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1 DR.SPANG Projekt: Seite Die Pfahlgründung wird voraussichtlich in den tragfähigen tertiären Schichten (Schicht 11.1) abgesetzt. Damit wird der Aquifer der Terrassenablagerungen (Schicht IA) vollständig durchörtert. Die Pfahlgruppen sperren jedoch diesen nur punktuell ab, so dass nicht mit einem Aufstau oder einer sonstigen Veränderung der Grundwasserverhältnisse gerechnet werden muss. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist daher nicht zu besorgen Station Hanau West, km 69,30 Die Bahnsteige des Haltepunkts liegen mit der Gründung von 102,2 m NHN ca. 0,95 m über dem Bemessungswasserspiegel Endzustand von 101,25 m NHN. Der Zugang (Gründungssohle bei 97,96 m NHN) mit dem darin integrierten Aufzug (Gründungssohle 95,74 m NHN) hat etwa Abmessungen von ca. 25 x 9 m und reicht damit bis zu 3,29 m in das Grundwasser, bezogen auf den Bemessungswasserspiegel Endzustand von 101,25 m NHN. Das Bauwerk verläuft mit seiner Längsachse in etwa quer zur Strömungsrichtung und ist somit als ca. 25 m breites Strömungshindernis in den wasserführenden Sanden und Kiesen der Mainterrasse (Schicht IA) anzusehen. Aufgrund der insgesamt als gering anzusehenden Abmessungen des Bauwerks wird es nur zu einem geringen Aufstau vor dem Bauwerk kommen. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Grundwasserströmung ist daher derzeit nicht zu besorgen Hanau Hbf, km 71,17-71,57 Die Bahnsteige des Haltepunktes liegen mit der Gründung von 105,24 m NHN ca. 4,24 m über dem Bemessungswasserspiegel Endzustand von 101,0 m NHN. Der Zugang mit den Aufzügen (Gründungssohle bei 97,45 m NHN) hat etwa Abmessungen von ca. 22 x 7 m und reicht damit bis zu 3,55 m in das Grundwasser, bezogen auf den Bemessungswasserspiegel Endzustand von 101,0 m NHN. Das Bauwerk verläuft mit seiner Längsachse in etwa quer zur Strömungsrichtung und ist somit als ca. 22 m breites Strömungshindernis in den wasserführenden Sanden und Kiesen der Mainterras-

2 DR.SPANG Projekt: Seite se (Schicht 1.4) anzusehen. Aufgrund der insgesamt als gering anzusehenden Abmessungen des Bauwerks wird es nur zu einem geringen Aufstau vor dem Bauwerk kommen. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Grundwasserströmung ist daher derzeit nicht zu besorgen. 5.3 Temporäre Auswirkungen der Bauwerke Stützwand, km 54,63-54,97 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 95,9 m NHN für den Endzustand, bzw. 95,6 m NHN für den Bauzustand anzusetzen. Wenn eine Grundwasserabsenkung geplant werden sollte, ergibt sich für den Bauzustand daraus eine maximale Absenkung des Grundwassers für die Flachgründung (Aushubsohle bzw. UK Bodenaustausch 92,26 m NHN) von ca. 3,84 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zugrundelegung der Abmessungen der Baugrube (ca. 2,0 x 342,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (5 m), dem Absenkbetrag von ca. 3,84 m und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 überschläglich Wassermassen von ca. 250 m 3 /h zutage gefördert. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 365 m und würde zu einer Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Ggf. kann die Baugrube abschnittsweise (Abschnitte mit Baugrubenabmessung 2 x 50 m) hergestellt werden. Dadurch reduziert sich die überschlägige Wassermenge auf jeweils ca. 95 m 3 /h. Die Reichweite bleibt davon unbeeinflusst. Bei einer Tiefgründung liegt die Aushubsohle (Gründungssohle) bei ca. 94,77 m NHN, d.h. es ist eine maximale Absenkung von 1,33 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle notwendig. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen (ON 500) würde bei Zugrundelegung der Abmessungen je Baugrube (ca. 2,0 x 342,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (3 m), dem Absenkbetrag von ca. 1,33 mund dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von kf = 1,0*10-3 überschläglich Wassermassen von jeweils ca. 160 m 3 /h zutage gefördert. Eine entsprechend dimensionierte Ableitung zu einer geeig-

