Ihr Altersvorsorgevertrag Information zur Auszahlungsphase

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1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bald haben Sie Ihr Ansparziel erreicht: für Ihren Altersvorsorgevertrag kann die Auszahlungsphase beginnen. Sie erhalten dann lebenslange Leistungen (Ausnahme: Kapitalabfindung aufgrund Kleinbetragsregelung, siehe unten). Wir richten Ihnen dafür einen Fondsauszahlplan bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres ein, anschließend erhalten Sie wie gesetzlich vorgeschrieben Ihre Zahlungen aus einer Leibrentenversicherung. Allgemeine Hinweise zur Auszahlungsphase Abfindung aufgrund Kleinbetragsregelung Zu Beginn der Auszahlungsphase, prüfen wir, ob Sie anstelle lebenslanger Leistungen eine Einmalauszahlung nach der Abfindungsregelung für Kleinbetragsrenten bekommen. Der Anbieter kann grundsätzlich eine Einmalauszahlung vornehmen, wenn der Betrag der garantierten monatlichen Rente nicht größer ist als 28,35 EUR (dies entspricht 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach 18 SGB IV im Jahr 2015). Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihres gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals (also vor Abzug einer möglichen Teilkapitalauszahlung). In diesem Fall wird der Vertrag nach der Einmalauszahlung beendet. Verfügungsmöglichkeiten Unmittelbar vor Beginn der Auszahlungsphase können Sie über bis zu 100 % des ohne Riester-Förderung angesparten Kapitals verfügen. Von dem danach zur Verfügung stehenden Kapital können Sie dann zu Beginn der Auszahlungsphase maximal 30 % entnehmen. In beiden Fällen gilt dabei eine Frist von einem Monat vor Beginn der Auszahlungsphase. Alternativ kann das mit Riester-Förderung angesparte Altersvorsorgekapital auch zur Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Bei Entnahmen zu wohnwirtschaftlichen Zwecken muss bis spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Abschluss der Anschlussversicherung für die lebenslange Rente Zu Beginn der Auszahlungsphase wird für Sie eine aufgeschobene Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag abgeschlossen. Die Leibrentenversicherung stellt ab der Vollendung des 85. Lebensjahres lebenslang eine Rente mindestens in gleicher Höhe wie die garantierten Leistungen aus dem Fondsauszahlplan sicher. Vorzeitige Kündigung des Vertrages Eine vorzeitige Kündigung in der Auszahlungsphase hat immer eine komplette Vertragsauflösung zur Folge. Soweit Sie eine staatliche Förderung erhalten haben, sind die anteiligen Altersvorsorgezulagen und die gegebenenfalls gewährten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen. Sie werden von der DekaBank vor der Auszahlung einbehalten und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abgeführt. 1. Leistungen aus dem Fondsauszahlplan im DekaBank Depot Im Rahmen des Produktkonzepts erhalten Sie ab Auszahlungsbeginn garantierte regelmäßige Leistungen aus Ihrem Fondsauszahlplan, Garantiegeber ist die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Darüber hinaus profitieren Sie von den Chancen der Kapitalmärkte mit einer aktiven, kundenindividuellen Anlagesteuerung für zusätzliche variable Leistungen. Durch die Anlagezusammenstellung unterliegt der Wert der zusätzlichen variablen Leistungen während der Laufzeit Schwankungen. Grundsätzliche Produktbeschreibung Die Leistung setzt sich aus einem garantierten und einem variablen Bestandteil zusammen: Die garantierte gleich bleibende monatliche Leistung wird zunächst aus dem Fondsauszahlplan und anschließend aus der Leibrentenversicherung lebenslang gezahlt.

