Wirtschaftsdaten der Abwasserbeseitigung
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- Lennart Fuhrmann
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1 2007 Wirtschaftsdaten der Abwasserbeseitigung Ergebnisse einer gemeinsamen Umfrage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und dem Deutschen Städtetag sowie dem deutschen Städte- und Gemeindebund
2 Wirtschaftsdaten der Abwasserbeseitigung 2007 Vorwort Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben im Jahr 2007 gemeinsam Unternehmen und Betriebe der Abwasserbeseitigung befragt. Mit der Erhebung stellt die DWA in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden eine repräsentative Basis von Wirtschaftsdaten für den Bereich Abwasserbeseitigung zur Verfügung. Dieser Bericht fasst die Umfrageergebnisse zusammen und leistet einen Beitrag zur sachlichen Diskussion über die Kosten und Strukturen in der Abwasserbeseitigung. Die Datenerfassung und -auswertung wurden von der aquabench GmbH (Köln) durchgeführt. Repräsentanz der Umfrage Insgesamt haben sich 533 Abwasserentsorger in Deutschland mit rund 38 Millionen gemeldeten Einwohnern an der Umfrage beteiligt. Dies entspricht etwa einem Anteil von 48 Prozent der Gesamtbevölkerung (Stand 2006). Es zeigte sich, dass kleinere Unternehmen kaum erreicht wurden. Tabelle 1: Struktur der an der Umfrage beteiligten Unternehmen Einwohnerzahl (Mittelwert) Summe Einwohner bis E E E E E über E Erläuterungen zu Abwassergebühren In Deutschland kommen in der Regel die zwei nachfolgend beschriebenen Gebührensysteme zum Einsatz. Bei der Abrechnung nach dem sogenannten Frischwassermaßstab wird eine einheitliche Gebühr erhoben, die sich nach der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet. Die Kosten für die Sammlung und Behandlung des Niederschlagswassers sind in dieser einheitlichen Gebühr pauschal enthalten. Alternativ können die Gebühren nach dem sogenannten gesplitteten Gebührenmaßstab erhoben werden. Bei diesem Maßstab wird zum einen eine Schmutzwassergebühr erhoben, die sich ausschließlich an der Menge des verbrauchten Frischwassers orientiert. Zum anderen wird zusätzlich eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Die Höhe bemisst sich nach der versiegelten Grundstücksfläche. Damit wird die Niederschlagsmenge erfasst, die nicht im Boden versickert, sondern über die versiegelte Fläche der Kanalisation zugeführt wird. In beiden Gebührensystemen ist zusätzlich die Erhebung einer Grundgebühr möglich. Sie wird in der Regel als fester Jahresbetrag veranlagt. Grundgebühren dienen der gleichmäßigen Verteilung der bei der Abwasserbeseitigung entstehenden verbrauchsunabhängigen Fixkosten. Fixkosten sind z.b. Abschreibungen und Zinsen sowie zumeist Kosten für Personal und Unterhalt. Die Erhebung von Abwassergebühren unterliegt dem strikten Kostendeckungsprinzip, unabhängig davon, ob eine Berechnung nach Frischwasser-oder gesplitteten Gebührenmaßstab vorgenommen wird. Das heißt, der Bürger zahlt verursachungsgerecht nur die Kosten, die dem Abwasserentsorger für die Ableitung und Behandlung der Abwässer entstehen. Berechnung der Abwassergebühren Der Anteil der Abwasserbeseitigungsunternehmen, die eine Gebührenberechnung nach dem gesplitteten Gebührenmaßstab vornehmen, stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich. In den einzelnen Bundesländern ist dieser Trend unterschiedlich weit fortgeschritten. Länder, in denen ein hoher Anteil der Unternehmen einen gesplitteten Maßstab anwendet, sind z.b. Rheinland- Pfalz und Nordrhein- Westfalen. Es ist davon auszugehen, dass der Übergang zu dieser Berechnungsweise - auch bedingt durch eine teilweise geänderte Rechtsprechung in einzelnen Bundesländern - zukünftig weiter zunimmt. Exemplarisch hierfür ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom (Az.: 9 A 3648/04). Rund 73 Prozent der erfassten Einwohner erhalten bereits eine Rechnung getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser. über E E E E E bis E 19% 3 45% % 8 64% 55% 44% 39% 18% 73% 0% 20 40% 60% 80% 100% Anteil gemeinsamer Maßstab Anteil gesplitteter Maßstab Abbildung 1: Anwendung der Gebührenmaßstäbe im Jahr 2006 nach der Siedlungsgröße (E = Einwohner) Die Auswertung zeigt, dass bei kleineren Aufgabenträgern im Verhältnis häufiger der gemeinsame Maßstab zur Anwendung kommt, während große Aufgabenträger mit vielen angeschlossenen Einwohnern überwiegend nach einem gesplitteter Maßstab abrechnen. Entwicklung der Abwassergebühren in 2007 Gegenüber dem Jahr 2006 sind die Abwassergebühren in Deutschland leicht gefallen sind. Auch in den östlichen Bundesländern ist zu beobachten, dass die Gebühren nur noch moderat ansteigen oder sogar sinken.
