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1 ISSN Dezember Jahrgang E 5760 Seiten VBlBW 12/2011 Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Herausgeber Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Stuttgart Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg Dr. Alexander Jannasch, Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Konrad Freiherr von Rotberg, Ministerialdirigent im Innenministerium Baden-Württemberg a. D. Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg Redaktion Dr. Markus Kenntner, Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Karlheinz Schenk, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Aus dem Inhalt 449 Balensiefen Öffentlich-private Partnerschaftsmodelle 455 Aker Instrumente direkter Demokratie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 458 Trurnit Polizeiliche Datenverarbeitung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten? 464 Schlarmann/Karkaj Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurückstellung von Baugesuchen 467 BVerwG Bauantrag, Zurückstellung, Erledigung, Untätigkeitsklage, Verpflichtungsklage 468 VGH Gehsteigberatung, Abtreibungsgegner, Schwangerschaftskonfliktberatung, Meinungsfreiheit BOORBERG

2 1. Dezember 2011 VBlBW Zeitschrift 12/2011 Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Inhalt Abhandlungen Literatur Balensiefen, Öffentlich-private Partnerschaftsmodelle ( ÖPP ): Schaetzell/Busse/Dirnberger/Stange, Baugesetzbuch/Baunut- Chance für Erhaltung und Ausbau der Infrastruktur in Baden- zungsverordnung; Stange, Baunutzungsverordnung (Stuhlfauth) Württemberg? Aker, Instrumente direkter Demokratie Bürgerbegehren und Quaas/Zuck, Prozesse in Verwaltungssachen (Breunig) 488 Bürgerentscheid: Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung 455 Notizen Trurnit, Polizeiliche Datenverarbeitung zur vorbeugenden Be- Wissenschaftstagung in Dresden II kämpfung von Straftaten? 458 Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht II Schlarmann/Karkaj, Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurück- PUBLICUS Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht stellung von Baugesuchen 464 III Ausbildung und Prüfung Aufnahme der deutschen Sprache in die Verfassung? III Abhandlungen in den Verwaltungsblättern III Windkraft? Nein Danke! Aktuelle Beiträge in PUBLICUS IV Zweite juristische Staatsprüfung Frühjahr 2008 Impressum IV Aufsichtsarbeit Nr. 8 (Öffentliches Recht) Lösungsvorschlag zu VBlBW 2011, Rechtsprechung BVerwG U. v C Untätigkeitsklage, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Bauantrag, Zurückstellung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Erledigung, Aussetzung des Verfahrens 467 VGH BW B. v S 915/11 Gehsteigberatung, Abtreibungsgegner, Schwangerschaftskonfliktberatung, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, private Rechte 468 B. v S 1509/11 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bauleitplanung, Grundsatzentscheidung, Gemeindeentwicklung, Planungsverzicht, vorläufiger Rechtsschutz, Grundsatz der Organtreue 471 B. v S 375/11 Zurückstellung, Baugesuch, Eilantrag, Rechtsschutzbedürfnis 474 B. v S 884/11 Berufliches Gymnasium, genehmigte Ersatzschule, anerkannte Ersatzschule, Privatschulfreiheit, Schulfremdenprüfung 476 U. v S 597/10 Einbürgerung, Verfassungsschutz, Zeuge vom Hörensagen, Indiztatsachen 478 I VBlBW12/2011

