Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» Vorlage zur Umsetzung

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1 Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 Antrag des Gemeinderates 2 Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» Vorlage zur Umsetzung

2 - 2-2 Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» Vorlage zur Umsetzung Beschluss zur Umsetzung der Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» 1. Der Gemeinderat wird beauftragt, auf geeigneten Liegenschaften (vorzugsweise Dachflächen) Photovoltaikanlagen mit kw Leistung zu erstellen. 2. Für die Dauer von 10 Jahren (bis Ende 2025) wird dafür ein Rahmenkredit von insgesamt maximal 1,2 Mio. Franken bewilligt. 3. Die einzelnen Vorhaben müssen ordentlich budgetiert und durch den Gemeinderat bewilligt werden. Die Vorlage in Kürze Am 6. Juni 2012 hat die Gemeindeversammlung die Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» in der Form einer allgemeinen Anregung für erheblich erklärt. Die Initiative will, dass die Gemeinde eigenen Solarstrom produziert. Dazu soll sie auf geeigneten Flächen Photovoltaikanlagen betreiben. Zur Finanzierung soll die jährliche Konzessionsabgabe der Gemeindewerke Stäfa in der Höhe von 250'000 Franken verwendet werden. Mit der Erheblicherklärung ist der Gemeinderat beauftragt, für die konkrete Umsetzung der Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» der Gemeindeversammlung eine Vorlage zu unterbreiten. Diese liegt heute vor. Die Initiative soll durch Bewilligung eines 1,2 Mio. Franken betragenden Rahmenkredites verwirklicht werden. Innerhalb dieser als Maximum geltenden Limite des Rahmenkredites sollen dann die einzelnen Photovoltaikanlagen, vorzugsweise auf Dachflächen öffentlicher Gebäude, gebaut werden. Der Rahmenkredit soll auf zehn Jahre befristet werden. Der Gemeinderat ist zwar der Auffassung, dass mit einem Rahmenkredit die Initiative zweckmässig umgesetzt würde, lehnt aber aus grundsätzlichen Überlegungen eine Verwirklichung der Initiative ab. Dabei teilt er die energiepolitische Absicht der Initiative und anerkennt durchaus den Nutzen lokal produzierten Solarstroms. Eine Umsetzung auf dem Weg der Initiative aber würde eine neue Aufgabe für die Gemeinde bedeuten und mindestens in Form einer Vorschussleistung erhebliche Steuermittel beanspruchen. Dafür besteht nach

3 - 3 - Meinung des Gemeinderats auf absehbare Zeit im Finanzhaushalt kein Spielraum. Ausserdem würde der Gemeinderat eine Lösung bevorzugen, mit der eine lokale Stromproduktion nicht steuerfinanziert sondern beispielsweise in Form eines Produktes der Gemeindewerke Stäfa nachfrageorientiert und gebührenfinanziert gefördert würde. Erste Abklärungen haben gezeigt, dass eine Solarstromförderung ohne Steuermittel machbar und zu Tarifen möglich wäre, die eine Nachfrage erwarten liessen. Der Gemeinderat würde diesen Weg weiterverfolgen, wenn die Gemeindeversammlung die Umsetzung der Solarstrominitiative ablehnt.

