II. Allgemeine Projektmanagementgrundsätze III. Die Rolle des Auftraggebers. V. Baupreisbildung Kalkulation von Bauleistungen

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1 Stand der Vorlesung: I. Der Baumarkt II. Allgemeine Projektmanagementgrundsätze III. Die Rolle des Auftraggebers IV. Planung von Baumaßnahmen V. Baupreisbildung Kalkulation von Bauleistungen VI. Der Bauablauf Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 1 1 Bauherrn von Großbauvorhaben - ÖBB Infrastruktur Bau AG - ASFINAG Bau Management GmbH - Länder, Magistrat, Gemeinden - Banken - usw. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 2 2

2 Aufgaben des Bauherrn - Definition des Bauwerkes (Raumkonzept, Trasse,..) - Kostenrahmen und Bauzeitrahmen (Rahmenplan) - Öffentlichkeitsarbeit - Behördenverfahren (UVP, Wasserrecht, ) - Grundeinlöse - Definition von Leistungsbildern der Dienstleister (Planer..) - Bestellung von Dienstleistern - Koordinieren der Dienstleister (Planer, Statiker, ) - Termincontrolling Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 3 3 Aufgaben des Bauherrn - Variantenuntersuchung, Entscheidung - Erarbeitung eines Erhaltungskonzeptes - Einreichplanung, Ausschreibungsplanung - Ausschreibung der Bauleistung - Vergabe der Bauleistung - Übernahme / Inbetriebnahme - Betrieb Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 4 4

3 Bauherrnvertreter - Projektleitung - Örtliche Bauaufsicht - Baumanagement - Projektsteuerung / Projektcontrolling - Planer - Begleitende Kontrolle - Planungskoordinator - Baustellenkoordinator - Spezialfachleute Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 5 5 Aufgaben der Projektleitung Die Projektleitung ist die eigentliche Aufgabe des Bauherrn. - Setzung der obersten Projektziele - Mittelbereitstellung - definitive Entscheidung zur Planungsphase, Abnahmen, - Konfliktmanagement - Wahrnehmung der zentralen Projektanlaufstelle - projektbezogene Repräsentationspflichten, Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 6 6

4 Aufgaben der Projektleitung 3 Leistungsbild Projektleitung (HO-PS) (1) Sofern seitens des Auftraggebers auch die Projektleitung in Linienfunktion beauftragt wird, gehören dazu im Wesentlichen folgende Grundleistungen: 1. Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen. 2. Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen u. Vollzug d. Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten d. Auftraggebers. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 7 7 Aufgaben der Projektleitung 3 Leistungsbild Projektleitung (HO-PS) 3. Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse im Hinblick auf die Genehmigungsreife. 4. Konfliktmanagement zur Orientierung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtl. Qualitäten, Kosten und Termine, u.a. im Hinblick auf (a) die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration der verschiedenen Planungsleistungen und (b) die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 8 8

5 Aufgaben der Projektleitung 3 Leistungsbild Projektleitung (HO-PS) 5. Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs und Vorstandsebene zur Vorbereitung, Einleitung und Durchsetzung von Entscheidungen. 6. Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für den Auftraggeber. 7. Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle. 8. Sorgetragen für das Abarbeiten des Entscheidungs- und Maßnahmenkatalogs. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 9 9 Aufgaben der Projektleitung 3 Leistungsbild Projektleitung (HO-PS) 9. Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber dem Nutzer, dem Financier, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Was ist Projektsteuerung? Definition Projektsteuerung nach 31 (1) HOAI (i.d.f. vom 21-SEP-95): Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren (i.d.r. mehr als drei) Fachbereichen übernehmen. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 10 10

6 Was ist Projektsteuerung? Hierzu gehören insbesondere: 1. Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt, 2. Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte), 3. Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, 4. Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen, 5. Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen, Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Was ist Projektsteuerung? Hierzu gehören insbesondere: 6. Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, 7. laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, 8. Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 12 12

7 Projektsteuerung Die Gesamtleistung der Projektsteuerung umfasst in jeder Projektphase die Erbringung der Grundleistungen in folgenden Handlungsbereichen: Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Projektsteuerung Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 14 14