3 Die Verteilung der Grundgebühr (Tabelle 3) zeigt, dass rund 10 Prozent der Einwohner mit einer Grundgebühr veranlagt werden. In den Kommunen, die Grundgebühren erheben, beträgt diese somit bei Zugrundelegung eines Musterhaushaltes durchschnittlich 92,64 Euro. Dabei wurde folgendes Modellgrundstück zu Grunde gelegt: Bebautes Wohngrundstück mit Einfamilienhaus, 500 m² Grundstücksfläche, 150 m² angeschlossene versiegelte Fläche, 2 Etagen, Wohnfläche 140 m², 4-Personenhaushalt, 160 m 3 Wasserverbrauch/Jahr, kleinste Wasserzählergröße (Q n 2,5 / nominelle Durchflussgröße). Tabelle 2: Veränderungsraten Veränderungsrate 2006 nach 2007 Abwassergebühr [%] Gewichtet nach den gemeldeten Einwohnern -0,2 Baden-Württemberg 1,5 Bayern 0,14% Berlin - Brandenburg 0,03% Bremen 0,00% Hamburg 0,00% Hessen -0,44% Die nachstehenden Tabellen geben die Entwicklung der Abwassergebühren im Einzelnen wieder. Tabelle 4: Tabelle 5: Nach Einwohnern gewichtete Abwassergebühren sätze nach dem gemeinsamen Maßstab, Frischwasser (Summe (Gebühren*EW) /Summe EW) Frischwasser Veränderung maßstab [%] Gewichtet nach Gewichtet nach den gemeldeten den gemeldeten Einwohnern Einwohnern [ /m³] [ /m³] 2,17 2,19 0,9 Nach Einwohnern gewichtete Abwassergebühren sätze nach dem gesplitteten Gebührenmaßstab, Schmutzwasser (Summe (Gebühren*EW)/Summe EW) Schmutz Veränderung wasser [%] Gewichtet nach Gewichtet nach den gemeldeten den gemeldeten Einwohnern Einwohnern [ /m³] [ /m³] 1,93 1,91-1,04% Mecklenburg-Vorpommern 2,33% Niedersachsen 0,53% Nordrhein-Westfalen -1,30% Tabelle 6: Nach Einwohnern gewichtete Abwassergebührensätze nach dem gesplitteten Gebührenmaßstab, Niederschlagswasser (Summe (Gebühren*EW)/Summe EW) Rheinland-Pfalz -1,49% Saarland 0,00% Sachsen 1,4 Sachsen-Anhalt 0,03% Schleswig-Holstein -1,59% Niederschlags Veränderung wasser [%] Flächenmaßstab Flächenmaßstab [ /m 2 ] [ /m 2 ] 0,84 0,84 0,00% Thüringen -3,03% Tabelle 3: Verteilung der Erhebung von Grundgebühren keine Grundgebühr Grundgebühr (a) % der Einwohner, die 90,39% 9,6 eine Grundgebühr entrichten(gewichtet nach E) (b) Grundgebühr [ /Ea] 0 23,16 (gewichtet nach E) Jährliche Ausgaben der Bürger für die Abwasserbeseitigung Geht man davon aus, dass der gesplittete Maßstab bei ca. 73 Prozent der Bevölkerung zum Tragen kommt und unterstellt für das Niederschlagswasser einen Kostenanteil von 40 % an den Gesamtkosten, so kann die durchschnittliche Höhe der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser je Bundesland berechnet werden. Für die Ableitung und Behandlung des Schmutz- und Niederschlagswassers zahlte der Bürger im Bundesdurchschnitt im Jahr 2007 rund 109,55 Euro im Jahr. Dies entspricht 30 Cent pro Tag, wobei es innerhalb Deutschlands starke Schwankungen gibt.
