Dienstag, 27. März 2018 um Uhr in Wankendorf, Schlüter s Gasthof

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1 Jahrgang 39 Nummer 1 März 2018 Angemerkt Liebe Mitglieder, in den letzten Wochen beherrschte die Politik im Bund und Land unser Denken. Nachdem die große Koalition nunmehr endlich beschlossen ist und wir mit Julia Klöckner eine neue Landwirtschaftsministerin bekommen, stehen für sie gleich gewichtige Themen an. Die Afrikanische Schweinepest, Tierwohllabel aber auch die Ausgestaltung der GAP nach 2020/22, werden auch unseren, sowie den Deutschen Bauernverband richtig fordern. Aber auch in Schleswig-Holstein stehen Veränderungen an, was kommt nach Robert Habeck? Der Winter hat uns derzeit fest im Griff, das Frühjahr lässt noch auf sich warten. Dabei sind gut 40% unserer Ackerflächen im Kreis Plön/ NMS noch nicht bestellt worden. Ich wünsche Ihnen trotzdem gutes Saatwetter und das wir von der Afrikanischen Schweinepest verschont bleiben. Ihr Heiner Staggen Sammelantrag 2018 Wie im Vorjahr ist der Sammelantrag 2018 nur Online zu stellen. Die Antragstellung erfolgt über einen sogenannten Webclient, über den die erforderlichen Antragsdaten direkt auf dem Server des MELUR bearbeitet und abgespeichert werden. Der Antragsteller kann sich aber eine Antragskopie auf seinem Rechner im pdf-format sichern. Der Webclient soll so aufgebaut sein, wie wir dies schon aus dem Vorjahr kennen. Über den Webclient ist es auch möglich, die Antragsdaten des Vorjahres einzusehen und darauf zurückgreifen. Wir empfehlen, die Feldblöcke zu überprüfen, da diese regelmäßig überarbeitet und den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Bei der Antragstellung ist darüber hinaus wieder auf Überlappungen mit Nachbarflächen zu achten, die vom Programm angezeigt werden. Ab 2018 dürfen Parzellen nur noch auf Referenzen (Feldblöcke und Landschaftselemente) beantragt werden. Eine Beantragung bzw. ein Einzeichnen der Parzellen außerhalb der Referenzen ist daher im Inet WebClient nicht mehr möglich. Nutzen Sie aktuell noch den Inet WebClient 2017, um fehlende Feldblöcke oder Landschaftselemente festzustellen. Die fehlenden Referenzen melden Sie dann dem LLUR, damit die fehlenden Feldblöcke und Landschaftselemente in das Referenzsystem einpflegt werden können. Abgabe des Antrages ist spätestens Dienstag, , das heißt, der Antrag muss spätestens am auf dem Server abschließend bearbeitet sein und der Datenbegleitschein muss ebenfalls am bei dem zuständigen LLUR in Flintbek eingegangen sein. Eine verspätete Abgabe hat eine Kürzung oder vollständige Versagung der Prämie zur Folge. Der Kreisbauernverband Plön ist, wie in den Vorjahren, gern bei der Antragstellung behilflich. Wir bitten für diesen Zweck um baldige Terminvereinbarung (04522/2536 oder 7031). Termine sind ab Dienstag, möglich. Veranstaltung zum Sammelantrag 2018 im Kreisbauernverband Plön am Dienstag, 27. März 2018 um Uhr in Wankendorf, Schlüter s Gasthof Frau Kerstin Gleser und Frau Agnes Vetter vom LLUR werden aktuelle Informationen zum Sammelantrag 2018 geben. Auch in diesem Jahr gibt es wieder einige wichtige Veränderungen, u. a. die sogenannte Pflugregelung beim Dauergrünland. Der Kreisvorsitzende Heiner Staggen und Geschäftsführer Dr. Dierk Boie werden bei diesem Termin ebenfalls anwesend sein.

2 Stromeinkauf mit Chancen und Risiken Der Bauernverband hat mit der e.optimum AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der den Verbandsmitgliedern einen neuen Weg des Energiebezugs eröffnet. Die e.optimum AG ist ein bundesweit tätiger Energieversorger, der seine Kunden mit Strom und Erdgas beliefert. Die Besonderheit dieses Angebots liegt darin, dass die e.optimum AG ihren Kunden keine festen Tarife anbietet. Das Unternehmen setzt darauf, die Energie immer an den günstigsten Handelsplätzen zu beschaffen und die erzielten Einkaufspreise mit einem Verwaltungsaufschlag an die Kunden durchzureichen. Dieser Aufschlag ist für Bauernverbandsmitglieder durch den Rahmenvertrag bei 0,5 Cent/kWh für Strom und bei 0,25 Cent/kWh für Erdgas begrenzt. Für normale Kunden außerhalb des Rahmenvertrages beträgt der Aufschlag bis zu 2,5 Cent/kWh bei Strom und bis zu 1,2 Cent/kWh bei Gas abhängig von der Höhe des Jahresverbrauchs. Hier besteht also ein deutlicher Preisvorteil für die Verbandsmitglieder. Der Erfolg dieser Strategie wird im Beratungsgespräch durch die Vorlage konkreter Zahlen aus den Vorjahren nachgewiesen. Auch wenn es der e.optimum AG in den zurückliegenden Jahren stets gelungen ist, sich im Spitzenfeld der günstigsten Energieversorger zu platzieren, müssen Interessenten sich darüber im Klaren sein, dass es hierfür keine Garantie gibt. Anders als bei Festpreistarifen anderer Versorger schlagen bei dem Modell von e.optimum Preiserhöhungen an den Beschaffungsmärkten direkt auf den Strompreis der Endverbraucher durch. Kurzfristig lassen sich sicherlich Einsparungen erzielen, es ist jedoch nicht Gesetz, dass dieses auf Dauer so bleibt. Insofern spricht dieses Angebot eher den risikofreudigen Kunden an. Interessenten können sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins an die Kreisgeschäftsstelle wenden. Zu diesem Termin sollte die letzte Verbrauchsabrechnung des derzeitigen Energieversorgers mitgebracht werden. Wetterfax ist gestartet Am 1. März startete das Wetterfax in seine neue Saison. Dieser Service der Bauernverband Dienste GmbH erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von März bis Oktober erscheint das Wetterfax als Saisonfax sechs Mal wöchentlich. Ergänzt werden die agrarmeteorologischen Informationen u.a. durch Hinweise zum Pflanzenschutz und zu Bestellungs- und Erntebedingungen. Der Preis des Abonnements für den Wetterfax- Service beträgt 76,50 zuzüglich MwSt / Jahr. Der Deutsche Wetterdienst bietet den Teilnehmern des Wetterfaxabrufs an, das Wetterfax auch ganzjährig abzurufen ( ). In dieser Zeit wird es montags, mittwochs und freitags zur Verfügung gestellt. Der Preis für das Ganzjahresfax beträgt jährlich 100,-- zuzüglich MwSt /Jahr. Zum gleichen Preis kann jeder Wetterfax-Abonnement auch im geschützten Mitgliederbereich unter (www. bauernsh.de/mitgliederbereich/agrarwetter) auf das Wetter zugreifen. Vorteil hier: Abruf von allen 5 Regionen möglich (gerade für Grenzbezirke interessant). Interessenten können unter der Rufnummer / eine Teilnahmevereinbarung abrufen oder sich telefonisch an die Dienste GmbH unter / wenden. Tageszulassung 12/2017 Kieler Str. 52 Autohaus Tel. (04381) Gehrmann GMBH Bezirksstelle Preetz Bezirksstellenleiter Matthias Biss Steuerberater Raiffeisenstraße Preetz Tel / Fax 04342/ Weiterer Steuerberater/in Julia Frehse Steuerberaterin info@preetz.lbv-net.de 2

