Fördermöglichkeiten. für Schulungen im. Verkehrsgewerbe
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- Ewald Knopp
- vor 8 Jahren
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1 Fördermöglichkeiten für Schulungen im Verkehrsgewerbe
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeine Zuschüsse Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesagentur für Arbeit Bundesamt für Güterverkehr Europäischer Sozialfonds Zuschüsse nach Bundesländern Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Berlin Hessen Niedersachsen Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Weitere Fördermöglichkeiten
3 1 Allgemeine Zuschüsse 1.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung Prämiengutschein Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Das Programm ist zurzeit unbefristet. Wer wird gefördert? Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit (oder bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt und Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in der Elternzeit Was wird gefördert? Unser Angebot für Sie im Rahmen der Förderung des Prämiengutscheins: 35 h Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Erwerb der Gabelstaplerfahrberechtigung Erwerb Ladekranschein Erwerb Bau- und Turmkranschein Fahrberechtigung Radlader/ Minibagger Kettensägenschein Vorbereitung zur Prüfung Sach- und Fachkunde- Güterverkehr Erwerb GGVS Basiskurs/ Aufbaukurs Tank GGVS-Weiterbildung Was und wie viel wird gefördert? 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Wie erfolgt die Förderung? Den Gutschein können Sie einmal jährlich unbürokratisch in einem Gespräch bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe bekommen. Wo sich diese befindet, erfahren Sie unter der Telefonnummer: 0800 / Für Ihren Beratungstermin benötigen Sie: Einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) Einen Einkommensteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr (ersatzweise geht auch eine aktuelle Gehaltsabrechnung) Wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis 3
4 1.2 Bundesagentur für Arbeit Weiterbildung für Arbeitnehmer Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Befristet bis Ende 2010 kann die berufliche Weiterbildung von erfahrenen Arbeitnehmern durch Übernahme der Weiterbildungskosten aus dem Konjunkturpaket II gefördert werden. Wer wird gefördert? Arbeitnehmer/-innen, deren Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren an keiner öffentlich (mit)finanzierten Weiterbildung teilgenommen haben Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen oder Teilqualifikationen, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und die berufliche Kompetenz verbessern Was und wie viel wird erstattet? bis zu 100% der direkten Lehrgangskosten, Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung Wie erfolgt die Förderung? Begründung des Qualifizierungsbedarfes und Antrag sowie Entscheidung über Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Agentur stellt einen Bildungsgutschein aus Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns Teilnahme an der Weiterbildung Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab Weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie auf dieser Seite: Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html 4
5 Weiterbildung für Leiharbeitnehmer Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Weiterqualifizierung von wiedereingestellten Leiharbeitnehmern. Ermöglicht wird dies durch das Konjunkturpaket II der Bundesregierung, das bis Ende 2010 befristet ist. Wer wird gefördert? Leiharbeitnehmer/-innen, die beim jetzigen Verleiher schon in den Jahren 2007 und 2008 als Leiharbeitnehmer/-in sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und nun dort wiedereingestellt werden und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen oder Teilqualifikationen, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und die berufliche Kompetenz verbessern Was und wie viel wird erstattet? bis zu 100% der direkten Lehrgangskosten; Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung ggfs. Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (nur bei Geringqualifizierten) Wie erfolgt die Förderung? Begründung des Qualifizierungsbedarfes und Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit, die über die Förderung entscheidet; der Bildungsgutschein wird ausgestellt Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns Teilnahme an der Weiterbildung Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab Weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie auf dieser Seite: Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html 5