3 Projekt: Seite neten Vorflut müsste geschaffen werden. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt etwa 126 m und würde zu einer regional begrenzten Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Ggf. kann die Baugrube abschnittsweise (Abschnitte mit Baugrubenabmessung 2 x 50 m) hergestellt werden. Dadurch reduziert sich die überschlägige Wassermenge auf jeweils ca. 38 m 3 /h. Die Reichweite bleibt davon unbeeinflusst. Alternativ hierzu kann zur Herstellung der Stützwand eine wasserdichte Baugrube ohne Grundwasserabsenkung ausgeführt werden. Die Herstellung der wasserdichten Baugrube erfolgt unter Verwendung vertikaler und horizontaler Dichtelemente. Damit ergäben sich auch keine bauzeitlichen ungünstigen Auswirkungen auf die natürlichen Grundwasserverhältnisse KRWB Hafenbahn, km 56,58 Das bestehende Kreuzungsbauwerk soll umgebaut und erweitert werden. Da die anzusetzende Gründungssohle bzw. die UK Bodenaustausch mit ca. 96,95 m NHN ca. 0,10 m über dem Bemessungswasserspiegel Endzustand von 96,85 m NHN und ca. 0,6 m über dem bauzeitigen Bemessungswasserstand liegt, ist keine Wasserhaltung erforderlich. Damit ergeben sich auch keine bauzeitlichen ungünstigen Auswirkungen auf die natürlichen Grundwasserverhältnisse EÜ Verlängerung Ernst-Heinkel Straße, km 57,51 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 97,25 m NHN für den Endzustand, bzw. 96,75 m NHN für den Bauzustand angegeben. Wenn eine Grundwasserabsenkung geplant werden sollte, ergibt sich für den Bauzustand daraus eine maximale Absenkung des Grundwassers von ca. 3,95 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle (Aushubsohle ca. 92,8 m NN). Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würden erhebliche Wassermengen gefördert. Zudem ist mit sehr großen Reichweiten der Absenkung in der Größen- P2288BHydroStrecke PF-Rev01.docx

4 Projekt: Seite ordnung von bis zu 380 m zu rechnen. Dies würde zu einer weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Auch aus bautechnischen Gründen (beengte Platzverhältnisse) wird die Baugrube für die Unterführungen der Straße mit einem ausreichend in den Rupelton einbindenden wasserdichten Verbau erstellt werden oder es wird eine andere Form einer wasserdruckhaltenden Baugrubenumschließung gewählt. Daher ist dann nur eine offene Restwasserhaltung in der Baugrube zu betreiben. In diesem Falle sind praktisch keine bauzeitlichen ungünstigen Einwirkungen auf die Grundwasserverhältnisse zu besorgen HP Fechenheim und Zugang West, km 57,65 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 97,32 m NHN für den Endzustand, bzw. 96,82 m NHN für den Bauzustand angegeben. Wenn eine Grundwasserabsenkung für die Erstellung des Zugangsbauwerks geplant werden sollte, ergibt sich für den Bauzustand daraus eine maximale Absenkung des Grundwassers von ca. 3,1 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 munterhalb der Baugrubensohle (Aushubsohle ca. 94,22 m NHN). Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zug rundelegung der Abmessungen der gesamten Baugrube (ca. 27,0 x 13,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (5 m), dem Absenkbetrag von ca. 3,1 m und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 m/s überschläglich Wassermassen von ca. 80 m 3 /h zutage gefördert. Eine entsprechend dimensionierte Ableitung zu einer geeigneten Vorflut müsste geschaffen werden. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 295 m und würde zu einer weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Wenn die Baugrube für das Zugangsbauwerk mit einem ausreichend in den Rupelton einbindenden wasserdichten Verbau erstellt wird oder eine andere Form einer wasserdruckhaltenden Baugrubenumschließung gewählt werden sollte, ist eine offene Restwasserhaltung in der Baugrube zu betreiben. In diesem Falle sind praktisch keine bauzeitlichen ungünstigen Einwirkungen auf die Grundwasserverhältnisse zu besorgen.

