caritas forum 29/2017 Newsletter des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.v. Diözesan-Caritasdirektor Seite 2 Fluthilfe Seite 3

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1 caritas forum 29/2017 Newsletter des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.v. I n h a l t Diözesan-Caritasdirektor Seite 2 Fluthilfe Seite 3 Abteilung Beratende Dienste und Gefährdetenhilfe Seite 6 Abteilung Migration / Integration Seite 7 Referat Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt Seite 9 Referat Flüchtlingshilfe Seite 10 Abteilung Einrichtungen und ambulante Dienste Seite 11 Referat Kindertageseinrichtungen Seite 11 Referat Behindertenhilfe Seite 11 Referat Altenhilfe Seite 12 Zentralreferat Öffentlichkeitsarbeit Seite 13 Zentralreferat Justiziariat und Sozialrecht Seite 15 Impressum Seite 17 Die Abbildung zeigt ein Plakatmotiv der Jahreskampagne 2017 der Caritas Deutschland. (Weiter auf Seite 14.) Anhang

2 Diözesan-Caritasdirektor Grußwort Liebe Leserinnen und Leser des caritas forum, seit dem letzten caritas forum hat sich im Verband einiges getan, über das wir am Beginn des Jahres in gewohnter Weise informieren möchten. Schwerpunkt der Arbeit war und ist nach wie vor die Aufnahme und Integration von Menschen, die vor Not und Krieg Zuflucht in Deutschland suchen. Die Dominanz dieses Themas soll allerdings keinesfalls die Bedeutung anderer Bereiche der sozialen Arbeit mindern. Caritas ist auch gerade dann gefragt, wenn es um öffentlich kaum beachtete Not- und Problemsituationen geht. Die Einlösung der Option für die Armen hat viele Gesichter. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. Ihr Klaus Skalitz Diözesan-Caritasdirektor Personalia (Auswahl) Zur Entlastung von Frau Susanna Erbring hat Frau Stephanie Wegler (ctm) ab das Referat stationäre Erziehungshilfen übernommen. Dreieinhalb Jahre nach der Flut wurden zum Jahresende 2016 die im Rahmen der Fluthilfe eingestellten Mitarbeitenden Frau Simone Graf, Herr Thomas Hauptmann, Frau Julia Kittner, Frau Judith-Navina Liban, Frau Sigrun Menzel, Herr Tobias Nölke, Frau Andrea Plewa, Frau Stefanie Spilles und Frau Sandy Woiciechowski verabschiedet. Auf eigenen Wunsch verlies zum Jahresende Frau Dreger (Referentin für Behindertenhilfe) den DiCV. Frau Dreger wechselt zum Augustinuswerk und bleibt so der Caritas erhalten. 2. Gesundheitspolitisches Gespräch: Caritas, katholische Krankenhäuser und Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Am trafen sich der Vorstand des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.v. (DiCV) sowie die ärztlichen und kaufmännischen Leitungen der vier im Bistum Magdeburg vertretenen katholischen Krankenhäuser mit Petra Grimm- Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, sowie Prof. Dr. Dr. Reinhard Nehring, Abteilungsleiter im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt zu einem gesundheitspolitischen Gespräch auf Schloss Neuenburg. Im Anschluss an eine kurze historische Führung durch die Burg sowie eine geistliche Einstimmung durch Domkapitular Dr. Thomas Thorak, Vorsitzender des DiCV, stellte Klaus Skalitz, Diözesan-Caritasdirektor, kurz die katholische Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt allgemein vor. Nachfolgend hatte jeder Krankenhausträger Gelegenheit, die allgemeinen Informationen zu ergänzen bzw. besondere Details der Arbeit vorzutragen. Zwischen den einzelnen Vorträgen wurden Inhalte per Nachfragen vertieft. Beim sich anschließenden Arbeitsessen wurde sich zudem zu Themen wie das Investitionsprogramm für Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt, das aktuelle Krankenhausstrukturgesetz sowie die Personalsicherung/Personalgewinnung verständigt. Und auch die aktuelle Flüchtlingssituation wurde angesprochen. Das Treffen wurde mit der Vereinbarung eines neuen Termins beendet. 2

3 Informationsveranstalt ung für Träger von Kindertageseinrichtungen Für den hatte der DiCV alle Träger von Kindertageseinrichtungen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Es handelte sich um eine gemeinsame Veranstaltung von DiCV und Bischöflichem Ordinariat. Durch die Veranstaltung führte Herr Diözesan-Caritasdirektor Klaus Skalitz. Die Teilnehmenden erhielten Informationen zum Thema Geschäftsbesorgungsverträge; es wurde ein Mustervertrag für den Abschluss derartiger Verträge zur Verfügung gestellt. Herr Plehn, welcher den aufgrund von Terminüberschneidungen verhinderten Generalvikar Dr. Scholz vertrat, stellte kurzfristige, mittelfristige und langfristige Möglichkeiten einer Trägerunterstützung dar. Darüber hinaus wurde die bereits im Vorfeld versandte Tabelle zur Berechnung von Verwaltungsleistungen nochmals ausführlich erläutert. Leider konnte die erwartete Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben des KiFöG LSA an dem Tag der Veranstaltung noch nicht vorgestellt werden, da diese noch nicht vorlag. Fluthilfe Fluthilfeprojekte der Caritas beendet Die in der Projektlaufzeit unter Einbeziehung kirchlicher Verbände, Orts- Caritasverbände und außerkirchlichen Organisationen gewachsene vertrauensvolle enge Zusammenarbeit mit den staatlichen und kommunalen Einrichtungen hat Strukturen geschaffen, welche die Lebensqualität der betroffenen Haushalte verbessern. Jedem flutbetroffenen Haushalt wurde auch 2016 unkompliziert, schnell und vor allem kostenlos geholfen entweder direkt durch die Caritas, oder durch Vermittlung weiterer Hilfen. Neben kurzfristigen Hilfeleistungen im Rahmen der Fluthilfe, wie dem Bereitstellen von technischen Geräten, waren und sind die Angebote der Caritas nachhaltig und langfristig angelegt. Unterstützung bei der Verwendungsnachweisführung (inkl. Baufachberatung); Reduzierung der Risiken von finanzieller Rückforderung seitens der staatlichen Stellen an die Betroffenen Eine Begleitung der Antragstellenden in der Verwendungsnachweisführung gegenüber staatlichen Stellen sowie Wohlfahrtsverbänden reduzierte das Risiko von Rückforderungen an die Betroffenen. Dies ist insbesondere wichtig für alte Menschen sowie für Menschen, welche Schwierigkeiten beim Ausfüllen von amtlichen Dokumenten sowie bei der Aktenpflege haben. Auch in 2016 gab es noch Folgeanträge, bei deren administrativer Abwicklung die Mitarbeitenden der Caritas den Betroffenen zur Seite standen. Im zweiten Halbjahr 2016 konzentrierte sich die Arbeit auf die Verwendungsnachweisführung. Alle Personen, welche Gelder aus der Fluthilfe erhalten hatten, wurden nochmals kontaktiert und der Sachstand der Baumaßnahmen und bereits erfolgter Abrechnungen erfragt. Leider sind bei einigen Klienten die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen und können aufgrund der Wetterlage erst im Jahr 2017 beendet werden. Erst danach kann eine Abrechnung der Rechnungen über die verwendeten Gelder erfolgen. Gleichzeitig gestalten sich die Abrechnungen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für einige Klienten sehr schleppend konnten von 308 Maßnahmen der Wiederaufbauhilfen Wohngebäude und Hausrat 81 (26,3%; Stand ) abgeschlossen und ausgereichte Darlehen in Schenkungen umgewandelt werden. Die restlichen Fälle liegen zur Bearbeitung nach wie vor bei der IB LSA und werden den DiCV noch in 2017 beschäftigen. Bei 79 von 86 (91,9%; Stand ) im Rahmen ergänzender Maßnahmen geleisteter Hilfen konnte ebenfalls der Verwendungsnachweis geführt ausgereichte Darlehen in Schenkungen umgewandelt werden. Baufachberatung: Eine Gefährdung durch Hochwasser kann nicht durch Maß- 3