3 NOTIZEN NOTIZEN VERANSTALTUNGEN Wissenschaftstagung in Dresden Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD an der TUD) veranstaltet seit 2008 jährlich in Dresden eine Wissenschaftstagung unter dem Titel Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext. Die Tagung behandelt Themen zur direkten Demokratie in Sachfragen unter Einbeziehung der Rechts-, Politik-, Finanz- und Sozialwissenschaften. Sie richtet sich an Wissenschaftler und Studenten sowie an alle Bürgerinnen und Bürger, die an der wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses Themas interessiert sind. Bereits zum zweiten Mal richtet das DISUD an der TUD die Tagung in Zusammenarbeit mit dem Dresdner Osteuropa Institut DOI aus. Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung am 10./ in Dresden stehen die Länder Mittel- und Osteuropas. Damit wird thematisch an die Tagung im letzten Jahr angeknüpft. Dort wurde bereits der Normenbestand und die Staatspraxis der unmittelbaren Demokratie in Sachfragen in der Slowakei (Prof. Dr. Matthias Niedobitek, TU Chemnitz), in der Tschechischen Republik (Dr. Karel Vodička, Hannah-Arendt-Institut an der TU Dresden), in Ungarn (Dr. László Komáromi, Universität Budapest), Polen (Prof. Dr. Jan Tkaczyński, Universität Krakau), Rumänien (Prof. Dr. Monica Vlad, Lucian-Blaga- Universität Sibiu), Russland und Ukraine (Prof. Dr. Burkhard Breig, Osteuropa-Institut der FU Berlin), Bulgarien (Dr. Sabine Riedel, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin), Moldawien (Christian-Daniel Strauch, Moldova Institut, Universität Leipzig) und im Baltikum (Dr. Thomas Hoffmann, Institut für Osteuropäisches Recht der Universität Kiel) behandelt. Außerdem gab es Überblicksbeiträge zur sachunmittelbaren Demokratie in Mittel- und Osteuropa (Prof. Dr. Florian Grotz, Universität Lüneburg) sowie in Südosteuropa (Prof. Dr. Dr. Herwig Roggemann, FU Berlin und Dr. Martin Brusis, Ludwig-Maximilians-Universität München). Deutlich wurde während der Tagung, dass es nicht genügt, die jeweilige Verfassungsordnung und die sonstigen relevanten rechtlichen Bestimmungen zu analysieren, um den eigentlichen Gehalt der Regelungen einschätzen zu können. Aussagen über die Nutzung der Instrumente der sachunmittelbaren Demokratie und deren Einfluss auf das politische System der Länder sind nur möglich, wenn zugleich deren politische Kultur und Geschichte, insbesondere die kommunistische Vergangenheit und deren Aufarbeitung, einbezogen werden. Dass hierzu der Sachverstand verschiedener Osteuropaexperten in die Tagung integriert worden ist, stellt ein Novum in der wissenschaftlichen Befassung mit der sachunmittelbaren Demokratie in Mittel- und Osteuropa dar. Trotz dieser umfangreichen Abhandlungen blieben einige Länder und Themen unberücksichtigt, die in diesem Jahr Gegenstand der Tagung sein werden. Dazu gehören die Ukraine (Dr. Caroline von Gall, Institut für Ostrecht, Universität zu Köln), Weißrussland (Prof. Dr. Jerzy Maćków, Universität Regensburg), Mazedonien (Dr. Klaus Schrameyer, Botschafter a. D.), die südlichen GUS-Staaten (Prof. Dr. Otto Luchterhand, Universität Hamburg), Bosnien-Herzegowina (Prof. Dr. Dr. Herwig Roggemann, FU Berlin), Kroatien (Dr. Tomislav Pintarić, Institut für Ostrecht, Regensburg), Serbien und Montenegro (Prof. Dr. Florian Bieber, Universität Graz, angefragt) sowie Slowenien (Stefan Vospernik, Journalist, Austria Presseagentur Wien). Außerdem wird es wieder einen Überblicksbeitrag zu den Staaten Mittel- und Osteuropas (Dr. Peter Neumann, DISUD an der TUD) geben. In einem zweiten Teil wird die Tagung aus aktuellem Anlass die jüngsten Entwicklungen in Deutschland nach Stuttgart 21 in den Blick nehmen. Dazu werden Referate von Dr. Peter Lothar Durinke, Rechtsanwalt Berlin ( Bauleitplanung als Anwendungsfall für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ), Prof. Dr. Frank Decker, Institut für Politikwissenschaften, Universität Bonn ( Stuttgart 21 Initialzündung für unmittelbare Demokratie? ), Dr. Peter Neumann, DISUD an der TUD ( 60 Jahre Debatte um Direkte Demokratie in Deutschland: Das Referendum: in der Schweiz bewährt, in Deutschland nicht diskutiert seit Stuttgart 21 zumindest beachtet! ), Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig ( Politische Richtungsentscheidungen und unmittelbare Demokratie am Beispiel der Energiewende ), Prof. Dr. Gerold Janssen, TU Dresden, Leibniz Institut für ökologische Raumentwicklung IOER ( Planungsrecht und sachunmittelbare Demokratie ) und Prof. Dr. Harald