5 DR.SPANG Projekt: Seite EÜ Bahnsteigzugang Cassellastraße, km 57,65 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 97,48 m NHN für den Endzustand, bzw. 96,98 m NHN für den Bauzustand angegeben. Für die Grundwasserabsenkung ergibt sich für den Bauzustand eine maximale Absenkung des Grundwassers von ca. 2,54 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle für die Herstellung des Zugangsbauwerks. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würden bei Zugrundelegung der Abmessungen der gesamten Baugrube (ca. 70,0 x 54,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (5 m), dem Absenkbetrag von ca. 2,54 m und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 m/s überschläglich Wassermengen von ca. 127 m 3 /h zutage gefördert. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 340 m und würde zu einer weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Alternativ hierzu kann zur Herstellung des Bauwerks eine wasserdichte Baugrube ohne Grundwasserabsenkung ausgeführt werden. Die Herstellung der wasserdichten Baugrube erfolgt unter Verwendung vertikaler und horizontaler Dichtelemente. Innerhalb der Baugrube ist eine offene Wasserhaltung zur Fassung von Restwasser und Niederschlagswasser notwendig. Der Aquifer wird bei der geschlossenen Baugrube zwar weitgehend oder vollständig abgesperrt. Da das Bauwerk aber insgesamt noch als gering anzusehende Abmessungen hat, werden die sich durch die Absperrung des Aquifers einstellenden Aufstaubeträge nur im cm-bereich bewegen. Eine nennenswerte bauzeitliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist bei einer geschlossenen Bauweise somit nicht zu besorgen Durchlass - Ersatzneubau, km 60,62 Der geplante Rohrdurchlass DN 500 soll mit einer UK Rohr bei ca. 99,43 m NHN bzw. der UK der erforderlichen Bettungsschicht von 99,33 m NHN hergestellt werden. Da die Gründung oberhalb des Bemessungswasserstands Endzustand von 98,8 m NHN und damit auch oberhalb des Bemessungswasserstands Bauzustand liegen wird, sind keine temporären Eingriffe in das Grund-

6 DR.SPANG Projekt: Seite wasser erforderlich. Damit ist keine bauzeitige Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse zu besorgen HP Maintal West, km 61,76 Die Gründungssohle des Bodenaustausches liegt mindestens 0,1 m über dem Bemessungswasserstand Endzustand und 0,6 m über dem bauzeitigen Bemessungswasserspiegel. Daher sind keine temporären Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen. Eine bauzeitige Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist somit nicht zu besorgen EÜ Bahnsteigzugang (Bf. Maintal-West), km 61,87 Die Grundwasserhöchststände für das Zugangsbauwerk sind mit 99,36 m NHN für den Endzustand, bzw. 98,86 m NHN für den Bauzustand anzusetzen. Da die Baugrubensohle bzw. UK Bodenaustausch (95,8 m NHN) 3,06 m unter dem bauzeitigen Bemessungswasserspiegelliegt ist eine Grundwasserhaltung inklusive eines Sicherheitszuschlags von 0,5 m unter der Gründungssohle mit einem Absenkbetrag von 3,56 m zu betreiben. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zug rundelegung der Abmessungen der gesamten Baugrube (ca. 79,0 x 30,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (5 m), dem Absenkbetrag von ca. 3,56 m und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 m/s überschläglich Wassermassen von ca. 114 m 3 /h zutage gefördert. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 340 m und würde zu einer weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Alternativ hierzu kann zur Herstellung des Bauwerks eine wasserdichte Baugrube ohne Grundwasserabsenkung ausgeführt werden. Die Herstellung der wasserdichten Baugrube erfolgt unter Verwendung vertikaler und horizontaler Dichtelemente. Innerhalb der Baugrube ist eine offene Wasserhaltung zur Fassung von Restwasser und Niederschlagswasser notwendig. Der Aquifer wird bei der geschlossenen Baugrube zwar weitgehend oder vollständig abgesperrt. Da das Bau-

