Hilfeleistung beim oder selbständiges Ausüben von Heilkunde durch nicht ärztliche Gesundheitsprofessionen?
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- Eleonora Koch
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1 Gesundheit ist unsere Sache Hilfeleistung beim oder selbständiges Ausüben von Heilkunde durch nicht ärztliche Gesundheitsprofessionen? Wolfgang Meunier 1 1
2 Der Deutsche Hausärzteverband e.v. Der Deutsche Hausärzteverband e.v. steht für Kontinuität: 50. Jubiläum im Herbst Mitglieder: Der Deutsche Hausärzteverband ist größter Berufsverband niedergelassener Ärzte in Deutschland und in Europa. 17 Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes sind Basis des größten Berufsverbandes der deutschen Vertragsärzte und vertreten die Interessen der Hausärzte regional gegenüber Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Landesministerien. Mandat von mehr als 50% der deutschen Hausärzte, um mit den Krankenkassen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung zu verhandeln und abzuschließen. Aktuell sind bereits mehr als 3 Mio. GKV Versicherte in HZV Verträge eingeschrieben.
3 Status quo zum Thema Leistungsdelegation. Seit gut 10 Jahren reklamiert der Deutsche Pflegerat mehr Rechte für Pflegekräfte, vor allem gegenüber der Ärzteschaft.. Verschieden ausgebildete Experten finden sich mehr und mehr für einzelne Indikationen wie Wunden, Haut und Ernährung, Diabetes, Stomaversorgung, Demenz, Burn out u.a.. Die Medizinischen Fachangestellten werden für neue Versorgungsaufgaben der ( Hausarzt ) Praxen weitergebildet.. Mehr als 4500 Verahs wurden vom Institut für hausärztliche Fortbildung ausgebildet.. Schwester Agnes, eine neue Versorgungsebene?. Beratungsaktivitäten der Krankenkassen ( Hotlines, Pflege ). Heilkunde aus der Apotheke?
4 Herausforderungen im Gesundheitssystem Demographie, bei Versicherten, Pflegekräften, Ärzten, Morbidität und Multimorbidität steigen mit der Lebenserwartung. Medizinischer Fortschritt Migration und Multikulturen - Phänomen Kostendiskussion versus Gesundheitsmarkt ( W.A.N.Z:: wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig ) Maximale Lebensqualität des Einzelnen als Ziel? 4
5 Bedarf und Markt verändern sich..aufsteigend: Primär Sekundär Tertiärprävention,. Reha, Geriatrie und Palliativversorgung ambulant. Stationäre (?) und ambulante Pflege. Ambulante Behandlung komplizierter Krankheitsbilder,. Ambulante Krankenhausbehandlung,. Telematik, IT und Telemedizin,. Selbstzahlermedizin, Wellness,. Selektiv Verträge,. Niedrigschwellige Hilfeangebote.Absteigend: Konventionelle stationäre Krankenhausbehandlung,. Stationäre Rehabilitation,. Traditionelle ärztliche Praxisformen
6 Morbiditätslast durch chronische Erkrankungen Mindestens eine chronische Erkrankung Anteil an der Bevölkerung insgesamt 70% 43% Bei über 70-Jährigen 56% Fünf Medikamente und mehr bei chronisch Kranken 6
7 Der Gesetzgeber gibt Gesetze. 63 SGB V (Weiterentwicklung der Versorgung) MODELLVORHABEN können vorsehen, dass Angehörige der im KRANKENPFLEGEGESETZ und im ALTENPFLEGEGESETZ geregelten Berufe die VERORDNUNG von Verbandmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen, dass PHYSIOTHERAPEUTEN die Auswahl und die Dauer der physikalischen Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen, können eine Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt, auf Angehörige der im Krankenpflegegesetz (Altenpflegegesetz) geregelten Berufe vorsehen. Der GEMEINSAME BUNDESAUSSCHUSS legt in Richtlinien fest, bei welchen TÄTIGKEITEN eine Übertragung erfolgen kann. 7