4 Die unterschiedliche Höhe der Abwasserentgelte ist im Wesentlichen bedingt durch zum Teil stark abweichenden Rahmenbedingungen. Ursächlich sind hierfür Strukturunterschiede, der schwankende Wasserverbrauch und örtliche Topographieunterschiede, auch Unterschiede bei der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung, bei Zuschüssen sowie abweichende Kalkulationsgrundlagen entsprechend der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder wirken sich aus. Aus ähnlichen Gründen sind Vergleiche der Kubikmeterpreise oder der Jahreskosten der Einwohner immer problematisch. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit müssen die unterschiedlichen Kostendeckungsmodelle, die verschiedenen Qualitätsniveaus, die staatlichen bzw. regionalen Bezuschussungen sowie Anschluss- und Erneuerungsraten des Netzes in die Betrachtungen einbezogen werden (wie z.b. bei VEWA- Studie 1 ). Die Jahreskosten der Abwasserbeseitiger liegen mit durchschnittlich ca. 133,- /E/a noch über der betragsmäßigen Jahresbelastung für den Bürger. Die Differenz ist z.b. durch die Straßenentwässerung veranlasst. Die Kosten werden also nicht in vollem Umfang an den Verbraucher weitergegeben. Kostenstrukturen der Abwasserbeseitigung Charakteristisch für die Wasserwirtschaft ist der vergleichsweise hohe Anteil fixer Kosten. Etwa 75 bis 85 Prozent der Kosten der Abwasserbeseitigung fallen in Form von Abschreibungen, Zinsen sowie Personalkosten an. Sie entstehen daher unabhängig davon, wie viel Abwasser eingeleitet wird und schließlich in den Kläranlagen gereinigt wird. Bei den Anlagen der Abwasserbeseitigung handelt es sich im Wesentlichen um langlebige Wirtschaftsgüter (Kanalnetze ca Jahre, Kläranlagen ca Jahre usw.), deren Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die gesamte Nutzungsdauer verteilt werden. Wie in Abbildung 2 dargestellt, machen Abschreibungen und Zinsen mit einem Anteil von 49 Prozent an den Gesamtkosten den größten Kostenblock in der Gebührenkalkulation der Abwasserentsorger aus. Personalkosten schlagen mit 17 Prozent, Energie- und Materialkosten mit 9 Prozent sowie Unterhaltungskosten mit 15 Prozent zu Buche. Rund 4 Prozent der Kosten entfallen auf die Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms und sonstiger Abfälle. Die Unterhaltungskosten mit einem Anteil von 15 Prozent enthalten unter anderem die Abgaben an Abwasserverbände und sonstige Betriebskosten (Fremdleistungen, Instandsetzung, Unterhaltung etc.). Auch eine Aufteilung der Kosten nach Anzahl der Unternehmen ergab eine ähnlich gegliederte Kostenstruktur. Daher lässt sich sagen, dass auch im Vergleich von kleinen zu großen Unternehmen eine sehr homogene Kostenstruktur vorherrscht. Höhe der Investitionen Die Investitionen der Abwasserentsorger für das Jahr 2007 liegen hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung mit vorläufig rund 4,2 Milliarden Euro über den Investitionen des Vorjahres (2006) in Höhe von ca. 3,8 Milliarden Euro. Nach Angaben der Umfrageteilnehmer ist für das Jahr 2008 mit einer Steigerung der Investitionen auf etwa 4, 5 Milliarden Euro zu rechnen. Das Investitionsvolumen ist in etwa vergleichbar mit dem der Elektrizitätsversorgung 1, des Maschinenbaus 2 oder des Ernährungsgewerbes 3. Die Abwasserbeseitigung stellt damit einen beschäftigungs- und umweltpolitischen Motor, insbesondere im Bereich des Mittelstands und des Anlagenbaus dar. Tabelle 7: Spezifische pro Kopf-Investitionen Erhebungsjahr ,77 