4 - 4 - Beleuchtender Bericht 1. Ausgangslage Am 6. Juni 2012 hat die Gemeindeversammlung die Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» in der Form einer allgemeinen Anregung für erheblich erklärt. Der Gemeinderat ist somit verpflichtet, für die konkrete Umsetzung der Inhalte und Ziele der Initiative der Gemeindeversammlung eine Vorlage zu unterbreiten. 2. Inhalte und Ziele der Initiative Die erheblich erklärte Initiative hat die folgenden Inhalte und Ziele: Initiative: Stäfa wird Solarstromproduzent Die Politische Gemeinde Stäfa wird beauftragt, ihren eigenen lokalen Solarstrom auf geeigneten Flächen von öffentlichen und privaten Liegenschaften zu produzieren insbesondere auf Dachflächen. Zu diesem Zweck werden mit den Liegenschaften-Eigentümern in der Gemeinde Verhandlungen geführt mit dem Ziel, Photovoltaikanlagen gegen Gewährung entsprechender Gutschriften zu installieren und zu betreiben. Zur Finanzierung der Anlagen wird die bis anhin von den Gemeindewerken an die Politische Gemeinde ausgerichtete jährliche Konzessionsabgabe von derzeit Fr. 250'000 eingesetzt. Dieser Betrag von Fr. 250'000 soll als zweckgebundene, jährlich wiederkehrende Ausgabe bewilligt werden. Darüber hinaus soll ermöglicht werden, dass private Stäfner EinwohnerInnen und Gewerbetreibende - auch solche, welche keine geeigneten Flächen anzubieten haben sich mit zusätzlichen Investitionsbeiträgen am Programm beteiligen können. Schliesslich ist zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen ein Teil der bewilligten Mittel als Anreiz an private Ersteller von Solarstrom-Anlagen ausgerichtet werden kann. Die Gemeinde wird mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage innerhalb von 12 Monaten nach Annahme der Initiative beauftragt. Dabei soll auch ein Kataster geeigneter Dachflächen erstellt werden, um mit deren Eigentümern gezielt Verhandlungen aufnehmen zu können.

5 Form der Umsetzung der Initiative Für die konkrete Umsetzung der erheblich erklärten Initiative hat der Gemeinderat zwei Varianten in Betracht gezogen: Erlass einer Verordnung Die Gemeindeversammlung erlässt eine Verordnung, mit welcher alle Details der Umsetzung geregelt werden. Die Anforderungen an eine derartige Verordnung sind hoch, was den Regelungsumfang anbelangt. Die Verordnung muss die Aufgaben und ihre Erfüllung, technische Definitionen, Zuständigkeiten, Finanzierung, Rechte und Pflichten Dritter, die Ablauf- und eventuell Aufbauorganisation usw. regeln. Die Beschränkung des Programms auf 10 Jahre muss ebenfalls in der Verordnung geregelt werden. Beispiele solcher Verordnungen sind: Verordnung über Beiträge an denkmalpflegerische Massnahmen oder die Verordnung über die Kinder- und Jugendförderung in Sportvereinen. Die Umsetzung auf dem Weg einer Verordnung ist fachlich und administrativ anspruchsvoll. Die einzelnen Tätigkeiten müssen durch Verfügung geregelt werden, die ihrerseits rechtlich anfechtbar sind. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen muss die Verordnung durch die Gemeindeversammlung geändert werden. Bewilligung eines Rahmenkredites Die Gemeindeversammlung bewilligt einen Rahmenkredit. Der Gemeinderat wird ermächtigt und verpflichtet, innerhalb des Rahmenkredites und mit einer Laufzeit von 10 Jahren die Inhalte der Initiative umzusetzen. Bei dieser Lösung wird ein Programm zur Produktion von lokal produziertem Solarstrom freigegeben. Die Kosten für den Bau der einzelnen Photovoltaikanlagen oder weiteren Massnahmen werden jeweils ordentlich budgetiert und durch den Gemeinderat zu Lasten des Rahmenkredites bis dessen Maximallimite erreicht ist bewilligt. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass die Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft laufend Veränderungen unterworfen sind. Das Instrument einer Verordnung erscheint im vorliegenden Fall zu detailliert und

6 - 6 - zu statisch. Es eignet sich daher nur bedingt, um auf sich ändernde Rahmenbedingen adäquat reagieren zu können. Mit dem Instrument eines Rahmenkredites dagegen ist es möglich, Anlagen den jeweiligen, spezifischen Verhältnissen und Anforderungen entsprechend zu erstellen und zu betreiben. Es können, wenn im Rahmenkredit ausdrücklich aufgeführt, sowohl Anlagen auf öffentlichen als auch auf privaten Liegenschaften berücksichtigt werden. Hingegen sind die Spezifikationen (Grösse und Art der Anlagen, Stromeinspeisungen etc.) jeweils festzulegen. Auch wäre innerhalb des Rahmenkredites eine private Beteiligung mit Investitionsbeiträgen an Anlagen auf öffentlichen Dächern denkbar, jedoch nicht Pflicht der Umsetzung. Nach Rücksprache mit den Initianten hat der Gemeinderat entschieden, die Umsetzung der Initiative mittels Rahmenkredit der Gemeindeversammlung vorzulegen. 4. Energiepolitik und Massnahmen zur Energiewende Am 4. September 2013 hat der Bundesrat seine Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Der Nationalrat hat in der Wintersession 2014 über das erste Massnahmenpaket debattiert. Aktuell befinden sich das Energiegesetz, das CO2-Gesetz sowie das Kernenergiegesetz in Revision. Bei allen Erlassen sollen Aspekte und Massnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende verankert werden.