2 Die variable Leistung kann nicht garantiert werden, da die Leistung von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt. Eine Auszahlung erfolgt jeweils zum eines Jahres. Dabei wird angestrebt, die Auszahlung der variablen Leistungen über den Zeitraum des Auszahlplans weitgehend zu glätten. So ist es möglich, dass die variable Leistung im Vorgriff auf zukünftige Erträge während des Auszahlplans erfolgt oder die bereits erwirtschafteten Erträge für zukünftige Jahreszahlungen zurückgehalten werden. Beim Vorziehen der variablen Leistungen werden später erwirtschaftete Erträge zunächst zum Auffüllen der bereits ausgezahlten Vorleistung herangezogen. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge werden für zukünftige variable Leistungen verwendet. Der Fondsauszahlplan beginnt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens zum 1. Januar, der auf die Vollendung des 67. Lebensjahres folgt. Für Verträge, die ab dem abgeschlossen wurden, können die Leistungen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erbracht werden (für Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden ist auf die Vollendung des 60. Lebensjahres abzustellen). Für Verträge die ab dem abgeschlossen wurden ist der späteste Beginn der Auszahlungsphase am 1. Januar des auf den 67. Geburtstag des Kunden folgenden Jahres (für Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden ist spätester Beginn der Auszahlungsphase der 1. Januar des auf den 65. Geburtstag des Kunden folgenden Jahres). Die Leistungen aus dem Fondsauszahlplan erhalten Sie bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres Sofern die garantierten monatlichen Leistungen, kleiner als 25,00 EUR ausfallen, werden diese zu einer jährlichen Zahlung zusammengefasst. Im Todesfall vor Vollendung des 85. Lebensjahres kann das vorhandene Depotguthaben (Altersvorsorgevermögen) förderunschädlich auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner übertragen werden. Wird das Altersvorsorgevermögen dagegen nicht auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, sondern an sonstige Erben ausgezahlt, sind die darauf anteilig entfallenden Altersvorsorgezulagen und die gegebenenfalls gewährten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen. Sie werden von der DekaBank vor der Auszahlung einbehalten und an die ZfA abgeführt. Anlagekonzept mit Deka Investmentfonds Im Rahmen des Fondsauszahlplans werden die Anlageschwerpunkte mit einem professionellen Steuerungskonzept festgelegt, laufend überprüft und je nach individuellem Depotwert und Restlaufzeit bei Bedarf automatisch angepasst. Ihr Kapital wird zu Beginn der Auszahlungsphase individuell auf einen Aktien-Dachfonds, einen Rentenfonds und/oder einen Geldmarktfonds der DekaBank aufgeteilt. Ihr Vorteil: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir übernehmen für Sie die Auswahl einer für Sie geeigneten Kapitalanlage in Abhängigkeit von der Restlaufzeit Ihres Vertrages. Außerdem nehmen wir automatisch die erforderlichen Anpassungen der Fondsaufteilung durch kostenfreie Umschichtungen im Zeitverlauf für Sie vor.

3 Übersicht der Fonds* mit Fondskosten und Vermittlervergütung Fonds Ausgabeaufschlag Verwaltungskosten p.a.*** laufende Kosten p.a. (gesamt) **** Vermittlervergütung aus laufenden Kosten p.a. ZukunftsPlan I [DE000DK1DECJ] RenditDeka CF [DE ] Entfällt (Deka-RenteDirekt: 3%) Entfällt (Deka-RenteDirekt: 3%) 0,70 % 2,42 % 1,01 % 0,87 % 0,89 % 0,26 % Deka-LiquiditätsPlan TF**[LU ] 0% 0,37 % 0,42 % 0,25 % *Stand Januar Die aktuell für den Fondsauszahlplan vorgesehenen Investmentfonds können von der DekaBank ausgetauscht werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie in Ihrer Sparkasse sowie unter ** Der Umstellungsprozess von der Anspar- in die Auszahlungsphase sieht eine Umschichtung des gesamten Depotbestandes in diesen Geldmarktfonds (rund 10 Bankarbeitstage vor und nach dem Beginndatum der Auszahlungsphase) vor. *** Verwaltungskosten umfassen die Verwaltungsvergütung, Vertriebsprovision sowie Kostenpauschale bzw. Depotbankvergütung. **** Gesamtkosten in Prozent des durchschnittlichen Fondsvolumens eines Geschäftsjahres. Die laufenden Kosten enthalten alle im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung anfallenden Kosten mit Ausnahme der Transaktionskosten und einer gegebenenfalls anfallenden erfolgsbezogenen Vergütung. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Juni 2014 bzw. im Dezember 2013 endete. Besteuerung der Leistungen aus dem Fondsauszahlplan Leistungen aus Beiträgen mit Riester-Förderung unterliegen in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung ( 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Bei Leistungen aus Beiträgen ohne Riester-Förderung (Kapitalzahlungen oder Leistungen im Rahmen eines Auszahlplanes) ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge steuerpflichtig ( 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c EStG). Wenn die Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bei Verträgen, die nach dem abgeschlossen wurden, nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Auszahlleistung und den geleisteten Beiträgen ohne Riester-Förderung nur zur Hälfte besteuert. Andernfalls wird der Unterschiedsbetrag in voller Höhe mit dem persönlichem Einkommensteuersatz versteuert. Wurden in der Ansparphase sowohl Beiträge mit als auch ohne Riester-Förderung zugunsten eines Altersvorsorgevertrages geleistet, erfolgt eine Aufteilung in Leistungen aus Beiträgen mit Riester-Förderung und aus Beiträgen ohne Riester-Förderung.