4 nahmen zur Hochwasserbekämpfung ausgeschlossen werden. Dem folgend wurden insbesondere notwendige und sinnvolle Maßnahmen gefördert, die mögliche Schäden bei künftigen Hochwasserereignissen verringern oder verhindern und die Potentiale der Haushalte im Hochwassergebiet zur Selbsthilfe stärkten. Für die Tätigkeit der Baufachberater (Betreuung und aktive Unterstützung der Antragstellenden) gab es einen Bedarfsrückgang. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag nur noch in geringer Quantität in der Vorbereitung, Realisierung, Kontrolle und Abrechnung der normalen sowie der präventiven Baumaßnahmen. Das Vorhalten von Mitarbeitenden für die Verwendungsnachweisführung und Baufachberatung hat im Berichtszeitraum dafür gesorgt, dass es lediglich drei Rückzahlungsforderungen seitens der IB LSA gab. Diese beliefen sich in Summe auf und waren ursächlich auf verbilligte Baumaßnahmen zurück zu führen. (Psycho)Soziale Nachsorgemaßnahmen Der Stand der Flüsse hat sich wieder normalisiert, doch das Leben vieler vom Hochwasser Betroffener ist längst noch nicht zum Normalzustand zurückgekehrt. Die traumatischen Erlebnisse, sowie die existenziellen und materiellen Probleme können nicht so schnell bewältigt werden. Hier setzte die Caritas auch in 2016 an und stand den Betroffenen mit individuellen Hilfestellungen kurzfristig und unkompliziert zur Seite. Sie griff hier auf die in der Projektlaufzeit geschaffenen Programm- und Personalstrukturen zurück. Denn seit 6/2013 ist in den Dekanatsstrukturen Fluthilfe implementiert, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Fluthilfe ging über das bloße Spendenverteilen hinaus. Probleme, die durch die Hochwasserkatastrophe erst deutlich oder verstärkt wurden, waren weiterhin Mittelpunkt unserer Arbeit. Diesen begegneten wir durch (Psycho)Soziale Nachsorgemaßnahmen. Zudem trugen die an den Flutstandorten vorgehaltenen Caritasangebote wie Allgemeine soziale Beratung sowie Schuldnerinsolvenzberatung zum Gelingen bei. Auch diese Hilfen waren jeweils langfristig angelegt. Im besten Fall führten (Psycho)Soziale Nachsorgemaßnahmen bspw. über die Aufarbeitung traumatischer Erfahrungen sowie die Stärkung eigener Kompetenzen zur Genesung der hilfesuchenden Personen. Gelang dies nicht, wurde die Person an ein weiterführendes Hilfesystem vermittelt waren die psychischen und physischen Belastungen und Ängste einiger Klienten in den Gesprächen nach wie vor spürbar. Die notwendigen Maßnahmen zum Wiederaufbau oder zur Prävention brachten viele Betroffene an ihre körperlichen aber auch emotionalen Grenzen. Erschöpfungszustände und die alltäglichen Verpflichtungen lassen es jedoch bei einer Vielzahl nicht mal mehr zu, professionelle Hilfe in Form von Beratungsangeboten, Gesprächstherapien oder Angeboten zur Traumabewältigung in Anspruch zu nehmen. In den Gesprächen wurde immer wieder bekundet, dass der Bedarf nach einem Austausch über das Erlebte vorhanden sei, es jedoch an zeitlichen Ressourcen mangelt, diesen umzusetzen. Die Möglichkeit, das niedrigschwellige Angebot von psychologischer Beratung in Anspruch zu nehmen, konnten die Mitarbeitenden der Fluthilfe mit zeitnaher Terminvergabe sicherstellen. Einzelne von ihnen hatten auch nach mehr als drei Jahren immer wieder mit beunruhigenden körperlichen und psychischen Reaktionen zu kämpfen. Die meisten konnten sich durch die intensive Beschäftigung mit der Wiederherstellung ihrer Wohnung, ihres Hauses oder Grundstücks stabilisieren und sich wieder handlungsfähig erleben. Durch das kreative Gestalten im therapeutischen Prozess und der intensiven Reflektion konnten bei den meisten Teilnehmenden das Identitätsgefühl, die Flexibilität, die Kommunikationsfähigkeit und die Autonomie gesteigert, Ressourcen und Selbstheilungskräfte aktiviert und Entwicklungsmöglichkeiten gefördert werden. Der besondere Schwerpunkt der Arbeit lag dabei auf den als sehr traumatisch erlebten Ereignissen während und nach dem Hochwasser. 4