7 Fördergelder für Photovoltaikanlagen Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kw können für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angemeldet werden. Die Warteliste ist jedoch sehr lang. Mit Stand November 2014 waren auf ihr 36'000 Anlagen registriert. Es ist bei diesen Umständen höchst ungewiss, ob Anlagen mit Erstellungsdatum ab 2015 je in den Genuss dieser Vergütung kommen werden. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kw erhalten aktuell Einmalbeiträge des Bundes. Ab betragen diese Franken als Grundbeitrag plus 500 Franken pro Kilowatt Modulleistung für aufgebaute Anlagen. Der Einmalbeitrag des Bundes entspricht so etwa 15% bis 30% der Investitionskosten, abhängig von Standort und Art der Anlage. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt auch hier laufend Anpassungen. Die Unterstützungsbeiträge des Bundes werden kontinuierlich gesenkt, auf der anderen Seite sinken aber auch die Preise für die Solaranlagen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bereits ab ca keine direkten Fördergelder mehr zur Verfügung gestellt werden und Lenkungsinstrumente die Energiewende herbeiführen sollen. 6. Bau von Photovoltaikanlagen durch die Gemeinde In einer Studie vom Herbst 2014 wurde Dachflächen von Gebäuden im Besitz der Gemeinde Stäfa auf ihre Eignung für eine Solarenergienutzung untersucht. Der Fokus der Studie lag auf der Nutzung zur Stromgewinnung. Die Studie liefert Aussagen zur Qualität der Dächer bezüglich Neigung, Orientierung, Flächen und solarem Ertragspotential unter Berücksichtigung der heute üblichen Technologien. Nicht berücksichtigt werden Fassadenflächen, da deren Wirtschaftlichkeit in absehbarer Zukunft schlechter als bei Dachanlagen eingeschätzt wird und die Beschattungseffekte wesentlich stärker ins Gewicht fallen. Aufgrund der aktuellen Fördersituation mit Beiträgen aus der Einmalvergütung des Bundes (EIV) würden Objekte mit einem Leistungspotenzial von 20 bis 30 Kilowatt bevorzugt.

8 - 8 - Gemäss dieser Studie sind die folgenden Gemeindeliegenschaften für die Nutzung zur Stromgewinnung geeignet: Lage Nutzung Modulfläche m2 Leistung kw Kosten brutto Eigennutzung Bahnhofstrasse 36/38 ARA Stäfa '000 Schoorenstrasse 29 ARA Ürikon '000 Einspeisung Tränkebachstrasse 37 Schulh. Obstgarten '000 Tränkebachstrasse 39 Schulh. Obstgarten '000 Tränkebachstrasse 41 Schulh. Obstgarten '000 Kirchbühlstrasse 39 Schulh. Tränkebach '000 Moritzbergstrasse 45 Schulh. Moritzberg '000 Moritzbergstrasse 43 Schulh. Moritzberg '000 Bergstrasse 198 Schützenhaus Wanne '000 Kirchbühlstrasse 22 Schulanlage Kirchbühl '000 Etzelstrasse 35 Schulanlage Beewies '000 Etzelstrasse 39 Schulanlage Beewies '000 Bahnhofstrasse 58 Alterszentrum Lanzeln '000 Bahnhofstrasse 60 Alterszentrum Lanzeln '000 Vorbehalt Die Dachflächen der Liegenschaften Schulanlage Tränkebach und ARA Stäfa sind alte Eternitdächer, welche möglicherweise asbestbelastet sind und so nicht ohne Sanierung für die nächsten Jahre für eine PV-Anlage zur Verfügung gestellt werden könnten. Bei allen übrigen Objekten muss die Eignung im Rahmen einer Projektierung erst genauer geklärt werden. Im Rahmen der Projektierung der anstehenden Umbau- und Sanierungsarbeiten in der ARA Ürikon, ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach der ARA Ürikon bereits enthalten; sie soll unabhängig der Initiative «Stäfa wird Solarstromproduzent» realisiert werden. Investitionsvolumen Die Zusammenstellung zeigt, dass auf geeigneten Gemeindeliegenschaften Photovoltaikanlagen im Umfang von rund 1,8 Mio. Franken gebaut werden könnten. In Anbetracht, dass innert 10 Jahren nicht alle diese Projekte realisiert werden können, ergibt sich ein maximales Investitionsvolumen von 1,0 bis 1,2 Mio. Franken, welches realisiert werden könnte.