Hofmann, FHöV NRW, Köln ( Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW vor dem Hintergrund von Stuttgart 21 ) erwartet. Alle Beiträge werden wie bei den vergangenen Tagungen gesammelt in einem Tagungsband in den Studien zur Sachunmittelbaren Demokratie (StSD) im Nomos-Verlag veröffentlicht. Der letztjährige Tagungsband erscheint unter dem Titel Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2010/2011 Mittel- und Osteuropa. Am Vorabend der Tagung ( ) gibt es einen Empfang mit S. E. Mitja Drobnič, Botschafter der Republik Slowenien in der Bundesrepublik Deutschland. Das Tagungsprogramm mit Anmeldeformular kann unter oder heruntergeladen werden. Kontakt: Dr. Denise Renger, Vorstand DISUD an der TUD, Villa Ligner, Leubnitzer Straße 30, Dresden, Tel.: +49 (0) , Fax: +49 (0) , info@disud.org, Internet: Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht Das Deutsche Anwaltsinstitut lädt zur 18. Jahresarbeitstagung Verwaltungsrecht nach Leipzig ein. Nach einem Grußwort von der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, referieren und diskutieren hochrangige Richterpersönlichkeiten und renommierte Rechtsanwälte über die folgenden fünf Generalthemen: 1. Richter und Anwalt als Akteure im Verwaltungsprozess Referenten: Erich Künzler, Präsident des Sächs. Oberverwaltungsgerichts, Bautzen, und Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Kiel Moderation: Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH, Stuttgart 2. Mediation im Verwaltungsprozess und im Verwaltungsverfahren nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes Referenten: Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff, Vors. Richter am Verwaltungsgericht und Gerichtsmediator i. R., Mediator, Berlin, und Dr. Jan Malte von Bargen, LL.M., Mediator, Freiburg Moderation: Prof. Dr. Joachim von Bargen, Richter am Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Präsident des Verwaltungsgerichts a. D., Mediator, Freiburg 3. Umweltrecht: Rechtsfragen zum Atomausstieg Referenten: Siegfried de Witt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin, und Dr. Herbert Posser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Düsseldorf Moderation: Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart 4. Öffentliches Baurecht Referenten: Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, und Prof. Dr. Bernhard Stüer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster Moderation: Prof. Dr. Michael Uechtritz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart 5. Recht der freien Berufe Referenten: Prof. Dr. Dr. Klaus Rennert, Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, und Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH, Stuttgart II VBlBW12/2011 Fortsetzung Seite III

4 Fortsetzung von Seite II Moderation: Prof. Dr. Christian Kirchberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karlsruhe Die 18. Jahrestagung Verwaltungsrecht findet am 27./ in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt. Im Anschluss an die Fachveranstaltungen wird die Tagung traditionell mit einem Leipziger Abend im Auerbachkeller schließen. Weitere Informationen im Internet unter INFORMATIONEN PUBLICUS Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht Seit Oktober 2011 ist PUBLICUS Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht ein Jahr online. Ein Jahr PUBLICUS, das sind in Zahlen: 12 Ausgaben, 164 Autorenbeiträge, 587 Druckseiten, 191 Bilder. Für den Leser bedeutet das einen hochwertigen und schnell lesbaren Überblick über wichtige Entwicklungen im Bereich des Öffentlichen Rechts und über Themen, die die öffentliche Verwaltung in den letzten 12 Monaten beschäftigt haben. Das Fachmagazin für die öffentliche Verwaltung ist eine neu konzipierte Publikation des Richard Boorberg Verlags. Das inhaltlich und gestalterisch hochwertige Online-Magazin berichtet einmal im Monat auf etwa 40 Seiten aktuell und kompakt über die maßgeblichen Fragen des