Wichtigste Neuerungen Swiss GAAP FER 21 im Überblick Daniel Zöbeli 1. ERFA-Tagung für NPO Finanzverantwortliche Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil, 28. Oktober 2015 Seite 1 Inhalt des Referats 1. Geltungsbereich 2. Bilanz: Passiven einer NPO 3. Kapitalveränderungsrechnung 4. Administrative Kosten 5. Kaderhonorare 6. Fundraisingaufwand 7. Neues Rechnungslegungsrecht (RLR) Seite 2 1
1. Geltungsbereich Seite 3 1. Geltungsbereich Seite 4 2
1. Geltungsbereich Seite 5 1. Geltungsbereich 1. Schwelle (FER 21/Einleitung) Bilanzsumme 2 Mio. CHF, Zuwendungen 1 Mio. CHF, 10 Vollzeitstellen Pflicht zur Geldflussrechnung, falls 2 von 3 überschreitend «Milchbüechlirechnung» in jedem Fall verboten! 2. Schwelle (FER Einführung/Ziff. 3.2) Bilanzsumme 10 Mio. CHF, Umsatz 20 Mio. CHF, 50 Vollzeitstellen Pflicht zur Gesamt-FER, falls 2 von 3 überschreitend Seite 6 3
2. Bilanz: Passiven einer NPO Seite 7 2. Bilanz: Passiven einer NPO Passiven einer NPO nach FER 21 und Kern-FER Verbindlichkeiten (vgl. FER 3/2) Rückstellungen (vgl. FER 2/15) Fondskapital (vgl. FER 21/8) Organisationskapital (vgl. FER 21/9 ff.) Erklärung Verbindlichkeiten i.e.s. («Schulden») Transitorische Passiven Wahrscheinliche, aber unsichere Schulden ohne Gegenwert Zweckeinschränkung seitens Dritter Fonds 1 Fonds 2 Grundkapital Gebundenes Kapital: «Selbst auferlegter Verwendungszweck» Freies Kapital Seite 8 4
2. Bilanz: Passiven einer NPO FER 21/8: Definition Fondskapital Mittel, die einem von Dritten bestimmten und die Verwendung einschränkenden Zweck unterliegen, sind als zweckgebundene Fonds im Fondskapital auszuweisen. FER 21/33: Definition/Behandlung zweckgebundener Fonds o Ein zweckgebundener Fonds entsteht entweder aus einer expliziten Bestimmung des Zuwenders oder aus den Umständen der Zuwendung, die eine Zweckbindung durch den Zuwender implizieren. Eine solche Zweckbindung besteht namentlich für Mittel, die aus einer Sammelaktion für einen spezifischen Zweck stammen. o Wenn Gesetz und Reglement nichts anderes regeln, unterliegen Ergebnisse aus Anlagen von zweckgebundenen Fonds grundsätzlich der gleichen Bindung wie die entsprechenden Zuwendungen. Seite 9 2. Bilanz: Passiven einer NPO FER 21/9: Definition Organisationskapital Mittel ohne Verwendungsbeschränkung durch Dritte oder mit von der Organisation selbst auferlegten Verwendungszwecken sind im Organisationskapital auszuweisen. FER 21/10: Bestandteile Organisationskapital Das Organisationskapital gliedert sich in: Grundkapital gebundenes Kapital freies Kapital Seite 10 5
3. Kapitalveränderungsrechnung FER 21/18: Angabe des Fondszwecks Die Zweckbestimmung der Positionen des Fondskapital und des gebundenen Organisationskapital ist anzugeben. Gleichartige Positionen können zusammengefasst werden. FER 21/40: Bezeichnung/Beschreibung des Fondszwecks Die Zweckbestimmung eines Fonds ist durch eine aussagekräftige Bezeichnung anzugeben sowie nötigenfalls im Anhang zu erläutern. Seite 11 3. Kapitalveränderungsrechnung Fondsbeschreibung Schweizer Patenschaften für Berggemeinden (JR 2013, S. 13) Seite 12 6
3. Kapitalveränderungsrechnung FER 21/19: Transfers zwischen zweckgebundenen Fonds sind einzeln auszuweisen und zu begründen. Begründung interner Transfers (Beispiels aus der Praxis) Aargauische Suchthilfe (JR 2013, S. 11): «Bei der Suchtberatung wurde das Projekt abgechlossen und der zweckgebundene Fonds Spielsuchtberatung dem Organisationskapital Projekte Suchtberatung zugewiesen, da die Leistung neu in den 4-jährigen Rahmenvertrag integriert ist.» Schweizerische Diabetesgesellschaft (JR 2013, S. 11): «Leider musste das Skilager in den Jahren 2012 und 2013 abgesagt werden. Leiterwechsel, Unsicherheiten im Team und das veränderte Freizeitverhalten haben zum definitiven Aus dieser Aktivität geführt. Die verbleibenden Gelder wurden in den Fonds Ferienlager überführt. ( ) Nach der zweiten Phase des QCC-Projektes, welche per 30.9.2013 abgeschlossen wurde, wurde der Saldo dieses Fonds dem neu gegründeten Verein QualiCCare überwiesen. Der Fonds ist somit aufgelöst.» Vivamos Mejor (JR 2013, S. 34): «Im Rechnungsjahr wurden CHF 50 985.20 aus dem Fonds Projekte allgemein direkt für Projekte aufgewendet. Sechs Projektfonds mit einem negativen Saldo per Bilanzstichtag wurden mit einem Gesamtbetrag von CHF 187 303.15 aus den verschiedenen Projektfonds, welche den Ländern zugeordnet sind, intern zugewiesen. Ausserdem wurden positive Fonds-Saldos von drei per Ende letzten Rechnungsjahres ausgelaufener Projekte mit Stiftungsratsbeschluss thematisch ähnlichen Projekten in denselben Ländern zugeordnet. Die Summe der Zuordnung beträgt CHF 6 785.85.» Seite 13 4. Administrative Kosten FER 21/22: Der administrative Aufwand (inkl. Personalaufwand) und Methode zu dessen Berechnung ist im Anhang offenzulegen. Seite 14 7
5. Kaderhonorare Seite 15 5. Kaderhonorare FER 21/24: Im Anhang offenzulegen sind Gesamtbetrag aller Vergütungen an Stiftungsräte/Vereinsvorstände und die Geschäftsleitung. FER 21/45: Wenn nur eine Person mit der Geschäftsleitung betraut ist, kann auf die Offenlegung deren Vergütung verzichtet werden. Seite 16 8
6. Fundraisingaufwand FER/R 14: Bruttoprinzip einhalten! FER 21/22: Totaler «Fundraising- und allgemeiner Werbeaufwand (inkl. Personalaufwand)» ist im Anhang auszuweisen Seite 17 7. Neues Rechnungslegungsrecht (RLR) Art. 962 Abs. 1 OR: «Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind» erstellen «zusätzlich zur [gesetzlichen] Jahresrechnung einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung.» Seite 18 9
7. Neues Rechnungslegungsrecht (RLR) Seite 19 7. Neues Rechnungslegungsrecht (RLR) Gründen gegen «zweifachen Abschluss»: OR-Erfordernisse i.d.r. problemlos in FER-21-Abschluss zu integrieren (Anhang, obligatorische Jahresabgrenzung) Gemäss Art. 83a ZGB gelten Rechnungslegungsvorschriften im OR für Stiftungen «sinngemäss» Bei Differenzen (i.d.r. durch Wahlrechte bedingt) ist das jeweils strengere Regelwerk anzuwenden. Seite 20 10
Weiterführende Literatur 21 Fragen oder Bemerkungen? Seite 22 11