Studienseminar Helmstedt. für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen. Schriftliche Arbeit. Stand August 2013

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1 Studienseminar Helmstedt für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen Schriftliche Arbeit Stand August

2 Auszüge aus der APVO und den Durchführungsbestimmungen zur schriftlichen Arbeit mit Erläuterungen des Studienseminars Helmstedt 9 - Schriftliche Arbeit (1) Bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anzufertigen, das sich auf in der Anlage genannte Kompetenzen ( Durchführungsbestimmungen zu 2 der APVO: Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Beraten und Fördern sowie Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz) bezieht. (2) Die schriftliche Arbeit kann als Gruppenarbeit angefertigt werden, wenn das Vorhaben oder das Thema die Bearbeitung durch mehrere Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erfordert und die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar sind. Erläuterungen: deutlich erkennbare Abgrenzung Grundlagen könnten sein: 2 vergleichbare Klassen - entweder gleiche Klassenstufe/ gleiche Fächer im Methodenvergleich oder unterschiedliche Fächer bei gleichem pädagogischem Schwerpunkt Die zu schreibende Seitenzahl verdoppelt sich. (3) 1 Die schriftliche Arbeit wird von zwei Ausbildenden, die von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars bestimmt werden, jeweils mit einer Note nach 13 Abs. 1 bewertet. 2 An die Stelle einer oder eines Ausbildenden kann eine Lehrkraft treten, die zur Bewertung bereit ist. 3 Die Benotung ist schriftlich zu begründen. 4 Aus den Einzelnoten ermittelt die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars die Note für die schriftliche Arbeit. 5 Dafür errechnet sie oder er das arithmetische Mittel der Einzel-noten. 6 Die errechnete Zahl (Punktwert der schriftlichen Arbeit) ist entsprechend 13 Abs. 2 Satz 4 einer Note (Note der schriftlichen Arbeit) zuzuordnen Abs.2 Satz 4: 1,0 bis 1,4 sehr gut (1), 1,5 bis 2,4 gut (2), 2,5 bis 3,4 befriedigend (3), 3,5 bis 4,4 ausreichend (4), 4,5 bis 5,4 mangelhaft (5), über 5,4 ungenügend (6).) 10 Abs. 3: 1 Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit ( 9 Abs. 3 Satz 6) und den Noten nach 10 Abs. 2 Satz 1 die Ausbildungsnote. 2 Dafür errechnet sie oder er den Mittelwert, wobei der Punktwert der schriftlichen Arbeit doppelt gewichtet wird. 10 Abs. 2 Satz 1: Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats werden die Leistungen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im pädagogischen Seminar, in jedem fachdidaktischen Seminar und in der Ausbildungsschule von deren Schulleiterin oder Schulleiter mit einer Note bewertet. Erläuterung: Weitere wichtige Hinweise zu Beurteilungskriterien Ihrer schriftlichen Arbeit finden Sie in den anschließenden Hinweisen Schriftliche Arbeit des Studienseminars Helmstedt. (4) 1 17 Abs.1 zu Täuschung, Ordnungsverstoß findet entsprechende Anwendung. 17 Abs.1: Versucht der Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen oder verstößt er erheblich gegen die Ordnung, so wird der betroffene Prüfungsteil in der Regel mit ungenügend (6) bewertet. 2 In leichten Fällen kann die Wiederholung (des Prüfungsteils) aufgegeben oder von Maßnahmen abgesehen werden. 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars.

