BERICHT NR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BERICHT NR"

Transkript

1 Anlage B 9.2 Planung Beratung Begutachtung Messung Immissionsmessstelle nach 26 BImSchG Schall- und Schwingungstechnik VMPA Prüfstelle für baulichen Schallschutz Bau- und Raumakustik Wärmeschutz nach DIN 4109 BERICHT NR Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens Bahnübergang km 91,781, Miellen, Bahnstrecke 3710 Wetzlar Koblenz Hbf, auf die Verkehrslärmsituation Datum: Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Bearbeiter: Michael Piwonski M. A. Dipl.-Ing. Bernd Fleischer KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße 43 D Berlin Tel Fax

2 Seite 2 von 30 zum Bericht Nr Zusammenfassung Für die veraltete und kostenintensive Bahnübergangssicherungsanlage der Strecke 3710 Wetzlar Koblenz Hbf wird im Bereich Bahnübergang km 91,781, Miellen, eine Erneuerung geplant sowie der daraus folgende Umbau der Straßenführung der Mittelstraße in ihrer Breite und einseitiger Ergänzung durch einen Fußweg und Verlegung der Einmündung des Bahnwegs. Der Fahrbahnbelag im Bauabschnitt wird im Rahmen der Maßnahme durch einen Asphaltbelag erneuert [14]. Die teilweise erforderliche Änderung der Fahrbahnart des Schienenweges im Randbereich des Bahnübergangs von Schotterbett mit Betonschwelle auf feste nicht absorbierende Fahrbahn ist unter Berücksichtigung des Umwelt-Leitfadens zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, Teil VI, des Eisenbahn-Bundesamtes [8] als erheblicher baulicher Eingriff einzustufen. In vorliegender Untersuchung wurden die Auswirkungen des geplanten erheblichen baulichen Eingriffs auf die Geräuschsituation ausgehend vom Schienenverkehr gemäß Verkehrslärmschutzverordnung [3] in Verbindung mit dem Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, Teil VI, des Eisenbahn-Bundesamtes [8] beurteilt. Aus der geplanten Maßnahme am Bahnübergang km 91,781, Miellen, resultieren an 17 Immissionsorten eine wesentliche Änderung sowie der Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Die detaillierte Lage und der betroffenen Immissionsorte ist in Abschnitt 7.2.1, S. 16, näher beschrieben sowie dem Anhang 3 zu entnehmen. Bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen ist aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. dem besonders überwachten Gleis oder Abschirmung durch Lärmschutzwände, der Vorrang gegenüber passiven Lärmschutzmaßnahmen einzuräumen. Es ist ein Lärmschutzkonzept zu erstellen, welches eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kosten aktiver Lärmschutzmaßnahmen zum angestrebten Schutzzweck beinhaltet. Sofern durch aktive Lärmschutzmaßnahmen die Immissionsrichtwerte nicht erreicht werden können, verbleibt für die betroffenen Gebäudefassaden der Anspruch auf passiven Lärmschutz. Durch die betrachteten aktiven Maßnahmen kann lediglich einer von insgesamt 34 Schutzfällen gelöst werden, es verbleiben 16 Schutzfälle während des Tagzeitraumes und 17 Schutzfälle während des Nachtzeitraumes. Die Kosten der Schallschutzvarianten aktiven Schallschutzes stehen in keinem Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Schutzniveau.

3

4 Seite 4 von 30 zum Bericht Nr Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung Situation und Aufgabenstellung Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Örtliche Situation Immissionsschutzrechtliche Grundlagen Geräuschemissionen Schienenverkehr Straßenverkehr Schallimmissionen an der umliegenden Bebauung Darstellung der Ergebnisse Beurteilung der Geräuschsituation Schienenverkehr Straßenverkehr Schallschutzkonzept Erörterung möglicher aktiver Schallschutzmaßnahmen Variantenbetrachtungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung Anhang... 30

5 Seite 5 von 30 zum Bericht Nr Situation und Aufgabenstellung Am Bahnübergang km 91,781, Miellen, der Strecke 3710 Wetzlar Koblenz Hbf soll die veraltete und kostenintensive Bahnübergangssicherungsanlage erneuert werden einschließlich dem daraus folgenden Umbau der Straßenführung. Im Rahmen der Maßnahme wird die querende Mittelstraße in ihrer Breite angepasst sowie einseitig um einen Fußweg ergänzt. Zur Verbesserung der Verkehrsbeziehungen auf der querenden Mittelstraße wird diese im Bahnübergangsbereich sowie den Wartebereichen vor dem Bahnübergang um eine durchgehende Spur erweitert. Der bestehende Asphaltbelag im Bauabschnitt wird durch einen neuen Asphaltbelag ersetzt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Geräuschsituation an der benachbarten Bebauung prognostiziert und geprüft, ob daraus an der Bebauung im Untersuchungsbereich gemäß Verkehrslärmschutzverordnung [3], für den Schienenverkehrslärm in Verbindung mit dem Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, Teil VI, vom Dezember 2012 [8], Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen entstehen.

6 Seite 6 von 30 zum Bericht Nr Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Für die schalltechnische Untersuchung wurden die folgenden Normen, Richtlinien, Verordnungen und Planungsunterlagen herangezogen: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [2] Baunutzungsverordnung (BauNVO) [3] Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [4] Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BIm- SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 V v I 1474 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269). Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung 24. BImSchV) vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172, 1253), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2329) geändert worden ist. [5] Schall 03 [2012] Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Änderung der Anlage 2 (zu 4) der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), , BGBl. I 2014 S

7 Seite 7 von 30 zum Bericht Nr [6] VLärmSchR 97 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) VkBl 12/97 S.434 [7] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. [8] Eisenbahn- Bundesamt Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen - Teil VI: Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr, Stand: Dezember 2012 [9] Deutsche Bahn AG Ril Netzinfrastruktur Technik entwerfen; Streckenquerschnitte auf Erdkörpern, [10] Deutsche Bahn AG Ril Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instand halten Lärmschutzanlagen an Eisenbahnstrecken, gültig ab [11] Deutsche Bahn AG Ril A02 EDV in der Technik Kostenkenwertekatalog KKK, Version V4.0, gültig ab [12] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November [13] DIN Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, Ausgabe September 1991 [14] IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH [15] IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Planzeichnungen zum Vorhaben, zur Verfügung gestellt per , Stand: Oktober 2013 Verkehrszahlen für die Mittelstraße im zu betrachtenden Bahnübergangsbereich, zur Verfügung gestellt per , Stand: September 2013

8 Seite 8 von 30 zum Bericht Nr [16] Deutsche Bahn AG Angaben zur Streckenbelegung der Strecke 3710 im Bereich Bahnübergang km 91,781 vom [17] Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 15. Dezember 2011, BVerwG 7 a 11.10

9 Seite 9 von 30 zum Bericht Nr Örtliche Situation Der zu betrachtende Streckenabschnitt des Bahnübergangs Miellen liegt auf der Strecke 3710 Wetzlar Koblenz Hbf bei Kilometer 91,781. Die Lage und der betrachteten Immissionspunkte ist den Anhängen 1 bis 8 zu entnehmen. Die Einstufung der Immissionsorte in ihrer Schutzbedürftigkeit erfolgte nach der vorliegenden tatsächlichen Nutzung. 5. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Geräuschsituation erfolgt bezogen auf den Schienenverkehr gemäß des Umwelt-Leitfadens zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, Teil VI, des Eisenbahn - Bundesamtes vom Dezember 2012 [8] in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV, [3]) und bezogen auf den Straßenverkehr gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV, [3]). Voraussetzung für einen eventuellen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen ist das Vorliegen einer wesentlichen Änderung. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn die Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen oder der Schienenweg um ein oder mehrere Gleise erweitert wird bzw. wenn ein erheblicher baulicher Eingriff in einen bestehenden öffentlichen Verkehrsweg vorliegt, der zu einer Erhöhung des vom Verkehrslärm ausgehenden Beurteilungspegels um 3 oder auf 70 tags bzw. 60 nachts führt. Liegen bereits vor einem geplanten erheblichen baulichen Eingriff ausgehend vom Verkehrslärm Beurteilungspegel von über 70 tags bzw. 60 nachts vor, ist eine wesentliche Änderung bei jeder weiteren Erhöhung des Beurteilungspegels durch den erheblichen baulichen Eingriff gegeben. Das zuletzt genannte Kriterium gilt nicht in Gewerbegebieten.

10 Seite 10 von 30 zum Bericht Nr Anspruch auf Lärmschutz besteht dem Grunde nach, wenn eine wesentliche Änderung vorliegt und einer der in Tabelle 1 aufgeführten e der Verkehrslärmschutzverordnung, entsprechend der, überschritten wird. Die Einstufung von Gebieten und Anlagen ergibt sich aus Festsetzungen in Bebauungsplänen. Wenn kein Bebauungsplan existiert, leitet sich der Schutzanspruch aus der tatsächlichen Nutzung ab. Zeiten, in denen die zu schützende Nutzung nicht ausgeübt wird, werden von der Beurteilung ausgenommen (vgl. 2 Abs. 3 der 16. BImSchV). Die der zu betrachtenden Immissionsorte ist entsprechend der tatsächlichen Nutzung wie ein allgemeines Wohngebiet einzustufen (Anforderungen für allgemeine Wohngebiete sind in Tabelle 1 durch Fettdruck hervorgehoben). Gebiets- / Nutzungsart Tag Nacht 6:00 22:00 Uhr 22:00 6:00 Uhr in in Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebieten Tabelle 1: e gemäß Verkehrslärmschutzverordnung. Ist eine wesentliche Änderung der Verkehrsgeräuschsituation nach 16. BImSchV gegeben, sind Grenzwertüberschreitungen durch aktive Maßnahmen an der Quelle (bei Schienenwegen z. B. besonders überwachtes Gleis (BüG)) oder auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände, im Extremfall Tunnel) zu vermeiden, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme (nicht) außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden (vgl. 41 Abs. 2 BImSchG [1]).

11 Seite 11 von 30 zum Bericht Nr Im letzteren Fall besteht dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, d. h. den Ersatz von Aufwendungen für den Einbau von Schallschutzfenstern und / oder schallgedämmten Lüftungen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile regelt die 24. BImSchV [4]. Tabelle 2 enthält dazu einige Beispiele. Schlafräume Wohnräume / Unterrichtsräume a) Schalldämm-Maße c) Schalldämm-Maße c) L b) r,n L b) r,t d) e) R w,res Wand Fenster R w,res Wand Fenster db db a) Und vergleichbare Nutzungen, siehe Tabelle 1 Spalte 3 der 24. BImSchV. b) Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche tags (L r,t) bzw. nachts (L r,n). c) Die Werte für das resultierende Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils (R w,res) gelten für ein Verhältnis von Außenfläche zu Raumgrundfläche von 0,5, die Aufteilung auf Wände und Fenster bei einem Fensterflächenanteil von 50 % (vgl. Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 [12]. d) Beispiele für Schienenwege von Eisenbahnen, bei denen im Beurteilungszeitraum mehr als 60 % der Züge klotzgebremste Güterzüge sind, sowie Verkehrswege der Magnetschwebebahnen. e) Beispiele für Schienenwege von Eisenbahnen allgemein. Tabelle 2: Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen nach 24. BImSchV Beispiele für Schienenwege von Eisenbahnen allgemein.