5 Beitrag zu nachhaltiger positiver partizipativer Sozialraumentwicklung in betroffenen Gebieten Die Caritas möchte dauerhaft die Lebensqualität der Menschen in ihren Stadtteilen und Gemeinden verbessern. Daher galt es auch in 2016, geschaffene lokale Vernetzungen zu erhalten und neue zu initiieren, um so den Gedanken von solidarischem Handeln voran zu bringen. Dies geschah u. a. weiter durch die z. T. bereits seit 2013/2014 laufenden sozialräumlichen Projekte. Damit wurden die Hochwasserspendenmittel zur Stärkung des Miteinanders im ländlichen Raum eingesetzt. Die Sozialraumarbeit der Caritas verfolgte das Ziel, vorhandene Strukturen zu stärken und lokale Ressourcen zu aktivieren und damit langfristig die Arbeit der Caritas in diesem Feld entbehrlich zu machen. Die Caritas hat sich nach nunmehr 3,5 Jahre aus sämtlichen von ihr initiierten und begleiteten sozialräumlichen Projekten zurückgezogen. Einige liefen dadurch aus, andere gingen in neue Trägerschaften über und verstetigten sich dadurch weiter. An einigen Stellen überwog die positive Wahrnehmung der Möglichkeiten, jetzt losgelöst von einer institutionellen Mutter agieren zu können. Anderenorts lähmte das Fehlen dieser die Beteiligten. Pläne für das Jahr 2017 Im Jahr 2017 wird es ausschließlich um die Verwendungsnachweisführung gehen. An jedem Fluthilfestandort wird ein Mitarbeiter anteilig für die Fluthilfe vorgehalten. Diese werden gemeinsam mit einem Fluthilfeprojektleiter die Unterstützung von Flutbetroffenen bei der Erstellung ihrer Abrechnungsunterlagen sicherstellen. Sind doch, wie oben erwähnt, erst 26,3% der Wiederaufbauhilfen Wohngebäude und Hausrat (Stand ) sowie 91,9%; (Stand ) im Rahmen ergänzender Maßnahmen geleisteter Hilfen abgewickelt. Viele Flutbetroffene sind durch die monatelangen Wiederaufbaumaßnahmen so erschöpft, dass sie große Schwierigkeiten bei der Erstellung der entsprechenden Verwendungsnachweise haben. Hinzu kommen bürokratische Klippen, bei denen die Wohlfahrtsverbände versucht haben, im Gespräch mit den staatlichen Stellen zu Lösungen zu kommen, die für die Flutbetroffenen möglichst wenig bürokratischen Aufwand bedeuteten. Nicht zuletzt müssen kontinuierlich Unterlagen für die Prüffähigkeit der vom Caritasverband ausgereichten Mittel vervollständigt werden. Die Hilfe der Caritas endet nicht mit dem Projektlaufzeitende. Die Caritas lässt die Flutbetroffenen nicht allein. Jeder, der nach wie vor Hilfe benötigt, kann sich weiterhin an die Mitarbeitenden in den Dekanaten vor Ort wenden. Beratung und Betreuung der Flutbetroffenen geht da weiter, wo sie nötig ist. Die regionale Kenntnis der Caritasverbände/Dekanatsstrukturen vor Ort ist ein hohes Gut. Menschen in ihrer persönlichen Betroffenheit persönlich anzusprechen und wohnortnah zu betreuen, sollte immer ein Anliegen der Caritas bleiben. Durch die besondere Bedeutung aufsuchender sozialer Arbeit für ältere Menschen, Migranten und Menschen mit sehr geringem Einkommen konnte die Caritas als sozialer Akteur über die Hochwasserhilfe hinaus wesentliche Impulse zur Ausgestaltung von Lebenswelten und im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für eine soziale Stadt geben. Einen Auszug aus der Volksstimme vom Donnerstag, , zum Ende des Fluthilfeprojektes Kunsttherapie an den Standorten Schönhausen und Kamern finden Sie im Anhang. 5

6 Abteilung Beratende Dienste und Gefährdetenhilfe Rückblick: Sozialarbeiterkonferenz 2016 der Caritas im Bistum Magdeburg Soziale Arbeit und Ehrenamt gebraucht geschätzt gefördert Am fand im Magdeburger Roncalli-Haus die Sozialarbeiterkonferenz 2016 der Caritas im Bistum Magdeburg statt. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus den verschiedenen Fachberatungsbereichen des Caritassystems im Bistum Magdeburg berieten sich unter dem Thema Soziale Arbeit und Ehrenamt - gebraucht geschätzt gefördert. Adressaten waren: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des DiCV, CRV Magdeburg und CRV Halle, Fachreferentinnen und Fachreferenten DiCV Nach einem Plenumsteil wurde in Arbeitsgruppen das Konferenzthema vertieft. Trueffelpix / fotolia.de Bürgerberatung im Umgang mit dem DDR-Unrecht Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis : Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt in Kooperation mit dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V. und dem Caritasverband für das Dekanat Dessau die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort. Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an: zu Unrecht Inhaftierte, Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes, Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren, Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren, Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern, Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten, Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS. Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen. Weiterhin erfolgt eine Beratung zu: Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) monatlichen Zuwendung ( Opferrente ) Kinderheimen Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung. Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen, eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich. Kontakt: hans-peter.schulze@caritas-ikz-md.de 6

7 Abteilung Migration/Integration 2. überarbeitete Auflage Orientierungshilfe für die Flüchtlingssozialarbeit Die im Januar 2014 von Bistum und Caritas im Bistum gemeinsam verantwortete Handreichung "Orientierungshilfe für die Flüchtlingssozialarbeit" ist im Herbst 2016 in einer zweiten überarbeiteten Auflage erschienen. Die Arbeitshilfe macht deutlich, wie vielfältig das Engagement des Diözesancaritasverbandes im Bereich der Migrationsdienste ist. Neben den verschiedenen Beratungsdiensten gibt es z.b. Unterstützungsangebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Mitarbeit in verschiedenen Initiativen und Gremien zugunsten der Ausländer, die aus großer Not in unser Land kommen. Unter können Sie sich das Dokument herunterladen. Für ein Druckexemplar senden Sie bitte eine Mail an oder nutzen Sie die Telefonnummer Kirche im Mentoring: Frauen steigen auf Monika Schwenke, Abteilungsleiterin Migration/Integration, sowie Verena Redemann, Flüchtlingskoordinatorin (beide DiCV) nehmen am jetzt in Leipzig gestarteten Programm zur Qualifizierung weiblicher Führungskräfte teil. Insgesamt beteiligen sich bundesweit 40 sogenannte Tandems Mentees und Mentorinnen und Mentoren an dem Projekt Kirche im Mentoring: Frauen steigen auf. Weiterlesen>> Rückblick: Landeskonferenz UMF Am fand im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Magdeburg unter dem Titel Zusammen Perspektiven gestalten?! unbegleitete minderjährig geflüchtet Ausländische Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt die Landeskonferenz UMF 2016 statt. Auf der mit 140 Teilnehmenden sehr gut besuchten Veranstaltung wurde die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt beleuchtet. Aus den Inhalten und Ergebnissen der Landeskonferenz ist eine Tagungsdokumentation entstanden. In der Zusammenfassung der Workshopergebnisse durch Frau Staatssekretärin Susi Möbbeck heißt es: Die heute zahlreich anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Jugendämter, Verbände und Vereine sowie der Freien Träger der Jugendhilfe und der langjährigen Projektpartner haben heute vor allem in den Workshops intensiv über zentrale Aspekte der Integration unbegleiteter minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendlicher beraten, auf wichtige Herausforderungen hingewiesen und erste Verständigungen verabredet. Sowohl die Eröffnungsreferate als auch die ambitionierte Arbeit in den fünf parallelen Workshops haben den Blick sowohl auf das bereits Erreichte als auch auf etwaige Schwachstellen gerichtet. In den Workshops wurden insbesondere folgende Herausforderungen benannt: 7

