Kleinmengenregelung USA/Kanada/(EU) 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Ulf Grandke

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1 Kleinmengenregelung USA/Kanada/(EU) 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Ulf Grandke

2 Inhalt 1. CLP-Leitlinien Vers. 1 2, wichtige Änderungen 2.Kosmetische Aerosole, spezielle Kennzeichnung 3. Kleinmengenregelung I. Kanada II. USA und EU

3 Inhalt: 1. CLP-Leitlinien Vers. 1 2, wichtige Änderungen 2. Kosmetische Aerosole, spezielle Kennzeichnung 3. Kleinmengenregelung I. Kanada II. USA und EU CLP-Leitlinien: Änderungen Vers. 1.0 zu 2.0 ( 3) 4)

4 Kindergesicherte Verschlüsse Für Kleinkinder unter 52 Monaten schwer zu öffnen Verweis auf Anhang II (CLP) für Verschlussart und Norm Tastbare Gefahrenhinweise Position muss Norm EN ISO entsprechen Nicht Pflicht auf äußeren Vepackungen Symbol: gleichseitiges Dreieck

5 Kindersichere Verschlüsse / Tasthinweise Neuerung

6 Auflösbare Verpackungen (Waschmittel) Gilt für Waschmittel für nicht-gewerbliche Anwender Nur für einmaligen Gebrauch Äußere Verpackung undurchsichtig / mit P102 versehen Einfach zu verschließen; für Kleinkinder schwer zu öffnen Innere Verpackung muss aversive Substanz enthalten 30 Sekunden in Wasser (20 C) bzw. bei 300 N Druck stabil

7 Produktidentifikatoren / Lesbarkeit Problem: leere Piktogramme Lösung: Problem: Platzbedarf von Piktogrammen (mind. 1 cm 2 ) auf Kleinverpackungen Lösung: Etikett oder Verpackung vergrößern

8 Inhalt: 1. CLP-Leitlinien Vers. 1 2, wichtige Änderungen 2. Kosmetische Aerosole, spezielle Kennzeichnung 3. Kleinmengenregelung I. Kanada II. USA und EU Kosmetische Aerosole: Spez. Kennzeichnungsregeln

9 Kosmetik-Aerosole Kosmetika sind von der CLP-VO ausgenommen (Art. 1, Nr. 5 c), nicht aber von der Aerosolrichtlinie (Aerosol-RL) Aerosole sind nach CLP-VO Gefahrstoffe, daher: Kennzeichnung gem. Aerosolrichtlinie, und Kosmetikrichtline Name, Anschrift, Warenzeichen inverkehrbringender Person Umgekehrtes Epsilon Identifikator der Charge Je nach Einstufung: Piktogramm Signalwort Nettoinhalt (Aerosol-RL) Gesamtfassungsvermögen (Aerosol-RL) P211; P410+P412 (CLP-VO) Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Zusammensetzung gem. Kosm.- Richtlinie

10 Beispielkennzeichnung Kosmetikkennzeichnung Nettoinhalt Kennzeichnung gem. CLP Erfüllt Aerosolrichtlinie Fertigpackungsrichtlinie Gesamtfassungsvermögen

11 Inhalt: 1. CLP-Leitlinien Vers. 1 2, wichtige Änderungen 2. Kosmetische Aerosole, spezielle Kennzeichnung 3. Kleinmengenregelung I. Kanada II. USA und EU Kleinmengenregelung Kanada Gebindegrößen: 100 ml und 3 ml

12 Gesetzliche Grundlagen (WHMIS) 5) WHMIS = Workplace Hazardous Materials Information System Hazardous Products Act (HPA) a) Definition von Gefahrstoffen b) Institutionen der Exekutive Hazardous Products Regulations (HPR) a) Einstufungs- und Kennzeichnungsrichtlinien, SDB

13 Gültigkeit und Übergangsfristen Phase Zeitrahmen Anbieter Phase Phase Phase Hersteller und Importeure WHMIS 1988 und 2015 Verkäufer WHMIS 1988 und 2015 WHMIS 2015 WHMIS 1988 und 2015 WHMIS 2015 WHMIS 2015

14 Etikettenbeschriftung (WHMIS 2015) Produktidentifikator (z.b. eindeutiger Produktname) Adressdaten des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) Zusatzinformationen (z.b. Stoffe mit > 1% unbekannter Tox.) 6)

15 Kleinmengen 100 ml Produktidentifikator (z.b. eindeutiger Produktname) Adressdaten des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) Zusatzinformationen (z.b. Stoffe mit > 1% unbekannter Tox.)

16 Kleinmengen 3 ml Etikettenelemente wie bei 100 ml Weitere Ausnahmen Etikett darf von Produkt entfernbar sein

17 Inhalt: 1. CLP-Leitlinien Vers. 1 2, wichtige Änderungen 2. Kosmetische Aerosole, spezielle Kennzeichnung 3. Kleinmengenregelung I. Kanada II. USA und EU Kleinmengenregelung USA, EU

18 Etikettenbeschriftung (HCS 2012) 7) HCS = Hazard Communication Standard Produktidentifikator (z.b. eindeutiger Produktname, Gefahrauslöser) Adressdaten des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze)

19 Kleinmengen: USA Keine gesetzlichen Vorgaben; keine Kürzungen Einzelfall-Lösungen: Faltetiketten, Haftetiketten Bei weiterhin zu viel Text: I. Größere Umverpackung mit komplettem Etikett II. Innenetikett ohne H- und P-Sätze

20 Kleinmengen: Was sagt die EU? 8) 125 ml H 290 : Ohne Piktogramm, Signalwort und H- bzw. P-Sätze H 221, H 362, H 412 und H 413: ohne P-Sätze Andere Einstufungen: ohne H- und P-Sätze

21 Kleinmengen: Was sagt die EU? 25 ml (auflösbare Verpackungen, Einmalgebrauch) Ohne direktes Etikett (aber auf Außenverpackung) 10 ml (für wiss. Forschung od. Qualitätskontr.) Nur bestimmte Gefahrenpiktogramme (GHS 01 /05 /06 /08) Produktidentifikator (normale Kennz. auf Außenverp.) 9) 10) 11)

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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