12 Seite 12 von 30 zum Bericht Nr Geräuschemissionen 6.1 Schienenverkehr Die der schalltechnischen Untersuchung zugrunde liegenden Zugzahlen (Summe für beide Fahrtrichtungen) und -klassen entsprechen dem Bundesverkehrswegeplan BVWP[16] : Strecke (Abschnitt) 3710 (Abschnitt BÜ km 91,781 Miellen) lfd. Nr. Zugart Anzahl der Züge Tag Nacht Geschw. in km/h 1 GZ-V Fahrzeug- Kategorie Anzahl der Fahrzeugeinheit 8-A Z Z Z Z RV-VT A8 2 3 RV-VT A10 2 Tabelle 3: Eingangsdaten für die schalltechnische Untersuchung. Aus diesen Ansätzen resultieren folgende längenbezogene Schallleistungspegel L WA nach Schall 03 [5] für den Streckenverkehr in beide Fahrtrichtungen. Bei 2-gleisigen Streckenabschnitten sind die Zugzahlen je zur Hälfte auf die Gleise zu verteilen. Bei ungeraden Zugzahlen ist der höhere Anteil auf das bebauungsnächste Gleis zu legen. Strecke (Abschnitt) 3710 (Abschnitt BÜ km 91,781 Miellen) lfd. Nr. Pegel der längenbezogenen A-bewerteten Schallleistung L WA Tag Nacht in in 1 79,0 80,6 2 70,9 64,9 3 75,0 69,4 Tabelle 4: Pegel der längenbezogenen A-bewerteten Schallleistung, westliche Streckenabschnitte.

13 Seite 13 von 30 zum Bericht Nr Strecke (Abschnitt) 3710 (Abschnitt BÜ km 91,781 Miellen) lfd. Nr. Pegel der längenbezogenen A-bewerteten Schallleistung L WA Tag in Nacht in 1 78,3 80,6 2 70,3-3 74,8 69,4 Tabelle 5: Pegel der längenbezogenen A-bewerteten Schallleistung, östliche Streckenabschnitte. Die Fahrbahn wurde als Schwellengleis im Schotterbett angesetzt. Zuzüglich zu den in Tabelle 4 und Tabelle 5 angegebenen Emissionspegeln wurden für entsprechende Streckenbereiche Zuschläge nach Schall 03, wie z. B. Pegeldifferenz durch Bahnübergänge, Brücken oder Kurven vergeben.

14 Seite 14 von 30 zum Bericht Nr Straßenverkehr In Tabelle 6 ist die berücksichtigte mittlere Verkehrsbelastung auf der Mittelstraße im zu betrachtenden Bahnübergangsbereich gemäß [15] sowie die daraus nach RLS-90 [7] ermittelten Emissionspegel dargestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde mit v = 50 km/h berücksichtigt. Der im Bahnübergangsbereich bestehende Asphaltbelag wird im Rahmen der Maßnahme durch einen neuen Asphaltbelag ersetzt. Der Einfluss der Fahrbahnoberfläche wurde mit D StrO = 0 db berücksichtigt. Straße Mittelstraße Bahnweg Tabelle 6: Abschnitt / Bereich Bahnübergang BÜ km 91,781 Bahnübergang BÜ km 91,781 DTV P Emissionspegel L m,e in in % in Kfz/24h Tag Nacht Tag Nacht 117 1,8 0,0 40,5 30,7 99 1,0 0,0 39,1 30,7 Mittlere Verkehrsbelastung der Mittelstraße im Bahnübergangsbereich. 7. Schallimmissionen an der umliegenden Bebauung 7.1 Darstellung der Ergebnisse Die Berechnungen enthalten die Ergebnisse für reale Immissionsorte (Anhang 3, Anhang 6 und Anhang 8). Die Ergebnisse dokumentieren für jedes Stockwerk des entsprechenden Immissionsortes: - die Beurteilungspegel für den Istzustand und - die Beurteilungspegel für den Planzustand der Bahnstrecke sowie der Mittelstraße und Bahnweg im Bahnübergangsbereich. Ergänzend zu den berechneten Beurteilungspegeln an den Immissionsorten ist die flächenhafte Verteilung der Geräuschsituation in Anhang 1, Anhang 2, Anhang 4 und Anhang 5 dargestellt. Die Klassenbreite der Pegeldarstellung beträgt 5 db. Die Farbgebung orientiert sich an den Empfehlungen der DIN 18005, Teil 2 [13]. Die berechnete Rasterauflösung beträgt 1 m, die Rasterpunkte liegen 6 m über dem Geländeniveau.

15 Seite 15 von 30 zum Bericht Nr Die ausgewiesenen Beurteilungspegel für den Schienenverkehr beinhalten keinen Schienenbonus von 5 db, da mit der Änderung des 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 02. Juli 2013 für Schienenwege der Eisenbahnen dieser ab dem 01. Januar 2015 entfällt.

16 Seite 16 von 30 zum Bericht Nr Beurteilung der Geräuschsituation Schienenverkehr Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens Bahnübergang km 91,781, Miellen, auf die Geräuschsituation an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung erfolgte gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung [3] in Verbindung mit dem Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, Teil VI, des Eisenbahn-Bundesamtes [8]. Es handelt sich weder um ein Neubauvorhaben eines Schienenweges noch um eine Erweiterung des bestehenden Schienenweges um ein oder mehrere durchgehende Gleise. Voraussetzung für einen Anspruch auf Lärmschutz ist das Vorliegen einer wesentlichen Änderung mit einhergehender eines der gebietsbezogenen e der Verkehrslärmschutzverordnung. Die geplante Maßnahme kann eine wesentliche Änderung hervorrufen, wenn ein erheblicher baulicher Eingriff in den Schienenweg vorliegt, der zu einer Erhöhung des vom Streckenverkehr ausgehenden Beurteilungspegels um 3 oder auf 70 tags bzw. 60 nachts führt. Liegen bereits vor einem geplanten erheblichen baulichen Eingriff ausgehend vom Streckenverkehr Beurteilungspegel von über 70 tags bzw. 60 nachts vor, ist eine wesentliche Änderung bei jeder weiteren Erhöhung des Beurteilungspegels durch den erheblichen baulichen Eingriff gegeben. Die Änderung der Fahrbahnart von Schotterbett mit Betonschwelle zu fester nicht absorbierender Fahrbahn in den Randbereichen des Bahnübergangs in Folge der Verbreiterung bzw. des zusätzlichen Gehwegs ist unter Berücksichtigung der Hinweise aus [8] als erheblicher baulicher Eingriff zu betrachten. Bei der Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die Geräuschsituation an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung ist zwischen dem Untersuchungsbereich innerhalb und außerhalb des Bauabschnittes des erheblichen baulichen Eingriffs zu unterscheiden. Für die Immissionsorte innerhalb des Bauabschnittes sind die Geräuschemissionen des gesamten Streckenbereichs zu berücksichtigen. Für Immissionsorte außerhalb des Bauabschnittes sind ausschließlich die Geräuschemissionen des Bauabschnitts zu berücksichtigen. Der geplante erhebliche bauliche Eingriff am Bahn-

17 Seite 17 von 30 zum Bericht Nr übergang km 91,781, Miellen, führt nicht zu einer Erhöhung der Beurteilungspegel von mindestens 3 mit einhergehender eines der e der Verkehrslärmschutzverordnung. Jedoch liegen an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung teilweise Beurteilungspegel von 70 tags und über 60 nachts vor, so dass jede weitere Erhöhung des Beurteilungspegels eine wesentliche Änderung bei gleichzeitiger der e und somit einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen hervorruft. Dies betrifft westlich der Bahnstrecke die Immissionsorte Io1002 (Mittelstr. 5), Io1003 (Mittelstr. 4), Io1005 bis Io1008 (Mittelstr.), Io1201 (Bahnweg 1), Io1202 (Bahnweg 2) sowie Io1501 (Mittelstr. 9). Östlich der Bahnstrecke ergibt sich für die Immissionsorte Io1101 (Hauptstr. 8), Io1102 (Mittelstr. 10), Io1103 (Kapellenstr. 1), Io1104 (Früchter Weg 9), Io1105 (Früchter Weg 10), Io1301 (Hauptstr. 6), Io1302 (Hauptstr. 7) und Io1401 (Früchter Weg 11) ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Die detaillierten Berechnungsergebnisse für die betrachteten Immissionsorte sind dem Anhang 3 zu entnehmen. Der Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen wird durch das Eisenbahn-Bundesamt dem Grunde nach und nicht in seiner Höhe festgelegt. Wird ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen festgelegt, besteht für die betroffenen Nutzungen dem Grunde nach der Anspruch auf Vollschutz, d. h. auf Einhaltung der gebietsbezogenen e. Bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen ist aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. dem besonders überwachten Gleis oder Abschirmung durch Lärmschutzwände, der Vorrang gegenüber passiven Lärmschutzmaßnahmen einzuräumen. Es ist ein Lärmschutzkonzept zu erstellen, welches eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kosten aktiver Lärmschutzmaßnahmen zum angestrebten Schutzzweck beinhaltet (siehe Abschnitt 8, ab Seite 19).

18 Seite 18 von 30 zum Bericht Nr Straßenverkehr Die Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme an der Mittelstraße und dem Bahnweg im Bahnübergangsbereich auf die Geräuschsituation an der nächstgelegenen Bebauung erfolgte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung [3]. Die geplante bauliche Maßnahme an der Straße im Bahnübergangsbereich ist kein Neubauvorhaben eines öffentlichen Verkehrsweges. Die Mittelstraße wird im Bahnübergangsbereich um einen durchgehenden Fahrstreifen erweitert, die nördliche Einmündung des Bahnweges verlagert. Die Erweiterung einer Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen ist eine wesentliche Änderung im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung. Wird bei Vorliegen einer wesentlichen Änderung einer der gebietsbezogenen e der Verkehrslärmschutzverordnung überschritten, entsteht aus der wesentlichen Änderung ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Entgegen der Vorgaben der VLärmSchR 97 X.27 [6] wurde zur Vereinfachung der Berechnungen für alle Immissionsorte innerhalb wie außerhalb des Bauabschnittes die komplette Straße (Ausbauabschnitt und vorhandene Straße) berücksichtigt. Die Beurteilungspegel werden somit zur sicheren Seite hin (nach oben) abgeschätzt. Die Beurteilungspegel ausgehend vom Straßenverkehr auf der Mittelstraße und dem Bahnweg im Bahnübergangsbereich liegen an allen Immissionsorten unterhalb der e der Verkehrslärmschutzverordnung. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entsteht hieraus nicht. Die detaillierten Berechnungsergebnisse für die betrachteten Immissionsorte sind dem Anhang 6 zu entnehmen.