1. Folgejahr (2007) 56,07 Prognose 2. Folgejahr (2008) 52,04 spez Investitionen /Ea Unterhaltungskosten 15% Abfallentsorgung 4% Personalkosten 17% Verwaltungskosten 4% Energieund Materialkosten 9% Abwasserabgabe Abschreibungen 29% Zinsen 20% Abbildung 2: durchschnittliche Kostenstruktur in der Abwasserbeseitigung 2006, gewichtet nach den gemeldeten Einwohnern Prozent [%] ,65 Ersterschließung Abbildung 3: 34,05 Sanierung 41,93 7,37 Abwasserbehandlung Regenwasserbehandlung Die Verteilung der Investitionen auf die unterschiedlichen Bereiche gewichtet nach gemeldeten Einwohnern : 5,5 Mrd. (Statistisches Jahrbuch 2007) 1 Vergleich Europäischer Wasser- und Abwasserpreise, Studie der Metropolitan Consulting Group, Berlin, Juni : 4,3 Mrd. (Statistisches Jahrbuch 2007) : 4,2 Mrd. (Statistisches Jahrbuch 2007)
5 Wirtschaftsdaten der Abwasserbeseitigung 2007 Prozent [%] ,6 Ersterschließung 38,78 Sanierung 20,59 8,03 Abwasserbehandlung Regenwasserbehandlung kann auseinanderfallen, wenn der Aufgabenträger Dritte mit der Erfüllung beauftragt. Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung kann nach der bestehenden Gesetzeslage nicht auf Private übertragen werden. Die Abbildungen 6 und 7 zeigen die Organisationsform des Pflichtenträgers. In nachfolgenden Abbildungen 8-11 ist dargestellt, in welcher Organisationsform die Aufgaben der Abwasserbehandlung bzw. der Abwasserableitung erfüllt werden. Sonstige öffentlichen Rechts 14% Abbildung 4: Durchschnittliche Verteilung der Investitionen auf die Bereiche nach Anzahl der Betriebe Der Vergleich der Abbildungen 3 und 4 zeigt, dass für kleinere Unternehmen derzeit verstärkt Investitionen in die Kanalnetze im Vordergrund stehen, während größere Unternehmen kontinuierlich auch in die Kläranlagen investieren. Fremdvergabe von Leistungen Bau 54% Überwachung Sonstige Leistung 4% Planung 3% Betrieb 38% Zweckverband/ Wasserverband/ sondergesetzliche Verbände 30% Abbildung 6: 14% 3 40% Organisationsformen der Träger der Aufgabe Abwasserbehandlung, gewichtet nach den Einwohnern Zweckverband/ Wasserverband/ sondergesetzliche Verbände 15% Sonstige öffentlichen Rechts 8% 45% Abbildung 5: Fremdvergabe gewichtet pro Einwohner 2006 Mit Fremdvergabe sind diejenigen Leistungen gemeint, die von den Unternehmen der Abwasserentsorgung nicht selbst ausgeführt werden, sondern mit denen externe Dritte beauftragt werden. Die Abbildung 5 zeigt, dass über 90 % der fremdvergebenen Leistungen pro Einwohner in den Bereichen Bau und Betrieb anfallen. Auf die Bereiche Planung, Überwachung und Sonstiges entfallen ca.8 % der fremdvergebenen Leistungen. Organisationsformen der Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung ist in Deutschland eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, die von den Städten und Gemeinden als kommunale Aufgabenträger wahrgenommen wird. Dabei ist Abwasserbeseitigung als Oberbegriff der Abwasserableitung (Kanalnetze) und der Abwasserbehandlung (Kläranlagen) gemeint. Zum Verständnis der nachfolgenden Grafiken ist genau zu unterscheiden zwischen den Aufgabenträgern, die nach dem Gesetz die Pflicht der Abwasserbeseitigung tragen, und den Körperschaften bzw. juristischen Personen, welche die Aufgaben der Abwasserentsorgung erfüllen. Beides Abbildung 7: Zweck- bzw. Wasserverband/ 1 1 Abbildung 8: Organisationsformen der Träger der Aufgabe Abwasserbehandlung, nach der Anzahl der Betriebe Eigengesellschaft AG/GmbH 15% öffentlichen Rechts 1 40% Organisationsformen der Unternehmen, die Aufgaben der Abwasserableitung erfüllen, gewichtet nach den Einwohnern