3 Wahlen im Kreisbauernverband Plön abgeschlossen Im November 2017 konnten die Wahlen in den 60 Ortsverbänden und 8 Bezirksbauernverbänden unkompliziert durchgeführt werden. Mit der Wahl des Kreisvorstandes und der Delegierten des Kreisbauernverbandes Plön für den Landeshauptausschuss sind die auf Orts-, Bezirks- und Kreisebene turnusmäßig durchgeführten Wahlen zum Abschluss gekommen. Besondere Anerkennung und herzlichen Dank gebührt an dieser Stelle den ausgeschiedenen Organmitgliedern für ihren unermüdlichen Dienst zum Wohle des Berufsstandes. Dank gebührt aber auch all denen, die bei der Organisation und Durchführung der Wahlen mitgewirkt haben. Den wiedergewählten wie den neugewählten Vertretern des Berufsstandes sei gedankt für ihre Bereitschaft, in der berufsständischen Arbeit mitzuwirken. Unfall verhüten... ist besser, als Unfall vergüten! Vorstand Wahlen 2017 Ortsverband Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy Kreisvorsitzender Rendswühren Staggen Heiner Dörpplatz Rendswühren Stellvertreter Dersau-Kalübbe-Nehmten Flessner Jochen Himbeersahl Dersau Stellvertreter Belau-Ruhwinkel Hirschberg Ludwig Gutsverwaltung Perdoel Belau Husberg Biß Thore Husberg / Dorfstraße Bönebüttel Bösdorf Stender Alfred Kroghof Bösdorf / OT Börnsdorf Probsteierhagen Steffen Bernd Am Dorfteich Probsteierhagen Köhn-Schwartbuck Lage- Mohrdieck Ansa Mühlen Köhn Bezirksvorsitzende Wahlen 2017 Bezirksverband Ortsverband Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy Ascheberg Dersau-Kalübbe-Nehmten Flessner Jochen Himbeersahl Dersau Bokhorst Schillsdorf Prien Thomas Hüttenwohld / Kreisstraße Schillsdorf Kirchbarkau Löptin-Nettelsee-Warnau-Postfeld Wulf Jörg Dorfstraße Nettelsee Neumünster Neumünster Göttsche Achim Am Hochmoor Neumünster Plön-Preetz Bösdorf Stender Alfred Kroghof Bösdorf / OT Börnsdorf Probstei Schönhorst-Flüggendorf Schlüter Karsten Schönhorst Schönkirchen Köhn-Schwartbuck Doepner Bernd Mühlen Köhn Wankendorf Belau-Ruhwinkel Hirschberg Ludwig Gutsverwaltung Perdoel Belau Kreishauptausschuss Wahlen 2017 Bezirksverband Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy Ascheberg Flessner Jochen Himbeersahl Dersau Ascheberg Kaack Arnd Lindauer Kamp 4a Ascheberg Bokhorst Staggen Heiner Dörpplatz Rendswühren Bokhorst Prien Thomas Hüttenwohld / Kreisstraße Schillsdorf Bokhorst Storm Christian Langereihe Süd Schillsdorf Kirchbarkau Hingst Stefan Kastanienallee Honigsee Kirchbarkau Wulf Jörg Dorfstraße Nettelsee Neumünster Dahmke Carsten Rendsburger Straße Neumünster Neumünster Göttsche Achim Am Hochmoor Neumünster Neumünster Biß Thore Husberg / Dorfstraße Bönebüttel Plön-Preetz Törper Clemens Plöner Landstraße Mucheln Plön-Preetz Sieh Christian Am Ziegelbusch Rathjensdorf Plön-Preetz Stender Alfred Kroghof Bösdorf / OT Börnsdorf Plön-Preetz Martens Sönke Jittbuschtwiete Kossau Plön-Preetz Paustian Matthias Görnitz / Karlshöhe Grebin Probstei Sinjen Markus Sommerhof Krokau Probstei Schlüter Karsten Schönhorst Schönkirchen Probstei Kähler Ralf Dorfstraße Brodersdorf Probstei Steffen Bernd Am Dorfteich Probsteierhagen Höper Jörn Hof Schien Martensrade Doepner Bernd Mühlen Köhn Lage-Mohrdieck Ansa Mühlen Köhn Untiedt Henning Schloßberg Tröndel Ewers Martin Nessendorf / Bungsbergstraße Blekendorf Paustian Timm Kaköhl / Alte Dorfstraße Blekendorf Wankendorf Banck Eckhard Dorfstraße Belau Wankendorf Hirschberg Ludwig Gutsverwaltung Perdoel Belau