3 Erläuterungen: Es hat Konsequenzen (s.o.), wenn die schriftliche Arbeit in Teilen oder ganz abgeschrieben und verwendete Literatur nicht gekennzeichnet wurde! Hierzu zählen auch im Internet vorgenommene Recherchen. Zu dem Thema s. auch Zitate, Quellenangaben in den anschließenden Hinweisen. Zu 9 (Schriftliche Arbeit) - Durchführungsbestimmungen 1. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reicht einen Themenvorschlag bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars ein. Diese oder dieser setzt das Thema im Einvernehmen mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fest, benennt die Erst- und Zweitgutachter und macht dieses aktenkundig. Sofern die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter nicht Angehörige oder Angehöriger des Studienseminars ist, muss sie oder er die Lehrbefähigung für das jeweilige Lehramt und ggf. das Fach nachweisen. 2. Themen der schriftlichen Arbeit können u.a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Erläuterungen: Sie können z.b. eine ausgewählte Unterrichtssequenz oder ein Vorhaben in einem Unterrichtsfach unter Beachtung eines bestimmten Schwerpunkts/einer besonderen Fragestellung darstellen und auswerten. Pädagogische Vorhaben könnten z. B. sein: Elternarbeit / Rituale / Lernspiele / Projekt / Selbstständiges Lernen / in einer Ihrer Lerngruppen. Der Schwerpunkt der Arbeit muss durchgehend deutlich erkennbar sein! Stellen Sie Überlegungen an, in welchem Fach/zu welcher Thematik Sie schreiben möchten, dann Themenfindung und Vorformulierung mit zuständigem FSL oder PSL genauer abzusprechen, evtl. Thema stärker fokussieren, Begrifflichkeiten eingrenzen, Schwerpunkte setzen, Literatur abstimmen, In der Themenformulierung muss die Klasse/der Jahrgang angegeben werden, wenn sich das Thema auf eine Klasse bezieht. Die grobe Gliederung kann mit dem/der FSL/PSL abgeklärt werden, aber lt. Beschluss vom auf der Ebene der LSchB heißt es, dass die Betreuung durch die FSL /PSL, die als Gutachter der schriftlichen Arbeit fungieren, nicht mehr bzgl. der genauen Durchsprache der Gliederung erfolgen darf. Der endgültige Themenvorschlag dann auf Formblatt 1: Vorschlag für ein Thema der schriftlichen Arbeit eintragen. Hier an die Unterschrift vom zuständigen FSL/PSL denken. In der Regel wird der Vorschlag vom Leiter des StS angenommen (Formblatt 2: Festsetzung des Themas), aber eine Ablehnung von Themenvorschlägen kann bei unpräzisen Formulierungen oder bei Überschneidungen mit der 1. Arbeit (s.u.) erfolgen. Zu weit gefasste Themen können noch in der Einleitung eingegrenzt werden. Eine bereits zu einem gleichen Thema geschriebene Arbeit - was zunehmend häufiger der Fall ist - ist als Literatur zu handhaben. Diese kann im Seminar eingesehen werden und ist somit als Quelle in der eigenen Arbeit anzugeben. Sie darf weder ausgeliehen noch kopiert werden! Inhalts- und Literaturverzeichnis dürfen kopiert werden. Entnommene Arbeiten bitte wieder richtig zurückstellen! Hinweis: ab 2005 stehen im Seminar zur Ansicht nur noch Arbeiten mit den Noten 1 oder 2 und sind als exemplarisch ausgewählte Arbeiten zu betrachten! Arbeiten, die älter als 5 Jahre sind, werden aussortiert. 3 Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach 3 Abs.1 Nr.1 oder Abs.3 bearbeitet wurde, ist nur dann zuzulassen, wenn i.s. einer

4 Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. Erläuterung an einem Beispiel: Thema der Hausarbeit zur Ersten Staatsprüfung/Masterprüfung: Zur Didaktik der Einführung der Bruchrechnung in einem 6. Schuljahr" Thema der schriftlichen Arbeit zur Staatsprüfung: Handlungsorientierung im Mathematikunterricht dargestellt an der Einführung der Bruchrechnung in einem sechsten Schuljahr der Realschule. (das Schuljahr muss ausgeschrieben werden) 3. Der Umfang der schriftlichen Arbeit soll ohne Anlagen nicht mehr als 15 Seiten (1,5-zeilig, Schriftart Arial und Schriftgröße 11) umfassen. Erläuterung: Weitere wichtige Hinweise zur formalen Gestaltung finden Sie in den anschließenden Hinweisen Schriftliche Arbeit des Studienseminars Helmstedt. 4. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hat schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig angefertigt wurde, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden und sie die Stellen der Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen sind, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht hat. Darüber hinaus ist zu versichern, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. Erläuterungen: 4 Die Versicherung ist beiden Exemplaren im Original und mit Originalunterschrift beizufügen. s. Formulierungsvorschlag für die Versicherung am Ende der schriftlichen Arbeit in den anschließenden Hinweisen. 5. Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Tag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Zusätzlich zu den Druckfassungen ist ein elektronisches Exemplar (handelsüblicher Datenträger) der schriftlichen Arbeit abzugeben. Erläuterungen: Der Themenvorschlag ist spätestens zu Beginn des 10. Ausbildungsmonats, für LA mit Einstellungsdatum also spätestens am Mittwoch, dem im Studienseminar abzugeben. Schulinterne Termine z.b. Klassenfahrten bedenken! Letzter Abgabetag der schriftlichen Arbeit ist Donnerstag, der Ergänzende Bestimmungen des MK vom : Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag der/des LA von der/dem Leiter des Studienseminars aus wichtigem Grund, den der/die LA nicht zu vertreten hat, mehrmals um insgesamt bis zu acht Wochen verlängert werden. Der wichtige Grund ist von dem/der LA nachzuweisen. Krankheitsbedingte Gründe sind durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bestätigen. Der entsprechende Nachweis ist dem Antrag auf Verlängerung beizufügen. Sollten wichtige Gründe darüber hinaus vorliegen, ist die Festsetzung der Ausbildungsnote am Ende des 14. Ausbildungsmonats ohne die Note der schriftlichen Arbeit nicht möglich. In diesen Fällen ist im Einzelfall eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes nach 17 NLVO durch die NLSchB zu prüfen.

5 Beispiel für die Gestaltung des Deckblatts Ausgewählte und wesentliche Hinweise zu inhaltlichen und formalen Aspekten mit einem sich anschließenden Bewertungs- und Beurteilungsschema zur schriftlichen Arbeit Schriftliche Arbeit zur Staatsprüfung für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen 5 oder: zur Staatsprüfung für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen oder: zur Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen gemäß 9 APVO vorgelegt von Rosi Mustermann 1.Gutachterin: Frau Carla Prüfer 2. Gutachter: Herr Peter Leser Helmstedt, den

6 Hinweise zu Inhalt, Aufbau, Formalien und Bewertung der schriftlichen Arbeit Die folgende Zusammenstellung nennt wesentliche Gesichtspunkte zur inhaltlichen Gestaltung, zum Aufbau der schriftlichen Hausarbeit, zu den formalen Aspekten sowie zu Bewertungs- und Beurteilungskriterien. 1. Inhalt und Aufbau der Arbeit Die folgenden Gliederungspunkte sollen die inhaltlichen Aspekte der schriftlichen Arbeit verdeutlichen. Sie sind keine Vorgaben für Überschriften einzelner Kapitel. Inhalt der Arbeit Die schriftliche Arbeit stellt ein fachdidaktisches oder pädagogisches Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis dar ( APVO). Gliederung/Inhaltsverzeichnis der Arbeit Klarheit in der Struktur der Arbeit soll deutlich werden ( Formale Aspekte) Begründung des Themas Machen Sie hier die Intention der schriftlichen Arbeit und den eigenen Standpunkt deutlich. Warum haben Sie diese Thematik ausgewählt? Grenzen Sie das Thema klar ein. Zeigen Sie hier eine Fragestellung oder einen Schwerpunkt auf und begründen die Vorgehensweisen. Fachwissenschaftliche Auseinandersetzung erfolgt nicht mehr schriftlich, ist aber dennoch wichtig! Die fundierte, fachwissenschaftliche Auseinandersetzung spiegelt sich in den Analysen. Einbeziehung relevanter fachwissenschaftlicher Literatur zur gewählten Thematik Klärung von Fachbegriffen Stringenz in der Argumentation beachten 6 Darstellung des Vorhabens Stellen Sie hier die Ausgangssituation (z.b. die Lernausgangslage bei einer Unterrichtssequenz) dar. Analysieren Sie sachlich Grundlagen (z.b. Sachanalyse bei einer Unterrichtssequenz). Machen Sie Ihre Vorgehensweise deutlich und begründen (didaktisch- methodische) Entscheidungen. Tabellarische Übersicht s. letzte Seite Auswertung und Reflexion des Vorhabens Reflektiert wird die gesamte Unterrichtssequenz/das gesamte Vorhaben mit konkreten Bezügen zur Planung und der Entwicklung von Alternativen, die sich aus der Durchführung heraus ergeben. Folgenden Aspekte sollten aufgenommen werden: Reflexion zur (Unterrichts-)Praxis Reflexion zur Lerngruppe Rückführung auf die Fragestellung/das Thema der schriftlichen Arbeit (!) Ausblick bzgl. möglicher Konsequenzen weiterer Arbeit Ein Trost zum Schluss: Auch negative Ergebnisse können bei entsprechender Reflexion zu einer positiven Gesamtbilanz der schriftlichen Arbeit führen.

