Pressefrühstück Brüssel,

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1 Pressefrühstück Brüssel,

2 ROLAND-Unternehmensgruppe: Mitarbeiter kämpfen für das gute Recht und exzellente Services 653 Mitarbeiter im Kompetenzfeld Recht im Kampf für Ihr gutes Recht ROLAND Rechtsschutz ROLAND ProzessFinanz 658 Mitarbeiter im Kompetenzfeld Mobilität und Dienstleistungen stehen für exzellente Services ROLAND Schutzbrief ROLAND Assistance starke Partner an unserer Seite Seite 1

3 ROLAND Rechtsschutz gewinnt Marktanteile Marktanteile ROLAND Rechtsschutz ,4 8,2 6,4 11,7 13,0 Marktentwicklung Top 3 Anbieter verlieren weiter Marktanteile (0,9%) ROLAND Rechtsschutz baut Marktanteil um 0,1% auf 8,2% aus Auslandsniederlassungen: Rang 11 auf österreichischem Markt (Vj. 13) Rang 17 auf italienischem Markt (Vj. 19) Eintritt auf niederländischem Markt in ,0 5, Quelle: GDV, Beitragseinnahmen Markt 2009: Mio Seite 2

4 Verrechtlichung Gesellschaft: Bürger zwischen Rechtsdickicht und Paragraphendschungel Prozessflut in Deutschland heute Paragraphendschungel: Gesetze und Rechtsverordnungen allein auf Bundesebene Ca. 3,9 Mio. Gerichtsverfahren pro Jahr in Deutschland; 1,3 Mio. amtsgerichtliche Zivilprozesse Zunehmende Anzahl an Bagatellverfahren (bis 300 ); in 2008 etwa 244 Tsd. Fälle Jeder vierte Deutsche war in den letzten 5 Jahren in min. eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt überlastete Gerichte? Neuzugänge bei Gerichten Zivilgerichte Strafgerichte Arbeitsgerichte Sozialgerichte Verwaltungsgerichte Quelle: Bundesministerium der Justiz Seite 3

5 Instanzenweg Jahre Anwaltliche Erstberatung; außergerichtliche Einleitung Interessenswahrnehmung Mediation Monate Gerichtliche Klärung Trennungsunterhalt Streitiges Urteil Scheidungsverfahren (Amtsgericht) Streitiges Urteil Berufungsverfahren (OLG) Streitiges Urteil Bis zu 6 Monate Trennungsunterhalt Kinderunterhalt Umgangsrechte Bis zu 48 Monate Wertgutachten Nachehelicher Unterhalt Zugewinnausgleich Bis zu 36 Monate Ergänzungsgutachten wg. Zweifel an Wertgutachten Neuberechnung Zugewinnausgleich Mediationsverfahren Identifikation aller originären Konfliktpunkte Identifikation der beiderseitigen Interessen und Motive zu jedem Punkt Wertneutrale Erarbeitung von Lösungsoptionen zu jedem einzelnen Punkt Erarbeitung einer gemeinsam vertretbaren Lösung, unter größtmöglicher Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen Gemeinsam erarbeitetes Ergebnis Kurzes Scheidungsverfahren Urteil Kosten bis zu Kosten etwa Seite 4

6 Umsetzungsstand der EU-Mediationsrichtlinie in Deutschland Aktueller Status Gesetzgebung Aktuell existieren in Deutschland keine gesetzlichen Bestimmungen zur Mediation Sommer 2008 EU-Mediationsrichtlinie; Umsetzung in nationales Recht bis Juni 2011 Regelung zur Vertraulichkeit und Vollstreckbarkeit Begrenzung auf nur grenzüberschreitende Streitigkeiten Expertenkommission des BMJ Ziel: Prüfung Inhalte einer nationalen gesetzlichen Regelung für grenzüberschreitende sowie innerstaatliche Konflikte Position des GDV Mediation als weitere Form der außergerichtlichen Konfliktlösung, insb. als zusätzliche Kernleistung der Rechtsschutz-Versicherung Musterklausel GDV Integration Mediation in Leistungskatalog Orientierungsrahmen für Rechtsschutz- Versicherer GDV gegen Anwaltszwang im Mediationsverfahren Weite Öffnung Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Mediators Qualitativ hochwertige Ausbildung einschließlich Nachweis der erforderlichen juristischen Kenntnisse Seite 5