4 Ortsvertrauensleute Wahlen 2017 Bezirk Ortsverband Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy Ascheberg Ascheberg- Kaack Arnd Lindauer Kamp 4a Ascheberg Dörnick-Wahlstorf Ascheberg Dersau-Kalübbe- Banck Heinrich Dorfstraße Dersau Nehmten Bokhorst Bothkamp Brockstedt Ingrid Steinhorst Bothkamp Bokhorst Rendswühren Hopp Rudolf-Karl Großenmoor Rendswühren Bokhorst Schillsdorf Storm Christian Langereihe Süd Schillsdorf Kirchbarkau Barmissen-Großbarkau-Honigsee Hingst Stefan Kastanienallee Honigsee Kirchbarkau Kleinbarkau Schramm Andreas Schlichtenkamp / Klein Barkau Preetzer Straße 6 Kirchbarkau Löptin-Nettelsee- Wulf Jörg Dorfstraße Nettelsee Warnau-Postfeld Neumünster Bönebüttel- Tasdorf-Tungendorf Riepen Hans- Joachim Norderdorfkamp Neumünster Neumünster Neumünster- Einfeld Dahmke Carsten Rendsburger Straße Neumünster Neumünster Neumünster Göttsche Achim Am Hochmoor Neumünster Neumünster Husberg Biß Thore Husberg / Bönebüttel Dorfstraße 3 Neumünster Großharrie Sötje Andreas Dorfstraße Großharrie Plön-Preetz Preetz Bahn Uwe Wakendorf / Preetz Dorfstraße 9 Plön-Preetz Lanker See Jalas Sebastian Wielen / Twiete Wahlstorf jun. Plön-Preetz Marienwarder- Lepahn-Trent Donner Conrad- Hinrich Forstverwaltung Lehmkuhlen Lehmkuhlen Plön-Preetz Pohnsdorf Soetbeer Mark Neuwührener Weg Pohnsdorf Plön-Preetz Rethwisch Haarmann Jörg Düsternbusch Lehmkuhlen Plön-Preetz Klausdorf Nehlsen Arne-Claus Oberstkoppeler Weg Schwentinental/ Klausdorf Plön-Preetz Raisdorf Jungjohann Klaus Dorfstraße Schwentinental/ Raisdorf Plön-Preetz Mucheln-Sellin Marten Holger Lindenallee Hasselburg Plön-Preetz Lebrade Siebelts Christian Dörpstraat Lebrade Plön-Preetz Bösdorf Stender Alfred Kroghof Bösdorf / OT Börnsdorf Plön-Preetz Kossau Martens Hans Jittbuschtwiete Kossau Plön-Preetz Rathjensdorf Schröder Jörn Alte Dorfstraße Rathjensdorf Plön-Preetz Rantzau- Schönweide Meyer Tobias Hof Langsteinbrook - Sasel Rantzau Plön-Preetz Grebin Paustian Matthias Görnitz / Karlshöhe Grebin Probstei Lutterbek- Stein-Wendtorf Klindt Asmus Hardenbergstraße Kiel Probstei Krokau-Wisch- Barsbek Sinjen Markus Sommerhof Krokau Probstei Fiefbergen- Höhndorf Bern Hans- Richard Dorfstraße Fiefbergen Probstei Schönberg Jessien Jürgen Gehrtshorst Schönberg Probstei Stakendorf Kleingarn Ties Dorfstraße Stakendorf Probstei Bendfeld Stoltenberg- Peter Lindenallee Bendfeld Göttsch Probstei Krummbek Helms Hans- Parkstraße Krummbek Heinrich Probstei Schönhorst- Schlüter Karsten Schönhorst Schönkirchen Flüggendorf Probstei Dobersdorf Buss Bernd Schönkirchner Dobersdorf Straße 2 Probstei Brodersdorf- Kähler Ralf Dorfstraße Brodersdorf Laboe-Heikendorf Probstei Prasdorf Sye Hartmut Dorfstraße Prasdorf Probstei Probsteierhagen Steffen Bernd Am Dorfteich Probsteierhagen Probstei Passade Klindt Hauke Hof Moorhörn Passade

5 Probstei Fahren Stubbe Klaus- Dorfstraße Fahren Dieter Kirchnüchel Först Christian Neuharmhorst Kirchnüchel Rastorf Bauer Ralf Hanskamp Rastorfer Passau Selent und Riessen Markus Maikendiek Martensrade Umgebung Schlesen- Wohlert Jörg Redder am See Schlesen Stoltenberg Fargau-Pratjau Buhmann Martin Dorfstraße Fargau Hohenfelde Hartmann Eckhard- Heinrich Ostseering Hohenfelde Köhn- Schumacher Hannes Maaskamper Weg Schwartbuck Schwartbuck Giekau-Klamp Kruse Bernd Dorfstraße Giekau Dransau Tröndel Untiedt Henning Schloßberg Tröndel Matzwitz- Satjendorf Kletkamp- Dannau Blekendorf- Högsdorf-Flehm Kaköhl- Behrensdorf Nessendorf- Rathlau Rönnfeld Christian Darry / Dorfstraße Panker Brockdorff Bertram Graf von Gut Kletkamp Kletkamp Franzen Helmut Sechendorf / Blekendorf Seestraße 1 Paustian Timm Kaköhl / Blekendorf Alte Dorfstraße 35 Ewers Martin Nessendorf / Blekendorf Bungsbergstraße 3 Wankendorf Belau-Ruhwinkel Banck Eckhard Dorfstraße Belau Wankendorf Depenau-Stolpe Steinfeldt Volker Dorfstraße Stolpe Wankendorf Wankendorf Müller Bernd Eichholz Ruhwinkel Firma Kärcher Sonderaktion Die Firma Kärcher hat für die Mitglieder des Bauernverbandes auch in diesem Jahr wieder ein exklusives und interessantes Ganzjahresangebot aufgelegt, welches ebenfalls parallel zur Sonderaktion im Herbst Bestand haben wird. Die Geräte werden exklusiv für Mitglieder der Bauernverbände mit einem erheblichen Preisnachlass angeboten. Einzelheiten zu den Aktionsgeräten (Datenblätter) sind auf der Homepage: Mitgliederbereich, Sachleistungen zu finden. Gleiches gilt auch für das Bestellformular oder in unserer Geschäftsstelle Plön, Tel: erhältlich. Landwirtschaftliche Nachrichten für Plön und Neumünster Herausgeber: Kreisbauernverband Plön Hamburger Straße 1, Plön Tel / Fax / kbv.ploen@bauernverbandsh.de Redaktion: Dr. Dierk Boie, Plön Verlag: Druckerei Gebr. Peters GmbH Schulstr. 3, Preetz, Tel / Der Bezugspreis ist im Mitgliederbeitrag enthalten. Tradition hat Zukunft Wir beraten und betreuen Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Versicherung. Sven Laasch Bahnhofstraße Schönberg Telefon: Telefax: mail@gilde-vermittlung.de 5