8 Kleine Schritte.. Die Richtlinie des GBA löst die Probleme der Gesundheitsversorgung alter Menschen kaum. ( Modellvorhaben, begrenzte Zahl von Diagnosen, Ausbildungs -. Kataloge, notwendiger Goodwill der Kostenträger, Zeitschiene,. bürokratische Auflastungen) Sektoren und berufsübergreifende Kooperation wird nicht wirklich. gefördert, die getroffenen Regelungen sind eher geeignet,. Kompetenzkämpfe neu zu entfachen und Verhinderungspraktiken. zu generieren. 8
9 Delegation von ärztlichen Leistungen Was im Krankenhausbereich und in vielen Praxen seit Jahren gelebt wird, ist bereits ein relativ liberaler Umgang mit der Delegation ärztlicher Leistungen. Teilbereiche wie Wundbehandlung, Erhebung und Übermittlung von Vitalparametern, Injektionen, Blutabnahmen oder Medikamentengabe ( Dosierungen) können delegiert werden. Es haben sich zahlreiche spezialisierte medizinische Assistenzberufe entwickelt. Neue Techniken z.b. der Telemedizin müssen stärker einbezogen werden. Die Gesamtverantwortung für den Behandlungsfall bleibt beim (Haus- ) Arzt. Effekte sind eine Steigerung der Arbeitseffizienz von Ärzten, MFAs, Pflegenden und anderen Therapeuten und die oft schnellere Anwendung notwendiger Maßnahmen beim Patienten.
10 Es wird gebremst Trotz der Nachwuchsproblematik bei Ärzten, MFAs und Pflegekräften finden sich immer noch Streitereien um Kompetenzen, Versorgungsbereiche, Leistungsinhalte, Leistungsverweigerung. Einzeln, und nicht vereint, wird versucht, Ziele zu erreichen. Die ab 1. Oktober zwischen den Partnern der Selbstverwaltung geltenden Anforderungen zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter(innen) in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung sind ebenfalls nicht ausgesprochen hilfreich: der Landesausschuss muss bestehende oder drohende Unterversorgung festgestellt haben oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf. Der Patient ( Gott sei Dank nicht der Arzt) muss über 65 Jahre alt sein und mindestens an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung. leiden. Mitarbeiter müssen ein Curriculum nachweisen, KV muss genehmigen.
11 Ziele der Vernunft Gesundheitsversorgung und Krankheitsvorsorge müssen dort stattfinden, wo sie aus Gründen der Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit, der Ökonomie und der Arbeits und Lebensqualität aller Beteiligten am ehesten zur Zielerreichung führen. Was bedeutet, sie beginnen beim medizinischen Laien und enden beim Spezialisten, und nicht umgekehrt. Die Regelungen von Berufsordnung und ärztlichem Berufsrecht in Deutschland müssen daher überarbeitet und korrigiert werden.
12 Neuanfang oder Nutzung vorhandener Erkenntnisse? der Einsatz von qualifizierten nicht ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistungen sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung überführt. Innovationsfonds, neue Kommunikationstechnologien, Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund
13 Wir fangen schon mal an.. Ziele der Versorgungslandschaft Pflege Präventives Handeln zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bzw. Hinausschieben des Eintritts derselben. Verminderung des Hilfebedarfs bzw. Verhinderung einer Verschlechterung. Einbeziehung des Pflegebedürftigen selbst sowie seiner Umgebung. Berücksichtigung von Lebensqualität und individuellen Lebenszielen Zusammenarbeit aller Beteiligten in gegenseitigem Respekt. Hebung von Reserven bei Wirtschaftlichkeit und Zeit. Gegenseitige Fortbildung, Fallkonferenzen. Leistungsdelegation Evaluation
14 Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer. Nicht mit vielen wirst Du Dir einig sein, doch dieses Leben bietet soviel mehr Xavier Naidoo, 2008 Danke fürs Zuhören und Diskutieren. 14
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