7 Projekt: Seite werk aber mit seiner Längserstreckung etwa parallel zur Fließrichtung liegen wird, werden die sich durch die Absperrung des Aquifers einstellenden Aufstaubeträge nur im ern-bereich bewegen. Eine nennenswerte bauzeitliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist bei einer geschlossenen Bauweise somit nicht zu besorgen ESTW Maintal, ca. km 61,56 Das neu zu errichtende ESTW wird voraussichtlich eine Gründungssohle (UK Bodenaustausch) mit ca. 100,03 m NHN erhalten. Da diese ca. 0,63 m über dem Bemessungswasserspiegel Endzustand von 99,4 m NHN und ca. 1,03 m über dem bauzeitigen Bemessungswasserstand liegt, ist keine Wasserhaltung erforderlich. Damit ergeben sich bauzeitlich keine ungünstigen Auswirkungen auf die natürlichen Grundwasserverhältnisse SÜ Bruno-Dreßler Straße, km 62,35 Die Baugrubensohle der geplanten Einfeldbrücke liegt mit ca. 99,18 m NHN etwa 0,13 m über dem bauzeitigen Bemessungswasserstand. Aufgrund dieser Randbedingungen muss nach derzeitigem Planungsstand nicht in das Grundwasser eingegriffen werden. Lokal kann bei ungünstigen Wasserständen bei nasser Witterung eine offene Wasserhaltung erforderlich werden. Eine bauzeitliche Beeinträchtigung der natürlichen Grundwasserverhältnisse ist nicht zu besorgen EÜ Gewölbebrücke Braubach, km 62,89 Es ist geplant, die Baugrube mit wasserdichten Verbauwänden und ggf. einer Unterwasserbetonsohle o.ä. zu errichten. Eine Wasserhaltung führt wegen der hohen Durchlässigkeiten zu großen Wassermengen und Reichweiten. Bei der geschlossenen Baugrube fällt bis auf das Lenzen der Baugrube und das Vorhalten einer offenen Wasserhaltung für Sicker-, Tag- und Restwasser keine weitere Wasserhaltung an. Als vertikales Abdichtungselement sind Spundwände geplant. Sie werden nach Abschluss der Arbeiten wieder gezogen und stellen dann kein Fließhindernis mehr dar. P2288BHydroStrecke PF-Rev01.docx