6 Änderungen beim Greening und weiteren Bestimmungen der Direktzahlungen Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1155 vom 15. Februar 2017 der EU-Kommission wurde, nachdem ein Zurückweisungsantrag im EU-Parlament am 14. Juni 2017 knapp gescheitert ist, am 30. Juni 2017 im Amtsblatt verkündet. Die Verordnung enthält vor allem das umstrittene Pflanzenschutzverbot für Leguminosen auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) und weitere Änderungen. Inzwischen wurden zur nationalen Umsetzung entsprechende Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV), der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) und der InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV) vorgenommen und verabschiedet. Im Einzelnen ergeben sich durch die EU-Verordnung und die nationalen Verordnungen folgende Änderungen, die ab dem 1. Januar 2018 Jahr gelten: I. Änderungen in und aus Anlass der EU-Änderungsverordnung 1. Hanfanbau Es werden die Bestimmungen zur Auswahl von Hanfsorten und zur Überprüfung des THC-Gehalts in Art. 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 übernommen und zwar auch für den Anbau von Hanf als Zwischenfrucht. 2. Klarstellung zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen Wenn ein Betrieb weniger Hektare beantragt als Zahlungsansprüche (ZA) vorhanden sind, wird in der Regel ein ZA nur zum Teil mit Fläche unterlegt werden können. Entsprechend der bisherigen Auslegung wird dazu klargestellt, dass dieser ZA als vollständig aktiviert gilt, die Auszahlung aber nur für den Hektarbruchteil erfolgt. 3. Brachezeitraum In 45 Absatz 2 VO (EU) 639/2014 regelt die Kommission nun ausdrücklich, dass die Brachflächen mindestens 6 Monate nicht genutzt werden dürfen. Die war bislang nur in einem Auslegungsvermerk enthalten. In Deutschland galt bisher ein ganzjähriger Brachezeitraum mit der Ausnahme, dass ab 1. August eine Beweidung mit Schafen und Ziegen und die Bestellung für eine Ernte im Folgejahr zulässig war; zudem können die Länder ab dem 1. Juli bei ungünstigen Witterungsereignissen die Nutzung z. B. zu Futterzwecken zulassen. Diese nationalen Regelungen sollen beibehalten werden. 4. Änderungen bei Randstreifen, Zwischenfrüchten und Leguminosen (u.a. PSM-Verbot) Die Bestimmungen zu Landschaftselementen und den verschiedenen Randstreifen werden gestrafft und zu weiteren ÖVF-Flächen geändert. Außerdem wird das Pflanzenschutzmittelverbot für diese Flächen eingeführt. Im Einzelnen beinhalten die Änderungen folgendes: a. Zusammenfassung Pufferstreifen und Feldrandstreifen Feldrandstreifen werden nun gemeinsam mit den Pufferstreifen geregelt. Dadurch dürfen Mitgliedstaaten nun auch für Feldrandstreifen die Beweidung und Schnittnutzung zulassen. Davon soll durch die Neufassung der DirektZahlDurchfV Gebrauch gemacht werden. Damit wäre dann ab 2018 die Beweidung und Schnittnutzung nicht nur bei Pufferund Waldrandstreifen, sondern auch bei Feldrandstreifen zulässig. Voraussetzung ist dabei stets, dass der Streifen weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden kann. b. Anbauzeitraum Zwischenfrüchte und Winterbegrünung Statt eines Zeitraums für die Aussaat (in Deutschland bisher 16. Juli bis 1. Oktober) wird nun ein Zeitraum für das Vorhandensein der Zwischenfrucht/Gründecke von mindestens 8 Wochen vorgeschrieben, die der Mitgliedstaat auf nationaler, regionaler oder betrieblicher Ebene festzulegen hat. Deutschland sieht hierzu einen Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember vor. Daneben wird festgelegt, dass die Zwischenfrucht/Gründecke wie bisher bis zum 15. Februar auf der Fläche bleiben muss. Praktisch ergäbe sich damit lediglich die Änderung, dass die Aussaat der Zwischenfrucht/Gründecke nun auch vor dem 16. Juli vorgenommen werden darf. Sanktionsrechtlich wäre dann das Fehlen der Zwischenfrucht/Gründecke im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember ein Greening-Verstoß und danach bis zum 15. Februar ein Cross-Compliance-Verstoß. c. Zulässigkeit von Mischungen bei Leguminosen Nach der EU-Verordnung sind bei stickstoffbindenden Pflanzen als ÖVF nun auch Mischungen zulässig. Solarreinigung ng + Service Nord Wir putzen Ihnen die wieder auf s Dach! Solarerträge maximieren schadensfreie Reinigung + Pflege lang anhaltende + perfekte Sauberkeit nachhaltige Entfernung von Algen und Moosen aus den Modulrändern JETZT: FRÜHJAHRSPUTZ! Solarreinigung + Service Nord Matthias Dührsen Tel:

7 Vor der Düngung Düngebedarf für N und P ermitteln 3&4 für jeden Schlag/jede Bewirtschaftungseinheit 1 Im Boden verfügbare Nährstoffmengen ermitteln 4 Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (max. 50 kg N und max. 30 kg P 2 O 5 /ha/jahr) N: eigene Untersuchung oder Nmin- Ergebnisse der LKSH (nur Ackerland) P: eigene Untersuchung alle 6 Jahre Nährstoffgehalte der Düngemittel dokumentieren 3 für Gesamt-N, Ammonium-N, Gesamt-P Auflagen in N- und P- sensiblen roten Gebieten beachten ( 13) 2 Sperrfristen beachten 6 3 Aufnahmefähigkeit des Bodens prüfen 5 Boden ist nicht überschwemmt Boden ist nicht wassergesättigt Boden ist nicht schneebedeckt Boden ist nicht gefroren 4 Neues Düngerecht - Was gibt es zu bedenken? Bei der Düngung Nach der Düngung Abstände zu Gewässern einhalten 5 4m zur Böschungsoberkante 1m zur Böschungsoberkante bei Exakttechnik Extraauflagen auf stark geneigten Flächen beachten 5 0-5m: keine Ausbringung erlaubt 5-20m: nur bei gut entwickelter Reihenkultur, Mulchoder Direktsaat, vorhandener Untersaat oder sofortiger Einarbeitung Auf unbestelltem Ackerland Wirtschaftsdünger innerhalb von 4 Stunden einarbeiten 6 Ausnahme: Kompost, Fesmist von Huf- und Klauentieren, Dünger unter 2 % TM 170-kg-Obergrenze einhalten 6 Im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebes pro Jahr Neben Gülle, Jauche, Festmist auch pflanzliche Gärreste, Kompost und Klärschlamm einbeziehen Auf hoch versorgten Standorten Limitierung der P- Düngung beachten 3 Düngung nur bis zur voraussichtlichen Abfuhr bei Böden über 25 mg Phosphat/100g Boden (DL-Methode) oder 20 mg Phosphat/100 g Boden (CAL-Methode) Wirtschaftsdüngergaben dokumentieren 4 Nährstoffmenge wichtig für die Düngebedarfsermittlung der Folgekultur Nährstoffvergleich erstellen und zu einem dreijährigen Mittelwert zusammenfassen 8 Kontrollwert für N: 50 kg im 3-jährigen Durchschnitt (1. Durchschnitt ) Kontrollwert für P: 10 kg im 6-jährigen Durchschnitt (1. Durchschnitt ) Plausibilisierung für Milchviehhalter: Grundfutterertrag wird nicht geschätzt, sondern über den Grundfutterbedarf der gehaltenen Tiere errechnet Lagerraum für 6 Monate vorhalten 12 Zusätzlich nasse Witterung im Herbst/Winter bedenken Ausblick 2020: Lagerkapazität Gülle und Gärreste: 9 Monate für Betriebe über 3 GV/ha oder ohne eigene Flächen : Lagerkapazität Festmist und Kompost: 2 Monate : Harnstoff innerhalb von 4 Stunden einarbeiten oder Ureasehemmer zugeben : auf bestelltem Ackerland nur noch bodennahe, streifenförmige Aufbringtechnik : auf Grünland nur noch bodennahe, streifenförmige Aufbringtechnik 6

8 Nr. Maßnahme 2 N- P- Kulisse Kulisse 1 Untersuchung der Wirtschaftsdünger auf Stickstoff und Phosphat (1x/Jahr) X X 2 Beschränkung der P-Düngung auf hoch bis sehr hoch versorgten Böden X 3 Einarbeitung von org. und org.-min. Düngemitteln innerhalb von 1 Stunde X 4 Sperrfrist für die Ausbringung N- und P-haltiger Düngemittel auf Grünland: 15. Oktober Januar X X Sperrfristen Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 3 Ackerland ab Ernte Hauptfrucht Winterraps, Zwischenfrüchte, Feldfutter (Aussaat bis ) max 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 1.10.) max 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N mehrjähriges Feldfutter (Aussaat bis 15.5.) Gemüse, Erdbeeren, Beerenobst Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost Sperrfrist auf Antrag (bis ) vorgezogen Wi-raps, Wi-gerste, Zw-früchte, (mehrj.) Feldfutter Grünland und Dauergrünland Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost Sperrfrist auf Antrag (bis ) vorgezogen (Rote Gebiete): N- und P-haltige Düngemittel Ausnahme: Ausbringung von max. 60 kg N/ha Gülle oder Gärresten auf gefrorenen Boden erlaubt, wenn der Boden am selben Tag aufnahmefähig wird (DWD-Prognose ausdrucken), kein Abschwemmen zu erwarten ist, der Boden eine Pflanzendecke trägt, anderenfalls die Gefahr von Bodenverdichtung oder Strukturschäden besteht und alle anderen genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Boden nicht überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt, außerhalb der Sperrfrist, max. 170 kg N/ha/Jahr) Ausnahme: Ausbringung von mehr als 60 kg N/ha aus Festmist auf gefrorenen Boden erlaubt, wenn kein Abschwemmen zu erwarten ist, der Boden eine Pflanzendecke trägt, anderenfalls die Gefahr von Bodenverdichtung oder Strukturschäden besteht und alle anderen genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Boden nicht überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt, außerhalb der Sperrfrist, max. 170 kg N/ha/Jahr) Zum Heraustrennen 1 Unter best. Voraussetzungen müssen Betriebe keinen Düngebedarf ermitteln und keinen Nährstoffvergleich erstellen: unter 15 ha LF, davon unter 2 ha Gemüse oder Erdbeeren, N-Anfall im Betrieb von max. 750 kg N und Betrieb nimmt keinen Wirtschaftsdünger auf Für best. Flächen muss kein Düngebedarf ermittelt werden: Flächen mit extensiver Düngung (max. 50 kg N und max. 30 kg P 2 O 5 /ha/jahr) Reine Weideflächen mit max. 100 kg N-Anfall aus Weidehaltung 5 Bezugsjahr Zeitraum 1. (Plausibilisierte) Feld-Stall- Bilanz/Nährstoffvergleich 1. Stoffstrombilanz Kalenderjahr Wirtschaftsjahr Futterbau Wirtschaftsjahr Stoffstrombilanz= Hoftor-Bilanz Welche Betriebe müssen die Bilanz erstellen? Viehhalter über 50 GV und 2,5 GV/ha Viehhalter über 30 ha und 2,5 GV/ha Viehhalter unter den o.g. Schwellen, wenn diese Wirtschaftsdünger aufnehmen Biogasbetriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen Was ist zu tun? Gleiches Düngejahr nutzen wie bei Feld-Stall-Bilanz Stoffstrombilanz zusätzlich zur Feld-Stall-Bilanz erstellen Alle 3 Monate Zu- und Abfuhr dokumentieren (1. Mal Ende März 2018) Bewertung der Stoffstrombilanz für N (nicht für P) wählen: a) Pauschale Obergrenze von 175 kg N/ha und Jahr b) Betriebsindividuell berechnete Obergrenze 5

9 TZ! U P RS H A J RÜH F : T JETZ WIR RETTEN IHRE RENDITE UND SICHERN IHRE ALTERSVORSORGE WIR PUTZEN IHNEN DIE WIEDER AUF S DACH! Deutlich mehr Leistung! Nur durch eine regelmäßige bzw. bedarfsgerechte Reinigung und Pflege kann Ihre Anlageninvestition eine Lebensdauer von mehr als 35 Jahren erreichen und somit ihren maximalen Gewinn erzielen. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Probereinigung Ihrer Solaranlage! Schutz vor Schmutz! Solarerträge maximieren Schadensprävention nachhaltige Entfernung von Algen, Moosen und Flechten aus den Modulrändern, denn nur so schützen Sie Ihre Rendite. Wir sind die Spezialisten für die Entfernung von Flechten! NACHHER Reinigungsroboter DER NEUE hycleaner Solarreinigung + Service Nord Matthias Dührsen Gut Trenthorst Lehmkuhlen VORHER Mobil : Büro Meldorf: duehrsen@srsnord.de

