Motorfliegertagung LVN. Florian Vogt

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1 Motorfliegertagung LVN

2 Vorstellung Referent Flugbetrieb bei der Landesluftfahrtbehörde Bremen Dienstliche Erreichbarkeit Tel: Fax:

3 Agenda 15:00 16:00 Überblick / News EASA DTO 16:00 16:30 Verschiedenes Part-FCL Kompetenzbeurteilungen Handeinträge in Lizenzen Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 3

4 EASA 4

5 EASA Rulemaking Progress 2008 Basic Regulation 216/ EASA 2013 Aircrew Regulation 1178/ FCL / MED / ATO Ersetzte in Teilen Verordnung über Luftfahrtpersonal 2014 Standardised European Rules of the Air 923/2012 SERA Ersetzte in Teilen Luftverkehrsordnung 2016 Air Operations 965/2012 NCO, NCC Ersetzt in Teilen Betriebsordnung für Luftfahrtgerät 2017 Air Operations 965/2012 Weitere Teile Ersetzt in Teilen Betriebsordnung für Luftfahrtgerät 5

6 Opt-Out Übersicht Woher weiß ich, welche Teile der Verordnung in Deutschland Anwendung finden (OPT-OUT)? 6

7 Opt-Out Übersicht 7

8 EASA.europa.eu 8

9 General Aviation - Roadmap 9

10 Leaflets 10

11 Übersicht über Verordnungen Wo bekomme ich eine Übersicht über europäisches Recht? 11

12 Übersicht über Verordnungen 12

13 Konsolidierte Fassungen und Easy Access Rules 13

14 EASA Easy Access Rules 14

15 EASA Rulemaking Process Ablauf des Rulemaking Process EASA: 1. Terms of Reference (ToR) Worum geht es? 2. Notices of Proposed Amendments (NPA) Was wollen wir? 3. Comment Response Dokuments (CRD) Was sagt ihr dazu? 4. Opinions Was setzen wir nun um? Von ToR bis Opinion im besten Fall ca. 2 1/2 Jahre 15

16 Dokumente zum Verordnungsentwurf 16

17 General Aviation - Roadmap 17

18 Simpler lighter - better EASA ist sich bewusst, dass die derzeitigen Regelungen die GA belasten. Das Ziel, mehr Sicherheit zu produzieren, soll nun nicht mehr durch Verordnungen sondern durch andere Mittel wie z.b. Informationsmaterial und Kampagnen erfolgen. Ziel ist eine Deregulierung hin zu vereinfachten Regeln für die GA. Opinion 01/

19 GA Roadmap Vision 2020 Um die GA Road Map bestmöglich umzusetzen, bedarf es der Anpassung der Basic Regulation (EG) Nr. 216/2008. Folgende Änderungen sind geplant: Vereinfachungen im Bereich airworthiness certification und Aufsichtssystem für kleine, low-risk GA durch Nutzung von Industriestandards. Einführung einer Flexibilität für die Zulassung und Aufsicht von kleinen, low-risk GA durch Delegation von Zulassung und Aufsicht an qualifizierte Stellen (sofern die NAA diesem zustimmen). Einführung einer Flexibilität für kleine, low-risk GA und RPAS durch die Zulassung von Abweichungen zu bestehenden Regularien, wo immer möglich. Anpassung der Definitionen gewerblicher Betrieb als auch komplizierte, motorgetriebene Luftfahrzeuge, da dieses derzeit zu Problemen im Bereich der GA führt. 19

20 EASA MB 04/2012 Working Paper Warum nun simpler lighter better? Trotz Regulierung passiere Unfälle, die eigentlich verboten sind Einführung einer Risikohierarchie: 1. Unbeteiligte Dritte 2. Zahlende Passagiere im Bereich CAT 3. Beteiligte Dritte (z.b. Zuschauer bei Veranstaltungen) 4. Aerial Work Beteiligte / Air Crew 5. Passagiere im Bereich NCO 6. Privatpiloten Jede neue Regulierung soll auf Geeignetheit zum Schutz der in der Risikohierarchie genannten Personen geprüft werden. 20