8 Örtliche Bauaufsicht (HOB-I) 10 Örtliche Bauaufsicht (1) Die örtliche Bauaufsicht umfasst die Vertretung der Interessen des Auftraggebers an der Baustelle durch die örtliche Überwachung auf vertragsmäßige Herstellung des Werkes. (4) Die Leistungen für die örtliche Bauaufsicht gliedern sich in die (a) technische Bauaufsicht und (b) die kaufmännische Bauaufsicht Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Örtliche Bauaufsicht (HOB-I) a) Technische Bauaufsicht Überwachung auf vertragsmäßige Herstellung des Werkes in Bezug auf die Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen und den sonstigen Festlegungen der Planung, Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen und besonderen behördlichen Vorschriften, der technischen Regeln und der Terminpläne; die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 16 16

9 Örtliche Bauaufsicht (HOB-I) a) Technische Bauaufsicht Führung bzw. Prüfung des Baubuches, Abnahme von Teilleistungen, Mitwirkung an der Schlussabnahme des Werkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung sowie die dafür erforderlichen direkte Verhandlungen mit den ausführenden Unternehmen b) Kaufmännische Bauaufsicht Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmasse, Prüfung der Abrechnungen sowie dafür erforderliche Verhandlungen mit den ausführenden Unternehmen Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Örtliche Bauaufsicht (HOB-I) b) Kaufmännische Bauaufsicht - Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmasse, - Prüfung der Abrechnungen sowie - dafür erforderliche Verhandlungen mit den ausführenden Unternehmen - Prüfung der Schlussrechnung Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 18 18

10 Begleitende Kontrolle (HO-BK) Die Begleitende Kontrolle als eine delegierbare Funktion des Auftraggebers umfaßt folgende zentrale Tätigkeiten: - Zeitnahe Prüfung, respektive unmittelbare Nachkontrolle der zur geordneten Abwicklung eines Projektes zu erstellenden Unterlagen der Projektbeteiligten. - Diese reichen von Planunterlagen und Verträgen über Leistungsverzeichnisse bis hin zur Kostenkontrolle. Die Prüfung dieser Projektdaten hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass noch Korrekturen im Projektverlauf möglich sind. - Zweite Betrachtungsebene und hiermit eine entsprechende Beratung und Absicherung des Auftraggebers im Vier-Augen-Prinzip. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Begleitende Kontrolle (HO-BK) - Aufbereitung von Entscheidungsprozessen, die sich aus der gewonnenen Einsicht und Erfahrung am Projekt ergeben, aus der Sicht der Begleitenden Kontrolle als nicht operativ tätigen Projektbeteiligten zur Verbreiterung und Ausgewogenheit der jeweiligen Entscheidungsbasis. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 20 20

11 Planungskoordination Aufgaben: Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BGBl. I - Nr. 37/1999) schreibt dem Bauherren die Bestellung eines Planungs- und Baustellenkoordinators vor. Die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die einzelnen Planer zu koordinieren. Den SiGePlan auszuarbeiten. Die Unterlagen für spätere Arbeiten zu erstellen. Weiters darauf zu achten, dass der Bauherr sowohl den SiGePlan wie auch die Unterlagen berücksichtigt, d.h. dass der Bauherr vertraglich mit den ausführenden Unternehmen vereinbart hat, dass sie sowohl den SiGePlan wie auch die Unterlage umzusetzen haben. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planungskoordination Aufgaben: Erforderlichenfalls muss der Planungskoordinator seinem Bauherrn entsprechende Hinweise geben. Die wichtigsten Elemente des SiGePlans umfassen Baustellenspezifische Angaben, z.b. über Einbauten, bei Umbauten über betriebliche Arbeiten auf dem Baustellengelände Die spezifischen Maßnahmen für Arbeiten mit besonderen Gefahren Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 22 22

12 Planungskoordination Aufgaben: Dem Schutz der Arbeitnehmer von verschiedenen Unternehmen dienende gemeinsame Einrichtungen und Maßnahmen, wie Die Baustellenorganisation Gemeinsame sanitäre Einrichtungen Gemeinsame Sicherheitsmaßnahmen (Absturzsicherungen) Die Vermeidung von Gefährdungen, die von Arbeiten eines Unternehmens ausgehen und von denen Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens betroffen sind. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Baustellenkoordinator Aufgaben: Koordination der Umsetzung der allg. Grundsätze der Gefahrenverhütung bei der - technischen und organisatorischen Planung - der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig od. nacheinander durchgeführt werden. Umsetzung des SIGE-Plans Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren - Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 24 24