6 Weiterbildung geringqualifizierter oder älterer Arbeitnehmer Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Im Rahmen des Programms WeGebAU - Fortbildung der Agentur für Arbeit kann auch die Weiterbildung für Beschäftigte unterstützt werden. Dieses Programm können Sie auch nutzen, wenn Sie Mitarbeiter über 50 Jahre einstellen. Das Programm ist zurzeit unbefristet. Wer wird gefördert? Gering qualifizierte Arbeitnehmer/-innen oder Beschäftigte ab 45 Jahren aus kleinen und mittleren Unternehmen Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen oder Teilqualifikationen, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und die berufliche Kompetenz verbessern Was und wie viel wird erstattet? bis zu 100% der direkten Lehrgangskosten; Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung ggfs. Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (nur bei Geringqualifizierten) Wie erfolgt die Förderung? Begründung des Qualifizierungsbedarfes und Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit, die über die Förderung entscheidet; der Bildungsgutschein wird ausgestellt Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns Teilnahme an der Weiterbildung Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab Weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie auf dieser Seite: Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html 6
7 Weiterbildung geringqualifizierter Kurzarbeiter Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Befristet bis Ende 2010 erstattet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit die direkten Lehrgangskosten für die Weiterbildung von Beschäftigten in Kurzarbeit. Wer wird gefördert? Geringqualifizierte Beschäftigte aus Klein-, Mittel- und Großunternehmen, die saisonales oder konjunkturelles Kurzarbeitergeld beziehen Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen oder Teilqualifikationen, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und die berufliche Kompetenz verbessern Was und wie viel wird erstattet? 100% der direkten Lehrgangskosten; Kinderbetreuungskosten, Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung Wie erfolgt die Förderung? Begründung des Qualifizierungsbedarfes und Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit, die über die Förderung entscheidet; der Bildungsgutschein wird ausgestellt Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang (nach der Antragsstellung) und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns Teilnahme an der Weiterbildung Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab Weitere Informationen zu diesem und anderen Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie auf dieser Seite: Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html 7
8 Weiterbildung qualifizierter Kurzarbeiter Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst die direkten Lehrgangskosten in einem eigens aufgelegten Förderprogramm befristet bis Ende 2010 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Wer wird gefördert? Qualifizierte Beschäftigte, die saisonales oder konjunkturelles Kurzarbeitergeld beziehen und in Klein-, Mittel-, und Großunternehmen beschäftigt sind Was wird gefördert? Allgemeine berufliche Weiterbildungen, die für den Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und somit nicht nur am derzeitigen Arbeitsplatz anwendbar sind Weiterbildungen mit spezifischen Inhalten, die in erster Linie am gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz verwertbar sind Was und wie viel wird gefördert? Maximal 80% der Weiterbildungskosten, abhängig von der Art der Weiterbildung und der Betriebsgröße Benachteiligte Arbeitnehmer können zusätzlich 10% erhalten, allerdings gilt weiterhin die absolute Höchstgrenze von 80% Preisnachlass Wie erfolgt die Förderung? Informieren Sie uns vorher, dass Sie dieses Programm nutzen wollen Begründung des Qualifizierungsbedarfes und formgebundener Antrag vor Beginn des Seminars bei der zuständigen Agentur für Arbeit Entscheidung über Zuschuss und -höhe für die Weiterbildung Anmeldung zu einem unserer Seminare oder Lehrgänge und Begleichung unserer Rechnung Teilnahme an der Weiterbildung innerhalb der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld Direkte Abrechnung der Kosten durch Ihr Unternehmen bei der zuständigen Agentur für Arbeit und Erstattung des Zuschusses Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie auf dieser Seite: Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Foerderung- Qualimassnahmen-ESF.html 8