21 EASA MB 04/2012 Working Paper Über 80% der Unfälle im Bereich GA basieren auf: 1. Loss of controll in VMC (z.b. stall, basic handling) 2. Controlled flight into terrain (z.b. durch sich verschlechterndes Wetter) 3. Low altitude aerobatics 4. Loss of control in IMC 5. Forced Landings aufgrund Pilotenfehler (z.b. Treibstoffmangel) Verbote bringen anscheinend nichts. Andere Möglichkeiten werden daher geprüft. 21

22 GA Roadmap Work in progress Kernziele der Deregulierung: Vereinfachter Zugang zur IFR-Berechtigung (neues NPA) Ausbildung von Privatpiloten außerhalb von ATO s (Opinion DTO) Vereinfachung und Kostenreduzierung der Wartung der Luftfahrzeuge (PART-M Light, PART CAO) Schnellere Umsetzung neuer Technologien Vereinfachter Zulassungsprozess Nutzung von Industriestandards 22

23 GA Roadmap Vision 2020 Latest news from EASA related to GA: 01. Juli 2016 Eigenes Regelwerk für Segelflieger Es soll ein eigenes Regelwerk für die Segelflieger geschaffen werden, um mehr Vereinfachung und Anwendbarkeit zu bewirken. Dieses Regelwerk soll konsolidiert die Bestimmungen zum Betrieb und zur Lizenzierung umfassen. Ziel ist es, durch Regelwerke je Luftfahrzeugkategorie eine vereinfachte Struktur zu generieren und somit die Handhabung der Regularien zu vereinfachen. Einbezogen werden derzeit die European Gliding Union (EGU), Luftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten und Hersteller. Umsetzungsziel ist Ende

24 Declared Training Organisation ATO oder DTO das ist hier die Frage 24

25 DTO Simpler Lighter Better DTO Die EASA plant neue, vereinfachte Standards in der Privatpilotenausbildung: 1. Opinion 11/ LAPL, PPL, SPL, BPL 3. Ausbildungstätigkeit wird nicht genehmigt, sondern lediglich angezeigt 4. Vereinfachte organisatorische Anforderungen 5. Vereinfachte Anforderungen an die Aufsicht 25

26 DTO - Rechte Lizenzen und Berechtigungen: PPL / LAPL(A), Erweiterung SEP (land/sea) und TMG PPL / LAPL (H), Muster-Erweiterung Single Engine Helicopter, max. 5 Sitze SPL / LAPL(S), Erweiterung TMG BPL / LAPL(B), Erweiterung Ballonklasse oder Gruppe Auffrischungsschulungen Kunstflug Bannerschlepp und F-Schlepp Nachtflug Bergflug Wolkenflug FI(S) und FI(B) sowie Auffrischungsseminare Standardisierungskurse und Auffrischungsseminar FE/FIE(S/B) 26

27 DTO - Gründung Der Weg zur DTO: 1. Abgabe einer Declaration an die Behörde 2. Behörde verifiziert, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind und bestätigt den Empfang innerhalb von 10 Werktagen 3. Behörde verifiziert die Übereinstimmung des Schulungsprogramms innerhalb von 6 Monaten a) Ggf. kann die zuständige Behörde Standard- Schulungsprogramme für DTO s veröffentlichen 27

28 DTO Approval Schulungsprogramm 28

29 DTO Approval Schulungsprogramm 29

30 DTO Personal 1. Vertreter (representative) Sicherung der Compliance Safety Policy Ausreichend Ressourcen Verbreitung des Sicherheitsgedankens 2. Ausbildungsleiter (HT) Compliance des Schulungsprogramms Integration der Ausbildung Begleitung der Flugschüler 3. Ggf. nur eine Person mit beiden Rollen 30

31 DTO Anforderungen 1. Berichtssystem für Vorkommnisse 2. Geeignete Einrichtungen für die Schulung a) Flugplanungsraum b) Besprechungsraum c) Büroraum d) Aufenthaltsraum e) Schulungsraum 3. Aufzeichnungssystem 4. Angemessene Flotte aus Schulluftfahrzeugen 31

32 DTO Anforderungen 5. Schulungsprogramme a) Ausbildungsziel b) Ausbildungserleichterungen und Anrechnung c) Praktische Übungen inklusive Bewertungsmaßnahmen d) Syllabus e) Struktur und Inhalt der Theorieausbildung 6. Safety Policy a) Risikoidentifizierung b) Risiko-Assessment c) Maßnahmenkatalog 32