8 Workshop I Unterbringung und Betreuung einheitliche Landesstandards bundesweit einheitliche Standards v.a. bei Betreuung, Clearing und Familienzusammenführung Initiative zur Einführung einer Krankenversichertenkarte Workshop II Bildung und Ausbildung bedarfsgerechte Schulkonzepte auch für über 16-Jährige inkl. bedarfsgerechter Kompetenzvermittlung von Deutsch als Fremdsprache bzw. Alphabetisierung Begleitung durch Schulsozialarbeit Zahl und Qualifikation der Lehrkräfte Einbeziehung aktueller Erfahrungen bei Weiterentwicklung des Schulerlasses Angeregt wird die Durchführung einer Fachtagung zur Sprachförderung in 2017 zwecks Erfahrungsaustausch und Kompetenzvermittlung Workshop III Vormundschaften Zugang zu bedarfsgerechten Anschlusshilfen für junge Volljährige präventive Jugendhilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus zur Vorbeugung gesellschaftlicher Folgeprobleme Aktivierung und breitere Begleitfunktion des UMA-Beirats Workshop IV Psychosoziale Versorgung Krisenprävention durch fachlich qualifiziertes Personal regelmäßiger Fachaustausch zu Vernetzung und interkultureller Kompetenzvermittlung Workshop V 18 Jahre was nun? Stärkung der Kooperation zwischen den jeweiligen Rechtsgebieten SGB II, III, VIII bessere Durchlässigkeit des bestehenden Bildungssystems mit flexiblerem Bildungszugang auch für über 16-jährige Die heutige Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, dass allen schutzbedürftigen jungen Menschen die bestmöglichen Startchancen in unserem Land eröffnet werden ungeachtet ihrer Herkunft. Unser ganz besonderer Dank gilt all jenen Akteurinnen und Akteuren, die sich in diesem Sinne auf die Herausforderung der Inobhutnahme, Betreuung und Begleitung dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe eingelassen haben und mit viel Engagement an den Zukunftschancen der jungen Menschen arbeiten. Die Veranstaltungsdokumentation ist unter zu finden. Im Vorfeld der Veranstaltung produzierte der Offene Kanal Magdeburg den Film Alle anders, alle Mensch Junge Geflüchtete über ihre Perspektiven. Diesen können Sie hier einsehen: Unterwegs auf der Balkanroute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas aus den Bistümern Magdeburg und Dresden-Meißen besuchten vom 9. bis 19. Oktober die Caritas in Serbien und im Kosovo. Die Diskussionen und Meinungsbilder der letzten Monate zum Thema Flüchtlingspolitik polarisieren, emotionalisieren und lassen oftmals die notwendige Sachlichkeit vermissen. Das Wissen um die aktuelle Situation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge, in den Transitländern entlang der geschlossenen Balkanroute und über die jeweils nationalen und internationalen Unterstützungssysteme ist wichtig, um einerseits unseren humanitären Auftrag gegenüber Menschen in prekären Lebenssituationen angemessen gerecht zu werden und andererseits einen sinnvollen gestalterischen Beitrag im Kontext der deutschen und europäischen Flüchtlings- und Sozialpolitik leisten zu können. Aus diesem Grund reisten Anfang Oktober Monika Schwenke (2. v. r.), Migrationsbeauftragte des Bistums Magdeburg und Abteilungsleiterin Migration/Integration des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg und ihr Kollege Ismail Reka (2. v.l.), Migrationsberater im Interkulturellen Beratungs- und Begegnungszentrum der Caritas in Magdeburg nach Serbien und in den Kosovo. Auch mit dabei: Mechthild Gatter (r.), Abteilungsleiterin Fachberatung und Sozialpolitik im Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen. Die Dienstreise wird von Caritas international (Tobias Nölke, l.) und Mitarbeitenden der jeweiligen Caritasverbände vor Ort begleitet. Ein detaillierter Reisebericht ist unter 8

9 zu finden. Advent, Advent, ein Lichtlein brennt Wenzel Commerzbank spendet für Caritas Am feierte die Caritas in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen in der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung HOT-Alte Bude Advent. Ungefähr 150 Kinder aus den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Umgebung und ihre Familien genossen das bunte Bühnen- und Aktionsprogramm bestehend aus Kinderschminkstand, Siebdruck, Spielständen, Weihnachtsbasteleien sowie einem vielfältigen Süßspeisenbuffet. Für das musikalische Wohl sorgte die Martin- Rühmann-Band, die mit verschiedenen Gastmusikern auftrat und gemeinsam mit den Kindern Farben, Leben und Liebe ( Auf die Farben, auf die Liebe ) lobpreiste. Das "Schneeflöckchen" sang gemeinsam mit den Gästen Weihnachtslieder und manch mutige kleine Gäste sangen gelernte deutsche Winterlieder allein auf der Bühne. Zwischendurch konnten die "Thiembuktukids" mit ihrer gelungenen Feuershow bestaunt werden. Der Tag wurde mit kleinen Geschenken von Weihnachtswichteln für die Kinder beschlossen. Am übergab Sven Matthes (Filialdirektor Commerzbank AG Magdeburg, Bildmitte) Klaus Skalitz (Diözesan-Caritasdirektor, im Bild rechts) sowie Nguyen Tien Duc (Leiter des Interkulturellen Beratungs- und Begegnungszentrums der Caritas) einen Spendenscheck. Die ausgewiesenen 500 werden der Caritas für ihre vielfältigen Dienste für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. Zusätzlich brachte er gut 500 liebevoll verpackte Weihnachtsgeschenke mit, welche die Mitarbeitenden der Commerzbank für Kinder gepackt hatten. Diese wurden von der Caritas an bedürftige Familien verteilt. Referat Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt IQ Netzwerk Sachsen- Anhalt Auf seinen Internetseiten sowie auf Facebook stellt das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt wöchentlich unter der Überschrift Humans of Saxony-Anhalt Menschen vor, die zu uns nach Deutschland geflohen sind. Auf dem YouTube-Kanal des Netzwerks finden Sie einen Werbespot, welcher zum Jahresende in den magdeburger Kinos lief. 9

