Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai Antrag zu Tagesordnungspunkt 2.

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1 Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 2. Zu Punkt zwei der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Es liegt der Antrag vor, gemäß dem Vorschlag des Vorstandes vom Bilanzgewinn der Bank Austria Creditanstalt AG nach Rücklagenbewegung und inklusive Gewinnvortrag in der Höhe von Euro 368,3 Mio auf das Grundkapital von Euro 1.068, ,80 eine Dividende in der Höhe von Euro 2,50 je anspruchsberechtigter Aktie, das sind bei Stück Aktien insgesamt Euro 367,6 Mio, auszuschütten und den verbleibenden Rest von Euro 0,7 Mio auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt.

2 Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 3. Zu Punkt drei der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 Es liegt der Antrag vor, den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung zu erteilen.

3 Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 4. Zu Punkt vier der Tagesordnung: Wahl Abschlussprüfer sowie Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 Es liegt der Antrag vor, neben der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes, 1030 Wien, Grimmelshausengasse 1, als gesetzlichem Abschluss- und Bankprüfer, die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kolingasse 19, 1090 Wien zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu bestellen.

4 Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 5. Zu Punkt fünf der Tagesordnung: Genehmigung des Erwerbes eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß 65 Abs (1) Z 7 AktG Es liegt der Antrag vor, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Genehmigung erteilt zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben. Der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf fünf von Hundert des Grundkapitals am Ende eines jeden Tages nicht übersteigen. Der Gegenwert für eine zu erwerbende Stückaktie darf jeweils EUR 7,27 nicht unterschreiten und EUR 200,00 nicht überschreiten. Diese Ermächtigung gilt für 18 Monate ab Beschlussfassung, sofern sie von einer künftigen Hauptversammlung nicht widerrufen oder abgeändert wird, und ersetzt ab Wirksamwerden die in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels.

5 Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 6. Zu Punkt sechs der Tagesordnung: Wahlen in den Aufsichtsrat Herr Dr. Alberto Crippa hat sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlumg vom 25. Jänner 2006 zurückgelegt. Die Herren Rudolf Humer, Dr. Erich Becker, Dkfm. Armin Gebhard Fehle, DI Gerhard Mayr und Dr. Veit Sorger haben ihr Aufsichtsratsmandat jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2006 zurückgelegt. Es liegt der Antrag vor, die Herren Dr. Paolo Fiorentino, Dr. Dario Frigerio, Dr. Roberto Nicastro, Dr. Vittorio Ogliengo, Karl Samstag und Dr. Gerhard Scharitzer auf die Restlaufzeit der ausgeschiedenen Mitglieder, das ist jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 abgestimmt wird, zu wählen. Anhang: Lebensläufe nach alphabetischer Reihenfolge

6 Zu Punkt 6 der Tagesordnung Wahlen in den Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006: Dr. Paolo Fiorentino Geboren am 23. Jänner 1956 in Neapel, Italien. Abschluss Cum Laude des Wirtschaftsstudiums an der Universität von Neapel (1981) Berufskarriere: Dr. Paolo Fiorentino startete die Karriere 1981 beim Credito Italiano im Zweigstellenbereich, wo er umfassende Erfahrung im Privat- und Firmenkundengeschäft machte. Von 1991 bis 1994 war Dr. Paolo Fiorentino Assistent Chief Manager verantwortlich für Human Resources und Organisation/Revision in einer der wichtigeren Filialen des Credito Italiano. Von 1994 bis 1996 war Dr. Paolo Fiorentino als Regional Deputy Chief Manager und Regional Head of Human Resources/Organisation tätig. Von 1996 bis 1999 hatte er die Positionen Senior Manager und Direktor für Organisation & IT-Systeme in der Zentrale des UniCredito Italiano inne wurde Dr. Paolo Fiorentino zum Direktor der UniCredito, verantwortlich für den Integrationsprozess ernannt und leitete den Know-how und Best Practice Transfer zwischen den verschiedenen Kommerzialbanken der Gruppe und gründete verschiedene Funktionstöchter der Gruppe. Zwischen 12. Oktober 1999 und dem 29. August 2003 war Dr. Paolo Fiorentino Deputy President der Bank Pekao SA und Chief Operating Officer. Im August 2000 erfolgte die Bestellung zum Group Deputy General Manager und Head of the New Europe Division der UniCredito Italiano. Im Juli 2004 wurde Dr. Paolo Fiorentino zum Head of Global Banking Services der UniCredit Group bestellt. Weitere Positionen: Vorsitzender des Aufsichtsrates der UniCredit Produzioni Accentrate SpA Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bank Pekao SA. (Polen) Mitglied des Aufsichtsrates der UniCredit Real Estate SpA Mitglied des Aufsichtsrates und des Executive Committee der Unicredit Banca SpA Mitglied des Aufsichtsrates der Zagrebacka Banka (Croatia) Mitglied des Aufsichtsrates und des Executive Committee der Unicredit Private Banking SpA Mitglied des Aufsichtsrates der Hypovereinsbank Mitglied des Aufsichtsrates von I-Faber S.p.A.