9 Weiterbildung für Arbeitssuchende Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt entsprechend gesetzlicher Bestimmungen (SGB III = Drittes Sozialgesetzbuch) die Kosten für Fortbildungen und Umschulungen durch einen Bildungsgutschein. Das Programm ist zurzeit unbefristet. Wer wird gefördert? Alle Bezieher von Arbeitslosengeld II und III, die die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und Ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt erhöhen wollen Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen, die Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern und Ihre Qualifikationsdefizite abbauen Weiterbildungen, nach deren Abschluss Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können Was und wie viel wird gefördert? Weiterbildungskosten, Ihr Unterhaltsgeld und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes in der Regel zu 100% Wie erfolgt die Förderung? Nach der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Förderung erhalten Sie einen Bildungsgutschein Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns Teilnahme an der Weiterbildung Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie auf dieser Seite: ger/arbeitslos/weiterbildung/weiterbildung-nav.html 9
10 1.3 Bundesamt für Güterverkehr Förderung für Güterkraftverkehrsunternehmen Bezeichnung und Zeitraum der Gültigkeit: Das BBZ für Straßenverkehr bietet Ihnen Beratung und Unterstützung zu den einzelnen Förderpaketen und bei der Antragstellung für die staatlichen Zuschüsse. Die Antragsfrist endet am 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres. Anträge werden direkt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht. Wer wird gefördert? Unternehmen aus den Breichen Kraftverkehr, Spedition, Transportunternehmen und Verkehrsbetriebe Was wird gefördert? Weiterbildungen für LKW-Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Modulares Lehrgangskonzept Gefahrgutfahrer / Gabelstaplerfahrer Ladungssicherung für verantwortliche Personen Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät Lehrgang LKW-Ladekranführer Fahrerlaubnis Klasse CE Sicherheits- und Energiespartrainings Schulungen zur Anwendung von Speditionssoftware u.ä. Was und wie viel wird gefördert? Abhängig von der jeweiligen Maßnahme und von der Größe des Unternehmens bis zu 70% der Seminarkosten Wie erfolgt die Förderung? Anträge sind auf der Homepage des BAG erhältlich und werden auf dem Postweg übersandt Weitere Informationen zu den Programmen, die vom BAG gefördert werden, erhalten Sie auf dieser Seite: rprogramme_node.html 10
11 1.4 Europäischer Sozialfonds Zurzeit werden bis 2013 mehrere Projekte durch den Europäischen Sozialfonds ESF gefördert. Zu den aktuellen Projekten zählen: Der Prämiengutschein in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe hierzu auch Punkt 1.1) Weiterbildung für qualifizierte Kurzarbeiter (siehe hierzu auch Punkt 1.2) Jobstarter Connect Soziale Stadt Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier(BIWAQ) und XENOS Integration und Vielfalt. Informationen zu diesen und anderen Projekten des ESF finden Sie auf dieser Seite: 11
12 2 Zuschüsse nach Bundesländern 2.1 Baden-Württemberg In Kürze Was: Zuschuss zu den Weiterbildungskosten Für wen: Beschäftigte Für was: Berufliche Weiterbildung Wieviel: generell 30 % / für Teilnehmer ab 50 Jahren bis zu 50% 2.2 Bayern In Bayern gibt es aktuell kein spezielles Förderprogramm. Neue Programme finden Sie unter diesem Link: Brandenburg Unternehmen html In Kürze Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung Für wen: Beschäftigte und Geschäftsführer Für was: Allgemeine und spezifische Qualifizierungsthemen Wieviel: bis zu 70% der Seminargebühren 2.4 Berlin Für Förderprogramme in Berlin siehe Brandenburg 12