10 IQ Netzwerk Sachsen- Anhalt Programmpartner der Filmkunsttage Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt liefen vom 19. bis zum die "Filmkunsttage". Als Programmpartner war in diesem Jahr neu dabei: das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt. Koordiniert durch die Caritas. Das Netzwerk präsentierte in der Reihe "Gesellschaftsaspekte Kulturunterschiede" drei Kurzfilme, die sich mit dem Thema Migration beschäftigen und sich damit an sein Klientel richten. Die Filme zeigen in ihrer Komposition einen kleinen Auszug aus der Vielfalt, die Gesellschaft und Gesellschaften ausmachen. Der Unterschied als Merkmal wird nicht nur in den Filmgeschichten und Protagonisten sichtbar, sondern zeigt sich auch in den drei verschiedenen Genres. In ihrem 6. Jahr waren die Filmkunsttage im Land Sachsen-Anhalt längst eine etablierte Größe und so vielfältig wie sie in ihrem»jungen«alter nur sein können: Zwei Wettbewerbe kürten beste Filme, zahlreiche Festival-Reihen zeigten das Filmschaffen in Mitteldeutschland, ein Rahmenprogramm mit Ausstellung, Kinokonzert und Industry-Talk bildete eine kleine aber feine Branchen- und Nachwuchsplattform. Sechs Filmkunstpreise mit einem Preisgeld von insgesamt Euro vernetzten das Festival als ein»aushängeschild«des Film- und Medienstandortes Sachsen- Anhalt in die nationale und internationale Filmlandschaft. Referat Flüchtlingshilfe Vernetzungstreffen Flüchtlingshilfe im Bistum Magdeburg Unter dem Motto: Seht, da ist ein geflüchteter Mensch! haben sich am im Kathedralpfarramt St. Sebastian 70 Teilnehmende, die sich ehrenamtlich und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe im Bistum Magdeburg engagieren, erstmalig zu einem Vernetzungstreffen des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e. V. und des Bistums Magdeburg über zukünftige Fragen des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge ausgetauscht. Expertinnen und Experten sowie Referentinnen und Referenten standen den Ehrenamtlichen zu Themen wie Internationale Flüchtlingshilfe der Caritas international, Ehrenamtsqualifizierung, Abschiebung und Rückkehr sowie Asylverfahren und Integration in Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie Unterstützungsangebote und Initiativen der Flüchtlingshilfe als Ansprechpartner zur Verfügung. Mehr erfahren: Bischofsfonds Flüchtlingshilfe Sachsen-Anhalt wird 3 Die vom Bistum Magdeburg vor drei Jahren gegründete Flüchtlingshilfe Sachsen- Anhalt (FHST) hat bisher Hilfen im Umfang von fast bewilligt. Der Spendenfonds sei zu einem wichtigen Baustein in der Integrationsarbeit unseres Bistums geworden, bilanzierte Bischof Gerhard Feige am auf einer Pressekonferenz aus Anlass des dreijährigen Bestehens der FHST. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zeigte sich außerordentlich dankbar für die Initiative: Dieses Zeichen der Menschlichkeit brauchen wir mehr denn je, insbesondere weil es an den Rändern der Gesellschaft kälter geworden ist. Seit Auflage des Flüchtlingsfonds wurden laut Bistum 460 Anträge zur finanziellen Unterstützung gestellt und davon 407 bewilligt. Die meisten Antragstellenden stammten aus Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und Eritrea. Sie baten überwiegend um Hilfen für Familienzusammenführungen. Bischof Feige hatte im Januar 2014 zur Gründung des Fonds ein Grundkapital in Höhe von zur Verfügung gestellt. Mittlerweile seien durch Spenden insgesamt rund zusammengekommen, so der Bischof. 10