8 Projekt: Seite Andere Bauverfahren wie z.b. Dichtwände oder Bohrpfahlwände sind auch nach Bauende noch als Hindernis im Aquifer zu sehen. Wegen der geringen Abmessungen der Widerlagerbaugruben und deren Lage (Längsrichtung mehr oder weniger parallel zur Grundwasserfließrichtung) ist auch dann eine nennenswerte bauzeitliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse bei der geschlossenen Bauweise nicht zu besorgen EÜ Gewölbebrücke Braubach, km 63,30 Es ist geplant, die Baugrube mit wasserdichten Verbauwänden und ggf. einer Unterwasserbetonsohle o.ä. zu errichten. Bei der geschlossenen Baugrube fällt bis auf das Lenzen der Baugrube und das Vorhalten einer offenen Wasserhaltung für Sicker-, Tag- und Restwasser keine weitere Wasserhaltung an. Die vertikalen Abdichtungselemente, unabhängig davon, ob es sich um wieder zu ziehende Spundwände oder z.b. Dichtwände oder Bohrpfahlwände (verbleiben im Baugrund) handelt, stellen wegen der geringen Abmessungen der Widerlagerbaugruben und deren Lage (Längsrichtung mehr oder weniger parallel zur Grundwasserfließrichtung) keine nennenswerte bauzeitliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse dar EÜ Bahnsteigzugang (Bf. Maintal-Ost), km 63,77 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 99,94 m NHN für den Endzustand, bzw. 99,44 m NHN für den Bauzustand anzusetzen. Wenn eine Grundwasserabsenkung geplant werden sollte, ergibt sich für den Bauzustand daraus eine maximale Absenkung des Grundwassers von ca. 4,12 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle (Aushubsohle ca. 95,82 m NHN). Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würden bei Zugrundelegung der Abmessungen der Baugrube für den 1. Bauabschnitts (ca. 30,0 x 29,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (4,2 m), dem Absenkbetrag von ca. 4,12 mund dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k r = 1,0*10-3 m/s überschläglich Wassermengen von ca. 71 m 3 /h zutage gefördert. Für die Baugrube des südlichen an den 1. BA direkt anschlie-

9 Projekt: Seite ßenden Teil der EÜ ergeben sich bei Zugrundelegung der Abmessungen der Baugrube für den 2. Bauabschnitts (ca. 30,0 x 8,0 m) überschläglich Wassermassen von ca. 59 m 3 /h. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 390 m und würde zu einer weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Alternativ hierzu kann zur Herstellung des Bauwerks eine wasserdichte Baugrube ohne Grundwasserabsenkung ausgeführt werden. Die Herstellung der wasserdichten Baugrube erfolgt unter Verwendung vertikaler und horizontaler Dichtelemente. Innerhalb der Baugrube ist eine offene Wasserhaltung zur Fassung von Restwasser und Niederschlagswasser notwendig. Der Aquifer wird bei der geschlossenen Baugrube zwar weitgehend oder vollständig abgesperrt. Da das Bauwerk aber mit seiner Längserstreckung etwa parallel zur Fließrichtung liegen wird und insgesamt nur geringe Abmessungen haben wird, werden die sich durch die Absperrung des Aquifers einstellenden Aufstaubeträge nur im cm-bereich bewegen. Eine nennenswerte bauzeitliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist bei einer geschlossenen Bauweise somit nicht zu besorgen HP Maintal Ost, km 63,77 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 99,95 m NHN für den Endzustand, bzw. 99,45 m NHN für den Bauzustand anzusetzen. Da die Baugrubensohle für den Bodenaustausch (99.3 m NHN) ca. 0,15 m unter den bauzeitigen Bemessungswasserspiegel liegt, ist eine Grundwasserhaltung inklusive eines Sicherheitszuschlags von 0,5 m unter der Gründungssohle mit einem Absenkbetrag von 0,65 m zu betreiben. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würden bei Zugrundelegung der Abmessungen der gesamten Baugrube (ca. 210 x 7,5 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (3 m), dem Absenkbetrag von ca. 0,65 m und dem anzusetzenden max. Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 m/s überschläglich Wassermassen von ca. 110 m 3 /h gefördert. Mit einer abschnittsweisen Absenkung in ca. 25 m langen Bahnsteigabschnitten, können die zu hebenden wassermangen deutlich reduziert werden. In hydrogeologisch günstigen Zeiträumen (Sommer) kann ggf. auf eine Grundwasserabsenkung verzichtet werden. Die sich einstellen-