10 GEPFLEGTE SOLARANLAGE = MEHR RENDITE! Solarreinigung + Service Nord ist Spezialist für Photovoltaikreinigung Flechten, Moose und Algen vom Spezialisten entfernen lassen Jeder Besitzer einer Photovoltaikanlage (PV) freut sich, wenn die Sonne scheint, denn dann wird Strom produziert. Nicht zu unterschätzen sind allerdings die Verschmutzungen einer Anlage und die damit einhergehenden Verluste. Matthias Dührsen, Inhaber der Firma Solarreinigung und Service (SRS) Nord aus Lehmkuhlen, Kreis Plön, hat sich auf die Reinigung von PV-Modulen spezialisiert. Eine Verunreinigung auf Solarmodulen durch Staub, Pollen, Ruß, Laub, Moos, Vogelexkremente oder Ähnliches reduziert die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage zum Teil erheblich, berichtet Matthias Dührsen. Nicht so weit kommen lassen Verschmutzungen sind oft mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen, da diese sich an den Rändern und Rahmen als Erstes absetzen. Dadurch wird dann das schädliche Pflanzenwachstum, also die Flechtenbildung begünstigt, wodurch Module auf Dauer irreparabel beschädigt werden können. Regen kann den Dreck nur bedingt entfernen, denn in Ritzen und Kanten bleibt immer was hängen, weiß Dührsen und rät: Lassen Sie es nicht so weit kommen. Er empfiehlt eine regelmäßige Reinigung der PV-Anlage, um die Modulleistung Flechten auf den Solarmodulen führen zur starken Beeinträchtigung der Leistung. konstant hoch zu halten. Bei extremer Verschmutzung können Verluste von bis zu 30 % auftreten, hebt er hervor. Sparbuch, das funktioniert Er zeigt als Beispiel eine fünf Jahre alte aufgeständerte Anlage auf einer Kartoffelscheune in der Nähe von Wesselburen (siehe Fotos). Auf der Die Moose können sich im Winter voll Wasser saugen und bei Frost den Modulrahmen regelrecht sprengen. 30-kW-Anlage hatten sich nach wenigen Jahren bereits Algen, Moose und Flechten gebildet. Algen können mit ihren Wurzeln die Dichtung beschädigen und Moose den Rahmen sprengen, wenn sie im Winter, mit Wasser vollgesaugt, festfrieren. Durch eine Reinigung können wir die Rendite retten, denn die besten Sparbücher hat man doch zurzeit auf dem Dach, sagt der Solarexperte. Bei einem starken Algenbefall können die Wurzeln bis zur Dichtung wachsen und somit das Modul irreparabel beschädigen. Wir retten Ihre Rendite! Deutlich mehr Leistung! Nur durch eine regelmäßige bzw. bedarfsgerechte Reinigung und Pflege kann Ihre Anlageninvestition eine Lebensdauer von mehr als 35 Jahren erreichen und somit ihren maximalen Gewinn erzielen. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Probereinigung Ihrer Solaranlage! Solarerträge maximieren Schadensprävention nachhaltige Entfernung von Algen, Moosen und Flechten aus den Modulrändern Sonderreinigungen Solarreinigung + Service Nord Solarreinigung + Service Nord Matthias Dührsen Gut Trenthorst 3, Lehmkuhlen Mobil: duehrsen@srsnord.de Quelle: Bauernblatt Schleswig-Holstein und Hamburg Ausgabe 30/2017

11 Von dieser Option wird in Deutschland Gebrauch gemacht. Entsprechend der eu-rechtlichen Vorgabe ist dabei erforderlich, dass die stickstoffbindenden Pflanzen vorherrschen. Es gibt noch keine detaillierten Vorstellungen, wie dies überprüft werden soll. d. PSM-Verbot auf ÖVF Neu eingeführt wird zudem das zumindest für die Leguminosen umstrittene Verbot für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für folgende ÖVF: Brachflächen (in Deutschland bisher schon aufgrund CC), Zwischenfrüchte/Gründecken und Leguminosen Nach nationalem Recht bleibt wie bisher die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zudem auf Landschaftselementen, Pufferstreifen und Waldrandstreifen unzulässig. 6. Altersgrenze Junglandwirte bei juristischen Personen In Art. 49 Abs. 3 VO (EU) 639/2014 wird durch einen neuen Unterabsatz klargestellt, dass der Junglandwirt, im ersten Basisprämien-Antragsjahr der juristischen Person nicht älter als 40 Jahre alt sein darf. II. Weitere Änderungen auf nationaler Ebene 1. Frist für Mähen und Mulchen Bislang sind aus der Erzeugung genommenen Flächen einmal im Jahr (also spätestens bis zum ) zu mähen oder mulchen. Aus Gründen der Praktikabilität und wohl insbesondere zu Kontrollzwecken soll diese Frist auf den 15. November verkürzt werden. 2. Erweiterung der Liste zulässiger Leguminosen In die Liste der zulässigen stickstoffbindenden Pflanzen sollen zusätzlich Bockshornklee und Schabzigerklee aufgenommen werden. Die Agrardieselanträge sind da Für das Verbrauchsjahr 2017 stehen die Agrardieselanträge auf unserer Homepage des Bauernverbandes Schleswig-Holstein zur Verfügung. Sie können unter www. bauern.sh unter der Rubrik Themen> Agrardiesel die Formulare zu dem Agrardieselantrag bekommen. Auch in diesem Jahr muss zusammen mit dem Antrag auf Steuerentlastung (Vordruck 1140) oder dem vereinfachten Antrag auf Steuerentlastung (Vordruck 1142) das Formular 1462 beigefügt werden. Sollten Sie die Möglichkeiten nicht nutzen können, liegen für Sie Anträge in unserer Geschäftsstelle zur Abholung bereit. Die Antragsfrist endet am 30. September Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gern zur Verfügung. Alles aus einer Hand Seit dem können alle Genehmigungen und Erlaubnisse im Bereich Großraum- und Schwertransporte beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein (LBV.SH) beantragt werden. Die fahrzeugbezogenen Genehmigungen nach 70 StVZO wurden schon immer beim LBV.SH erteilt. Nunmehr erteilt der LBV.SH auch die fahrtwegbezogenen Erlaubnisse und Genehmigungen. Damit gibt es in Schleswig-Holstein nur noch einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten. Zu den Großraum- und Schwertransporten zählen auch land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und deren Transport, wenn die gesetzlichen Abmessungen und Gewichte überschritten werden. Im Grundsatz sind das für den lof-bereich folgende Abmessungen: Fahrzeugart Länge Breite Höhe Einzelfahrzeug 12 m 2,55 m 4 m Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 12 m 3,00 m 4 m Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger 18 m 3,00 m 4 m Zugmaschine mit Anbaugeräten 12 m 3,00 m 4 m Zugmaschine mit Zwillingsbereifung oder Breitreifen 12 m 3,00 m 4 m Zugmaschine mit Anhängegerät 18 m 3,00 m 4 m Zugmaschine mit Anhänger (max. 2 Anhänger) 18 m 2,55 m 4 m Wenn Ladung aus lof-erzeugnissen besteht max. mit Überhang bis max. 3 m innerhalb 100 km 20,75 m 3,00 m > 4 m Fahrzeugbezogene Anträge können per Mail an folgende Addresse gestellt werden: ausnahmen-stvzo@lbv-sh.landsh.de Fahrtwegbezogene Anträge können online unter www. vemags.de beantragt werden, oder per Mail an gst@lbvsh.landsh.de Für Fragen steht der LBV.SH jederzeit per mail gst@lbvsh.landsh.de oder per Telefon 0431 / , Herr Bock, zur Verfügung. Beraten Gestalten Erklären Neben den klassischen Tätigkeiten einer Landwirtschaftlichen Buchstelle bieten wir: Nachfolgeplanung Steuergestaltung Unternehmensplanung Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin unter: t-gerlach.com Hamburger Str.1 I Plön beratung@stewoda.de I 11

