Wissen buchen! Wissen buchen 2014: Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen. Verwaltungsstelle Siegen. Verwaltungsstelle Siegen
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- Louisa Hummel
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1 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX Wissen buchen 2014: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: Wissen buchen! 2014 Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for excellence Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Verwaltungsstelle Siegen 42 Verwaltungsstelle Siegen 42
2 Vorwort 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, die Betriebsratswahl ist sicherlich ein großes Thema in 2014 für Dich! Doch neben den Betriebsratswahlen gibt es sicherlich weitere Themen, die Dich bewegen und die bei Dir groß auf der Tagesordnung stehen: Werkverträge, Rente, Facharbeitermangel, Demographischer Wandel, Übernahme von Auszubildenden. oder andere? Egal ob gerade frisch gewählt oder zum x-ten Mal wiedergewählt, diese und andere Themen stellen hohe Anforderungen an Dich. Gerade jetzt heißt es, fit sein, sich auskennen und sichere Antworten auf die Fragen der Kolleginnen und Kollegen geben können. Und deswegen bekommst Du in unseren Seminaren Antworten auf alle Deine Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung. Aber nicht nur das! Wir bieten gerne Unterstützung zur anstehenden Betriebsratswahl und sind auch danach selbstverständlich an Deiner Seite. SIEGEN Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, wo Bedarf ist. Darauf haben wir unser Angebot ausgerichtet. Und wie immer konnten wir Referentinnen und Referenten mit theoretischem Hintergrund und viel praktischer Erfahrung für unsere Seminare gewinnen! Jede und jeder Interessierte ist auf unseren Seminaren herzlich willkommen. Hast Du noch Fragen? Sprich uns bitte an, auch dann, wenn es um spezielle Themen geht, die wir noch nicht in unser Angebot aufgenommen haben. Wir finden passende Lösungen für Dich. Also: Programmheft anschauen, Termine raussuchen und bei uns melden! Wir sehen uns! Das DGB-Bildungswerk NRW feiert sein 25-jähriges Bestehen. Wir danken allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren gesetzlichen InteressenvertreterInnen, die sich fit machen und fit halten und dabei immer wieder auf uns setzen. Danke für Euer Vertrauen! Und wir danken unseren großartigen ReferentInnen, die wir immer wieder verpflichten dürfen: mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für Euer Engagement! Wir machen weiter gemeinsam mit Euch! Hartwig Durt Dr. Klaus Brülls 1. Bevollmächtigter DGB-Bildungswerk NRW e.v. IG Metall Siegen
3 4 Inhalt 5 Seminare Seminare Jugend- und Auszubildendenvertretungen JAV I»kompakt«Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung... 6 Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II)... 7 Wochenseminare Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)... 9 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II kompakt Modul 1) Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II kompakt Modul 2) Entgelt und Leistung Entgeltgestaltung unter den Bedingungen des era Gute Arbeit / Personal Arbeits- und Gesundheitsschutz unter den geänderten Rahmenbedingungen Gute Arbeit im Büro Büro-Organisation für Interessenvertreter Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit Tagesseminare Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte Informatives Jahresüberblick Tagungshäuser Unsere Referentinnen und Referenten Seminardurchführung Ratgeber Freistellung Der Weg zur Teilnahme Vorgehen bei Streitigkeiten Musterschreiben Anschrift der IG Metall vor Ort Seminaranmeldung... 47
4 6 Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung 7 JAV I»kompakt«Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung Das Seminar vermittelt in sehr kompakter Form erste Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Gearbeitet wird anhand betrieblicher Beispiele unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer Mitglieder ( 60 64; 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV ( 65 und 66 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat ( BetrVG) Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II) In jedem Betrieb bzw. Unternehmen prallen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander individuelle, aber auch kollektive Interessen. In diesem Spannungsfeld arbeitet die Jugend- und Auszubildendenvertretung als Interessenvertretung. Zielgerichtetes Handeln der JAV sowie die Kenntnis und Nutzung der Instrumente, die auf die betriebliche Ausbildung Einfluss haben sind die wichtigsten Bausteine, um bei diesen Interessenkonflikten nicht zerrieben zu werden. Bei diesem Seminar geht es voll und ganz um die Praxis als JAV- Mitglied. Die effektive und sinnvolle Gestaltung deiner JAV-Praxis Das Erlernen von systematischen und geplanten Arbeitsweisen Die Bedeutung des Rechtssystems für die Arbeit von Jugendund Auszubildendenvertretungen (Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Ausbildungsverträge) Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen Grundkenntnisse des Tarifvertragssystems und des Tarifrechts (Günstigkeitsprinzip, tarifpolitische Schutzfunktionen) Information, Motivation und Einbeziehung der Auszubildenden in die JAV-Arbeit Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 520,- Euro (Ust. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 370,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hattingen, DGB Tagungszentrum Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (Ust. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 505,- Euro (zzgl. Ust.) Seminarnummer: D
