Teilhabekonferenzen in Hessen

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1 Arbeitstagung Evaluation PerSEH in Fulda 1 Ziele Optimierung der individuell und bedarfsorientiert gestalteten Leistungserbringung Weiterentwicklung personenzentriert gestalteter Versorgungsstrukturen Verbesserung der Kooperation aller Beteiligten vor Ort 2 1

2 Aufgaben fachlicher Austausch über den individuellen Unterstützungsbedarf das jeweils adäquate Unterstützungssetting Planung passgenauer Maßnahmen 3 Der Prozess Hilfeplanung Plausibilitätsprüfung Bedürfnis Bedarf Normierung von Was? Menge/Umfang? Empfehlung Entscheidung des Leistungsträgers Bescheiderstellung 4 2

3 Partizipation und Transparenz Die persönliche Teilnahme des Menschen mit Behinderung an der Teilhabekonferenz ist ausdrücklich erwünscht! Daher ist das Gremium überschaubar. Ablauf und Gesprächsatmosphäre sind so gestaltet, dass der MmB versteht, worum es geht (verständliche Sprache) und sich selbst einbringen kann. Das Gespräch mit den Leistungsberechtigten selbst wird auf die für sie wesentlichen Inhalte beschränkt. Um den Menschen mit Behinderung eine echte Beteiligung zu ermöglichen, ist ein angemessenes Zeitfenster einzuplanen. 5 Wunsch und Wahlrecht Im Rahmen ihres/seines Wunsch- und Wahlrechtes entscheidet der/die Leistungsberechtigte selbst darüber, von wem die erforderliche Unterstützungsleistung erbracht werden soll. In der THK wird keine Entscheidung über einen bzw. Zuweisung zu einem bestimmten Leistungserbringer getroffen. Sollte ein(e) Leistungsberechtigte(r) zum Zeitpunkt der Beratung in der THK noch keinen Kontakt zu einem oder mehreren Leistungsanbietern haben und über die vorhandenen Möglichkeiten nicht orientiert sein, erhält er/sie in schriftlicher Form eine komplette Übersicht über die vor Ort existierenden Unterstützungsmöglichkeiten mit entsprechenden Kontaktdaten. 6 3

4 Zusammensetzung der Teilhabekonferenz 1 Vertreter Bereich Wohnen (ambulante und intensive Unterstützungssettings) 1 Vertreter Arbeit und Beschäftigung 1 Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaft (örtliches Gesundheitsamt, Psychiatriekoordination, Behindertenbeauftragter o. Ä.) 1 Vertreter überörtlicher Sozialhilfeträger 1 Pflegestützpunkt (evtl. für Personenkreis Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI) Eine interdisziplinäre/multiprofessionelle Zusammensetzung der Teilhabekonferenz ist von Vorteil. 7 Die Mitglieder der THK nehmen verpflichtend an den THK teil und bringen ihre Fachlichkeit aktiv in den Diskussionsprozess ein. Sie geben gegenüber dem LWV eine Schweigepflichtserklärung ab. Die Mitglieder der Teilhabekonferenz werden von den regional ansässigen Leistungsanbietern, der kommunalen Gebietskörperschaft und dem LWV benannt. Für jedes offizielle Mitglied wird zudem ein(e) Vertreter(in) benannt. Die Vertretung kann bei vorhandener Trägervielfalt auch trägerübergreifend gestellt werden. Um die zeitliche Belastung der entsandten Vertreter/innen zu begrenzen, wird die Mitgliedschaft auf 1 Jahr begrenzt. Danach kann ein Wechsel stattfinden, so dass im Laufe der Zeit turnusmäßig alle Träger in der THK repräsentiert sind. Bei Bedarf können zusätzlich Vertreter spezieller Einrichtungen oder Funktionsbereiche hinzugezogen werden. 8 4

5 Bei der Darstellung des Hilfebedarfs wird der MmB von einem/einer Mitarbeiter(in) eines vermittelnden oder aufnehmenden Leistungserbringers oder der Person unterstützt, die mit ihm/ihr die Hilfeplanung erstellt und besprochen hat. Zur Unterstützung kann der/die Leistungsberechtigte auf Wunsch von einer weiteren Person seines/ihres Vertrauens begleitet werden (Angehörige, gesetzliche Betreuer, sonstige Bezugspersonen o. a.). 9 Grundlage der Beratungen ist ein mit dem Leistungsberechtigten erarbeiteter Integrierter Teilhabeplan (ITP). Von zentraler Bedeutung für die Planung der Unterstützungsleistungen sind die mit dem Klienten erarbeiteten persönlichen und möglichst konkreten Ziele und definierten Indikatoren, mit denen die Zielerreichung nach einem vereinbarten Zeitraum gemessen werden kann. Die Zieldefinition steht am Anfang des Verfahrens und ist handlungsleitend für das gesamte Verfahren der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung einschließlich der Leistungsbewilligung. 10 5