12 Vereinbarung zur Fortsetzung und Erweiterung der Allianz für den Gewässerschutz Im Januar 2013 haben der Bauernverband SH und das Landwirtschafts- und Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein eine Allianz für den Gewässerschutz gegründet, um angesichts der Tatsache, dass die Hälfte aller Grundwasserkörper in Schleswig-Holstein die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie verfehlt, gemeinsam Maßnahmen zur Reduzierung der diffusen Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung in die Gewässer zu entwickeln und umzusetzen und die pflanzenbauliche Düngepraxis zu verbessern. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören Empfehlungen für eine nährstoffarme Fütterung der Tiere, die Einrichtung einer Nährstoffbörse, Empfehlungen zur Frühjahrsausbringung, die Beratung zu gewässerschonenden Ausbringungstechniken, Verbesserungen bei der Lagerung von Silage und Festmist und die freiwillige Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen. Hervorgegangen sind diese Maßnahmen aus der Arbeit eines Runden Tisches und seiner sechs Arbeitsgruppen. Aufgrund der positiven Erfahrungen aus der Zusammenarbeit, der zusätzlichen Verpflichtungen aus der novellierten Düngeverordnung und der gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft soll die Allianz für den Gewässerschutz mit weiteren Partnern fortgesetzt und erweitert werden. Der Bauernverband Schleswig-Holstein, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, die Landesgruppe Norddeutschland des BDEW und der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig- Holsteins bekennen sich zum Schutz aller Gewässer und sehen insbesondere im Grundwasserschutz eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. Sie wollen künftig gemeinsam in einer Allianz für den Gewässerschutz an Lösungen zur Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge in Gewässer arbeiten, um die Ziele der europäischen Richtlinien zu erreichen und kommenden Generationen die Nutzung von Grundwasser für die Trinkwassergewinnung zu sichern. Dazu werden die Allianzpartner gezielte Vorschläge und Maßnahmen für eine am Pflanzenbedarf und Gewässerschutz ausgerichtete und optimierte Düngung, die Reduzierung des Mineraldüngereinsatzes und bessere regionale Verteilung der organischen Dünger im Land, die Etablierung neuer Bewirtschaftungsmaßnahmen und innovativer Techniken sowie die Erhöhung der Datentransparenz erarbeiten und umsetzen. Darüber hinaus soll in einem offenen und kooperativen Dialog für eine gegenseitige Akzeptanz und mögliche Lösungen bei unterschiedlichen Anforderungen an den Gewässerschutz geworben werden. Die fachliche Arbeit der Allianzpartner erfolgt am Runden Tisch, der über die Allianzpartner hinaus eine breite Beteiligung von Akteuren aus der landwirtschaftlichen Beratung und Ausbildung, Wissenschaft, Wasserwirtschaft und dem Gewässerschutz sicherstellen soll und federführend vom Bauernverband organisiert und geleitet wird. Die Allianzpartner schlagen die Teilnehmer sowie die zur Diskussion gestellten Themen vor und bringen das in ihren Institutionen vorgehaltene Fachwissen aktiv in die Arbeit ein. Zu den Kernthemen gehören: Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung der Düngeverordnung, insbesondere durch noch bessere und breitere Vermittlung der bereits erarbeiteten Vorschläge des Runden Tisches und der Erkenntnisse der Gewässerschutzberatung gerade aus den Pilotbetrieben in die landwirtschaftliche Praxis; Entwicklung und Umsetzung von Lösungsstrategien zur Effizienzsteigerung der Düngung durch Nutzung der Potentiale von Landwirtschaft 4.0 ; Entwicklung und Umsetzung von Lösungsstrategien zur Erhöhung der Transportfähigkeit von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle und Gärreste) und zur bes- 12

13 seren Verteilung von Wirtschaftsdüngern aus Überschuss- in Unterschussregionen; Entwicklung und Umsetzung von Lösungsstrategien zur Reduzierung des Mineraldüngereinsatzes und zur Substitution durch organische Dünger; verstärkte Sensibilisierung für eine Gewässerschutzorientierte Düngung durch zusätzliche Informationsstrategien und eine verbesserte Ausbildung der Landwirte sowie Veranstaltungen mit den Pilotbetrieben als Multiplikatoren; Intensivierung der Anlage von 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen entlang der wichtigsten Gewässer in Schleswig-Holstein auf freiwilliger Basis; dazu werden gemeinsam neue Anreizsysteme entwickelt. perspektivischer Dialog über mögliche Einflüsse von Spurenstoffen auf die Gewässer. Prüfung und ggf. Empfehlung von Unterstützungsmaßnahmen zur Erweiterung der Lagerkapazitäten und zur Beschaffung emissionsarmer Ausbringungstechniken oberhalb gesetzlicher Vorschriften; Weiterentwicklung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft innerhalb der Gebietskulissen; Verbesserung der Fachgrundlagen und der Informationsbereitstellung in besonders praxisgerechter Darstellung; noch transparentere Darstellung von Messstellen und Gewässerabschnitten, die Qualitätsparameter der Wasserrahmenrichtlinie verfehlen, in den Einzugsgebieten und lokal auf Wasserkörperebene, um eine ursachenorientierte und gezielte Verbesserung der Düngepraxis und des Gewässerschutzes zu erreichen. Ich möchte über die Teilnahme am HofPlaner informiert werden! Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon Datum, Unterschrift Erklärung zum Datenschutz Ich bin damit einverstanden, dass die angegebenen Daten nur intern und nur für die Bearbeitung der HofPlaner-Bestellung entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes genutzt werden. Stand: 09/2017 Im Agrarzentrum Grüner Kamp Grüner Kamp Rendsburg Tel. ( ) Fax ( ) bvsh@bvsh.net 13