7 Umsetzungsstand der EU-Mediationsrichtlinie in Österreich Aktueller Stand Seit 2004 Gesetz in Österreich über Mediation in Zivilrechtsachen: regelt innerstaatliche Sachverhalte Erweiterung des Gesetzes um grenzüberschreitende Sachverhalte infolge Umsetzung Mediationsrichtlinie denkbar Entwurf für Herbst 2010 erwartet Die meisten Versicherer übernehmen Kosten für Mediation ROLAND bietet seit 2003 Leistungserweiterung Mediation Kostenübernahme außergerichtlicher Konfliktlösung durch Mediation vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bei: Arbeitsgerichts-Rechtsschutz Rechtsschutz für Grundstückseigentum/Miete Rechtsschutz in Erbrechtssachen Rechtsschutz in Familienrechtssachen Kostenübernahme des Mediators bis Höhe von max. 1% der Versicherungssumme Wirtschaftsmediation und Einschluss baurechtlicher Risiken sowie Erweiterung Familienrecht im neuen Tarif vorgesehen Seite 6

8 Umsetzungsstand der EU-Mediationsrichtlinie in den Niederlanden Aktueller Stand Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie Ende Juni 2010 beschlossen Mediation wird durch Regierung gefördert (Gesetzesentwurf zurzeit in Diskussion) Juridisch Loket (Rechtsberatungsstelle) und Gerichtsbarkeit empfehlen Mediationsverfahren Seit April 2007 ist es bei allen niederländischen Gerichten möglich, sich auch noch während des laufenden Verfahrens für eine Schlichtung zu entscheiden Kostenübernahme Parteien, die Anspruch auf Rechtskostenbeihilfe haben, können Mediationszuschlag beantragen; Eigenbeitrag maximal 92 Parteien, die über Gericht an Mediation verwiesen wurden und keine Beihilfe erhalten, können Förderbeitrag und damit 2,5 Stunden gratis Mediation nutzen Bei Rechtsschutz-Versicherern werden Kosten für Mediation häufig erstattet Vorbild Niederlande Seite 7

9 EU-Mediationsrichtlinie in anderen europäischen Ländern Italien Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in 2009; anschließender Rechtserlass in 2010 regelt Mediation in privaten und öffentlichen Streitfällen Schlichtungsklausel im Rechtsschutz-Vertrag; findet jedoch selten Anwendung Insgesamt bisher nur 400 Fälle Verband italienischer Versicherer (ANIA) möchte Mediationsrichtlinie für Kfz-Haftpflicht-Fälle entwickeln Belgien Gesetz von 2005 regelt bereits die Belange der Richtlinie Gesetz unterscheidet freiwillige und vorgeschriebene Mediation Wenige Versicherungsnehmer nutzen Mediation Schweiz In Versicherungsbedingungen abgedeckt, aber zurzeit selten genutzt Über 20 verschiedene Zertifikate für Mediatoren Seite 8

10 EU-Mediationsrichtlinie in anderen europäischen Ländern Großbritannien Kein Mediationsgesetz, aber Civil Procedure Rules, welche alternative Konfliktlösung forcieren; außerdem Verknüpfung von Prozesskostenhilfe und Mediation im Familienrecht Versicherer bieten Mediation generell an (geben Mediator vor), aber Versicherungsnehmer regeln Streitigkeiten bislang lieber vor Gericht Frankreich 70% aller Klagen werden außergerichtlich geklärt, daher wenig Platz für Mediation (nicht unbedingt günstiger als Gerichtsverhandlung) Griechenland Mediation wird grundsätzlich nicht angeboten Rechtsschutz-Versicherer bieten spezielle Produkte für Familienstreitigkeiten an Seite 9

11 Umfrage: Deutsche wünschen zügige und nachhaltige Konfliktlösung Umfrageergebnisse ROLAND/forsa 68% der Befragten halten einen Kompromiss für beide Seiten für gewinnbringend Jeweils mehr als 70% der Befragten sehen Vorteile eines Kompromisses in der nachhaltigen Schlichtung eines Streits einer Kostenersparnis sowie einer schnellen Einigung 80% der Befragten wissen eher wenig über alternative Rechtswege Alternative Streitbeilegung als erste Option bei Streit mit 7% 12% 9% 13% 7% 19% 33% Nachbarn Freunden Arbeitgeber K.A. Familie Fremden Nirgends Seite 10