5 8 Seminar für Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen Wochenseminare Betriebsräte 9 Heinz Scheffe Betriebsratsvorsitzender Lochanstalt Aherhammer, Kreuztal Wer durchblickt, kann besser handeln. Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsprechung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes von 2002 Nutzung der Beteiligungsrechte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht nach dem BetrVG: 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 81 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers 87 Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten 102 Mitbestimmung bei Kündigungen 106 Unterrichtung in wirtschaftlichen und anderen Angelegenheiten Ich finde Bildungsarbeit gut. Jeder Betriebsrat hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Gesetzgeber misst diesem Amt also eine hohe Bedeutung zu. Viel wichtiger aber ist, dass nur der Interessenvertreter gute Arbeit leisten kann, der sich stets und ständig weiterbildet. Dafür bieten die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. die besten Möglichkeiten Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 782,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 782,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 782,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D
6 10 BR-kompakt Wochenseminare Betriebsräte 11 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten Dir einen umfangreichen Service Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. *** ** BR II Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 1 Der Betriebsrat hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, in sozialen und betrieblichen Angelegenheiten mitzubestimmen. Dieses stärkste Mitbestimmungsinstrument ist für den Betriebsrat ein wichtiges strategisch-taktisches Instrument. Der kreative und phantasievolle Umgang damit ist für aktive Interessenvertretungen Grundlage ihrer Aufgaben. Arbeitsrecht und Betriebsverfassung Aufgaben des BR in betrieblichen Angelegenheiten Mitbestimmung bei betrieblichen und sozialen Angelegenheiten: 87 BetrVG Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen Rechtliche Handlungsmöglichkeiten: Einstweilige Verfügung, Einigungsstellenverfahren nach 76 BetrVG, Beschlussverfahren Tarifvorbehalt nach 77 Abs. 3 BetrVG Praktische Anwendung anhand aktueller Fallbeispiele *** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* ** *** *** *** *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 9. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 11 und 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 782,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D
7 Wochenseminare Betriebsräte 13 Christine Hombach, freigestellte Betriebsratsvorsitzende, Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen Praxiswissen von Betriebsräten für Betriebsräte. BR II Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 2 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten Verfahren bei Personalentscheidungen Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach 102 ff. BetrVG Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Bildungsarbeit war für mich schon immer äußerst wichtig. An der Arbeit mit dem DGB-Bildungswerk NRW gefällt mir besonders der konkrete Bezug zur Praxis: von aktiven Betriebsräten für aktive Betriebsräte. Mit dem althergebrachten Schulunterricht haben Seminare des DGB-Bildungswerks NRW nichts mehr gemein. Besonders gut finde ich auch, dass viele Seminare in der Region angesiedelt sind, so kann zusätzlich eine Vernetzung von Betriebsräten und IG Metall in der Region stattfinden Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 782,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 415,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D