19 Seite 19 von 30 zum Bericht Nr Schallschutzkonzept 8.1 Erörterung möglicher aktiver Schallschutzmaßnahmen Als aktive Schallschutzmaßnahmen ist unter Berücksichtigung der örtlichen Situation die Möglichkeit des Einsatzes von Schallschutzwänden, Schallschutzwällen, Mittelwänden und des besonders überwachten Gleises (BüG) zu prüfen. Im betrachteten Bahnübergangsbereich ist der Einsatz der zuvor genannten aktiven Schallschutzmaßnahmen auf Grund der örtlichen Situation, wie z. B. der Abstände zur benachbarten Bebauung, sowie auf Grund der technischen Umsetzbarkeit wie auch privater Belange negativ betroffener Dritter durch Beeinträchtigung des Wohnumfeldes nur bedingt möglich. Schallschutzwälle und -wände können an Bahnübergängen funktionsbedingt nicht ununterbrochen entlang der Bahntrasse errichtet werden und müssen aus Sicherheitsgründen zur Einsehbarkeit des Bahnübergangsbereiches für die sich kreuzenden Verkehre zusätzlich einen Abstand von mindestens 3 m zum nächstgelegenen Rand der Straßenverkehrsfläche inklusive etwaiger Fußwege o. ä. aufweisen. Besonders überwachtes Gleis (BüG) Die Streckengleise der Strecke 3710 erfüllen im relevanten Streckenabschnitt formal die benötigten technischen Anforderungen an die zulässige Mindestgeschwindigkeit von 80 km / h und die zulässige Achslast. Unter Berücksichtigung der Hinweise aus [8] (schalltechnische und wirtschaftliche Gesichtspunkte) nach denen auf einen Einsatz des BüG verzichtet werden sollte, wird in der nachfolgenden Variantenbetrachtung auf die Betrachtung des besonders überwachten Gleises (BüG) verzichtet: - Im Bahnübergangsbereich treten auf Grund der Fahrbahnart (feste nicht absorbierende Fahrbahn) sowie einer raueren Schienenlauffläche durch Verschmutzungen durch den Straßenverkehr grundsätzlich erhöhte Schallemissionen auf. Da die durch das Verfahren BüG geschaffene sehr glatte Schienenlauffläche auf Grund von Verschmutzungen durch den querenden Straßenverkehr nur einen sehr kurzen Zeitraum erhalten bliebe, müsste überproportional häufig geschliffen werden (vgl. [8]).

20 Seite 20 von 30 zum Bericht Nr Schallschutzwälle Schallschutzwälle sind auf Grund der direkten Nachbarschaft der Bahntrasse zu den Wohnhäusern mit Anspruch auf Schallschutz und der somit sehr geringen Abstände zwischen Bahntrasse (Gleisachse des jeweiligen Bahngleises) und dem Wohnhaus von teilweise weniger als 4 m nicht realisierbar. Mittelwände Eine Aufstellung von Schallschutzwänden als Mittelwand zwischen den beiden Streckengleisen der Strecke 3710 ist unter Berücksichtigung der Mindestabstände zwischen den beiden Gleisen nicht möglich. Der Abstand der Gleisachsen auf dem untersuchten Streckenabschnitt beträgt in Bahnübergangnähe weniger als 4 m. Schallschutzwände Die Aufstellung von Schallschutzwänden (SSW) zwischen dem Bahnkörper und den Wohnhäusern westlich und östlich davon, ist unter Berücksichtigung der Mindestabstände von Schallschutzwänden zur Gleisachse von mindestens 3,3 m [9] als baurechtlich kritisch zu prüfen. Die Grundstücksgrenzen des Geländes auf dem die Bahntrasse verläuft, weisen westlich komplett und östlich teilweise einen geringeren Abstand als 3,3 m zur jeweiligen betroffenen Gleisachse auf. Östlich würde bei Berücksichtigung des Abstandes von mindestens 3,3 m ein Grunderwerb von Teilen anliegender Grundstücke erforderlich werden. Als kritisch wäre ebenfalls der dann sehr geringe verbleibende Abstand zwischen Schallschutzwand und angrenzenden Wohnhäusern (z.b. Io1301) von teilweise weniger als 0,5 m zu betrachten. Westlich erreicht der Abstand von 3,3 m zur Gleisachse bereits Teile des Straßenkörpers des Bahnwegs.

21 Seite 21 von 30 zum Bericht Nr Niedrige Schallschutzwände Niedrige Schallschutzwände (nssw) (in der Regel mit einer Höhe von 55 Zentimetern bzw. 76 Zentimetern über Schienenoberkante) berücksichtigen im Gegensatz zu regulären Schallschutzwänden (SSW) einen geringeren Mindestabstand von 1,78 m zur Gleisachse. Dieser geringere Mindestabstand kann auf dem gesamten Verlauf der Trasse im Umkreis des Bahnüberganges unter Einhaltung der Grundstücksgrenzen des Bahngeländes gewährleistet werden. In nachfolgender Variantenbetrachtung wird unabhängig von den im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Abwägungskriterien zunächst eine Variante mit Schallschutzwänden mit Mindestabstand von 3,3 m und einer Höhe von 4 m über Schienenoberkante (SOK) östlich und niedrigen Schallschutzwänden mit Mindestabstand von 1,78 m und einer Höhe von 1 m über SOK (um 30% auf 0,7 m über Schienenoberkante gemäß Schall 03 [2012] [5] für die Berechnungen reduziert) westlich der Gleiskörper betrachtet, um das höchste erreichbare Schutzniveau darzustellen. Ein Vollschutz kann hierbei jedoch nicht gewährleistet werden. In weiteren Varianten wird die Höhe schrittweise verringert.

22 Seite 22 von 30 zum Bericht Nr Variantenbetrachtungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung In die Variantenbetrachtung werden die in nachfolgender Tabelle 7 aufgeführten Varianten von aktiven Schallschutzmaßnahmen, im vorliegenden Fall der ausschließliche Einsatz von Schallschutzwänden (SSW) und niedrigen Schallschutzwänden (nssw), einbezogen. Variante Beschreibung Darstellung in Abbildung Nr. lfd. Nr. der LSW in der Abbildung 0 Ohne Schallschutzmaßnahmen SSW östlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 61 m, Höhe: 4 m SSW östlich der Bahntrasse, südlich der Mittelstraße Länge: 44 m, Höhe: 4 m nssw westlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 60 m, Höhe: 1 m nssw westlich der Bahntrasse, südlich der Mittelstraße Länge: 46 m, Höhe: 1 m SSW östlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 14 m, Höhe: 4 m nssw östlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 47 m, Höhe: 4 m SSW östlich der Bahntrasse, südlich der Mittelstraße Länge: 44 m, Höhe: 4 m nssw westlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 60 m, Höhe: 1 m nssw westlich der Bahntrasse, südlich der Mittelstraße Länge: 46 m, Höhe: 1 m nssw östlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 61 m, Höhe: 1 m nssw östlich der Bahntrasse, südlich der Mittelstraße Länge: 44 m, Höhe: 1 m nssw westlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 60 m, Höhe: 1 m nssw westlich der Bahntrasse, südlich der Mittelstraße Länge: 46 m, Höhe: 1 m nssw östlich der Bahntrasse, nördlich der Mittelstraße Länge: 2 m, Höhe: 1 m Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung Abbildung 4 1 Anmerkung: Die Beschreibung der Höhen der Schallschutzwände bezieht sich immer auf die Höhe über SOK. Tabelle 7: Übersicht untersuchte Schallschutzvarianten.

23 Seite 23 von 30 zum Bericht Nr Die nachfolgenden Abbildungen 1 bis 4 geben einen Überblick über die örtliche Lage der Bahnstrecke mit Bahnübergang sowie die Lage der berücksichtigten Schallschutzwände entsprechend der Varianten 1 bis 4. Abbildung 1: Lageplan aktive Schallschutzmaßnahmen (Variante 1)

24 Seite 24 von 30 zum Bericht Nr Abbildung 2: Lageplan aktive Schallschutzmaßnahmen (Variante 2) Abbildung 3: Lageplan aktive Schallschutzmaßnahmen (Variante 3)

25 Seite 25 von 30 zum Bericht Nr Abbildung 4: Lageplan aktive Schallschutzmaßnahmen (Variante 4). Schallschutzwände als Außenwände sind bahnseitig hochabsorbierend auszuführen, um unerwünschte Reflexionen an der den Schallschutzwänden gegenüberliegenden Bebauung zu vermeiden. Aus der Berücksichtigung von hochabsorbierenden Schallschutzwänden wird keine wesentliche Änderung oder ein damit eventuell einhergehender Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen an der Schallschutzwand gegenüber gelegenen Bebauungen hervorgerufen. Ausgehend von dem erheblichen baulichen Eingriff in den Schienenweg (Änderung der Fahrbahnart des Schienenweges im Randbereich des Bahnübergangs von Schotterbett mit Betonschwelle auf feste nicht absorbierende Fahrbahn) im Rahmen der Maßnahme ergeben sich an Fassaden von Wohnhäusern im Bereich des Bahnüberganges eine wesentliche Änderung für den Schienenverkehrslärm sowie ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Die betroffenen Wohnhäuser werden jeweils als eine Wohneinheit betrachtet. Aus der der Tagesimmissionsgrenzwerte sowie der der Nachtimmissionsgrenzwerte ergeben sich insgesamt 34 Schutzfälle (17 Schutzfälle im Tagzeitraum und 17 Schutzfälle im Nachtzeitraum).

26 Seite 26 von 30 zum Bericht Nr Die Kosten für Lärmschutzwände wurden dem Kostenkennwertkatalog der Deutschen Bahn AG [11] entnommen. Hierbei wurden für Schallschutzwände von 1 m über SOK 1.175,00 pro laufendem Meter und für Schallschutzwände von 4 m über SOK 1.975,00 pro laufendem Meter in Ansatz gebracht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird der Anspruch auf passiven Schallschutz ausschließlich dem Grunde nach festgestellt. Die Ermittlung des tatsächlichen Umfangs der passiven Schallschutzmaßnahmen und der damit verbunden Entschädigungshöhe werden im nachgelagerten Entschädigungsverfahren nach der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung [4] ermittelt. In diesem müssen zunächst im Rahmen einer Ortsbegehung alle entschädigungsrelevanten Bereiche bestimmt sowie die bauakustischen Eigenschaften der betroffenen Bauteile erfasst werden. Nachfolgend werden basierend auf den prognostizierten Beurteilungspegeln die erforderlichen Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile ermittelt und geprüft, ob die bestehenden Konstruktionen bereits die Anforderungen erfüllen oder ggf. verbessert werden müssen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist die Entschädigungshöhe für passiven Schallschutz somit nur sehr grob abzuschätzen, da weder die Anzahl der schutzbedürftigen Räume je Wohneinheit sowie z. B. der Fenster in diesen Räumen bekannt ist noch Angaben über den bestehenden baulichen Schallschutz der Außenbauteile vorliegen. Da die Kosten für den passiven Schallschutz jedoch in den Gesamtkosten für die jeweilige Variante angegeben werden sollen, werden nachfolgend die Kosten für die Erneuerung aller Fenster des Wohnhauses sowie für den Einbau von schallgedämmten Lüftungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Bau-Schalldämm-Maße für die zum Wohnen und Schlafen genutzten Räume aufgeführt. Die in den Gesamtkosten je Variante enthaltenen Kosten für den passiven Schallschutz stellen somit die zu erwartende Obergrenze für die Entschädigungshöhe dar. Variante 0: Variante 0 berücksichtigt keine aktiven Schallschutzvarianten und stellt somit den Planzustand ohne weitere Maßnahmen dar. An den betroffenen Wohnhäusern bestehen 34 Schutzfälle ( der e für den Tag- als auch für den Nachtzeitraum bezogen auf eine Wohneinheit). Die Gesamtkosten dieser Variante belaufen sich für ausschließlichen passiven Schallschutz auf ca ,00.

