Mobiler Prüf-Service vor Ort

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1 Mobiler Prüf-Service vor Ort Mobiler Prüf-Service vor Ort Unerlässlich für Ihre Arbeits-, Anlagen- und Verfahrenssicherheit! Schlauchleitungen sind, bedingt durch Ihre Einsatzwerkstoffe, Alterungsprozessen unterworfen. Diese richten sich in hohem Maße nach den Einsatzbedingungen wie Medium, Druck, Temperatur und äußeren Einflüssen. Eine genaue Vorhersage über die Lebensdauer einer Schlauchleitung ist somit praktisch nicht möglich. Um auch bei im Einsatz befindlichen Leitungen die Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist die regelmäßige Überprüfung der Einsatzfähigkeit von Schlauchleitungen daher unerlässlich. Für Chemie-, Dampf- und Metallschlauchleitungen sind diese sogar vorgeschrieben. Analog hierzu ist eine Überprüfung von Folienwickel- und PTFE-Wellschlauchleitungen sicherlich ebenso wichtig. Auch die Überprüfung von Lebensmittel- oder Industrieschlauchleitungen kann sehr sinnvoll sein, wenn ein Ausfall einer Leitung z.b. zu einem Produktionsstillstand führen könnte. Langzeit-Sicherheit durch Revisions-Unterstützung. Bei bevorstehenden Revisionen, Überholungen und Modernisierungen im Bereich Ihrer Schlauchleitungen und/oder Schlaucharmaturen, können Sie auf unser Fachwissen zurückgreifen und damit das langjährige Know-how der Rala für sich nutzen. Durch unser qualifiziertes Fachpersonal und unsere langjährige Erfahrung in den Anforderungen des Marktes sind wir in der Lage, die optimale Lösung für Sie zu finden. Sonstige Dienstleistungen Automatische Wartungsverträge, die über mehrere Jahre laufen Beurteilung von Defekten und Verschleiß sowie Ursachenforschung Telefonische und persönliche Beratung für den Einsatz von Schlauchleitungen Reparaturen vor Ort und in unserer Werkstatt Kunden-Personalschulung zum Einsatz und Handling von Schlauchleitungen Rahmenverträge Zuverlässige Lieferungen, auf Wunsch auch mit Sofort- Service Mit modernen Prüffahrzeugen führen unsere Sachkundigen (DruckbehV) diese Prüfungen bei Ihnen vor Ort nach folgenden Richtlinien durch: T 002/ BGI 572 Ausgabe 7/2005 Merkblatt der BG Chemie Schlauchleitungen-Sicherer Einsatz EN Schlauchleitungen aus Elastomeren oder Thermoplasten für brennbare und wassergefährdende Stoffe EN ISO 6134 Schlauchleitungen aus Elastomeren für Dampf und Heißwasser DIN 2827 Schlauchleitungen aus nichtrostenden Stählen für chemische Stoffe ZH 1/200 Richtlinien zur Vermeidung von Zündgefahren infolge statischer Aufladungen VBF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten Konfektion einer Schlauchleitung vor Ort Funktionsprüfung einer RS-Trockenkupplung mit PTFE-Folienwickelschlauch 22