33 DTO Anforderungen 7. Jährliches internes Review a) Analyse der Sicherheitsmaßnahmen b) Angemessenheit der Ausbildung c) Analyse der Safety Policy 8. Tätigkeitsbericht (Ausbildungsbericht) a) Durchgeführte Ausbildungen b) Name aller Flug- und Theorielehrer c) Name aller Schüler d) Alle Ausbildungsluftfahrzeuge e) Alle Ereignisse und Zwischenfälle 33

34 DTO Aufsicht Die Aufsicht orientiert sich überwiegend an sicherheitsrelevanten Punkten: 1. Safety Policy 2. Maßnahmen auf Basis der Safety Policy, wie Risikominimierung, Reviews sowie Systemänderungen 3. Schulungsprogramme einschließlich Aufzeichnungen 4. Schulluftfahrzeuge 5. Einrichtungen und Betriebsorte 6. Fluglehrer 34

35 EU OPS Verordnung (EU) Nr. 965/

36 Verordnung (EU) Nr. 965/

37 EASA - Overview Ops Übersicht VO (EU) Nr. 965/ In Kraft seit In Kraft ab In Kraft seit easa.europa.eu 37

38 Anzuwendende Anhänge 38

39 Definition Complex Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) 216/2008 technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug : Für Flugzeuge MTOM über 5,7 to oder Mehr als 19 Fluggastsitze oder Zugelassen für Betrieb mit einer Flugbesatzung von mehr als zwei Piloten oder Ausgerüstet mit einer oder mehreren Strahlturbinen oder Mit mehr als einem Turboprop-Triebwerk 39

40 Definition Complex Für Hubschrauber MTOM über kg oder Mehr als 9 Fluggastsitze oder Zugelassen für Betrieb mit einer Flugbesatzung von mehr als zwei Piloten 40

41 Teil-NCO Teil-NCO 41

42 EASA - Overview Part-NCO 42

43 Teil-NCO Non commercial operations non-complex Teilabschnitt A Allgemeiner Teil NCO.GEN.XXX Teilabschnitt B Betriebliche Verfahren NCO.OP.XXX Teilabschnitt C Luftfahrzeugleistung und Betriebsgrenzen NCO.POL.XXX Teilabschnitt D Instrumente, Daten und Ausrüstung NCO.IDE.A.XXX oder NCO.IDE.H.XXX etc. Teilabschnitt E Spezifische Anforderungen NCO.SPEC.XXX NCO.SPEC.HESLO.XXX NCO.SPEC.HEC.XXX NCO.SPEC.PAR.XXX NCO.SPEC.ABF.XXX 43

44 Teil-NCO Anhang VII Nichtgewerblicher Luftverkehr mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen Seit Zuständigkeit liegt bei den Landesluftfahrtbehörden Was müssen wir tun? Aufsicht 44

45 NCO.GEN.105 Verantwortlichkeiten eines Piloten NCO.GEN Sicherheit des Luftfahrzeugs und aller Besatzungsmitglieder, Fluggäste und Fracht 2. Beginn, Fortsetzung, Beendigung oder Umleitung eines Flugs im Interesse der Sicherheit 3. Einhaltung von Betriebsverfahren und Klarlisten 45

46 NCO.GEN Flug nur beginnen, wenn a) Luftfahrzeug ist lufttüchtig b) Luftfahrzeug ist ordnungsgemäß registriert c) Instrumente und Ausrüstungen betriebsbereit gem. MEL d) Masse des Luftfahrzeugs und Schwerpunktlage i.o. e) Ausstattung, Gepäck und Fracht sind vorschriftsgemäß verladen und gesichert f) Flughandbuch festgelegten Betriebsgrenzen eingehalten 5. Keine Verletzung, Krankheit, Müdigkeit oder Wirkung psychoaktiver Substanzen 46

47 NCO.GEN Entscheidung über die Annahme eines Luftfahrzeugs mit Ausrüstungsausfällen gemäß der Konfigurationsabweichungsliste (Configuration Deviation List, CDL) oder Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL) 7. Vermerken der Betriebsdaten und aller bekannten oder vermutlichen Mängel im (technischen) Bordbuch 47