27 Seite 27 von 30 zum Bericht Nr Variante 1: In Variante 1 wird das höchst mögliche Schutzniveau der betroffenen Wohnhäuser unter Berücksichtigung der Durchführbarkeit der Maßnahmen erreicht (Vorgabe des Auftraggebers einer maximalen Wandhöhe der SSW von 4 m östlich der Bahntrasse und Berücksichtigung von nssw von 1 m westlich der Bahntrasse aufgrund zu geringem Abstand, eine reguläre SSW würde auf der Straße Bahnweg verlaufen). Der Tagesimmissionsgrenzwert von 59 wird lediglich an den Fassaden eines Wohnhauses eingehalten. Eine Einhaltung des Nachtimmissionsgrenzwertes ist jedoch auch unter Berücksichtigung der 4 m hohen Lärmschutzwände nicht zu erreichen. Für das höchst mögliche realisierbare Schutzniveau bleiben somit 16 Schutzfälle für den Tag- und 17 Schutzfälle für den Nachtzeitraum bestehen. Die mittlere Pegelminderung beträgt für den Tagzeitraum 2,4 db und für den Nachtzeitraum 2,3 db. Unter Bezug auf die insgesamt zu lösenden Schutzfälle sind das jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum eine mittlere Pegelminderung von gerundet 0,1 db. Die Gesamtkosten der Variante belaufen sich auf ca ,00, wobei der Anteil der Kosten für den aktiven Schallschutz ca ,00 beträgt. Unter Berücksichtigung der zu betrachtenden Schallschutzwände und des teilweise erforderlich werdenden Grundstückerwerbs (nicht in der Kostenschätzung enthalten) sowie der möglichen Entwertung der Grundstücke durch die hohe Grenzbebauung gegenüber der Lösung von lediglich einem von insgesamt 34 Schutzfällen stehen die Kosten der Schallschutzvariante in keinem Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Schutzniveau. Variante 2: Es wird hierbei das mögliche Schutzniveau der betroffenen Wohnhäuser unter Berücksichtigung der Durchführbarkeit der Maßnahmen erreicht (zum Teil wie Variante 1, lediglich die Berücksichtigung der östlichen Grundstücksgrenzen bedingt nur auf einem kurzen Teilstück die Möglichkeit zur Errichtung einer SSW östlich der Gleiskörper und nördlich der Mittelstraße, bei geringerem Abstand als 3,3 m wurden nssw auf diesem Abschnitt berücksichtigt). Der Tagesimmissionsgrenzwert von 59 wird lediglich an den Fassaden eines Wohnhauses eingehalten. Eine Einhaltung des Nachtimmissionsgrenzwertes ist in dieser Variante nicht zu erreichen. Für das mögliche realisierbare Schutzniveau bleiben somit 16 Schutzfälle für den Tag- und 17 Schutzfälle für den

28 Seite 28 von 30 zum Bericht Nr Nachtzeitraum bestehen. Die mittlere Pegelminderung beträgt für den Tagzeitraum 1,7 db und für den Nachtzeitraum 1,6 db. Unter Bezug auf die insgesamt zu lösenden Schutzfälle sind das jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum eine mittlere Pegelminderung von gerundet 0,1 db. Die Gesamtkosten der Variante belaufen sich auf ca ,00, wobei der Anteil der Kosten für den aktiven Schallschutz ca ,00 beträgt. Unter Berücksichtigung der zu betrachtenden Schallschutzwände gegenüber der Lösung von lediglich einem von insgesamt 34 Schutzfällen stehen die Kosten der Schallschutzvariante in keinem Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Schutzniveau. Variante 3: Die Schallschutzvariante 3 beinhaltet zu beiden Seiten der Gleiskörper nssw. Die Schutzfälle für den Nachtzeitraum bleiben weiterhin bestehen. Es wird lediglich ein Schutzfall für den Tagzeitraum auch mit dieser Schallschutzvariante gelöst. Die mittlere Pegelminderung beträgt für den Tagzeitraum 1,1 db und für den Nachtzeitraum 1,1 db. Unter Bezug auf die insgesamt zu lösenden Schutzfälle sind das jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum eine mittlere Pegelminderung von gerundet 0,1 db. Die Gesamtkosten der Variante belaufen sich auf ca ,00, wobei der Anteil der Kosten für den aktiven Schallschutz ca ,00 beträgt. Unter Berücksichtigung der zu betrachtenden Schallschutzwände gegenüber der Lösung von lediglich einem von insgesamt 34 Schutzfällen stehen die Kosten der Schallschutzvariante in keinem Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Schutzniveau. Variante 4: Die Schallschutzvariante 4 beinhaltet lediglich auf einem 2 m langen Teilstück nssw. Die Schutzfälle für den Nachtzeitraum bleiben weiterhin bestehen. Es wird auch mit dieser Schallschutzvariante ein Schutzfall für den Tagzeitraum gelöst. Die mittlere Pegelminderung beträgt für den Tagzeitraum 0,1 db und für den Nachtzeitraum 0,1 db. Unter Bezug auf die insgesamt zu lösenden Schutzfälle sind das jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum eine mittlere Pegelminderung von gerundet 0,0 db. Die Gesamtkosten der Variante belaufen sich auf ca ,00, wobei der Anteil der Kosten für den aktiven Schallschutz ca ,00 beträgt.

29 Seite 29 von 30 zum Bericht Nr Unter Berücksichtigung der zu betrachtenden Schallschutzwände gegenüber der Lösung von lediglich einem von insgesamt 34 Schutzfällen stehen die Kosten der Schallschutzvariante im Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Schutzniveau. Es ist jedoch kritisch zu betrachten, dass zum Erreichen von 59 an diesem einem Immissionsort im Tagzeitraum lediglich eine Minderung des Beurteilungspegels von 0,1 db notwendig war. Dies liegt schon allein im Bereich der Rechenungenauigkeit und der Unterschied zu einer rein passiven Schallschutzlösung scheint marginal. Im Ergebnis der durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse der betrachteten 4 Varianten des aktiven Lärmschutzes sowie unter Einbeziehung weiterer Abwägungsaspekte, wie z. B. etwaiger nicht schalltechnischer negativer Auswirkungen auf das betroffene Grundstück sowie der Stadtbildpflege, stehen die möglichen aktiven Schallschutzmaßnahmen für den betrachteten Bahnübergansbereich in keinem Verhältnis zum erreichbaren Schutzniveau. Die tabellarische Zusammenstellung der Kosten-Nutzen-Analyse ist dem Anhang 7 zu entnehmen.

30 Seite 30 von 30 zum Bericht Nr Anhang Anhang 1 - Rasterlärmkarte vom Untersuchungsgebiet Tag / Nacht (Istzustand Bahnstrecke) Anhang 2 - Rasterlärmkarte vom Untersuchungsgebiet Tag / Nacht (Planzustand Bahnstrecke) Anhang 3 - Immissionspunkttabelle (Schienenverkehr) Anhang 4 - Rasterlärmkarte vom Untersuchungsgebiet Tag / Nacht (Istzustand Straße) Anhang 5 - Rasterlärmkarte vom Untersuchungsgebiet Tag / Nacht (Planzustand Straße) Anhang 6 - Immissionspunkttabelle (Straßenverkehr) Anhang 7 - Schallschutzkonzept Kosten-Nutzen-Analyse Anhang 8 - Schallschutzkonzept Immissionspunkttabelle

31 Anhang Lahn Io1202 Io1201 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1503 Io1504 Io1502 Io1501 Io1102 Io1402 Io1401 Io1105 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Tag Schienenverkehrslärm Ist-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

32 Anhang Lahn Io1201 Io1202 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1504 Io1501 Io1102 Io Io1503 Io1502 Io1401 Io1403 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Nacht Schienenverkehrslärm Ist-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

33 Anhang Lahn Io1201 Io1202 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1504 Io1501 Io1102 Io Io1503 Io1502 Io1401 Io1403 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Tag Schienenverkehrslärm Plan-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

34 Anhang Lahn Io1201 Io1202 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1504 Io1501 Io1102 Io Io1503 Io1502 Io1401 Io1403 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Nacht Schienenverkehrslärm Plan-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

35 Anhang 3 - Seite 1 Beurteilung nach 16. BImSchV - Schienenverkehr Beurteilungspegel Lr Nutzung Wesentliche Änderung Anspruch Lärmschutz Ist Plan Tag Nacht Mittelstr. 5 (O) EG Io1002 WA ,6 68,8 69,2 69,5 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (O) 1.OG Io1002 WA ,7 69,9 70,3 70,6 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (O) 2.OG Io1002 WA ,6 69,9 70,3 70,5 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (S_O) EG Io1002 WA ,8 68,1 68,5 68,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (S_O) 1.OG Io1002 WA ,0 69,3 69,7 70,0 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (S_O) 2.OG Io1002 WA ,9 69,2 69,6 69,9 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (S_W) EG Io1002 WA ,8 66,0 66,2 66,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (S_W) 1.OG Io1002 WA ,5 67,7 67,9 68,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (S_W) 2.OG Io1002 WA ,4 67,7 67,9 68,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (N_W) EG Io1002 WA ,0 63,3 63,3 63,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (N_W) 1.OG Io1002 WA ,8 65,1 65,1 65,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (N_W) 2.OG Io1002 WA ,3 65,6 65,6 65,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (N_O) EG Io1002 WA ,7 65,9 66,4 66,7 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (N_O) 1.OG Io1002 WA ,2 67,5 67,9 68,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 5 (N_O) 2.OG Io1002 WA ,5 67,7 68,1 68,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (S_O) EG Io1003 WA ,1 64,4 64,3 64,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (S_O) 1.OG Io1003 WA ,1 66,4 66,3 66,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (S_O) 2.OG Io1003 WA ,2 66,5 66,4 66,7 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (S_W) EG Io1003 WA ,5 62,8 62,9 63,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (S_W) 1.OG Io1003 WA ,7 64,9 65,0 65,3 ja ja nein ja ja ja ja ja Fortsetzung auf nächster Seite...