9 Kostenberechnung aus heutiger Sicht Die dargestellten Investitionskosten verstehen sich als Gestehungskosten für die gesamte Photovoltaikanlage inkl. der Kosten für die temporäre Arbeitssicherheit und Planung. Nicht inbegriffen sind bauliche Massnahmen wie allfällige Dachausstiege oder solche, die für eine permanente Arbeitssicherheit auf Dächern gemäss SUVA-Richtlinien erforderlich sind. Ebenfalls nicht eingerechnet sind Kosten, welche sich infolge einer langfristig für Solarnutzung zur Verfügung gestellter Dachflächen während 25 Jahren ergeben könnten. 7.1 Modellrechnung für eine Photovoltaikanlage mit 30 kw Aufgrund der weiter sinkenden Preise kann zum Zeitpunkt einer Realisierung ab Herbst 2015 mit folgenden Preisen gerechnet werden: Anlagekosten PV-Anlage montiert und in Betrieb genommen Fr. 94'000 inkl Planung und Projektierung Förderbeitrag EIV (ab Oktober 2015) Fr. 16'400 Total Investition Fr. 77'600 Kapitalkosten zu erwartende Lebensdauer a 25 Annuität bei 2,5% Zins % 5.43% Kapitalkosten pro Jahr Fr. 4'214 Kapitalkosten über 25 Jahre Fr Kosten der Energieproduktion Ertrag im 1. Jahr kwh/a 30'400 Ertragseinbusse pro Jahr % 0.40% Stromproduktion über die Lebensdauer kwh 687'040 Total Energiekosten Rp./kWh 15.3 Betriebskosten Überwachung, Reparaturen, Gebühren, Versicherungen Fr./a 850 Total übrige Kosten Rp./kWh 3.1 Solarstrom-Gestehungskosten Rp./kWh 18.4 Hochtarif Niedertarif Energiebezugspreis (NSG Gewerbe 2015) Netznutzung und Abgaben Total Energiepreis (NSG Gewerbe 2015)

10 Alle Berechnungen sind beispielhaft und basieren auf den aktuellen Haushalt-/ Gewerbe-Tarifen. Die Ergebnisse können im konkreten Fall von den Beispielberechnungen abweichen, insbesondere wenn für das betreffende Objekt andere Tarife zur Anwendung kommen. 7.2 Anlagen mit Stromeinspeisung ins öffentliche Netz Ausgehend von den heutigen Stromtarifen (Einspeisevergütung Hochtarif, Sommer: 5.4 Rp/kWh, Winter: 7.9 Rp/kWh) ist von folgenden Erträgen und Kosten auszugehen: Ertrag aus Energieeinspeisung 687'040kWh zu ca. 6.5 Rp/kWh Fr. 44'657 Betriebskosten 25 Jahre à ca. 850 Fr. Fr. 21'250 Nettoertrag Fr. 23'407 = ca. 22% der Kapitalkosten 7.3 Anlagen mit 100% Eigennutzung Die produzierte Energie von Photovoltaik-Anlagen auf den Kläranlagen Stäfa und Ürikon könnten zur Deckung eines Teils ihres Energiebezuges aus dem öffentlichen Netz genutzt werden. Dadurch könnten auch die Abgaben und Netznutzungskosten eingespart werden, wodurch die Kostenrechnung im gebührenfinanzierten Bereich der Kläranlage entlastet würde. Ausgehend von den heutige Stromtarifen (Einspeisevergütung Hochtarif, Sommer: 5.4 Rp/kWh, Winter: 7.9 Rp/kWh) und Kosten für Abgaben und Netznutzung (HT 10.9 Rp/kWh, NT 6.1 Rp/kWh) kann von folgenden Erträgen und Kosten ausgegangen werden: Ertrag* aus Energieeinspeisung 687'040kWh zu ca. 18 Rp/kWh** Fr. 123'667 Betriebskosten 25 Jahre à ca. 500 Fr. Fr. 12'500 Nettoertrag Fr. 93'991 = ca. 90% der Kapitalkosten * vermiedene Kosten ** Mittelwert unter der Annahme einer Preissteigerung von ca. 1-2% pro Jahr 7.4 Betriebs- und Bewirtschaftungsformen Für die in der Studie aufgeführten Anlagen sind unterschiedliche Betriebs- und Bewirtschaftungsformen möglich. Anlagen auf den Kläranlagen als technische Betriebe mit Eigennutzung der Energie können als Betriebseinrichtungen qualifiziert werden, welche durch das Betriebspersonal betreut werden können.