4 2. Leistungen aus der Leibrentenversicherung Die DekaBank schließt zu Beginn der Auszahlungsphase für den Kunden eine Leibrentenversicherung bei der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig ab. Allgemeine Information Es handelt sich um eine aufgeschobene Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Versicherungsnehmer ist die DekaBank, versicherte Person sind Sie. Ihnen wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht von der DekaBank an der Altersleistung eingeräumt. Sie erhalten die Altersleistung in Form einer lebenslangen Rente. Rentenbeginn ist der Monatserste bei oder nach Vollendung des 85. Lebensjahres (ein vorzeitiger Abruf der Rente ist nicht möglich). Die garantierte Rente vor Rentenbeginn entspricht der Höhe der garantierten Leistung aus dem Fondsauszahlplan, Garantiegeber ist die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Beträgt die garantierte monatliche Rente nicht mehr als 25,00 EUR, wird auf eine jährliche Rentenzahlungsweise umgestellt. Sofern vom Versicherungsunternehmen vor Rentenbeginn ab Alter 85 in der Aufschubzeit Überschüsse erwirtschaftet werden (Überschüsse sind nicht garantiert), wird das aufgelaufene Überschussguthaben bei Rentenbeginn ab Alter 85 zur Erhöhung der garantierten Rente verwendet. Neben der garantierten Rente wird ab Rentenbeginn ab Alter 85 sofern eine solche erwirtschaftet wird eine variable Überschussrente gewährt. Die Höhe der Überschussrente hängt vom jeweils deklarierten Zinsüberschuss ab und kann nicht garantiert werden. Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens. Darüber hinaus entstehen weitere Überschüsse, wenn Kosten und die Lebenserwartung nach Rentenbeginn niedriger sind als bei der Beitragskalkulation angenommen. Leistungen aus der künftigen Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Die Überschussanteilsätze werden für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt. Der Versicherungsbeginn ist der Beginn der Auszahlungsphase. Die Aufschubzeit ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Beginn der Rentenzahlung ab Alter 85. Optional können Sie kurz vor Beginn der Auszahlungsphase eine Leistung für den Todesfall in der Aufschubzeit (Beitragsrückgewähr) vereinbaren (siehe nachstehende Unterscheidung der Tarife). Dabei gilt auch eine Beitragsrückgewähr im Falle einer vorzeitigen Kündigung. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist und der Einlösungsbeitrag gezahlt wurde. Zusatzversicherungen werden nicht eingeschlossen. Es werden so genannte Unisex- Leibrentenversicherungstarife abgeschlossen. D.h. Männer und Frauen erhalten bei ansonsten gleichen Voraussetzungen für den gleichen Beitrag gleiche Leistungen. Informationen zu den Kosten der Leibrentenversicherung können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot entnehmen. Unterscheidung der Leibrententarife AR und ARG Tarif AR (ohne Todesfall-Leistung des Versicherungsbeitrages) Im Tarif AR ist keine Leistung für den Fall des Todes der versicherten Person vorgesehen. Bei Kündigung vor Beginn der Leibrentenzahlungen sind in dem Tarif AR keine Rückkaufswerte kalkuliert. Die Versicherung erlischt ohne Leistung bei Tod der versicherten Person oder bei Kündigung. Die Altersrente ist daher gegenüber dem Tarif ARG erhöht.

5 Tarif ARG (mit Rückgewähr des Versicherungsbeitrages im Todesfall und bei Kündigung) Im Tarif ARG ist für den Fall des Todes der versicherten Person vor Beginn der Leibrentenzahlungen grundsätzlich eine Leistung in Höhe der Brutto-Beitragssumme zzgl. Guthaben aus der Überschussbeteiligung zu Gunsten der Erben vorgesehen, bei Kündigung vor Beginn der Leibrentenzahlungen erhält die versicherte Person ebenfalls eine entsprechende Leistung. Die Brutto- Beitragssumme ist der Einmalbeitrag, der zu Beginn der Auszahlungsphase in die aufgeschobene Leibrentenversicherung eingezahlt wird. Nach dem Rentenbeginn wird auch im Tarif ARG keine Leistung im Todesfall erbracht. Besteuerung der Leistungen aus der Leibrentenversicherung Leistungen aus der Leibrentenversicherung, die aus Beiträgen mit Riester-Förderung stammen, unterliegen der vollen Besteuerung. Leistungen aus der Leibrentenversicherung, die aus Beiträgen ohne Riester-Förderung stammen, werden mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn. Der Ertragsanteil bei Renteneintritt mit 85 Jahren beträgt 5% (Stand Juli 2013). Allgemeine steuerliche Hinweise Sämtliche Aussagen gemäß aktueller Rechtslage. Stand Januar Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkend Änderungen (z.b. durch Gesetzesänderungen oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

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