36 Anhang 3 - Seite 2...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Mittelstr. 4 (S_W) 2.OG Io1003 WA ,9 65,2 65,3 65,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (W) EG Io1003 WA ,2 52,4 52,6 52,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 4 (W) 1.OG Io1003 WA ,4 53,7 53,8 54,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 4 (W) 2.OG Io1003 WA ,1 54,4 54,5 54,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 4 (N_W) EG Io1003 WA ,7 58,0 57,9 58,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 4 (N_W) 1.OG Io1003 WA ,4 59,7 59,6 59,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (N_W) 2.OG Io1003 WA ,1 60,4 60,3 60,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (N_O) EG Io1003 WA ,1 60,4 60,4 60,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (N_O) 1.OG Io1003 WA ,1 62,3 62,3 62,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 4 (N_O) 2.OG Io1003 WA ,4 62,6 62,6 62,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 1 (O) EG Io1004 WA ,8 52,1 52,3 52,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 1 (O) 1.OG Io1004 WA ,1 53,4 53,6 53,9 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 1 (W) EG Io1004 WA ,0 43,3 43,2 43,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 1 (W) 1.OG Io1004 WA ,5 43,8 43,7 44,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 1 (W) 2.OG Io1004 WA ,1 45,4 45,3 45,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 3 (O) 1.OG Io1005 WA ,8 58,1 58,3 58,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 3 (S_O) EG Io1005 WA ,9 57,2 57,2 57,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 3 (S_O) 1.OG Io1005 WA ,7 58,9 59,0 59,3 ja ja nein ja nein ja nein ja Mittelstr. 3 (S_O) 2.OG Io1005 WA ,3 60,6 60,5 60,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 3 (S_W) EG Io1005 WA ,4 55,7 55,4 55,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 3 (S_W) 1.OG Io1005 WA ,8 57,1 56,8 57,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

37 Anhang 3 - Seite 3...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Mittelstr. 3 (S_W) 2.OG Io1005 WA ,3 58,6 58,3 58,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 3 (W) EG Io1005 WA ,5 42,8 42,7 43,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 3 (W) 1.OG Io1005 WA ,1 43,4 43,4 43,7 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 3 (W) 2.OG Io1005 WA ,9 45,2 45,2 45,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 3 (N) EG Io1005 WA ,6 48,9 48,9 49,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 3 (N) 1.OG Io1005 WA ,8 50,0 50,0 50,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 3 (N) 2.OG Io1005 WA ,5 52,8 52,9 53,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 2 (O) EG Io1006 WA ,2 46,5 46,3 46,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (O) 1.OG Io1006 WA ,6 46,9 46,7 47,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (O) 2.OG Io1006 WA ,5 48,8 48,7 49,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (S) EG Io1006 WA ,9 47,2 46,9 47,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (S) 1.OG Io1006 WA ,3 47,6 47,4 47,7 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (S) 2.OG Io1006 WA ,3 48,6 48,3 48,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (W) EG Io1006 WA ,1 46,4 46,1 46,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (W) 1.OG Io1006 WA ,4 46,7 46,4 46,7 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (W) 2.OG Io1006 WA ,9 47,2 47,0 47,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 2 (N_W) EG Io1006 WA ,5 53,8 54,1 54,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 2 (N_W) 1.OG Io1006 WA ,7 55,0 55,4 55,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 2 (N_W) 2.OG Io1006 WA ,0 56,3 56,7 57,0 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 2 (N_O) EG Io1006 WA ,4 55,7 56,1 56,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 2 (N_O) 2.OG Io1006 WA ,4 58,7 59,1 59,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Fortsetzung auf nächster Seite...

38 Anhang 3 - Seite 4...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Mittelstr. 6 (O) 2.OG Io1007 WA ,1 67,3 67,4 67,7 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (S) EG Io1007 WA ,6 53,9 53,6 53,9 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (S) 1.OG Io1007 WA ,9 56,2 56,0 56,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (S) 2.OG Io1007 WA ,4 57,7 57,4 57,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (S) 3.OG Io1007 WA ,4 59,7 59,5 59,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (W_S) EG Io1007 WA ,6 49,9 50,5 50,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (W_S) 1.OG Io1007 WA ,2 52,4 52,8 53,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (W_S) 2.OG Io1007 WA ,6 53,9 54,3 54,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (W_S) 3.OG Io1007 WA ,6 47,9 47,7 48,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 6 (W_N) EG Io1007 WA ,8 47,1 47,1 47,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 6 (W_N) 1.OG Io1007 WA ,8 49,1 49,1 49,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (W_N) 2.OG Io1007 WA ,5 50,7 50,6 50,9 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (W_N) 3.OG Io1007 WA ,0 49,3 49,3 49,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 6 (N_W) EG Io1007 WA ,7 64,0 64,3 64,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (N_W) 1.OG Io1007 WA ,6 65,8 66,2 66,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (N_W) 2.OG Io1007 WA ,7 65,9 66,3 66,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (N_W) 3.OG Io1007 WA ,4 65,7 65,9 66,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (N_O) EG Io1007 WA ,8 66,1 66,2 66,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (N_O) 1.OG Io1007 WA ,1 67,4 67,6 67,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (N_O) 2.OG Io1007 WA ,1 67,4 67,6 67,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 6 (N_O) 3.OG Io1007 WA ,0 67,3 67,4 67,7 ja ja nein ja ja ja ja ja Fortsetzung auf nächster Seite...

39 Anhang 3 - Seite 5...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Mittelstr. 8 (O_N) EG Io1008 WA ,7 74,9 75,1 75,4 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (O_N) 1.OG Io1008 WA ,9 74,1 74,3 74,6 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (O_S) EG Io1008 WA ,2 73,4 73,6 73,8 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (O_S) 1.OG Io1008 WA ,7 72,9 73,1 73,3 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (W_S) EG Io1008 WA ,8 59,0 59,5 59,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (W_S) 1.OG Io1008 WA ,4 60,6 61,1 61,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (W_N) EG Io1008 WA ,2 62,4 62,7 62,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (W_N) 1.OG Io1008 WA ,3 63,6 63,9 64,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (N_W) EG Io1008 WA ,1 70,4 70,4 70,6 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (N_W) 1.OG Io1008 WA ,1 70,4 70,4 70,6 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (N_W) 2.OG Io1008 WA ,7 70,0 70,0 70,3 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (N_O) EG Io1008 WA ,7 72,9 73,0 73,2 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (N_O) 1.OG Io1008 WA ,3 72,5 72,6 72,8 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 8 (N_O) 2.OG Io1008 WA ,5 71,8 71,9 72,1 ja ja ja ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (W) EG Io1101 WA ,0 71,3 71,7 72,0 ja ja ja ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (W) 1.OG Io1101 WA ,8 71,1 71,5 71,8 ja ja ja ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (N_W) EG Io1101 WA ,7 67,0 66,8 67,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (N_O) EG Io1101 WA ,3 64,6 64,3 64,6 ja ja nein nein ja ja nein nein Hauptstr. 8 (N_O) 1.OG Io1101 WA ,7 65,0 64,7 65,0 ja ja nein nein ja ja nein nein Hauptstr. 8 (N_O) 2.OG Io1101 WA ,9 65,2 65,0 65,3 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (O_N) EG Io1101 WA ,4 56,7 56,6 56,9 ja ja nein nein nein ja nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

40 Anhang 3 - Seite 6...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Hauptstr. 8 (O_N) 1.OG Io1101 WA ,0 58,3 58,2 58,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 8 (O_N) 2.OG Io1101 WA ,3 59,6 59,4 59,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (O_S) EG Io1101 WA ,4 55,7 55,8 56,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 8 (O_S) 1.OG Io1101 WA ,1 57,4 57,5 57,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 8 (O_S) 2.OG Io1101 WA ,5 58,8 58,9 59,3 ja ja nein ja nein ja nein ja Hauptstr. 8 (S_O) EG Io1101 WA ,2 66,6 66,8 67,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (S_O) 1.OG Io1101 WA ,1 67,4 67,6 67,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (S_O) 2.OG Io1101 WA ,0 67,4 67,5 67,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (S_W) EG Io1101 WA ,9 69,2 69,5 69,8 ja ja ja ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (S_W) 1.OG Io1101 WA ,8 69,2 69,5 69,8 ja ja ja ja ja ja ja ja Hauptstr. 8 (S_W) 2.OG Io1101 WA ,5 68,9 69,1 69,5 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (W) EG Io1102 WA ,2 70,5 70,6 70,9 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (W) 1.OG Io1102 WA ,1 70,4 70,5 70,8 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (W) 2.OG Io1102 WA ,9 70,3 70,3 70,6 ja ja ja ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (N_W) EG Io1102 WA ,9 68,2 68,4 68,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (N_W) 1.OG Io1102 WA ,1 68,4 68,6 69,0 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (N_O) EG Io1102 WA ,3 64,6 64,8 65,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (N_O) 1.OG Io1102 WA ,9 66,2 66,4 66,7 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (O) EG Io1102 WA ,9 54,2 54,4 54,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 10 (O) 1.OG Io1102 WA ,6 55,9 56,1 56,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Mittelstr. 10 (O) 2.OG Io1102 WA ,7 57,0 57,2 57,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

41 Anhang 3 - Seite 7...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Mittelstr. 10 (S_O) EG Io1102 WA ,9 61,2 60,9 61,2 ja ja nein nein ja ja nein nein Mittelstr. 10 (S_O) 1.OG Io1102 WA ,0 62,3 62,1 62,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (S_O) 2.OG Io1102 WA ,9 63,2 62,9 63,2 ja ja nein nein ja ja nein nein Mittelstr. 10 (S_W) EG Io1102 WA ,3 65,6 65,5 65,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 10 (S_W) 1.OG Io1102 WA ,6 64,9 64,6 64,9 ja ja nein nein ja ja nein nein Mittelstr. 10 (S_W) 2.OG Io1102 WA ,2 65,5 65,3 65,5 ja ja nein nein ja ja nein nein Kapellenstr. 1 (W_S) EG Io1103 WA ,6 54,9 55,2 55,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Kapellenstr. 1 (W_S) 1.OG Io1103 WA ,6 62,9 63,3 63,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Kapellenstr. 1 (W_S) 2.OG Io1103 WA ,6 63,9 64,3 64,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Kapellenstr. 1 (W_N) EG Io1103 WA ,0 60,3 60,3 60,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Kapellenstr. 1 (W_N) 1.OG Io1103 WA ,5 61,8 61,8 62,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Kapellenstr. 1 (W_N) 2.OG Io1103 WA ,7 63,0 63,0 63,3 ja ja nein ja ja ja ja ja Kapellenstr. 1 (N_W) EG Io1103 WA ,9 53,3 53,2 53,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Kapellenstr. 1 (N_W) 1.OG Io1103 WA ,2 54,5 54,5 54,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Kapellenstr. 1 (N_O) EG Io1103 WA ,5 50,8 50,6 50,9 ja ja nein nein nein ja nein nein Kapellenstr. 1 (N_O) 1.OG Io1103 WA ,0 52,3 52,1 52,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Kapellenstr. 1 (O_N) EG Io1103 WA ,9 45,2 45,0 45,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Kapellenstr. 1 (O_N) 1.OG Io1103 WA ,9 46,2 46,1 46,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Kapellenstr. 1 (O_N) 2.OG Io1103 WA ,7 48,0 47,9 48,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Kapellenstr. 1 (O_S) EG Io1103 WA ,6 42,9 43,0 43,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Kapellenstr. 1 (O_S) 1.OG Io1103 WA ,0 44,3 44,3 44,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