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8 Dr. Dario Frigerio Geboren am 24. Juni 1962 in Monza, Italien Verheiratet, 2 Kinder Derzeitige Positionen: Group Deputy General Manager, UniCredito Italiano SpA Head of Private Banking and Asset Management Division, UniCredito Italiano Chief Executive Officer, Pioneer Global Asset Management S.p.A. Chief Executive Officer, UniCredit Private Banking S.p.A. Frühere Positionen: 1988: Finanzanalyst, Credito Italiano 1989: Internationales und nationales Treasury Management, Credito Italiano 1991: Proprietary and Asset Liability Management, Credito Italiano 1995: Head of Fixed Income & Currency, Credito Italiano, Asset Management 1997: Chief Investment Officer, CreditRolo Gestioni SpA, Italien 1998: Chief Investment Officer, EuroPlus Research & Management, Irland. 2000: Chief Executive Officer, Pioneer Investment Management Limited, Irland Direktor von: HVB, Aufsichtsratsmitglied Pioneer Global Banking SpA. (Chief Executive Officer) UniCredit Private Banking S.p.A. (Chief Executive Officer) Pioneer Investment Management Limited, Dublin Pioneer Investment Management SGRp.A., Milano Pioneer Alternative Investment Managment USA Inc., Boston Capital Italia Luxembourg SICAV EFAMA The European Fund and Asset Management Association, Büssel Member of AIAF Italian Association of Financial Analysts Member of Assogestioni (Italian Association of Asset Management) seit 1998 Vice President of Assogestioni (Italian Association of Asset Management) seit 2006 Ausbildung: Universität: Kurstitel: Fist Class Honours mit Auszeichnung Bocconi University, Milano Degree in Economics

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10 Dr. Roberto Nicastro Geboren am 9. Dezember 1964 in Trento, Italien. Verheiratet. Hochschulabschluss in Betriebswirtschaft Gast-Researcher an der Bocconi University s Management School M&A Department bei Salomon Brothers - London Senior Manager bei McKinsey & Company, verantwortlich für strategische und organisatorische Projekte von Banken, Finanzinstitutionen, Aufsichtsbehörden und Verbrauchsgüterunternehmen in Italien und Lateinamerika. Mai 1997 Head of Planning and Partecipations beim Credito Italiano Oktober 2000 Bestellung zum Head of the New Europe Division, verantwortlich für die Entwicklung und Erreichung einer führenden Position der UniCredit Group in CEE. November 2001 Bestellung zum Group Deputy General Manager. Am 1. August 2003 wurde Dr. Roberto Nicastro zum Head of the Retail Division und Chief Executive Officer der UniCredit Banca, der Retailbank für Italien, bestellt. Dr. Robert Nicastro ist ausserdem Chairman bei UniCredit Clarima Banca Milano; Chairman der CreditRas Assicurazioni S.p.A. Milano; Chairman der CreditRas Vita S.p.a Milano; Mitglied des Aufsichtsrates der HVB, München.

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12 Dr. Vittorio Ogliengo Geboren am 5. März 1958 in Turin, Italien. Verheiratet, 4 Kinder. Abschluss des Wirtschaftsstudiums Universität von Turin Sprachen: Italienisch (Muttersprache) Englisch (fließend) Deutsch (fließend) Französisch (fließend) PRICE WATERHOUSE Wirtschaftsprüfer CITIBANK N.A. Tätigkeiten in den Bereichen Corporate Banking, Corporate Finance und Investment Banking in Turin, Mailand und London FIAT GROUP, verantwortlich für die Bereiche Treasury und Capital Markets mit direkter Berichtslinie an den internationalen Finanzdirektor. Noch im selben Jahr wurde er Leiter des Finanzbereiches und dann General Manager von Fiat Deutschland, wo er 3 Jahre lebt Dr. Vittorio Ogliengo verläßt Fiat und wechselte als Leiter des Finanzbereiches zur Barilla Gruppe Er geht nach Chicago als Chief Financial Officer von Barilla America Dr. Vittorio Ogliengo kehre als Chief Financial Officer von Barilla G.&R. F.lli nach Italien zurück Es folgt die Bestellung zum Chief Executive Officer und Chief Financial Officer der Barilla Holding, die für die Steuerung der Töchter Barilla G&R Fratelli SpA, Kampus AG, Harry s Sa und Gran Milano Spa verantwortlich ist Dr. Vittorio Ogliengo wird ins Management der UniCredit als Group Deputy General Manager für den Bereich Corporate & SME bestellt. Im selben Jahr erfolgt die Bestllung zum Chief Executive Officer der Unicredit Banca d Impresa und auch die Bestellung zum Mitglied des HVB Aufsichtsrates Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrates von LOCAT S.p.A.