13 Baustellenkoordinator Aufgaben: - Kontrolle der Anlagen (Sicherheitsmängel) - Entfernung von benutzten und gefährlichen Materialien - Lagerung, Beseitigung und Abtransport von Abfällen und Schutt Kontrolle der Anwendung des SIGE-Plans und der allg. Grundsätze der Gefahrenverhütung durch den AG Zusammenarbeit und Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der AN und zur Verhütung von Unfällen Anpassung des SIGE-Plans Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Baustellenkoordinator Aufgaben: Betreten der Baustelle Setzen von Maßnahmen, dass nur befugte Personen die Baustelle betreten dürfen Organisatorische Aufgaben: Baustellenbegehung Auflage des SIGE-Plans auf der Baustelle Instruktion neuer AN Mitarbeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit Arbeitsinspektorat bei Missständen Information des Arbeitsinspektorates Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 26 26

14 Stand der Vorlesung: I. Der Baumarkt II. Allgemeine Projektmanagementgrundsätze III. Die Rolle des Auftraggebers IV. Planung von Baumaßnahmen V. Baupreisbildung Kalkulation von Bauleistungen VI. Der Bauablauf Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen: Entstehung des Projektgedankens: Bedürfnisermittlung (eigene/fremde Bedürfnisse) Bedarfsbefriedigung Projekteinteilung: nach Verursacher: öffentlicher / privater Bauherr nach Verwendungszweck: Verkehr, Bildung, Verwaltung, Wohnung, Betriebsstätten, Sozialbau, Umweltschutz nach Bautyp: nach Umfang: Hochbau /Tiefbau Planung / Planung + Ausführung /Ausführung Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 28 28

15 Planung von Baumaßnahmen Grundsatz: Trennung von Planung und Ausführung (Planungsvielfalt, Nichtbeeinflussung durch partikuläre Unternehmerinteressen), daher soll Planer nicht in Ausführung eingebunden sein Planung und Abwicklung durch Auftraggeber (AG) Planung durch Ing. Büro Ausführung durch AG Planung und Abwicklung durch Ing. Büro Planung durch Ing. Büro, Abwicklung durch GU Planung und Abwicklung durch Totalunternehmer Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen: Projektbeteiligte Für die Planung eines Bauwerkes benötigt der Auftraggeber zahlreiche externe und interne Projektbeteiligte Interne Projektbeteiligte: - Fachplaner (Architekten, Tragwerksplaner, Tunnelplaner, ) - Berater bzw. Konsulenten (Verkehrsplaner, Geologen, Hydrologen, ) Externe Projektbeteiligte: - Behörden - Anrainer Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 30 30

16 Planung von Baumaßnahmen: Projektbeteiligte Beteiligte am Bauprozess bzw. Planungsprozess: Bauherr, Baubetreuer, Planer, Sonderfachleute; Unternehmer, Subunternehmer, Professionisten; Behörden (Baugenehmigungen, sonst. Bewilligungen); Umwelt (Nachbarn, Bürgerinitiativen). Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen: Projektbeteiligte Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 32 32

17 Planung von Baumaßnahmen Planungsvorgang: Entwurf: Aufstellen eines Systems künftiger Handlungen und (Prozess) Ordnungen Ergebnis der Planung (Zustand) Planungsanforderungen: Funktionserfüllung, Umweltgerechtigkeit, Ästhetik, Einhaltung der Regel der Technik und Rechtsvorschriften, Nutzungsdauer, Betrieb und Erhaltung, Wirtschaftlichkeit,... Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen Planungsleistung 1) Grundlagenermittlung 2) Vorentwurf, Vorstudie 3) Entwurf 4) Einreichprojekt 5) Ausführungsprojekt 6) Ausschreibungsunterlagen / Mitwirkung bei Vergabe 7) Örtliche Bauaufsicht 8) Objektbetreuung und Dokumentation Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 34 34