12 Mediation: hohes Potenzial besonders bei langfristigem Involvement der Konfliktparteien Mediation Strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes Prinzipien der Mediation Freiwilligkeit Verschwiegenheit Ergebnisoffenheit Allparteilichkeit Zielsetzung Hohes Potenzial der Mediation bei langfristigen Beziehungen privat wie geschäftlich Konfliktlösung auf Grundlage tatsächlicher Interessen schafft Basis für zukünftiges Miteinander Nachbarschaftsstreitigkeiten Erbschaftsstreitigkeiten Scheidungsverfahren Firmenverträge, z.b. Lieferantenverhältnisse Seite 11

13 Pressefrühstück Brüssel ROLAND setzt auf Mediation zur nachhaltigen Konfliktlösung Mediation bei ROLAND heute Zukunft der Mediation bei ROLAND 2008: Ausbildung eigener Mediatoren Mediation auf der Grundlage einer soliden gesetzlichen Basis Weites inhaltliches Spektrum durch Ausbildung nach Centrale für Mediation und als Anwaltsmediator (DAV) Tarif 2010 Mediation in allen versicherten Rechtsgebieten; aktives Angebot in ausgewählten nicht versicherten Rechtsgebieten: Familien- und Erbrecht als Alternative bei versicherten Leistungsarten als zusätzliches Leistungselement in nicht versicherten Leistungsarten durch qualitätsgeprüftes Netzwerk von Mediatoren (im Aufbau) Baurecht Angelegenheiten Lebenspartner untereinander Kostenübernahme bei Wirtschaftsmediation (vertragsrechtliche Streitigkeiten) Seite 12

14 Interdependenz von Nachhaltigkeit und Mediation Mediation als Eckpfeiler der Nachhaltigkeit Mediation als essentieller Beitrag zu: neuem Umgang mit Konflikten nachhaltiger Streitbeilegung verstärkter gesellschaftlicher Selbstorganisation Akzeptanz und Zustimmung in einer Gesellschaft Erhöhung des Grades demokratischer Reife einer Gesellschaft => Mediation als Eckpfeiler der nachhaltigen Entwicklung einer Gesellschaft Wirtschaftsexperten sehen hohes Potenzial der Mediation aus Sicht der Nachhaltigkeit Alternative Streitbeilegung als Mittel der Wahl, um in globalen, vernetzten Gesellschaften mehr als nur Partikularinteressen dauerhaft zu befriedigen je tiefer der Konflikt, desto weicher das Medium Seite 13

15 Forderungen an die Politik Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung etablieren Rechtsschutz-Versicherer forden vom Gesetzgeber: Zügige Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht Aktive Förderung der Mediation Gütesiegel für Mediatoren Qualitativ hochwertige Ausbildung der Mediatoren Offene Zugangsvoraussetzungen zum Beruf Mediator; kein Anwaltszwang Kein Zwang zur Vollstreckbarkeit der erzielten Einigung Verbindliche Festschreibung der verjährungshemmenden Wirkung (-> 204 BGB) Einführung einer Mediationskostenhilfe Vernetzung von Mediations- und Nachhaltigkeitsdebatte klar definierter Ausbildungskanon Seite 14

16 Glossar Außergerichtliches Verfahren Verfahren, das jenseits des staatlichen Gerichtsverfahrens zur Konfliktbearbeitung zur Verfügung steht. Außergerichtliches Verfahren mit Drittbeteiligung Außergerichtliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter die Parteien in der Konfliktbearbeitung unterstützt (Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsbarkeit). Gerichtsverfahren Staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines Gerichtes durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet wird. Mediation Strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet. Schiedsgerichtsverfahren Nicht staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums durch einen bindenden Schiedsspruch beendet wird. Schiedsgutachten Entscheidungsvorschläge eines von den Konfliktparteien einvernehmlich bestellten Sachverständigen zu abgrenzbaren, strittigen (Fach-)Fragen, die für die Parteien je nach vorab getroffener Vereinbarung verbindlich oder unverbindlich sein können. Schlichtung Unterbreitung eines für die Parteien rechtlich unverbindlichen Konfliktlösungsvorschlags durch einen neutralen Dritten nach Anhörung aller Konfliktparteien. Verhandlung Eigenständige Konfliktbearbeitung durch die Parteien ohne Beteiligung eines neutralen Dritten, in denen erzielte Übereinkünfte als bindender Vertrag oder als informelle Vereinbarung formuliert werden können Seite 15