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16 Dr. Gerhard Scharitzer - Curriculum Vitae Persönliches geboren am 2. Februar 1939 in Wien verheiratet Ausbildung Jusstudium an der Universität Wien Abschluss 1966 Beruflicher Werdegang 1958 Eintritt in die Dienste der Stadt Wien 1985 Finanzdirektor der Stadt Wien ab 1999 Ruhestand Gegenwärtige Funktionen Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten, Vorsitzender des Vorstandes Immobilienholding GmbH, Mitglied des Beirates Ehemalige Funktionen Wiener Holding AG, Vorsitzender des Aufsichtsrates Wiener Stadtwerke Holding AG, Aufsichtsratsmitglied Lenzing AG, Aufsichtsratsmitglied Vom Wiener Gemeinderat gewähltes Mitglied der Anteilsverwaltung- Zentralsparkasse Bank Austria AG, Stellvertretender Staatskommissär von 1990 bis Pensionsantritt

17 Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 7. Zu Punkt sieben der Tagesordnung: Änderungen in der Satzung Ergänzung eines Hinweises auf die Zugehörigkeit zur UniCredit-Group in 2 der Satzung Eine diesbezügliche Satzungsbestimmung der Unternehmen einer italienischen Kreditinstitutsgruppe entspricht den Vorgaben der italienischen Bankenaufsicht. 2 erhält einen neuen Abs (3), der lautet wie folgt: (3) Die Gesellschaft ist ein Unternehmen der UniCredito Italiano Banking Group ( die Gruppe ) und unterliegt damit ungeachtet der Aufsicht weiterer Behörden der konsolidierten Aufsicht der Banca d Italia. Die Gesellschaft wird der Holdinggesellschaft UniCredito Italiano im Rahmen des österreichischen Rechts sämtliche erforderliche die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft betreffenden Daten und Informationen zur Verfügung stellen sowie UniCredito Italiano angemessen unterstützen, damit sie ihre gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen als Holdinggesellschaft einhalten kann, und der Banca d Italia eine konsolidierte Beaufsichtigung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Stabilität der Gruppe oder sonstiger vergleichbarer aufsichtsbehördlicher Vorgaben zu erleichtern. Diese Bestimmungen sind unter Einhaltung der österreichischen Rechtsordnung, insbesondere von 5 (1) Z 4, 30 (7), (9) und (10), 38, 39, 42 sowie Kapitel XIV des Bankwesengesetzes, 1 und 15 des Datenschutzgesetzes sowie 47a, 52, 70, 84, 99, und 100 des Aktiengesetzes, anzuwenden. Die Gesellschaft wird sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten nach besten Kräften bemühen, dass ihre Tochtergesellschaften im Rahmen derer rechtlichen Möglichkeiten ihr (und soweit gesetzlich oder aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, unmittelbar der UniCredito Italiano) sämtliche erforderliche deren Geschäftstätigkeiten betreffende Daten und Information zur Verfügung stellen sowie die Gesellschaft beziehungsweise UniCredito Italiano angemessen unterstützen, damit sie ihre gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen einhalten können, und der Banca d Italia eine konsolidierte Aufsicht mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Stabilität der Gruppe oder sonstiger vergleichbarer aufsichtsbehördlicher Vorgaben zu erleichtern.