11 Bei den übrigen Anlagen muss im Rahmen der Projektierung die geeignete Betriebs- und Bewirtschaftungsform evaluiert und festgelegt werden, was unter Umständen zusätzliche Kosten auslösen kann. Die laufende Photovoltaik-Anlage auf dem Werkhof Töbeli beispielsweise wird im Rahmen des übrigen Liegenschaftenunterhalts durch die Gemeindeverwaltung bewirtschaftet. 8. Erwägungen zu weiteren Forderungen der Initiative 8.1 Verwendung der Konzessionsabgabe der Gemeindewerke Die Iniatitive möchte die jährliche Konzessionsabgabe der Gemeindewerke in der Höhe von 250'000 Franken zur Finanzierung verwenden. Die Konzessionsabgabe stellt heute einen Ertrag im Finanzhaushalt dar, dessen Wegfall durch Steuermittel kompensiert werden müsste. Eine direkte Zweckbindung der Konzessionsabgabe für die Zwecke der Initiative führt überdies zu rechtlichen Problemen mit dem Stromversorgungsgesetz (StromVG), welches die Erhebung von Abgaben auf dem Stromverkauf abschliessend regelt. In der Folge davon könnte eine Umsetzung der Initiative nur mit Mitteln aus dem steuerfinanzierten Finanzhaushalt bezahlt werden. 8.2 Produktion von Solarstrom auf privaten Liegenschaften Nach dem Willen der Initiative sollen nicht nur die öffentlichen Liegenschaften sondern ebenso private Liegenschaften für die Produktion von Solarstrom eingesetzt werden. Dazu müsste die Gemeinde jeweils einen Dachnutzungsvertrag über die Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren abschliessen, die Solaranlagen auf diesen Gebäuden bauen und über die Lebensdauer bewirtschaften. Aufgrund von Wirtschaftlichkeitsberechnungen steht fest, dass für eine solche Dachnutzung von Gemeinde praktisch keine Dachmiete bezahlt werden könnte. Der Branchenverband Swissolar geht bei einer Anlage auf einem Flachdach von 1000 m2 von maximal 500 Franken pro Jahr aus. Allerdings gibt es heute bereits Möglichkeiten für Private, ihre Dachflächen Dritten zur Produktion von Solarstrom zu überlassen: zum Beispiel «Solarenergie Zürichsee» (Genossenschaft), «Solarspar» (Verein) etc. Demgegenüber verfügt die Gemeinde Stäfa hat weder über das Fachwissen noch über die Kapazitäten, um derartiges zu bewerkstelligen. 8.3 Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen durch Eigentümer Seit 1. April 2014 können für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30kW Einmalvergütungen aus dem KEV-Fonds des Bundes (Kosten-