7 Anhang Der Anhang soll Folgendes leisten: Er soll die Verständlichkeit der Aussagen und Analysen in der schriftlichen Arbeit erhöhen. Er soll Abläufe und Beschreibungen erzielter (Unterrichts-)ergebnisse anhand exemplarisch ausgewählter Beispiele (z.b. exemplarische Schülerergebnisse) dokumentieren. Er soll Schlussfolgerungen belegen (z.b. Auswertung von Lerngruppenbefragungen). Er soll Material liefern für Aussagen im Text. Der Anhang dokumentiert Materialien / Medien / Ergebnisse des Vorhabens oder der Unterrichtssequenz. Es ist kein Platzreservoir für Aussagen, die im Textteil nicht mehr unterzubringen sind. 2. Hinweise zu den formalen Aspekten Vorbemerkung: Für den formalen Aufbau und die Gestaltung der Arbeit sind die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zu berücksichtigen. Aufbau der Gliederung Für die der Arbeit vorangestellte Gliederung bzw. das Inhaltsverzeichnis kann gewählt werden zwischen: dem Buchstaben-Ziffer-System A ( Hauptteile ) I ( Kapitel ) 1. ( Abschnitte ) a) ( Absätze ) 7 oder der Dezimalklassifikation Im Text muss die Gliederung der Arbeit durch Überschriften, Kapitel, Abschnitte deutlich zum Ausdruck gebracht werden und dem vorangestellten Inhaltsverzeichnis wörtlich genau entsprechen. Zitate, Quellenangaben Durch - in der Regel - kurze Zitate sollen eigene Gedanken abgesichert werden bzw. aus der Literatur belegt werden. Sie sind jedoch keinesfalls Ersatz für eigene Überlegungen. Folgende Formalien müssen beim Zitieren beachtet werden: Anführungszeichen bei wörtlichen Zitaten (genaue Übereinstimmung auch in der Interpunktion mit der Quelle) Auslassungen innerhalb des Zitates durch 3 Punkte kennzeichnen Kennzeichnung auch sinngemäßer Entlehnungen: Quellenangabe mit Seitenzahl Das Internet als Quellennutzung unterliegt einer besonders festgelegten Quellenangabe (siehe Papier auf der Homepage des StS Helmstedt). Tipp: Zur eigenen Absicherung die Seiten ausdrucken oder als CD brennen.