11 Abteilung Einrichtungen und ambulante Dienste Referat Kindertageseinrichtungen Religion in der Konzeption von katholischen Kindertageseinrichtungen Die Diözesan-AG KTK im Bistum Magdeburg hat in den vergangenen Monaten weitere Publikationen veröffentlicht. So die Faltblätter Kernelemente des Leitbildes katholischer Kindertageseinrichtungen im Bistum Magdeburg Orientierungsrahmen für Träger und Einrichtungen und Unser Bild vom Kind - Zentrale Orientierungsgröße für die katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Magdeburg sowie die Arbeitshilfe 3 Religion in der Konzeption von katholischen Kindertageseinrichtungen. Für katholische Kindertageseinrichtungen hat der der Bildungsbereich Religion einen zentralen Stellenwert. Dieser Bildungsbereich wird in den Konzeptionen der Einrichtungen dargestellt mehr oder weniger ausführlich und gelungen. Um dies zu optimieren, wurde die neu vorliegende Arbeitshilfe entwickelt. Die Arbeitshilfe bietet eine Grundlage für die textliche Formulierung zum Thema Religion in den Konzeptionen der Einrichtung und zahlreiche Anhaltspunkte dafür, wie eigene Textteile selbst erstellt werden können. Zugleich bietet sie eine Grundlage zur Vergewisserung des Stellenwerts der religiösen Bildung für die Kinder, die Eltern und die Einrichtung selbst. Zu den Inhalten der Arbeitshilfe gehören unter anderem: Das Recht des Kindes auf Religion; Ziele und Inhalte der religiösen Bildung; pädagogische Ansätze und Kompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern. Wie alle weiteren Publikationen ist auch die Arbeitshilfe 3 Religion in der Konzeption von katholischen Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Schriftenreihe zur Qualitätsentwicklung mit katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Magdeburg erarbeitet worden. Mit Kindertageseinrichtungen zeigt die Besonderheit der Reihe an. Es geht immer um eine basisdemokratische Entwicklung von Texten und Publikationen, die in diversen Schreibwerkstätten und Qualitätszirkeln an verschieden Orten umgesetzt werden: beteiligt sind pädagogische Fachkräfte, Leitungen, anteilig Träger und Eltern, Fachberatung sowie Fachexperten aus der Wissenschaft. Die Arbeitshilfe 3 ist unter der Beteiligung der Katholischen Hochschule Freiburg, Prof. Dr. Matthias Hugoth entstanden. Die Arbeitshilfe ist für 5,80 inkl. Mehrwertsteuer über den Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v., Referat Kindertageseinrichtungen, marita.magnucki@caritas-magdeburg.de, zu beziehen. Referat Behindertenhilfe Aktionstag für Menschen mit und ohne Behinderung Fünfhundert Menschen aus Einrichtungen der Caritas Behindertenhilfe der Bistümer Magdeburg und Erfurt und weitere Gäste folgten am der Einladung an den Alperstedter See nahe der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt. Der Aktionstag für Menschen mit und ohne Behinderung stand unter dem Leitwort: Starke Teams Lebensfreude inklusiv. Wir wollen voneinander und miteinander lernen, so Caritasreferentin Birgit Dreger. Deshalb gab es vielfältige Workshops und ein buntes Rahmenprogramm für Groß und Klein. Eine Hüpfburg, ein Volleyballfeld, die Möglichkeit zum Baden usw. Unter dem Motto Fit und Lecker gab es köstliche alkoholfreie Cocktails, es wurden Button mit eigenen Fotos gestaltet, mit neuen Freunden Armbänder geflochten und fleißig gemeinsam getrommelt. Erstmalig nahm an der inklusiven Veranstaltung auch eine Gruppe aus dem Caritas Kinder- und Jugendhaus St. Vinzenz aus Erfurt mit minderjährigen Flüchtlingen teil. Natürlich gab es mittendrin auch das mit Spannung erwartete Drachenbootrennen. Hier gingen zehn Mannschaften an den Start und alle Teilnehmenden gaben ihr Bestes, um einen der begehrten Pokale zu erhalten. 11

12 Informationsveranstaltung zum BTHG Am wurde in den Räumen des DiCV eine Informationsveranstaltung zum Thema Bundesteilhabegesetz (BTHG) durchgeführt. Durch die Veranstaltung führte Dr. Wirtz, Rechtsanwalt aus Görlitz. In seinem Vortrag stellte er anhand des vorliegenden Parlamentsentwurfes die zu erwartenden Veränderungen für Leistungserbringer dar. U.a. wurden der geplante Systemwechsel von der Komplexleistung hin zur Trennung von existenzsichernden Leistungen und Teilhabeleistungen sowie die neu definierte Schnittstelle von Pflege- und Eingliederungsleistungen erläutert. Das BTHG wurde im Dezember 2016 verabschiedet und tritt ab dem schrittweise in Kraft. Kundgebung unter dem Motto TEILHABE jetzt erst Recht! Vor dem Reichstagsgebäude in Berlin waren am Montag, dem rund Menschen mit und ohne Behinderung oder psychischer Erkrankung zu einer Kundgebung zusammengekommen. Drei Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (Anthropoi BV) sowie Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) haben bei der Kundgebung unter dem Motto TEILHABE jetzt erst Recht! ihre Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) an die Politik übergeben. Referat Altenhilfe Pflegereform: Statt drei Pflegestufen künftig fünf Pflegegrade Höhere Leistungen für insgesamt mehr Menschen soll es ab Januar 2017 aus der Pflegeversicherung geben. Dann tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Was ändert sich bei der Ermittlung des Pflegebedarfs? Was steht mir zu? Was geschieht, wenn ich schon Leistungen bekomme? Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finden hier Antworten. (Grafik: Deutscher Caritasverband e.v.) Mehr unter: (Grafik: Deutscher Caritasverband e.v.) 12

13 Zentralreferat Öffentlichkeitsarbeit Broschüre Caritas im Bistum Der DiCV Magdeburg veröffentlichte zu Jahresbeginn eine Broschüre Caritas im Bistum. Caritas im Bistum Magdeburg, das sind gut 284 Einrichtungen und Dienste in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Broschüre informiert gegliedert in die Bereiche Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Familienhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe/Psychiatrie, Migration/Integration sowie Weitere soziale Hilfen über deren Angebote. Hier arbeiten ca hauptamtlich Tätige sowie ca ehrenamtlich/freiwillig Mitarbeitende. Sie pflegen, begleiten, unterstützen und beraten jährlich gut Menschen im Bistumsgebiet. Die Broschüre ist unter zu finden. Rückblick I Bistumswallfahrt Kloster Huysburg bei Halberstadt Unter dem Leitwort Vom Evangelium ergriffen den Menschen nahe der Bistumswallfahrt 2016 auf der Huysburg präsentierte der Diözesancaritasverband mit Infoständen seine zahlreichen Einrichtungen und Dienste. Neben dem Dekanatscaritasverband Halberstadt nutzten auch der refugium e.v., das Frauen- und Kinderschutzhaus in Ballenstedt, die Stiftung netzwerk leben, das Kinderzentrum Roncalli in Burgas sowie die Katholische Erwachsenenbildung KEB die attraktive Caritas-Meile, um Gesicht zu zeigen und den zahlreichen Besuchern Inhalte ihrer konkreten Angebote vorzustellen, Beratung und Hilfen anzubieten und um Unterstützung (z. B. Ehrenamt oder Spendenmittel) zu werben. Rückblick II 20. Sachsen-Anhalt- Tag Sangerhausen Vom 9. bis informierten Mitarbeitende der Caritas im Rahmen des Sachsen-Anhalt-Tages 2016 Interessierte über ihre Einrichtungen, Dienste und Angebote. Unter den Gästen am Stand konnte auch Ministerpräsident Reiner Haseloff begrüßt werden. Er dankte, auch im Namen der Landesregierung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr unermüdliches Engagement. Rückblick III Eine Million Sterne Zum zehnten Mal rief Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, zur Teilnahme an der bundesweiten Solidaritätsaktion "Eine Million Sterne" auf. Gemeinsam mit Caritasverbänden, Einrichtungen, Diensten und Pfarrgemeinden wurden am bundesweit und regional in Torgau sowie in Merseburg öffentliche Plätze in strahlende Lichtermeere verwandelt und Zeichen für eine gerechtere Welt gesetzt. Im Fokus der diesjährigen Aktion stand ein Hilfsprojekt von Caritas international für Unbegleitete Minderjährige in Marokko. ( 13