10 Projekt: Seite de Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 62 m und würde zu einer vergleichsweise geringen Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Eine nachhaltige bauzeitige Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist somit nicht zu besorgen Durchlass - Ersatzneubau, km 64,75 Der geplante Rohrdurchlass ON 500 soll mit einer UK Rohr bei ca. 100,55 m NHN hergestellt werden. Da die Gründung oberhalb des Bemessungswasserstands Endzustand von 99,88 m NHN und damit auch oberhalb des Bemessungswasserstands Bauzustand liegen wird, sind keine temporären Eingriffe in das Grundwasser erforderlich. Damit ist keine bauzeitige Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse zu besorgen Durchlass - Ersatzneubau, km 65,05 Der geplante Rohrdurchlass ON 500 soll mit einer UK Rohr bei ca. 100,71 m NHN bzw. der UK der erforderlichen Bettungsschicht von 100,61 m NHN hergestellt werden. Da die Gründung oberhalb des Bemessungswasserstands Endzustand von 100,048 m NHN und damit auch oberhalb des Bemessungswasserstands Bauzustand liegen wird, sind keine temporären Eingriffe in das Grundwasser erforderlich. Damit ist keine bauzeitige Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse zu besorgen FÜ Buchenheege, km 66,03 Da die Baugrubensohle ca. 0,3 m unter den bauzeitigem Bemessungswasserspiegelliegt wird ein wasserdichter Verbau mit einer tiefliegenden Injektionssohle empfohlen. Die Verbauwand reicht somit bis ca. 4,5 m unter den bauzeitigen Bemessungswasserspiegel. Aufgrund der geringen Abmessungen der Baugrube (ca. 8 m x 6 m je Widerlager) wird eine Beeinflussung der Strömungsverhältnisse im Aquifer als gering angesehen.

11 Projekt: Seite Durchlass - Ersatzneubau, ca. km 66,33 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 101,00 m NHN für den Endzustand, bzw. 100,60 m NHN für den Bauzustand anzusetzen. Bei einer Grundwasserabsenkung ergibt sich für den Bauzustand eine maximale Absenkung des Grundwassers von ca. 0,7 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle, Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zugrundelegung der Abmessungen der Baugruben bei einer abschnittsweisen Herstellung (ca. 1,2 x 13,5 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (3 m), dem Absenkbetrag von ca. 0,7 m und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 überschläglich Wassermengen von jeweils ca. 17 m 3 /h zutage gefördert. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 65 m und würde nur zu einer regional begrenzten Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Allerdings liegt der geplante Durchlass im Wasserschutzgebiet (Zone lila). Die Genehmigungsfähigkeit einer Grundwasserabsenkung ist derzeit noch offen. Theoretisch kann alternativ zu einer Grundwasserabsenkung zur Herstellung des Durchlasses eine wasserdichte Baugrube ohne Grundwasserabsenkung ausgeführt werden. Wegen der geringen Absenkbeträge ist allerdings der Aufwand sehr groß. Die Herstellung der wasserdichten Baugrube würde unter Verwendung vertikaler (z.b. Spundwände, die wieder gezogen werden können) und horizontaler Dichtelemente erfolgen. In der Baugrube ist dann nur noch eine offene Restwasserhaltung zu betreiben. Das mit seiner Längsachse in etwa parallel zur Grundwasserfließrichtung verlaufende Bauwerk wird daher nur ein untergeordnetes Strömungshindernis darstellen. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der natürlichen Grundwasserverhältnisse ist somit nicht zu besorgen Durchlass Schneidlache, km 66,49 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 101,12 m NHN für den Endzustand, bzw. 100,62 m NHN für den Bauzustand anzusetzen. Bei einer Grundwasserabsenkung ergibt sich für P2288BHydroStrecke PF-Rev01.docx

