Ertragssicherheit sind geringer und die Artenund Sortenwahl eingeschränkter als in der Klimaeignungszone A Aktuelle landwirtschaftliche Nutzung Die Flächen werden zur Hauptsache futterbaulich genutzt. Neben der Dürrfutter- und Grassilageproduktion wird auch Weidewirtschaft betrieben. Zudem wird Getreide (Direktsaat Dinkel) und Raps angebaut. 5. Resultate der Bodenkartierung Die Tabelle in Anhang 1 listet die erhobenen Bodenmerkmale pro Polygon auf und weist die landwirtschaftlichen Eignungsklassen zu Flächenstatistik Die Fläche des Untersuchungsgebietes beträgt gemäss GIS-Auswertung ha. Darin eingeschlossen sind Hof- und Waldflächen im Umfang von 0.77 ha. Die kartierte Fläche ist somit ha gross. Die Bodenkartierung unterteilt die kartierte Fläche in 24 Polygone, womit die durchschnittliche Polygongrösse bei 0.62 ha liegt Geländeform 96% oder 14.2 ha sind zwischen 0 und 15% geneigt. Auffallend ist der grosse Anteil an konkav und konvex bezeichneten Geländeformen. Dies widerspiegelt das für die Region typisch leicht gewellte Gelände mit Kuppen und Mulden. Die künstlich hergestellten Strassenborde und einzelne natürliche Hangkanten weisen eine grössere Hangneigung zwischen 35 und 60% auf. Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 3

8 Abb. 4: Flächenverteilung nach Geländeform 5.3. Bodentyp / Bodeneigenschaften Mit einem Flächenanteil von 7.8 ha herrscht der Bodentyp Braunerde vor. Die Braunerden sind in den Mulden meist durch Hang-/Grundwasser, auf den Kuppen durch Stauwasser beeinflusst. Entlang der Autobahn dominiert der Bodentyp Braunerde-Gley. Der Boden des Polygons Nr. 21 kann als Buntgley bezeichnet werden. Abb. 4: Flächenverteilung nach Bodentyp Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 4

9 Mehrheitlich weist der Oberboden einen Skelettanteil von bis zu 10%, der Unterboden einen Skelettanteil von bis zu 20% auf. Der anthropogen beeinflusste Boden entlang der Hauptstrasse weist im Unterboden einen Skelettgehalt bis zu 30% auf. Der ph-wert liegt meist im schwach sauren Bereich (ph-wert zwischen ). Im Bereich der Polygone Nr. 14 und 15 wuchs bis im letzten Jahrhundert noch Wald. Die Böden sind sauer (ph-wert zwischen ). Die Ober- und Unterböden sind in der Regel frei von Kalk. Auf den Kuppen im Bereich der Polygone Nr. 1 oder 8 kommt ab ca. 60 bis 80 cm Kalk vor. Zudem sind die Auffüllungen und die anthropogen beeinflussten Böden kalkhaltig (Polygon Nr. 11). Die Bodenarten sandiger Lehm (15-20% Tonanteil) im Oberboden und Lehm (20-30% Tonanteil) im Unterboden herrschen vor Pflanzennutzbare Gründigkeit Mit 8.9 ha dominieren die mässig tiefgründigen Böden (50-70 cm pflanzennutzbare Gründigkeit, PNG). Die pflanzennutzbare Gründigkeit wird durch die Vernässung durch Grund-, Hang- und Stauwasser limitiert. Die mässig tiefgründigen Böden kommen verteilt im ganzen Untersuchungsperimter vor. 3.9 ha können als tiefgründige Böden ( cm pflanzennutzbare Gründigkeit) bezeichnet werden. Die tiefgründigen Böden kommen in diesen Gebieten oft entlang der gleichmässig geneigten Flach- oder Starkhängen vor. So auch im Untersuchungsgebiet (z.b. Polygone Nr. 9, 10 oder 12). Das Wasser versickert in diesen Lagen gut und fliesst unterirdisch ab. Der Stau- oder Hangwassereinfluss ist dadurch weniger stark ausgeprägt. 2.0 ha sind als ziemlich flachgründige Böden (30 50 cm pflanzennutzbare Gründigkeit) bezeichnet, dies aufgrund des Grundund Hangwassereinflusses (Polygone Nr. 2 und 21) sowie der geringen Bodenmächtigkeit der anthropogen beeinflussten Standorte (Polygone Nr. 11 und 14). Abb. 3: Flächenverteilung pflanzennutzbarer Gründigkeit Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 5