42 Anhang 3 - Seite 8...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Kapellenstr. 1 (O_S) 2.OG Io1103 WA ,7 47,0 47,0 47,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Kapellenstr. 1 (S_O) EG Io1103 WA ,8 58,1 58,4 58,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Kapellenstr. 1 (S_O) 1.OG Io1103 WA ,1 60,4 60,9 61,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Kapellenstr. 1 (S_W) EG Io1103 WA ,5 58,8 59,1 59,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Kapellenstr. 1 (S_W) 1.OG Io1103 WA ,2 62,6 62,9 63,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 9 (W_S) EG Io1104 WA ,0 61,4 61,6 61,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 9 (W_S) 1.OG Io1104 WA ,6 62,9 63,1 63,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 9 (W_N) EG Io1104 WA ,8 62,2 62,5 62,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 9 (W_N) 1.OG Io1104 WA ,4 63,7 64,0 64,3 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 9 (N) EG Io1104 WA ,8 58,1 58,3 58,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 9 (N) 1.OG Io1104 WA ,1 60,5 60,6 61,0 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 9 (N) 2.OG Io1104 WA ,9 62,2 62,5 62,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 9 (O_N) EG Io1104 WA ,2 43,6 43,5 43,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 9 (O_N) 1.OG Io1104 WA ,6 46,9 47,2 47,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 9 (O_S) EG Io1104 WA ,9 43,2 43,2 43,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 9 (O_S) 1.OG Io1104 WA ,3 46,6 46,9 47,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 10 (W) EG Io1105 WA ,0 59,4 59,5 59,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 10 (W) 1.OG Io1105 WA ,4 60,7 60,9 61,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 10 (W) 2.OG Io1105 WA ,7 62,0 62,1 62,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 10 (O) EG Io1105 WA ,3 42,6 42,5 42,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 10 (O) 1.OG Io1105 WA ,0 44,3 44,2 44,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

43 Anhang 3 - Seite 9...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Früchter Weg 10 (O) 2.OG Io1105 WA ,7 47,0 47,0 47,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 10 (Anbau, N) EG Io1105 WA ,7 43,0 42,9 43,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 10 (Anbau, N) 1.OG Io1105 WA ,5 44,8 44,8 45,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 10 (Anbau, O) 1.OG Io1105 WA ,3 47,6 47,4 47,7 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 10 (Anbau, S) EG Io1105 WA ,2 52,5 52,2 52,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 10 (Anbau, S) 1.OG Io1105 WA ,4 54,7 54,4 54,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 10 (Anbau, W) EG Io1105 WA ,7 55,0 54,8 55,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 10 (Anbau, W) 1.OG Io1105 WA ,2 56,5 56,4 56,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Waldstr. 14 (W) EG Io1106 WA ,5 47,8 48,3 48,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Waldstr. 14 (W) 1.OG Io1106 WA ,5 50,8 51,3 51,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Waldstr. 14 (N) EG Io1106 WA ,3 50,6 50,4 50,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Waldstr. 14 (O) EG Io1106 WA ,9 42,2 42,2 42,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Waldstr. 14 (O) 1.OG Io1106 WA ,0 44,3 44,2 44,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Waldstr. 14 (S) EG Io1106 WA ,5 45,8 45,6 45,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Tabelle A 3.1: Beurteilungspegel und Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Bauabschnittes.

44 Anhang 3 - Seite 10 Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Bahnweg 1 (O_N) EG Io1201 WA ,0 62,4 63,2 63,5 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (O_N) 1.OG Io1201 WA ,5 63,8 64,5 64,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (O_S) EG Io1201 WA ,6 62,9 63,8 64,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (O_S) 1.OG Io1201 WA ,5 63,8 64,6 64,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (S_O) EG Io1201 WA ,5 63,7 64,5 64,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (S_O) 1.OG Io1201 WA ,5 64,8 65,4 65,7 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (S_W) EG Io1201 WA ,5 61,8 62,6 62,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (S_W) 1.OG Io1201 WA ,8 63,1 63,8 64,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 1 (W_S) EG Io1201 WA ,9 49,2 49,8 50,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 1 (W_S) 1.OG Io1201 WA ,4 50,7 51,3 51,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 1 (W_N) EG Io1201 WA ,8 47,1 49,4 49,7 ja ja ja ja nein ja nein ja Bahnweg 1 (W_N) 1.OG Io1201 WA ,8 48,2 50,3 50,7 ja ja ja ja nein ja nein ja Bahnweg 2 (O_N) EG Io1202 WA ,8 47,1 47,9 48,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Bahnweg 2 (O_N) 1.OG Io1202 WA ,7 48,0 48,8 49,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (O_N) 2.OG Io1202 WA ,0 49,3 50,0 50,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (O) EG Io1202 WA ,5 55,8 56,4 56,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (O) 1.OG Io1202 WA ,1 57,4 58,0 58,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (O) 2.OG Io1202 WA ,4 58,7 59,3 59,6 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 2 (O_N) EG Io1202 WA ,6 57,9 58,7 59,0 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (O_N) 1.OG Io1202 WA ,6 59,9 60,7 61,0 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 2 (O_N) 2.OG Io1202 WA ,5 60,8 61,5 61,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Fortsetzung auf nächster Seite...

45 Anhang 3 - Seite 11...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Bahnweg 2 (S_O) 2.OG Io1202 WA ,7 64,1 64,7 65,0 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 2 (S_W) 2.OG Io1202 WA ,3 59,5 60,2 60,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Bahnweg 2 (W_S) EG Io1202 WA ,3 49,7 50,1 50,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (W_S) 1.OG Io1202 WA ,2 50,6 50,9 51,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (W_S) 2.OG Io1202 WA ,8 42,1 42,5 42,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Bahnweg 2 (W_N) EG Io1202 WA ,7 48,0 48,0 48,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Bahnweg 2 (W_N) 1.OG Io1202 WA ,6 48,8 48,8 49,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Bahnweg 2 (W_N) 2.OG Io1202 WA ,3 40,6 41,0 41,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Bahnweg 2 (N) 1.OG Io1202 WA ,3 40,6 40,7 41,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Bahnweg 2 (N) 2.OG Io1202 WA ,5 39,8 40,2 40,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (W_S) EG Io1301 WA ,0 56,3 57,0 57,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 5 (W_S) 1.OG Io1301 WA ,7 58,0 58,7 59,0 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 5 (W_N) EG Io1301 WA ,0 55,3 56,2 56,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 5 (W_N) 1.OG Io1301 WA ,6 56,9 57,8 58,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 5 (N) EG Io1301 WA ,5 40,7 41,6 41,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (N) 1.OG Io1301 WA ,3 41,5 42,3 42,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (O_N) EG Io1301 WA ,6 35,9 37,2 37,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (O_N) 1.OG Io1301 WA ,9 37,1 38,3 38,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (O_N) 2.OG Io1301 WA ,7 39,9 40,9 41,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (O_S) EG Io1301 WA ,3 45,5 45,7 45,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (O_S) 1.OG Io1301 WA ,1 46,4 46,5 46,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

46 Anhang 3 - Seite 12...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Hauptstr. 5 (O_S) 2.OG Io1301 WA ,3 47,6 47,8 48,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 5 (S) EG Io1301 WA ,3 60,6 61,1 61,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 5 (S) 1.OG Io1301 WA ,3 62,6 63,1 63,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Hauptstr. 6 (W_S) EG Io1302 WA ,0 49,1 51,3 51,5 ja ja ja ja nein ja nein ja Hauptstr. 6 (W_S) 1.OG Io1302 WA ,4 50,6 52,8 53,0 ja ja ja ja nein ja nein ja Hauptstr. 6 (W_S) 2.OG Io1302 WA ,2 53,4 55,1 55,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 6 (W_N) EG Io1302 WA ,3 42,5 43,8 44,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 6 (W_N) 1.OG Io1302 WA ,0 44,3 45,6 45,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 6 (W_N) 2.OG Io1302 WA ,1 49,4 50,3 50,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 6 (O) EG Io1302 WA ,4 33,7 34,2 34,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 6 (O) 1.OG Io1302 WA ,5 33,8 34,3 34,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 6 (O) 2.OG Io1302 WA ,8 35,1 35,6 35,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 6 (S) EG Io1302 WA ,2 50,6 50,7 51,0 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 6 (S) 1.OG Io1302 WA ,1 51,5 51,6 51,9 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 6 (S) 2.OG Io1302 WA ,7 53,1 53,2 53,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (W_S) EG Io1303 WA ,2 52,5 53,0 53,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (W_S) 1.OG Io1303 WA ,3 53,6 54,3 54,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (W_S) 2.OG Io1303 WA ,7 54,9 55,7 55,9 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (W_N) EG Io1303 WA ,2 52,5 52,9 53,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (W_N) 1.OG Io1303 WA ,1 53,4 53,8 54,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (W_N) 2.OG Io1303 WA ,1 54,3 54,8 55,0 ja ja nein nein nein ja nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

47 Anhang 3 - Seite 13...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Hauptstr. 7 (N) EG Io1303 WA ,2 40,5 42,5 42,8 ja ja ja ja nein nein nein nein Hauptstr. 7 (N) 1.OG Io1303 WA ,6 41,9 43,7 44,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 7 (N) 2.OG Io1303 WA ,5 46,8 47,9 48,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 7 (O_N) EG Io1303 WA ,4 36,7 37,2 37,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 7 (O_N) 1.OG Io1303 WA ,9 38,2 38,6 38,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 7 (O_S) EG Io1303 WA ,4 37,7 38,4 38,7 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 7 (O_S) 1.OG Io1303 WA ,6 38,9 39,5 39,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Hauptstr. 7 (S) EG Io1303 WA ,6 49,9 49,7 50,1 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (S) 1.OG Io1303 WA ,1 51,4 51,4 51,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Hauptstr. 7 (S) 2.OG Io1303 WA ,0 53,3 53,4 53,7 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 11 (W_S) EG Io1401 WA ,1 54,4 54,8 55,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 11 (W_S) 1.OG Io1401 WA ,3 59,6 59,9 60,3 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 11 (W_N) EG Io1401 WA ,9 59,3 59,5 59,9 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 11 (W_N) 1.OG Io1401 WA ,2 61,5 61,7 62,1 ja ja nein ja ja ja ja ja Früchter Weg 11 (N) EG Io1401 WA ,3 55,6 55,8 56,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 11 (N) 1.OG Io1401 WA ,9 56,2 56,4 56,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 11 (N) 2.OG Io1401 WA ,9 57,2 57,5 57,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 11 (O_N) EG Io1401 WA ,9 44,2 44,7 45,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 11 (O_N) 1.OG Io1401 WA ,6 44,9 45,4 45,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 11 (O_S) EG Io1401 WA ,4 39,7 39,9 40,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 11 (O_S) 1.OG Io1401 WA ,1 40,4 40,6 40,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