14 Bauernverband Schleswig-Holstein e.v. im Internet Sie erfahren alles Notwendige über den Bauernverband Schleswig-Holstein und die Kreisverbände einschließlich Termine, Fristen, Veranstaltungen. Der HofPlaner ist Ihre perfekte Lösung für einen entspannteren Arbeitsalltag. Der Eintrag für die Tierarzneimitteldatenbank, die Sperrfrist für die Knickpflege oder die Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Immer mehr Zeit verbringt der Landwirt im Büro statt auf dem Feld oder im Stall. Die Bürokratisierung wird auch in der Zukunft immer mehr Zeit binden. Gleichzeitig drohen Prämienkürzungen und zum Teil empfindliche Strafzahlungen. Foto: designed by Freepik.com Einfacher, schneller und übersichtlicher mit der neuen HofPlaner-App behalten sie alles im Blick: l Tagesaktuelle Aufgabenliste für alle wesentlichen Pflichten und Fristen l Schneller Zugriff über das Mobiltelefon l Erinnerungsfunktion für alle Fristen, die eine Vorlaufzeit benötigen l Anpassungsoption der Pflichten und Fristen an Ihren Betrieb l Benachrichtigung über betriebsindividuelle Termine l Direkte Ausfülloption für die wichtigsten Formulare l Kontaktdaten der Behörden auf einen Blick l Für mehrere Betriebsstätten nutzbar Foto: designed by Jannoon028 - Freepik.com Unser Angebot für Sie: Die Bauernverband Schleswig-Holstein Dienste GmbH stellt Ihnen zum Kennenlernpreis von 10 monatlich (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) einen vollständigen Zugang zur Web- und Mobile-App zur Verfügung (Bei einer Jahresabrechnung beträgt der Preis 98 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Besuchen Sie uns auch auf unserer Website: Schluss mit der Zettelwirtschaft weil s draußen einfach schöner ist. 14

15 Neue Sachbezüge für das Jahr 2018 Die Sachbezugsverordnung bestimmt für Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Danach ergeben sich ab diesem Jahr die folgenden monatlichen Werte: Sachbezugswerte für freie Verpflegung (neue und alte Bundesländer) Personenkreis Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insg. Volljährige Arbeitnehmer, Jugendliche u. Auszubildende mtl. ktgl. mtl. ktgl. mtl. ktgl. mtl. ktgl. 52,- 1,73 97,- 3,23 97,- 3,23 246,- 8,20 Sachbezugswerte 2018 für freie Unterkunft SachverhaltUnterkunft belegt mit Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft mtl. ktgl. mtl. ktgl. 1 Beschäftigten 226,- 7,53 192,10 6,40 1 Jugendlicher oder 1 Auszubildender 192,10 6,40 158,20 5,27 Kontrollen des Zolls auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Was sollte man machen, wenn plötzlich das Zollamt vor der Tür steht? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kommt meist unerwartet zur Überprüfung des Betriebes. Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber? Welche Rechte hat das Zollamt? Der DBV hat ein sehr informatives Merkblatt zu den Rechten und Pflichten der Landwirte bei Betriebsprüfungen durch den Zoll erstellt. Darin werden in gut verständlicher Form die Rechtslage sowie Verhaltensempfehlungen für den Fall einer Betriebsprüfung durch den Zoll gemacht. Das Merkblatt können Sie in unserer Geschäftsstelle in Plön anfordern. Düngebedarfsermittlung Bodenproben notwendig! Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an N oder P ist der Düngebedarf der Kultur für jeden Schlag sachgerecht zu ermitteln. Für diese geforderte Aufzeichnung der Düngeplanung werden unbedingt die Bodenuntersuchungsergebnisse der einzelnen Schläge benötigt. Bekanntlich sind diese Bodenuntersuchungen alle 6 Jahre zu aktualisieren. Aus diesem Grund sollte jeder Betrieb bereits jetzt kontrollieren, ob die aktuellen Bodenuntersuchungsergebnisse vorliegen. Sofern dies nicht der Fall ist, können diese über die AGROLAB Group bzw. Lufa-ITL Kiel (Tel. 0431/12280) durchgeführt werden. DIE ERNTEVERSICHERUNG FÜR DEUTSCHLAND Unwetter bedroht meine Bestände. Darum bin ich bei der VEREINIGTEN HAGEL versichert. Mit Secufarm versichern Sie Ihre Bestände betriebs- und fruchtartenindividuell gegen Hagel, Sturm, Starkregen und Starkfrost. NEU: Mit Secufarm Garant bleibt Ihr Beitrag auch nach einem Schaden stabil. Bezirksdirektion Rendsburg Grüner Kamp 19 21, Rendsburg Telefon rendsburg@vereinigte-hagel.de 15

16 Landwirtschaftliche Nachrichten für Plön und Neumünster Druck: Gebr. Peters GmbH, Schulstraße 3, Preetz Postvertriebsstück C 8068 F - Gebühr bezahlt Miteinander ist einfach. Wir sind da, wo Sie uns brauchen. Ihre Agrarspezialisten. Unser Beraterteam - Malte Lau, Julia-Eva Felgendreher, Andreas Sprung, Volkert Wandrowsky, Brit Kristin Sandmann, Hans-Peter Fock, Ilona Kuhn, Sven Breiholz, Marlies Dafay, und Dirk Peters (v. l.) - spricht Ihre Sprache. Wir bieten unseren landwirtschaftlichen Kunden individuelle Lösungen. Kompetent. Verlässlich. Dauerhaft. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer S Förde Sparkasse

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