Was ist drin im Bildungspaket? Empfehlungen für Mitgliedsorganisationen. Werner Hesse Berlin, 18. Januar 2011



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Transkript:

Was ist drin im Bildungspaket? Empfehlungen für Mitgliedsorganisationen Werner Hesse Berlin, 18. Januar 2011 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 1

Themen Leistungen Leistungsträger Leistungsbewilligung Leistungsform Leistungserbringer (Leistungs)Vereinbarungen Klärungs- und Handlungsbedarf Jeweils Stand Bundestagsbeschluss 3. Dezember 2010 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 2

Leistungen - 28 SGB II, 34 SGB XII, 6a BKGG SchülerInnen ohne Ausbildungsvergütung bis 24 Schul-/Kita-Ausflüge Mehrtägige Klassen-/Kita-Ausflüge (nicht in 6a BKGG! Verweis auf SGB II) Schülerbeförderung Schulbedarfspaket (70 + 30 ) Ergänzende angemessene Lernförderung, soweit zur Erreichung der Lernziele geeignet und erforderlich (nicht in 6a BKGG Verweis auf SGB II) Mehraufwand gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita (1 Eigenanteil!) 10 monatlich für Mitgliedsbeiträge, kulturelle Bildung und Freizeiten (nur bis 17!) DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 3

Leistungsträger SGB II - 6, 29: BA bzw. Optionskommune im Jobcenter Kommunen können Vorbereitung, Ausführung und Abrechnung an sich ziehen (außerhalb Jobcenter) Bewilligung und Gutscheinausgabe verbleibt im Jobcenter Agentur macht in jedem Fall Vorgaben außer mehrtägige Fahrten SGB XII - 34a: Örtlicher Sozialhilfeträger BKGG - 6a: Familienkasse (BA) Abrechnung durch Bundesamt für den Zivildienst Fachliche Weisungen BMFSFJ DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 4

Leistungsbewilligung SGB II - 37, 40: Gesonderter Antrag für Ausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Mittagessen, Lernförderung, Mitgliedsbeiträge uä Jobcenter Keine Aufhebungsentscheidung nur wegen Teilhabeleistungen SGB XII - 34a: Gesonderter Antrag für Ausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Mittagessen, Lernförderung, Mitgliedsbeiträge uä Örtlicher Sozialhilfeträger BKGG - 6a, 11: Vom Antrag auf KiZ erfasst Familienkasse Keine Rückforderung Schulausflüge, Mitgliedsbeiträge uä DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 5

Leistungsformen SGB II - 29 30a: Schulbedarfspaket und Schülerbeförderung: Geldleistungen Klassenfahrten: Ermessen des kommunalen Trägers Im übrigen personalisierte Gutscheine oder Direktzahlungen an Anbieter Leistungsträger legt für jede Leistung einen Weg fest Ziel Chipkarte, zunächst Erprobung in Modellregionen SGB XII - 34a: im wesentlichen wie SGB II Keine Festlegung eines einheitlichen Weges vorgegeben Keine Vorgabe zu Chipkarte BKGG - 6a: Schulbedarfspaket, Mittagessen, Schülerbeförderung: Geldleistungen Eintägige Ausflüge: personalisierter Gutschein im voraus Mitgliedsbeiträge uä: Direktzahlung durch BAZ aber Gutscheine, wenn im gesamten Zuständigkeitsbereich der Familienkasse Gutscheine im SGB II gelten DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 6

Leistungserbringer SGB II - 30: Vereinbarungen vorrangig mit gemeinnützigen Trägern, freien Trägern der Jugendhilfe, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, Stiftungen, im Einzelfall mit Privatpersonen SGB XII - 5: Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege BKGG keine Aussage: Es wird wohl davon ausgegangen, dass die Kooperationen der Jobcenter genutzt werden. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 7

(Leistungs)Vereinbarungen SGB II - 30, 30a, 77: Verweis auf 17 SGB II Regelungen über ao. Kündigung Vetorecht des öffentlichen Jugendhilfeträgers Kein Vergabeverfahren, da offene Konzessionierung und keine Exklusivität Für die Abrechnung von Gutscheinen obligatorisch Für die Annahme von Direktzahlungen vermutlich sinnvoll Bis zur Einführung Chipkarte Pauschalierung möglich SGB XII ( 75): Keine neuen Vorgaben BKGG - 30 SGB II: Keine eigenständigen Vorgaben Bei Mitgliedsbeiträgen uä gelten SGB II-Vereinbarungen bei Gutschein-Variante DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 8

Klärungs- und Handlungsbedarf Welche Leistungen gibt es? Kann/will ich sie anbieten? Was soll/muss sie kosten? Wer ist zuständig? Wurde der Erbringungsweg schon festgelegt? Kann/will ich hierauf Einfluss nehmen? Wie verhalten sich bisherige Finanzierer?? DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 9

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13 14, 14, 10178 Berlin 10