48 Anhang 3 - Seite 14...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Früchter Weg 11 (S) 1.OG Io1401 WA ,3 45,7 46,1 46,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 11 (S) 2.OG Io1401 WA ,2 48,6 49,0 49,4 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 15 (W_S) EG Io1402 WA ,2 51,5 51,9 52,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 15 (W_S) 1.OG Io1402 WA ,1 53,4 53,9 54,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 15 (W_N) EG Io1402 WA ,1 52,4 52,9 53,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 15 (W_N) 1.OG Io1402 WA ,5 54,8 55,2 55,5 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 15 (N) EG Io1402 WA ,3 52,6 53,0 53,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 15 (N) 1.OG Io1402 WA ,4 55,7 56,0 56,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 15 (O_N) EG Io1402 WA ,8 38,2 38,2 38,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 15 (O_N) 1.OG Io1402 WA ,7 39,0 39,1 39,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 15 (O_S) EG Io1402 WA ,9 39,3 39,6 40,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 15 (O_S) 1.OG Io1402 WA ,0 43,3 43,7 44,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 12 (W_S) EG Io1403 WA ,7 46,0 46,4 46,7 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 12 (W_S) 1.OG Io1403 WA ,3 47,6 47,9 48,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 12 (W_N) EG Io1403 WA ,2 50,6 50,9 51,3 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 12 (W_N) 1.OG Io1403 WA ,6 51,9 52,3 52,6 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 12 (N) EG Io1403 WA ,1 48,4 49,5 49,8 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 12 (N) 1.OG Io1403 WA ,5 48,9 49,8 50,2 ja ja nein nein nein ja nein nein Früchter Weg 12 (O_N) EG Io1403 WA ,4 36,7 37,0 37,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 12 (O_N) 1.OG Io1403 WA ,8 38,1 38,5 38,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Früchter Weg 12 (O_S) EG Io1403 WA ,1 36,4 36,9 37,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

49 Anhang 3 - Seite 15...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Früchter Weg 12 (O_S) 1.OG Io1403 WA ,8 37,2 37,4 37,7 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 9 (O_N) EG Io1501 WA ,2 66,5 67,1 67,4 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 9 (O_N) 1.OG Io1501 WA ,6 66,9 67,5 67,8 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 9 (O_S) EG Io1501 WA ,2 63,5 64,0 64,3 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 9 (O_S) 1.OG Io1501 WA ,1 64,4 64,9 65,2 ja ja nein ja ja ja ja ja Mittelstr. 9 (S) EG Io1501 WA ,7 42,9 43,2 43,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 9 (S) 1.OG Io1501 WA ,3 41,6 42,0 42,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 9 (S) 2.OG Io1501 WA ,3 43,6 44,0 44,3 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 9 (W_S) EG Io1501 WA ,0 45,2 47,3 47,5 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 9 (W_S) 1.OG Io1501 WA ,9 46,1 48,3 48,5 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 9 (W) EG Io1501 WA ,1 42,4 42,7 43,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 9 (W) 1.OG Io1501 WA ,5 42,8 43,1 43,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 9 (W_N) EG Io1501 WA ,6 43,8 44,3 44,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Mittelstr. 9 (W_N) 1.OG Io1501 WA ,0 44,3 44,7 45,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4b (O_N) 1.OG Io1502 WA ,8 48,2 48,6 49,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4b (O_N) 2.OG Io1502 WA ,8 49,2 49,7 50,0 ja ja nein nein nein ja nein nein Lahnstr. 4b (O_S) 1.OG Io1502 WA ,5 43,9 44,2 44,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4b (O_S) 2.OG Io1502 WA ,5 46,9 47,1 47,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4b (S) EG Io1502 WA ,4 33,6 33,8 34,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4b (S) 1.OG Io1502 WA ,6 36,8 36,9 37,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4b (S) 2.OG Io1502 WA ,4 38,6 38,7 38,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

50 Anhang 3 - Seite 16...Fortsetzung von vorhergehender Seite Änderung Lärmschutz Beurteilungspegel Lr Wesentliche Anspruch Nutzung Ist Plan Tag Nacht Lahnstr. 4b (N) EG Io1502 WA ,0 39,3 41,6 41,8 ja ja ja ja nein nein nein nein Lahnstr. 4b (N) 1.OG Io1502 WA ,9 42,1 43,8 44,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4b (N) 2.OG Io1502 WA ,5 43,7 45,3 45,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (O) EG Io1503 WA ,3 38,5 40,8 41,0 ja ja ja ja nein nein nein nein Lahnstr. 4a (O) 1.OG Io1503 WA ,0 42,3 43,6 43,8 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (O) 2.OG Io1503 WA ,3 43,5 44,8 45,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (S) EG Io1503 WA ,5 36,7 36,8 37,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (S) 1.OG Io1503 WA ,2 37,3 37,4 37,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (S) 2.OG Io1503 WA ,1 39,3 39,3 39,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (W_S) EG Io1503 WA ,4 39,5 39,5 39,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (W_S) 1.OG Io1503 WA ,8 39,9 39,9 40,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (W_S) 2.OG Io1503 WA ,9 40,0 40,1 40,2 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (W_N) EG Io1503 WA ,2 40,3 40,4 40,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (W_N) 1.OG Io1503 WA ,6 40,8 40,8 41,0 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 4a (W_N) 2.OG Io1503 WA ,8 40,9 40,9 41,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (O_N) EG Io1504 WA ,6 39,9 40,3 40,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (O_N) 1.OG Io1504 WA ,8 41,0 41,4 41,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (O_N) 2.OG Io1504 WA ,7 41,9 42,3 42,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (O_S) EG Io1504 WA ,5 37,8 38,2 38,5 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (O_S) 1.OG Io1504 WA ,0 39,3 39,6 39,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (O_S) 2.OG Io1504 WA ,0 40,3 40,6 40,9 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (W) EG Io1504 WA ,0 40,2 40,4 40,6 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (W) 1.OG Io1504 WA ,5 40,7 40,9 41,1 ja ja nein nein nein nein nein nein Lahnstr. 5 (W) 2.OG Io1504 WA ,7 41,0 41,2 41,4 ja ja nein nein nein nein nein nein Tabelle A 3.2: Beurteilungspegel und Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Bauabschnittes.

51 Anhang Lahn Io1201 Io1202 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1504 Io1501 Io1102 Io Io1503 Io1502 Io1401 Io1403 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Tag Straßenverkehrslärm Ist-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

52 Anhang Lahn Io1201 Io1202 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1504 Io1501 Io1102 Io Io1503 Io1502 Io1401 Io1403 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Nacht Straßenverkehrslärm Ist-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

53 Anhang Lahn Io1201 Io1202 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1504 Io1501 Io1102 Io Io1503 Io1502 Io1401 Io1403 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Tag Straßenverkehrslärm Plan-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

54 Anhang Lahn Io1201 Io1202 Io1301 Io1302 Io Bauabschnitt erheblicher baulicher Eingriff Io1005 Io1006 Io1004 Io1003 Io1002 Io1007 Io1008 Io1101 Mittelstraße Io1103 Io1104 Io Io1504 Io1501 Io1102 Io Io1503 Io1502 Io1401 Io1403 Io KÖTTER Beratende Ingenieure Berlin GmbH Balzerstraße Berlin Tel.: Fax: Beurteilungspegel Nacht Straßenverkehrslärm Plan-Zustand Rasterhöhe: 6 m > 30.0 > 35.0 > 40.0 > 45.0 > 50.0 > 55.0 > 60.0 > 65.0 > 70.0 > 75.0 > 80.0 Maßstab: 1 : 750 Auftraggeber: IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH Frankfurter Allee Berlin Projekt-Nr.: Vorhaben: Bahnübergang "Miellen" km 91, Straße Schiene Haus Schirm Bodenabsorption Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet

55 Anhang 6 - Seite 1 Beurteilung nach 16. BImSchV - Straßenverkehr Beurteilungspegel Lr Nutzung Wesentliche Änderung Anspruch Lärmschutz Ist Plan Tag Nacht Mittelstr. 5 (O) EG Io1002 WA ,1 37,8 47,9 38,7 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (O) 1.OG Io1002 WA ,0 37,8 47,7 38,5 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (O) 2.OG Io1002 WA ,4 37,2 46,9 37,7 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (S_O) EG Io1002 WA ,9 43,2 53,1 43,4 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (S_O) 1.OG Io1002 WA ,6 40,9 50,7 41,0 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (S_O) 2.OG Io1002 WA ,8 39,2 48,9 39,3 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (S_W) EG Io1002 WA ,0 43,2 53,0 43,2 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (S_W) 1.OG Io1002 WA ,5 40,7 50,5 40,7 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (S_W) 2.OG Io1002 WA ,7 38,9 48,6 38,9 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (N_W) EG Io1002 WA ,7 30,2 38,9 30,4 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (N_W) 1.OG Io1002 WA ,6 31,1 39,9 31,3 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (N_W) 2.OG Io1002 WA ,7 31,1 39,9 31,3 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (N_O) EG Io1002 WA ,3 32,8 41,5 32,9 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (N_O) 1.OG Io1002 WA ,0 33,4 42,1 33,5 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 5 (N_O) 2.OG Io1002 WA ,9 33,3 42,0 33,4 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (S_O) EG Io1003 WA ,9 43,2 52,9 43,2 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (S_O) 1.OG Io1003 WA ,4 40,7 50,4 40,7 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (S_O) 2.OG Io1003 WA ,6 38,8 48,6 38,8 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (S_W) EG Io1003 WA ,7 42,9 52,7 43,0 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (S_W) 1.OG Io1003 WA ,1 40,4 50,2 40,4 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (S_W) 2.OG Io1003 WA ,3 38,6 48,4 38,6 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (W) EG Io1003 WA ,3 35,5 45,3 35,5 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (W) 1.OG Io1003 WA ,4 34,6 44,4 34,6 ja ja ja ja nein nein nein nein Mittelstr. 4 (W) 2.OG Io1003 WA ,3 33,5 43,3 33,5 ja ja ja ja nein nein nein nein Fortsetzung auf nächster Seite...