6 Prinzipien Die Teilhabekonferenz orientiert sich in ihren einzelfallbezogenen Beratungen an folgenden Prinzipien bzw. sie überprüft, ob diese Prinzipien in der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung beachtet wurden. Personenzentrierung Die Hilfeplanung orientiert sich ausschließlich am individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person. Im Verfahren werden keinerlei Einschränkungen und Vorfestlegungen getroffen, die sich z. B. aus vorhandenen Angebotsstrukturen ableiten. Wenn die ermittelten Bedarfe vor Ort nicht durch geeignete Maßnahmen gedeckt werden können, ist darauf hinzuwirken, dass diese geschaffen werden. 11 Zielorientierung Bedarfsermittlung und Hilfeplanung erfolgen zielorientiert. Die Ziele sollten dem persönlichen Anliegen des Menschen mit Behinderung entsprechen, an der konkreten Lebenssituation des jeweiligen Menschen ansetzen, seine persönlichen Ressourcen berücksichtigen und fördern, Teilhabe ermöglichen, im Sinne einer Wirkungskontrolle konkret und überprüfbar sein, periodisch überprüft und fortgeschrieben werden (s. Dt. Verein, ). 12 6

7 Berücksichtigung von Selbsthilfe und Sozialraum Die Auseinandersetzung mit der Situation eines Menschen mit Behinderung orientiert sich an seinen Fähigkeiten und nicht an seinen Defiziten. Eigene Ressourcen des behinderten Menschen werden ebenso gestärkt und einbezogen wie die Möglichkeiten seines sozialen Umfeldes (bürgerschaftliches Engagement, Nachbarschaftshilfe u. Ä.). Kostenverantwortung Die Entscheidung über die erforderlichen Leistungen erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes des Nachranges der Sozialhilfe, d. h. vorrangig zuständige Kostenträger werden so weit als möglich herangezogen. Zudem ist zu beachten und zu gewährleisten, dass die Leistungserbringung in Art und Umfang den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit gerecht wird. 13 Wirkungskontrolle Um validere Erkenntnisse über die Wirkung eingesetzter Maßnahmen zu gewinnen, werden diesbezüglich Kennzahlen ermittelt und ein Verfahren zur Auswertung und Bewertung entwickelt. Erkenntnisse aus einem derartigen Verfahren werden perspektivisch bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen im Einzelfall sowie bei der Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen (regionale Planungskonferenz) berücksichtigt. 14 7

8 Regelung zur Zugangs- und Verlaufssteuerung Reduzierung der Anzahl der in der Teilhabekonferenz jährlich zu beratenden Fälle mittels vereinbarter Kriterien 15 Ablauf Vorbereitung Den Teilnehmer/innen der THK liegen die Hilfepläne rechtzeitig vor der Sitzung in digitaler Form vor, so dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Einzelfällen möglich ist. Die Versendung und der Umgang mit den klientenbezogenen Daten wird unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geregelt. Zeitlicher Rahmen und Schwerpunkte für die Einzelfallberatung Für jede(n) Leistungsberechtigte(n) werden im Regelfall 30 Minuten Beratungszeit eingeplant. Bei besonders komplexen Problemkonstellationen kann im Einzelfall mehr Zeit vorgesehen werden. Zusätzliche Fallkonferenzen, einzelfallbezogene Beratungen im Vorfeld oder neben den THK-Sitzungen sollten möglichst entfallen/überflüssig werden. 16 8

9 Ganzheitliche Betrachtung Alle Lebensbereiche (Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Tagesstruktur, soziale Kontakte, Freizeit), in denen Unterstützungsbedarf beantragt wurde, werden beleuchtet. Der Aspekt Arbeit und Beschäftigung wird trotz der Zuständigkeit des Fachausschusses in der individuellen Teilhabeplanung mit berücksichtigt und in die Erörterung einbezogen. Wenn sich in der ganzheitlichen Betrachtung herausstellt, dass sich auch im Bereich Arbeit und Beschäftigung Entwicklungsmöglichkeiten auftun bzw. Veränderungsbedarfe abzeichnen, wird von der THK eine Empfehlung ausgesprochen, den/die Klient/in erneut im Fachausschuss zu beraten. 17 Geschäftsführung und Moderation 18 9

10 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! 19 10

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