Öffentlichen Rechts. PUBLICUS wendet sich an die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden, an öffentliche Unternehmen, an Rechtsanwälte und an die Justiz sowie an Studierende und Referendare. PUBLICUS verbindet interessante Lektüre mit unmittelbarem beruflichem Nutzwert. Ziel und Anspruch ist es, den Lesern kurz und prägnant juristische Hintergründe, Analysen und aktuelle Nachrichten zu bieten. Interviews, Pro- und Contra-Argumente oder Best-Practice-Beispiele aus der Verwaltung erleichtern die tägliche Arbeit. PUBLICUS bietet aktuelle Beiträge hochkarätiger Autoren aus allen relevanten Bereichen des Öffentlichen Rechts. In der Jubiläums-Ausgabe bspw. werden u. a. die Themen Euro-Rettung, Emissionsberechtigungen, Netzausbau, Fracking, Doppik und Compliance informativ und kritisch beleuchtet. PUBLICUS konnte namhafte Vertreter der Wissenschaft, der Gerichtsbarkeit und Anwaltschaft sowie der kommunalen Spitzenverbände von seiner Qualität überzeugen: Mittlerweile begleiten und unterstützen acht Partner sowie ein Wissenschaftlicher Beirat und ein Fachbeirat das Magazin PUBLICUS publizistisch und mit ihren Netzwerken. PUBLICUS ist für seine Abonnenten kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über Der registrierte Nutzer erhält an jedem Erscheinungstermin automatisch einen Link per , der direkt zur neuesten Ausgabe führt. Aufnahme der deutschen Sprache in die Verfassung? Die Forderung, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz aufzunehmen, ist im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages überwiegend auf Skepsis gestoßen. Bei einer öffentlichen Sitzung am beschäftigten sich die Abgeordneten mit zwei öffentlichen Petitionen. Die eine sprach sich gegen, die andere für eine Aufnahme aus. So plädierten der Verein Deutsche Sprache (VDS) und der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) dafür, dass die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben wird. Damit werde nicht nur die Funktion der deutschen Sprache als das wichtigste Verständigungsmittel anerkannt, sondern auch ihre besonderen Aufgaben innerhalb unserer Gemeinschaft etwa als Gerüst für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen, heißt es in der Petition. Der Hauptpetent Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, begründete den Vorstoß mit ei- nem dramatischen Bedeutungsschwund und Ansehensverlust der deutschen Sprache. Er wies darauf hin, dass bereits 17 von 27 EU-Staaten ihre Sprache als Ausdruck der jeweiligen Kultur in der Verfassung festgeschrieben hätten. Die Petition kommt auf rd Mitzeichner. Dagegen sprach sich der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch dafür aus, den gesetzlichen Status der deutschen Sprache unverändert zu lassen. Deutsch als Amtssprache sei in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern eindeutig geregelt, betonte er in seiner Petition mit Unterstützung von rd Mitzeichnern. Damit stehe die herausgehobene Stellung der deutschen Sprache in der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen außer Frage. Es bestehe zudem ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz habe lediglich Symbolcharakter und sei ein Signal der Abschottung gegenüber Freunden und Verbündeten der Bundesrepublik, hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund und gehörlosen Deutschen, deren Sprache die deutsche Gebärdensprache sei. In ihrer Fraktion gebe es noch keine einhellige Meinung zu diesem Thema, sagte Sabine Weiss (CDU/CSU). Sie fragte jedoch, wie eine Grundgesetzänderung konkret den Bedeutungsschwund der deutschen Sprache aufbessern oder aber den Minderheitenschutz gefährden könne. Zudem wollte sie wissen, ob bei den genannten 17 EU-Staaten die Bildungs- und Integrationspolitik von der Aufnahme der Landessprache im Grundgesetz profitiere. Sonja Steffen (SPD) erkundigte sich nach möglichen Konsequenzen für Minderheiten in Deutschland wie Dänen und Sorben. Zudem wies sie