18 Planung von Baumaßnahmen Planungsspirale Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen: Planungsphasen Die Planungsphasen begleiten das gesamte Bauprojekt vom Planungsbeginn bis zum Abschluss Bauausfühurng. Man unterscheidet bei Bauprojekten üblicherweise folgende Planungsphasen: Grundlagenermittlungsphase: Ziel ist es, eine grundsätzliche Aussage über die Machbarkeit eines Bauvorhabens zu treffen, unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen, zeitlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Ergebnis dieser Phase wird meist in einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst. Vorentwurfs-/ Vorplanung: Hier werden mehrere Lösungsmöglichkeiten für die gestellten Projektaufgaben verglichen, um die Planungsvarianten zu identifizieren, die weiter verfolgt werden sollen. Der Vorentwurf wird auch als Planungvorbereitung bezeichnet. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 36 36

19 Planung von Baumaßnahmen: Planungsphasen Entwurfsplanung: Die am Ende des Vorentwurfes beschlossene und vom Auftraggeber freigegebene Variante wird nun bis zur Genehmigungsfähigkeit geplant. Dabei werden technische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Der Entwurf wird auch als System- und Integrationsplanung bezeichnet. Genehmigungs-/ Einreichplanung: Nun werden alle Unterlagen erstellt bzw. zusammengestellt, die notwendig sind, um die für den Bau und Betrieb des Objekts erforderlichen Genehmigungen zu erhalten. Basis bildet eine vom Auftraggeber geprüfte und freigegebene Entwurfsplanung. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen: Planungsphasen Ausführungsplanung: Die Planung wird so weit verfeinert, dass damit die Werks- bzw- Detailplanung durchführt werden kann. Vorbereitung/Mitwirkung bei der Vergabe (Ausschreibungsphase): In dieser Phase werden die Leistungsbeschreibungen aller benötigten Gewerke erstellt. Auf Basis der Leistungsbeschreibungen werden Angebote eingeholt, geprüft und verhandelt. Anschließend wird der Auftrag vergeben. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 38 38

20 Planung von Baumaßnahmen: Planungsphasen Ausführungsplanung: Die Planung wird so weit verfeinert, dass damit die Werks- bzw- Detailplanung durchführt werden kann. Vorbereitung/Mitwirkung bei der Vergabe (Ausschreibungsphase): In dieser Phase werden die Leistungsbeschreibungen aller benötigten Gewerke erstellt. Auf Basis der Leistungsbeschreibungen werden Angebote eingeholt, geprüft und verhandelt. Anschließend wird der Auftrag vergeben. Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen: Theoretische / praktische Projektabwicklung Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 40 40

21 Planung von Baumaßnahmen: Projektphasen Projektphase 1 - Projektvorbereitung: Grundlagenermittlung Projektphase 2 - Planung: Vorentwurf Entwurf Genehmigung Projektphase 3 - Ausführungsvorbereitung: bauvorbereitende Ausführungs-/Polierplanung Ausschreibungserstellung Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite Planung von Baumaßnahmen: Projektphasen Projektphase 1 - Projektvorbereitung: Grundlagenermittlung Projektphase 2 - Planung: Vorentwurf Entwurf Genehmigung Projektphase 3 - Ausführungsvorbereitung: bauvorbereitende Ausführungs-/Polierplanung Ausschreibungserstellung Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 42 42

22 Planung von Baumaßnahmen: Arbeitsschritte Die Planung der Planung erfolgt idealerweise in der Projektvorbereitungsphase, in jedem Fall aber bevor die Fachplaner mit der eigentlichen Planungsarbeit beginnen. Dabei gibt es vier Arbeitsschritte. Bei der Bearbeitung dieser vier Arbeitsschritte sind vier zentrale Fragen zu beantworten: Wer plant was? (Erforderliche Leistungsbilder) Wer plant wann was? (Zeitlicher Zusammenhang der Planungen der einzelnen Fachplaner) Was wird geplant? (Inhalte der zu erbringenden Planung) Wie wird geplant? (Organisatorische Randbedingungen im Planungsprozess) Dipl. Ing. Fahrnberger Bauwirtschaft und Projektmanagement VO, SS10 Seite 43 43

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