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung Planfeststellungsabschnitt 22 - Bamberg Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung DB Netz AG I.NGW (6), Möhler & Partner im Auftrag der

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.

Im Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.

Mehr

Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen

Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen - Sachstand - 2009 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 136/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin:

Mehr

Grundlagen der Lärmschutzberechnungen Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Projektbeirat I.NG-N-F

Grundlagen der Lärmschutzberechnungen Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Projektbeirat I.NG-N-F Grundlagen der Lärmschutzberechnungen Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Projektbeirat I.NG-N-F 19.07.2017 Randbedingungen der Lärmschutzkonzepte Darüber hinaus wurden noch weitere Aspekte

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 INSTITUT FÜR UMWELT- SCHUTZ UND BAUPHYSIK VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 Bauvorhaben: BAB A 39 Abschnitt

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Im Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Im Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) Auf Grund des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Verkehrslärmschutzverordnung

Verkehrslärmschutzverordnung Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes () vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036, BGBl. III 2129-8-1-16) zuletzt geändert am 25. September 1990 durch das Sechste Überleitungsgesetz

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich Unterlage 15.3 Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich - nachrichtlich - Planfeststellung Staatsstraße St 3308 Neubau der Ortsumgehung Karlstein Neubau von Anschluss St 3308 / AB 17 bis Anschluss

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 6 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) --------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN Neubau der B 8 Ortsumgehung Königstein und Kelkheim Schalltechnische Untersuchung B ü r o W i e s b a d e n Mai 2004 Neubau der B 8 - Ortsumgehung Königstein und Kelkheim

Mehr

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.

Schwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr. acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5

Mehr

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Datum: 4. Februar 1997 Fundstelle: BGBl I 1997, 172, 1253 Textnachweis ab: 13. 2.1997

Mehr

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 172 FNA: FNA

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 172 FNA: FNA juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz mtliche bkürzung: 24. BImSchV usfertigungsdatum: 04.02.1997 Gültig ab: 13.02.1997 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1997, 172 FN: FN 2129-8-24

Mehr

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3

Mehr

Lärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen?

Lärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen? Lärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen? Vortrag Straßenkonferenz 2012 Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag am 10.November 2012 in Berlin Karsten Sommer, Rechtsanwalt Lärmsanierung

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm Vorhaben: DB Netz AG Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 77+004 der Strecke

Mehr

Plangenehmigung. Unterlage Ergänzende schalltechnische Berechnung

Plangenehmigung. Unterlage Ergänzende schalltechnische Berechnung Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 3 / 520 / 5,323 540 / 1,747 Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg 6 streifiger Ausbau im Abschnitt Fuchsberg bis östlich AS Geiselwind

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Breitwieserweg", Stadt Pfungstadt - Ausbau des Breitwieserweges - AUFTRAGGEBER: Hessische Landgesellschaft mbh Wilhelmshöher Allee 157/159

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf DB Netz AG I.NG-W-N(4) 03.07.2017 Inhalt 1. Das Lärmsanierungsprogramms

Mehr

DB-AUSBAUSTRECKE NÜRNBERG ERFURT

DB-AUSBAUSTRECKE NÜRNBERG ERFURT Markt Hauptstr. 27 91330 EGGOLSHEIM sh-16.9020-b01 20.12.2016 DB-AUSBAUSTRECKE NÜRNBERG ERFURT des es im Bereich Bericht-Nr.: 16.9020-b01 Bearbeitet von: M. Hofmann S. Hanrieder 2 16.9020-b01 vom 20.12.2016

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie an der Ausbaustrecke Leipzig-Dresden im Bereich Coswig/Weinböhla Auftraggeber: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Auftragnehmer: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Tel.: (03 51) 4 73 78-0

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Projektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen

Projektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zum Verkehrslärm für die Änderung des Flächennutzungsplans und den B-Plan Nördlich Nüssauer Weg der Gemeinde Büchen Projektnummer: 08143 Beratendes Ingenieurbüro

Mehr

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm - A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Gelsenkirchen. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N Gelsenkirchen

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Gelsenkirchen. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N Gelsenkirchen Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Gelsenkirchen DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N Gelsenkirchen 26.09.2016 Agenda 1. 2. 3. Das Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierung in Gelsenkirchen Ausblick 2 Abgrenzung

Mehr

nach DIN 4109 Güteprüfungen G Entfall büg 8 - Erfurt OBERMEYER O Planen + Beraten GmbH

nach DIN 4109 Güteprüfungen G Entfall büg 8 - Erfurt OBERMEYER O Planen + Beraten GmbH Institut für Umweltschutz und u Bauphysik VMPA anerkanntee Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen G nach DIN 4109 Messstelle M nach 26 BImSchG Anhang 1 zum Antrag auf Planänderung PFA 2. 2 Ilmenau Planänderung

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof

Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof Hannover Auftraggeber: Projektnummer: LK 2016.003 Berichtsnummer: LK 2016.003.1 Berichtsstand: 30.03.2017

Mehr

Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV)

Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV) BMVIT - II/SCH5 (Abteilung Sch5 - Technik und Sicherheit) Postfach 3000 Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail : sch5@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-260.415/0001-II/SCH5/2005 DVR:0000175 Durchführungsbestimmungen zur

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Außenpegel-Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen. Notwendige Korrektur der 24. BImSchV und der Akustik 23 (Ausgabe 1997)

Außenpegel-Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen. Notwendige Korrektur der 24. BImSchV und der Akustik 23 (Ausgabe 1997) Dr. Dirk Windelberg AG QUALITÄT Leibniz Universität Hannover Mathematik Außenpegel-Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen Notwendige Korrektur der 24. BImSchV und der Akustik 23

Mehr

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin

Berechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung TOP 1 Berechnen statt Messen TOP 2 Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 3 Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung 1 Grundsatz: Berechnen statt Messen In allen schalltechnischen Untersuchungen erfolgt

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

INGENIEURBÜRO PETER GERLACH

INGENIEURBÜRO PETER GERLACH INGENIEURBÜRO PETER GERLACH ING.-BÜRO GERLACH 28325 BREMEN ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A BERATENDER INGENIEUR VBI Mitglied der Ingenieurkammer Bremen Mitgl.-Nr. 95 Bau- und Raumakustik Bauphysik Schallschutz

Mehr

A96, Lindau - Memmingen - München

A96, Lindau - Memmingen - München A96, Lindau - Memmingen - München Informationsveranstaltung Nachträglicher Lärmschutz Memmingen 10.03.2015 Gliederung Allgemeines Rechtsgrundlagen Lärmsituation im Bereich Memmingen Lärmschutzkonzept Was

Mehr

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell

Bauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992 in Rödinghausen Auftraggeber(in): Kreis Herford Der Landrat Immobilienmanagement Baumanagement

Mehr

Gutachten. Schalltechnische Untersuchung

Gutachten. Schalltechnische Untersuchung Gutachten Schalltechnische Untersuchung für Neubau Verbindungsstraße AS Rüningen-Süd (A39) und Kreisverkehrsplatz (K64) 1 Erläuterungsbericht 2 Berechnungsunterlagen 3 Lageplan der Lärmschutzmaßnahmen

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF ERGEBNISSE

FESTSTELLUNGSENTWURF ERGEBNISSE LANDESBETRIEB MOBILITÄT KAISERSLAUTERN ANLAGE 17.1 ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG FESTSTELLUNGSENTWURF A 63 nachhaltiger und verkehrsgerechter Umbau des beidseitig bestehenden Parkplatzes Donnersberg

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn

Schalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301 Hamburg Auftragnehmer: 21.07.2015 Berichtsnummer: LK 2015.061.1 Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301

Mehr

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015 HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz 1 66793 Saarwellingen Per Mail Stuttgart, 26. Februar 2015 Ergänzende Untersuchungen im Rahmen der Entwicklung des Einkaufs-

Mehr

Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1

Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1 Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1 A1 - Allgemein Rechtliche Grundlagen, Vorschriften, Regelwerke, Richtlinien Lärmindizes L DEN, L Night für Umgebungslärm A2 - Karten Karte 1 Karte 2 Karte

Mehr

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Stuttgart 21 PFA 1.6b Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Prüfung der Belange des Schallschutzes Untersuchungsergebnisse Dipl.-Phys. Peter Fritz FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI Fehlheimer Straße 24

Mehr

Erläuterungsbericht. 1 Einleitung 1. 2 Vorbemerkungen und rechtliche Grundlagen 1

Erläuterungsbericht. 1 Einleitung 1. 2 Vorbemerkungen und rechtliche Grundlagen 1 von km 161+625 bis 193+700, (außer km 186+560 bis 191+945) Ortslage Birkenwerder / Borgsdorf von Hohen Neuendorf Unterlage 11.1, Seite 0 Erläuterungsbericht Gliederung Seite 1 Einleitung 1 2 Vorbemerkungen

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2.

Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV 1. Objekt: 2. Vorgangs-:. Name: 3. Eigentümer/in: 4. Objektbeschreibung

Mehr

Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm

Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm - Sachstand - 2006 Deutscher Bundestag WF VII G 084/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Sachstand WF VII G 084/06 Abschluss

Mehr

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf

Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: gri@gri-berlin.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach

Mehr

S Bahn Südring. Unsere Chance auf Lärmschutz?

S Bahn Südring. Unsere Chance auf Lärmschutz? S Bahn Südring Unsere Chance auf Lärmschutz? Ulrich Möhler Möhler + Partner Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik Paul - Heyse - Str. 27, 80336 München info@mopa.de Tel.: 089-544217-0 1 S

Mehr

Planfeststellung. Schalltechnische Untersuchung. A 27, PWC-Anlage Krelingen

Planfeststellung. Schalltechnische Untersuchung. A 27, PWC-Anlage Krelingen Unterlage 11 Planfeststellung Schalltechnische Untersuchung für A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen Gliederung der Entwurfsunterlage 11: 11.1 Erläuterungsbericht 11.2 Berechnungsunterlagen

Mehr

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit Frau Benecke Rathaus Michaelstraße 41456 Neuss Bei Rückfragen: Herr Sökeland 0221-801917 - 12 norbert.soekeland@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 27.11.2015 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Quelle: EMT Architektenpartnerschaft Neue Weststadt Esslingen,

Mehr

VSVI Seminar Aktuelles zum Lärmschutz

VSVI Seminar Aktuelles zum Lärmschutz VSVI Seminar Aktuelles zum Lärmschutz Friedberg, 15.03.2017 Kosten-Nutzen-Optimierung von Lärmschutzmaßnahmen Fachbereichsleiter Immissionsschutz Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH 99084 Erfurt, Maximilian-Welsch-Straße

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm

Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut

Mehr

Messbericht Nr. 3512

Messbericht Nr. 3512 Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Ausbaubereich Bahnhof, Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt - Teil : Umgestaltung Bahnhofsallee, Parkplätze - AUFTRAGGEBER: Stadt Bürstadt Rathausstraße 84 Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich Emsber Landstraße der Stadt Achim Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr