DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

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2 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom über die Erstellung der Liste der von den Visumantragstellern in China (in Peking, Guangzhou, Chengdu, Shanghai und Wuhan), Saudi-Arabien, Indonesien und Vietnam (in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) vorzulegenden Belege (Nur der bulgarische, deutsche, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) 1, insbesondere auf Artikel 48 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 enthält die Bestimmungen der Union über die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum. (2) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 und ihrem Anhang II haben Visumantragsteller unter anderem Unterlagen mit Angaben zum Zweck der Reise sowie mit Belegen dafür vorzulegen, dass sie die Einreisebedingungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) 2 erfüllen. Um die einheitliche Anwendung der gemeinsamen Visumpolitik zu gewährleisten, ist in Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 festgehalten, dass im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit die Prüfung, ob die Listen der vorzulegenden Belege der Ergänzung und Vereinheitlichung bedürfen, in den einzelnen Konsularbezirken durchzuführen ist, damit sie den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. (3) Die mit der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort beauftragten Stellen in China (in Peking, Guangzhou, Chengdu, Shanghai und Wuhan), Saudi-Arabien, Indonesien und Vietnam (in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) haben bestätigt, dass Bedarf an der 1 ABl. L 243 vom , S ABl. L 105 vom , S. 1. DE 1 DE

3 Vereinheitlichung der Listen der vorzulegenden Belege besteht und haben einheitliche Listen erstellt. (4) Diese Vereinheitlichung sollte die Möglichkeit nicht ausschließen, in Einzelfällen entweder bei einem Antragsteller, der dem Konsulat gemäß Artikel 14 Absatz 6 des Visakodex für seine Integrität und Zuverlässigkeit bekannt ist, von einem oder mehreren der aufgeführten Belege für Antragsteller abzusehen, oder im Verlauf der Prüfung eines Antrags gemäß Artikel 21 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 zusätzliche Unterlagen anzufordern. (5) Da die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks sowie Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls (Nr. 22) über die Position Dänemarks auf dem Schengen-Besitzstand aufbaut, hat Dänemark die Umsetzung dieser Vorschriften in sein innerstaatliches Recht notifiziert. Es ist daher völkerrechtlich zur Umsetzung dieses Beschlusses verpflichtet. (6) Dieser Beschluss stellt eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen- Besitzstands dar, an denen sich das Vereinigte Königreich gemäß dem Beschluss 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden 3, nicht beteiligt. Dieser Beschluss ist deshalb für das Vereinigte Königreich nicht verbindlich und diesem Staat gegenüber nicht anwendbar. Das Vereinigte Königreich ist somit nicht Adressat dieses Beschlusses. (7) Dieser Beschluss stellt eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen- Besitzstands dar, an denen sich Irland gemäß dem Beschluss 2002/192/EG des Rates vom 28. Februar 2002 zum Antrag Irlands auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf Irland 4 nicht beteiligt. Dieser Beschluss ist deshalb für Irland nicht verbindlich und diesem Staat gegenüber nicht anwendbar. Irland ist somit nicht Adressat dieses Beschlusses. (8) Für Island und Norwegen stellt dieser Beschluss eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Übereinkommens zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 5 dar, die unter Artikel 1 Buchstabe B des Beschlusses 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu jenem Übereinkommen fallen. (9) Für die Schweiz stellt dieser Beschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, 3 ABl. L 131 vom , S ABl. L 64 vom , S ABl. L 176 vom , S ABl. L 176 vom , S. 31. DE 2 DE

4 Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 7 dar, die zu dem in Artikel 1 Buchstabe B des Ratsbeschlusses 1999/437/EG 8 in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2008/146/EG des Rates 9 genannten Bereich gehören. (10) Für Liechtenstein stellt dieser Beschluss eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen- Besitzstands dar, die in den in Artikel 1 Buchstabe B des Beschlusses 1999/437/EG des Rates in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2011/350/EU des Rates 10 genannten Bereich fallen. (11) Für Zypern stellt dieser Beschluss einen auf dem Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 dar. (12) Für Bulgarien und Rumänien stellt dieser Beschluss einen auf den Schengen- Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 dar. (13) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Visa-Ausschusses HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Listen der von Visumantragstellern vorzulegenden Belege sind in folgenden Anhängen aufgeführt: (a) für China (Peking, Guangzhou, Chengdu, Shanghai und Wuhan) in Anhang 1, (b) für Saudi-Arabien in Anhang 2, (c) für Indonesien in Anhang 3, (d) für Vietnam (Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) in Anhang 4. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Hellenische Republik, 7 ABl. L 53 vom , S ABl. L 176 vom , S ABl. L 53 vom , S ABl. L 160 vom , S. 19. DE 3 DE

5 das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Ungarn, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland und das Königreich Schweden gerichtet. Geschehen zu Brüssel am Für die Kommission Cecilia MALMSTRÖM Mitglied der Kommission ANHANG ANHANG 1 Liste der bei Anträgen auf Kurzzeitvisa in China (Peking, Guangzhou, Chengdu, Shanghai und Wuhan) vorzulegenden Belege (a) Liste der Belege, die von Antragstellern, die eine Reise aus touristischen Zwecken unternehmen, vorzulegen sind Flugbuchung: bei Antrag auf ein Visum für Mehrfachbesuche: Flugbuchung für den ersten Aufenthalt. Achtung: ein bestätigtes Rückflugticket. Das Ticket sollte erst nach der Visumausstellung gekauft werden! Für Minderjährige (unter 18 Jahren): Schüler- oder Studentenausweis und Originalschreiben der Bildungseinrichtung mit Angabe von: vollständiger Anschrift und Telefonnummer dieser Einrichtung Abwesenheitsgenehmigung Name und Funktion der Person, die die Genehmigung erteilt hat. Eine Fotokopie dieses Schreibens Alleinreisende oder in Begleitung eines Elternteils reisende Minderjährige: DE 4 DE

6 Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder des Vormunds (wenn der Minderjährige allein reist) oder vom nicht mitreisenden Elternteil oder Vormund (wenn der Minderjährige in Begleitung eines Elternteils reist). Sie muss vom Außenministerium oder bei Aufenthalt außerhalb Chinas von den zuständigen Behörden des Wohnsitzlandes beglaubigt werden. Notarielle Bescheinigung des Verwandtschaftsverhältnisses oder Nachweis der Vormundschaft, beglaubigt durch das Außenministerium. Original- Hukou (keine Übersetzung): mit Kopien aller Seiten (nur für chinesische Staatsbürger). Nachweis der Unterkunft: für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts. DE 5 DE

7 Reiseprogramm: Unterlagen, aus denen das Reiseprogramm klar hervorgeht (Verkehrsmittel, Reiseverlauf usw.). Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers: Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, keine Einlagen Für Arbeitnehmer: ein Exemplar der Gewerbeberechtigung des Unternehmens, in dem die Person beschäftigt ist, in verschlossenem Umschlag ein Schreiben des Arbeitgebers (auf Englisch oder auf Chinesisch mit englischer Übersetzung) auf Geschäftspapier mit Stempel, Unterschrift und deutlicher Angabe von: Adresse, Telefon- und Faxnummer des Unternehmens Name und Funktion des Gegenzeichnenden in dem Unternehmen Name des Antragstellers, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer Genehmigung der Abwesenheit Für Personen im Ruhestand: Nachweis einer Rente oder eines anderen regelmäßigen Einkommens Für Erwerbslose: Wenn verheiratet, Schreiben mit Angabe von Beschäftigungsverhältnis und Einkommen des Ehepartners + notarielle Heiratsurkunde, vom Außenministerium beglaubigt Wenn alleinstehend/geschieden/verwitwet, jeder andere Nachweis eines regelmäßigen Einkommens. (b) Liste der Belege, die von Antragstellern, die eine Reise zu geschäftlichen Zwecken oder zu Zwecken einer kurzen beruflichen Weiterbildung unternehmen, vorzulegen sind Flugbuchung: bei Antrag auf ein Visum für Mehrfachbesuche: Flugbuchung für den ersten Aufenthalt. Achtung: ein bestätigtes Rückflugticket. Das Ticket sollte erst nach der Visumausstellung gekauft werden! Nachweis der Zahlungsfähigkeit: Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, keine Einlagen DE 6 DE

8 Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens (des Arbeitgebers), wenn das Unternehmen die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt, oder Nachweis der persönlichen Zahlungsfähigkeit, wenn die Reise- und Aufenthaltskosten persönlich getragen werden Nachweis der Zahlungsfähigkeit für Arbeitnehmer: ein Exemplar der Gewerbeberechtigung des Unternehmens, in dem die Person beschäftigt ist, in verschlossenem Umschlag ein Schreiben des Arbeitgebers (auf Englisch oder auf Chinesisch mit englischer Übersetzung) auf Geschäftspapier mit Stempel, Unterschrift und deutlicher Angabe von: Adresse, Telefon- und Faxnummer des Unternehmens Name und Funktion des Gegenzeichnenden in dem Unternehmen Name des Antragstellers, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer Genehmigung der Abwesenheit Nachweis der Unterkunft: für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Schengenraums. Gewerbeberechtigung des Unternehmens und Originalschreiben des Arbeitgebers: ein Exemplar der Gewerbeberechtigung in verschlossenem Umschlag auf Geschäftspapier mit Stempel und Unterschrift und deutlicher Angabe von: vollständiger Adresse des Unternehmens und Ansprechpersonen Name und Funktion des Gegenzeichnenden Name, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer Zweck des Besuchs Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach der Rückkehr Person oder Einrichtung, die die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt Original-Einladungsschreiben des Organisators der Veranstaltung oder der Weiterbildung: auf Geschäftspapier mit Stempel und Unterschrift und deutlicher Angabe von: DE 7 DE

9 vollständiger Adresse des Unternehmens und Ansprechpersonen Name und Funktion des Gegenzeichnenden Zweck und Dauer des Besuchs genauem Programm Person oder Einrichtung, die die Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers übernimmt ggf. eine finanzielle Garantie der einladenden Person für die Rückkehr des Antragstellers nach China ggf. Anmeldenachweis einer Handelskammer Arbeitsgenehmigung (ggf.): eine Arbeitsgenehmigung kann in folgenden Fällen notwendig sein: On the job -Training Arbeit für ein Unternehmen im Bestimmungsmitgliedstaat (c) Liste der Belege, die von Antragstellern, die eine Reise zu Zwecken des Familien- oder Freundesbesuchs unternehmen, vorzulegen sind Flugbuchung: bei Antrag auf ein Visum für Mehrfachbesuche: Flugbuchung für den ersten Aufenthalt. Achtung: ein bestätigtes Rückflugticket. Das Ticket sollte erst nach der Visumausstellung gekauft werden! Für Minderjährige (unter 18 Jahren): Schüler- oder Studentenausweis und Originalschreiben der Bildungseinrichtung mit Angabe von: vollständiger Anschrift und Telefonnummer dieser Einrichtung Abwesenheitsgenehmigung Name und Funktion der Person, die die Genehmigung erteilt hat. Fotokopie dieses Schreibens Alleinreisende oder in Begleitung eines Elternteils reisende Minderjährige: Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder des Vormunds (wenn der Minderjährige allein reist) oder vom nicht mitreisenden Elternteil oder Vormund (wenn der Minderjährige in Begleitung eines Elternteils reist). Sie muss vom Außenministerium oder bei Aufenthalt außerhalb Chinas von den zuständigen Behörden des Wohnsitzlandes beglaubigt werden. DE 8 DE

10 Notarielle Bescheinigung des Verwandtschaftsverhältnisses oder Nachweis der Vormundschaft, beglaubigt durch das Außenministerium. (Amtliches) Einladungsschreiben (nicht älter als sechs Monate) Das amtliche Einladungsschreiben muss von den Behörden des Bestimmungsstaates ausgestellt sein. Es kann auch ein von der einladenden Person unterzeichnetes Schreiben vorgelegt werden. Original der finanziellen Garantie der einladenden Person Wenn die einladende Person im Bestimmungsstaat lebt: Nachweis eines regelmäßigen Einkommens über die letzten drei Monate, oder eine in der nationalen Gesetzgebung des Bestimmungsstaates vorgesehene Garantieerklärung. Wenn die einladende Peron in China lebt, den Antragsteller aber zu einer gemeinsamen Reise in den Bestimmungsstaat einlädt: unterzeichnetes Garantieschreiben Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für China Nachweis eines regelmäßigen Einkommens (Schreiben des Arbeitgebers) Nachweis des Wohnsitzes im Bestimmungsstaat oder Einladungsschreiben enger Familienangehöriger Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit der einladenden Person Für Familienbesuche: notarielle Verwandtschaftsbescheinigung Beziehung zur einladenden Person, vom Außenministerium beglaubigt Für Freundesbesuche: die Freundschaftsbeziehung kann mit Originaldokumenten, Originalfotos, Einladungsschreiben usw. bestätigt werden. Original- Hukou (keine Übersetzung): mit Kopien aller Seiten (nur für chinesische Staatsbürger). Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers: Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, keine Einlagen Für Arbeitnehmer: DE 9 DE

11 ein Exemplar der Gewerbeberechtigung des Unternehmens, in dem die Person beschäftigt ist, in verschlossenem Umschlag ein Schreiben des Arbeitgebers (auf Englisch oder auf Chinesisch mit englischer Übersetzung) auf Geschäftspapier mit Stempel, Unterschrift und deutlicher Angabe von: Adresse, Telefon- und Faxnummer des Unternehmens Name und Funktion des Gegenzeichnenden in dem Unternehmen Name des Antragstellers, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer Genehmigung der Abwesenheit. Für Personen im Ruhestand: Nachweis einer Rente oder eines anderen regelmäßigen Einkommens Für Erwerbslose: Wenn verheiratet, Schreiben mit Angabe von Beschäftigungsverhältnis und Einkommen des Ehepartners + notarielle Heiratsurkunde, vom Außenministerium beglaubigt Wenn alleinstehend/geschieden/verwitwet, jeder andere Nachweis eines regelmäßigen Einkommens. (d) Liste der Belege, die von Antragstellern, die eine Reise zu kulturellen/sportlichen Zwecken unternehmen, vorzulegen sind Flugbuchung: Bei Antrag auf ein Visum für Mehrfachbesuche: Flugbuchung für den ersten Aufenthalt. Achtung: ein bestätigtes Rückflugticket. Das Ticket sollte erst nach der Visumausstellung gekauft werden! Für Minderjährige (unter 18 Jahren): Schüler- oder Studentenausweis und Originalschreiben der Bildungseinrichtung mit Angabe von: vollständiger Anschrift und Telefonnummer dieser Einrichtung Abwesenheitsgenehmigung Name und Funktion der Person, die die Genehmigung erteilt hat. Fotokopie dieses Schreibens DE 10 DE

12 Alleinreisende oder in Begleitung eines Elternteils reisende Minderjährige: Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder des Vormunds (wenn der Minderjährige allein reist) oder vom nicht mitreisenden Elternteil oder Vormund (wenn der Minderjährige in Begleitung eines Elternteils reist). Sie muss vom Außenministerium oder bei Aufenthalt außerhalb Chinas von den zuständigen Behörden des Wohnsitzlandes beglaubigt werden. Notarielle Bescheinigung des Verwandtschaftsverhältnisses oder Nachweis der Vormundschaft, beglaubigt durch das Außenministerium. Nachweis der Unterkunft: für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts. Original-Einladungsschreiben des Organisators der Veranstaltung im Bestimmungsstaat: Auf Geschäftspapier, mit klarer Angabe von: Zweck und Dauer des Aufenthalts genauem Programm und Reiseverlauf Kosten des Aufenthalts und wer die Kosten übernimmt Unterbringung während des geplanten Aufenthalts. Originalschreiben der chinesischen Kultur- oder Sportorganisation (auf Englisch oder auf Chinesisch mit englischer Übersetzung) Auf Geschäftspapier mit Stempel, mit klarer Angabe von: Anschrift und Ansprechpartner der Organisation Name und Funktion des Gegenzeichnenden Name, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer (nur für Profis) Teilnahmebestätigung Einrichtung, die die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt Kopie der Lizenz (+ englische Übersetzung) (e) Liste der von einzelnen Mitgliedern einer Touristengruppe (ADS-Gruppe) vorzulegenden Belege Für Minderjährige (unter 18 Jahren): DE 11 DE

13 Schüler- oder Studentenausweis und Originalschreiben der Bildungseinrichtung mit Angabe von: vollständiger Anschrift und Telefonnummer dieser Einrichtung Abwesenheitsgenehmigung Name und Funktion der Person, die die Genehmigung erteilt hat. Fotokopie dieses Schreibens Alleinreisende oder in Begleitung eines Elternteils reisende Minderjährige: Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder des Vormunds (wenn der Minderjährige allein reist) oder vom nicht mitreisenden Elternteil oder Vormund (wenn der Minderjährige in Begleitung eines Elternteils reist). Sie muss vom Außenministerium oder bei Aufenthalt außerhalb Chinas von den zuständigen Behörden des Wohnsitzlandes beglaubigt werden. Notarielle Bescheinigung des Verwandtschaftsverhältnisses oder Nachweis der Vormundschaft, beglaubigt durch das Außenministerium. Original- Hukou (keine Übersetzung): mit Kopien aller Seiten (nur für chinesische Staatsbürger). Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers: Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, keine Einlagen Für Arbeitnehmer: ein Exemplar der Gewerbeberechtigung des Unternehmens, in dem die Person beschäftigt ist, im verschlossenen Umschlag ein Schreiben des Arbeitgebers (auf Englisch oder auf Chinesisch mit englischer Übersetzung) auf Geschäftspapier mit Stempel, Unterschrift und deutlicher Angabe von: Adresse, Telefon- und Faxnummer des Unternehmens Name und Funktion des Gegenzeichnenden in dem Unternehmen Name des Antragstellers, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer Genehmigung der Abwesenheit Für Personen im Ruhestand: DE 12 DE

14 Nachweis einer Rente oder eines anderen regelmäßigen Einkommens Für Erwerbslose: Wenn verheiratet, Schreiben mit Angabe von Beschäftigungsverhältnis und Einkommen des Ehepartners + notarielle Heiratsurkunde, vom Außenministerium beglaubigt Wenn alleinstehend/geschieden/verwitwet, jeder andere Nachweis eines regelmäßigen Einkommens. DE 13 DE

15 ANHANG 2 Liste der bei Anträgen auf Kurzzeitvisa in Saudi-Arabien vorzulegenden Belege (1) Von allen Visumantragstellern vorzulegende Belege Kopie des Flugtickets oder der Buchungsbestätigung inklusive Rückflug Nachvollziehbarer Nachweis über ausreichende Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts, z. B. bis zum Ende des Aufenthalts gültige Kreditkarte oder Kontoauszüge neueren Datums Für alleinreisende Minderjährige: Originalgenehmigung mit Unterschrift der Eltern/des Vormunds und eine Kopie der Reisepässe der Eltern/des Vormunds Zusätzlich, für nicht-saudi-arabische Staatsbürger Iqama + eine Kopie Wiedereinreisevisum nach Saudi-Arabien mit Gültigkeit bis nach der Abreise aus dem Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten + eine Kopie Kontoauszüge der letzten sechs Monate oder anderer nachvollziehbarer Nachweis über ausreichende Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts Originalschreiben des Arbeitgebers in Saudi-Arabien mit Angabe des Beschäftigungsstatus, der Funktion, Beschäftigungsdauer und des Verdienstes, mit Stempel der Handelskammer. Unternehmer: Gültige Gewerbelizenz (Original) + eine Kopie mit Übersetzung (2) Visum für Geschäftsreisen Einladungsschreiben eines Unternehmens oder einer Behörde zur Teilnahme an einer Sitzung, Konferenz oder Veranstaltung oder andere Unterlagen, die das Bestehen von Handels- oder Geschäftsbeziehungen belegen (z. B. bestätigte Anmeldungen für Messen oder Kongresse), einschließlich eines Unterkunftsnachweises für die Dauer des geplanten Aufenthalts (3) Visum für touristische oder private Besuche Touristische Besuche: Nachweis der Unterkunft für die Dauer des Aufenthalts: Hotelbuchung oder Kopie eines Mietvertrags oder Nachweis eines Wohneigentums Privatbesuche: Original-Einladungsschreiben mit Unterschrift des Gastgebers [ggf. unter Verwendung des in der nationalen Gesetzgebung des Mitgliedstaates vorgesehenen amtlichen Formulars. Weitere Informationen sind den Webseiten der jeweiligen Mitgliedstaaten zu entnehmen]. DE 14 DE

16 (4) Visum für Reisen zur medizinischen Behandlung Ein Schreiben einer medizinischen Einrichtung in einem Schengen- Mitgliedstaat mit der Bestätigung, dass sich der Antragsteller in dieser Einrichtung einer medizinischen Behandlung unterziehen wird Vorauszahlung oder anderer Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Bezahlung der Behandlung und der damit zusammenhängenden Ausgaben, z. B. Versicherungsdeckung. (5) Visum zu Studien- oder Ausbildungszwecken Die Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung in einem Schengen- Mitgliedstaat über die beabsichtigte Teilnahme an theoretischen oder praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Schüler- bzw. Studentenausweise oder Bescheinigungen über die zu besuchenden Lehrveranstaltungen. (6) Diplomatische und andere offizielle Regierungsbesuche Verbalnote des Außenministeriums des Königreichs Saudi-Arabien Für nicht-saudi-arabische Staatsbürger: Verbalnote ihres Außenministeriums oder ihrer diplomatischen Vertretung in Saudi-Arabien (7) Visum für den Flughafentransit Gültiges Visum für das nächste oder endgültige Bestimmungsland Nachweis der Absicht, die Reise fortzusetzen: Kopie des Flugtickets oder der Buchung für die Weiterreise. DE 15 DE

17 ANHANG 3 Liste der bei Anträgen auf Kurzzeitvisa in Indonesien vorzulegenden Belege Nachweis finanzieller Mittel (eine oder mehr der folgenden Unterlagen): Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe von Beschäftigungsdauer, Funktion und Verdienst Kopie des Arbeitsvertrags Kontoauszug jüngeren Datums oder Kontoübersicht über die letzten drei Monate Internationale Kreditkarte mit Kopie usw. Der Antragsteller kann auch um eine Kopie seiner Kontoauszüge für diese Kreditkarte gebeten werden Nachweis sozialer Bindungen: Kartu Keluarga (Familienkarte), Geburtsurkunde, usw. Flugticket: Kopie der Flugbuchung mit Registriernummer (oder Buchungscode) des Passagiers und Reiseverlauf. Aus dem Ticket sollte hervorgehen, dass der Aufenthalt im Schengen-Raum 90 Tage nicht überschreitet. Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die über die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts und für alle Schengenstaaten gültig ist. Sie muss alle Kosten abdecken, die sich aus einer Rückführung aus medizinischen Gründen, aus einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung, einem Krankenhausaufenthalt oder dem Tod des Antragstellers während des Aufenthalts ergeben könnten. Die Mindestdeckung muss EUR betragen. Bezahlung der konsularischen Gebühren beim Visumantrag: Gegenwert von 60 EUR in IDR zum konsularischen Kurs der diplomatischen Vertretung. Kinder unter sechs Jahren sind frei, für Kinder von sechs bis zwölf Jahren 35 EUR. Diplomaten und Inhaber von Dienstpässen, die eine Verbalnote vorlegen, aus der der Zweck der Reise hervorgeht, sind von der Gebühr befreit. Nachweis des Zwecks des geplanten Aufenthalts: Privater Besuch Im Falle des Aufenthalts bei Familienangehörigen oder Freunden: schriftliche und unterzeichnete Einladung. Für manche Schengenstaaten ist diese Unterschrift von den zuständigen Behörden zu beglaubigen. Bei Aufenthalt in einem Hotel oder einer Pension: bestätigte Hotelbuchung und/oder Zahlungsbestätigung über die gesamte Dauer des Aufenthalts Wenn der Antragsteller selbst nicht ausreichende finanzielle Mittel nachweisen kann, ist ein Original-Garantieschreiben oder eine von einem EU-Bürger oder DE 16 DE

18 einer in der EU ansässigen Person unterschriebene (und von den Einwanderungsbehörden beglaubigte) Verpflichtungserklärung vorzulegen. Bei Bedarf: Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Visumantragsteller und der besuchten Person Geschäftsreise Schreiben des indonesischen Unternehmens mit Angaben zum Geschäftsreisenden, Zweck und Dauer des Aufenthalts/der Aufenthalte, Kostenübernahme des Aufenthalts, kurzer Vorstellung des Unternehmens usw. Einladungsschreiben des besuchten Unternehmens. Das Schreiben sollte wichtige persönliche Daten der eingeladenen Person, Angaben zu Dauer und Zweck des Aufenthalts sowie zu der während des Besuchs in dem Schengenstaat durchzuführenden Tätigkeit enthalten. Nachweis über Geschäftskontakte jüngeren Datums. Im Zweifelsfall (wiederholte Einladungen desselben Antragstellers durch dasselbe Unternehmen) sind Nachweise über die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit dem einladenden Unternehmen (Verträge, Rechnungen usw.) vorzulegen. Wenn Messen oder Kongresse besucht werden sollen, Einladungsschreiben der Organisatoren dieser Veranstaltungen oder Einladungen zur Teilnahme. Reisen aus politischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen, zur Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen oder aus religiösen Gründen Einladungsschreiben des Schengen-Staats mit Namen der Organisation, Daten der Kontaktpersonen und der eingeladenen Person, Aufenthaltszeitraum im Schengenraum und Grund der Einladung. Ärztliche Behandlung Schreiben des Arztes oder Krankenhauses des Antragstellers in Indonesien Schreiben eines Arztes oder Krankenhauses im Schengenraum mit Bestätigung des Termins und der Notwendigkeit der Behandlung in diesem Krankenhaus oder dieser Klinik. Nachweis einer Krankenversicherung oder Nachweis der Bezahlung der Behandlung (zusätzlich zur Reiseversicherung). Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel zur Bezahlung der Behandlung im Bestimmungsstaat verfügt. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren oder Minderjährige in Begleitung eines Elternteils: DE 17 DE

19 schriftliche Genehmigung von beiden Eltern/Vormund oder von dem Elternteil, der nicht mitreist. Die Unterschrift ist zu beglaubigen (dies kann beim Notar durchgeführt werden. Eine Unterschrift und ein IDR-Stempel wird nicht akzeptiert). In diesem Schreiben muss die Erlaubnis, allein zu reisen, sowie der Grund der Reise angeführt sein. Der/die Minderjährige hat dieses Schreiben stets bei sich zu führen. Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen. Transit Beim Transit durch den Schengenraum hat der Antragsteller das Visum des Landes, das er nach dem Transit zu besuchen beabsichtigt, sowie die Buchung der Flugscheine zum Bestimmungsort vorzulegen. Falls er übernachten muss, hat er eine Hotelreservierung vorzulegen. Transit von Seeleuten: spezifische Vorschriften Seefahrtsbuch mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit Einladungsschreiben der Schifffahrtsagentur des Schengenstaates, in dem die Person an Bord geht. Dieses Schreiben muss unterschrieben und mit dem Stempel der Agentur versehen sein und Folgendes enthalten: Vor- und Familiennamen des Seemanns, Geburtsort und -datum, Reisepassnummer, Nummer des Seefahrtsbuches, Ausstellungsdatum und Gültigkeit, Position auf dem Schiff (bei mehreren Personen kann diese Information in einer unterschriebenen und verschlossenen Liste als Anhang zum Einladungsschreiben enthalten sein), Datum und Flughafen der Einreise in den Schengenraum, Name des Schiffes, Einschiffungshafen, Aufenthaltsdauer des Seemanns an Bord, Ausschiffungshafen, Datum der Rückkehr nach Indonesien, Reiseverlauf zum Bestimmungs-Schengenstaat und der Rückkehr nach Indonesien. Im Einladungsschreiben sollte die Schifffahrtsagentur des Schengenstaats den Namen und die Anschrift der indonesischen Agentur angeben, die mit ihr zusammenarbeitet, die für die Vorlage der Visumanträge zuständig ist oder die dafür zuständig ist, den Seemann nach seiner Ankunft im Schengenstaat zum jeweiligen Einschiffungshafen zu bringen. Falls dieses Einladungsschreiben von einer indonesischen Schifffahrtsagentur vorgelegt wird, ist eine Liste der Seeleute beizulegen, aus der deren Beschäftigung auf dem Schiff hervorgeht. Kopie der Arbeitsverträge der Seeleute, um an Bord gehen zu können. DE 18 DE

20 ANHANG 4 Liste der bei Anträgen auf Kurzzeitvisa in Vietnam (Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) vorzulegenden Belege Alle Anträge für Schengen-Visa müssen Folgendes enthalten: (1) Nachweis finanzieller Mittel Original-Kontoauszüge (Privat- oder Firmenkonto) über die Bewegungen der letzten drei Monate. Zusätzlich: bei Angestellten: die letzten drei Gehaltszettel Arbeitsvertrag oder Bestätigung jüngeren Datums des Arbeitgebers Urlaubsgenehmigung. Bei Unternehmern oder Selbständigen: Bestätigung der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister* 11 Nachweis der Begleichung der Steuern. Bei Personen im Ruhestand: Rentenbestätigungen. Andere Mittel: Überweisungen Kreditkarten regelmäßiges Einkommen aus Eigentum. Bei Kostenübernahme für den Antragsteller und / oder privater Unterbringung: Nachweis der Kostenübernahme / Privatunterbringung auf nationalem Formular Original-Einladung bzw. Garantieschreiben 11 Mit * markierte amtliche Unterlagen müssen jüngeren Datums (maximal drei Monate alt), von der zuständigen lokalen Behörde beglaubigt und in eine Amtssprache der Botschaft oder des Konsulats übersetzt (beglaubigte Übersetzung!) sein, bei der/dem der Antrag gestellt wird oder in eine andere Sprache, die von der Botschaft oder dem Konsulat akzeptiert wird. DE 19 DE

21 Kopie des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises des Kostenübernehmers/Gastgebers Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn der Kostenübernehmer/Gastgeber Ausländer ist Kontoauszüge des Kostenübernehmers/Gastgebers über die Bewegungen der letzten drei Monate, falls seine finanziellen Mittel nicht auf andere Weise nachgewiesen werden. (2) Nachweis der Unterkunft, Hotelreservierung, Miete eines Ferienhauses, Reservierung in einem Studentenheim. Bei Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden Nachweis der privaten Unterbringung (Einladung) durch den Gastgeber. (3) Nachweis der Eingliederung in den Wohnsitzstaat: Haushalts-Anmeldung (Hộ khẩu Gia đình)*. (4) Bei Minderjährigen: Wenn der Minderjährige nur mit einem Elternteil reist, schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils oder Vormunds, außer wenn der Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Wenn der Minderjährige allein reist (ohne Eltern), schriftliche Zustimmung beider Eltern oder des Vormunds, der das Sorgerecht hat*. Geburtsurkunde des Antragstellers* Kopie der Personalausweise der Eltern*. (5) Beförderungsnachweise Buchung eines Rückflug- oder Rundreisetickets. Der Antragsteller muss bei Einreise in den Schengenraum einen Rückreisenachweis vorlegen. (6) Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die über die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts und für alle Schengenstaaten gültig ist. Sie muss alle Kosten abdecken, die sich aus einer Rückführung aus medizinischen Gründen, aus einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung, einem Krankenhausaufenthalt oder dem Tod des Antragstellers während des Aufenthalts ergeben könnten (Mindestdeckung EUR). ZUSÄTZLICH VORZULEGENDE NACHWEISE FÜR: Geschäftsreisen: Die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder Veranstaltungen DE 20 DE

22 andere Unterlagen, aus denen eindeutig geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen gegebenenfalls Eintrittskarten zu Messen und Kongressen Unterlagen, aus denen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hervorgeht (Einfuhr-Ausfuhr-Lizenz, Nachweis vorheriger Geschäftstätigkeit, Bestätigung der Eintragung des Unternehmens* ) Beschäftigungsnachweis mit Stempel des Unternehmens und Unterschrift einer höheren Führungskraft mit Angabe der Funktion des Antragstellers im Unternehmen. Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken: die Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an theoretischen oder praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Schüler- bzw. Studentenausweise oder Bescheinigungen über die zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Reisen zu touristischen oder privaten Zwecken: die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen. Bei Verwandtenbesuch: Bescheinigung verwandtschaftlicher Beziehungen wenn der Antragsteller verheiratet ist: Heiratsurkunde*. Reisen im Zusammenhang mit politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder Reisen, die aus anderen Gründen stattfinden: Einladungen, Eintrittskarten, Anmeldebestätigungen oder Programme, (möglichst) unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht. Reisen von Mitgliedern offizieller Delegationen, die mit offizieller Einladung an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen teilnehmen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats stattfinden: Kopie des amtlichen Einladungsschreibens DE 21 DE

23 von der zuständigen Behörde ausgestellte Verbalnote, die bestätigt, dass der Antragsteller Mitglied der offiziellen Delegation ist, die zur Teilnahme an oben genannten Veranstaltungen in einen Mitgliedstaat reist Reisen aus gesundheitlichen Gründen: Bestätigung eines (vom Konsulat benannten) Arztes und/oder einer medizinischen Einrichtung über die Notwendigkeit einer speziellen medizinischen Behandlung im Bestimmungsstaat amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung im Bestimmungsstaat, aus dem hervorgeht, dass sie die betreffende medizinische Behandlung durchführen kann und dass der Antragsteller dort aufgenommen wird Beleg über die Vorauszahlung der Behandlung gegebenenfalls sonstiger Schriftwechsel zwischen dem überweisenden Arzt und dem Krankenhaus, das die Behandlung vornehmen soll. Visum für den Flughafentransit Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Bestimmungsdrittland Weiterflug-Tickets (Nachweis der Absicht, die Reise fortzusetzen). DE 22 DE

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