Haftpflicht-Pflichtversicherungen Internationale Entwicklung. Swiss Re Bernard Tettamanti Bern, 13. Mai 2012

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1 Haftpflicht-Pflichtversicherungen Internationale Entwicklung Swiss Re Bernard Tettamanti Bern, 13. Mai 2012

2 Globale Entwicklungstendenz Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

3 Steigende Herausforderungen an Haftpflichtprogramme Gesellschaftlich/politisch Steigendes Misstrauen gegenüber grossen Unternehmen Verstärkte Regulierung mit Fokus «Schutz der Öffentlichkeit» Geschädigtenschutz ersetzt den allgemeinen Kosumentenschutz Wirtschaftlich Regierungen sind fast nicht mehr in der Lage, Gesundheits-/ Sozialprogramme zu finanzieren Wirtschaftskrisen führen zu neuen Haftungsproblemen Umweltbedingt Neue Haftungsansprüche in Bezug auf Umwelt Entwicklungen Beispiele Klimawandel Luftverschmutzung Verlust an biologischer Vielfalt Rechtlich Erweiterte Rechtsgrundlagen für Haftungsansprüche Erhöhtes Bewusstsein im Hinblick auf Compliance Gesetzgebungsinitiativen zur Entwicklung neuer Haftungstheorien Wissenschaftlich/technologisch Wissenschaftliche Fortschritte, neue Produkte führen zu neuen Risiken Überprüfung bestehender Technologien Beispiele Nanotechnologie Chemische Substanzen usw. GVO EMF Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

4 Europäische Union Rechtliche Entwicklungen Direktive über die Verwalter alternativer Investmentfonds Erweiterung der Umwelthaftpflicht-Direktive auf Umweltschäden in allen Meeresgewässern EK-Studie über «erleichterten Zugang zu Versicherungen für selbständige Bauunternehmen und kleine Baufirmen» Sammelklagen ("Collective redress") Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

5 Versicherbarkeit Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

6 Versicherbarkeit Wichtige Punkte im Fokus Die Versicherungsindustrie bietet nicht für alle Risiken Deckungskonzepte an Versicherer versichern nicht alles Versicherer müssen frei entscheiden können, welche Risiken sie übernehmen möchten und welche nicht Vor allem über neue Risiken gibt es anfangs oft nur wenig Informationen hinsichtlich der Schadenwahrscheinlichkeit und der zu erwartenden Anzahl Schäden Aus diesem Grund stellt der Versicherungsmarkt anfänglich meist nur wenig Kapazität zur Verfügung. Ein umfassender Versicherungsschutz ist in der Regel unmittelbar nicht möglich Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

7 Versicherbarkeit Voraussetzungen Rechtsklarheit und -sicherheit Risikomanagement Versicherungen sind kein Ersatz für ein angemessenes Risikomanagement Risikobeurteilung Underwriting und Tarifierung Fähigkeit, ein Risiko korrekt zu beurteilen Fähigkeit, die Prämie zu berechnen Bedeutung von Schadenstatistiken Vertragsbestimmungen, Ausschlüsse, subjektive Risiken, etc. Entwicklung neuer Fähigkeiten für Schadenmanagement Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

8 Vertragsfreiheit versus Pflichtversicherung Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

9 Neue obligatorische Versicherungen Mögliche Auslöser Nicht versicherte Verbraucherklagen Druck seitens Politik und/oder Verbraucher Neubeurteilung bestehender nicht obligatorischer Versicherungen Selbstregulierung von Berufsverbänden (z.b. Wirtschaftsprüfer, Anwälte) Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

10 Obligatorische Haftpflichtversicherungen Voraussetzungen Ein bestehender Versicherungsmarkt mit langjähriger Erfahrung Eine Gruppe homogener Risiken, deren Schadenkosten und Häufigkeit mit einem gewissen Grad an Zuverlässigkeit voraussehbar sind Umfangreiche finanzielle Versicherungskapazitäten zur Sicherung des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit Eine Angleichung zwischen Versicherten, Versicherern und den beteiligten öffentlichen Behörden im Hinblick auf Lösungen zu finanziellen Absicherungen Hohe Rückversicherungskapazität zur Unterstützung der Erstversicherer Produkte, welche die vom Kunden gewünschten Lösungen bieten und finanziell tragbar sind Ausweichlösungen für «nicht versicherbare Risiken» Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