2 Check-Liste Schlauchwiederholungsprüfung Sichtprüfung Ist die Schlauchleitung gereinigt? Stimmt die Schlauchleitung mit den Stammdaten überein? Wurden Umbauten oder Veränderungen vorgenommen? Wurden unzulässige Bauteile verwendet? Ist der Schlauch aufgrund seines Alters noch verwendbar? Ist die Schlauchkennzeichnung noch vorhanden und erkennbar? Sind Quetschungen, Knickstellen oder Verformungen sichtbar? Sind Beschädigungen an der Schlauchdecke erkennbar? Ist die Schlauchseele, soweit sichtbar, beschädigt? Ist die Einbindung fehlerhaft oder beschädigt? Sind die Armaturen beschädigt oder unzulässig? Sind produktberührende Teile der Armatur angegriffen? Sind die Dichtungen vorhanden, intakt und aus dem richtigen Werkstoff? Ggf. Reinigung veranlassen Siehe Kennschild Stammdaten ändern Nach Rücksprache austauschen Elastomerschläuche max. 5-7 Jahre Ggf. erneuern, wenn Identität sichergestellt ist Instandsetzen, soweit möglich Austauschen nach Rücksprache Ggf. austauschen. Hinweis auf evtl. falsche Werkstoffauswahl Ggf. austauschen Leitfähigkeitsprüfung Elektrischer Widerstand zwischen den Armaturen? R 10^2 Ω bei M -Schläuchen R 10^6 Ω bei OHM -Schläuchen Wasserdruckprüfung Dringt Wasser flächig durch die Schlauchdecke, oder schwitzt der Schlauch? Sind undichte Stellen, Lecks oder Poren vorhanden? Sind Beulen, Blasen oder Verformungen erkennbar? Unzulässige Längendehnung oder Torsion? Sind die Einbindungen undicht? Nach Rücksprache erneuern, erneute Druckprüfung Sind die Armaturen undicht? Nach Rücksprache erneuern, erneute Druckprüfung 23

3 EDV-Verwaltung von Schlauchleitungen Erstprüfungen und Wiederholprüfungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie auch dokumentarisch über die gesamte Lebensdauer der Schlauchleitungen festgehalten werden. Wir verwalten diese Daten in einer Excel-Liste, da wir dadurch besonders flexibel auf Ihre Wünsche nach statistischen Auswertungen eingehen können. Zur Identifizierung erhält jede Schlauchleitung, die von uns geprüft wird, eine eigene eindeutige Schlauchleitungsnummer, die an der Leitung dauerhaft angebracht wird. Alle Stamm- und Prüfdaten sind über diese Leitungsnummer abrufbar. Bei einer Prüfung bei Ihnen vor Ort werden diese Daten, soweit verfügbar, von unserem Service-Fachmann aufgenommen und in die EDV-Verwaltung übertragen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie zu jeder Schlauchleitung ein Prüfzeugnis und eine Übersicht über alle bei uns gelisteten Leitungen Ihres Betriebes. Die Daten der vorherigen Prüfungen werden bei uns archiviert. Das bedeutet für Sie: Schneller Zugriff auf alle Leitungsdaten Automatische Terminüberwachung prüffälliger Leitungen Statistische Auswertungen möglich Schnelle und einfache Ersatzbeschaffung anhand der Leitungsnummer Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine von Ihnen frei wählbare interne Identifikationsnummer zu vergeben, welche z.b. einen Hinweis auf den Einsatzort oder Verwendungszweck der Leitung enthält. Welche Daten erfaßt werden, können Sie dem abgebildeten Muster - Werkszeugnis entnehmen. Als weiteren Service übernehmen wir für Sie auf Wunsch die Überwachung der Prüftermine. D.h. ca. 1-2 Monate vor dem Prüftermin erinnern wir Sie schriftlich an anstehende Prüfungen. Schlauchkennzeichnung Zeugnis einer Wiederholprüfung 24