12 Projekt: Seite den Bauzustand eine maximale Absenkung des Grundwassers von ca. 0,52 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle, Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen (ON 500) würde bei Zugrundelegung der Abmessungen der Baugruben bei einer abschnittsweisen Herstellung (ca. 2 x 13,5 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (3 m), dem Absenkbetrag von ca. 0,52 m und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 überschläglich Wassermengen von jeweils ca. 15 m 3 /h zutage gefördert. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 35 m und würde nur zu einer regional begrenzten Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Allerdings liegt der geplante Durchlass im Wasserschutzgebiet (Zone lila). Wegen der marginalen Auswirkungen (geringe Wassermengen und geringe Reichweiten) wird die Genehmigungsfähigkeit einer Grundwasserabsenkung nicht grundsätzlich in Frage gesteilt. Es ist zu berücksichtigen, dass der Bemessungswasserstand Bauzustand schon große Sicherheiten beinhaltet, die im Hinblick auf sehr hohe Wasserstände bei langanhaltenden ergiebigen Niederschlagsperioden gerechtfertigt sind. Bei günstigeren Witterungsverhältnissen wird das Grundwasser tiefer anstehen, so dass gar keine Grundwasserabsenkung erforderlich ist. Im Hinblick auf die Wasserschutzzone lila sollte der Ausführungszeitraum dem entsprechend optimiert werden. Theoretisch kann alternativ zu einer Grundwasserabsenkung zur Herstellung des Durchlasses eine wasserdichte Baugrube ohne Grundwasserabsenkung ausgeführt werden. Wegen der geringen Absenkbeträge ist allerdings der Aufwand unverhältnismäßig groß. Die Herstellung der wasserdichten Baugrube würde unter Verwendung vertikaler (z.b. Spundwände, die wieder gezogen werden können) und horizontaler Dichtelemente erfolgen. In der Baugrube ist dann nur noch eine offene Restwasserhaltung zu betreiben. Eine nennenswerte bauzeitliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist nicht zu besorgen. P2288BHydroStrecke PF-Rev01.docx

13 Projekt: Seite Station Wilhelmsbad, km 67,20 Abgesehen von den Zugängen zur Burgallee sind keine temporären Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen EÜ Burgallee, km 67,21 Für den Bauzustand würde sich bei Ausführung des Bauwerks mit einer Grundwasserabsenkung eine maximale Absenkung von ca. 6,6 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle ergeben. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zugrundelegung der Abmessungen der gesamten Baugrube (ca. 130,0 x 24,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (6,6 m) und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von ca. k f = 1,0*10-3 überschläglich Wasserrnassen von ca. 480 m 3 /h zutage gefördert. Eine entsprechend dimensionierte Ableitung zu einer geeigneten Vorflut müsste geschaffen werden. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 630 m und würde zu einer weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Es wird daher empfohlen das Bauwerk im Schutze einer wasserdichten Baugrube mit Unterwasserbetonsohle herzustellen. Das mit seiner Längsachse in etwa parallel zur Grundwasserfließrichtung verlaufende Bauwerk wird somit ein Strömungshindernis von nur ca. 24 m Breite darstellen. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Grundwasserströmung ist somit nicht zu besorgen SÜ L 3268/ Maintaler Straße, km 67,62 Die voraussichtliche Gründungssohle liegt mit ca. 99,9 m NHN ca. 0,85 m unter dem bauzeitigen Wasserspiegel. Die erforderliche (bauzeitige) Absenktiefe ist wegen des Sicherheitszuschlags von 0,5 m unter der Gründungssohle mit einem Betrag von bis zu 1,35 munter bauzeitigen Bemessungswasserstand noch größer. Da sich das Bauwerk aber in der Trinkwasserschutzzone 11 befindet, ist eine bauzeitige Grundwasserabsenkung voraussichtlich nicht genehmigungsfähig. P2288BHydroStrecke PF-Rev01.docx