17 Back-ups

18 Verfahrensdauern und Überlastung von Gerichten in EU BACK-UP zu S. 3 European Court of Human Rights Deutlicher Anstieg der Rechtssprechung zwischen 1959 und 2009 Ende 2009: Anfragen (= Arbeitsbelastung) Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Statistik der Judikative 2008 (Februar 2009): Anstieg der zu behandelnden Fälle um 52% im Vergleich zu 2007 Spanien 89% der juristischen Organe sind überlastet, vor allem betroffen sind Sozial- und Handelsrecht Forderung nach mehr Richtern und Ressourcen sowie Lösungen (evtl. Jura-Professoren, die unterstützen können) Frankreich Nach 15 Jahren Verfahrensdauer wurde ein Verfahren wegen eines Betrugsdeliktes eingestellt, da die Rechtssprechung selbst die Verfahrendauer als weit über die angemessene Dauer hinausgehend bezeichnete (Beginn des Verfahrens 1992; Quelle: LeFigaro.fr, ) Seite 17

19 Flächendeckendes Mediatoren-Netzwerk in den Niederlanden BACK-UP zu S. 7 Nederlandse Mediation Instituut (NMI) Unabhängige und landesweit tätige Mediationsorganisation Mediatoren im Verzeichnis, 800 davon zertifiziert Tarif im Durchschnitt 139 /Stunde Seite 18

20 Nachhaltige Streitbeilegung durch Mediation in den Niederlanden BACK-UP zu S. 7 Gesamtumsatz aus Mediationen ca. 51,1 Mio. in 2009 (Verdopplung innerhalb der letzten fünf Jahre, Tendenz weiter steigend) Ergebnisse Bei 70% aller Mediationen vollständige Einigung der Parteien Bei 16% Teileinigung 10% 9% 3% 2% 4% 34% Bei 14% keine Einigung Parteien, die Mediation in Anspruch nehmen, sind im Allgemeinen sehr zufrieden mit Preis- Leistungs-Verhältnis der Schlichter 74% würden im Falle eines neuen Konflikts wieder Mediation nutzen 10% 28% Familieres Umfeld Geschäftliche Streitigkeiten Behördensachen Zivile Konflikte Arbeitsumfeld Nachbarschaftssachen Ausbildung/Lehre Sonstige Seite 19

21 Auf dem Weg zu einer neuen Streitkultur: Mediation und Nachhaltigkeit BACK-UP zu S. 12 Nachhaltigkeit als europäischer Trend Brundtlandt-Bericht * (Vereinte Nationen 1987) als Auslöser der Diskussion EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (=> Lissabon-Ziel 2000 ) und EU-Grünbuch zu CSR (EU Kommission 2001) schaffen Europäische Leitplanken für: gesellschaftlich verantwortliches Handeln in den EU-Ländern aktive Beiträge der Wirtschaft für mehr Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit im Spannungsfeld von Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft Vier Verantwortungsebenen (Carroll 2003): Rechtliche Verantwortung Ökonomische Verantwortung Ethische Verantwortung Philantropische Verantwortung ( gute Bürger ) Ökonomie Wirtschaftlichkeit und Effizienz * ) Nachhaltigkeit: Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entspricht, ohne die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden. Ökologie Integrierter vorsorgender Umweltschutz Soziales Konsens Solidarität Kohäsion Seite 20

22 Marktvergleich Versicherungsschutz für Mediationsverfahren BACK-UP zu S. 12 Anbieter Nein Ja, Allgemein Ja, aber nur im Familien/Erbrecht Als Leistungsart Als Kostenart Leistungsgrenze / Kommentar ROLAND Nur in Plus-Deckungen, Sublimit = 500 EUR Advocard Kostenanteil nur für Versicherungsnehmer des vom Versicherer vermittelten Mediators bis zu 8 Sitzungsstunden und bis max. 180 je Stunde Allianz ARAG Übernahme bis zu je Rechtsschutzfall, bis max im Kalenderjahr Keine Risikoausschlüsse Auxilia Übernahme bis zu 8 Sitzungen à max. 180 zzgl. USt Seite 21

23 Marktvergleich Versicherungsschutz für Mediationsverfahren BACK-UP zu S. 12 Anbieter Nein Ja, Allgemein Ja, aber nur im Familien/Erbrecht Als Leistungsart Als Kostenart Leistungsgrenze / Kommentar D.A.S. Kosten bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen DEURAG Eigenständiges Produkt M-Aktiv für Nichtselbständige, Selbständige und RechtAktiv55 (Senioren); es gilt die Klausel: Vom Versicherer ausgewählter Mediator: bis zu 8 Sitzungen à max. 180 zzgl. USt. HUK Kostenerstattung nur für Versicherungsnehmer des vom Versicherer vermittelten Mediators ÖRAG R+V Seite 22

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