10 5.5. Landwirtschaftliche Eignung Die landwirtschaftliche Nutzungseignung wird in 10 Eignungsklassen ausgedrückt. In den Eignungsklassen sind die Wechselwirkungen zwischen den Bodenverhältnissen und dem Klima sowie der Hangneigung bezogen auf die potentielle landwirtschaftliche Nutzung berücksichtigt. Die Eignungsklassen 1 und 2 lassen eine uneingeschränkte Fruchtfolge erster und zweiter Güte zu. Getreidebetonte Fruchtfolgen mit einem vielseitigen Ackerbau sind in den Eignungsklassen 3 und 4 vorherrschend. Die Eignungsklasse 5 ist auf eine futterbaubetonte Fruchtfolge ausgerichtet, in der Klasse 6 herrscht der Futterbau vor. Die Klasse 7 eignet sich für Wies- und Weideland, in der Klasse 8 ist aufgrund der Grundnässe nur Wieslandnutzung möglich. Extensive Wies- und Weidelandnutzungen finden sich in der Klasse 9, Streuland wird der Klasse 10 zugeteilt. Abb. 4: Flächenverteilung nach landwirtschaftlichen Eignungsklassen Aufgrund der Klimaeignung B4 kommt die Eignungsklasse 1 im Perimeter nicht vor. Das Klima verhindert den produktiven Anbau von Kulturen mit einem erhöhten Wärmebedarf. Die Eignungsklasse 3 dominiert mit 7.1 ha. Getreidebetonte Fruchtfolgen mit einem vielseitigen Ackerbau mit Schwergewicht auf dem Getreidebau sind in dieser Eignungsklasse begünstigt. Der Eignungsklasse 5 sind 4.5 ha zugeteilt. Die landwirtschaftliche Produktion wird auf diesen Flächen durch die Fremdnässe limitiert. Futterbaubetonte Fruchtfolgen sind in dieser Eignungsklasse zu bevorzugen. Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 6

11 6. Bilanz der Fruchtfolgeflächen Fruchtfolgeflächen haben nach den Kriterien des Sachplanes Fruchtfolgeflächen 2 folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Klimaeignungsklassen: A, B, C, D1 4 Hangneigung: < 18 % Pflanzennutzbare Gründigkeit: > 50 cm Das Untersuchungsgebiet liegt in der Klimaeignungszone B4, womit die Grundanforderung zur Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen erfüllt ist. Weisen diese Flächen eine pflanzennutzbare Gründigkeit von > 50 cm auf, sind sie den Fruchtfolgeflächen zugewiesen. Entlang von Gewässern mit einem Abstand von 6 m, zu Wald mit einem Abstand von 10 m und zu Bauten mit einem Abstand von 2.5 m werden keine Fruchtfolgeflächen ausgeschieden, auch wenn die oben beschriebenen Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Auch werden isolierte Flächen mit einer Grösse von bis zu 0.5 ha nicht zu den Fruchtfolgeflächen gezählt, da eine sinnvolle Bewirtschaftung solcher Gebiete nicht möglich ist. Innerhalb des Untersuchungsgebietes kommt dieser Fall nicht vor. Im rechtsgültigen kantonalen Richtplan werden innerhalb des Untersuchungsgebietes rund 10.4 ha als Fruchtfolgeflächen bezeichnet. Aufgrund der Resultate der Bodenkartierung mit Berücksichtigung der beschriebenen Rahmenbedingungen können im Untersuchungsgebiet ha als Fruchtfolgeflächen bezeichnet werden. Davon entfallen 9.9 ha auf die Parzelle Nr. 43 und 2.3 ha auf die Parzelle Nr Die Fruchtfolgeflächen sind im Plan in Anhang 2 dargestellt (rote Flächen). Bezogen auf die geplante Deponie heisst dies, dass auf einer Fläche von mindestens ha der Boden in gleicher Qualität wieder aufgebaut werden muss. Nach einer Übergangszeit mit schonender Folgebewirtschaftung können dann diese Flächen wieder als Fruchtfolgeflächen zur Verfügung stehen. Rünenberg, den 20. November 2013 Boden + Landwirtschaft Vogt Markus Vogt 2 Bundesamt für Raumentwicklung. Sachplan Fruchtfolgefläche FFF, Vollzugshilfe Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 7

12 Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg 8

13 Anhang 1: Liste mit den Bodenmerkmalen pro Polygon (Polygonliste) Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg Anhang, Seite 1