6 Zweck- bzw. Wasserverband 1 33% öffentlichen Rechts 4 Eine wesentliche Veränderung der Organisationsformen der Träger der Abwasserbeseitigung hat in den letzten Jahren nicht mehr stattgefunden. Der vor einigen Jahren festzustellende Übergang von der Rechtsform des s hin zum und Zweckverband, hat nachgelassen. Der prozentuale Anteil dieser Rechtsformen hat sich auf einem relativ stabilen Niveau eingependelt. Gleiches gilt für den Zuwachs der en des öffentlichen Rechts. Nach wie vor ist bei kleineren Betrieben der eine häufige Organisationsform. Die Auswertung der Grafiken 8-11 zeigt, dass bei der Aufgabenerfüllung im Bereich Abwasser die öffentlichen Unternehmen dominieren. Lediglich bei den größeren netzbetreibenden Unternehmen liegt der Anteil privatrechtlicher Organisationsformen deutlich oberhalb von 10 Prozent. Abbildung 9: Organisationsformen der Unternehmen, die Aufgaben der Abwasserableitung erfüllen, nach der Anzahl der Betriebe 9% Zweck- bzw. Wasserverband 4 Abbildung 10: Organisationsformen der Unternehmen, die Aufgaben der Abwasserbehandlung erfüllen, gewichtet nach den gemeldeten Einwohnern Zweck- bzw. Wasserverband 29% 25% Eigengesellschaft AG/ GmbH 8% öffentlichen Rechts 13% öffentlichen Rechts 27% Eigengesellschaft AG/ GmbH 33% Eigengesellschaft AG/ GmbH Abbildung 11: Organisationsformen der Unternehmen, die Aufgaben der Abwasserbehandlung erfüllen, nach der Anzahl der Betriebe Fazit Den Abwasserunternehmen ist es insgesamt gelungen, die Entgelte trotz steigender Kosten konstant zu halten oder sogar zu senken. Die durchschnittlichen Ausgaben der Bürger für die Abwasserbeseitigung pro Jahr sind seit Jahren stabil. Regional unterscheiden sich die Kosten für die Bürger aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen stark. Im Verhältnis der Jahre 2006 zu 2007 sind die durchschnittlichen Gebühren sogar zurückgegangen. Die Kostenstruktur der Abwasserbeseitigung hat sich nicht grundsätzlich verändert, obwohl die Kosten für Energie und Material weiter erheblich angestiegen sind. Der Anteil der verbrauchsunabhängigen Kosten in der Abwasserbeseitigung ist hoch, da es sich bei den Anlagen der Abwasserbeseitigung im Wesentlichen langlebige Wirtschaftsgüter handelt. Die Abwasserbeseitigung wird in Deutschland zu einem ganz überwiegenden Anteil von öffentlichen Unternehmen durchgeführt. Die Aufgabenträger sind zu 100 % öffentlich. Die Investitionen der Kommunen und Abwasserbeseitigungsunternehmen stellen einen erheblichen beschäftigungs- und umweltpolitischen Faktor der Mittelstandsförderung dar. Dank Wir danken herzlich den Kommunen und Abwasserbeseitigungsunternehmen, die sich durch die Bereitstellung von Daten an dieser Umfrage beteiligt haben. Autoren WP, StB, Dipl.- Volkswirt, Klemens Bellefontaine, Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz WP, Dipl.-Math. oec. Harald Breitenbach, Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz Dipl.-Kfm. Oliver Holtkamp, Consserve GmbH, Bersenbrück Dipl.- Biol. Sabine Thaler, DWA, Hennef Ass. jur. Christoph Leptien, DWA, Hennef Dipl.- Ing. Peter Graf, aquabench GmbH, Köln Frau Pamela Meyer, aquabench GmbH, Köln Kontakt Dr. Frank Bringewski, Pressesprecher DWA, Tel.: , bringewski@dwa.de Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. Theodor- Heuss- Allee 17, Hennef Fax: 02242/ , Internet: 9/08
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