8 Entgelt und Leistung 15 Wie gestaltet man menschenwürdige und fair bezahlte Arbeit? Das ist seit 25 Jahren DAS Thema gewerkschaftlicher Bildungsarbeit. Wir danken allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren gesetzlichen InteressenvertreterInnen, die für diese Ziele eintreten. Die sich fit machen und fit halten und dabei immer wieder auf uns setzen. Danke für euer Vertrauen! Und wir danken unseren großartigen Referentinnen und Referenten, die wir immer wieder verpflichten dürfen: mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für Ihr/euer Engagement! Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. seit 25 Jahren Entgeltgestaltung unter den Bedingungen des era. Die Arbeits-, Entgelt- und Leistungsbedingungen in den Unternehmen sind in der jüngsten Zeit stark unter Druck geraten, da Arbeitgeber häufig Einsparmöglichkeiten sehen. Hierbei ist es für Betriebsräte notwendig, die Bestimmungen im era. zu kennen, um die Einflussmöglichkeiten auf die Entgeltgestaltung vornehmen zu können. Dies fordert von den Betriebsräten ein fundiertes Fachwissen über die Handlungsmöglichkeiten zum Thema Arbeit Entgelt Leistung auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes und der Tarifverträge. Das Seminar bietet Betriebsräten einen Überblick über die Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) sowie die Einflussmöglichkeiten auf die era.-leistungsbeurteilung und den Umgang im Widerspruchsverfahren. Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach 80, 87 BetrVG Was ist Zeitentgelt, was ist Leistungsentgelt? Akkord, Prämie, Zielvereinbarung Was sind Entgeltgrundsätze, was Entgeltmethoden? Möglichkeiten der Leistungsregulation Bedeutung von Tarifverträgen als Basis von u. a. Akkord, Prämie, Zielvereinbarung und Leistungsentgelt Rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Überwachung der Leistungsbeurteilung und Reklamationsmöglichkeiten des Betriebsrates Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 520,- Euro (Ust. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 229,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D
9 16 Betriebliche Gesundheitsförderung Arbeits- und Gesundheitsschutz 17 Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG) zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Arbeits- und Gesundheitsschutz unter den geänderten Rahmenbedingungen Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes unter den geänderten Rahmenbedingungen. Hierbei sollen die Teilnehmer den Umgang mit den neuen Arbeitsstättenrichtlinien erlernen und die Unterschiede zur alten Arbeitsstättenverordnung, unter der Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes. Das Seminar gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrates und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ( BetrVG) Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats ( 87 BetrVG; BetrVG) Mitbestimmungsmöglich keiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft ( 89 BetrVG; 20 SGB VII) 84 SGB IX Prävention Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, Düsseldorf Tel.: Fax: awk@dgb-bildungswerk-nrw.de Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM zertifiziert Ein Kooperationsprojekt mit: DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden Bad Laasphe, Landhotel Doerr Seminarkostenpauschale: 520,- Euro (Ust. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 305,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D
10 18 Gute Arbeit/Personal Büro-Organisation für Interessenverterter 19 Gute Arbeit im Büro Leistungsgerechte und gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung Das Seminar richtet sich an BetriebsratskollegInnen, die aus dem Angestelltenbereich kommen oder überwiegend für diesen zuständig sind. Gute Büroarbeit sollte selbstverständlich sein. Allerdings: einerseits werden Visionen über angenehme Bürolandschaften der Zukunft veröffentlicht, andererseits sieht der Büroalltag für die dort Beschäftigten gar nicht so rosig aus. Oft sind die Arbeitsplätze winzig, die Umgebung laut, der Arbeitsdruck kaum oder gar nicht auszuhalten. Psychische Belastungen spielen eine zunehmende Rolle. Im Mittelpunkt des Seminars steht das Zusammenwirken von Leistungs-, Entgelt- und Arbeitszeitpolitik mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Vermeidung von arbeitsbedingten gesundheitlichen Folgen: Welche Auswirkungen kann die Arbeitsgestaltung, u. a. durch die Veränderung der Arbeitsorganisation, auf die Beschäftigten haben? Führen zu hohe Leistungsanforderungen zu einer Ausweitung der Arbeitszeit? Was hat Entgeltgestaltung mit Leistungsbegrenzung zu tun? Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit Das Seminar bietet Betriebsräten Basiswissen für einen der am meisten unterschätzten Bereiche der Interessenvertretung. Effektive Planung zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben und eine strategische Planung der längerfristigen Aufgaben setzen eine gute Organisation der Betriebsratsarbeit voraus. Rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung gefasster Beschlüsse müssen berücksichtigt werden und die Arbeitsteilung im Gremium festgelegt werden. Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium Geschäftsführung des Betriebsrats Arbeit der Ausschüsse Die Betriebsratssitzung: Organisation, Vorbereitung und Ablauf Rechtliche und formale Anforderungen an Protokollführung und Beschlussfassung Arbeitsorganisation und Zeitplanung Einschätzung der aktuellen Situation der Arbeits- und Leistungsbedingungen Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen Arbeitsgestaltung und deren Auswirkung auf Arbeitszeitund Leistungsregulierung Leistungsbegrenzung durch Entgeltgestaltung?! Regelungsoptionen in Tarifverträgen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien im Betrieb Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 520,- Euro (Ust. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 229,- Euro (zzgl. Ust.) Seminarnummer: D Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 520,- Euro (Ust. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 229,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D