auf die Integrationskurse hin, deren Teilnahme laut Ausländerrecht verpflichtend sei. Es sei mitnichten so, dass Zuwandererfamilien sich weigerten, die deutsche Sprache zu lernen. Sowohl das Gerichtsverfassungsgesetz als auch die Verwaltungsverfahrensgesetze legten Deutsch als Amtssprache fest, betonte Memet Kilic (Bündnis 90/Die Grünen). Aus seiner Sicht müsse das reichen. Ähnlich deutlich äußerte sich Peter Röhlinger (FDP). Er wies auf die zunehmende Internationalisierung von Wissenschaft und Wirtschaft hin. Unter Umständen könne es auf Fachkräfte abschreckend wirken, wenn sie zunächst Deutsch lernen müssten. Sprache befinde sich immer im Wandel, betonte Agnes Alpers (Die Linke). Sprachkultur werde von allen Menschen einer Gesellschaft entwickelt und Deutschland sei eine multikulturelle Gesellschaft. Zudem wies Alpers darauf hin, dass gerade Jugendliche mit Migrationshintergrund, die eine gute zweisprachige Beziehung genossen hätten, einen hohen Bildungsstand und gute gesellschaftliche Teilhabe nachweisen könnten. (Quelle: hib heute im bundestag Nr. 453 vom ) HINWEISE Abhandlungen in den Verwaltungsblättern In den im Richard Boorberg Verlag erscheinenden weiteren Verwaltungsblättern sind folgende Abhandlungen veröffentlicht: Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) Heft 19/2011 Jäde, Das öffentliche Baurecht in der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs 581 Martić, Bericht über die 70. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer vom 29. September bis 2. Oktober 2010 in Berlin zum Thema Der Schutzauftrag des Rechts 585 Heft 20/2011 Engelbrecht, Bürgerwille und Haushaltsgrundsätze. Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayGO als Determinante bei der Zulassung von Bürgerbegehren 617 Schönenbroicher, Einige Bemerkungen zum Verhältnis von Gesetz und Rechtsverordnung 624 NOTIZEN III VBlBW12/2011

5 NOTIZEN Lindner, Weitere Bemerkungen zum Verhältnis von Gesetz und Rechtsverordnung Erwiderung auf Schönenbroicher 626 Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.) Ipsen, Leistungsprämien und Leistungszulagen im öffentlichen Dienst 293 Freese, Neufassung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz 299 Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) Winkler, Inklusiver Unterricht mit behinderten Schülerinnen und Schülern: wer muss das bezahlen? 409 Engelken, Zum Urteil des VerfGH NRW über die Konnexitätsfolgen des Kinderförderungsgesetzes, zugleich Erwiderung auf v. Kraack, NWVBl. 2011, v. Kraack, Nochmals: Zum Urteil des VerfGH NRW über die Konnexitätsfolgen des Kinderförderungsgesetzes, Zugleich Replik auf Engelken 418 Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.) Welte, Neues humanitäres Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende 249 Scheidler, Die Niederschrift über die mündliche Verhandlung im Verwaltungsprozess 255 Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.) Jahn, Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte Sachverständige Entscheidung des BVerwG vom (8 C und 46.09) 241 Aktuelle Beiträge in PUBLICUS Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht In dem neuen Online-Magazin des Richard Boorberg Verlags können Sie unter u. a. folgende Beiträge lesen: Ausgabe 10/2011 Degenhart, Rechtsfragen der Euro-Rettung Der enge Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden 5 Attendorn, Brennende Wasserhähne und Bergrecht Der Rechtsrahmen des Fracking in Deutschland 14 Henneke, Demokratie und Effizienz im Widerstreit Zu den Urteilen des LVerfG M-V vom (LVerfG 21 23/10) 17 Liebschwager, Die Weisungsrechte des Gemeinderats Kommunal- und Gesellschaftsrecht im Spannungsfeld 20 Rindtorff, Compliance-Standard IDW PS 980 Haftungsvorbeugung bei Gesetzesverstößen im Unternehmen 23 Wagner, Fünf Thesen: Doppik setzt sich durch Das neue Finanzwesen weist den richtigen Weg in die Zukunft 29 IV VBlBW 12/2011

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