14

15 FFF Deponie Neuenkirch Polygonliste Bodenkartierung Polygon Geländeform X-Koordinaten Y-Koordinaten Komplexreihenfolge Bodentyp Geologie Oben Geologie Zusatz Geologie Unten Geologie Zusatz Pflanzennutzbare Gründigkeit (cm) Bodenpunktzahl Wasserhaushaltscode Karbonatgrenze Bemerkungen Anrechnung Bodenmächtigkeit Untertypen Schichtart Mächtigkeit (cm) Gefügeform Gefügegrösse Humusgehalt (%) Humusform ph Ton (%) Schluff (%) Skelettzahl OB Kalkklasse Schichtart Mächtigkeit (cm) Gefügeform Gefügegrösse Humusgehalt (%) Humusform ph Ton (%) Schluff (%) Skelettzahl UB Kalkklasse Landwirtschaftliche Eignungsklasse Limitierungen FFF 100 % anrechenbar FFF 50% anrechenbar Fläche Polygon (m2) Fläche FFF (m2) 1 c B MO 4 ME OSM g E2, I2 Oberboden 18 Sp Unterboden 65 Sp I x 5'413 5'413 2 d V AL MO u -1 im Untergrund z.t. sandig oder kiesig 0.6 E2, G4, (PM) Oberboden 15 Sp Unterboden 60 Po F 7'038 5 f B MO 4 ME OSM c E2, G2 Oberboden 15 Sp Unterboden 60 Sp N x d B MO 4 ME OSM l E2, G3 Oberboden 25 Sp Unterboden 60 Po F x 3'298 3'298 7 d B MO 4 ME OSM k E2, G3 Oberboden 25 Sp Unterboden 65 Po F x 2'490 2'490 8 c Y MO 4 ME OSM o 60 eine Bohrung Schluff ab 40 cm 0.6 E2, I3 Oberboden 22 Sp Unterboden 65 Po I x 14'189 14'091 9 f B MO 4 ME OSM k E2, G3 Oberboden 20 Sp Unterboden 60 Sp FN x 7'136 6'982 einzelne Sandsteine an der Oberfläche sichtbar, sonst ohne Skelett 10 s B MO 4 ME OSM b -1 1 E2, z.t. VF Oberboden 15 Kr Unterboden 60 Sp N 1' w X MO 4 ME OSM d 0 Strassenbord 0.9 E0, I1, PM Oberboden 12 Kr Unterboden 35 Po N 1' f B MO 4 ME OSM b E2, I1 Oberboden 25 Po Unterboden 60 Po N x 10'898 10' s B MO 4 ME OSM c 20 Strassenborf 0.8 E0, I1, PM Oberboden 15 Sp Unterboden 60 Sp N 2' c B MO 4 ME OSM d -1 ehem. Wald 1 E3 Oberboden 15 Sp Unterboden 30 Sp GN 1' o B MO 4 ME OSM d -1 ehem. Wald 1 E3 Oberboden 15 Sp Unterboden 40 Sp N 1' b B MO 4 ME OSM k -1 z.t. kleine Auffüllungen 0.8 E2, G3 (PM), (DD) Oberboden 25 Sp Unterboden 65 Sp F x 17'095 17' b V MO 4 ME OSM t E2, G4 Oberboden 23 Po Unterboden 65 Po F x 1' d B MO 4 ME OSM l E2, G3 Oberboden 25 Sp Unterboden 60 Po F x 2'623 2' b V MO 4 ME OSM t E2, G4 Oberboden 23 Po Unterboden 65 Po F x 4'681 4' c B MO 4 ME OSM l E2, G3 Oberboden 23 Sp Unterboden 60 Po F x 3'517 3' d W MO 4 ME OSM w -1 z.t. PM (Drainagen) 0.5 E2, G5, DD Oberboden 23 Po Unterboden 60 Po F 10' b B MO 4 ME OSM l E2, G3 Oberboden 25 Sp Unterboden 60 Sp F x 5'348 5' h V MO 4 ME OSM t E2, G4 Oberboden 23 Sp Unterboden 65 Po F x 10'090 10' g B MO 4 ME OSM l E2, G3 Oberboden 23 Sp Unterboden 60 Po FN x 13'030 13' c V MO 4 ME OSM t E2, G4, I3 Oberboden 23 Po Unterboden 65 Po F x 10'045 10' a V MO 4 ME OSM t -1 z.t. kleine Auffüllungen 0.6 E2, G4, I3, PM Oberboden 23 Br Unterboden 65 Po F x 11'888 11'888 Total 148' '265 Boden + Landwirtschaft Vogt

16

17 Anhang 2: Karte der Fruchtfolgeflächen abgeleitet aus den Bodendaten der Polygone Boden + Landwirtschaft Vogt, Rünenberg Anhang, Seite 2

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19 Gemeinde Neuenkirch/Sempach Fruchtfolgeflächen gemäss Bodenkarte 19. November 2013 Legende Fruchtfolgeflächen (100%) Projektperimeter Gemeindegrenze Hauptstrasse Rünenberg Tel GIS: Planteam S AG Datum: /lst neue_fff_vogt.gws m

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