13 2.5 Hessen e686a9d7f In Kürze Was: Qualifizierungsschecks Für wen: Beschäftigte aus KMU mit Wohnsitz in Hessen Für was: Weiterbildung, die der beruflichen Tätigkeit dient Wieviel: bis zu 500 Euro 2.6 Niedersachsen In Kürze Was: Zuschuss zur Weiterbildung Für wen: Beschäftigte und Inhaber Für was: allgemeine berufliche Weiterbildungsthemen Wieviel: bis zu 90% der Seminargebühr 2.7 Bremen Für Förderprogramme in Bremen siehe Niedersachsen 2.8 Hamburg In Hamburg gibt es aktuell kein spezielles Förderprogramm. Neue Programme finden Sie unter diesem Link: 13
14 2.9 Nordrhein-Westfalen ungsscheck/index.php In Kürze Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung Für wen: Beschäftigte und Selbständige Für was: Allgemeine berufliche Weiterbildung Wieviel: bis zu 50% / max. 500 Euro pro Jahr Wussten Sie schon? Die betriebliche Weiterbildung soll im Regelfall mindestens 30 Zeitstunden dauern. Sie muss aber nicht am Stück besucht werden, sondern kann auch in Module aufgeteilt werden. Letztendlich entscheidet die Regionale Anlaufstelle über die Zuschussfähigkeit im Einzelfall Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell kein spezielles Förderprogramm. Neue Programme finden Sie unter diesem Link: Wussten Sie schon? Eigentümer und Teilhaber, die im Betrieb mitarbeiten, können in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung ebenfalls eine Vergünstigung durch den Bildungsscheck erhalten Saarland Im Saarland gibt es aktuell kein spezielles Förderprogramm. Neue Programme finden Sie unter diesem Link: 14
15 2.12 Sachsen bote/programmealphabetisch/detailfp_esf_2431.html In Kürze Was: Anteilige Zuschüsse zu den Seminargebühren Für wen: Beschäftigte, Unternehmer/Selbständige, Praktikanten/Werkstudenten Für was: Allgemeine und spezifische Weiterbildungen Wieviel: Bis zu 80% der Lehrgangskosten 2.13 Thüringen In Thüringen gibt es aktuell kein spezielles Förderprogramm. Neue Programme finden Sie unter diesem Link: Wussten Sie schon? Voraussetzung für eine zuschussfähige Weiterbildung ist, dass sie bei einem Weiterbildungsanbieter mit zertifiziertem Qualitätssicherungssystem stattfindet. Das BBZ für Straßenverkehr ist bereits seit 1994 nach AZWV und seit 2000 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell kein spezielles Förderprogramm. Neue Programme finden Sie unter diesem Link: 15
16 2.15 Sachsen-Anhalt In Kürze Was: Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung Für wen: Beschäftigte und Selbständige Für was: Allgemeine und spezifische Qualifizierungsinhalte Wieviel: Bis zu 70% der Seminargebühr Wussten Sie schon? Wenn Sie Mitarbeiter in einer Niederlassung außerhalb Sachsen-Anhalts beschäftigen, kann u.u. auch ein Zuschuss gewährt werden, wenn der jeweilige Mitarbeiter für den Zeitraum der Schulung den Wohnsitz nach Sachsen-Anhalt verlegt Schleswig-Holstein In Kürze Was: Zuschuss zu den direkten Seminargebühren Für wen: Beschäftigte aus KMU Für was: Berufliche Weiterbildung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Wieviel: bis zu 100% Wussten Sie schon? Bei Arbeitnehmern die zu einer benachteiligten Zielgruppe im Sinne des Artikels 2g) der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 gehören, erhöht sich der Preisnachlass noch um weitere 10%. Die Zuschusshöchstgrenze von 80% darf jedoch nicht überschritten werden. 16
17 3 Weitere Fördermöglichkeiten Für die berufliche (Weiter-)Bildung stehen noch eine ganze Reihe weiterer Zuschüsse oder Ersparnisse den Interessierten an einer Fortbildung zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten: 1. Einkommensteuergesetz (EStG) 2. Begabtenförderung zur beruflichen Bildung : 3. Berufliche Rehabilitation: und 4. Bildungsurlaub : 5. Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD): Ihr Nutzen: Unsere aktuellen und hochwertigen Schulungen jetzt zu besonders günstigen Konditionen Preisnachlässe bis zu 100 % Erweiterung Ihrer Qualifikationen Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt Kompetente und zeitsparende Beratung Ihr Ansprechpartner in allen Bereichen der beruflichen Weiterbildung in unserem Haus ist: Herr Kämmel; Tel:03631 /
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