8 Angabe der benutzten Quellen in Fußnoten unter der entsprechenden Seite. Eine Ausnahme ist bei wenigen Zitaten und Quellen im Text möglich. Die benutzte Literatur und Angaben zu Internetseiten werden in einem gesonderten Verzeichnis am Ende der Arbeit aufgeführt. Die Titel werden alphabetisch nach den Namen der Verfasserinnen bzw. der Verfasser geordnet. Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung Die Arbeit muss sowohl im Hinblick auf Grammatik als auch auf Rechtschreibung und Zeichensetzung möglichst fehlerfrei sein. Die neue Rechtschreibung ist verbindlich. Lassen Sie die Arbeit abschließend Korrektur lesen, und planen Sie dafür ausreichend Zeit ein! Versicherung am Ende der schriftlichen Arbeit - Vorschlag zu Formulierung: Ich versichere, dass ich die schriftliche Arbeit selbstständig angefertigt habe und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, habe ich durch genaue Angaben der Quellen kenntlich gemacht. Ich versichere, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. Ort, Datum, Unterschrift Den folgenden, freiwilligen Zusatz bitte nur in 1 Exemplar der Arbeit einbinden: Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass ein Exemplar meiner schriftlichen Arbeit in die Bibliothek des Studienseminars Helmstedt eingestellt wird. Ort, Datum, Unterschrift Vorgaben zur Arbeit mit dem PC Der Umfang der schriftlichen Arbeit (ohne Anhang) beträgt max. 15 Seiten. Eine Überschreitung der Seitenzahl kann sich negativ auf die Benotung auswirken. Die einzige Ausnahme bildet eine Doppelarbeit (max. 30 Seiten). Die Zählung der Seiten beginnt mit dem Inhaltsverzeichnis und endet mit dem Literaturverzeichnis. Die Nummerierung erfolgt auf dem oberen Rand der jeweiligen Seite mit Beginn des Inhaltsverzeichnisses. 8 Der Zeilenabstand ist 1,5 -zeilig. Die Schriftgröße ist 11. Besondere Textteile in Tabellen (z. B. Verlaufsplanungen oder die tabellarische Übersicht der Unterrichtssequenz oder auch das Literaturverzeichnis) können auch mit der etwas kleineren Schriftgröße 10 und einem geringerem Zeilenabstand (1 oder 1,25) geschrieben werden. Die Seitenränder: links = 4cm; oben und unten nicht kleiner als 2 cm; rechts = 2.5 cm Absätze müssen linksbündig oder aber eingerückt gestaltet werden. Lt. DUDEN werden Absätze durch eine Leerzeile voneinander getrennt. Fußnoten werden am Ende der jeweiligen Seite angefügt. Anonymisierung von Schülerdaten: Aus Datenschutzgründen werden auch in der schriftlichen Arbeit Angaben zu den einzelnen Schülern oder Schülerinnen anonymisiert (vgl. auch: Unterrichtsvorbereitungen, Beschlüsse und Regelungen des Studienseminars HE).

9 Bewertungskriterien - Checkliste erledigt? Planung des Vorhabens Die Gliederung der Arbeit weist eine sachlogische Struktur auf. Das Vorhaben wird begründet und der eigene Standpunkt wird dargestellt. Schlüssige Leitfragen werden formuliert. Ein Bezug zu den rechtlichen Vorgaben (z.b. zum Kerncurriculum oder zur APVO) wird hergestellt. 9 Bedeutsame (Lern-) Voraussetzungen werden dargelegt. Die sachliche Grundlegung erfolgt theoriegestützt und themenbezogen. Die Intention des Vorhabens wird schlüssig dargelegt. Die methodischen Überlegungen werden funktional und stimmig ausgeführt. Darstellung des Vorhabens Die Darstellung des Vorhabens zeigt ein schlüssiges Konzept, das eigenständig umgesetzt wird. Die Umsetzung der Intention bzw. der didaktischen Schwerpunkte wird deutlich. Die Überlegungen zur Planung werden nachvollziehbar konkretisiert (z.b. als Gesamtübersicht unter Bezug zur Fragestellung). Reflexion des Vorhabens Die Reflexion erfolgt schlüssig und unter Bezug zu den Leitfragen, der Intention und den zu entwickelnden Kompetenzen. Beobachtungsschwerpunkte werden sinnvoll ausgewählt und reflektiert. Mögliche Alternativen werden begründet und nachvollziehbar beschrieben. Schlussfolgerungen werden gezogen und plausibel dargestellt.

10 Formale Gesichtspunkte/Sonstiges Gedankenführung ist klar und stringent. Der Schreibstil ist flüssig und sachgerecht. Formmerkmale (Zitiervorgaben, Rechtschreibung, Interpunktion, Umfang, Layout) werden beachtet. Formale Vorgaben der APVO werden eingehalten. Relevante Fachliteratur wird richtig verwendet angemessene Verwendung von Fachbegriffen 10

11 Beispiel für den Aufbau einer tabellarischen Verlaufsübersicht exemplarisch für eine Unterrichtssequenz Stunde Thema der Stunde 1 Kompetenzentwicklung in der Stunde Didaktischer Schwerpunkt Lernerwerbe Kommentar (gemäß des Schwerpunkts der schriftlichen Arbeit) Tipp: Diese Seite könnte im Format A3 gefaltet in die Arbeit eingebunden werden, um genug Platz für eine übersichtliche Darstellung zu haben. Gezählt wird sie als eine Seite. 11

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