11 Obligatorischen Versicherungen Vorteile Rasche Versicherungsdurchdringung Die Grosse Anzahl Versicherter erleichtert die Prämienberechnungen, da der Markt rasch reift und das Gesetz der großen Zahlen von Anfang an Wirkung zeigt. Neue Absatzmöglichkeiten Schaffung eines völlig neuen Marktes oder Ausweitung eines bestehenden. «Umfassender» Schutz der Geschädigten und des Umfelds vor einer Insolvenz des Haftpflichtigen Risikobeurteilung der Versicherer wird genutzt zur Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsstandards Quersubventionierung und Umverteilung der Einnahmen, wenn keine Differenzierung über den Preis gemacht wird Da sich alle versichern müssen, sind die Prämien tendenziell tiefer. Dank der «guten Risiken» können die Prämien tiefer angesetzt werden. Das heißt, die «schlechten Risiken» profitieren auf Kosten der «guten». Obligatorische Deckungen können folglich als zusätzliche Möglichkeit zur Einnahmenumverteilung angesehen werden. Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

12 Obligatorischen Versicherungen Nachteile Versicherungsdeckung kann dem Schutzbedürfnis des Einzelnen oder des Unternehmens nur begrenzt angepasst werden Versicherungsdeckung wird teurer, da nicht unbedingt eine Basis für die Versicherungspraxis besteht Verschlimmerung des Problems der Subjektivrisiken Da die Prämien bezahlt werden müssen, gibt es keine Kosten-Nutzen-Abwägung im Hinblick auf die Versicherung mehr. Versicherungsnehmer könnten auf Schutzmassnahmen verzichten, die zusätzliche Kosten verursachen. Eingeschränkte Vertragsflexibilität Keine Möglichkeit, ungünstige Risiken abzulehnen. Hemmung von Versicherungsinnovationen Durch Vertragsfreiheit haben Versicherer die Möglichkeit, neue Erkenntnisse in Versicherungspolicen einfliessen zu lassen. Obligatorische Versicherungen könnten dies verhindern. Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

13 Obligatorischen Versicherungen Nachteile Zusätzliche Kontrollkosten Behörden sollten mit zusätzlichen Kosten rechnen, wenn sie Pflichtversicherungen einführen möchten. Zusätzliche Belastung für Versicherer durch die Erfüllung der Informationspflicht gegenüber Kontrollinstanzen Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

14 Obligatorische Versicherung Aus Kundensicht Steht im Gegensatz zu jeglicher Risikomanagementphilosophie Keine Anreize mehr, Schäden zu verhindern Das Prinzip, dass der Verursacher (z.b. der Umweltverschmutzer) zahlt, sollte nicht dadurch ersetzt werden, dass der Versicherer zahlt Käufer sollten frei entscheiden können, welche Risiken sie auf einen Versicherer übertragen möchten und welche nicht Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

15 Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

16 Schlussfolgerungen Durch die Einführung obligatorischer Haftpflichtversicherungen werden nicht automatisch alle Risiken gedeckt Versicherungen müssen auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden, damit Versicherer Produkte anbieten können, die den individuellen Risiken angepasst sind Pflichtversicherungen führen dazu, dass der vorgeschriebene Versicherungsumfang pauschal behandelt wird. Dies verhindert eine angemessene Risikodeckung Gesetzliche Vorschriften beeinträchtigen die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte Pflichtversicherungen verursachen höhere Kosten für die Kunden, da sie gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsdeckungen erwerben müssen, die sie unter Umständen gar nicht benötigen Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

17 Fragen? Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

18 Herzlichen Dank

19 Rechtlicher Hinweis 2013 Swiss Re. Alle Rechte vorbehalten. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Swiss Re ist es nicht gestattet, diese Präsentation zu verändern, abgeleitete Werke zu erstellen, oder sie auf andere Art für kommerzielle oder öffentliche Zwecke zu nutzen. Obwohl die verwendeten Informationen aus zuverlässigen Quellen stammen, kann Swiss Re für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Jegliche Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für Schäden, die sich aus der Verwendung der in dieser Präsentation enthaltenen Informationen ergeben könnten, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Unter keinen Umständen haftet Swiss Re oder eine ihrer Gruppengesellschaften für Vermögens- und/oder Folgeschäden, die in Zusammenhang mit dieser Präsentation stehen. Bernard Tettamanti SVV Haftpflicht-Tagung 13. Mai

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