14 Projekt: Seite Daher kann die Herstellung des Bauwerks nur mit einer wasserdichten Baugrube ohne Grundwasserabsenkung ausgeführt werden. Die Herstellung der wasserdichten Baugrube erfolgt unter Verwendung vertikaler (z.b. Spundwände, die wieder gezogen werden) und horizontaler Dichtelemente. Innerhalb der Baugrube ist eine offene Wasserhaltung zur Fassung von Restwasser und Niederschlagswasser notwendig. Der Aquifer wird bei der geschlossenen Baugrube zwar vollständig abgesperrt. Da aber die Widerlager für das Bauwerk nur kleine Grundflächen von wenigen 10er Quadratmetern haben, werden sich keine durch die Absperrung des Aquifers einstellenden Aufstaubeträge einstellen. Eine nennenswerte bauzeitliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse ist bei einer geschlossenen Bauweise somit nicht zu besorgen EÜ Frankfurter Landstraße, km 68,24 Für den Bauzustand würde sich bei Ausführung des Bauwerks mit einer Grundwasserabsenkung eine maximale Absenkung von ca. 6,0 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle ergeben. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zugrundelegung der Abmessungen der gesamten Baugrube (ca. 170,0 x 36,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (6,0 m) und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von ca. k f = 1,0*10' 3 überschläglich Wassermassen von ca. 630 m 3 /h zutage gefördert. Eine entsprechend dimensionierte Ableitung zu einer geeigneten Vorflut müsste geschaffen werden. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 570 m und würde zu einer weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Es wird daher empfohlen das Bauwerk im Schutze einer wasserdichten Baugrube mit Unterwasserbetonsohle herzustellen. Das mit seiner Längsachse in etwa parallel zur Grundwasserfließrichtung verlaufende Bauwerk wird somit ein Strömungshindernis von nur ca. 36 m darstellen. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Grundwasserströmung ist somit nicht zu besorgen. P2288BHydroStrecke PF-Rev01.docx

15 DR.SPANG Projekt: Seite Stützwand, km 68,55-68,7 Die Grundwasserhöchststände sind für das Bauwerk mit 101,25 m NHN für den Endzustand, bzw. 100,75 m NHN für den Bauzustand anzusetzen. Wenn eine Grundwasserabsenkung geplant werden sollte, ergibt sich für den Bauzustand daraus eine maximale Absenkung des Grundwassers für die Flachgründung von ca. 0,33 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 m unterhalb der Baugrubensohle. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zugrundelegung der Abmessungen der Baugrube (ca. 2,0 x 87,0 m), der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (2 m), dem Absenkbetrag von ca. 0,33 m und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 überschläglich Wassermengen von ca. 32 m 3 /h zutage gefördert. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 31 m und würde nur zu einer untergeordneten Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. Der bauzeitliche Bemessungswasserstand beinhaltet bereits Sicherheiten. Da die Gründung planmäßig noch 0,17 m über dem bauzeitlichen Bemessungswasserstand liegt, ist ggf. auch gar keine Wasserhaltung erforderlich. In diesem Falle ergäben sich keine bauzeitlichen Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse EÜ Salisweg, km 68,65 Der Grundwasserhöchststand ist für das Bauwerk mit 101,25 m NHN für den Endzustand, bzw. 100,75 m NHN für den Bauzustand anzugeben. Für den Bauzustand ergibt sich daraus eine maximale Absenkung des Grundwassers von ca. 6,0 m inkl. Sicherheitsabstand von 0,5 munterhalb der Baugrubensohle. Bei einer konventionellen Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen würde bei Zugrundelegung der Abmessungen der gesamten Baugrube von ca. 210,0 x 21,0 m, der erforderlichen Eintauchtiefe in des Grundwasser (6,0 m) und dem anzusetzenden Durchlässigkeitsbeiwert von k f = 1,0*10-3 m/s überschläglich Wassermengen von ca. 550 m 3 /h zutage gefördert. Die sich einstellende Reichweite der Grundwasserabsenkung beträgt ca. 570 m und würde zu einer erheblichen, weitreichenden Beeinflussung des Baugrubenumfeldes führen. P2288 B Hyd rostrecke P F -RevO 1. docx

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