11 20 Tagesseminare Tagesseminare 21 Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte Arbeitskreis Mitte Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Siegerlandzimmer der Siegerlandhalle Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Arbeitskreis Jugend- und Auszubildendenvertretung Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30 Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Arbeitskreis Nord Beginn jeweils um Uhr im Landgasthof Merje, Kredenbacher Straße 18, Kreuztal Dienstag, Donnerstag, Dienstag, Donnerstag, Dienstag, Donnerstag, Arbeitskreis Wittgenstein Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Schöne Aussicht, Zur Aussicht 1, Bad Berleburg Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Arbeitskreis Weißtal Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Schüler, Hauptstraße 123, Siegen Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Donnerstag, Donnerstag, Mittwoch, Arbeitskreis Wirtschaftliche Angelegenheiten Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Arbeitskreis Süd Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Am Römer, Nassauische Straße 2, Burbach Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch,
12 22 Seminare 23 Anzeige Informatives Die IG Metall Siegen möchte Dich noch auf zwei weitere Seminartermine aufmerksam machen: Angestellte Kreativ-Aktiv Termin: Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Organizing Grundlagen Termin: Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Für nähere Informationen zur Seminaranmeldung wende Dich bitte an Deine IG Metall Verwaltungsstelle: IG Metall Siegen Tel.: Fax:
13 24 Jahresüberblick 2014 Jahresüberblick Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt. Januar Februar JAV I Weihnachtsferien Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr März Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo April JAV II Osterferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mai Einführung BR I Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Juni Einführung BR I Pfingstferien Einführung BR I So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Juli Sommerferien Sommerferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do August Sommerferien BR-Arbeit Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So September AuG BR II Betriebsratshandeln Entgeltgestaltung Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Oktober Herbstferien Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr November BR II Pers. Maßnahmen Gute Arbeit im Büro Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Dezember Weihnachtsferien Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2015.
14 26 Tagungshäuser Tagungshäuser 27 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Otto-Brenner-Str Sprockhövel Tel.: Fax: Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Landhotel»Goldener Acker«Zum goldenen Acker Morsbach Tel.: Fax: Frau Salecker/Herr Salecker Das Landhotel Goldener Acker liegt in Morsbach am südöstlichsten Punkt des Naturparks Bergisches Land. Die hauseigene Sauna, der Fahrradverleih oder Kegelbahnen bieten nach dem Ende des Seminartages Möglichkeiten zur Entspannung. Weitere Freizeitmöglichkeiten bieten die in der Nähe gelegenen Sportanlagen. Im gesamten Hotel ist der Internetzugang über WLAN möglich, der den Gästen kostenlos zur Verfügung steht. Landhotel Doerr Sieg-Lahn-Straße Bad Laasphe- Feudingen Tel.: Fax: Frau Briel/Frau Doerr info@landhotel-doerr.de Das Landhotel Doerr liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein im südlichen Sauerland. Es verfügt über komfortabel ausgestattete Zimmer und einen großzügig angelegten Wellnessbereich. Schwimmbad und Saunen stehen den Hotelgästen kostenlos zur Verfügung. Die Tagungsräume tragen durch moderne Technik und ein Wohlfühlklima zum Gelingen der Tagung bei. DGB-Tagungszentrum Hattingen Am Hornberg Hattingen Tel.: Fax: hattingen Das Tagungszentrum bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Unterhaltung wie z. B. Sauna, Kegelbahn und Tischtennisraum. Das Haus verfügt über modern eingerichtete Business-Zimmer mit Schreibtisch, Dusche/WC, Telefon und TV. Neben den optimalen Tagungsbedingungen steht den Gästen nicht nur ein reichhaltiges Frühstücksbuffet zur Verfügung. Dort kommt auch mittags garantiert keine Kantinenatmosphäre auf, denn das Büffet wahlweise auch vegetarisch ist reichhaltig.