12 deckende Einspeisevergütung, KEV) beantragt werden. Ab Oktober 2015 betragen diese Fördergelder noch ca. 15% bis 30% der Investitionskosten. Zudem darf der produzierte Strom auch gleich selber genutzt werden. Bei bestehenden Liegenschaften kann die Investition nach Abzug der Bundesförderung zudem bei den Steuern als Liegenschaftenunterhalt in Abzug gebracht werden. In solchen Fällen wäre das Instrument einer erhöhten Einspeisevergütung allenfalls ein geeigneteres Mittel als die Dachnutzung durch die Gemeinde, um den Bau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Nach Auffassung des Gemeinderats ist angesichts der schon weitgehenden Bundesförderung hier nicht angezeigt, aus Steuermitteln der Gemeinde einen weiteren Anreiz zu schaffen. 8.4 Beteiligung Privater an Photovoltaikanlagen der Gemeinde Wie bereits oben ausgeführt, wird die Gemeinde nur in einem sehr eingeschränkten Umfang Photovoltaikanlagen realisieren können. Zudem wäre der administrative Aufwand für die Verwaltung von kleinen Beteiligungspakten mit Laufzeiten über 20 bis 30 Jahre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Daher fiel dieser Aspekt bei der Frage der Umsetzung der Solarstrominiative für den Gemeinderat ausser Betracht.

13 Erstellen eines Solarkatasters Der Solarkataster, der über die grundsätzliche Eignung von Dachflächen für eine Solarstromproduktion über die ganze Gemeinde hinweg Auskunft gibt, ist durch die Gemeinde erstellt worden und steht auf der Homepage jederzeit zur Verfügung. Stellungnahme des Gemeinderats Nach Ansicht des Gemeinderats ist das von der Initiative verfolgte Anliegen, die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen, um jene aus nicht erneuerbaren Quellen wie Atomkraftwerken reduzieren zu können, nach wie vor grundsätzlich positiv zu werten. Der Umbau auf eine nachhaltigere und effizientere Energieversorgung und Energienutzung ist nach Auffassung des Gemeinderats wünschenswert und entspricht den energiepolitischen Zielen. Wie schon bei der Erheblicherklärung der Initiative betont wurde, ist hier nicht nur die Gemeinde, sondern es sind die privaten Haushalte, Industrie und Gewerbe ebenso zum Handeln aufgefordert, wenn das Ziel einer nachhaltigeren und effizienteren Energienutzung erreicht werden soll. Das Engagement der Gemeinde soll sich deshalb vorerst auf den eigenen Bereich konzentrieren und die bereits umfangreich laufenden Massnahmen von Bund, Kanton und der Branche nicht konkurrenzieren. In dieser Hinsicht unterstützt der Gemeinderat die Grundidee der Initiative und ist weiterhin bestrebt, im Rahmen seiner energiepolitischen Ziele und kommunalen Projekte Solaranlagen zu erstellen. Trotzdem lehnt der Gemeinderat eine Umsetzung der Initiative ab, weil sie eine neue Aufgabe für die Gemeinde und erhebliche Kosten mindestens in Form einer steuerfinanzierten Vorschussleistung bedeuten würde, wofür heute im Haushalt kein Spielraum besteht. Im Februar 2015 hat der Gemeinderat ein weiteres Sparpaket verabschiedet, dessen Ziel das mittelfristige Gleichgewicht im Finanzhaushalt ist. Mit dieser, aus Sicht des Gemeinderats notwendigen, Strategie lassen sich neue steuerfinanzierte Ausgaben, wie sie die Initiative vorschlägt, nicht vereinbaren. In einer Abwägung dieser hier gegensätzlichen Interessen ist nach Meinung des Gemeinderats das Interesse am Erreichen des Gleichgewichts im Finanzhaushalt höher zu gewichten als das Interesse an einer steuerfinanzierten Förderung von Solarenergie. Der Gemeinderat würde zudem eine Lösung bevorzugen, mit der die lokale Solarstromproduktion nicht mit Steuermitteln sondern beispielsweise in Form eines Produktes der Gemeindewerke Stäfa nachfrageorientiert und gebührenfinanziert gefördert würde. Entsprechende erste Kontakte in dieser Hinsicht sind geknüpft und zeigen, dass eine Förderung ohne Steuermittel machbar

14 und zu Tarifen möglich wäre, die eine Nachfrage seitens der Kundinnen und Kunden der Gemeindewerke erwarten liesse. Der Gemeinderat würde diesen Lösungsansatz weiterverfolgen, wenn die Gemeindeversammlung die vorgeschlagene Umsetzung der Solarstrominitiative ablehnt. Stäfa, 17. März 2015 IM NAMEN DES GEMEINDERATES STÄFA Christian Haltner Gemeindepräsident Daniel Scheidegger Gemeindeschreiber

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