18 Anpassung des 15 Abs (2) lit f der Satzung an das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 Aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes sind nunmehr auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht ausdrücklich vom Aufsichtsrat zu prüfen. In Umsetzung dieser Regelung sind im 15 Abs (2) lit f der Satzung die Worte die Kenntnisnahme zu streichen. 15 Abs (2) lit f lautet nunmehr: (Dem Aufsichtsrat obliegen insbesondere...) f) die Behandlung der Prüfungsberichte der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und die Stellungnahme hiezu, die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Vorschlages über die Gewinnverteilung sowie [gestrichen: die Kenntnisnahme] des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes, Änderung der Quoren im Aufsichtsrat In Umsetzung der Vereinbarung über die zukünftige Rolle der Gesellschaft in der UniCredito Italiano Group werden 16 Abs (4) und Abs (5) der Satzung dahingehend geändert, dass im Hinblick auf die Veräußerung von Beteiligungen an Kreditinstituten, an denen die Bank Austria Aktiengesellschaft zum einen Anteil von 100 % gehalten hat ( 15 Abs (3) lit b) der Satzung), im Abs (4) das qualifizierte Präsenzquorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrates auf die Hälfte der Mitglieder und im Abs (5) die qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reduziert wird. 16 Abs (4) lautet daher nunmehr: (4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn einschließlich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Zustimmungsbeschlüssen nach 15 Abs (3) [gestrichen: lit b) im Hinblick auf die Veräußerung von Beteiligungen an Kreditinstituten, an denen die Bank Austria Aktiengesellschaft zum einen Anteil von 100 % gehalten hat,] lit r), soferne dadurch die Gesellschaft als nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft und als österreichisches Kreditinstitut untergeht oder mit Gesellschaften, die zum nicht der Kreditinstitutsgruppe der Bank Austria Aktiengesellschaft angehört haben, sowie bis einschließlich bei Beschlussfassungen zu Maßnahmen, die zu einem Ausscheiden der Gesellschaft aus dem Sparkassensektor führen, ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.

19 16 Abs (5) lautet daher nunmehr: (5) Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Zustimmungsbeschlüssen nach 15 Abs (3) [gestrichen: lit b) im Hinblick auf die Veräußerung von Beteiligungen an Kreditinstituten, an denen die Bank Austria Aktiengesellschaft zum einen Anteil von 100 % gehalten hat,] lit r), soferne dadurch die Gesellschaft als nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft und als österreichisches Kreditinstitut untergeht oder mit Gesellschaften, die zum nicht der Kreditinstitutsgruppe der Bank Austria Aktiengesellschaft angehört haben, sowie bis einschließlich bei Beschlussfassungen zu Maßnahmen, die zu einem Ausscheiden der Gesellschaft aus dem Sparkassensektor führen, ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Änderung der Präsenzquoren für die Hauptversammlungsbeschlüsse In Umsetzung der Vereinbarung über die zukünftige Rolle der Gesellschaft in der UniCredito Italiano Group erhält 20 der Satzung einen neuen Abs (14) im Zusammenhang mit der Vertretung der vinkulierten Namensaktionäre bei bestimmten Hauptversammlungsbeschlüssen. 20 Abs (14) lautet: (14) Die Vertretung von allen vinkulierten Namensaktionären ist nicht erforderlich bei Hauptversammlungsbeschlüssen nach 8 und 17 SpaltG über eine Abspaltung von Vermögen der Gesellschaft, sofern der Nettobuchwert aller abgespaltenen und abzuspaltenden Vermögensteile in einem Geschäftsjahr nicht mehr als 1 % des gesamten Nettobuchwertes (dieser definiert als das Eigenkapital, derzeit anzugeben gemäß Anlage 2 zu 43 Bankwesengesetz, Teil 1, unter Passiva Positionen 9, 10, 11 und 12) der Gesellschaft entsprechend dem letzten festgestellten nicht konsolidierten Jahresabschluss der Gesellschaft beträgt, wobei als Nettobuchwert der spaltungsgegenständlichen Vermögensteile zumindest jenes Kapital anzusetzen ist, welches bankaufsichtsrechtlich gemäß 22 Abs 1 Bankwesengesetz in der Gesellschaft den spaltungsgegenständlichen Vermögensteilen zugeordnet ist; die Vertretung aller vinkulierten Namensaktionäre ist jedoch erforderlich bei Hauptversammlungsbeschlüssen nach 8 und 17 SpaltG über eine nicht verhältniswahrende Abspaltung von Vermögen der Gesellschaft, sofern ein derartiger Hauptversammlungsbeschluss das Ausscheiden vinkulierter Namensaktionäre als Aktionäre der Gesellschaft zur Folge hat. Weiters ist die Vertretung von allen vinkulierten Namensaktionären erforderlich bei Beschlüssen nach 146 Abs 1 Aktiengesetz betreffend die Änderung der Satzung in diesem Absatz.

Abstimmungsergebnisse

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