15 28 Referentinnen und Referenten Referentinnen und Referenten 29 Unsere Referentinnen und Referenten... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen aus der Praxis... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem Organisationsbereich der IGM Siegen... sind ExpertInnen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel: Josef Halbhuber, Betriebsratsvorsitzender, SMS Siemag AG Logistiksysteme, Netphen Christine Hombach, freigestellte Betriebsratsvorsitzende, Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen Manfred Semper, freigestellter Betriebsratsvorsitzender, Dango und Dienenthal Maschinenbau GmbH, Dango und Dienenthal Filtertechnik GmbH, TMT Tapping-Measuring-Technology, ehrenamtlicher Arbeitsrichter Martin Meister, Betriebsrat, ThyssenKrupp Steel AG, Kreuztal Hans-Jürgen Groß, Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen Sandra Grimm, Organisationssekretärin DGB-Region Süd-Westfalen Werner Leis, Organisationssekretär DGB Region Süd-Westfalen Andree Jorgella, Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen
16 30 Referentinnen und Referenten Referentinnen und Referenten 31 Heinz Scheffe, Betriebsratsvorsitzender Lochanstalt Aherhammer, Kreuztal Jasmin Delfino, Gewerkschaftssekretärin IG Metall Siegen Marco Schmidt, Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen Carsten Fischer, freigestellter stellvertr. Betriebsratsvorsitzender EJOT GmbH & Co. KG Maresa Welzel, DGB Rechtsschutz GmbH Siegen Stephan Klenzmann, freigestelltes Betriebsratsmitglied, SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch Tobias Tigges, freigestelltes Betriebsratsmitglied, SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch
17 32 Fit für den Vorsitz Seminardurchführung 33 Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Händen von Susanne Grimm. Seminare 2014 Fit für den Vorsitz! Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder Bezirk NRW Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Gemeinsam weiterbilden Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.v.. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.
18 34 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 35 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d. h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z. B. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39). Weiterführende Literatur/Links: Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag
19 36 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 37 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 33 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 33 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
20 38 Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 39 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Susanne Grimm Jürgen Reusch Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- Mitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund Referentinnen und Referenten. Mit etwa Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: oder Telefon: DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
21 40 Musterschreiben Musterschreiben 41 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis zum... zu entsenden. am... entschieden, Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis zum... zu entsenden. vom... bis zum... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.
22 42 von profis für profis 2014 Seminare 2014 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt Gemeinsam weiterbilden ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Berufliche Weiterbildung zu teuer? Mit ESF-Förderung bis zu 2000 sparen! Berufsbegleitend studieren, Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder etwas Neues beginnen: lebenslanges Lernen für den Beruf ist so vielfältig wie die Menschen, die sich weiterbilden wollen. Doch Qualität hat ihren Preis: Darum fördert der Europäische Sozialfonds über die Bildungsprämie und den neuen Bildungsscheck Fachkräfte NRW Kurs- und Prüfungskosten beruflicher Weiterbildungen* mit Zuschüssen von bis zu 500 bzw Neben abhängig Beschäftigten können auch Selbstständige, Berufsrückkehrer und sogar kleine und mittelständische Unternehmen von den Förderungen profitieren. Wir beraten gerne darüber, welche Fördermöglichkeit in Betracht kommt. Wir bitten zu beachten, dass eine Beratung vor Rechnungslegung und Kursbeginn erfolgen muss. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Beratung im DGB-Bildungswerk NRW: Mareike Stickdorn Telefon Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77, Düsseldorf Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for excellence DER GEWERKSCHAFTEN * Weiterbildungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Arbeitgeber finanziert werden müssen, sind nicht förderfähig.
23 44 Anschrift Notizen 45 Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort IG Metall Siegen Donnerscheidstraße Siegen Tel.: Fax: DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax:
24 46 Notizen Seminaranmeldung 47 Seminaranmeldung 2014 IG Metall Siegen Hiermit melde ich mich verbindlich an: Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: Name, Vorname... Straße... PLZ, Ort... Telefon privat... Telefon berufl ich... Firma. Seminartitel... Seminartermin... Seminarnummer... Beschlussfassung am... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminaroganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum... Unterschrift...
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