4 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen für wiederkehrende Prüfungen an flexiblen Schlauchleitungen Am wurde die bis dahin in Deutschland geltende Druckbehälterverordnung für das Inverkehrbringen von Schlauchleitungen, durch die europäische Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG abgelöst. In dieser Richtlinie werden Schlauchleitungen explizit als Druckgeräte definiert, sofern der Betriebsdruck 0,5 bar überschreitet. Je nach Einsatzzweck werden Schlauchleitungen in verschiedene Gefährdungskategorien eingeteilt und müssen ggf. eine CE- Kennzeichnung erhalten. Unsere Fachberater stehen Ihnen bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Wiederkehrende Prüfungen an Schlauchleitungen werden seit Ende 2002 in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung bzw. Benutzung von Arbeitsmitteln nach Abschnitt 2 und überwachungsbedürftigen Anlagen nach Abschnitt 3. Unter 10 Prüfung der Arbeitsmittel (z.b. Schlauchleitungen) steht sinngemäß, dass Arbeitgeber grundsätzlich Sorge zu tragen haben, dass von den eingesetzten Arbeitsmitteln bzw. durch deren bestimmungsgemäßen Gebrauch keine Gefahr für den Arbeitnehmer ausgeht. Hierfür sind regelmäßige Prüfungen durch dazu Befähigte Personen nach TRBS 1203 Teil 1 durchzuführen und gem. 11 zu dokumentieren und ggf. den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Prüffristen sind durch den Betreiber der Anlage auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Sofern die Prüfungen nur durch zugelassene Überwachungsstellen durchzuführen sind, unterliegen die durch den Betreiber ermittelten Prüffristen einer Überprüfung durch die zugelassene Stelle. Um die Prüffrist im Rahmen einer sicherheitstechnischen Bewertung beurteilen zu können, müssen die Informationen über die Herstellung einer technischen Einrichtung zugrunde liegenden Randbedingungen vorhanden sein und es muss überprüft werden, inwieweit diese die betrieblichen Zustände abdecken. Im einzelnen müssen die Faktoren: Auslegung und Fertigung Dokumentierte Qualität Ergebnisse aus Prüfung vor Inbetriebnahme betriebsbedingte Einflüsse auf die Lebensdauer berücksichtigt werden. Als Erkenntnisquelle zur Prüffristermittlung dienen weiterhin, die Betriebsanleitung des Herstellers, sowie Empfehlungen aus Normen und berufsgenossenschaftlichen Informationsschriften (z.b. T002 7/2005 und T024 3/2002). Grundsätzlich müssen Überwachungsbedürftige Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. D.h. sie müssen nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden. Überwachungsbedürftigen Anlagen sind gem. 14 je nach Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person nach TRBS 1203 Teil 2 (früher z.b. Sachkundiger 32 DruckbehV) oder ggf. einer zugelassenen Überwachungsstelle zu prüfen. 25

5 Stand der Technik? Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender Fachleute die Erreichung des gesetzlich vorgegebenen Zieles gesichert erscheinen läßt. Im Rahmen der gesetzlichen Zielvorgabe sind, als Teil der Verhältnismäßigkeitserwägungen, wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, in Teilbereichen, je nach gesetzlicher Zielvorgabe, allerdings nur nachrangig. Das Verfahren oder ein vergleichbares Verfahren muß sich in der Praxis bewährt haben oder das Verfahren sollte möglichst im Betrieb mit Erfolg erprobt worden sein. Der Stand der Technik wird durch Normen (DIN/EN) beschrieben. Zur Zeit sind für flexible Schlauchleitungen u.a. folgende Normen maßgebend: EN Schlauchleitungen aus Elastomeren und Ther moplasten für brennbare und nichtbrennbare wassergefährdende Stoffe Prüffrist max. 1 Jahr EN ISO 6134 Schlauchleitungen aus Elastomeren für Dampf und Heißwasser Prüffrist max. 6 Monate DIN 2827 Schlauchleitungen aus nichtrostenden Stählen für chemische Stoffe Prüffrist max. 2 jahre EN Folienwickelschläuche Letztendlich ist seit September 1995 von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie das Technische Merkblatt T002 Schlauchleitungen Sicherer Einsatz veröffentlicht worden. Dieses verweist auf sämtliche oben genannte Rechtsgrundlagen und stellt unserer Meinung nach das zur Zeit übersichtlichste Nachschlagewerk zum Umgang mit diesen Schlauchleitungen dar. Die T002 wurde unter der BGI 572 Ausgabe 7/2005 in das ZH- Sammelwerk aufgenommen, womit der Zugriff von allen gewerblichen Berufsgenossenschaften und deren versicherten Betriebe auf das Merkblatt gewährleistet ist. Diese Vorschrift wird derzeit durch die BG Chemie überarbeitet. Wir behalten diese Entwicklung im Auge und werden unsere Kunden auch künftig entsprechend informieren. Aktuell möchten wir noch auf den Leitfaden Druckgeräte zur Herstellung und Inbetriebnahme von Druckgeräten und Baugruppen nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG als Informationsquelle hinweisen. In diesem Zusammenhang soll hier auch auf die entsprechenden Normen für die Schlaucharmaturen EN sowie EN hingewiesen werden. 26

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