48 NCO.GEN.135 Mitzuführende Dokumente, Handbücher und Unterlagen NCO.GEN Flughandbuch (AFM) oder gleichwertiges Dokument 2. Original des Eintragungsscheins 3. Original des Lufttüchtigkeitszeugnisses (CofA) 4. Lärmzeugnis (soweit zutreffend) 5. Verzeichnis der Sondergenehmigungen (soweit zutreffend) 48

49 NCO.GEN Lizenz zum Betreiben einer Flugfunkstelle (soweit zutreffend) 2. Haftpflichtversicherungsschein 3. Bordbuch oder gleichwertiges Dokument für das Lfz 4. Einzelheiten zum Flugplan (ATS-Flugplan) (soweit zutreffend) 5. Aktuelle, zweckdienliche Luftfahrtkarten für die Strecke 6. Informationen zu Verfahren bei optischen Signalen oder abgefangenen Luftfahrzeugen 7. MEL oder CDL (Configuration Deviation List) (soweit zutreffend) 49

50 NCO.OP.120 und.121 Lärmminderungsverfahren Flugzeuge, Hubschrauber und Motorsegler Der verantwortliche Pilot hat veröffentlichte Lärmminderungsverfahren zu berücksichtigen, um die Auswirkungen von Fluglärm auf ein Mindestmaß zu begrenzen, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass Sicherheit Vorrang vor Lärmminderung hat. Lärmminderungsverfahren Ballone Der verantwortliche Pilot hat Betriebsverfahren zu berücksichtigen, um die Auswirkungen der Geräusche des Brennersystems auf ein Mindestmaß zu begrenzen, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass Sicherheit Vorrang vor Lärmminderung hat. 50

51 NCO.OP.125 Betriebsstoffmengen - Flugzeuge NCO.OP VFR-Reserve a) Platzrundenverkehr 10 min b) Überlandflüge 30 min c) Nachtflüge 45 min 2. IFR-Reserve a) Ab Destination 45 min, wenn kein Alternate erforderlich ist b) Ab Alternate 45 min 51

52 NCO.OP.126 Betriebsstoffmengen - Hubschrauber NCO.OP VFR-Reserve 20 min 1. IFR-Reserve a) Ab Destination 30 min, wenn kein Alternate erforderlich ist b) Ab Alternate 30 min (inkl. einen Landeanflug und Fehlanflug am Zielort) 52

53 NCO.OP.125 und.126 Betriebsstoffmengen Unabhängig von den zuvor genannten Mengen gilt folgendes: Bei der Berechnung der erforderlichen Kraftstoffmenge, einschließlich der Kraftstoffmenge für unvorhergesehenen Mehrverbrauch, ist Folgendes zu berücksichtigen: 1. die vorhergesagten Wetterbedingungen; 2. voraussichtliche ATC-Streckenführungen und Verkehrsverspätungen; 3. Verfahren bei Druckverlust oder Ausfall eines Triebwerks auf der Strecke, soweit zutreffend, und 4. sonstige Bedingungen, die die Landung des Flugzeugs verzögern oder den Betriebsstoffverbrauch erhöhen können. 53

54 NCO.OP.145 Betanken, während sich Fluggäste an Bord befinden, einsteigen oder aussteigen NCO.OP Kein Luftfahrzeug darf mit AVGAS (Flugbenzin) oder einem Kraftstoff mit breitem Siedepunktbereich (Wide Cut Fuel) oder einem Gemisch dieser Kraftstoffarten betankt werden, wenn Fluggäste einsteigen, sich an Bord befinden oder aussteigen. 2. Bei allen anderen Kraftstoffarten darf das Luftfahrzeug nicht betankt werden, während Fluggäste einsteigen, sich an Bord befinden oder aussteigen, sofern der verantwortliche Pilot oder anderweitig geschultes Personal nicht bereitsteht, um eine Evakuierung des Luftfahrzeugs zweckmäßig und zügig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln einzuleiten und zu lenken. 54