14 Wärmestube Halberstadt I Reibekuchenverkauf zu Gunsten der Caritas Bereits zum 5. Mal wurden am auf dem kleinen aber feinen Weihnachtsmarkt am Lessingplatz in Magdeburg in der Zeit von Uhr bis Uhr auf private Initiative von Herrn Andreas Schoensee (Bildmitte) leckere Reibekuchen für einen guten Zweck angeboten. Spendenempfänger ist die Wärmestube der Caritas in Halberstadt. So konnten in den Jahren über Euro für die Wärmestube eingespielt werden. Dieses ist nur dank zahlreicher Helferinnen und Helfer sowie Unterstützerinnen und Unterstützer vor Ort und mittlerweile auch aus ganz Deutschland möglich. Besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Initiator des Weihnachtsmarktes Herrn Michael Cohnert vom Weinladen & Bistro in der Arndtstraße in Magdeburg. Wärmestube Halberstadt II Caritas-Kids backen für die Wärmestube Kurz vor Weihnachten waren im Dekanat Halberstadt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas mit ihren Kindern oder Enkeln zu einer gemeinsamen Aktion eingeladen. In Zeiten immer weniger werdender Spenden wurden gemeinsam für die Gäste der Wärmestube Plätzchen gebacken. Dies war das vorrangigste Ziel. Aber insbesondere freuten sich alle Mitarbeitenden darauf, auch einmal außerhalb des Dienstes zusammen zu kommen und mit ihren Kids gemeinsam zu werkeln, sich auszutauschen. Natürlich durfte genascht werden, es gab Glühwein und manch andere Überraschung. Am Ende konnten die Plätzchen von gut 30 Backblechen den Gästen der Wärmestube übergeben werden. Erlös aus St. Martinsfest für soziale Zwecke gespendet - Sozialpädiatrischen Zentrum der Caritas bedacht In Zusammenarbeit vieler ganz unterschiedlicher Träger wird bereits seit vielen Jahren das St. Martinsfest im Magdeburger Stadtteil Ottersleben organisiert. Mitarbeitende aus den örtlichen Kindergärten und dem Hort der Ottersleber Lebenskreis ggmbh, Männer und Frauen der Freiwillige Feuerwehr, der Kontaktbereichsbeamte der Polizei Herr Mielke, Mitglieder des Fördervereins der Ottersleber Grundschule und viele Haupt- und Ehrenamtliche der evangelischen und katholischen Gemeinden planen dieses große Ereignis Jahr für Jahr und führen es Hand in Hand gemeinsam durch. Begonnen wird immer mit einem musikalischen Anspiel in der katholischen Kirche Maria Hilf. Danach ziehen die ungefähr Teilnehmenden in einem Laternenumzug angeführt von einer Martinsreiterin und einem ökumenischen Bläserensemble zum evangelischen Pfarrhof St. Stephanii. Dort empfängt das Martinsfeuer Kinder und Erwachsene zum traditionellen Hörnchenteilen. Darüber hinaus sind alle herzlich zum Verweilen bei Schmalzstulle und Getränken eingeladen. Der Erlös wird sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt also der Anlass des ge- 14

15 Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Träger überreichen Frau Dr. Birgit Brett (2. v. l., Chefärztin des Sozialpädiatrischen Zentrums) sowie Frau Catrin Feige (5. v. l., Vorstandsvorsitzende des Fördervereins Kinderzentrum e.v.) den Spendencheck. meinsamen Feierns wirklich ernst genommen. In 2016 wurde die Summe je zur Hälfte dem Sozialpädiatrischen Zentrum und dem Verein für krebskranke Kinder gestiftet. Darüber hinaus wird seit drei Jahren auch eine sog. Päckchenaktion durchgeführt. Hierbei werden für ein polnisches Kinderdorf bei Oswiecim (Auschwitz) und angliederte Einrichtungen weihnachtliche Päckchen erbeten. Dabei kommen jährlich ca. 120 Geschenke zusammen. Jahreskampagne 2017: Zusammen sind wir Heimat. Die Caritas setzt sich im Rahmen ihrer Kampagne 2017 für eine offene Gesellschaft ein, in der sich Menschen einander Heimat geben. Wir richten den Blick darauf, wie sich Einheimische und Zugewanderte begegnen, sich kennen lernen und gemeinsam aktiv werden können. Und wir fragen: Wie entsteht eigentlich Heimat? Wird Heimat wirklich weniger, wenn man sie teilt? Plakate Zusammen sind wir Heimat ist auf den Plakaten zu lesen, die die Wände eines Jugendzimmers, eines Sportvereins, einer Ausbildungsstätte und eines Wohnzimmers zeigen. Werfen Sie auf der Kampagnen-Website einen Blick hinter die Kulissen dieser Caritas-Projekte >> Es geht um Menschen in ihrer Vielfalt, die zusammen arbeiten und lachen, gemeinsam Sport treiben und in Freundschaft miteinander verbunden sind. Dafür setzt sich die Caritas ein: für eine offene Gesellschaft, in der wir einander Heimat geben. Viele Menschen haben in den vergangenen Jahren ihre Heimat verloren. Sie sind vor Krieg, Vertreibung, Hunger und Not geflohen. Damit sie in Deutschland Heimat finden, müssen sich Einheimische und Zugewanderte öffnen und sich mit Respekt und Wertschätzung begegnen. Dieses Miteinander gut zu gestalten und Integration zu ermöglichen ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe in den kommenden Jahren, wozu die Caritas sozialpolitische Positionen erarbeitet hat. Videospot zur Kampagne Heimatfilm Deutschland Wie entsteht eigentlich Heimat? Und wird Heimat wirklich weniger, wenn man sie teilt? Wir sind sicher, sie wird sogar mehr. Teilen Sie mit! Den Film finden Sie hier. Das Heimatgedicht und ein kleines Quiz zu den Drehorten des Heimatfilms finden Sie auf Materialien für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Kampagne Zentralreferat Justiziariat und Sozialrecht Informationen aus dem Zentralreferat Justiziariat und Sozialrecht 1. Vertragsrecht: keine einseitigen Entgelterhöhungen bei Wohn- und Betreuungsverträgen In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BHG) am entschieden, dass Betreiber von Pflegeheimen sowie anderen Wohn- und Betreuungseinrichtungen die mit den Bewohnern geschlossenen Verträge nicht durch einseitige Erklärung ändern dürfen, wenn sich während Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändert. Ob eine dementsprechende Formulierung im Wohn- und Betreuungsvertrag nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig sind, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun mit Blick auf 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) abschließend für unzulässig erklärt. Die Zustimmung des Bewohners muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, 15