55 Ausrüstung von Flugzeugen und Hubschraubern NCO.IDE.A und H 55

56 NCO.IDE.A.115 NCO.IDE.A.115 Betriebsbeleuchtung Flugzeuge, die bei Nacht betrieben werden, müssen mit Folgendem ausgerüstet sein: 1. einer Zusammenstoßwarnlichtanlage, 2. Navigations-/Positionslichtern, 3. einem Landescheinwerfer, 4. einer über die elektrische Anlage des Flugzeugs versorgten Beleuchtung für alle für den sicheren Betrieb des Flugzeugs wesentlichen Instrumente und Ausrüstungen, 56

57 NCO.IDE.A einer über die elektrische Anlage des Flugzeugs versorgten Beleuchtung für alle Fluggasträume; 6. einer Taschenlampe für jeden Platz eines Besatzungsmitglieds und 7. Lichtern, die die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See erfüllen, wenn das Flugzeug als Wasserflugzeug betrieben wird. Gleiches gilt für Hubschrauber NCO.IDE.H

58 NCO.IDE.A.120 Flugbetrieb nach Sichtflugregeln (VFR) Flug- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung NCO.IDE.A.120 Mindestausrüstung VFR am Tag 1. Magnetischer Steuerkurs 2. Uhrzeit in h, min, sec 3. Druckhöhe 4. Fluggeschwindigkeit 5. Ggf. Machzahl Gleiches gilt für Hubschrauber NCO.IDE.H.120 plus Scheinlot 58

59 NCO.IDE.A.120 Mindestausrüstung VFR bei Nacht (zusätzlich zu VFR - Tag) 1. Drehrichtung und -geschwindigkeit sowie Schiebeflug, 2. Fluglage, 3. Vertikalgeschwindigkeit und 4. stabilisierter Steuerkurs 5. unzulängliche Stromversorgung der Kreiselinstrumente 6. Heizung für Pitot-Rohr (Staurohr) 59

60 NCO.IDE.A.125 NCO.IDE.A.125 Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln (IFR) Flug- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung Mindestausrüstung IFR (zusätzlich zu VFR Nacht) 1. Außenlufttemperatur Gleiches gilt für Hubschrauber NCO.IDE.H.125 plus einer weiteren Möglichkeit für die Messung und Anzeige der Fluglage als Reservegerät. 60

61 NCO.IDE.H.126 NCO.IDE.H.126 Zusätzliche Ausrüstung für Betrieb mit nur einem Piloten nach Instrumentenflugregeln - Hubschrauber Hubschrauber, die nach Instrumentenflugregeln mit nur einem Piloten betrieben werden, müssen mit einem Autopiloten mit mindestens Höhen- und Steuerkurshaltung ausgerüstet sein. Keine Regelung für Flugzeuge im Bereich NCO Single-Hand-IFR 61

62 NCO.IDE.A.145 NCO.IDE.A.145 Bordapotheke Flugzeuge müssen mit einer Bordapotheke ausgerüstet sein. Die Bordapotheke 1. muss leicht zugänglich sein und 2. darf das Verfallsdatum nicht überschritten haben. Gleiches gilt für Hubschrauber NCO.IDE.H

63 NCO.IDE.A.160 NCO.IDE.A.160 Handfeuerlöscher Flugzeuge außer Reisemotorseglern (Touring Motor Gliders, TMG) und ELA1*-Flugzeuge müssen mit mindestens einem Handfeuerlöscher ausgerüstet sein *ein Flugzeug mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von kg oder weniger, das nicht als technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug einzustufen ist Gleiches gilt für Hubschrauber NCO.IDE.H

64 NCO.IDE.A.165 NCO.IDE.A.165 Markierung von Durchbruchstellen Wenn an einem Flugzeug Rumpfbereiche, die im Notfall für einen Durchbruch der Rettungsmannschaften geeignet sind, gekennzeichnet sind, müssen diese Markierungen die in Abbildung 1 angegebenen Anforderungen erfüllen. Gleiches gilt für Hubschrauber NCO.IDE.H

65 NCO.IDE.A.170 NCO.IDE.A.170 Notsender (Emergency Locator Transmitter, ELT) NCO.IDE.H.170 Flugzeuge und Hubschrauber müssen mit einem Notsender ausgerüstet sein 65

66 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen? 66

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