16 sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Bewohner den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die Anbieter sie notfalls gerichtlich einklagen. Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob Bewohner Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die vollständige Entscheidung ist im u.a. auf der Homepage des BGH abrufbar: BGH Urteil vom III ZR 279/ Unterhalt: neue Düsseldorfer Tabelle ab 2017 Am hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Aus dieser ergeben sich die aktuellen Unterhaltsansprüche von Kindern getrennt lebender Eltern. Entsprechend dem Nettoeinkommen des getrennt lebenden Elternteils steigt der Betrag je Einkommensklasse gestaffelt. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändert sich nicht. Dieser war zuletzt zum angehoben worden. 3. Sozialrecht: Änderungen bei Hartz IV 9. SGB-II-Änderungsgesetz Unter dem Begriff Rechtsvereinfachungsgesetz ist am 1. August das 9. SGB-II- Änderungsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem wurde der Regelbewilligungszeitraum von bisher 6 Monaten auf 12 Monate verlängert. Dem gegenüber wurden die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten bei vorrangigen Leistungen verschärft: wird eine gegenüber dem SGB II vorrangige Leistung von dem dafür zuständigen Leistungsträger wegen fehlender Mitwirkung des Berechtigten bestandskräftig entzogen oder versagt, dann werden die SGB II-Leistungen für den Lebensunterhalt so lange ganz oder teilweise entzogen oder versagt, bis die Mitwirkung nachgeholt wurde. Eine Rückzahlungspflicht der Leistungen entsteht u.u. bei sozialwidrigem Verhalten, z.b., wenn der Leistungsberechtigte die Hilfebedürftigkeit ohne wichtigen Grund aufrecht erhält oder erhöht. Abstand genommen hat der Gesetzgeber von der faktischen Kürzung der Regelsätze für Kinder von Alleinerziehenden: Kinderregelsätze werden nicht pauschal um die Abwesenheitstage gekürzt, an denen sich das Kind zu Besuch beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält. 4. Steuerrecht: Anwendungserlass zur Abgabenordnung Bereits im caritas forum 27/2016 haben wir auf den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu 66 AO hingewiesen. U.a. ist es aufgrund der neuen Sichtweisen der Finanzbehörden nicht mehr möglich, Gewinne aus einem Zweckbetrieb nach 66 AO in anderen Zweckbetrieben zu verwenden. Eine Quersubventionierung zwischen Zweckbetrieben isv 66 AO bleibt hingegen möglich. Außerdem wurde im AEAO festgelegt, dass eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege dann kein Zweckbetrieb mehr sein kann, wenn Gewinne angestrebt werden, die über einen gewissen Inflationsausgleich oder die Finanzierung von Erhaltungs- und Finanzierungsmaßnahmen hinausgehen. Nachdem zwischenzeitlich weitere Gespräche zwischen der BAGFW und dem Bundesfinanzministerium geführt wurden, hat der Finanzminister in einem Schreiben konkretisiert, wann ein Zweckbetrieb nach 66 AO einen Gewinn erwirtschaften darf und unter welchen Voraussetzungen eine Quersubventionierung anderer Zweckbetriebe (als die in 66 AO genannten) quersubventioniert werden dürfen: " eine beabsichtigte Gewinnerzielung im Zweckbetrieb grundsätzlich nur insoweit zulässig ist, als damit der jeweilige Zweckbetrieb finanziert werden soll. Da Gewinne aber nicht in jeder Hinsicht planbar sind, dürfen die - dann mehr oder weniger "zufällig" - im Zweckbetrieb entstandenen Gewinne auch in einem anderen Zweckbetrieb zugunsten der Wohlfahrtspflege verwandt werden." Es bleibt damit also bei der Vorgabe, dass aus Gewinnen eines Zweckbetriebes nach 66 AO eine Quersubventionierung anderer Zweckbetriebe und des ideellen Bereiches einer gemeinnützigen Körperschaft unzulässig ist. Für vergangene Zeiträume bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2015 gibt es eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, dass die bis dahin erfolgten Quersubventionierungen nicht beanstandet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Konsequenzen, die sich aus dem AEAO und dem vorbenannten Schreiben für Ihr Unternehmen ergeben, mit Ihrem Wirtschaftsprüfer bzw. 16

17 Steuerberater zu prüfen. 5. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - weitere Informationspflichten ab für alle Unternehmen mit einer Homepage! Seit dem ist das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, ein flächendeckendes System außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen für privatrechtliche (nicht: arbeitsvertragliche) Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen. Die Teilnahme hieran ist für Unternehmen freiwillig, allerdings ergeben sich zahlreiche Informationspflichten, u.a. ist bereits ab eine Anpassung der Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz erforderlich gewesen. Hierüber haben wir im caritas forum 27/2016 informiert. Ab dem gibt es weitere Informationspflichten für alle Unternehmen, die eine auf Verbraucher ausgerichtete Webseite bzw. einen Online-Shop betreiben. Sie gelten zudem für alle Unternehmen, die im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Diese Unternehmen müssen auf der Webseite und zusätzlich zusammen mit den AGB darauf hinweisen, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Zu einer solchen Teilnahme verpflichtet sind allerdings dazu nur wenige Unternehmen aus bestimmten Branchen (z.b. Energieversorger, Luftfahrt- und Eisenbahnverkehrsunternehmen). Alle anderen Unternehmen können über ihre Teilnahme an einer Schlichtung frei entscheiden und diese Entscheidung jederzeit wieder ändern. Sofern sich das Unternehmen für die Teilnahme entscheidet, sind die Anschrift und Webseite der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle anzugeben. Für Rückfragen: Christiane Porst (christiane.porst@caritas-magdeburg.de; ) Nächste Ausgabe Die Ausgabe caritas forum 30/2017 erscheint im Sommer. Herausgegeben von Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Christian Laas (verantwortlich) Langer Weg 65-66, Magdeburg Telefon: (0391) Telefax: (0391) kontakt@caritas-magdeburg.de Internet: Fotos (wenn nicht anders ausgewiesen): DiCV 17

18 Anhang 18

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